ANNEX II / In dem Sicherheitsbericht gemäß Artikel 10 zu berücksichtigende Mindestdaten und Mindestinformationen
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1. |
Informationen über das Managementsystem und die Betriebsorganisation im Hinblick auf die Verhütung schwerer Unfälle.
Mit diesen Informationen müssen die in Anhang III aufgeführten Punkte abgedeckt werden. |
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2. |
Umfeld des Betriebs:
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3. |
Beschreibung der Anlage:
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4. |
Ermittlung und Analyse der Risiken von Unfällen und Mittel zu deren Verhütung:
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5. |
Schutz- und Notfallmaßnahmen zur Begrenzung der Folgen eines schweren Unfalls:
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