Über die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 - die Kosmetikverordnung
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel legt die Anforderungen fest, die jedes auf dem EU-Markt bereitgestellte kosmetische Mittel erfüllen muss. Sie weist die Verantwortung einer benannten verantwortlichen Person zu, verlangt einen Sicherheitsbericht und eine CPNP-Notifizierung, verbietet Tierversuche und enthält die Listen der Stoffe, die verboten oder beschränkt sind oder nur als Farbstoffe, Konservierungsstoffe oder UV-Filter zugelassen sind. Deshalb haben wir diese Website erstellt, auf der wir die aktuellste konsolidierte Fassung der Kosmetikverordnung in einem strukturierten und leicht navigierbaren Format präsentieren.
Auf Grundlage des aktuellsten konsolidierten Textes der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 von EUR-Lex haben wir diese in einzelne Seiten für die Artikel und Anhänge des Rechtstextes aufgeteilt und um mehrere Funktionen für bessere Navigation und Benutzerfreundlichkeit ergänzt.
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Quellenangabe und rechtlicher Hinweis
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Dokumentreferenz:
CELEX: 02009R1223
Konsolidierte Fassung: 20260518
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