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CELEX 02012R0528 · v20260819

Biozidprodukte-Verordnung (EU) No 528/2012 - Bereitstellung auf dem Markt und Verwendung von Biozidprodukten

Über die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 - die Biozidprodukte-Verordnung

Die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (die BPV) regelt Produkte, die Schadorganismen zerstören, abschrecken oder bekämpfen — von Desinfektions- und Konservierungsmitteln bis zu Schädlingsbekämpfungs- und Antifouling-Produkten. Sie arbeitet zweistufig: Wirkstoffe werden auf Unionsebene für eine bestimmte Produktart genehmigt, die sie enthaltenden Produkte werden anschließend national, im Wege der gegenseitigen Anerkennung oder unionsweit zugelassen. Sie erfasst außerdem behandelte Waren, die gemeinsame Nutzung von Daten und die Pflicht, doppelte Tierversuche zu vermeiden. Deshalb haben wir diese Website erstellt, auf der wir die aktuellste konsolidierte Fassung dieser Verordnung in einem strukturierten und leicht navigierbaren Format präsentieren.

Auf Grundlage des aktuellsten konsolidierten Textes der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 von EUR-Lex haben wir diese in einzelne Seiten für die Artikel und Anhänge des Rechtstextes aufgeteilt und um mehrere Funktionen für bessere Navigation und Benutzerfreundlichkeit ergänzt.

Wir hoffen, dass Ihnen dieses Werkzeug bei Ihrem Studium des Biozidrechts nützlich ist. Bei Fragen oder Anregungen erreichen Sie uns unter info@nextsds.com

Quellenangabe und rechtlicher Hinweis

Quelle: Dieser Inhalt stammt von EUR-Lex, dem offiziellen Repositorium des EU-Rechts, das vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union verwaltet wird.

Dokumentreferenz:
CELEX: 02012R0528
Konsolidierte Fassung: 20260819

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