Article 40 / Inkrafttreten und Anwendungsbeginn
►C2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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Sie gilt ab 11. Juli 2013 mit Ausnahme von:
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Artikel 15 Absätze 1 und 2, die ab dem 1. Dezember 2010 gelten, sowie Artikel 14, 31 und 32, soweit dies für die Anwendung von Artikel 15 Absätze 1 und 2 erforderlich ist; und
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Artikel 16 Absatz 3 Unterabsatz 2, der ab 11. Januar 2013 gilt.