Article 32 / Aufhebung
(1) Die Richtlinie 96/82/EG wird mit Wirkung vom 1. Juni 2015 aufgehoben.
(2) Verweise auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweise auf die vorliegende Richtlinie nach der Entsprechungstabelle in Anhang VII.
(1) Die Richtlinie 96/82/EG wird mit Wirkung vom 1. Juni 2015 aufgehoben.
(2) Verweise auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweise auf die vorliegende Richtlinie nach der Entsprechungstabelle in Anhang VII.
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