Article 11b / Frühwarnbericht
Die Berichte nach Absatz 1 enthalten Folgendes:
eine Schätzung, inwieweit die einzelnen Mitgliedstaaten die Zielvorgaben erreicht haben,
eine Liste der Mitgliedstaaten, bei denen die Gefahr besteht, dass sie diese Zielvorgaben nicht innerhalb der jeweiligen Fristen erreichen werden, sowie geeignete Empfehlungen für die betreffenden Mitgliedstaaten,
Beispiele bewährter Verfahren, die in der gesamten Union Anwendung finden, die eine Orientierungshilfe für Fortschritte bei der Erreichung der Zielvorgaben bieten könnten.