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Beschränkung von Diisocyanaten (EU) 2020/1149 - Beschränkung von Diisocyanaten (REACH Anhang XVII Eintrag 74)

Über die Diisocyanat-Beschränkung - REACH Anhang XVII Eintrag 74

Mit der Verordnung (EU) 2020/1149 der Kommission wurde Eintrag 74 in Anhang XVII der REACH-Verordnung aufgenommen, der Diisocyanate beschränkt. Seit dem 24. August 2023 dürfen sie industriell oder gewerblich nicht mehr verwendet werden — als Stoff, als Bestandteil anderer Stoffe oder in Gemischen —, wenn die Konzentration an freien monomeren Diisocyanaten 0,1 Gewichtsprozent oder mehr beträgt, es sei denn, der Verwender hat die vorgeschriebene Schulung zur sicheren Verwendung absolviert. Diisocyanate wirken sensibilisierend auf Atemwege und Haut; die Beschränkung zielt auf Berufsasthma bei Arbeiten mit Polyurethan. Deshalb haben wir diese Website erstellt, auf der wir die Beschränkung zusammen mit der Änderungsverordnung in einem strukturierten und leicht navigierbaren Format präsentieren.

Auf Grundlage des Textes der Verordnung (EU) 2020/1149 von EUR-Lex haben wir diese in einzelne Seiten für die Artikel und Anhänge des Rechtstextes aufgeteilt und um mehrere Funktionen für bessere Navigation und Benutzerfreundlichkeit ergänzt.

Wir hoffen, dass Ihnen dieses Werkzeug bei Ihrem Studium der Diisocyanat-Beschränkung nützlich ist. Bei Fragen oder Anregungen erreichen Sie uns unter info@nextsds.com

Quellenangabe und rechtlicher Hinweis

Quelle: Dieser Inhalt stammt von EUR-Lex, dem offiziellen Repositorium des EU-Rechts, das vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union verwaltet wird.

Dokumentreferenz:
CELEX: 32020R1149
Konsolidierte Fassung:

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