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CELEX 02009R1223 · v20260518

Article 12 / Probenahme und Analyse

KI-Zusammenfassung erstellen
(1)  
Die Probenahme und Analyse kosmetischer Mittel muss zuverlässig und reproduzierbar erfolgen.
(2)  
In Ermangelung anwendbarer Rechtsvorschriften der Gemeinschaft wird die Zuverlässigkeit und Reproduzierbarkeit vermutet, wenn die verwendete Methode den einschlägigen harmonisierten Normen entspricht, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind.

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