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CELEX 02012R0528 · v20260819

Article 25 / Eignung für das vereinfachte Zulassungsverfahren

KI-Zusammenfassung erstellen

Für geeignete Biozidprodukte kann ein Antrag auf Zulassung im Rahmen eines vereinfachten Zulassungsverfahrens gestellt werden. Ein Biozidprodukt kommt dafür in Betracht, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

a) 

Alle Wirkstoffe in dem Biozidprodukt sind in Anhang I aufgeführt und genügen den Beschränkungen gemäß diesem Anhang;

b) 

das Biozidprodukt enthält keinen bedenklichen Stoff;

c) 

das Biozidprodukt enthält keine Nanomaterialien;

d) 

das Biozidprodukt ist hinreichend wirksam und

e) 

die Handhabung des Biozidprodukts und sein beabsichtigter Verwendungszweck machen keine persönliche Schutzausrüstung erforderlich.

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