CHAPTER 4 / Gemeinsame Bestimmungen
ARTICLE 50 / Rechte des Registranten und des nachgeschalteten Anwenders
ARTICLE 51 / Erlass von Entscheidungen im Rahmen der Dossierbewertung
ARTICLE 52 / Erlass von Entscheidungen im Rahmen der Stoffbewertung
ARTICLE 53 / Kostenteilung bei Versuchen ohne Einigung zwischen den Registranten und/oder nachgeschalteten Anwendern
ARTICLE 54 / Veröffentlichung von Informationen über die Bewertung