CHAPTER 4 / Gemeinsame Bestimmungen
ARTICLE 50 / Rechte des Registranten und des nachgeschalteten AnwendersARTICLE 51 / Erlass von Entscheidungen im Rahmen der DossierbewertungARTICLE 52 / Erlass von Entscheidungen im Rahmen der StoffbewertungARTICLE 53 / Kostenteilung bei Versuchen ohne Einigung zwischen den Registranten und/oder nachgeschalteten AnwendernARTICLE 54 / Veröffentlichung von Informationen über die Bewertung