Über die Richtlinie 2012/18/EU - die Seveso-III-Richtlinie
Die Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen (die Seveso-III-Richtlinie) legt die Vorschriften zur Verhütung schwerer Unfälle in Betrieben fest, in denen gefährliche Stoffe oberhalb bestimmter Schwellenwerte vorhanden sind, sowie zur Begrenzung ihrer Folgen für Mensch und Umwelt. Sie stuft Betriebe anhand der Mengenschwellen des Anhangs I als Betriebe der unteren oder der oberen Klasse ein und regelt Pflichten zu Mitteilung, Konzept zur Verhütung schwerer Unfälle, Sicherheitsbericht, Notfallplanung, Flächennutzungsplanung, Information der Öffentlichkeit und Überwachung. Deshalb haben wir diese Website erstellt, auf der wir die aktuellste konsolidierte Fassung der Seveso-III-Richtlinie in einem strukturierten und leicht navigierbaren Format präsentieren.
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Quellenangabe und rechtlicher Hinweis
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Dokumentreferenz:
CELEX: 02012L0018
Konsolidierte Fassung: 20120724
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