CELEX 02008L0098 · v20251016

ANNEX II / VERWERTUNGSVERFAHREN

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R 1 Hauptverwendung als Brennstoff oder als anderes Mittel der Energieerzeugung ( *8 )

R 2 Rückgewinnung/Regenerierung von Lösemitteln

▼M4

R 3 Recycling/Rückgewinnung organischer Stoffe, die nicht als Lösemittel verwendet werden (einschließlich der Kompostierung und sonstiger biologischer Umwandlungsverfahren) ( *9 )

R 4 Recycling/Rückgewinnung von Metallen und Metallverbindungen ( *10 )

R 5 Recycling/Rückgewinnung von anderen anorganischen Stoffen ( *11 )

▼B

R 6 Regenerierung von Säuren und Basen

R 7 Wiedergewinnung von Bestandteilen, die der Bekämpfung von Verunreinigungen dienen

R 8 Wiedergewinnung von Katalysatorenbestandteilen

R 9 Erneute Ölraffination oder andere Wiederverwendungen von Öl

R 10 Aufbringung auf den Boden zum Nutzen der Landwirtschaft oder zur ökologischen Verbesserung

R 11 Verwendung von Abfällen, die bei einem der unter R 1 bis R 10 aufgeführten Verfahren gewonnen werden

R 12 Austausch von Abfällen, um sie einem der unter R 1 bis R 11 aufgeführten Verfahren zu unterziehen ( *12 )

R 13 Lagerung von Abfällen bis zur Anwendung eines der unter R 1 bis R 12 aufgeführten Verfahren (ausgenommen zeitweilige Lagerung – bis zur Sammlung – auf dem Gelände der Entstehung der Abfälle) ( *13 )

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