NextSDSSie möchten Ihre Chemikalien verwalten?NextSDS entdecken →
CELEX 02012L0018 · v20120724

Article 5 / Allgemeine Betreiberpflichten

KI-Zusammenfassung erstellen

(1)   Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass der Betreiber verpflichtet ist, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um schwere Unfälle zu verhüten und deren Folgen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu begrenzen.

(2)   Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass der Betreiber verpflichtet ist, der zuständigen Behörde im Sinne von Artikel 6 jederzeit, insbesondere im Hinblick auf Inspektionen und Kontrollen gemäß Artikel 20, nachzuweisen, dass er alle erforderlichen Maßnahmen im Sinne dieser Richtlinie getroffen hat.

Source: Content sourced from EUR-Lex and licensed under CC BY 4.0. This is an unofficial presentation; only the official EUR-Lex version is legally authentic.