Article 4 / Voraussetzungen für die Genehmigung
In der Genehmigung werden die nachstehenden Bedingungen aufgeführt, soweit dies angemessen ist:
Mindestreinheitsgrad des Wirkstoffs;
Art und Höchstgehalt bestimmter Verunreinigungen;
Art des Produkts;
Art der Verwendung und Verwendungsbereich, gegebenenfalls einschließlich der Verwendung in behandelten Waren;
Festlegung der Verwenderkategorien;
gegebenenfalls Charakterisierung der chemischen Identität in Hinblick auf Stereoisomere;
andere besondere Bedingungen aufgrund der Bewertung der Informationen über diesen Wirkstoff;
das Datum der Genehmigung und das Datum des Ablaufs der Genehmigung des Wirkstoffs.