Über die POP-Verordnung
Die EU-Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP) setzt das Stockholmer Übereinkommen und das Protokoll zum Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung um. Sie legt Regeln für die Herstellung, das Inverkehrbringen, die Verwendung und die Freisetzung persistenter organischer Schadstoffe fest. Deshalb haben wir diese Website erstellt, auf der wir die aktuellste konsolidierte Version der POP-Verordnung in einem strukturierten und leicht navigierbaren Format präsentieren.
Unter Verwendung des neuesten konsolidierten Textes der POP-Verordnung von EUR-Lex als Ausgangsmaterial haben wir ihn in einzelne Seiten entsprechend den Artikeln und Anhängen des Rechtstextes aufgeteilt und mehrere Verbesserungen zur Navigation und Benutzerfreundlichkeit hinzugefügt.
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Quellenangabe und rechtlicher Hinweis
Quelle: Dieser Inhalt stammt von EUR-Lex, dem offiziellen Repositorium des EU-Rechts, das vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union verwaltet wird.
Dokumentreferenz:
CELEX: 02019R1021
Konsolidierte Fassung: 20260101
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