CELEX 02006R1907 · v20251023

4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1.1. Anweisungen zur Ersten Hilfe sind nach den relevanten Expositionswegen zu gliedern. Die Vorgehensweise für den jeweiligen Expositionsweg, wie Einatmen, Haut- und Augenkontakt sowie Verschlucken, ist in eigenen Unterabschnitten zu beschreiben.

4.1.2. Es soll darauf hingewiesen werden, ob

a) 

sofortige ärztliche Hilfe erforderlich ist und ob mit verzögert auftretenden Wirkungen nach der Exposition zu rechnen ist;

b) 

empfohlen wird, die exponierte Person an die frische Luft zu bringen;

c) 

es ratsam ist, der Person Kleidung und Schuhe auszuziehen, und wie damit umzugehen ist, und

d) 

persönliche Schutzausrüstung für Erste-Hilfe-Leistende empfohlen wird.

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