CELEX 02006R1907 · v20251023

ANNEX XVII / BESCHRÄNKUNGEN DER HERSTELLUNG, DES INVERKEHRBRINGENS UND DER VERWENDUNG BESTIMMTER GEFÄHRLICHER STOFFE, GEMISCHE UND ERZEUGNISSE


▼M5

Bei Stoffen, die aufgrund von im Rahmen der Richtlinie 76/769/EWG erlassenen Beschränkungen in Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgenommen worden sind (Einträge 1 bis 58), gelten die Beschränkungen nicht für das Lagern, Bereithalten, Behandeln, Abfüllen in Behältnisse oder Umfüllen der Stoffe von einem Behältnis in ein anderes zum Zweck der Ausfuhr, es sei denn, die Herstellung der Stoffe ist verboten.

Spalte 1

Bezeichnung des Stoffes, der Stoffgruppen oder der Gemische

Spalte 2

Beschränkungsbedingungen

1.  Polychlorierte Terphenyle (PCT)

Dürfen nicht in Verkehr gebracht oder verwendet werden:

— als Stoffe,

— in Gemischen, einschließlich Altölen, die mehr als 0,005 Gew.-% PCT enthalten.

2.  Chlorethen (Vinylchlorid)

CAS Nr. 75-01-4

EG-Nr. 200-831-0

Darf für keinen Verwendungszweck als Treibgas für Aerosole verwendet werden.

Aerosolpackungen, die diesen Stoff als Treibgas enthalten, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.

▼M6

►M3  
3.  Flüssige Stoffe oder Gemische, ►M3  — ◄ die Kriterien für eine der folgenden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 dargelegten Gefahrenklassen oder -kategorien erfüllen:
a)  Gefahrenklassen 2.1 bis 2.4, 2.6 und 2.7, 2.8 Typen A und B, 2.9, 2.10, 2.12, 2.13 Kategorien 1 und 2, 2.14 Kategorien 1 und 2, 2.15 Typen A bis F;
b)  Gefahrenklassen 3.1 bis 3.6, 3.7 Beeinträchtigung der Sexualfunktion und Fruchtbarkeit sowie der Entwicklung, 3.8 ausgenommen narkotisierende Wirkungen, 3.9 und 3.10;
c)  Gefahrenklasse 4.1;
d)  Gefahrenklasse 5.1.  ◄

1.  Dürfen nicht verwendet werden

— in Dekorationsgegenständen, die zur Erzeugung von Licht- oder Farbeffekten (durch Phasenwechsel), z.B. in Stimmungslampen und Aschenbechern, bestimmt sind;

— in Scherzspielen;

— in Spielen für einen oder mehrere Teilnehmer oder in Erzeugnissen, die zur Verwendung als solche, auch zur Dekoration, bestimmt sind.


2.  Erzeugnisse, die die Anforderungen von Absatz 1 nicht erfüllen, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. ►M61  
3.  Dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, wenn sie einen Farbstoff — außer aus steuerlichen Gründen — und/oder ein Parfüm enthalten, sofern

— sie als für die Abgabe an die breite Öffentlichkeit bestimmter Brennstoff in dekorativen Öllampen verwendet werden können und

— deren Aspiration als gefährlich eingestuft ist und die mit H304 gekennzeichnet sind.

 ◄
4.  Für die Abgabe an die breite Öffentlichkeit bestimmte dekorative Öllampen dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, es sei denn, sie erfüllen die vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) verabschiedete europäische Norm für dekorative Öllampen (EN 14059). ►M61  
5.  Unbeschadet der Durchführung anderer Unionsbestimmungen über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen stellen die Lieferanten vor dem Inverkehrbringen sicher, dass folgende Anforderungen erfüllt sind:
a)  Mit H304 gekennzeichnete und für die Abgabe an die breite Öffentlichkeit bestimmte Lampenöle tragen gut sichtbar, leserlich und unverwischbar folgende Aufschriften: „Mit dieser Flüssigkeit gefüllte Lampen sind für Kinder unzugänglich aufzubewahren“; sowie ab dem 1. Dezember 2010: „Bereits ein kleiner Schluck Lampenöl — oder auch nur das Saugen an einem Lampendocht — kann zu einer lebensbedrohlichen Schädigung der Lunge führen“;
b)  flüssige Grillanzünder, die mit H304 gekennzeichnet und für die Abgabe an die breite Öffentlichkeit bestimmt sind, tragen ab dem 1. Dezember 2010 leserlich und unverwischbar folgende Aufschriften: „Bereits ein kleiner Schluck flüssiger Grillanzünder kann zu einer lebensbedrohlichen Schädigung der Lunge führen“;
c)  Mit H304 gekennzeichnete und für die Abgabe an die breite Öffentlichkeit bestimmte Lampenöle und Grillanzünder werden ab dem 1. Dezember 2010 in schwarzen undurchsichtigen Behältern mit höchstens 1 Liter Füllmenge abgepackt.  ◄ ►M61   ◄ ►M61   ◄

▼M5

4.  Tri-(2,3-Dibrompropyl)-Phosphat

CAS-Nr. 126-72-7

1.  Darf nicht verwendet werden in Textilerzeugnissen, die dazu bestimmt sind, mit der Haut in Kontakt zu kommen, beispielsweise in Oberbekleidung, Unterwäsche und Wäsche.

2.  Erzeugnisse, die Absatz 1 nicht erfüllen, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.

5.  Benzol

CAS-Nr. 71-43-2

EG-Nr. 200-753-7

1.  Darf nicht verwendet werden in Spielwaren oder Teilen von Spielwaren, wenn die Konzentration an frei verfügbarem Benzol höher als 5 mg/kg (0,0005 %) des Gewichts des Spielzeugs bzw. des Teils eines Spielzeugs ist.

2.  Spielwaren und Teile von Spielwaren, die Absatz 1 nicht erfüllen, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.

3.  Darf nicht in Verkehr gebracht oder verwendet werden:

— als Stoff,

— als Bestandteil anderer Stoffe oder in Gemischen in Konzentrationen von ≥ 0,1 Gew.-%.

4.  Absatz 3 gilt jedoch nicht für:

a)  Treibstoffe, die unter die Richtlinie 98/70/EG fallen,
b)  Stoffe und Gemische, die bei industriellen Verfahren zur Anwendung kommen, bei denen Benzol nicht in höheren Konzentrationen freigesetzt werden darf, als in bestehenden Rechtsvorschriften festgelegt ist, ►M33  
c)  Erdgas, das zur Verbrauchernutzung in Verkehr gebracht wird, unter der Voraussetzung, dass die Benzolkonzentration unter einem Wert von 0,1 Vol.- % bleibt.  ◄

6.  Asbestfasern

a)  Krokydolith

CAS-Nr. 12001-28-4

b)  Amosit

CAS-Nr. 12172-73-5

c)  Anthophyllit

CAS-Nr. 77536-67-5

d)  Aktinolith

CAS-Nr. 77536-66-4

e)  Tremolit

CAS-Nr. 77536-68-6

f)  Chrysotil

CAS-Nr. 12001-29-5

CAS-Nr. 132207-32-0

►M37  
1.  Die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung dieser Fasern sowie von Erzeugnissen und Gemischen, denen diese Fasern absichtlich zugesetzt werden, ist verboten.
Hatte jedoch ein Mitgliedstaat die Verwendung von chrysotilhaltigen Diaphragmen in Elektrolyseanlagen, die am 13. Juli 2016 in Betrieb waren, gemäß der bis zu dem genannten Tag geltenden Fassung dieses Absatzes ausnahmsweise gestattet, findet Unterabsatz 1 bis zum 1. Juli 2025 keine Anwendung auf die Verwendung von solchen Diaphragmen oder von Chrysotil, das ausschließlich bei der Wartung dieser Diaphragmen eingesetzt wird, in den betreffenden Anlagen, sofern diese Verwendung unter Beachtung der Auflagen einer Genehmigung erfolgt, die im Einklang mit der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (*17) festgelegt wurden.
Nachgeschaltete Anwender, die in den Genuss einer solchen Ausnahmeregelung kommen, übermitteln dem Mitgliedstaat, in dem sich die betreffende Elektrolyseanlage befindet, bis zum 31. Januar eines jeden Kalenderjahres einen Bericht, aus dem die Menge an Chrysotil hervorgeht, die in Diaphragmen, die unter die Ausnahmeregelung fallen, verwendet wird. Der Mitgliedstaat übermittelt der Europäischen Kommission eine Kopie des Berichts.
Schreibt ein Mitgliedstaat den nachgeschalteten Anwendern zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer die Überwachung des Chrysotilgehalts in der Luft vor, müssen die Ergebnisse in den Bericht aufgenommen werden.  ◄
2.  Die Verwendung von Erzeugnissen, die Asbestfasern gemäß Absatz 1 enthalten und die schon vor dem 1. Januar 2005 installiert bzw. in Betrieb waren, ist weiterhin erlaubt, bis diese Erzeugnisse beseitigt werden oder bis ihre Nutzungsdauer abgelaufen ist. Jedoch können die Mitgliedstaaten zum Schutz der menschlichen Gesundheit die Verwendung solcher Erzeugnisse, bis sie beseitigt werden oder ihre Nutzungsdauer abgelaufen ist, einschränken, verbieten oder bestimmten Bedingungen unterwerfen.
Die Mitgliedstaaten können das Inverkehrbringen kompletter Erzeugnisse, die Asbestfasern gemäß Absatz 1 enthalten und die schon vor dem 1. Januar 2005 installiert bzw. in Betrieb waren, unter bestimmten, ein hohes Maß an Schutz der menschlichen Gesundheit gewährleistenden Bedingungen gestatten. Die Mitgliedstaaten müssen die Kommission bis zum 1. Juni 2011 von solchen einzelstaatlichen Maßnahmen unterrichten. Die Angaben werden von der Kommission veröffentlicht.
3.  Unbeschadet der Anwendung anderer Gemeinschaftsvorschriften über die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen ist das gemäß den vorstehenden Ausnahmeregelungen erfolgende Inverkehrbringen und die gemäß den vorstehenden Ausnahmeregelungen erfolgende Verwendung von Erzeugnissen, die diese Fasern enthalten, nur zulässig, wenn der Lieferant vor dem Inverkehrbringen gewährleistet, dass die Erzeugnisse ein Etikett gemäß Anlage 7 dieses Anhangs tragen.

7.  Tris-(aziridinyl)-phosphinoxid

CAS-Nr. 545-55-1

EG-Nr. 208-892-5

1.  Darf nicht verwendet werden in Textilerzeugnissen, die dazu bestimmt sind, mit der Haut in Kontakt zu kommen, beispielsweise in Oberbekleidung, Unterwäsche und Wäsche.

2.  Erzeugnisse, die Absatz 1 nicht erfüllen, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.

8.  Polybrombiphenyle; polybromierte Biphenyle (PBB)

CAS-Nr. 59536-65-1

1.  Dürfen nicht verwendet werden in Textilerzeugnissen, die dazu bestimmt sind, mit der Haut in Kontakt zu kommen, beispielsweise in Oberbekleidung, Unterwäsche und Wäsche.

2.  Erzeugnisse, die Absatz 1 nicht erfüllen, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.

9.  

a)  Panamarindenpulver

(Quillaja saponaria) und seine Saponine enthaltenden Derivate

CAS-Nr. 68990-67-0

EG-Nr. 273-620-4

b)  Pulver aus der Wurzel der grünen Nieswurz (Helleborus viridis) und der schwarzen Nieswurz (Helleborus niger)

c)  Pulver aus der Wurzel der weißen Nieswurz (Veratrum album) und des schwarzen Germer (Veratrum nigrum)

d)  Benzidin und/oder seine Derivate

CAS-Nr. 92-87-5

EG-Nr. 202-199-1

e)  o-Nitrobenzaldehyd

CAS-Nr. 552-89-6

EG-Nr. 209-025-3

f)  Holzstaub

1.  Dürfen nicht verwendet werden in Scherzartikeln oder Gemischen oder Erzeugnissen, die dazu bestimmt sind, als solche verwendet zu werden, beispielsweise als Bestandteil von Niespulver und Stinkbomben.

2.  Scherzartikel oder Gemische oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind, als solche verwendet zu werden, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, wenn sie Absatz 1 nicht erfüllen.

3.  Die Absätze 1 und 2 gelten jedoch nicht für Stinkbomben, deren Inhalt 1,5 ml Flüssigkeit nicht überschreitet.

10.  

a)  Ammoniumsulfid

CAS-Nr. 12135-76-1

EG-Nr. 235-223-4

b)  Ammoniumhydrogensulfid

CAS-Nr. 12124-99-1

EG-Nr. 235-184-3

c)  Ammoniumpolysulfid

CAS-Nr. 9080-17-5

EG-Nr. 232-989-1

1.  Darf nicht verwendet werden in Scherzartikeln oder Gemischen oder Erzeugnissen, die dazu bestimmt sind, als solche verwendet zu werden, beispielsweise als Bestandteil von Niespulver und Stinkbomben.

2.  Scherzartikel oder Gemische oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind, als solche verwendet zu werden, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, wenn sie Absatz 1 nicht erfüllen.

3.  Absätze 1 und 2 gelten jedoch nicht für Stinkbomben, deren Inhalt 1,5 ml Flüssigkeit nicht überschreitet.

11.  Flüchtige Ester der Bromessigsäure:

a)  Methylbromacetat

CAS-Nr. 96-32-2

EG-Nr. 202-499-2

b)  Ethylbromacetat

CAS-Nr. 105-36-2

EG-Nr. 203-290-9

c)  Propylbromacetat

CAS-Nr. 35223-80-4

d)  Butylbromacetat

CAS-Nr. 18991-98-5

EG-Nr. 242-729-9

1.  Darf nicht verwendet werden in Scherzartikeln oder Gemischen oder Erzeugnissen, die dazu bestimmt sind, als solche verwendet zu werden, beispielsweise als Bestandteil von Niespulver und Stinkbomben.

2.  Scherzartikel oder Gemische oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind, als solche verwendet zu werden, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, wenn sie Absatz 1 nicht erfüllen.

3.  Die Absätze 1 und 2 gelten jedoch nicht für Stinkbomben, deren Inhalt 1,5 ml Flüssigkeit nicht überschreitet.

12.  2-Naphthylamin

CAS-Nr. 91-59-8

EG-Nr. 202-080-4 und seine Salze

13.  Benzidin

CAS-Nr. 92-87-5

EG-Nr. 202-199-1 und seine Salze

14.  4-Nitrobiphenyl

CAS-Nr. 92-93-3

EINECS/EG-Nr. 202-204-7

15.  4-Aminobiphenyl, Xenylamin

CAS-Nr. 92-67-1

EINECS/EG-Nr. 202-177-1 und seine Salze

Folgendes gilt für die Einträge 12 bis 15:

Dürfen weder als Stoffe noch in Gemischen in Konzentrationen von > 0,1 Gew.-% in Verkehr gebracht oder verwendet werden.

16.  Bleicarbonate:

a)  wasserfreies neutrales Karbonat PbCO3

CAS-Nr. 598-63-0

EG-Nr. 209-943-4

b)  Triblei-bis(carbonat)-dihydroxid 2Pb CO3-Pb(OH)2

CAS-Nr. 1319-46-6

EG-Nr. 215-290-6

Dürfen nicht als Stoffe oder in Gemischen in Verkehr gebracht oder verwendet werden, die zur Verwendung als Farben bestimmt sind. ►M21  
Die Mitgliedstaaten können jedoch gemäß dem IAO-Übereinkommen Nr. 13 in ihrem Hoheitsgebiet die Verwendung des Stoffs oder Gemischs zur Restaurierung und Unterhaltung von Kunstwerken sowie von historischen Gebäuden und ihren Inneneinrichtungen ebenso genehmigen wie das Inverkehrbringen für eine solche Verwendung. Ein Mitgliedstaat, der diese Ausnahmeregelung in Anspruch nimmt, unterrichtet die Kommission darüber.  ◄

17.  Bleisulfate:

a)  PbSO4

CAS-Nr. 7446-14-2

EG-Nr. 231-198-9

b)  Pbx SO4

CAS-Nr. 15739-80-7

EG-Nr. 239-831-0

Dürfen nicht als Stoffe oder in Gemischen in Verkehr gebracht oder verwendet werden, die zur Verwendung als Farben bestimmt sind. ►M21  
Die Mitgliedstaaten können jedoch gemäß dem IAO-Übereinkommen Nr. 13 in ihrem Hoheitsgebiet die Verwendung des Stoffs oder Gemischs zur Restaurierung und Unterhaltung von Kunstwerken sowie von historischen Gebäuden und ihren Inneneinrichtungen ebenso genehmigen wie das Inverkehrbringen für eine solche Verwendung. Ein Mitgliedstaat, der diese Ausnahmeregelung in Anspruch nimmt, unterrichtet die Kommission darüber.  ◄

18.  Quecksilberverbindungen

Dürfen nicht als Stoffe oder in Gemischen in Verkehr gebracht oder verwendet werden, die für folgende Verwendungen bestimmt sind:

a)  zur Verhinderung des Bewuchses durch Mikroorganismen, Pflanzen oder Tiere an:

— Bootskörpern;

— Kästen, Schwimmern, Netzen sowie anderen Geräten oder Einrichtungen für die Fisch- und Muschelzucht;

— völlig oder teilweise untergetauchten Geräten oder Einrichtungen jeder Art;

b)  zum Schutz von Holz;

c)  zur Imprägnierung von schweren industriellen Textilien und von zu deren Herstellung vorgesehenen Garnen;

d)  zur Aufbereitung von Wasser im industriellen, gewerblichen und kommunalen Bereich, unabhängig von seiner Verwendung.

18a.  Quecksilber

CAS-Nr. 7439-97-6

EG-Nr. 231-106-7

1.  Darf nicht in Verkehr gebracht werden:
a)  in Fieberthermometern;
b)  in anderen zum Verkauf an die breite Öffentlichkeit bestimmten Messinstrumenten (z. B. Manometer, Barometer, Sphygmomanometer, andere Thermometer als Fieberthermometer).
2.  Die in Absatz 1 genannte Beschränkung gilt nicht für Messinstrumente, die vor dem 3. April 2009 in der Gemeinschaft in Gebrauch waren. Die Mitgliedstaaten können jedoch das Inverkehrbringen solcher Messinstrumente einschränken oder verbieten.
3.  Die in Absatz 1 Buchstabe b genannte Beschränkung gilt nicht für:
a)  Messinstrumente, die am 3. Oktober 2007 älter als 50 Jahre sind,
b)  Barometer (ausgenommen Barometer im Sinne von Buchstabe a) bis zum 3. Oktober 2009. ►M19   ◄ ►M19  
5.  Die folgenden quecksilberhaltigen Messinstrumente zur Verwendung für gewerbliche und industrielle Zwecke dürfen nach dem 10. April 2014 nicht mehr in Verkehr gebracht werden:
a)  Barometer;
b)  Hygrometer;
c)  Manometer;
d)  Sphygmomanometer;
e)  Dehnungsmessstreifen zur Verwendung in Plethysmographen;
f)  Tensiometer;
g)  Thermometer und andere nichtelektrische thermometrische Anwendungen.
Die Beschränkung gilt auch für Messinstrumente nach den Buchstaben a bis g, die leer in Verkehr gebracht werden, wenn sie für die Befüllung mit Quecksilber bestimmt sind.
6.  Die Beschränkung in Absatz 5 gilt nicht für:
a)  Sphygmomanometer zur Verwendung:
i)  bei epidemiologischen Studien, die am 10. Oktober 2012 noch laufen;
ii)  als Bezugsnormal in klinischen Studien zur Validierung quecksilberfreier Sphygmomanometer;
b)  Thermometer, die ausschließlich dazu bestimmt sind, Prüfungen anhand von Normen durchzuführen, die die Verwendung von Quecksilberthermometern vorschreiben, bis zum 10. Oktober 2017;
c)  quecksilberhaltige Tripelpunktzellen, die zur Kalibrierung von Platin-Widerstandsthermometern verwendet werden.
7.  Die folgenden quecksilberhaltigen Messinstrumente zur Verwendung für gewerbliche und industrielle Zwecke dürfen nach dem 10. April 2014 nicht mehr in Verkehr gebracht werden:
a)  quecksilberhaltige Pyknometer;
b)  quecksilberhaltige Messinstrumente zur Bestimmung des Erweichungspunktes.
8.  Die Beschränkungen der Absätze 5 und 7 gelten nicht für:
a)  Messinstrumente, die am 3. Oktober 2007 älter als 50 Jahre waren;
b)  in öffentlichen Ausstellungen zu kulturellen und historischen Zwecken auszustellende Messinstrumente.  ◄

19.  Arsenverbindungen

1.  Dürfen nicht als Stoffe oder in Gemischen in Verkehr gebracht oder verwendet werden, die bestimmt sind zur Verhinderung des Bewuchses durch Mikroorganismen, Pflanzen oder Tiere an:

— Bootskörpern;

— Kästen, Schwimmern, Netzen sowie anderen Geräten oder Einrichtungen für die Fisch- und Muschelzucht;

— völlig oder teilweise untergetauchten Geräten oder Einrichtungen jeder Art.

2.  Dürfen nicht als Stoffe oder in Gemischen in Verkehr gebracht oder verwendet werden, die zur Aufbereitung von Wasser im industriellen, gewerblichen und kommunalen Bereich bestimmt sind, unabhängig von seiner Verwendung.

3.  Dürfen nicht als Holzschutzmittel verwendet werden. Ferner darf damit behandeltes Holz nicht in Verkehr gebracht werden.

4.  Abweichend von Absatz 3 bestehen jedoch folgende Ausnahmen:

a)  Für Stoffe und Gemische für den Holzschutz: Diese dürfen lediglich in Industrieanlagen im Vakuum oder unter Druck zur Imprägnierung von Holz in Form von Lösungen anorganischer Verbindungen von Kupfer-Chrom-Arsen (CCA), Typ C, zum Einsatz kommen, sofern sie nach Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 98/8/EG zugelassen sind. Holz, das so behandelt ist, darf nicht in Verkehr gebracht werden, bevor das Schutzmittel vollständig fixiert ist.

b)  Mit CCA-Lösungen behandeltes Holz gemäß Buchstabe a darf für die gewerbliche und industrielle Verwendung in Verkehr gebracht werden, sofern die Unversehrtheit der Holzstruktur zur Sicherheit von Mensch oder Vieh erforderlich ist und ein Hautkontakt der allgemeinen Bevölkerung während der Einsatzdauer unwahrscheinlich ist:

— als Bauholz in öffentlichen und landwirtschaftlichen Gebäuden, Bürogebäuden und Industriebetrieben,

— in Brücken und bei Brückenbauarbeiten,

— als Bauholz in Binnengewässern und Brackwasser, z. B. für Molen und Brücken,

— als Lärmschutz,

— als Lawinenschutz,

— als Leitplanken und Schranken an Straßen,

— als entrindete Rundnadelhölzer für Weidezäune,

— in Erdstützwänden,

— als Strom- und Telekommunikationsmasten,

— als Bahnschwellen für Untergrundbahnen.

c)  Unbeschadet anderer Gemeinschaftsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen müssen die Lieferanten vor dem Inverkehrbringen gewährleisten, dass sämtliches behandeltes Holz einzeln mit der Aufschrift versehen ist: „Verwendung nur in Industrieanlagen und zu gewerblichen Zwecken, enthält Arsen.“ Darüber hinaus muss sämtliches in Paketen in Verkehr gebrachtes Holz mit der Aufschrift versehen ist: „Bei der Handhabung des Holzes Handschuhe tragen. Wird dieses Holz geschnitten oder anderweitig bearbeitet, Staubmaske und Augenschutz tragen. Abfälle dieses Holzes sind von zugelassenen Unternehmen als gefährliche Abfälle zu behandeln.“

d)  Die Verwendung von behandeltem Holz nach Buchstabea ist jedoch verboten:

— in Wohnbauten, unabhängig von ihrer Zweckbestimmung,

— in Anwendungen mit dem Risiko eines wiederholten Hautkontakts,

— in Meeresgewässern,

— für landwirtschaftliche Zwecke außer Weidezäunen und Bauholz gemäß Buchstabe b,

— in Anwendungen, bei denen das behandelte Holz mit Zwischen- oder Enderzeugnissen in Kontakt kommen kann, die für den menschlichen und/oder tierischen Verzehr bestimmt sind.

5.  Mit Arsenverbindungen behandeltes Holz, das vor dem 30. September 2007 in der Gemeinschaft genutzt oder gemäß Absatz 4 in Verkehr gebracht wurde, kann bis zum Ende seiner Nutzungsdauer eingebaut bleiben und weiterverwendet werden.

6.  Mit CCA-Lösungen, Typ C, behandeltes Holz, das vor dem 30. September 2007 in der Gemeinschaft genutzt oder gemäß Absatz 4 in Verkehr gebracht wurde:

— kann unter den unter Absatz 4 Buchstaben b, c und d genannten Verwendungsbedingungen genutzt oder wiederverwendet werden,

— kann unter den unter Absatz 4 Buchstaben b, c und d genannten Verwendungsbedingungen in Verkehr gebracht werden.

7.  Die Mitgliedstaaten können zulassen, dass mit anderen Typen von CCA-Lösungen behandeltes Holz, das vor dem 30. September 2007 in der Gemeinschaft genutzt wurde:

— unter den unter Absatz 4 Buchstaben b, c und d genannten Verwendungsbedingungen genutzt oder wiederverwendet wird,

— unter den unter Absatz 4 Buchstaben b, c und d genannten Verwendungsbedingungen in Verkehr gebracht wird.

20.  Zinnorganische Verbindungen

1.  Dürfen nicht als Stoffe oder in Gemischen in Verkehr gebracht oder verwendet werden, wenn diese als Biozide in Farben wirken, deren Bestandteile chemisch nicht gebunden sind.
2.  Dürfen nicht als Stoffe oder in Gemischen in Verkehr gebracht oder verwendet werden, die als Biozide dazu dienen, an folgenden Gegenständen den Bewuchs durch Mikroorganismen, Pflanzen oder Tiere zu verhindern:
a)  an allen Fahrzeugen unabhängig von ihrer Länge, die auf Seewasserstraßen, Wasserstraßen im Küsten- und Ästuarbereich, Binnenwasserstraßen sowie Seen eingesetzt werden;
b)  an Kästen, Schwimmern, Netzen sowie anderen Geräten oder Einrichtungen für die Fisch- und Muschelzucht;
c)  an völlig oder teilweise untergetauchten Geräten oder Einrichtungen jeder Art.
3.  Dürfen nicht als Stoffe oder in Gemischen in Verkehr gebracht oder verwendet werden, die zur Aufbereitung von Wasser im industriellen, gewerblichen und kommunalen Bereich bestimmt sind. ►M6  
4.  Trisubstituierte zinnorganische Verbindungen:
a)  Trisubstituierte zinnorganische Verbindungen wie etwa Tributylzinnverbindungen (TBT) und Triphenylzinnverbindungen (TPT) dürfen nach dem 1. Juli 2010 nicht mehr in Erzeugnissen verwendet werden, wenn die Konzentration von Zinn in dem Erzeugnis oder in Teilen davon 0,1 Gewichtsprozent übersteigt.
b)  Erzeugnisse, die nicht mit Buchstabe a in Einklang stehen, dürfen nach dem 1. Juli 2010 nicht mehr in Verkehr gebracht werden; ausgenommen davon sind Erzeugnisse, die bereits vor diesem Zeitpunkt in der Gemeinschaft in Verwendung waren.
5.  Dibutylzinnverbindungen (DBT):
a)  Dibutylzinnverbindungen (DBT) dürfen nach dem 1. Januar 2012 nicht mehr in Gemischen und Erzeugnissen verwendet werden, die dazu bestimmt sind, an die breite Öffentlichkeit abgegeben zu werden, wenn die Konzentration von Zinn in dem Gemisch oder Erzeugnis bzw. in Teilen davon 0,1 Gewichtsprozent übersteigt.
b)  Erzeugnisse und Gemische, die nicht mit Buchstabe a in Einklang stehen, dürfen nach dem 1. Januar 2012 nicht mehr in Verkehr gebracht werden; ausgenommen davon sind Erzeugnisse, die bereits vor diesem Zeitpunkt in der Gemeinschaft in Verwendung waren.
c)  Abweichend davon gelten die Buchstaben a und b bis zum 1. Januar 2015 nicht für die nachstehenden Erzeugnisse und Gemische, die für die Abgabe an die breite Öffentlichkeit bestimmt sind:

— Ein-Komponenten- und Zwei-Komponenten-Raumtemperaturvulkanisierungs-Dichtungsmittel (RTV-1- und RTV-2-Dichtungsmittel) und Klebstoffe;

— Farben und Beschichtungen, die DBT-Verbindungen als Katalysatoren enthalten, wenn diese auf Erzeugnissen aufgetragen sind;

— weiche Polyvinylchlorid-(PVC)-Profile, mit Hart-PVC koextrudiert oder nicht;

— Gewebe, die mit PVC beschichtet sind, das DBT-Verbindungen als Stabilisatoren enthält, wenn sie für die Verwendung im Freien vorgesehen sind;

— im Freien befindliche Regenwasserleitungen, Regenrinnen und Anschlussteile sowie Dach- und Fassadenverkleidungsmaterial.


d)  Abweichend davon gelten die Buchstaben a und b nicht für Materialien und Erzeugnisse, die unter die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 fallen.
6.  Dioctylzinnverbindungen (DOT):
a)  Dioctylzinnverbindungen (DOT) dürfen nach dem 1. Januar 2012 nicht mehr in den nachstehend aufgeführten Erzeugnissen verwendet werden, die dazu bestimmt sind, an die breite Öffentlichkeit abgegeben oder von dieser verwendet zu werden, wenn die Konzentration von Zinn in dem Erzeugnis oder in Teilen davon 0,1 Gewichtsprozent übersteigt:

— Textilartikel, die dazu bestimmt sind, mit der Haut in Kontakt zu kommen;

— Handschuhe;

— Schuhe oder Teile davon, die dazu bestimmt sind, mit der Haut in Kontakt zu kommen;

— Wand- und Bodenverkleidungen;

— Babyartikel;

— Damenhygieneartikel;

— Windeln;

— Zwei-Komponenten-Raumtemperaturvulkanisierungs-Abform-Sets (RTV-2-Abform-Sets).


b)  Erzeugnisse, die nicht mit Buchstabe a in Einklang stehen, dürfen nach dem 1. Januar 2012 nicht mehr in Verkehr gebracht werden; ausgenommen davon sind Erzeugnisse, die bereits vor diesem Zeitpunkt in der Gemeinschaft in Verwendung waren.  ◄

21.  Di-μ-oxo-di-n-butylstanniohydroxyboran, Dibutylzinnhydrogenborat C8H19BO3Sn (DBB)

CAS-Nr. 75113-37-0

EG-Nr. 401-040-5

Dürfen weder als Stoffe noch in Gemischen in Konzentrationen von ≥ 0,1 Gew.-% in Verkehr gebracht oder verwendet werden.

Absatz 1 gilt jedoch nicht, wenn dieser Stoff (DBB) oder die ihn enthaltenden Gemische ausschließlich zu Erzeugnissen verarbeitet werden, in denen er nicht mehr in einer Konzentration von ≥ 0,1 Gew.-% vorhanden ist.

▼M61 —————

▼M5

23.  Cadmium

CAS-Nr. 7440-43-9

EG-Nr. 231-152-8 und seine Verbindungen

Für die Zwecke dieses Eintrags entsprechen die in eckigen Klammern stehenden Codes und Kapitel jenen der zolltariflichen und statistischen Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates (*1). ►M13  
1.  Dürfen nicht in Gemischen und Erzeugnissen verwendet werden, die aus den folgenden synthetischen organischen Polymeren (nachstehend Kunststoff genannt) hergestellt werden:

— Polymere oder Copolymere aus Vinylchlorid (PVC) [3904 10] [3904 21],

— Polyurethan (PUR) [3909 50],

— Polyethylen niedriger Dichte (LDPE) mit Ausnahme des für die Herstellung von Pigmentpräparationen („master batch“) verwendeten Polyethylens niedriger Dichte [3901 10],

— Celluloseacetat (CA) [3912 11],

— Celluloseacetobutyrat (CAB) [3912 11],

— Epoxydharze [3907 30],

— Melaminharzformaldehyd (MF) [3909 20],

— Harnstoffformaldehyd (UF) [3909 10],

— ungesättigte Polyester (UP) [3907 91],

—  ►C18  Polyethylenterephthalat ◄ (PET) [3907 60],

—  ►C18  Polybuthylenterephthalat ◄ (PBT),

— Polystyrol glasklar/Standard [3903 11],

— Acrylnitrilmethylmetacrylat (AMMA),

— vernetztes Polyethylen (VPE),

— Polystyrol, schlagfest (SB),

— Polypropylen (PP) [3902 10].


Aus Kunststoffen hergestellte Gemische und Erzeugnisse wie die oben aufgeführten dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, wenn ihr Cadmiumgehalt (Cd-Metall) 0,01 Gew.-% des Kunststoffs oder mehr beträgt.
Abweichend davon gilt Unterabsatz 2 nicht für Erzeugnisse, die vor dem 10. Dezember 2011 in Verkehr gebracht wurden.
Unterabsatz 1 und 2 gelten unbeschadet der Richtlinie 94/62/EG des Rates (*13) und der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsakte.
Bis zum 19. November 2012 fordert die Kommission gemäß Artikel 69 die Europäische Chemikalienagentur auf, ein Dossier entsprechend den Anforderungen des Anhangs XV zu erstellen, um zu bewerten, ob die Verwendung von Cadmium und Cadmiumverbindungen in anderen Kunststoffarten als den in Unterabsatz 1 aufgeführten beschränkt werden sollte. ►M35  
2.  Dürfen nicht in Konzentrationen (Cd-Metall) von ≥ 0,01 Gew.-% in Anstrichfarben und Lacken mit den Codes [3208 ] [3209 ] verwendet oder in Verkehr gebracht werden.
Bei Anstrichfarben und Lacken mit den Codes [3208 ] [3209 ] mit einem Zinkgehalt > 10 Gew.-% der Anstrichfarbe bzw. des Lackes darf der Cadmiumgehalt (Cd-Metall) nicht ≥ 0,1 Gew.-% betragen.
Gestrichene/Lackierte Erzeugnisse dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, wenn ihr Cadmiumgehalt (Cd-Metall) ≥ 0,1 Gew.-% der Anstrichfarbe/des Lackes auf dem gestrichenen/lackierten Erzeugnis beträgt.  ◄
3.  Abweichend davon gelten die Absätze 1 und 2 nicht für Erzeugnisse, die aus Sicherheitsgründen mit cadmiumhaltigen Gemischen gefärbt sind.
4.  Abweichend davon gilt Absatz 1 Unterabsatz 2 nicht für:

— aus PVC-Abfall hergestellte Gemische, nachstehend „Recycling-PVC“ genannt,

— Gemische und Erzeugnisse, die Recycling-PVC enthalten, sofern ihr Cadmiumgehalt (Cd-Metall) 0,1 Gew.-% des Kunststoffs in folgenden Hart-PVC-Anwendungen nicht übersteigt:

— 

a)  Profile und Hart-PVC-Platten für den Einsatz im Bauwesen,

b)  Türen, Fenster, Fensterläden, Wände, Jalousien, Zäune und Dachrinnen,

c)  Boden- und Terrassenbeläge,

d)  Kabelführungen,

e)  Wasserrohre, ausgenommen Trinkwasserrohre, sofern das Recycling-PVC in der mittleren Schicht eines mehrschichtigen Rohrs verwendet wird und vollständig mit einer Schicht von neu hergestelltem PVC nach Absatz 1 überzogen ist.


Die Lieferanten gewährleisten vor dem erstmaligen Inverkehrbringen von Gemischen und Erzeugnissen, die Recycling-PVC enthalten, dass diese gut sichtbar, leserlich und unverwischbar mit der Aufschrift „Enthält Recycling-PVC“ oder mit folgendem Piktogramm versehen sind:
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Die in Absatz 4 gewährte Ausnahmeregelung wird gemäß Artikel 69 dieser Verordnung bis zum 31. Dezember 2017 insbesondere im Hinblick darauf überprüft, den Grenzwert für Cadmium zu senken und die Ausnahmeregelung für die unter den Buchstaben a bis e aufgeführten Anwendungen erneut zu beurteilen.  ◄
5.  Für die Zwecke dieses Eintrags bedeutet Cadmium-Oberflächenbehandlung (Cadmierung) jeglichen Auftrag von Cadmium auf Metalloberflächen oder jegliche Beschichtung von Metalloberflächen mit Cadmium.
Dürfen nicht verwendet werden zur Cadmierung von Metallerzeugnissen oder Bestandteilen der in den folgenden Sektoren bzw. zu den folgenden Zwecken eingesetzten Erzeugnisse:
a)  Geräte und Maschinen:

— zur Herstellung von Lebensmitteln [8210] [8417 20] [8419 81] [8421 11] [8421 22] [8422] [8435] [8437] [8438] [8476 11],

— für die Landwirtschaft [8419 31] [8424 81] [8432] [8433] [8434] [8436],

— für das Gefrieren und Tiefgefrieren [8418],

— für die Druckerei und Presse [8440] [8442] [8443],


b)  Geräte und Maschinen zur Herstellung von:

— Haushaltsgeräten [7321] [8421 12] [8450] [8509] [8516],

— Möbeln [8465] [8466] [9401] [9402] [9403] [9404],

— sanitären Anlagen [7324],

— Zentralheizungen und Klimaanlagen [7322] [8403] [8404] [8415],

►C18  Das Inverkehrbringen von cadmierten Fertigerzeugnissen oder von Bestandteilen solcher Erzeugnisse, die in den in den vorstehenden Buchstaben a und b genannten Sektoren bzw. zu den dort genannten Zwecken eingesetzt werden, sowie das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die in den unter den in vorstehendem Buchstaben b genannten Sektoren hergestellt wurden, ist auf jeden Fall — unabhängig von ihrer Verwendung oder endgültigen Bestimmung — verboten.
6.  Absatz 5 gilt ferner für cadmierte Erzeugnisse oder Bestandteile solcher Erzeugnisse, die in den unter den nachstehenden Buchstaben a und b genannten Sektoren bzw. zu den dort genannten Zwecken eingesetzt werden, sowie für die in den unter nachstehendem Buchstaben b genannten Sektoren hergestellten Erzeugnisse: ◄
a)  Geräte und Maschinen zur Herstellung von:

— Papier und Pappe [8419 32] [8439] [8441], Textilien und Bekleidung [8444] [8445] [8447] [8448] [8449] [8451] [8452];


b)  Geräte und Maschinen zur Herstellung von:

— in der Materialflusstechnik eingesetzten Einrichtungen [8425] [8426] [8427] [8428] [8429] [8430] [8431],

—  ►C18  Straßenfahrzeugen und landwirtschaftlichen Fahrzeugen [Kapitel 87] ◄ ,

—  ►C18  Schienenfahrzeugen [Kapitel 86] ◄ ,

— Schiffen [Kapitel 89].


7.  Die Beschränkungen der Absätze 5 und 6 gelten jedoch nicht für:

— Erzeugnisse und Bestandteile von Erzeugnissen, die in der Luft- und Raumfahrt, im Bergbau, in der „Off-shore“-Technik sowie im Kernenergiebereich eingesetzt werden, wenn die Anwendungen ein hohes Sicherheitsniveau erfordern, ►C18  Komponenten von Sicherheitseinrichtungen in Straßenfahrzeugen und landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Schienenfahrzeugen und Schiffen, ◄

— elektrische Kontakte in allen Verwendungssektoren aus Gründen der Zuverlässigkeit der Geräte, in denen sie eingesetzt werden.

►M13  
8.  Dürfen nicht in Konzentrationen von 0,01 Gew.-% oder mehr in Hartloten verwendet werden.
Hartlote dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, wenn der Cadmiumgehalt (Cd-Metall) 0,01 Gew.-% oder mehr beträgt.
Für die Zwecke dieses Absatzes bedeutet Hartlöten eine Verbindungstechnik, bei der mit Legierungen bei Temperaturen über 450 °C gearbeitet wird.
9.  Abweichend davon gilt Absatz 8 weder für Hartlote, die in Verteidigungs- sowie Luft- und Raumfahrtanwendungen eingesetzt werden, noch für Hartlote, die aus Sicherheitsgründen verwendet werden.
10.  Dürfen nicht in Konzentrationen von 0,01 Gew.-% des Metalls oder mehr in folgenden Erzeugnissen verwendet oder in Verkehr gebracht werden:
i)  Metallperlen und andere metallische Teile für die Herstellung von Schmuckstücken,
ii)  Metallteile für Schmuck- und Fantasieschmuckerzeugnisse sowie Haarschmuck, einschließlich:

— Armbänder, Halsketten und Ringe,

— Piercingschmuck,

— Armbanduhren und Armschmuck,

— Broschen und Manschettenknöpfe.

►C6  
11.  Abweichend davon gilt Absatz 10 weder für Erzeugnisse, die vor dem 10. Dezember 2011 in Verkehr gebracht wurden, noch für Schmuck, der am 10. Dezember 2011 mehr als 50 Jahre alt ist.  ◄  ◄

24.  Monomethyl–tetrachlordiphenylmethan

Handelsname: Ugilec 141

CAS-Nr. 76253-60-6

1.  Darf weder als Stoff noch in Gemischen in Verkehr gebracht oder verwendet werden.

Erzeugnisse, die diesen Stoff enthalten, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.

2.  Absatz 1 gilt jedoch nicht für:

a)  Anlagen und Maschinenteile, die sich am 18. Juni 1994 bereits im Betrieb befanden, bis diese Anlagen und Maschinenteile entsorgt werden,

b)  die Wartung von Anlagen und Maschinenteilen, die sich am 18. Juni 1994 bereits in einem Mitgliedstaat im Betrieb befanden.

Für die Zwecke von Buchstabe a können die Mitgliedstaaten jedoch aus Gründen des Gesundheits- und des Umweltschutzes in ihrem Hoheitsgebiet die Verwendung dieser Anlagen und Maschinenteile vor deren Entsorgung untersagen.

25.  Monomethyl–dichlordiphenylmethan

Handelsname: Ugilec 121

Ugilec 21

Darf weder als Stoff noch in Gemischen in Verkehr gebracht oder verwendet werden.

Erzeugnisse, die diesen Stoff enthalten, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.

26.  Monomethyl–dibromdiphenylmethan Brombenzylbromtoluol, Isomerengemisch

Handelsname: DBBT

CAS-Nr. 99688-47-8

Darf weder als Stoff noch in Gemischen in Verkehr gebracht oder verwendet werden.

Erzeugnisse, die diesen Stoff enthalten, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.

27.  Nickel

CAS-Nr. 7440-02-0

EG-Nr. 231-111-4 und seine Verbindungen

1.  Darf nicht verwendet werden:

a)  in sämtlichen Stäben, die in durchstochene Ohren oder andere durchstochene Körperteile eingeführt werden, außer wenn die Nickelabgabe aus solchen Stäben unter 0,2 μg/cm2/Woche liegt (Migrationslimit);

b)  in Erzeugnissen, die dazu bestimmt sind, unmittelbar und länger mit der Haut in Berührung zu kommen, wie zum Beispiel:

— Ohrringen,

— Halsketten, Armbändern und Ketten, Fußringen und Fingerringen,

— Armbanduhrgehäusen, Uhrarmbändern und Spannern,

— Nietknöpfen, Spangen, Nieten, Reißverschlüssen und Metallmarkierungen, wenn sie in Kleidungsstücken verwendet werden,

sofern die Nickelfreisetzung von den Teilen dieser Erzeugnisse, die unmittelbar und länger mit der Haut in Berührung kommen, 0,5 μg/cm2/Woche übersteigt;

c)  in den in Buchstabe b aufgeführten Erzeugnissen, die eine Nichtnickelbeschichtung haben, es sei denn, diese Beschichtung reicht aus, um sicherzustellen, dass die Nickelfreisetzung von den Teilen solcher Erzeugnisse, die unmittelbar und länger mit der Haut in Berührung kommen, 0,5 μg/cm2/Woche für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren normaler Verwendung des Erzeugnisses nicht übersteigen.

2.  Erzeugnisse, für die Absatz 1 gilt, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, wenn sie nicht den Bestimmungen dieses Absatzes entsprechen.

3.  Zum Nachweis der Vereinbarkeit der Erzeugnisse mit Absatz 1 und 2 sind als Testmethoden die vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) verabschiedeten Normen zu verwenden.

►M49  28.  Stoffe, die in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als krebserzeugend der Kategorie 1A oder 1B eingestuft werden und in Anlage 1 bzw. Anlage 2 aufgeführt werden.

29.  Stoffe, die in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als erbgutverändernd der Kategorie 1A oder 1B eingestuft werden und in Anlage 3 bzw. Anlage 4 aufgeführt werden.

30.  Stoffe, die in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als fortpflanzungsgefährdend der Kategorie 1A oder 1B eingestuft werden und in Anlage 5 bzw. Anlage 6 aufgeführt werden. ◄

Unbeschadet der übrigen Teile dieses Anhangs gilt Folgendes für die Einträge 28 bis 30:

1.  Dürfen nicht in Verkehr gebracht oder verwendet werden:

— als Stoffe,

— als Bestandteile anderer Stoffe oder

— in Gemischen,

die zum Verkauf an die breite Öffentlichkeit bestimmt sind, wenn die Einzelkonzentration des Stoffs oder Gemischs folgende Werte erreicht oder übersteigt:

— die jeweiligen in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 festgelegten spezifischen Konzentrationsgrenzwerte oder

►M3

 

►C10

 

— die jeweiligen in Anhang I Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 festgelegten allgemeinen Konzentrationsgrenzwerte.

 ◄  ◄

Unbeschadet der übrigen gemeinschaftlichen Vorschriften auf dem Gebiet der Einstufung, Verpackung und Etikettierung von Stoffen und Gemischen muss der Lieferant vor dem Inverkehrbringen gewährleisten, dass die Verpackung solcher Stoffe und Gemische gut sichtbar, leserlich und unverwischbar mit folgender Aufschrift versehen ist:

„Nur für gewerbliche Anwender.“

2.  Absatz 1 gilt jedoch nicht für:

a)  Arznei- oder Tierarzneimittel gemäß der Begriffsbestimmung in der Richtlinie 2001/82/EG und der Richtlinie 2001/83/EG;
b)  kosmetische Mittel gemäß der Richtlinie 76/768/EWG;
c)  folgende Brennstoffe und Mineralölerzeugnisse:

— Kraftstoffe, die Gegenstand der Richtlinie 98/70/EG sind,

— Mineralölerzeugnisse, die zur Verwendung als Brennstoff oder Kraftstoff in beweglichen oder feststehenden Verbrennungsanlagen bestimmt sind,

— Brennstoffe, die in geschlossenen Systemen (z. B. Flüssiggasflaschen) verkauft werden;

►M3  
d)  Farben für Künstler gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008;  ◄ ►M14  
e)  in Anlage 11 Spalte 1 aufgeführte Stoffe für die in Anlage 11 Spalte 2 aufgeführten Anwendungen. Ist in Anlage 11 Spalte 2 ein Datum angegeben, gilt die Ausnahmeregelung bis zu diesem Datum;  ◄ ►M61  
f)  Produkte, die Gegenstand der Verordnung (EU) 2017/745 sind.  ◄
31.  

a)  Kreosot; Waschöl

CAS-Nr. 8001-58-9

EG-Nr. 232-287-5

b)  Kreosotöl, Waschöl

CAS-Nr. 61789-28-4

EG-Nr. 263-047-8

c)  Destillate (Kohlenteer), Naphthalinöle; ►C18  Naphthalinöl ◄

CAS-Nr. 84650-04-4

EG-Nr. 283-484-8

d)  Kreosotöl, Acenaphthen-Fraktion; Waschöl

CAS-Nr. 90640-84-9

EG-Nr. 292-605-3

e)  höher siedende Destillate (Kohlenteer); schweres Anthracenöl

CAS-Nr. 65996-91-0

EG-Nr. 266-026-1

f)  Anthracenöl

CAS-Nr. 90640-80-5

EG-Nr. 292-602-7

g)  Teersäuren, Kohle, Rohöl; Rohphenole

CAS-Nr. 65996-85-2

EG-Nr. 266-019-3

h)  Kreosot, Holz

CAS-Nr. 8021-39-4

EG-Nr. 232-419-1

i)  Niedrigtemperatur-Kohleteeralkalin, Extraktrückstände (Kohle)

CAS-Nr. 122384-78-5

EG-Nr. 310-191-5

1.  Dürfen nicht als Stoffe oder in Gemischen in Verkehr gebracht oder verwendet werden, die zur Holzbehandlung bestimmt sind. Ferner darf damit behandeltes Holz nicht in Verkehr gebracht werden.

2.  Abweichend von Absatz 1 bestehen jedoch folgende Ausnahmen:

a)  Diese Stoffe und Gemische dürfen zur Holzbehandlung in industriellen Anlagen oder zu gewerblichen Zwecken, für die die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über den Schutz der Arbeitnehmer bei der Wiederbehandlung vor Ort gelten, nur dann verwendet werden, wenn sie

i)  Benzo[a]pyren in einer Konzentration von weniger als 50 mg/kg (0,005 Gew.-%) und

ii)  wasserlösliche Phenole in einer Konzentration von weniger als 3 Gew.-% enthalten.

Solche Stoffe und Gemische zur Verwendung bei der Holzbehandlung in industriellen Anlagen oder zu gewerblichen Zwecken dürfen

— nur in Verpackungen mit einem Fassungsvermögen von 20 Litern oder mehr in den Verkehr gebracht werden,

— nicht an Verbraucher abgegeben werden.

Unbeschadet der übrigen gemeinschaftlichen Vorschriften auf dem Gebiet der Einstufung, Verpackung und Etikettierung von Stoffen und Gemischen muss der Lieferant vor dem Inverkehrbringen gewährleisten, dass die Verpackung solcher Stoffe und Gemische gut sichtbar, leserlich und unverwischbar mit folgender Aufschrift versehen ist:

„Verwendung nur in Industrieanlagen und zu gewerblichen Zwecken“.

b)  Für nach Buchstabe a in industriellen Anlagen oder zu gewerblichen Zwecken behandeltes Holz, das zum ersten Mal in Verkehr gebracht wird oder vor Ort wieder behandelt wird, gilt: Die Verwendung ist ausschließlich für gewerbliche und industrielle Zwecke erlaubt (z. B. Eisenbahn, Stromtransport, Telekommunikation, Zäune, für landwirtschaftliche Zwecke — etwa Baumstützen —, Häfen, Wasserwege).

c)  Das Verbot für das Inverkehrbringen nach Absatz 1 gilt nicht für Holz, das vor dem 31. Dezember 2002 mit unter Eintrag 31 Buchstaben a bis i aufgeführten Stoffen behandelt wurde und zur Wiederverwendung auf dem Gebrauchtmarkt angeboten wird.

3.  Die Verwendung von behandeltem Holz nach Absatz 2 Buchstaben b und c ist jedoch verboten:

— innerhalb von Gebäuden, unabhängig von deren Zweckbestimmung;

— bei Spielzeugen;

— auf Spielplätzen;

— in Parks, Gärten und anderen Orten im Freien, die der Freizeitgestaltung und der Erholung dienen und bei denen die Gefahr eines häufigen Hautkontakts besteht;

— für die Anfertigung von Gartenmobiliar wie etwa Picknicktischen;

— für die Anfertigung, Verwendung und Wiederaufarbeitung von:

— 

— Behältern für lebende Pflanzen,

— Verpackungen, die mit Rohmaterialien, Zwischen- und/oder Enderzeugnissen für die menschliche und/oder tierische Ernährung in Berührung kommen,

— anderem Material, das die oben genannten Erzeugnisse kontaminieren kann.

32.  Chloroform

CAS-Nr. 67-66-3

EG-Nr. 200-663-8

34.  1,1,2-Trichlorethan

CAS-Nr. 79-00-5

EG-Nr. 201-166-9

35.  1,1,2,2-Tetrachlorethan

CAS-Nr. 79-34-5

EG-Nr. 201-197-8

36.  1,1,1,2-Tetrachlorethan

CAS-Nr. 630-20-6

37.  Pentachlorethan

CAS-Nr. 76-01-7

EG-Nr. 200-925-1

38.  1,1-Dichlorethen

CAS-Nr. 75-35-4

EG-Nr. 200-864-0

Unbeschadet der übrigen Teile dieses Anhangs gilt Folgendes für die Einträge 32 bis 38:

1.  Dürfen nicht in Verkehr gebracht oder verwendet werden:

— als Stoffe,

— als Bestandteile anderer Stoffe oder in Gemischen in Konzentrationen von 0,1 Gew.-% oder mehr,

wenn der Stoff oder das Gemisch für die Abgabe an die breite Öffentlichkeit und/oder die Anwendung in Formen bestimmt ist, bei denen eine Freisetzung nicht ausgeschlossen ist (beispielsweise Oberflächenreinigung und Reinigung von Textilien).

2.  Unbeschadet anderer Vorschriften der Gemeinschaft für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen muss der Lieferant vor dem Inverkehrbringen gewährleisten, dass die Verpackung solcher Stoffe und Gemische, in denen sie in Konzentrationen von ≥ 0,1 Gew.-% enthalten sind, gut sichtbar, leserlich und unverwischbar mit folgender Aufschrift versehen ist:

„Nur zur Verwendung in Industrieanlagen“.

Diese Anforderung gilt jedoch nicht für:

a)  Arznei- oder Tierarzneimittel gemäß der Begriffsbestimmung in der Richtlinie 2001/82/EG und der Richtlinie 2001/83/EG;

b)  kosmetische Mittel gemäß der Begriffsbestimmung in der Richtlinie 76/768/EWG des Rates.

►M3  
40.  Stoffe, die als entzündbare Gase der Kategorien 1 oder 2, als entzündbare Flüssigkeiten der Kategorien 1, 2 oder 3, als entzündbare Feststoffe der Kategorie 1 oder 2, als Stoffe und Gemische, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, der Kategorien 1, 2 oder 3, als selbstentzündliche (pyrophore) Flüssigkeiten der Kategorie 1 oder als selbstentzündliche (pyrophore) Feststoffe der Kategorie 1 eingestuft wurden, und zwar unabhängig davon, ob sie in Anhang VI Teil 3 ►M21  der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ◄ aufgeführt sind.  ◄

1.  Dürfen weder als Stoff noch als Gemisch in Aerosolpackungen verwendet werden, die dazu bestimmt sind, für Unterhaltungs- und Dekorationszwecke an die breite Öffentlichkeit abgegeben zu werden, wie z. B. für

— Dekorationen mit metallischen Glanzeffekten, insbesondere für Festlichkeiten,

— künstlichen Schnee und Reif,

— unanständige Geräusche,

— Luftschlangen,

— Scherzexkremente,

— Horntöne für Vergnügungen,

— Schäume und Flocken zu Dekorationszwecken,

— künstliche Spinnweben,

— Stinkbomben.

2.  Unbeschadet der Anwendung sonstiger gemeinschaftlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Einstufung, Verpackung und Etikettierung von Stoffen muss der Lieferant vor dem Inverkehrbringen gewährleisten, dass die Verpackung der oben genannten Aerosolpackungen gut sichtbar, leserlich und unverwischbar mit folgender Aufschrift versehen ist:

„Nur für gewerbliche Anwender“.

►C15  3.  Abweichend davon gelten die Absätze 1 und 2 nicht für die in Artikel 8 Absatz 1a der Richtlinie 75/324/EWG des Rates (*2) genannten Aerosolpackungen. ◄

4.  Die in Absatz 1 und 2 genannten Aerosolpackungen dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie den dort aufgeführten Anforderungen entsprechen.

41.  Hexachlorethan

CAS-Nr. 67-72-1

EG-Nr. 200-666-4

Darf nicht als Stoff oder in Gemischen zur Herstellung oder Verarbeitung von Nichteisenmetallen in Verkehr gebracht oder verwendet werden.

▼M21 —————

▼M5

43.  Azofarbstoffe

1.  Azofarbstoffe, die durch reduktive Spaltung einer oder mehrerer Azogruppen eines oder mehrere der in Anlage 8 aufgeführten aromatischen Amine in — gemäß den in Anlage 10 aufgeführten Prüfverfahren — nachweisbaren Konzentrationen, d. h. > 30 mg/kg (0,003 Gew.-%) im Fertigerzeugnis oder in gefärbten Teilen davon, freisetzen können, dürfen nicht in Textil- und Ledererzeugnissen verwendet werden, die mit der menschlichen Haut oder der Mundhöhle direkt und längere Zeit in Berührung kommen können, wie beispielsweise:

— kleidung, Bettwäsche, Handtücher, Haarteile, Perücken, Hüte, Windeln und sonstige Toilettenartikel, Schlafsäcke,

— Schuhe, Handschuhe, Armbanduhren, Handtaschen, Geldbeutel und Brieftaschen, Aktentaschen, Stuhlüberzüge, Brustbeutel,

— Textil- und Lederspielwaren und Spielwaren mit Textil- oder Lederbekleidung,

— für den Endverbraucher bestimmte Garne und Gewebe.

2.  Außerdem dürfen die in Absatz 1 genannten Textil- und Ledererzeugnisse nicht in Verkehr gebracht werden, wenn sie nicht den in diesem Absatz festgelegten Anforderungen entsprechen.

3.  Die in Anlage 9, „Liste der Azofarbstoffe“, dieser Verordnung aufgeführten Azofarbstoffe dürfen weder als Stoffe noch in Gemischen in Konzentrationen von über 0,1 Gew.-% in Verkehr gebracht oder verwendet werden, wenn diese zum Färben von Textil- oder Ledererzeugnissen bestimmt sind.

▼M9 —————

▼M5

45.  Diphenylether-Octabromderivat

C12H2Br8O

1.  Darf nicht in Verkehr gebracht oder verwendet werden:

— als Stoff,

— als Bestandteil anderer Stoffe oder in Gemischen in Konzentrationen von 0,1 Gew.-% oder mehr.

2.  Erzeugnisse dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, wenn sie oder ihre mit Flammschutzmittel behandelten Teile diesen Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gew.-% enthalten.

3.  Absatz 2 gilt jedoch nicht für:

— Erzeugnisse, die vor dem 15. August 2004 in der Gemeinschaft verwendet wurden,

— Elektro- und Elektronikgeräte, die unter die Richtlinie 2002/95/EG fallen.

46.  

a)  Nonylphenol

C6H4(OH)C9H19

b)  Nonylphenolethoxylate

(C2H4O)nC15H24O

Darf für die folgenden Zwecke weder als Stoff noch in Gemischen in Konzentrationen von ≥ 0,1 Gew.-% oder mehr in Verkehr gebracht oder verwendet werden: ►C7  
1.  industrielle und gewerbliche Reinigung, ausgenommen:

— überwachte geschlossene Systeme für die chemische Reinigung, in denen die Reinigungsflüssigkeit recycelt oder verbrannt wird,

— Spezialreinigungssysteme, in denen die Reinigungsflüssigkeit recycelt oder verbrannt wird;


2.  Haushaltsreinigung;
3.  Textil- und Lederverarbeitung, ausgenommen:

— Behandlungen, bei denen kein NPE in das Abwasser gelangt,

— Anlagen für spezielle Behandlungen, bei denen die organische Fraktion vor der biologischen Abwasserbehandlung vollständig aus dem Prozesswasser entfernt wird (Entfetten von Schafshäuten);


4.  Emulgator in Melkfett;
5.  Metallverarbeitung, ausgenommen:
Anwendungen in überwachten geschlossenen Systemen, bei denen die Reinigungsflüssigkeit recycelt oder verbrannt wird;
6.  Herstellung von Zellstoff und Papier;
7.  kosmetische Mittel;
8.  sonstige Körperpflegemittel, ausgenommen:
Spermizide;
9.  Formulierungshilfsstoffe in Pestiziden und Bioziden. Zulassungen der Mitgliedstaaten für Pestizide oder Biozide, die Nonylphenolethoxylate als Formulierungshilfsstoffe enthalten, bleiben jedoch, wenn sie vor dem 17. Juni 2003 erteilt wurden, bis zu ihrem Auslaufen unberührt von dieser Einschränkung.

▼M34

46a.  Nonylphenolethoxylate (NPE)

(C2H4O)nC15H24O

1.  Darf nach dem 3. Februar 2021 in Textilerzeugnissen, bei denen vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass sie während ihres normalen Lebenszyklus in Wasser gewaschen werden, in Konzentrationen von ≥ 0,01 Gew.-% dieses Textilerzeugnisses oder von Teilen davon nicht in Verkehr gebracht werden.

2.  Absatz 1 gilt nicht für das Inverkehrbringen von gebrauchten Textilerzeugnissen oder von neuen ausschließlich aus Recyclingtextilien ohne Verwendung von NPE hergestellten Textilerzeugnissen.

3.  Für die Zwecke der Absätze 1 und 2 wird „Textilerzeugnis“ definiert als unfertiges Erzeugnis, Halbfertigerzeugnis und Fertigerzeugnis mit einem Gewichtsanteil an Textilfasern von mindestens 80 % sowie als jedes andere Erzeugnis, das in einem seiner Teile einen Gewichtsanteil an Textilfasern von mindestens 80 % aufweist, einschließlich Erzeugnisse wie Bekleidung, Accessoires, Heimtextilien, Fasern, Garn und Gewebe sowie Gestrickteile.

▼M5

47.  Chrom-VI-Verbindungen

1.  Zement und zementhaltige Gemische dürfen nicht verwendet oder in Verkehr gebracht werden, wenn der Gehalt an löslichem Chrom VI in der Trockenmasse des Zements nach Hydratisierung mehr als 2 mg/kg (0,0002 %) beträgt.
2.  Werden Reduktionsmittel verwendet, so muss der Lieferant unbeschadet der Gültigkeit anderer gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen vor dem Inverkehrbringen gewährleisten, dass auf der Verpackung von Zement oder zementhaltigen Gemischen gut sichtbar, leserlich und unverwischbar angegeben ist, wann das Erzeugnis abgepackt wurde sowie unter welchen Bedingungen und wie lange es gelagert werden kann, ohne dass die Wirkung des Reduktionsmittels nachlässt und der Gehalt an löslichem Chrom VI den in Absatz 1 genannten Grenzwert überschreitet.
3.  Die Absätze 1 und 2 gelten jedoch nicht für das Inverkehrbringen im Hinblick auf überwachte geschlossene und vollautomatische Prozesse und auf die Verwendung in solchen Prozessen, bei denen Zement und zementhaltige Gemische ausschließlich mit Maschinen in Berührung kommen und keine Gefahr von Hautkontakt besteht. ►M21  
4.  Die vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) für die Prüfung des Gehalts an wasserlöslichem Chrom VI von Zement und zementhaltigen Gemischen verabschiedete Norm ist als das Verfahren zum Nachweis der Einhaltung von Absatz 1 einzusetzen.  ◄ ►M25  
5.  Ledererzeugnisse, die mit der Haut in Berührung kommen, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, wenn sie einen Chrom(VI)-Gehalt von 3 mg/kg (0,0003 Gewichtsprozent) oder mehr des gesamten Trockengewichts des Leders aufweisen.
6.  Erzeugnisse, die Lederteile enthalten, die mit der Haut in Berührung kommen, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, wenn sie einen Chrom(VI)-Gehalt von 3 mg/kg (0,0003 Gewichtsprozent) oder mehr des gesamten Trockengewichts des Leders aufweisen.
7.  Die Absätze 5 und 6 gelten nicht für das Inverkehrbringen von gebrauchten Erzeugnissen, die vor dem 1. Mai 2015 bereits in den Endverbrauch gelangt waren.  ◄

48.  Toluol

CAS-Nr. 108-88-3

EG-Nr. 203-625-9

Darf nicht als Stoff oder in Gemischen in Konzentrationen von ≥ 0,1 Gew.-% in für die Abgabe an die breite Öffentlichkeit bestimmten Klebstoffen und Farbsprühdosen in Verkehr gebracht oder verwendet werden.

49.  Trichlorbenzol

CAS-Nr. 120-82-1

EG-Nr. 204-428-0

Darf weder als Stoff noch in Gemischen in einer Konzentration von ≥ 0,1 Gew.-% zu keinem Verwendungszweck in Verkehr gebracht oder verwendet werden, außer:

— als Synthese-Zwischenprodukt,

— als Prozesslösungsmittel in geschlossenen chemischen Anwendungen für Chlorreaktionen oder

— bei der Herstellung von 1,3,5-Trinitro-2,4,6-Triaminobenzol (TATB).

50.  Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)

a)  Benzo(a)pyren (BaP)

CAS-Nr. 50-32-8

b)  Benzo(e)pyren (BeP)

CAS-Nr. 192-97-2

c)  Benzo(a)anthracen (BaA)

CAS-Nr. 56-55-3

d)  Chrysen (CHR)

CAS-Nr. 218-01-9

e)  Benzo(b)fluoranthen (BbFA)

CAS-Nr. 205-99-2

f)  Benzo(j)fluoranthen (BjFA)

CAS-Nr. 205-82-3

g)  Benzo(k)fluoranthen (BkFA)

CAS-Nr. 207-08-9

h)  Dibenzo(a,h)anthracen (DBAhA)

CAS-Nr. 53-70-3

1.  Ab dem 1. Januar 2010 dürfen Weichmacheröle nicht für die Herstellung von Reifen oder Reifenbestandteilen in Verkehr gebracht oder verwendet werden, wenn

— sie mehr als 1 mg/kg (0,0001 Gew.-%) BaP enthalten oder

— der Gehalt aller aufgeführten PAK zusammen mehr als 10 mg/kg (0,001 Gew.-%) beträgt.


Die Norm EN 16143:2013 (Mineralölerzeugnisse — Bestimmung des Gehaltes an Benzo[a]pyren (BaP) und ausgewählten polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAKs) in Extenderölen — Verfahren mittels doppelter LC-Vorreinigung und GC/MS-Analyse) ist als Prüfmethode für den Nachweis der Einhaltung der in Unterabsatz 1 genannten Grenzwerte zu verwenden.
Bis 23. September 2016 gelten die in Unterabsatz 1 genannten Grenzwerte als eingehalten, wenn der Extrakt an polyzyklischen aromatischen Verbindungen weniger als 3 Gew.-% beträgt — gemessen gemäß der Norm IP 346:1998 des Institute of Petroleum (Bestimmung der polyzyklischen aromatischen Verbindungen in unbenutzten Schmierölen und asphaltenfreien Erdölfraktionen — Dimethylsulfoxid-Extraktion-Brechungsindex-Methode) —, sofern die Einhaltung der Grenzwerte für BaP und für die aufgeführten PAK sowie die Korrelation der Messwerte mit dem Extrakt an polyzyklischen aromatischen Verbindungen vom Hersteller oder Importeur alle sechs Monate oder nach jeder größeren Änderung der Betriebsverfahren durch Messung überprüft werden, wobei jeweils der frühere Zeitpunkt maßgeblich ist.
2.  Außerdem dürfen nach dem 1. Januar 2010 hergestellte Reifen und Profile für die Runderneuerung nicht in Verkehr gebracht werden, wenn sie Weichmacheröle enthalten, die die in Absatz 1 angegebenen Grenzwerte überschreiten.
Diese Grenzwerte gelten als eingehalten, wenn die vulkanisierte Gummimasse den Grenzwert von 0,35 % HBay — gemessen und berechnet gemäß der ISO-Norm 21461 (Vulkanisierter Gummi — Bestimmung der Aromatizität von Öl in vulkanisierter Gummimasse) — nicht überschreitet.
3.  Ausgenommen von Absatz 2 sind runderneuerte Reifen, wenn ihr Profil keine Weichmacheröle enthält, die die in Absatz 1 angegebenen Grenzwerte überschreiten.
4.  „Reifen“ im Sinne dieses Eintrags sind Reifen für Fahrzeuge, die unter folgende Richtlinien fallen:

— Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (*4);

— Richtlinie 2003/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Typgenehmigung für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, ihre Anhänger und die von ihnen gezogenen auswechselbaren Maschinen sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge (*5) und

— Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates (*6).

►M24  
5.  Erzeugnisse dürfen nicht für die allgemeine Öffentlichkeit in Verkehr gebracht werden, wenn einer ihrer Bestandteile aus Kunststoff oder Gummi, der bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung unmittelbar, länger oder wiederholt für kurze Zeit mit der menschlichen Haut oder der Mundhöhle in Berührung kommt ►C8  , mehr als 1 mg/kg (0,0001 Massenprozent w/w dieses Bestandteils) ◄ eines der aufgeführten PAK enthält.
Zu diesen Erzeugnissen zählen unter anderem:

— Sportgeräte wie Fahrräder, Golfschläger, Schläger,

— Haushaltsgeräte, mit Rädern versehene Wagen, Laufhilfen,

— Werkzeuge für den privaten Gebrauch,

— Bekleidung, Schuhe, Handschuhe und Sportkleidung,

— Uhrenarmbänder, Armbänder, Masken, Stirnbänder.


6.  Spielzeug, einschließlich Aktivitätsspielzeug, und Artikel für Säuglinge und Kleinkinder werden nicht in Verkehr gebracht, wenn einer ihrer Bestandteile aus Kunststoff oder Gummi, der bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung unmittelbar, länger oder wiederholt für kurze Zeit mit der menschlichen Haut oder der Mundhöhle in Berührung kommt, mehr als 0,5 mg/kg (0,00005 Massenprozent w/w dieses Bestandteils) eines der aufgeführten PAK enthält.
7.  Davon abweichend gelten die Absätze 5 und 6 nicht für Erzeugnisse, die vor dem 27. Dezember 2015 erstmals in Verkehr gebracht wurden.
8.  Bis zum 27. Dezember 2017 überprüft die Kommission die Grenzwerte gemäß den Absätzen 5 und 6 im Lichte neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, auch über die Migration von PAK aus den darin genannten Erzeugnissen, sowie über alternative Rohstoffe und ändert diese Absätze gegebenenfalls entsprechend.  ◄ ►M65  
9.  Granulate oder Mulche dürfen nicht zur Verwendung als Füllmaterial auf Kunstrasenplätzen oder in loser Form auf Spielplätzen oder im Sportbereich in Verkehr gebracht werden, wenn der Gehalt aller aufgeführten PAK zusammen mehr als 20 mg/kg (0,002 Gew.-%) beträgt.
10.  Granulate oder Mulche dürfen nicht als Füllmaterial auf Kunstrasenplätzen oder in loser Form auf Spielplätzen oder im Sportbereich verwendet werden, wenn der Gehalt aller aufgeführten PAK zusammen mehr als 20 mg/kg (0,002 Gew.-%) beträgt.
11.  Granulate oder Mulche, die zur Verwendung als Füllmaterial auf Kunstrasenplätzen oder in loser Form auf Spielplätzen oder im Sportbereich in Verkehr gebracht werden, sind mit einer eindeutigen Identifizierungsnummer der Charge zu versehen.
12.  Die Absätze 9 bis 11 gelten ab dem 10. August 2022.
13.  Granulate oder Mulche, die am 9. August 2022 in der Union als Füllmaterial auf Kunstrasenplätzen oder in loser Form auf Spielplätzen oder im Sportbereich verwendet werden, dürfen in den Anlagen verlegt bleiben und dort zu dem gleichen Zweck weiterverwendet werden.
14.  Für die Zwecke der Absätze 9 bis 13 gilt Folgendes:
a)  „Granulate“ sind Gemische aus Festpartikeln mit einer Größe von 1 bis 4 mm, die aus Gummi oder sonstigen vulkanisierten oder polymeren Werkstoffen bestehen, welche ihrerseits aus recycelten Materialien, Primärrohstoffen oder Naturstoffen gewonnen werden;
b)  „Mulche“ sind Gemische aus flockenförmigen Festpartikeln mit einer Länge zwischen 4 und 130 mm und einer Breite zwischen 10 und 15 mm, die aus Gummi oder sonstigen vulkanisierten oder polymeren Werkstoffen bestehen, welche ihrerseits aus recycelten Materialien, Primärrohstoffen oder Naturstoffen gewonnen werden;
c)  „Füllmaterial auf Kunstrasenplätzen“ besteht aus Granulaten, die auf Kunstrasenplätzen verwendet werden, um die sporttechnischen Leistungsmerkmale der Rasenanlage zu verbessern;
d)  „Verwendung in loser Form auf Spielplätzen oder im Sportbereich“ ist jede andere Verwendung von Granulaten oder Mulchen in loser Form auf Spielplätzen oder zu Sportzwecken als die Verwendung als Füllmaterial auf Kunstrasenplätzen.  ◄

▼M80

50a.  Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)

a)  Acenaphthen, CAS-Nr. 83-32-9, EG-Nr. 201-469-6

b)  Acenaphthylen, CAS-Nr. 208-96-8, EG-Nr. 205-917-1

c)  Anthracen, CAS-Nr. 120-12-7, EG-Nr. 204-371-1

d)  Benzo[a]anthracen, CAS-Nr. 56-55-3, EG-Nr. 200-280-6

e)  Benzo[a]pyren, CAS-Nr. 50-32-8, EG-Nr. 200-028-5 (Benzo[def]chrysen)

f)  Benzo[b]fluoranthen, CAS-Nr. 205-99-2, EG-Nr. 205-911-9 (Benzo[e]acephenanthrylen)

g)  Benzo[e]pyren, CAS-Nr. 192-97-2, EG-Nr. 205-892-7

h)  Benzo[ghi]perylen, CAS-Nr. 191-24-2, EG-Nr. 205-883-8

i)  Benzo[j]fluoranthen, CAS-Nr. 205-82-3, EG-Nr. 205-910-3

j)  Benzo[k]fluoranthen, CAS-Nr. 207-08-9, EG-Nr. 205-916-6

k)  Chrysen, CAS-Nr. 218-01-9, EG-Nr. 205-923-4

l)  Dibenzo[a,h]anthracen, CAS-Nr. 53-70-3, EG-Nr. 200-181-8

m)  Fluoranthen, CAS-Nr. 206-44-0, EG-Nr. 205-912-4

n)  Fluoren, CAS-Nr. 86-73-7, EG-Nr. 201-695-5

o)  Indeno[1,2,3cd]pyren, CAS-Nr. 193-39-5, EG-Nr. 205-893-2

p)  Naphthalen, CAS-Nr. 91-20-3, EG-Nr. 202-049-5

q)  Phenanthren, CAS-Nr. 85-01-8, EG-Nr. 201-581-5

r)  Pyren, CAS-Nr. 129-00-0, EG-Nr. 204-927-3

Dürfen ab dem 22. April 2026 in der Form von Stoffen als solchen oder als Bestandteil von anderen Stoffen in Wurfscheiben aus Ton für das Schießen nicht mehr in Verkehr gebracht oder verwendet werden, wenn sie mehr als 50 mg/kg (0,005 Gew.-% Trockenmasse der Wurfscheibe aus Ton) der Summe aller aufgeführten PAK enthalten.

▼M52

51.

Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP)

CAS-Nr.: 117-81-7

EG-Nr.: 204-211-0

Dibutylphthalat (DBP)

CAS-Nr.: 84-74-2

EG-Nr.: 201-557-4

Benzylbutylphthalat (BBP)

CAS-Nr.: 85-68-7

EG-Nr.: 201-622-7

Diisobutylphthalat (DIBP)

CAS-Nr.: 84-69-5

EG-Nr.: 201-553-2

1.  Dürfen nicht als Stoffe oder in Gemischen einzeln oder in einer Kombination der in Spalte 1 aufgeführten Phthalate verwendet werden, wenn diese Konzentration mindestens 0,1 Gewichtsprozent des weichmacherhaltigen Materials in Spielzeug und Babyartikeln entspricht.

►C16  2.  Dürfen nicht in Spielzeug und Babyartikeln in Verkehr gebracht werden, wenn die Konzentration eines der drei ersten der in Spalte 1 aufgeführten Phthalate oder einer Kombination daraus mindestens 0,1 Gewichtsprozent des weichmacherhaltigen Materials ausmacht.

Ferner darf DIBP nach dem 7. Juli 2020 nicht in Spielzeug und Babyartikeln in Verkehr gebracht werden, wenn seine Konzentration einzeln oder in einer Kombination mit den drei ersten der in Spalte 1 dieses Eintrags aufgeführten Phthalate mindestens 0,1 Gewichtsprozent des weichmacherhaltigen Materials ausmacht. ◄

3.  Dürfen nach dem 7. Juli 2020 nicht in Erzeugnissen in Verkehr gebracht werden, wenn die Konzentration eines oder einer Kombination mehrerer der in Spalte 1 aufgeführten Phthalate mindestens 0,1 Gewichtsprozent eines im Erzeugnis enthaltenen weichmacherhaltigen Materials ausmacht.

4.  Absatz 3 gilt nicht für

a)  Erzeugnisse, die ausschließlich für die industrielle oder landwirtschaftliche Verwendung oder für die Verwendung im Freien bestimmt sind, sofern kein weichmacherhaltiges Material mit menschlichen Schleimhäuten oder für längere Zeit mit der menschlichen Haut in Berührung kommt;

b)  Luftfahrzeuge, die vor dem 7. Januar 2024 in Verkehr gebracht wurden, oder Erzeugnisse — unabhängig vom Zeitpunkt des Inverkehrbringens —, die ausschließlich für die Wartung und Reparatur dieser Luftfahrzeuge bestimmt sind, wenn diese Erzeugnisse für die Sicherheit und Lufttüchtigkeit des Luftfahrzeugs unverzichtbar sind:

c)  Kraftfahrzeuge, die in den Geltungsbereich der Richtlinie 2007/46/EG fallen und vor dem 7. Januar 2024 in Verkehr gebracht wurden, oder Erzeugnisse, die ausschließlich für die Wartung und Reparatur dieser Kraftfahrzeuge verwendet werden, unabhängig davon, wann sie in den Verkehr gebracht wurden, wenn die Kraftfahrzeuge ihre beabsichtigte Funktion ohne diese Erzeugnisse nicht erfüllen können;

d)  Erzeugnisse, die vor dem 7. Juli 2020 in Verkehr gebracht wurden;

e)  Messgeräte für den Laborgebrauch oder Teile davon;

f)  Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen und in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 oder der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission (*21) fallen;

g)  medizinische Geräte, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien 90/385/EWG, 93/42/EWG oder 98/79/EG fallen und Teile davon;

h)  Elektro- und Elektronikgeräten, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2011/65/EU fallen.

i)  Primärverpackungen von Arzneimitteln, die in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 726/2004, der Richtlinie 2001/82/EG oder der Richtlinie 2001/83/EG fallen;

j)  Spielzeug und Babyartikel, die unter die Absätze 1 oder 2 fallen.

5.  Für die Zwecke der Absätze 1, 2, 3 und 4 Buchstabe a gelten folgende Begriffsbestimmungen:

a)  „weichmacherhaltiges Material“ bezeichnet alle folgenden homogenen Materialien:

— Polyvinylchlorid (PVC), Polyvinylidenchlorid (PVDC), Polyvinylacetat (PVA), Polyurethane

— und alle anderen Polymere (unter anderem Polymerschaum und Kautschuk) außer Silikonkautschuk und natürliche Latexbeschichtungen,

— Oberflächenbeschichtungen, rutschhemmende Beschichtungen, Verkleidungen, Klebeschichten, aufgedruckte Muster,

— Kleber, Dichtungsmassen, Tinten und Farben;

b)  „für längere Zeit mit den menschlichen Haut in Berührung kommen“ bezeichnet einen dauerhaften Kontakt von 10 Minuten oder wiederholte Berührungen über einen Zeitraum von 30 Minuten pro Tag;

c)  „Babyartikel“ bezeichnet jedes Erzeugnis, das dazu bestimmt ist, den Schlaf, die Entspannung, die Hygiene, das Füttern und das Saugen von Kindern zu erleichtern.

6.  „Luftfahrzeug“ bezeichnet für die Zwecke des Absatzes 4 Buchstabe b Folgendes:

a)  ein ziviles Luftfahrzeug, das entsprechend einer nach der Verordnung (EU) Nr. 216/2008 ausgestellten Musterzulassung oder einer nach den nationalen Vorschriften eines Vertragsstaats der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO erteilten Konstruktionsgenehmigung produziert worden ist, oder für das ein Lufttüchtigkeitszeugnis von einem ICAO-Vertragsstaat nach Anhang 8 des am 7. Dezember 1944 in Chicago unterzeichneten Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt ausgestellt worden ist;

b)  ein Militärluftfahrzeug.

▼M5

52.  Folgende Phthalate (oder andere CAS- und EG-Nummern zur Kennzeichnung des Stoffes):

a)  Di-„isononyl“phthalat (DINP)

CAS-Nr. 28553-12-0 und 68515-48-0

EG-Nr. 249-079-5 und 271-090-9

b)  Di-„isodecyl“phthalat (DIDP)

CAS-Nr. 26761-40-0 und 68515-49-1

EG-Nr. 247-977-1 und 271-091-4

c)  Di-n-octylphthalat (DNOP)

CAS-Nr. 117-84-0

EG-Nr. 204-214-7

1.  Dürfen nicht als Stoffe oder in Gemischen in Konzentrationen von mehr als 0,1 Gew.-% des weichmacherhaltigen Materials in Spielzeug und Babyartikeln verwendet werden, die von Kindern in den Mund genommen werden können. ►C9  
2.  Solche Spielzeuge und Babyartikel, die diese Phthalate in Konzentrationen von mehr als 0,1 Gew.- % des weichmacherhaltigen Materials enthalten, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.  ◄ ►M30   ◄
4.  Für die Zwecke dieses Eintrags bezeichnet der Begriff „Babyartikel“ jedes Erzeugnis, das dazu bestimmt ist, den Schlaf, die Entspannung, die Hygiene, das Füttern und das Saugen von Kindern zu erleichtern.

▼M9 —————

▼M5

54.  2-(2-Methoxyethoxy)ethanol (DEGME)

CAS-Nr. 111-77-3

EG-Nr. 203-906-6

Darf nach dem 27. Juni 2010 nicht zur Abgabe an die breite Öffentlichkeit in Farben, Abbeizmitteln, Reinigungsmitteln, selbstglänzenden Emulsionen oder Fußbodenversiegelungsmitteln in einer Konzentration von ≥ 0,1 Gew.-% in Verkehr gebracht werden.

55.  2-(2-Butoxyethoxy)ethanol (DEGBE)

CAS-Nr. 112-34-5

EG-Nr. 203-961-6

1.  Darf nach dem 27. Juni 2010 nicht zur Abgabe an die breite Öffentlichkeit in Spritzfarben oder Reinigungssprays in Aerosolpackungen in einer Konzentration von ≥ 3 Gew.-% erstmalig in Verkehr gebracht werden.

2.  Nach dem 27. Dezember 2010 dürfen DEGBE-haltige Spritzfarben und Reinigungssprays in Aerosolpackungen, die den Anforderungen unter Absatz 1 nicht entsprechen, nicht mehr zur Abgabe an die breite Öffentlichkeit in Verkehr gebracht werden.

3.  Unbeschadet anderer gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen muss der Lieferant vor dem Inverkehrbringen gewährleisten, dass zur Abgabe an die breite Öffentlichkeit in Verkehr gebrachte DEGBE-haltige Farben, die nicht zum Verspritzen bestimmt sind, in einer Konzentration von 3 Gew.-% oder mehr ab dem 27. Dezember 2010 gut sichtbar, leserlich und unverwischbar mit folgender Aufschrift versehen sind:

„Darf nicht in Farbspritzausrüstung verwendet werden“.

►M21  
56.  Methylendiphenyl-Diisocyanat (MDI)
CAS-Nr. 26447-40-5
EG-Nr. 247-714-0
einschließlich der nachstehenden spezifischen Isomere:
a)  4,4’-Methylendiphenyl-Diisocyanat (MDI)
CAS-Nr. 101-68-8
EG-Nr. 202-966-0
b)  2,4’-Methylendiphenyl-Diisocyanat (MDI)
CAS-Nr. 5873-54-1
EG-Nr. 227-534-9
c)  2,2’-Methylendiphenyl-Diisocyanat (MDI)
CAS-Nr. 2536-05-2
EG-Nr. 219-799-4.  ◄

1.  Darf nach dem 27. Dezember 2010 nicht zur Abgabe an die breite Öffentlichkeit in Gemischen, die diesen Stoff in einer Konzentration von ≥ 0,1 Gew.-% MDI enthalten, in Verkehr gebracht werden; es sei denn, der Lieferant gewährleistet vor dem Inverkehrbringen, dass die Verpackung

a)  Schutzhandschuhe enthält, die den Anforderungen der Richtlinie 89/686/EWG des Rates entsprechen (*9);

b)  unbeschadet anderer gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen gut sichtbar, leserlich und unverwischbar mit folgender Aufschrift versehen ist:

„—  Bei Personen, die bereits für Diisocyanate sensibilisiert sind, kann der Umgang mit diesem Produkt allergische Reaktionen auslösen.

—  Bei Asthma, ekzematösen Hauterkrankungen oder Hautproblemen Kontakt, einschließlich Hautkontakt, mit dem Produkt vermeiden.

—  Das Produkt nicht bei ungenügender Lüftung verwenden oder Schutzmaske mit entsprechendem Gasfilter (Typ A1 nach EN 14387) tragen.“

2.  Absatz 1 Buchstabe a gilt nicht für Heißklebstoffe.

57.  Cyclohexan

CAS-Nr. 110-82-7

EG-Nr. 203-806-2

1.  Darf nach dem 27. Juni 2010 zur Abgabe an die breite Öffentlichkeit in Kontaktklebstoffen auf Neoprenbasis nicht in einer Konzentration von ≥ 0,1 Gew.-% in Packungsgrößen von mehr als 350 g erstmalig in Verkehr gebracht werden.

2.  Cyclohexanhaltige Kontaktklebstoffe auf Neoprenbasis, die den Anforderungen unter Absatz 1 nicht entsprechen, dürfen nach dem 27. Dezember 2010 nicht mehr zur Abgabe an die breite Öffentlichkeit in Verkehr gebracht werden.

3.  Unbeschadet anderer gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen muss der Lieferant vor dem Inverkehrbringen gewährleisten, dass zur Abgabe an die breite Öffentlichkeit in Verkehr gebrachte Kontaktklebstoffe auf Neoprenbasis, die Cyclohexan in einer Konzentration von 0,1 Gew.-% oder mehr enthalten, ab dem 27. Dezember 2010 gut sichtbar, leserlich und unverwischbar mit folgender Aufschrift versehen sind:

„—  Dieses Produkt darf nicht bei ungenügender Lüftung verarbeitet werden.

—  Dieses Produkt darf nicht zum Verlegen von Teppichböden verwendet werden.“

58.  Ammoniumnitrat (AN)

CAS-Nr. 6484-52-2

EG-Nr. 229-347-8

1.  Darf nach dem 27. Juni 2010 nicht mehr als Stoff oder in Gemischen mit einem Stickstoffgehalt im Verhältnis zum Ammoniumnitrat über 28 Gew.-% zur Verwendung als fester Ein- oder Mehrnährstoffdünger erstmalig in Verkehr gebracht werden, wenn der Dünger nicht den in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (*10) festgelegten technischen Anforderungen an Ammoniumnitratdünger mit hohem Stickstoffgehalt entspricht. ►M54   ◄

▼M6

59.  Dichlormethan

CAS-Nr. 75-09-2

EG Nr. 200-838-9

1.  Farbabbeizer, die Dichlormethan (DCM) in einer Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent oder mehr enthalten, dürfen

a)  zur Abgabe an die breite Öffentlichkeit oder gewerbliche Verwender nach dem 6. Dezember 2010 nicht mehr erstmalig in Verkehr gebracht werden;

b)  zur Abgabe an die breite Öffentlichkeit oder gewerbliche Verwender nach dem 6. Dezember 2011 nicht mehr in Verkehr gebracht werden;

c)  nach dem 6. Juni 2012 nicht mehr von gewerblichen Verwendern benutzt werden.

Für die Zwecke dieses Eintrags bezeichnet der Ausdruck

i)  „gewerblicher Verwender“ eine natürliche oder juristische Person, einschließlich Angestellte und Selbstständige, die im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit außerhalb einer Industrieanlage Abbeizarbeiten durchführt;

ii)  „Industrieanlage“ eine Anlage, die zum Abbeizen von Farbe genutzt wird.

2.  Abweichend von Absatz 1 können die Mitgliedstaaten in ihren Hoheitsgebieten für bestimmte Tätigkeiten die Verwendung von DCM-haltigen Farbabbeizern durch speziell geschulte gewerbliche Verwender und das Inverkehrbringen solcher Farbabbeizer zur Abgabe an diese gewerblichen Verwender gestatten.

Mitgliedstaaten, die von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch machen, legen angemessene Bestimmungen zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit für gewerbliche Verwender fest, die DCM-haltige Farbabbeizer verwenden, und unterrichten die Kommission darüber.

Diese Bestimmungen enthalten die Anforderung, dass ein gewerblicher Verwender über einen Sachkundenachweis verfügen muss, der in dem Mitgliedstaat, in dem er tätig ist, anerkannt wird, oder andere diesbezügliche Nachweisdokumente vorlegen oder eine anderweitige Zulassung desselben Mitgliedstaats besitzen muss, damit nachgewiesen werden kann, dass der gewerbliche Verwender im Umgang mit DCM-haltigen Farbabbeizern ordnungsgemäß geschult wurde und qualifiziert ist, sicher mit ihnen umzugehen.

Die Kommission erstellt ein Verzeichnis der Mitgliedstaaten, die von der in diesem Absatz genannten Ausnahmeregelung Gebrauch machen, und veröffentlicht dieses Verzeichnis im Internet.

3.  Ein gewerblicher Verwender, der von der in Absatz 2 genannten Ausnahmeregelung Gebrauch macht, darf nur in Mitgliedstaaten tätig werden, die diese Ausnahmeregelung anwenden. Die in Absatz 2 genannte Schulung muss mindestens folgende Bereiche abdecken:

a)  Kenntnis, Bewertung und Beherrschung der Gesundheitsrisiken, einschließlich Unterrichtung über bestehende Ersatzstoffe oder Verfahren, die unter den jeweiligen Verwendungsbedingungen für die Gesundheit und Sicherheit der Verwender weniger gefährlich sind;

b)  Verwendung ausreichender Belüftung;

c)  Verwendung geeigneter persönlichen Schutzausrüstungen gemäß der Richtlinie 89/686/EWG.

Arbeitgeber und Selbstständige ersetzen DCM vorrangig durch einen chemischen Arbeitsstoff oder ein Verfahren, der bzw. das unter den jeweiligen Verwendungsbedingungen für die Gesundheit und Sicherheit der Verwender nicht oder weniger gefährlich ist.

Der gewerbliche Verwender setzt alle einschlägigen Sicherheitsmaßnahmen in die Praxis um, einschließlich der Verwendung einer persönlichen Schutzausrüstung.

4.  Unbeschadet anderer Arbeitnehmerschutzvorschriften der Gemeinschaft dürfen Farbabbeizer, die DCM in einer Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent oder mehr enthalten, in Industrieanlagen nur verwendet werden, wenn mindestens folgende Bedingungen erfüllt sind:

a)  wirksame Belüftung in allen Arbeitsräumen, insbesondere bei der Nassbehandlung und der Trocknung abgebeizter Gegenstände: lokale Absauganlagen an Abbeizbehältnissen, die durch Zwangsbelüftungsanlagen in diesen Bereichen ergänzt werden, um die Exposition zu minimieren und die maßgeblichen Arbeitsplatzgrenzwerte, soweit technisch möglich, einzuhalten;

b)  Maßnahmen zur weitestgehenden Verringerung der Verdampfung aus Abbeizbehältnissen, die Folgendes umfassen: Abdeckungen für Abbeizbehältnisse, außer bei der Beladung und Entladung; angemessene Vorkehrungen für die Beladung und Entladung der Abbeizbehältnisse; Reinigungsbehälter, mit Wasser oder Lauge gefüllt, um nach der Entladung das überschüssige Lösemittel vom Abbeizgut zu entfernen;

c)  Maßnahmen für die sichere Handhabung von DCM enthaltenden Abbeizbehältnissen, die Folgendes umfassen: Pumpen und Rohrleitungen für die Überleitung des Abbeizmittels aus den und in die Behältnisse; angemessene Vorkehrungen für die sichere Reinigung der Behältnisse und die Beseitigung von Schlämmen;

d)  persönliche Schutzausrüstungen gemäß der Richtlinie 89/686/EWG, die Folgendes umfassen: geeignete Schutzhandschuhe, Schutzbrillen und Schutzkleidung; geeignete Atemschutzgeräte, für den Fall, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte nicht anderweitig eingehalten werden können;

e)  angemessene Informationen, Anweisungen und Übungen zur Verwendung solcher Ausrüstungsgegenstände für die Verwender.

5.  Unbeschadet anderer gemeinschaftlicher Bestimmungen für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen müssen Farbabbeizer, die Dichlormethan in einer Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent oder mehr enthalten, ab dem 6. Dezember 2011 gut sichtbar, leserlich und unverwischbar mit folgender Aufschrift versehen sein:

„Nur für die industrielle Verwendung und für gewerbliche Verwender, die über eine Zulassung in bestimmten EU-Mitgliedstaaten verfügen. Überprüfen Sie, in welchem Mitgliedstaat die Verwendung genehmigt ist.“

▼M12

60.  Acrylamid

CAS-Nr. 79-06-1

Darf nach dem 5. November 2012 weder als Stoff noch in Gemischen in Konzentrationen von ≥ 0,1 Gew.-% für Abdichtungsanwendungen wie beispielsweise Injektion, Verpressung, Verfugung oder Verguss in Verkehr gebracht oder verwendet werden.

▼M16

61.  Dimethylfumarat (DMF)

CAS-Nr.: 624-49-7

EC 210-849-0

Darf nicht in Erzeugnissen oder Bestandteilen davon in Konzentrationen von über 0,1 mg/kg verwendet werden.

Erzeugnisse oder deren Bestandteile, die DMF in einer Konzentration von über 0,1 mg/kg enthalten, dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden.

▼M20

62.  

a)  Phenylquecksilberacetat

EG-Nr. 200-532-5

CAS-Nr. 62-38-4

b)  Phenylquecksilberpropionat

EG-Nr. 203-094-3

CAS-Nr. 103-27-5

c)  Phenylquecksilber-2-ethylhexanoat

EG-Nr. 236-326-7

CAS-Nr. 13302-00-6

d)  Phenylquecksilberoctanoat

EG-Nr. —

CAS-Nr. 13864-38-5

e)  Phenylquecksilberneodecanoat

EG-Nr. 247-783-7

CAS-Nr. 26545-49-3

1.  Darf nach dem 10. Oktober 2017 weder als Stoff noch in Gemischen hergestellt, in Verkehr gebracht oder verwendet werden, wenn die Quecksilberkonzentration in den Gemischen 0,01 Gewichtsprozent beträgt oder übersteigt.

2.  Erzeugnisse oder deren Bestandteile, die einen oder mehrere dieser Stoffe enthalten, dürfen nach dem 10. Oktober 2017 nicht in Verkehr gebracht werden, wenn die Quecksilberkonzentration in den Erzeugnissen bzw. deren Bestandteilen 0,01 Gewichtsprozent beträgt oder übersteigt.

▼M18

63.  Blei

CAS-Nr.: 7439-92-1

EG-Nr. 231-100-4

und seine Verbindungen

1.  Dürfen nicht in Verkehr gebracht oder in einem einzelnen Teil einer Schmuckware verwendet werden, wenn der Bleigehalt (in Metall) des betreffenden Teils 0,05 % oder mehr des Gewichts beträgt.
2.  Für die Zwecke des Absatzes 1 bezeichnet der Ausdruck:
i)  „Schmuckwaren“ Schmuck und Fantasieschmuck sowie Haarschmuck, einschließlich:
a)  Armbänder, Halsketten und Ringe,
b)  Piercingschmuck,
c)  Armbanduhren und Armschmuck,
d)  Broschen und Manschettenknöpfe;
ii)  „in einem einzelnen Teil“ auch die Materialien, aus denen der Schmuck hergestellt wurde, sowie die einzelnen Bestandteile der Schmuckwaren.
3.  Absatz 1 gilt auch für einzelne Teile, die für die Schmuckherstellung in Verkehr gebracht oder verwendet werden.
4.  Absatz 1 gilt jedoch nicht für:
a)  Kristallglas gemäß Anhang I (Kristallglasarten 1, 2, 3 und 4) der Richtlinie 69/493/EWG des Rates (*14),
b)  Einbauteile von Armband- und Taschenuhren sowie Zeitmessern, die für Verbraucher nicht zugänglich sind,
c)  nicht synthetische oder rekonstituierte Edel- und Schmucksteine (KN-Code 7103 gemäß Verordnung (EWG) Nr. 2658/87), sofern sie nicht mit Blei oder Bleiverbindungen oder Gemischen, die diese Stoffe enthalten, behandelt wurden,
d)  Email, definiert als verglasbare Gemische aus dem Schmelzen, Verglasen oder Sintern von Mineralien bei Temperaturen von mindestens 500 °C.
5.  Absatz 1 gilt jedoch nicht für Schmuckwaren, die vor dem 9. Oktober 2013 erstmals in Verkehr gebracht, und Schmuckwaren, die vor dem 10. Dezember 1961 hergestellt wurden. ►M31  
6.  Bis zum 9. Oktober 2017 nimmt die Kommission eine Neubewertung der Absätze 1 bis 5 dieses Eintrags im Lichte neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse vor; dabei wird auch die Verfügbarkeit von Alternativen und die Migration von Blei aus den in Absatz 1 genannten Erzeugnissen berücksichtigt und dieser Eintrag gegebenenfalls entsprechend geändert.  ◄ ►M31  
7.  Dürfen nicht in Verkehr gebracht oder in Erzeugnissen, die zur Abgabe an die breite Öffentlichkeit bestimmt sind, verwendet werden, wenn der Bleigehalt (in Metall) des betreffenden Erzeugnisses oder der zugänglichen Teile davon 0,05 % oder mehr des Gewichts beträgt und diese Erzeugnisse bzw. die zugänglichen Teile davon unter normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen von Kindern in den Mund genommen werden könnten.
Dieser Grenzwert gilt nicht, wenn die Freisetzungsrate von Blei aus einem solchen Erzeugnis oder den zugänglichen Teilen eines Erzeugnisses, seien sie beschichtet oder nicht, 0,05 μg/cm2 pro Stunde (entspricht 0,05 μg/g/h) nachweislich nicht überschreitet und — bei beschichteten Erzeugnissen — die Beschichtung ausreicht, damit diese Rate für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren bei normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen der Verwendung des Erzeugnisses nicht überschritten wird.
Für die Zwecke dieses Absatzes gilt, dass ein Erzeugnis oder ein zugänglicher Teil eines Erzeugnisses von Kindern in den Mund genommen werden kann, wenn eines der Maße weniger als 5 cm beträgt oder wenn das Erzeugnis bzw. der Teil desselben ein abnehmbares oder hervorstehendes Teil dieser Größe aufweist.
8.  Absatz 7 gilt jedoch nicht für:
a)  Schmuckwaren gemäß Absatz 1;
b)  Kristallglas gemäß Anhang I (Kristallglasarten 1, 2, 3 und 4) der Richtlinie 69/493/EWG;
c)  nicht synthetische oder rekonstituierte Edel- und Schmucksteine (KN-Code 7103 gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87), sofern sie nicht mit Blei oder Bleiverbindungen oder Gemischen, die diese Stoffe enthalten, behandelt wurden;
d)  Email, definiert als verglasbare Gemische aus dem Schmelzen, Verglasen oder Sintern von Mineralien bei Temperaturen von mindestens 500 °C;
e)  Schlüssel und Schlösser einschließlich Vorhängeschlössern;
f)  Musikinstrumente;
g)  Erzeugnisse und Teile von Erzeugnissen, die Messinglegierungen enthalten, sofern der Bleigehalt (in Metall) im Messing 0,5 % des Gewichts nicht überschreitet;
h)  die Spitzen von Schreibgeräten;
i)  Devotionalien;
j)  Zink-Kohle-Gerätebatterien und Knopfzellen;
k)  Erzeugnisse im Anwendungsbereich der:
i)  Richtlinie 94/62/EG;
ii)  Verordnung (EG) Nr. 1935/2004;
iii)  Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (*15);
iv)  Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (*16).
9.  Bis zum 1. Juli 2019 nimmt die Kommission eine Neubewertung von Absatz 7 und Absatz 8 Buchstaben e, f, i und j dieses Eintrags im Lichte neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse vor; dabei werden auch die Verfügbarkeit von Alternativen und die Migration von Blei aus den in Absatz 7 genannten Erzeugnissen sowie die Anforderungen an die Unversehrtheit der Beschichtung berücksichtigt, und dieser Eintrag wird gegebenenfalls entsprechend geändert.
10.  Absatz 7 gilt jedoch nicht für Erzeugnisse, die vor dem 1. Juni 2016 erstmals in Verkehr gebracht wurden.  ◄ ►M63   ►C19  
11.  Die Vornahme jeder der folgenden Handlungen ist nach dem 15. Februar 2023 in oder im Umkreis von 100 m von Feuchtgebieten verboten:
a)  Verschießen von Schrotmunition mit einer Bleikonzentration (angegeben als Metall) von mindestens 1 % des Gewichts;
b)  Mitführen solcher Schrotmunition während des Schießens in Feuchtgebieten oder auf dem Weg zum Schießen in Feuchtgebieten.
Für die Zwecke von Unterabsatz 1 gilt Folgendes:
a)  „Im Umkreis von 100 m von Feuchtgebieten“ bedeutet in einer Entfernung von höchstens 100 m von einem äußeren Punkt eines Feuchtgebiets gelegen.
b)  „Schießen in Feuchtgebieten“ bezeichnet Schießen in Feuchtgebieten oder im Umkreis von 100 m von Feuchtgebieten.
c)  Führt eine Person beim Schießen oder auf dem Weg zum Schießen in oder im Umkreis von 100 m von Feuchtgebieten Schrotmunition mit sich, so wird davon ausgegangen, dass es sich bei der Art des Schießens um Schießen in Feuchtgebieten handelt, es sei denn, diese Person kann nachweisen, dass es sich um eine andere Art des Schießens handelte.
Die Beschränkung gemäß Unterabsatz 1 findet keine Anwendung in einem Mitgliedstaat, der der Kommission gemäß Absatz 12 mitteilt, dass er beabsichtigt, von der in jenem Absatz eingeräumten Möglichkeit Gebrauch zu machen.
12.  Besteht das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats — mit Ausnahme der Hoheitsgewässer — zu mindestens 20 % aus Feuchtgebieten, so kann dieser Mitgliedstaat anstelle der Beschränkung gemäß Absatz 11 Unterabsatz 1 ab dem 15. Februar 2024 folgende Handlungen in seinem gesamten Hoheitsgebiet verbieten:
a)  Inverkehrbringen von Schrotmunition mit einer Bleikonzentration (angegeben als Metall) von mindestens 1 % des Gewichts;
b)  Verschießen solcher Schrotmunition;
c)  Mitführen solcher Schrotmunition während des Schießens oder auf dem Weg zum Schießen.
Beabsichtigt ein Mitgliedstaat, von der in Unterabsatz 1 eingeräumten Möglichkeit Gebrauch zu machen, so teilt er dies der Kommission bis zum 15. August 2021 mit. Der Mitgliedstaat übermittelt der Kommission unverzüglich und in jedem Fall bis zum 15. August 2023 den Wortlaut der von ihm erlassenen nationalen Maßnahmen. Die Kommission macht alle bei ihr eingegangenen Absichtserklärungen und den Wortlaut nationaler Maßnahmen unverzüglich öffentlich zugänglich.
13.  Im Sinne der Absätze 11 und 12:
a)  bezeichnet ‚Feuchtgebiete‘ Feuchtwiesen, Moor- und Sumpfgebiete oder Gewässer, die natürlich oder künstlich, dauernd oder zeitweilig, stehend oder fließend sind und aus Süß-, Brack- oder Salzwasser bestehen, einschließlich solcher Meeresgebiete, die eine Tiefe von sechs Metern bei Niedrigwasser nicht übersteigen;
b)  bezeichnet ‚Schrotmunition‘ Kugeln, die in einer einzigen Ladung oder Patrone einer Schrotflinte verwendet werden oder verwendet werden sollen;
c)  bezeichnet ‚Schrotflinte‘ eine Schusswaffe mit glattem Lauf, ausgenommen Luftgewehre;
d)  bezeichnet ‚Schießen‘ jedes Schießen mit einer Schrotflinte;
e)  bezeichnet ‚Mitführen‘ jedes Mitführen am Körper oder das Mitführen oder den Transport auf irgendeine andere Weise;
f)  gilt für die Feststellung, ob eine mit Schrotmunition angetroffene Person die Schrotmunition ‚auf dem Weg zum Schießen‘ mitführt Folgendes:
i)  Alle Umstände des Einzelfalls sind zu berücksichtigen.
ii)  Es muss sich bei der mit der Schrotmunition angetroffenen Person nicht unbedingt um die schießende Person handeln.
14.  Die Mitgliedstaaten können nationale Bestimmungen zum Schutz der Umwelt oder der menschlichen Gesundheit, die Blei in Schrotmunition stärker beschränken als in Absatz 11 vorgesehen und die am 15. Februar 2021 in Kraft sind, beibehalten.
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut dieser nationalen Vorschriften unverzüglich mit. Die Kommission macht den Wortlaut aller bei ihr eingegangen nationalen Maßnahmen unverzüglich öffentlich zugänglich.  ◄  ◄ ►M72  
15.  Dürfen nicht in Erzeugnissen in Verkehr gebracht oder verwendet werden, die aus Polymeren oder Copolymeren des Vinylchlorids („PVC“) hergestellt sind, wenn die Bleikonzentration 0,1 Gew.-% oder mehr des PVC-Materials beträgt.
16.  Absatz 15 gilt ab dem 29. November 2024.
17.  Abweichend davon gilt Absatz 15 bis zum 28. Mai 2025 nicht für PVC-Erzeugnisse, die rückgewonnenes Weich-PVC enthalten.
18.  Abweichend davon gilt Absatz 15 bis zum 28. Mai 2033 nicht für folgende PVC-Erzeugnisse, die rückgewonnenes Hart-PVC enthalten, wenn die Bleikonzentration weniger als 1,5 Gew.-% des rückgewonnenen Hart-PVC beträgt:
a)  Profile und Platten für Außenanwendungen in Hoch- und Tiefbauwerken, außer für Decks und Terrassen;
b)  Profile und Platten für Decks und Terrassen, sofern das rückgewonnene PVC in einer mittleren Schicht verwendet wird und vollständig mit einer Schicht aus PVC oder einem anderen Material mit einer Bleikonzentration von weniger als 0,1 Gew.-% bedeckt ist;
c)  Profile und Platten zur Verwendung in verdeckten Bereichen oder Hohlräumen in Hoch- und Tiefbauwerken (soweit sie während der normalen Nutzung nicht zugänglich sind, außer für Instandhaltungszwecke, z. B. Kabelkanäle);
d)  Profile und Platten für Innenanwendungen bei Gebäuden, sofern die gesamte Fläche des Profils oder der Platte, die den belegten Bereichen eines Gebäudes nach dem Einbau zugewandt ist, aus PVC oder einem anderen Material mit einer Bleikonzentration von weniger als 0,1 Gew.-% hergestellt ist;
e)  Mehrschichtrohre (ausgenommen Rohre für Trinkwasser), sofern das rückgewonnene PVC in einer mittleren Schicht verwendet wird und vollständig mit einer Schicht aus PVC oder einem anderen Material mit einer Bleikonzentration von weniger als 0,1 Gew.-% bedeckt ist;
f)  Anschlussteile, ausgenommen Anschlussteile für Rohre für Trinkwasser.
Ab dem 28. Mai 2026 darf Hart-PVC, das aus den unter den Buchstaben a bis d genannten Kategorien von Erzeugnissen rückgewonnen wird, nur für die Herstellung neuer Erzeugnisse einer dieser Kategorien verwendet werden.
Lieferanten von PVC-Erzeugnissen, die rückgewonnenes Hart-PVC mit einer Bleikonzentration von 0,1 Gew.-% oder mehr des PVC-Materials enthalten, stellen vor dem Inverkehrbringen dieser Erzeugnisse sicher, dass diese gut sichtbar, leserlich und unverwischbar mit folgender Angabe versehen sind: „Enthält ≥ 0,1 % Blei“. Kann die Kennzeichnung aufgrund der Beschaffenheit des Erzeugnisses nicht angebracht werden, so ist sie auf der Verpackung des Erzeugnisses anzubringen.
Lieferanten von PVC-Erzeugnissen, die rückgewonnenes Hart-PVC enthalten, legen den nationalen Durchsetzungsbehörden auf Verlangen Nachweise vor, die die Angaben in Bezug auf die Herkunft des rückgewonnenen PVC in diesen Erzeugnissen belegen. Zur Untermauerung solcher Angaben in Bezug auf in der Union hergestellte PVC-Erzeugnisse können Zertifikate verwendet werden, die im Rahmen von Systemen zum Nachweis der Rückverfolgbarkeit und des Recyklatgehalts ausgestellt wurden, z. B. solche, die gemäß der Norm EN 15343:2007 oder gleichwertigen anerkannten Normen entwickelt wurden. Den Angaben zur Herkunft des rückgewonnenen PVC in eingeführten Erzeugnissen ist ein von einem unabhängigen Dritten ausgestelltes Zertifikat beizufügen, das einen gleichwertigen Nachweis der Rückverfolgbarkeit und des Recyklatgehalts darstellt.
Bis zum 28. Mai 2028 überprüft die Kommission diesen Absatz vor dem Hintergrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und ändert ihn gegebenenfalls entsprechend.
19.  Absatz 15 gilt jedoch nicht für:
a)  PVC-Silizium-Separatoren in Bleibatterien bis zum 28. Mai 2033.
b)  Erzeugnisse, die von Absatz 1 in Einklang mit den Absätzen 2 bis 5 und von Absatz 7 in Einklang mit den Absätzen 8 und 10 abgedeckt werden.
c)  Erzeugnisse im Anwendungsbereich der:
i)  Verordnung (EG) Nr. 1935/2004;
ii)  Richtlinie 2011/65/EU;
iii)  Richtlinie 94/62/EG;
iv)  Richtlinie 2009/48/EG.
20.  Abweichend davon gilt Absatz 15 nicht für PVC-Erzeugnisse, die bis zum 28. November 2024 in Verkehr gebracht werden.  ◄

▼M27

64.  1,4-Dichlorbenzol

CAS Nr. 106-46-7

EG-Nr. 203-400-5

Darf als Stoff oder Bestandteil von Gemischen in einer Konzentration von 1 Gewichtsprozent oder mehr nicht in Verkehr gebracht oder verwendet werden, wenn der Stoff oder das Gemisch zur Verwendung als Lufterfrischer oder Deodorant in Toiletten, Privathaushalten, Büros oder anderen öffentlich zugänglichen Innenräumen in Verkehr gebracht oder als solche verwendet wird.

▼M38

65.  Anorganische Ammoniumsalze

1.  Dürfen weder in Zellstoffisoliermaterialgemischen noch in Zellstoffisoliermaterialerzeugnissen nach dem 14. Juli 2018 in Verkehr gebracht oder verwendet werden, es sei denn, die Emission von Ammoniak aus diesen Gemischen oder Erzeugnissen führt zu einer Volumenkonzentration von weniger als 3 ppm (2,12 mg/m3) unter den in Absatz 4 beschriebenen Testbedingungen.

Ein Lieferant eines Gemisches für Isoliermaterial aus Zellstoff, das anorganische Ammoniumsalze enthält, informiert den Abnehmer oder Verbraucher über die höchstzulässige Beladungsrate des Zellstoffisoliermaterialgemisches, die in Dicke und Dichte angegeben wird.

Ein nachgeschalteter Anwender eines anorganische Ammoniumsalze enthaltenden Zellstoffisoliermaterialgemisches stellt sicher, dass die vom Lieferanten mitgeteilte höchstzulässige Beladungsrate nicht überschritten wird.

2.  Abweichend davon gilt Absatz 1 weder für das Inverkehrbringen von Zellstoffisoliermaterialgemischen, die nur für die Herstellung von Zellstoffisoliermaterialerzeugnissen verwendet werden, noch für die Verwendung dieser Gemische bei der Herstellung von Zellstoffisoliermaterialerzeugnissen.

3.  Falls in einem Mitgliedstaat am 14. Juli 2016 nationale vorläufige Maßnahmen bestehen, die von der Kommission gemäß Artikel 129 Absatz 2 Buchstabe a zugelassen wurden, gelten die Absätze 1 und 2 ab diesem Datum.

4.  Die Einhaltung des in Absatz 1 Unterabsatz 1 angegebenen Emissionsgrenzwerts wird im Einklang mit der technischen Spezifikation CEN/TS 16516 nachgewiesen, die wie folgt angepasst wird:

a)  Die Dauer des Tests beträgt mindestens 14 Tage und nicht 28 Tage;

b)  die Ammoniakgasemission wird während des gesamten Tests mindestens einmal täglich gemessen;

c)  der Emissionsgrenzwert wird während des Tests in keiner Messung erreicht oder überschritten;

d)  die relative Feuchtigkeit beträgt 90 % und nicht 50 %;

e)  es wird eine geeignete Methode zur Messung der Ammoniakgasemission verwendet;

f)  die in Dicke und Dichte ausgedrückte Belastungsrate wird während der Auswahl der Stichprobe der zu testenden Zellstoffisoliermaterialgemische und -erzeugnisse aufgezeichnet.

▼M40

66.  Bisphenol A

CAS-Nr.: 80-05-7

EG-Nr.: 201-245-8

Darf in Thermopapier in einer Konzentration von ≥ 0,02 Gew.-% nach dem 2. Januar 2020 nicht in Verkehr gebracht werden.

▼M61 —————

▼M66

68.  Lineare und verzweigte perfluorierte Carbonsäuren mit der Formel CnF2n+1-C(= O)OH, wobei n = 8, 9, 10, 11, 12 oder 13 (C9-C14-PFCA) ist,

einschließlich ihrer Salze und etwaiger Kombinationen davon.

Jeder C9-C14-PFCA-verwandte Stoff mit einer Perfluor-Gruppe mit der Formel CnF2n+1-, die direkt an ein anderes Kohlenstoffatom gebunden ist, wobei n = 8, 9, 10, 11, 12 oder 13 ist, einschließlich seiner Salze und etwaiger Kombinationen davon.

Jeder C9-C14-PFCA-verwandte Stoff mit einer Perfluor-Gruppe mit der Formel CnF2n+1-, die nicht direkt an ein anderes Kohlenstoffatom gebunden ist, mit n = 9, 10, 11, 12, 13 oder 14 als Strukturelement, einschließlich seiner Salze und etwaiger Kombinationen davon.

Die folgenden Stoffe sind von dieser Bestimmung ausgenommen:

— CnF2n+1-X, mit X = F, Cl, oder Br,

— wobei n = 9, 10, 11, 12, 13 oder 14 ist, einschließlich etwaiger Kombinationen;

— CnF2n+1-C(= O)OX’, wobei n > 13 und X’ = jegliche Gruppe, einschließlich Salzen.

______________________________

1.  Dürfen ab dem 25. Februar 2023 nicht mehr als Stoffe selbst hergestellt oder in Verkehr gebracht werden.

2.  Dürfen ab dem 25. Februar 2023 nicht mehr verwendet oder in Verkehr gebracht werden

a)  als Bestandteil eines anderen Stoffs,

b)  in einem Gemisch,

c)  in einem Erzeugnis,

außer wenn die Konzentration im Stoff, im Gemisch oder in dem Erzeugnis weniger als 25 ppb für die Summe der C9-C14-PFCA und ihrer Salze oder 260 ppb für die Summe der C9-C14-PFCA-verwandten Stoffe beträgt.

3.  Abweichend von Absatz 2 beträgt der Konzentrationsgrenzwert für die Summe der C9-C14-PFCA, ihrer Salze und C9-C14-PFCA-verwandter Stoffe 10 ppm, wenn sie in einem Stoff vorhanden sind, der als transportiertes isoliertes Zwischenprodukt verwendet werden soll, sofern die Bedingungen des Artikels 18 Absatz 4 Buchstaben a bis f dieser Verordnung für die Herstellung von Fluorchemikalien mit einer Länge der Perfluorkohlenstoffkette von höchstens 6 Atomen erfüllt sind. Die Kommission überprüft diesen Grenzwert spätestens am 25. August 2023.

4.  Absatz 2 gilt ab dem 4. Juli 2023 für

i)  öl- und wasserabweisende Textilien zum Schutz von Arbeitnehmern vor gefährlichen Flüssigkeiten, die Risiken für ihre Gesundheit und Sicherheit darstellen;

ii)  die Herstellung von Polytetrafluorethylen (PTFE) und Polyvinylidenfluorid (PVDF) für die Herstellung von

— hochleistungsfähigen, korrosionsbeständigen Gasfiltermembranen, Wasserfiltermembranen und Membranen für medizinische Textilien,

— industriellen Abwärmetauschern,

— industriellen Dichtungsmassen, die das Austreten von flüchtigen organischen Verbindungen sowie von PM 2,5-Feinstaub verhindern können.

5.  Abweichend von Absatz 2 ist die Verwendung von C9-C14-PFCA, ihren Salzen und C9-C14-PFCA-verwandten Stoffen bis zum 4. Juli 2025 zulässig für

i)  fotolithografische oder Ätzverfahren bei der Halbleiterherstellung,

ii)  fotografische Beschichtungen von Filmen,

iii)  invasive und implantierbare Medizinprodukte,

iv)  Feuerlöschschaum zur Bekämpfung von Dämpfen aus Flüssigbrennstoffen und Bränden von Flüssigbrennstoffen (Brandklasse B), der bereits in — mobile wie auch ortsfeste — Systeme eingefüllt ist, wobei folgende Bedingungen gelten:

— Feuerlöschschaum, der C9-C14-PFCA, ihre Salze und C9-C14-PFCA-verwandte Stoffe enthält oder enthalten könnte, darf nicht für Ausbildungszwecke verwendet werden;

— Feuerlöschschaum, der C9-C14-PFCA, ihre Salze und C9-C14-PFCA-verwandte Stoffe enthält oder enthalten könnte, darf nicht für Tests verwendet werden, es sei denn, alle Freisetzungen werden aufgefangen;

— ab dem 1. Januar 2023 sind Verwendungen von Feuerlöschschaum, der C9-C14-PFCA, ihre Salze und C9-C14-PFCA-verwandte Stoffe enthält oder enthalten könnte, nur an Standorten zulässig, an denen alle Freisetzungen aufgefangen werden können;

— Bestände von Feuerlöschschaum, der C9-C14-PFCA, ihre Salze und C9-C14-PFCA-verwandte Stoffe enthält oder enthalten könnte, sind im Einklang mit Artikel 5 der Verordnung (EU) 2019/1021 zu bewirtschaften.

6.  Absatz 2 Buchstabe c gilt nicht für Erzeugnisse, die vor dem 25. Februar 2023 in Verkehr gebracht wurden.

7.  Absatz 2 gilt bis zum 25. August 2028 nicht für die Beschichtung der Dosen von Druckgas-Dosierinhalatoren.

8.  Absatz 2 Buchstabe c gilt ab dem 31. Dezember 2023 für

a)  Halbleiter an sich;

b)  Halbleiter, die in elektronische Halbfertig- und Fertiggeräte eingebaut sind.

9.  Absatz 2 Buchstabe c gilt ab dem 31. Dezember 2030 für Halbleiter, die in Ersatzteilen für elektronische Fertiggeräte verwendet werden, die vor dem 31. Dezember 2023 in Verkehr gebracht wurden.

10.   ►C20  Bis zum 25. August 2024 beträgt der Konzentrationsgrenzwert gemäß Absatz 2 für die Summe der C9-C14-PFCA in Fluorkunststoffen und Fluorelastomeren, die Perfluoroalkoxy-Gruppen enthalten, 2 000  ppb. Ab dem 26. August 2024 beträgt der Konzentrationsgrenzwert für die Summe der C9-C14-PFCA in Fluorkunststoffen und Fluorelastomeren, die Perfluoroalkoxy-Gruppen enthalten, 100 ppb. ◄ Jegliche Emissionen von C9-C14-PFCA bei der Herstellung und Verwendung von Fluorkunststoffen und Fluorelastomeren, die Perfluoroalkoxy-Gruppen enthalten, sind zu vermeiden bzw. — falls nicht möglich — soweit technisch und praktisch durchführbar zu verringern. Diese Ausnahmeregelung gilt nicht für die in Absatz 2 Buchstabe c genannten Erzeugnisse. Die Kommission überprüft diese Ausnahmeregelung spätestens am 25. August 2024.

11.  Der Konzentrationsgrenzwert gemäß Absatz 2 beträgt 1 000 ppb für die Summe der C9-C14-PFCA, wenn diese in PTFE-Mikropulvern enthalten sind, die durch ionisierende Bestrahlung oder thermischen Abbau hergestellt werden, sowie in Gemischen und Erzeugnissen für industrielle und gewerbliche Zwecke, die PTFE-Mikropulver enthalten. Jegliche Emissionen von C9-C14-PFCA bei der Herstellung und Verwendung von PTFE-Mikropulver sind zu vermeiden bzw. — falls nicht möglich — soweit technisch und praktisch durchführbar zu verringern. Die Kommission überprüft diese Ausnahmeregelung spätestens am 25. August 2024.

12.  Für die Zwecke dieses Eintrags bezeichnet „C9-C14-PFCA-verwandte Stoffe“ Stoffe, die aufgrund ihrer Molekularstruktur potenziell zu C9-C14-PFCA abgebaut oder in C9-C14-PFCA umgewandelt werden.

▼C13

69.  Methanol

CAS-Nr. 67-56-1

EG-Nr. 200-659-6

Darf nach dem 9. Mai 2019 nicht in Scheibenwaschflüssigkeiten oder Scheibenfrostschutzmitteln in einer Konzentration von 0,6 Gew.-% oder mehr für die allgemeine Öffentlichkeit in den Verkehr gebracht werden.

▼M77

70.

Octamethylcyclotetrasiloxan (D4)

CAS-Nr. 556-67-2

EG-Nr. 209-136-7

Decamethylcyclopentasiloxan (D5)

CAS-Nr. 541-02-6

EG-Nr. 208-764-9

Dodecamethylcyclohexasiloxan (D6)

CAS-Nr. 540-97-6

EG-Nr. 208-762-8

1.  Darf nicht in Verkehr gebracht werden:

a)  als Stoff

b)  als Bestandteil anderer Stoffe oder

c)  in Gemischen

in einer Konzentration von 0,1 Gew.-% oder mehr des jeweiligen Stoffes nach dem 6. Juni 2026.

2.  Darf nicht als Lösungsmittel für die Trockenreinigung von Textilien, Leder und Pelzen verwendet werden nach dem 6. Juni 2026.

3.  Abweichend hiervon gilt:

a)  Für D4 und D5 in abwaschbaren kosmetischen Mitteln gilt Absatz 1 Buchstabe c nach dem 31. Januar 2020.

Für die Zwecke dieses Buchstabens bezeichnet der Ausdruck „abwaschbare kosmetische Mittel“ kosmetische Mittel im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (*30) , die unter normalen Verwendungsbedingungen nach der Anwendung mit Wasser abgewaschen werden;

b)  für alle kosmetischen Mittel mit Ausnahme der in Absatz 3 Buchstabe a genannten gilt Absatz 1 nach dem 6. Juni 2027;

c)  für Produkte im Sinne des Artikels 1 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates (*28) und des Artikels 1 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/746 des Europäischen Parlaments und des Rates (*27) gilt Absatz 1 nach dem 6. Juni 2031;

d)  für Arzneimittel im Sinne von Artikel 1 Nummer 2 der Richtlinie 2001/83/EG und für Tierarzneimittel im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/6 (*24) gilt Absatz 1 nach dem 6. Juni 2031;

e)  für D5 als Lösungsmittel bei der Trockenreinigung von Textilien, Leder und Pelzen gelten die Absätze 1 und 2 nach dem 6. Juni 2034.

4.  Abweichend gilt Absatz 1 jedoch nicht:

a)  für das Inverkehrbringen von D4, D5 und D6 für folgende industrielle Verwendungszwecke:

— als Monomer bei der Herstellung von Silikonpolymer;

►C21

 

— als Zwischenprodukt bei der Herstellung anderer Siliziumverbindungen;

 ◄

— als Monomer in der Polymerisation;

— für die Formulierung oder (Um-)Verpackung von Gemischen;

— bei der Herstellung von Erzeugnissen;

— bei der nichtmetallischen Oberflächenbehandlung;

b)  für das Inverkehrbringen von D5 und D6 zur Verwendung als Produkte im Sinne des Artikels 1 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2017/745 zur Behandlung und Pflege von Narben und Wunden, zur Vermeidung von Wunden und zur Versorgung von Stomata;

c)  für das Inverkehrbringen von D5 für gewerbliche Zwecke bei der Reinigung oder Restaurierung von Kunst und Antiquitäten.

d)  für das Inverkehrbringen von D4, D5 und D6 zur Verwendung als Laborreagenz bei Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten unter kontrollierten Bedingungen.

5.  Abweichend gilt Absatz 1 Buchstabe b nicht für das Inverkehrbringen von D4, D5 und D6:

— als Bestandteil eines Silikonpolymers als Stoff;

— als Bestandteil eines Silikonpolymers in einem Gemisch, für das nach Absatz 6 eine Ausnahme gilt.

6.  Abweichend gilt Absatz 1 Buchstabe c nicht für das Inverkehrbringen von Gemischen, die D4, D5 oder D6 als Rückstände aus Silikonpolymeren enthalten, unter folgenden Bedingungen:

a)  D4, D5 oder D6 in einer Konzentration kleiner oder gleich 1 Gew.-% des jeweiligen Stoffes im Gemisch, zur Verwendung bei Haftung, Versiegelung, Klebung und Gießen;

b)  D4 in einer Konzentration kleiner oder gleich 0,5 Gew.-%, oder D5 oder D6 in einer Konzentration von kleiner oder gleich 0,3 Gew.-% eines jeden Stoffes in dem Gemisch zur Verwendung als Schutzbeschichtung (einschließlich Beschichtungen im maritimen Bereich);

c)  D4, D5 oder D6 in einer Konzentration von kleiner oder gleich 0,2 Gew.-% des jeweiligen Stoffes im Gemisch, zur Verwendung als Produkte im Sinne des Artikels 1 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2017/745 und des Artikels 1 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/746, außer für die in Absatz 6 Buchstabe d genannten Produkte;

d)  D5 in einer Konzentration von kleiner oder gleich 0,3 Gew.-% im Gemisch oder D6 in einer Konzentration von kleiner oder gleich 1 Gew.-% im Gemisch, zur Verwendung als Produkte im Sinne des Artikels 1 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2017/745 für zahnärztliche Abdruckzwecke;

e)  D4 in einer Konzentration von kleiner oder gleich 0,2 Gew.-% im Gemisch, oder D5 oder D6 in einer Konzentration eines Stoffes im Gemisch von kleiner oder gleich 1 Gew.-% zur Verwendung als Silikoneinlagen für Pferde oder als Beschläge;

f)  D4, D5 oder D6 in einer Konzentration von kleiner oder gleich 0,5 Gew.-% des jeweiligen Stoffes im Gemisch, zur Verwendung als Haftvermittler;

g)  D4, D5 oder D6 in Konzentrationen kleiner oder gleich 1 Gew.-% des jeweiligen Stoffes im Gemisch, zur Verwendung im 3D-Druck;

h)  D5 in einer Konzentration von kleiner oder gleich 1 Gew.-% im Gemisch oder D6 in einer Konzentration von kleiner oder gleich 3 Gew.-% im Gemisch, zur schnellen Prototypentwicklung und zum Formenbau oder zur Hochleistungsverwendung, die durch Quarzfüller stabilisiert wird;

i)  D5 oder D6 in einer Konzentration von kleiner oder gleich 1 Gew.-% eines jeden Stoffes im Gemisch, zur Verwendung beim Tampondruck oder zur Herstellung von Tampons;

j)  D6 in einer Konzentration von kleiner oder gleich 1 Gew.-% im Gemisch, zur gewerblichen Verwendung bei der Reinigung oder Restaurierung von Kunst und Antiquitäten.

7.  Abweichend hiervon gelten die Absätze 1 und 2 nicht für das Inverkehrbringen zur Verwendung oder die Verwendung von D5 als Lösungsmittel in streng kontrollierten geschlossenen Trockenreinigungssystemen für Textilien, Leder und Pelze, wenn das Reinigungsmittel recycelt oder verbrannt wird.

▼M47

71.  1-Methyl-2-pyrrolidon

(NMP)

CAS-Nr. 872-50-4

EG-Nr. 212-828-1

1.  Darf nach dem 9. Mai 2020 nicht als Stoff oder in Gemischen in Konzentrationen von ≥ 0,3 % in den Verkehr gebracht werden, es sei denn, die Hersteller, Importeure und nachgeschalteten Anwender haben DNEL-Werte für die NMP-Exposition von Arbeitnehmern von 14,4 mg/m3 bei Inhalation und von 4,8 mg/kg/Tag bei Aufnahme über die Haut in die einschlägigen Stoffsicherheitsberichte und Sicherheitsdatenblätter aufgenommen.

2.  Darf nach dem 9. Mai 2020 nicht als Stoff oder in Gemischen in Konzentrationen von ≥ 0,3 % hergestellt oder verwendet werden, es sei denn, Hersteller und nachgeschaltete Anwender treffen geeignete Risikomanagementmaßnahmen und sorgen für angemessene Verwendungsbedingungen, die gewährleisten, dass die Exposition von Arbeitnehmern unter den in Absatz 1 angegebenen DNEL-Werten liegt.

3.  Abweichend von den Absätzen 1 und 2 gelten die darin vorgesehenen Auflagen für die Verwendung oder für das Inverkehrbringen zur Verwendung als Lösungsmittel oder Reaktant im Drahtbeschichtungsprozess ab dem 9. Mai 2024.

▼M50

72.  Die in Spalte 1 der Tabelle in Anlage 12 aufgeführten Stoffe

1.  Dürfen nach dem 1. November 2020 in Folgendem nicht mehr in Verkehr gebracht werden:

a)  Kleidung oder damit in Bezug stehendem Zubehör,

b)  anderen Textilien, die bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung in einem ähnlichen Maße wie Kleidung mit der menschlichen Haut in Berührung kommen,

c)  Schuhwaren,

wenn die Kleidung, das damit in Bezug stehende Zubehör, die anderen Textilien oder die Schuhwaren für die Nutzung durch Verbraucher vorgesehen sind und der Stoff in einer in homogenem Material gemessenen Konzentration vorhanden ist, die gleich der für diesen Stoff in Anlage 12 angegebenen ist oder darüber liegt.

2.  Abweichend von dieser Bestimmung liegt für das Inverkehrbringen von Formaldehyd [CAS-Nr. 50-00-0] in Jacken, Mänteln oder Polsterungen die entsprechende Konzentration im Sinne von Nummer 1 im Zeitraum vom 1. November 2020 bis 1. November 2023 bei 300 mg/kg. Danach gilt die in Anlage 12 angegebene Konzentration.

3.  Nummer 1 gilt nicht für

a)  Kleidung, damit in Bezug stehendes Zubehör, Schuhwaren oder Teile von Kleidung, damit in Bezug stehendem Zubehör oder Schuhwaren, die ausschließlich aus Naturleder, Pelzen oder Häuten bestehen,

b)  nicht textile Verschlüsse und nicht textile Zierelemente,

c)  gebrauchte Kleidung, damit in Bezug stehendes Zubehör, andere Textilien oder Schuhwaren,

d)  Teppichböden und textile Fußbodenbeläge zur Verwendung in Innenräumen; Teppiche und Läufer.

4.  Nummer 1 gilt nicht für Kleidung, damit in Bezug stehendes Zubehör, andere Textilien oder Schuhwaren im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates (*) oder der Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates (**).

5.  Nummer 1 Buchstabe b gilt nicht für Einwegtextilien. „Einwegtextilien“ sind Textilien, die nur für den einmaligen oder kurzzeitigen Gebrauch und nicht für eine spätere Verwendung zum gleichen oder zu einem ähnlichen Zweck vorgesehen sind.

6.  Die Nummern 1 und 2 gelten unbeschadet der Anwendung strengerer Beschränkungen, die in diesem Anhang oder in anderen einschlägigen Rechtsvorschriften der Union festgelegt sind.

7.  Die Kommission überprüft die Ausnahme in Nummer 3 Buchstabe d und ändert diesen Punkt gegebenenfalls entsprechend.

(*)  Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates (ABl. L 81 vom 31.3.2016, S. 51).

(**)  Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über Medizinprodukte, zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG, der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und zur Aufhebung der Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG des Rates (ABl. L 117 vom 5.5.2017, S. 1).

▼M53

73.  (3,3,4,4,5,5,6,6,7,7,8,8,8-Tridecafluoroctyl)-silantriol

seine Mono-, Di- oder Tri-O-(Alkyl)-Derivate

1.  Darf nach dem 2. Januar 2021 in Sprühprodukten zur Abgabe an die breite Öffentlichkeit weder einzeln noch in beliebiger Kombination bei einer Konzentration von 2 ppb oder höher bezogen auf das Gewicht der organische Lösungsmittel enthaltenden Gemische in Verkehr gebracht werden.

2.  „Sprühprodukte“ im Sinne dieses Eintrags sind Aerosolpackungen, Pumpsprays, Triggersprays, die für abdichtende oder imprägnierende Sprühanwendungen in Verkehr gebracht werden.

3.  Unbeschadet der Durchführung anderer Unionsvorschriften über die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen ist die Verpackung von Sprühprodukten, die, wie in Absatz 1 aufgeführt, (3,3,4,4,5,5,6,6,7,7,8,8,8-Tridecafluoroctyl)-silantriol und/oder TDFAs in Verbindung mit organischen Lösungsmitteln enthalten und zur gewerblichen Verwendung in Verkehr gebracht werden, deutlich lesbar und dauerhaft wie folgt zu kennzeichnen: „nur für gewerbliche Verwender“ und „Lebensgefahr bei Einatmen“ mit dem Piktogramm GHS06.

4.  In Abschnitt 2.3 des Sicherheitsdatenblatts sind folgende Angaben aufzunehmen: „Gemische aus (3,3,4,4,5,5,6,6,7,7,8,8,8-Tridecafluoroctyl)-silantriol und/oder einem seiner Mono-, Di- oder Tri-O-(Alkyl)-Derivate in einer Konzentration von 2 ppb oder höher sowie aus organischen Lösungsmitteln in Sprühprodukten sind nur für gewerbliche Verwender bestimmt und gekennzeichnet mit ‚Lebensgefahr bei Einatmen‘.“

5.  Zu den in den Absätzen 1, 3 und 4 genannten Lösungsmitteln gehören auch Lösungsmittel, die als Aerosoltreibmittel verwendet werden.

▼M59

74.  Diisocyanate, O = C=N-R-N = C=O, wobei R eine aliphatische oder aromatische Kohlenwasserstoffeinheit beliebiger Länge ist

1.  Dürfen nach dem 24. August 2023 weder als Stoff noch als Bestandteil in anderen Stoffen oder Gemischen industriell oder gewerblich verwendet werden, es sei denn,

a)  die Konzentration von Diisocyanaten einzeln und in Kombination beträgt weniger als 0,1 Gew.-% oder

b)  der Arbeitgeber oder Selbstständige stellt sicher, dass industrielle oder gewerbliche Anwender vor der Verwendung des/der Stoffe(s) oder Gemische(s) erfolgreich eine Schulung zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten abgeschlossen haben.

2.  Dürfen nach dem 24. Februar 2022 weder als Stoff noch als Bestandteil in anderen Stoffen oder Gemischen für die industrielle oder gewerbliche Verwendung in Verkehr gebracht werden, es sei denn,

a)  die Konzentration von Diisocyanaten einzeln und in Kombination beträgt weniger als 0,1 Gew.-% oder

b)  der Lieferant stellt sicher, dass der Abnehmer des/der Stoffe(s) oder Gemische(s) von den Anforderungen nach Absatz 1 Buchstabe b Kenntnis hat, und dass auf der Verpackung die folgende Erklärung deutlich von den übrigen Angaben auf dem Etikett unterscheidbar angebracht ist: ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen.

3.  Für die Zwecke dieses Eintrags bezeichnet der Ausdruck ‚industrielle(r) oder gewerbliche(r) Anwender‘ jeden Arbeitnehmer oder Selbstständigen, der Diisocyanate als Stoffe oder als Bestandteil in anderen Stoffen oder in Gemischen für die industrielle und gewerbliche Verwendung handhabt oder die Handhabung überwacht.

4.  Die in Absatz 1 Buchstabe b erwähnte Schulung beinhaltet Anleitungen zur Kontrolle der Exposition am Arbeitsplatz gegenüber Diisocyanaten durch Hautkontakt und Einatmen; nationale Arbeitsplatzgrenzwerte oder andere angemessene Risikomanagementmaßnahmen auf nationaler Ebene bleiben davon unberührt. Diese Schulung wird von einem Experten auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz durchgeführt, der seine Kenntnisse im Rahmen einer entsprechenden Ausbildung erlangt hat. Die Schulung muss zumindest Folgendes abdecken:

a)  die in Absatz 5 Buchstabe a genannten Schulungsbestandteile für alle industriellen und gewerblichen Verwendungen;

b)  die in Absatz 5 Buchstaben a und b genannten Schulungsbestandteile für folgende Verwendungen:

— Handhabung offener Gemische bei Raumtemperatur (inklusive in Schaumtunneln);

— Sprühen in einer belüfteten Spritzkabine;

— Auftragen mit einer Rolle;

— Auftragen mit einem Pinsel;

— Auftragen durch Tauchen und Gießen;

— mechanische Nachbehandlung (z. B. Schneiden) nicht vollständig getrockneter abgekühlter Erzeugnisse;

— Reinigung und Abfallentsorgung;

— jede sonstige Verwendung, bei der eine ähnliche Exposition durch Hautkontakt und/oder Einatmen besteht;

c)  die in Absatz 5 Buchstaben a, b und c genannten Schulungsbestandteile für folgende Verwendungen:

— Handhabung unvollständig getrockneter Erzeugnisse (z. B. frisch getrocknet, noch warm);

— Gießereianwendungen;

— Wartungs- und Reparaturarbeiten, für die Zugang zu Ausrüstung erforderlich ist;

— offene Handhabung warmer oder heißer Formulierungen (> 45 °C);

— Sprühen unter freiem Himmel, mit eingeschränkter oder ausschließlich natürlicher Belüftung (auch in großen Industriearbeitshallen) und Sprühen mit hoher Energie (z. B. Schaum, Elastomere)

— und jede weitere Verwendung, bei der es zu einer ähnlichen Exposition durch Hautkontakt und/oder Einatmen kommt.

5.  Schulungsbestandteile:

a)  allgemeine Schulung einschließlich Online-Schulung zu:

— chemischen Eigenschaften der Diisocyanate;

— Toxizität (einschließlich akuter Toxizität);

— Exposition gegenüber Diisocyanaten;

— Arbeitsplatzgrenzwerten;

— Ursachen von Sensibilisierung;

— Geruch als Indikator für Gefahren;

— Risikorelevanz der Flüchtigkeit;

— Viskosität, Temperatur und Molekulargewicht von Diisocyanaten;

— persönlicher Hygiene;

— erforderlicher persönlicher Schutzausrüstung einschließlich praktischer Anweisungen bezüglich ihrer sachgemäßen Verwendung und ihrer Grenzen;

— Risiko einer Exposition durch Hautkontakt und Einatmen;

— Risiko in Bezug auf den eingesetzten Anwendungsprozess;

— Maßnahmen zum Hautschutz und zum Schutz beim Einatmen;

— Belüftung;

— Reinigung, Leckage, Wartung;

— Entsorgung leerer Verpackungen;

— Schutz umstehender Personen;

— Erkennen der wesentlichen Handhabungsetappen;

— spezifischen nationalen Codesystemen (sofern vorhanden);

— sicherheitsförderndem Verhalten;

— Bescheinigungen oder dokumentierten Nachweisen über den erfolgreichen Abschluss einer Schulung;

b)  Aufbauschulung einschließlich Online-Schulung zu:

— weiteren verhaltensbezogenen Aspekten;

— Instandhaltung;

— Änderungsmanagement;

— Bewertung bestehender Sicherheitsanweisungen;

— Risiko in Bezug auf den eingesetzten Anwendungsprozess;

— Bescheinigungen oder dokumentierten Nachweisen über den erfolgreichen Abschluss einer Schulung;

c)  Fortgeschrittenenschulung einschließlich Online-Schulung zu:

— jeder weiteren für die spezifische Verwendung erforderlichen Zertifizierung;

— Sprühen außerhalb einer Spritzkabine;

— offener Handhabung heißer oder warmer Formulierungen (> 45 °C);

— Bescheinigungen oder dokumentierten Nachweisen über den erfolgreichen Abschluss einer Schulung;

6.  Die Schulung soll den Regeln des Mitgliedstaats entsprechen, in dem der/die industrielle(n) oder gewerbliche(n) Anwender tätig ist/sind. Mitgliedstaaten können ihre eigenen nationalen Anforderungen für die Verwendung des/der Stoffe(s) oder Gemische(s) umsetzen oder weiterhin anwenden, sofern die Mindestanforderungen nach den Absätzen 4 und 5 erfüllt sind.

7.  Der in Absatz 2 Buchstabe b genannte Lieferant stellt sicher, dass dem Abnehmer Schulungsmaterialien und Schulungen nach den Absätzen 4 und 5 in der/den Amtssprache(n) des/der Mitgliedstaats/n zur Verfügung gestellt werden, in den/in die der/die Stoff(e) oder das/die Gemisch(e) geliefert wird/werden. Die Besonderheiten der gelieferten Produkte, einschließlich Zusammensetzung, Verpackung und Design, werden in der Schulung berücksichtigt.

8.  Der Arbeitgeber oder Selbstständige dokumentiert den erfolgreichen Abschluss der nach den Absätzen 4 und 5 vorgesehenen Schulung. Die Schulung muss mindestens alle fünf Jahre wiederholt werden.

9.  Die gemäß Artikel 117 Absatz 1 vorzulegenden Berichte der Mitgliedstaaten enthalten unter anderem die folgenden Informationen:

a)  Alle eingeführten Schulungsanforderungen und andere Risikomanagementmaßnahmen bezüglich industrieller und gewerblicher Verwendungen von Diisocyanaten, die gemäß den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen sind;

b)  die Zahl der gemeldeten und anerkannten Fälle von Berufsasthma und berufsbedingten Atemwegs- und Hauterkrankungen, die mit Diisocyanaten im Zusammenhang stehen;

c)  nationale Expositionsgrenzwerte bei Diisocyanaten, sofern vorhanden;

d)  Informationen über Vollzugsmaßnahmen im Zusammenhang mit dieser Beschränkung.

10.  Diese Beschränkung gilt unbeschadet anderer Rechtsvorschriften der Union über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz.

▼M60

75.

Stoffe, auf die mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft:

a)  Stoffe mit einer der folgenden Einstufungen in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008:

— karzinogener Stoff der Kategorie 1A, 1B oder 2 oder keimzellmutagener Stoffe der Kategorie 1A, 1B oder 2, aber keine solchen Stoffe, deren Einstufung sich auf Wirkungen gründet, die nur nach Exposition durch Inhalation auftreten.

— reproduktionstoxischer Stoff der Kategorie 1A, 1B oder 2, aber keine solchen Stoffe, deren Einstufung sich auf Wirkungen gründet, die nur nach Exposition durch Inhalation auftreten

— hautsensibilisierender Stoff der Kategorie 1, 1A oder 1B

— hautätzender Stoff der Kategorie 1, 1A, 1B oder 1C oder hautreizender Stoff der Kategorie 2

— schwer augenschädigender Stoff der Kategorie 1 oder augenreizender Stoff der Kategorie 2

b)  Stoffe, die in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (*22) aufgeführt sind

c)  in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgeführte Stoffe, für die in der Tabelle im genannten Anhang in mindestens einer der Spalten g, h und i eine Bedingung angegeben ist

d)  Stoffe, die in Anlage 13 dieses Anhangs aufgeführt sind.

Die Nebenanforderungen in Spalte 2 Absätze 7 und 8 dieses Eintrags gelten für alle Gemische, die zu Tätowierungszwecken verwendet werden, unabhängig davon, ob sie einen Stoff enthalten, der unter die Buchstaben a bis d dieser Spalte des vorliegenden Eintrags fällt.

1.  Dürfen nicht in Gemischen zur Verwendung für Tätowierungszwecke in Verkehr gebracht werden, und Gemische, die solche Stoffe enthalten, dürfen nach dem 4. Januar 2022 nicht für Tätowierungszwecke verwendet werden, wenn der fragliche Stoff oder die fraglichen Stoffe unter folgenden Umständen vorhanden sind:

a)  bei Stoffen, die in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als karzinogene Stoffe der Kategorie 1A, 1B oder 2 oder als keimzellmutagene Stoffe der Kategorie 1A, 1B oder 2 eingestuft sind, wenn die Konzentration des Stoffs im Gemisch mindestens 0,00005 Gewichtsprozent beträgt;

b)  bei Stoffen, die in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als reproduktionstoxische Stoffe der Kategorie 1A, 1B oder 2 eingestuft sind, wenn die Konzentration des Stoffs im Gemisch mindestens 0,001 Gewichtsprozent beträgt;

c)  bei Stoffen, die in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als hautsensibilisierend der Kategorie 1, 1A oder 1B eingestuft sind, wenn die Konzentration des Stoffs im Gemisch mindestens 0,001 Gewichtsprozent beträgt;

d)  bei Stoffen, die in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als hautätzende Stoffe der Kategorie 1A, 1B oder 1C, als hautreizende Stoffe der Kategorie 2, als schwer augenschädigende Stoffe der Kategorie 1 oder als augenreizende Stoffe der Kategorie 2 eingestuft sind, wenn die Konzentration des Stoffs im Gemisch

i)  bei einer Verwendung ausschließlich als pH-Regulator mindestens 0,1 Gewichtsprozent und

ii)  in allen anderen Fällen mindestens 0,01 Gewichtsprozent beträgt;

e)  bei Stoffen, die in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (*22) aufgeführt sind, wenn die Konzentration des Stoffs im Gemisch mindestens 0,00005 Gewichtsprozent beträgt;

f)  bei Stoffen, für die in der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 Anhang IV Spalte g (Art des Mittels, Körperteile) der Tabelle mindestens eine der folgenden Bedingungen angegeben ist:

i)  „abzuspülende Mittel“,

ii)  „Nicht in Mitteln verwenden, die auf Schleimhäute aufgetragen werden“,

iii)  „Nicht in Augenmitteln verwenden“, wenn die Konzentration des Stoffs im Gemisch mindestens 0,00005 Gewichtsprozent beträgt;

g)  bei Stoffen, für die in der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 Anhang IV Spalte h (Höchstkonzentration in der gebrauchsfertigen Zubereitung) oder Spalte i (Sonstige) der Tabelle eine Bedingung angegeben ist, wenn der Stoff in einer Konzentration oder auf eine sonstige Weise im Gemisch vorhanden ist, die nicht der in der betreffenden Spalte angegebenen Bedingung entspricht;

h)  bei Stoffen, die in der Anlage 13 dieses Anhangs aufgeführt sind, wenn der Stoff im Gemisch in mindestens der Konzentration vorhanden ist, die in der genannten Anlage für diesen Stoff als Grenzwert festgelegt ist.

2.  Für die Zwecke dieses Eintrags bedeutet die Verwendung eines Gemisches „für Tätowierungszwecke“ das Injizieren oder Einbringen des Gemisches in die Haut, die Schleimhaut oder den Augapfel eines Menschen mittels eines beliebigen Verfahrens (einschließlich Verfahren, die gemeinhin als Permanent-Make-up, kosmetisches Tätowieren, Mikroblading und Mikropigmentierung bezeichnet werden), mit dem Ziel, eine Markierung oder ein Motiv auf dem Körper der Person zu erzeugen.

3.  Treffen auf einen in Anlage 13 nicht aufgeführten Stoff mehrere der in Absatz 1 Buchstaben a bis g genannten Punkte zu, gilt für diesen Stoff der strengste Konzentrationsgrenzwert, der unter den betreffenden Buchstaben festgelegt ist. Trifft auf einen in Anlage 13 aufgeführten Stoff auch mindestens einer der in Absatz 1 Buchstaben a bis g genannten Punkte zu, gilt für diesen Stoff der in Absatz 1 Buchstabe h festgelegte Konzentrationsgrenzwert.

4.  Abweichend davon gilt Absatz 1 bis zum 4. Januar 2023 nicht für folgende Stoffe:

a)  Pigment Blue 15:3 (CI 74160, EC-Nr. 205-685-1, CAS-Nr. 147-14-8);

b)  Pigment Green 7 (CI 74260, EG-Nr. 215-524-7, CAS-Nr. 1328-53-6).

5.  Wird Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 nach dem 4. Januar 2021 durch Einstufung oder Neueinstufung eines Stoffs so geändert, dass der Stoff damit unter Absatz 1 Buchstabe a, b, c oder d dieses Eintrags fällt oder er unter einen anderen dieser Buchstaben fällt als vorher, und liegt der Geltungsbeginn dieser ersten Einstufung oder Neueinstufung nach dem je nach Lage des Falls in Absatz 1 oder Absatz 4 dieses Eintrags genannten Datum, wird diese Änderung für die Zwecke der Anwendung dieses Eintrags auf den betreffenden Stoff so behandelt, als würde sie am Geltungsbeginn der Ersteinstufung oder der Neueinstufung wirksam.

6.  Wird Anhang II oder Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 nach dem 4. Januar 2021 durch Aufnahme eines Stoffs oder durch Änderung des Eintrags zum betreffenden Stoff so geändert, dass der Stoff unter Absatz 1 Buchstabe e, f oder g dieses Eintrags fällt oder er dann unter einen anderen dieser Buchstaben fällt als vorher, und wird die Änderung nach dem je nach Lage des Falls in Absatz 1 oder Absatz 4 dieses Eintrags genannten Datum wirksam, wird diese Änderung für die Zwecke der Anwendung dieses Eintrags auf den betreffenden Stoff so behandelt, als würde sie 18 Monate nach Inkrafttreten des Rechtsakts wirksam, durch den die Änderung vorgenommen wurde.

7.  Lieferanten, die ein Gemisch zur Verwendung für Tätowierungszwecke in Verkehr bringen, stellen sicher, dass es nach dem 4. Januar 2022 mit einer Kennzeichnung versehen ist, die folgende Informationen enthält:

a)  die Angabe „Gemisch zur Verwendung in Tätowierungen oder Permanent-Make-up“;

b)  eine Referenznummer zur eindeutigen Identifizierung der Charge;

c)  das Verzeichnis der Bestandteile entsprechend der im Glossar der gemeinsamen Bezeichnungen von Bestandteilen nach Artikel 33 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 eingeführten Nomenklatur oder, falls keine gemeinsame Bestandteilsbezeichnung vorhanden ist, die IUPAC-Bezeichnung. Falls keine gemeinsame Bestandteilsbezeichnung und keine IUPAC-Bezeichnung vorhanden ist, die CAS- und EG-Nummer. Die Bestandteile sind in absteigender Reihenfolge nach Gewicht oder Volumen der Bestandteile zum Zeitpunkt der Formulierung aufzuführen. „Bestandteil“ bezeichnet jeden Stoff, der während der Formulierung hinzugefügt wurde und in dem Gemisch zur Verwendung für Tätowierungszwecke vorhanden ist. Verunreinigungen gelten nicht als Bestandteile. Muss die Bezeichnung eines als Bestandteil im Sinne dieses Eintrags verwendeten Stoffs nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 bereits auf dem Etikett angegeben werden, muss dieser Bestandteil nicht gemäß der vorliegenden Verordnung ausgewiesen werden;

d)  den zusätzlichen Hinweis „pH-Regulator“ für Stoffe, auf die Absatz 1 Buchstabe d Ziffer i zutrifft;

e)  den Hinweis „Enthält Nickel. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.“, wenn das Gemisch Nickel unterhalb des Konzentrationsgrenzwertes nach Anlage 13 enthält;

f)  den Hinweis „Enthält Chrom (VI). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.“, wenn das Gemisch Chrom (VI) unterhalb des Konzentrationsgrenzwertes nach Anlage 13 enthält;

g)  Sicherheitshinweise für die Verwendung, soweit sie nicht bereits nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 auf dem Etikett angegeben werden müssen.

Die Informationen müssen deutlich sichtbar, gut lesbar und dauerhaft angebracht sein.

Die Informationen müssen in den Amtssprachen der Mitgliedstaaten, in denen das Gemisch in Verkehr gebracht wird, verfasst sein, sofern die betroffenen Mitgliedstaaten nicht etwas anderes bestimmen.

Falls dies aufgrund der Größe der Verpackung erforderlich ist, sind die in Unterabsatz 1 außer Buchstabe a genannten Angaben stattdessen in die Gebrauchsanweisung aufzunehmen.

Vor der Verwendung eines Gemisches zu Tätowierungszwecken hat die Person, die das Gemisch verwendet, der Person, die sich dem Verfahren unterzieht, die gemäß diesem Absatz auf der Verpackung oder in der Gebrauchsanweisung vermerkten Informationen zur Verfügung zu stellen.

8.  Gemische, die nicht die Angabe „Gemisch zur Verwendung in Tätowierungen oder Permanent-Make-up“ tragen, dürfen nicht zu Tätowierungszwecken verwendet werden.

9.  Dieser Eintrag gilt nicht für Stoffe, die bei einer Temperatur von 20 °C und einem Druck von 101,3 kPa gasförmig sind oder bei einer Temperatur von 50 °C einen Dampfdruck über 300 kPa erzeugen, mit Ausnahme von Formaldehyd (CAS-Nr. 50-00-0, EG-Nr. 200-001-8).

10.  Dieser Eintrag gilt nicht für das Inverkehrbringen eines Gemisches zur Verwendung für Tätowierungszwecke oder für die Verwendung eines Gemisches für Tätowierungszwecke, wenn es ausschließlich als Medizinprodukt oder Zubehör eines Medizinprodukts im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745 in Verkehr gebracht oder ausschließlich als Medizinprodukt oder Zubehör eines Medizinprodukts im selben Sinne verwendet wird. Wenn das Gemisch möglicherweise nicht ausschließlich als Medizinprodukt oder Zubehör eines Medizinprodukts in Verkehr gebracht oder verwendet wird, gelten die Anforderungen der Verordnung (EU) 2017/745 und die der vorliegenden Verordnung kumulativ.

▼M67

76.

N,N-Dimethylformamid

CAS-Nr. 68-12-2

EG-Nr. 200-679-5

1.  Darf nach dem 12. Dezember 2023 nicht als Stoff, als Bestandteil anderer Stoffe oder in Gemischen in Konzentrationen von ≥ 0,3 % in Verkehr gebracht werden, es sei denn, die Hersteller, Importeure und nachgeschalteten Anwender haben DNEL-Werte für die Exposition von Arbeitnehmern von 6 mg/m3 bei Inhalation und von 1,1 mg/kg/Tag bei Aufnahme über die Haut in die einschlägigen Stoffsicherheitsberichte und Sicherheitsdatenblätter aufgenommen.

2.  Darf nach dem 12. Dezember 2023 nicht als Stoff, als Bestandteil anderer Stoffe oder in Gemischen in Konzentrationen von ≥ 0,3 % hergestellt oder verwendet werden, es sei denn, die Hersteller und nachgeschalteten Anwender treffen geeignete Risikomanagementmaßnahmen und sorgen für angemessene Verwendungsbedingungen, die gewährleisten, dass die Exposition von Arbeitnehmern unter den in Absatz 1 angegebenen DNEL-Werten liegt.

3.  Abweichend von den Absätzen 1 und 2 gelten die darin festgelegten Verpflichtungen für das Inverkehrbringen zur Verwendung oder für die Verwendung als Lösungsmittel für das Beschichten von Textilien und Papiermaterialien mit Polyurethan im direkten oder im Transferverfahren oder für die Herstellung von Polyurethanmembranen ab dem 12. Dezember 2024 und für das Inverkehrbringen zur Verwendung oder für die Verwendung als Lösungsmittel für das Trocken- und Nassspinnen synthetischer Fasern ab dem 12. Dezember 2025.

▼M74

77.  Formaldehyd

CAS-Nr. 50-00-0

EG-Nr. 200-001-8

und Formaldehydabspalter

1.  Dürfen nach dem 6. August 2026 nicht mehr in Erzeugnissen in Verkehr gebracht werden, wenn unter den in Anlage 14 genannten Prüfbedingungen die Konzentration an Formaldehyd, das aus diesen Erzeugnissen freigesetzt wird, folgende Werte überschreitet:

a)  0,062 mg/m3 für Möbel und Erzeugnisse auf Holzwerkstoffbasis;

b)  0,080 mg/m3 für andere Erzeugnisse als Möbel und Erzeugnisse auf Holzwerkstoffbasis.

Unterabsatz 1 gilt nicht für

a)  Erzeugnisse, bei denen Formaldehyd oder Formaldehydabspalter ausschließlich natürlich in den Materialien vorkommen, aus denen die Erzeugnisse hergestellt werden;

b)  Erzeugnisse, die unter vorhersehbaren Bedingungen ausschließlich zur Verwendung im Freien bestimmt sind;

c)  Erzeugnisse in Bauwerken, die ausschließlich außerhalb der Gebäudehülle und der Dampfsperre verwendet werden und von denen kein Formaldehyd in die Innenraumluft freigesetzt wird;

d)  Erzeugnisse, die ausschließlich für die industrielle oder gewerbliche Verwendung bestimmt sind, außer wenn aus ihnen freigesetztes Formaldehyd unter vorhersehbaren Verwendungsbedingungen zu einer Exposition der breiten Öffentlichkeit führt;

e)  Erzeugnisse, für die die Beschränkung gemäß Eintrag 72 gilt;

f)  Erzeugnisse, die als Biozidprodukte der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates unterliegen (*23);

g)  Produkte, die in den Geltungsbereich der Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates fallen;

h)  persönliche Schutzausrüstungen im Rahmen der Verordnung (EU) 2016/425;

i)  Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln unmittelbar oder mittelbar in Berührung zu kommen, die in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 fallen;

j)  gebrauchte Erzeugnisse.

2.  Dürfen nach dem 6. August 2027 nicht mehr in Straßenfahrzeugen in Verkehr gebracht werden, wenn unter den in Anlage 14 genannten Prüfbedingungen die Konzentration an Formaldehyd im Inneren dieser Fahrzeuge 0,062 mg/m3 überschreitet.

Unterabsatz 1 gilt nicht für

a)  Straßenfahrzeuge, die ausschließlich für die industrielle oder gewerbliche Verwendung bestimmt sind, es sei denn, die Konzentration von Formaldehyd im Inneren dieser Fahrzeuge führt unter vorhersehbaren Verwendungsbedingungen zu einer Exposition der breiten Öffentlichkeit;

b)  Gebrauchtfahrzeuge.

▼M75

78.  Synthetische Polymermikropartikel:

feste Polymere, die beide der folgenden Bedingungen erfüllen:

a)  sie sind in Partikeln enthalten und machen mindestens 1 Gewichtsprozent dieser Partikel aus oder bilden eine kontinuierliche Oberflächenbeschichtung auf Partikeln;

b)  mindestens 1 Gewichtsprozent der unter Buchstabe a genannten Partikel erfüllt eine der folgenden Bedingungen:

i)  alle Dimensionen der Partikel sind gleich oder kleiner als 5 mm;

ii)  die Länge der Partikel ist gleich oder kleiner als 15 mm und das Verhältnis von Länge zu Durchmesser ist größer als 3.

Die folgenden Polymere sind von dieser Bezeichnung ausgenommen:

a)  Polymere, die das Ergebnis eines Polymerisationsprozesses sind, der in der Natur stattgefunden hat, unabhängig von dem Verfahren, mit dem sie extrahiert wurden, und bei denen es sich nicht um chemisch veränderte Stoffe handelt;

b)  Polymere, die nachweislich gemäß Anlage 15 abbaubar sind;

c)  Polymere, die nachweislich gemäß Anlage 16 eine Löslichkeit über 2 g/l aufweisen;

d)  Polymere, die in ihrer chemischen Struktur keine Kohlenstoffatome enthalten.

1.  Dürfen nicht als solche oder, wenn die synthetischen Polymermikropartikel vorhanden sind, um eine gewünschte Eigenschaft zu verleihen, in Gemischen in einer Konzentration von 0,01 Gewichtsprozent oder mehr in Verkehr gebracht werden.

2.  Für die Zwecke dieses Eintrags gelten folgende Begriffsbestimmungen:

a)  „Partikel“ bezeichnet ein winziges Materialteilchen, ausgenommen einzelne Moleküle, mit definierten physischen Grenzen;

b)  „Feststoff“ bezeichnet einen anderen Stoff oder ein anderes Gemisch als eine Flüssigkeit oder ein Gas.

c)  „Gas“ bezeichnet einen Stoff oder ein Gemisch, der bzw. das bei 50 °C einen Dampfdruck von mehr als 300 kPa (absolut) hat oder bei 20 °C und einem Standarddruck von 101,3 kPa vollständig gasförmig ist.

d)  „Flüssigkeit“ bezeichnet einen Stoff oder ein Gemisch, der bzw. das eine der folgenden Bedingungen erfüllt:

i)  Der Stoff oder das Gemisch hat bei 50 °C einen Dampfdruck von nicht mehr als 300 kPa, ist bei 20 °C und einem Standarddruck von 101,3 kPa nicht vollständig gasförmig und hat einen Schmelzpunkt oder Schmelzbeginn von 20 °C oder weniger bei einem Standarddruck von 101,3 kPa;

ii)  der Stoff oder das Gemisch erfüllt die Kriterien der Norm D 4359-90 „Standard Test Method For Determining Whether A Material Is A Liquid Or A Solid“ der American Society for Testing and Materials (ASTM);

iii)  der Stoff oder das Gemisch besteht die Prüfung zur Bestimmung des Fließverhaltens (Penetrometerverfahren) gemäß Anhang A Teil 2 Kapitel 2.3.4 des am 30. September 1957 in Genf geschlossenen Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR);

e)  „Make-up-Produkt“ bezeichnet jeden Stoff oder jedes Gemisch, der bzw. das dazu bestimmt ist, äußerlich mit bestimmten Teilen des menschlichen Körpers, nämlich Haut, Augenbrauen und Wimpern, in Berührung zu kommen, und zwar zu dem ausschließlichen oder überwiegenden Zweck, ihr Aussehen zu verändern.

3.  Kann die Konzentration der unter diesen Eintrag fallenden synthetischen Polymermikropartikel nicht anhand der verfügbaren Analysemethoden oder Begleitunterlagen bestimmt werden, so sind zur Überprüfung der Einhaltung des in Absatz 1 genannten Konzentrationsgrenzwerts nur die Partikel zu berücksichtigen, die mindestens die folgende Größe aufweisen:

a)  0,1 μm für eine Dimension bei Partikeln, bei denen alle Dimensionen gleich oder kleiner als 5 mm sind;

b)  0,3 μm für die Länge bei Partikeln mit einer Länge gleich oder kleiner als 15 mm und einem Verhältnis von Länge zu Durchmesser größer als 3.

4.  Absatz 1 gilt nicht für das Inverkehrbringen von

a)  synthetischen Polymermikropartikeln als solche oder in Gemischen zur Verwendung in Industrieanlagen;

b)  Arzneimitteln im Sinne der Richtlinie 2001/83/EG und Tierarzneimitteln im Sinne der Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates (*24);

c)  EU-Düngeprodukten im Sinne der Verordnung (EU) 2019/1009 des Europäischen Parlaments und des Rates (*25);

d)  Lebensmittelzusatzstoffen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (*26);

e)  In-vitro-Diagnostika, einschließlich Produkte im Sinne der Verordnung (EU) 2017/746 des Europäischen Parlaments und des Rates (*27);

f)  Lebensmitteln im Sinne des Artikels 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, die nicht unter Buchstabe d des vorliegenden Absatzes fallen, und Futtermitteln im Sinne des Artikels 3 Nummer 4 der genannten Verordnung.

5.  Absatz 1 gilt nicht für das Inverkehrbringen der folgenden synthetischen Polymermikropartikel als solche oder in Gemischen:

a)  synthetische Polymermikropartikel, die durch technische Mittel so eingeschlossen sind, dass eine Freisetzung in die Umwelt verhindert wird, wenn sie während der vorgesehenen Endanwendung vorschriftsmäßig verwendet werden;

b)  synthetische Polymermikropartikel, deren physikalische Eigenschaften während der vorgesehenen Endanwendung dauerhaft so verändert werden, dass das Polymer nicht mehr in den Anwendungsbereich dieses Eintrags fällt;

c)  synthetische Polymermikropartikel, die während der vorgesehenen Endverwendung dauerhaft in eine feste Matrix integriert werden.

6.  Absatz 1 gilt wie folgt für folgende Verwendungen:

a)  ab dem 17. Oktober 2029 für synthetische Polymermikropartikel zur Verwendung bei der Verkapselung von Duftstoffen;

b)  ab dem 17. Oktober 2027 für auszuspülende/abzuspülende Mittel im Sinne der Nummer 1 Buchstabe a der Präambel der Anhänge II bis VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, es sei denn, diese Mittel fallen unter Buchstabe a des vorliegenden Absatzes oder enthalten synthetische Polymermikropartikel zur Verwendung als Abrasivstoff, d. h. zum Peelen, Polieren oder Reinigen (im Folgenden „Mikroperlen“);

c)  ab dem 17. Oktober 2035 für Lippenmittel im Sinne der Nummer 1 Buchstabe e der Präambel der Anhänge II bis VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, für Nagelmittel im Sinne der Nummer 1 Buchstabe g der Präambel der Anhänge II bis VI der genannten Verordnung und für Make-up-Produkte, die in den Anwendungsbereich der genannten Verordnung fallen, es sei denn, diese Mittel und Produkte fallen unter Buchstabe a oder b des vorliegenden Absatzes oder enthalten Mikroperlen;

d)  ab dem 17. Oktober 2029 für Mittel, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben, im Sinne der Nummer 1 Buchstabe b der Präambel der Anhänge II bis VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, es sei denn, diese Mittel fallen unter Buchstabe a oder c des vorliegenden Absatzes;

e)  ab dem 17. Oktober 2028 für Detergenzien im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 648/2004, Wachse, Poliermittel und Lufterfrischer, es sei denn, diese Mittel und Produkte fallen unter Buchstabe a des vorliegenden Absatzes oder enthalten Mikroperlen;

f)  ab dem 17. Oktober 2029 für Produkte im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates (*28), es sei denn, diese Produkte enthalten Mikroperlen;

g)  ab dem 17. Oktober 2028 für Düngeprodukte im Sinne des Artikels 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/1009, die nicht in den Anwendungsbereich der genannten Verordnung fallen;

h)  ab dem 17. Oktober 2031 für Pflanzenschutzmittel im Sinne des Artikels 2 Nummer 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (*29) und mit diesen Produkten behandeltes Saatgut sowie Biozidprodukte im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (*23);

i)  ab dem 17. Oktober 2028 für Produkte für landwirtschaftliche oder gartenbauliche Verwendungen, die nicht unter Buchstabe g oder h fallen;

j)  ab dem 17. Oktober 2031 für Einstreugranulat für synthetische Sportböden.

7.  Ab dem 17. Oktober 2025 müssen Lieferanten synthetischer Polymermikropartikel im Sinne des Absatzes 4 Buchstabe a folgende Informationen bereitstellen:

a)  Anweisungen für die Verwendung und Entsorgung für nachgeschaltete industrielle Anwender, in denen erläutert wird, wie die Freisetzung synthetischer Polymermikropartikel in die Umwelt verhindert werden kann;

b)  den folgenden Hinweis: „Die gelieferten synthetischen Polymermikropartikel unterliegen den Bedingungen des Eintrags 78 in Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates.“;

c)  Angaben zur Menge oder gegebenenfalls zur Konzentration synthetischer Polymermikropartikel im Stoff oder Gemisch;

d)  allgemeine Informationen zur Identität der in dem Stoff oder Gemisch enthaltenen Polymere, die es den Herstellern, industriellen nachgeschalteten Anwendern und anderen Lieferanten ermöglichen, ihren Verpflichtungen gemäß den Absätzen 11 und 12 nachzukommen.

8.  Lieferanten von Produkten, die synthetische Polymermikropartikel im Sinne des Absatzes 4 Buchstabe e enthalten, müssen ab dem 17. Oktober 2026 und Lieferanten von Produkten, die synthetische Polymermikropartikel im Sinne des Absatzes 4 Buchstabe d und des Absatzes 5 enthalten, müssen ab dem 17. Oktober 2025 Anweisungen für die Verwendung und Entsorgung für gewerbliche Anwender und die breite Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, in denen erläutert wird, wie die Freisetzung synthetischer Polymermikropartikel in die Umwelt verhindert werden kann.

9.  Ab dem 17. Oktober 2031 bis zum 16. Oktober 2035 müssen Lieferanten von Produkten im Sinne des Absatzes 6 Buchstabe c, die synthetische Polymermikropartikel enthalten, diese Produkte mit folgendem Hinweis versehen: „Dieses Produkt enthält Mikroplastik.“ Produkte, die vor dem 17. Oktober 2031 in Verkehr gebracht wurden, müssen jedoch erst ab dem 17. Dezember 2031 mit diesem Hinweis versehen sein.

10.  Die Informationen gemäß den Absätzen 7, 8 und 9 müssen in Form von deutlich sichtbarem, lesbarem und unauslöschlichem Text bzw. die Informationen gemäß den Absätzen 7 und 8 gegebenenfalls in Form von Piktogrammen erfolgen. Der Text bzw. die Piktogramme muss bzw. müssen auf dem Etikett, der Verpackung oder in der Packungsbeilage der Produkte, die synthetische Polymermikropartikel enthalten, angegeben sein bzw. die Informationen gemäß Absatz 7 müssen sich im Sicherheitsdatenblatt befinden. Zusätzlich zu dem Text oder den Piktogrammen können Lieferanten ein digitales Instrument bereitstellen, das den Zugang zu einer elektronischen Version dieser Informationen ermöglicht.

Werden Anweisungen für die Verwendung und Entsorgung gemäß den Absätzen 7, 8 und 9 in Textform bereitgestellt, so sind sie in den Amtssprachen der Mitgliedstaaten abzufassen, in denen der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird, sofern dies von den betroffenen Mitgliedstaaten nicht anders geregelt wurde.

11.  Hersteller und nachgeschaltete industrielle Anwender von synthetischen Polymermikropartikeln in Form von Granulaten, Flocken und Pulvern, die als Ausgangsmaterial für die Kunststoffherstellung in industriellen Anlagen verwendet werden, bzw. andere Hersteller von synthetischen Polymermikropartikeln und andere nachgeschaltete industrielle Anwender, die synthetische Polymermikropartikel in industriellen Anlagen verwenden, müssen der Agentur ab dem Jahr 2026 bzw. ab dem Jahr 2027 bis zum 31. Mai jedes Jahres die folgenden Informationen vorlegen:

a)  eine Beschreibung der Verwendungen von synthetischen Polymermikropartikeln im vorangegangenen Kalenderjahr;

b)  für jede Verwendung synthetischer Polymermikropartikel allgemeine Informationen zur Identität der verwendeten Polymere;

c)  für jede Verwendung synthetischer Polymermikropartikel eine Schätzung der Menge synthetischer Polymermikropartikel, die im vorangegangenen Kalenderjahr in die Umwelt freigesetzt wurden, einschließlich der Menge synthetischer Polymermikropartikel, die während des Transports in die Umwelt freigesetzt wurden;

d)  für jede Verwendung von synthetischen Polymermikropartikeln einen Hinweis auf die Ausnahmeregelung gemäß Absatz 4 Buchstabe a.

12.  Ab dem Jahr 2027 müssen Lieferanten von Produkten, die synthetische Polymermikropartikel im Sinne des Absatzes 4 Buchstaben b, d und e sowie des Absatzes 5 enthalten und erstmals für gewerbliche Anwender und die breite Öffentlichkeit in Verkehr gebracht wurden, der Agentur bis zum 31. Mai jedes Jahres die folgenden Informationen vorlegen:

a)  eine Beschreibung der Endverwendungen, für die die synthetischen Polymermikropartikel im vorangegangenen Kalenderjahr in Verkehr gebracht wurden;

b)  für jede Endverwendung, für die die synthetischen Polymermikropartikel in Verkehr gebracht wurden, allgemeine Informationen über die Identität der im vorangegangenen Kalenderjahr in Verkehr gebrachten Polymere;

c)  für jede Endverwendung, für die die synthetischen Polymermikropartikel in Verkehr gebracht wurden, eine Schätzung der Menge synthetischer Polymermikropartikel, die im vorangegangenen Kalenderjahr in die Umwelt freigesetzt wurden, einschließlich der Menge synthetischer Polymermikropartikel, die während des Transports in die Umwelt freigesetzt wurden;

d)  für jede Verwendung von synthetischen Polymermikropartikeln einen Hinweis auf die geltende(n) Ausnahmeregelung(en) gemäß Absatz 4 Buchstabe b, d oder e oder Absatz 5 Buchstabe a, b oder c.

13.  Die Agentur muss die gemäß den Absätzen 11 und 12 übermittelten Informationen den Mitgliedstaaten zur Verfügung stellen.

14.  Hersteller, Importeure und nachgeschaltete industrielle Anwender von Produkten, die synthetische Polymermikropartikel enthalten, müssen den zuständigen Behörden auf deren Ersuchen spezifische Informationen über die Identität der unter diesen Eintrag fallenden Polymere, die in diesen Produkten enthalten sind, und über die Funktion dieser Polymere in den Produkten zur Verfügung stellen. Die spezifischen Informationen über die Identität der Polymere müssen ausreichen, um die Polymere eindeutig zu identifizieren, und mindestens die Angaben gemäß Anhang VI Nummern 2.1 bis 2.2.3 und Nummern 2.3.5, 2.3.6 und 2.3.7, sofern anwendbar, umfassen.

Stehen die Informationen den nachgeschalteten industriellen Anwendern nicht zur Verfügung, so müssen sie diese innerhalb von sieben Tagen nach Eingang des Ersuchens der zuständigen Behörden bei ihrem Lieferanten anfordern und die Behörden unverzüglich darüber unterrichten.

Nach Eingang des Ersuchens gemäß Unterabsatz 2 müssen die Lieferanten die angeforderten Informationen innerhalb von 30 Tagen an den nachgeschalteten industriellen Anwender oder direkt an die zuständige Behörde, die die Informationen angefordert hat, übermitteln.

Stellt der Lieferant dem nachgeschalteten industriellen Anwender die Informationen zur Verfügung, so muss dieser sie unverzüglich an die zuständigen Behörden weiterleiten.

Stellt der Lieferant die Informationen direkt der Behörde zur Verfügung, so muss diese den betreffenden nachgeschalteten industriellen Anwender unverzüglich darüber unterrichten.

15.  Hersteller, Importeure und nachgeschaltete industrielle Anwender von Produkten, die Polymere enthalten, die aus Gründen der Abbaubarkeit oder Löslichkeit in Anspruch nehmen, von der Bezeichnung synthetischer Polymermikropartikel ausgenommen zu sein, müssen den zuständigen Behörden auf deren Ersuchen unverzüglich Informationen vorlegen, die belegen, dass diese Polymere abbaubar gemäß Anlage 15 bzw. löslich gemäß Anlage 16 sind.

16.  Absatz 1 gilt nicht für das Inverkehrbringen von synthetischen Polymermikropartikeln als solche oder in Gemischen, die vor dem 17. Oktober 2023 in Verkehr gebracht wurden.

Unterabsatz 1 gilt jedoch nicht für das Inverkehrbringen synthetischer Polymermikropartikel für die in Absatz 6 genannten Verwendungszwecke.

▼M78

79.  Undecafluorhexansäure (PFHxA), ihre Salze und PFHxA-verwandte Stoffe

a)  mit einer linearen oder verzweigten Perfluorpentylgruppe mit der Formel C5F11-, die als ein Strukturelement direkt an ein weiteres Kohlenstoffatom gebunden ist, oder

b)  mit einer linearen oder verzweigten Perfluorhexylgruppe mit der Formel C6F13-.

Folgende Stoffe sind von dieser Bezeichnung ausgenommen:

a)  C6F14;

b)  C6F13-C(=O)OH, C6F13-C(=O)O-X′ oder C6F13-CF2-X′ (wobei X′ = jegliche Gruppe, einschließlich Salzen);

c)  jeder Stoff mit einer Perfluoralkylgruppe mit der Formel C6F13-, die direkt an ein Sauerstoffatom an einem nicht am Kettenende befindlichen Kohlenstoffatom gebunden ist.

1.  Dürfen ab dem 10. Oktober 2026 in einer in homogenem Material gemessenen Konzentration ab 25 ppb für die Summe der PFHxA und ihrer Salze oder 1000 ppb für die Summe der PFHxA-verwandten Stoffe in Folgendem nicht in Verkehr gebracht oder verwendet werden:
a)  Textilien, Leder, Pelzen und Häuten in Kleidung und damit in Bezug stehendem Zubehör für die breite Öffentlichkeit;
b)  Schuhwaren für die breite Öffentlichkeit;
c)  Papier und Karton, die als Lebensmittelkontaktmaterialien im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 verwendet werden;
d)  Gemischen für die breite Öffentlichkeit;
e)  kosmetischen Mitteln gemäß der Definition in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009. ►C22  
2.  Dürfen ab dem 10. Oktober 2027 in einer in homogenem Material gemessenen Konzentration ab 25 ppb für die Summe der PFHxA und ihrer Salze oder 1000 ppb für die Summe der PFHxA-verwandten Stoffe in anderen Textilien, Leder, Pelzen und Häuten als in Kleidung und damit in Bezug stehendem Zubehör nach Absatz 1 für die breite Öffentlichkeit nicht in Verkehr gebracht oder verwendet werden.  ◄
3.  Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Folgendes:
a)  persönliche Schutzausrüstung, die dazu bestimmt ist, Nutzer gegen die Risiken zu schützen, die in Anhang I der Verordnung (EU) 2016/425 in Kategorie III Buchstaben a, c bis f, h und l aufgeführt sind;
b)  unter die Verordnung (EU) 2017/745 fallende Produkte;
c)  Produkte, die in den Geltungsbereich der Verordnung (EU) 2017/746 fallen;
d)  als Bautextilien verwendete Textilien.
4.  Dürfen ab dem 10. April 2026 in einer Konzentration ab 25 ppb für die Summe der PFHxA und ihrer Salze oder 1000 ppb für die Summe der PFHxA-verwandten Stoffe in Folgendem nicht in Verkehr gebracht oder verwendet werden:
a)  Feuerlöschschäume und Feuerlöschschaumkonzentrate für Ausbildungs- und Prüfzwecke außer bei Funktionsprüfungen der Feuerlöschsysteme unter der Bedingung, dass alle Freisetzungen aufgefangen werden;
b)  Feuerlöschschäume und Feuerlöschschaumkonzentrate für öffentliche Feuerwehren, es sei denn, diese Feuerwehren werden bei Bränden in von der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (*31) erfassten Betrieben tätig und verwenden den Schaum und die Ausrüstung ausschließlich dafür.
5.  Dürfen ab dem 10. Oktober 2029 in Feuerlöschschäumen und Feuerlöschschaumkonzentraten für die Zivilluftfahrt (einschließlich ziviler Flughäfen) in einer Konzentration ab 25 ppb für die Summe der PFHxA und ihrer Salze oder 1 000  ppb für die Summe der PFHxA-verwandten Stoffe nicht in Verkehr gebracht oder verwendet werden.
6.  Die Absätze 1, 2, 4 und 5 gelten nicht für Stoffe mit einer direkt an ein Schwefelatom gebundenen Perfluoralkylgruppe mit der Formel C6F13-, die nach Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates (*32) verboten sind.
7.  Im Wege einer Ausnahmeregelung gilt Absatz 1 nicht für Erzeugnisse und Gemische, die vor dem 10. Oktober 2026 in Verkehr gebracht wurden.
8.  Im Wege einer Ausnahmeregelung gilt Absatz 2 nicht für Erzeugnisse, die vor dem 10. Oktober 2027 in Verkehr gebracht wurden.
9.  Für die Zwecke dieses Eintrags bezeichnet der Begriff ‚PFHxA-verwandte Stoffe‘ Stoffe, die aufgrund ihrer Molekularstruktur potenziell zu PFHxA abgebaut oder in PFHxA umgewandelt werden.

▼M81

80.  N,N-Dimethylacetamid (DMAC)

CAS-Nr. 127-19-5

EG-Nr. 204-826-4

1.  Darf nach dem 23. Dezember 2026 nicht als Stoff, als Bestandteil anderer Stoffe oder in Gemischen in Konzentrationen von ≥ 0,3 % in Verkehr gebracht werden, es sei denn, die Hersteller, Importeure und nachgeschalteten Anwender haben DNEL-Werte für die Langzeitexposition von Beschäftigten von 13 mg/m3 bei Einatmen und von 1,8 mg/kg Körpergewicht/Tag bei Aufnahme über die Haut in die einschlägigen Stoffsicherheitsberichte und Sicherheitsdatenblätter aufgenommen.

2.  Darf nach dem 23. Dezember 2026 nicht als Stoff, als Bestandteil anderer Stoffe oder in Gemischen in Konzentrationen von ≥ 0,3 % hergestellt oder verwendet werden, es sei denn, die Hersteller und nachgeschalteten Anwender treffen geeignete Risikomanagementmaßnahmen und sorgen für angemessene Verwendungsbedingungen, die gewährleisten, dass die Exposition von Beschäftigten unter den in Absatz 1 angegebenen DNEL-Werten liegt.

3.  Abweichend von den Absätzen 1 und 2 gelten die darin festgelegten Verpflichtungen ab dem 23. Juni 2029 für das Inverkehrbringen zur Verwendung oder für die Verwendung als Lösungsmittel bei der Herstellung von Chemiefasern.

81.  1-Ethylpyrrolidin-2-on (NEP)

CAS-Nr. 2687-91-4

EG-Nr. 220-250-6

1.  Darf nach dem 23. Dezember 2026 nicht als Stoff, als Bestandteil anderer Stoffe oder in Gemischen in Konzentrationen von ≥ 0,3 % in Verkehr gebracht werden, es sei denn, die Hersteller, Importeure und nachgeschalteten Anwender haben DNEL-Werte für die Langzeitexposition von Beschäftigten von 4,0 mg/m3 bei Einatmen und von 2,4 mg/kg Körpergewicht/Tag bei Aufnahme über die Haut in die einschlägigen Stoffsicherheitsberichte und Sicherheitsdatenblätter aufgenommen.

2.  Darf nach dem 23. Dezember 2026 nicht als Stoff, als Bestandteil anderer Stoffe oder in Gemischen in Konzentrationen von ≥ 0,3 % hergestellt oder verwendet werden, es sei denn, die Hersteller und nachgeschalteten Anwender treffen geeignete Risikomanagementmaßnahmen und sorgen für angemessene Verwendungsbedingungen, die gewährleisten, dass die Exposition von Beschäftigten unter den in Absatz 1 angegebenen DNEL-Werten liegt.

▼M83

82.  Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), definiert als jeder Stoff, der mindestens ein vollständig perfluoriertes Methyl- (CF3-) oder Methylen- (CF2-)-Kohlenstoffatom enthält (ohne ein daran gebundenes H/Cl/Br/I).

1.  Dürfen ab dem 23. Oktober 2030 in Feuerlöschschäumen in einer Konzentration von mindestens 1 mg/l für die Summe aller PFAS weder in Verkehr gebracht noch verwendet werden.

2.  Absatz 1 gilt nicht für:

a)  Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), ihre Salze und PFOS-verwandte Verbindungen C8F17SO3X, Perfluoroctansäure (PFOA), ihre Salze und PFOA-verwandte Verbindungen sowie Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS), ihre Salze und PFHxS-verwandte Verbindungen, die unter Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1021 fallen;

b)  lineare und verzweigte perfluorierte Carbonsäuren mit der Formel CnF2n+1-C(= O)OH, wobei n = 8, 9, 10, 11, 12 oder 13 (C9-C14-PFCA) ist, einschließlich ihrer Salze und etwaiger Kombinationen davon, beschränkt unter Eintrag 68;

c)  Undecafluorhexansäure (PFHxA), ihre Salze und PFHxA-verwandte Stoffe für unter Eintrag 79 beschränkte Verwendungen.

3.  Bei der Bestimmung der Konzentration der Summe aller PFAS sind die Stoffe, für die die Ausnahme nach Absatz 2 gilt, in die Bestimmung einzubeziehen.

4.  Abweichend von Absatz 1 darf die PFAS-Konzentration in fluorfreien Feuerlöschschäumen, die aus der nach den besten verfügbaren Techniken gereinigten Ausrüstung, ausgenommen tragbare Feuerlöscher, stammt, 50 mg/l für die Summe aller PFAS nicht überschreiten.

Die Kommission überprüft diese Ausnahmeregelung spätestens am 23. Oktober 2030.

5.  Abweichend von Absatz 1 dürfen PFAS in einer Konzentration von mindestens 1 mg/l für die Summe aller PFAS in folgenden Fällen in Verkehr gebracht werden:

a)  bis 23. Oktober 2026 in Feuerlöschschäumen in tragbaren Feuerlöschern;

b)  bis 23. April 2027 in alkoholbeständigen Feuerlöschschäumen in tragbaren Feuerlöschern;

c)  bis 23. Oktober 2035 in Feuerlöschschäumen für:

i)  Betriebe, die unter die Richtlinie 2012/18/EU fallen. Die zivile Luftfahrt (einschließlich zivile Flughäfen) fällt nicht unter diese Ausnahmeregelung;

ii)  Anlagen der Offshore-Erdöl- und -Erdgasindustrie;

iii)  militärische Schiffe;

iv)  zivile Schiffe mit Feuerlöschschäumen, die vor dem 23. Oktober 2025 an Bord gebracht wurden.

6.  Abweichend von Absatz 1 dürfen PFAS in Feuerlöschschäumen in einer Konzentration von mindestens 1 mg/l für die Summe aller PFAS in folgenden Fällen verwendet werden:

a)  bis 23. April 2027 für:

i)  Ausbildung und Prüfung, ausgenommen Funktionsprüfungen der Feuerlöschanlagen, sofern alle Freisetzungen aufgefangen werden;

ii)  öffentliche Feuerwehren und private Feuerwehren, die die Funktion öffentlicher Feuerwehren wahrnehmen, es sei denn, diese Feuerwehren werden bei Industriebränden in von der Richtlinie 2012/18/EU erfassten Betrieben tätig und verwenden den Schaum und die Ausrüstung ausschließlich dafür.

b)  bis zum 31. Dezember 2030 in tragbaren Feuerlöschern;

c)  bis 23. Oktober 2035 für die in Absatz 5 Buchstabe c genannten Fälle.

Die Kommission überprüft die Ausnahmen gemäß Buchstabe c vor Ablauf der Geltungsdauer der jeweiligen Ausnahme.

7.  Ab dem 23. Oktober 2026 unterliegt die Verwendung von PFAS in Feuerlöschschäumen in einer Konzentration von mindestens 1 mg/l für die Summe aller PFAS gemäß Absatz 1 und Absatz 6 Buchstabe c den Bedingungen dieses Absatzes. Der Verwender muss:

a)  sicherstellen, dass Feuerlöschschäume nur bei Bränden mit entzündbaren Flüssigkeiten (Brandklasse B) verwendet werden;

b)  die Emissionen in die Umweltkompartimente und die direkte und indirekte Exposition des Menschen gegenüber Feuerlöschschäumen auf ein so niedriges Niveau, wie es technisch und praktisch möglich ist, verringern;

c)  die getrennte Sammlung von Beständen an nicht verwendeten Feuerlöschschäumen und PFAS enthaltenden Abfällen, einschließlich Abwasser, aus der Verwendung von Feuerlöschschäumen sicherstellen, sofern dies technisch und praktisch möglich ist, und deren Handhabung für eine angemessene Behandlung so gewährleisten, dass der PFAS-Gehalt zerstört oder unumkehrbar umgewandelt wird;

d)  einen „Managementplan für PFAS enthaltende Feuerlöschschäume“ speziell für den Ort der Verwendung der PFAS enthaltenden Feuerlöschschäume erstellen, der Folgendes umfasst:

i)  Einzelheiten zu den Verwendungsbedingungen und -mengen von Feuerlöschschäumen vor Ort, aus denen hervorgeht, wie die unter Buchstabe b genannten Bedingungen erfüllt werden;

ii)  Informationen über die Erhebung und angemessene Behandlung gemäß Buchstabe c;

iii)  Einzelheiten zu Art und Methoden der Reinigung und Wartung der Ausrüstung;

iv)  Pläne für den Fall einer unbeabsichtigten Freisetzung bzw. eines Auslaufens von Feuerlöschschaum, gegebenenfalls einschließlich der Dokumentation der Folgemaßnahmen;

v)  eine Strategie zur Ersetzung von PFAS enthaltenden Feuerlöschschäumen durch fluorfreie Feuerlöschschäume.

Der Managementplan wird jährlich überprüft und für Inspektionen auf Verlangen der zuständigen Behörden für mindestens 15 Jahre zur Verfügung gehalten.

8.  Ab dem 23. Oktober 2026 sind Feuerlöschschäume, in denen die Konzentration mindestens 1 mg/l der Summe aller in Verkehr gebrachten PFAS beträgt, mit Ausnahme tragbarer Feuerlöscher, gemäß Absatz 10 zu kennzeichnen. Sofern der betreffende Mitgliedstaat nichts anderes vorsieht, ist das Etikett in den Amtssprachen der Mitgliedstaaten abzufassen, in denen der Feuerlöschschaum in Verkehr gebracht wird.

9.  Ab dem 23. Oktober 2026 müssen die Verwender von PFAS enthaltendem Feuerlöschschaum sicherstellen, dass der Bestand an nicht verwendeten Feuerlöschschäumen und PFAS enthaltenden Abfällen, einschließlich Abwasser, die bei der Verwendung von Feuerlöschschäumen anfallen, gemäß Absatz 10 gekennzeichnet wird, wenn die Konzentration der Summe aller PFAS mindestens 1 mg/l beträgt. Sofern der betreffende Mitgliedstaat nichts anderes vorsieht, muss das Etikett in den Amtssprachen der Mitgliedstaaten abgefasst sein, in denen der Bestand an nicht verwendeten Feuerlöschschäumen und PFAS enthaltenden Abfällen, einschließlich Abwasser, aus der Verwendung von Feuerlöschschaum entsteht und behandelt wird.

10.  Für die Zwecke der Absätze 8 und 9 enthält die Kennzeichnung folgende Angaben: „ACHTUNG: Enthält per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) mit einer Konzentration größer/gleich 1 mg/l für die Summe aller PFAS“. Diese Angaben müssen gut sichtbar, leserlich und dauerhaft angebracht sein.

11.  Für die Zwecke dieses Eintrags gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:

a)  „tragbarer Feuerlöscher“ bezeichnet einen Feuerlöscher, der dafür ausgelegt ist, von Hand getragen und betrieben zu werden und in betriebsbereitem Zustand eine Masse von nicht mehr als 20 kg gemäß der Norm EN3-7 hat; einen fahrbaren Feuerlöscher von nicht mehr als 150 Litern gemäß der Norm EN-1866; ein Feuerlöschspray gemäß der Norm EN-16856;

b)  „Feuerlöschschaum“ bezeichnet jedes Gemisch zur Brandbekämpfung mit Löschschaum, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuerlöschschaumkonzentrate und Schaumlöschmittel zur Erzeugung des Löschschaums;

c)  „Bestand von nicht verwendetem Feuerlöschschaum“ bezeichnet Feuerlöschschaum, der noch nicht zur Bekämpfung von Bränden verwendet wurde.

(*1)   

ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 42.

(*2)   

ABl. L 147 vom 9.6.1975, S. 40.

(*3)   

ABl. L 37 vom 13.2.2003, S. 19.

(*4)   

ABl. L 263 vom 9.10.2007, S. 1.

(*5)   

ABl. L 171 vom 9.7.2003, S. 1.

(*6)   

ABl. L 124 vom 9.5.2002, S. 1.

(*7)   

ABl. L 24 vom 29.1.2008, S. 8.

(*8)   

ABl. L 104 vom 8.4.2004, S. 1.

(*9)   

ABl. L 399 vom 30.12.1989, S. 18.

(*10)   

ABl. L 304 vom 21.11.2003, S. 1.

(*11)   

ABl. L 121 vom 15.5.1993, S. 20.

(*12)   

ABl. L 270 vom 21.10.2003, S. 1.

(*13)   

ABl. L 365 vom 31.12.1994, S. 10.

►M18  (*14)   

ABl. L 326 vom 29.12.1969, S. 36.

 ◄
►M31  (*15)   

Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Sicherheit von Spielzeug (ABl. L 170 vom 30.6.2009, S. 1).

(*16)   

Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (ABl. L 174 vom 1.7.2011, S. 88).

 ◄
►M37  (*17)   

Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (ABl. L 334 vom 17.12.2010, S. 17).

 ◄
(*18)   

Verordnung (EU) Nr. 167/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Februar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 1).

(*19)   

Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (ABl. L 157 vom 9.6.2006, S. 24).

(*20)   

Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit, und zur Aufhebung der Richtlinie 91/670/EWG des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 und der Richtlinie 2004/36/EG (ABl. L 79 vom 19.3.2008, S. 1).

(*21)   

Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission vom 14. Januar 2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (ABl. L 12 vom 15.1.2011, S. 1).

(*22)   

Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel (ABl. L 342 vom 22.12.2009, S. 59).

(*23)   

Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (ABl. L 167 vom 27.6.2012, S. 1).

(*24)   

Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/82/EG (ABl. L 4 vom 7.1.2019, S. 43).

(*25)   

Verordnung (EU) 2019/1009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 mit Vorschriften für die Bereitstellung von EU-Düngeprodukten auf dem Markt und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr. 1107/2009 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 (ABl. L 170 vom 25.6.2019, S. 1).

(*26)   

Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe (ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 16).

(*27)   

Verordnung (EU) 2017/746 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über In-vitro-Diagnostika und zur Aufhebung der Richtlinie 98/79/EG und des Beschlusses 2010/227/EU der Kommission (ABl. L 117 vom 5.5.2017, S. 176).

(*28)   

Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über Medizinprodukte, zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG, der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und zur Aufhebung der Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG des Rates (ABl. L 117 vom 5.5.2017, S. 1).

(*29)   

Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates (ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 1).

(*30)   

Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel (Neufassung) (ABl. L 342 vom 22.12.2009, S. 59).

(*31)   

Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (ABl. L 197 vom 24.7.2012, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2012/18/oj).

(*32)   

Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über persistente organische Schadstoffe (ABl. L 169 vom 25.6.2019, S. 45, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/1021/oj).

▼C1


Anlagen 1 bis 6

▼M5

EINLEITUNG

Erläuterungen zu den Spaltenüberschriften

Stoffname:

Der Name entspricht der internationalen chemischen Bezeichnung, die im Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen und zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 verwendet wird.

Stoffe werden so weit wie möglich mit ihren IUPAC-Namen bezeichnet. Stoffe, die in EINECS (European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances — Europäisches Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe) oder ELINCS (European List of Notified Chemical Substances — Europäische Liste der angemeldeten chemischen Stoffe) oder in der Liste „No-longer-polymers“ aufgeführt sind, werden mit den dort verwendeten Bezeichnungen bezeichnet. In einigen Fällen sind auch andere Namen, wie z. B. der Trivialname oder der gebräuchliche Name, angegeben. Pflanzenschutzmittel und Biozid-Produkte werden nach Möglichkeit mit ihren ISO-Namen bezeichnet.

Einträge für Stoffgruppen:

Es werden eine Reihe von Gruppeneinträgen in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgenommen. In diesen Fällen gelten die Einstufungsvorschriften für alle von der Beschreibung erfassten Stoffe

In einigen Fällen gibt es Einstufungsvorschriften für bestimmte Stoffe eines Gruppeneintrags. Dann erfolgt für diesen Stoff ein eigener Eintrag in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, und beim Gruppeneintrag wird der Vermerk „mit Ausnahme der an einer anderen Stelle in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 genannten Stoffe“ hinzugefügt.

In einigen Fällen können einzelne Stoffe in mehreren Gruppeneinträgen aufgeführt sein. In diesen Fällen entspricht die Einstufung des Stoffes derjenigen beider Gruppeneinträge. Sind für dieselbe Gefahr verschiedene Einstufungen angegeben, so ist die strengere Einstufung zu verwenden.

Indexnummer:

Die Indexnummer ist der in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 angegebene Identifizierungs-Code. Die Stoffe werden gemäß dieser Indexnummer in der Anlage aufgeführt.

EG-Nummer:

Die EG-Nummer, d. h. die EINECS-, ELINCS- oder NLP-Nummer, ist die offizielle Nummer des Stoffes in der Europäischen Union. Die EINECS-Nummer kann im Europäischen Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe (EINECS) eingesehen werden. Die ELINCS-Nummer kann in der Europäischen Liste der angemeldeten chemischen Stoffe (ELINCS) eingesehen werden. Die NLP-Nummer kann in der Liste „No-longer-polymers“ eingesehen werden. Diese Listen werden vom Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.

Bei der EG-Nummer handelt es sich um ein System siebenstelliger Nummern nach dem Muster XXX-XXX-X, das bei 200-001-8 (EINECS), 400-010-9 (ELINCS) und 500-001-0 (NLP) beginnt. Diese Nummer ist in der Spalte „EG-Nummer“ angegeben.

CAS-Nummer:

Vom Chemical Abstracts Service (CAS) festgelegte Nummer, um die Identifizierung der Stoffe zu erleichtern.

Anmerkungen:

Der vollständige Wortlaut der Anmerkungen ist in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 festgelegt.

Für diese Verordnung sind folgende Anmerkungen zu berücksichtigen:

Anmerkung A:
Unbeschadet des Artikels 17 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 muss der Name des Stoffes auf dem Kennzeichnungsschild mit einer der in Anhang VI Teil 3 der genannten Verordnung aufgeführten Bezeichnungen angegeben werden.
In einigen Fällen wird in diesem Teil eine allgemeine Beschreibung wie „…verbindungen“ oder „…salze“ verwendet. In diesem Fall hat der Lieferant, der einen solchen Stoff in Verkehr bringt, auf dem Kennzeichnungsschild die korrekte Bezeichnung anzugeben; dabei ist Anhang VI Punkt 1.1.1.4 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 gebührend zu berücksichtigen.

▼M14

Anmerkung B:
Manche Stoffe (Säuren, Basen usw.) werden als wässrige Lösungen in unterschiedlichen Konzentrationen in Verkehr gebracht; dies erfordert auch eine unterschiedliche Einstufung und Kennzeichnung, da von den verschiedenen Konzentrationen unterschiedliche Gefahren ausgehen können.

▼M5

Anmerkung C:
Einige organische Stoffe können entweder in einer besonderen isomerischen Form oder als Gemisch mehrerer Isomere in den Verkehr gebracht werden.
Anmerkung D:
Bestimmte Stoffe, die zu spontaner Polymerisierung oder Zersetzung neigen, werden üblicherweise in einer stabilisierten Form in den Verkehr gebracht. In dieser Form werden sie auch in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgeführt.
Allerdings gelangen diese Stoffe gelegentlich auch in nicht stabilisierter Form in den Verkehr. In diesem Fall muss der Hersteller oder jede Person, die einen solchen Stoff in den Verkehr bringt, auf dem Kennzeichnungsschild den Namen des Stoffes und dahinter die Wörter „nicht stabilisiert“ angeben.
Anmerkung J:
Die Einstufung als „krebserzeugend“ oder „erbgutverändernd“ ist nicht zwingend, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Stoff weniger als 0,1 % Gew.-% Benzol enthält (EG-Nr. 200-753-7).
Anmerkung K:
Die Einstufung als „krebserzeugend“ oder „erbgutverändernd“ ist nicht zwingend, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Stoff weniger als 0,1 % Gew.-% 1,3-Butadien enthält (EG-Nr. 203-450-8).
Anmerkung L:
Die Einstufung als „krebserzeugend“ ist nicht zwingend, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Stoff weniger als 3 % Dimethylsulforid (DMSO)-Extrakt, gemessen nach dem Verfahren IP 346, enthält.
Anmerkung M:
Die Einstufung als „krebserzeugend“ ist nicht zwingend, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Stoff weniger als 0,005 Gew.-% Benzo(a)pyren enthält (EG-Nr. 200-028-5).
Anmerkung N:
Die Einstufung als „krebserzeugend“ ist nicht zwingend, wenn der ganze Raffinationsprozess bekannt ist und nachgewiesen werden kann, dass der Ausgangsstoff nicht krebserzeugend ist.
Anmerkung P:
Die Einstufung als „krebserzeugend“ ist nicht zwingend, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Stoff weniger als 0,1 Gew.-% Benzol enthält (EG-Nr. 200-753-7).
Anmerkung R:
Die Einstufung als „krebserzeugend“ ist nicht zwingend für Fasern, bei denen der längengewichtete mittlere geometrische Durchmesser abzüglich der zweifachen Standardabweichung größer ist als 6 μm.

▼C1


Anlage 1

▼M61

Eintrag 28 — Krebserzeugende Stoffe: Kategorie 1A

▼C1

Stoffe

Indexnummer

EG-Nummer

CAS-Nummer

Anmerkungen

Chrom (VI)- Trioxid

024-001-00-0

215-607-8

1333-82-0

►M5  — ◄

Zinkchromate, einschließlich Zinkkaliumchromat

024-007-00-3

 

 

 

▼M14

Nickelmonoxid [1]

028-003-00-2

215-215-7 [1]

1313-99-1 [1]

 

Nickeloxid [2]

234-323-5 [2]

11099-02-8 [2]

Bunsenit [3]

- [3]

34492-97-2 [3]

Nickeldioxid

028-004-00-8

234-823-3

12035-36-8

 

Dinickeltrioxid

028-005-00-3

215-217-8

1314-06-3

 

Nickel(II)-sulfid [1]

028-006-00-9

240-841-2 [1]

16812-54-7 [1]

 

Nickelsulfid [2]

234-349-7 [2]

11113-75-0 [2]

Millerit [3]

- [3]

1314-04-1 [3]

Trinickeldisulfid

028-007-00-4

 

 

 

Nickelsubsulfid [1]

234-829-6 [1]

12035-72-2 [1]

Heazlewoodit [2]

- [2]

12035-71-1 [2]

▼M14

Nickeldihydroxid [1]

028-008-00-X

235-008-5 [1]

12054-48-7 [1]

 

Nickelhydroxid [2]

234-348-1 [2]

11113-74-9 [2]

Nickelsulfat

028-009-00-5

232-104-9

7786-81-4

 

Nickelcarbonat

028-010-00-0

 

 

 

Basisches Nickelcarbonat

 

 

Carbonsäure, Nickel(2+)-Salz [1]

222-068-2 [1]

3333-67-3 [1]

Carbonsäure, Nickelsalz [2]

240-408-8 [2]

16337-84-1 [2]

[μ-[Carbonato(2-)-O:O′]]-dihydroxytrinickel [3]

265-748-4 [3]

65405-96-1 [3]

[Carbonato(2-)]-tetrahydroxytrinickel [4]

235-715-9 [4]

12607-70-4 [4]

Nickeldichlorid

028-011-00-6

231-743-0

7718-54-9

 

Nickeldinitrat [1]

028-012-00-1

236-068-5 [1]

13138-45-9 [1]

 

Salpetersäure, Nickelsalz [2]

238-076-4 [2]

14216-75-2 [2]

Nickelmatte

028-013-00-7

273-749-6

69012-50-6

 

Schleime und Schlämme, elektrolytische Kupferraffination, entkupfert, Nickelsulfat

028-014-00-2

295-859-3

92129-57-2

 

Schleime und Schlämme, elektrolytische Kupferraffination, entkupfert

028-015-00-8

305-433-1

94551-87-8

 

Nickeldiperchlorat

Perchlorsäure, Nickel(II)-Salz

028-016-00-3

237-124-1

13637-71-3

 

Nickeldikalium-bis(sulfat) [1]

028-017-00-9

237-563-9 [1]

13842-46-1 [1]

 

Diammoniumnickel-bis(sulfat) [2]

239-793-2 [2]

15699-18-0 [2]

Nickel-bis(sulfamidat)

Nickelsulfamat

028-018-00-4

237-396-1

13770-89-3

 

Nickel-bis(tetrafluorborat)

028-019-00-X

238-753-4

14708-14-6

 

Nickeldiformat [1]

028-021-00-0

222-101-0 [1]

3349-06-2 [1]

 

Ameisensäure, Nickelsalz [2]

239-946-6 [2]

15843-02-4 [2]

Ameisensäure, Kupfer-Nickel-Salz [3]

268-755-0 [3]

68134-59-8 [3]

Nickeldi(acetat) [1]

028-022-00-6

206-761-7 [1]

373-02-4 [1]

 

Nickel(acetat) [2]

239-086-1 [2]

14998-37-9 [2]

Nickeldibenzoat

028-024-00-7

209-046-8

553-71-9

 

Nickel-bis(4-cyclohexylbutyrat)

028-025-00-2

223-463-2

3906-55-6

 

Nickel(II)-stearat

Nickel(II)-octadecanoat

028-026-00-8

218-744-1

2223-95-2

 

Nickeldilactat

028-027-00-3

16039-61-5

 

Nickel(II)-octanoat

028-028-00-9

225-656-7

4995-91-9

 

Nickeldifluorid [1]

028-029-00-4

233-071-3 [1]

10028-18-9 [1]

 

Nickeldibromid [2]

236-665-0 [2]

13462-88-9 [2]

Nickeldiiodid [3]

236-666-6 [3]

13462-90-3 [3]

Nickel–Kalium–Fluorid [4]

- [4]

11132-10-8 [4]

Nickelhexafluorsilicat

028-030-00-X

247-430-7

26043-11-8

 

Nickelselenat

028-031-00-5

239-125-2

15060-62-5

 

Nickelhydrogenphosphat [1]

028-032-00-0

238-278-2 [1]

14332-34-4 [1]

 

Nickel-bis(dihydrogenphosphat) [2]

242-522-3 [2]

18718-11-1 [2]

Trinickel-bis(orthophosphat) [3]

233-844-5 [3]

10381-36-9 [3]

Dinickeldiphosphat [4]

238-426-6 [4]

14448-18-1 [4]

Nickel-bis(phosphinat) [5]

238-511-8 [5]

14507-36-9 [5]

Nickelphosphinat [6]

252-840-4 [6]

36026-88-7 [6]

Phosphorsäure, Calcium-Nickel-Salz [7]

- [7]

17169-61-8 [7]

Diphosphorsäure, Nickel(II)–Salz [8]

- [8]

19372-20-4 [8]

Diammoniumnickelhexacyanoferrat

028-033-00-6

74195-78-1

 

Nickeldicyanid

028-034-00-1

209-160-8

557-19-7

 

Nickelchromat

028-035-00-7

238-766-5

14721-18-7

 

Nickel(II)-silicat [1]

028-036-00-2

244-578-4 [1]

21784-78-1 [1]

 

Dinickelorthosilicat [2]

237-411-1 [2]

13775-54-7 [2]

Nickelsilicat (3:4) [3]

250-788-7 [3]

31748-25-1 [3]

Kieselsäure, Nickelsalz [4]

253-461-7 [4]

37321-15-6 [4]

Trihydrogenhydroxy-bis[orthosilicato(4–)]trinickelat(3-) [5]

235-688-3 [5]

12519-85-6 [5]

Dinickelhexacyanoferrat

028-037-00-8

238-946-3

14874-78-3

 

Trinickel-bis(arsenat)

Nickel(II)-arsenat

028-038-00-3

236-771-7

13477-70-8

 

Nickeloxalat [1]

028-039-00-9

208-933-7 [1]

547-67-1 [1]

 

Oxalsäure, Nickelsalz [2]

243-867-2 [2]

20543-06-0 [2]

Nickeltellurid

028-040-00-4

235-260-6

12142-88-0

 

Trinickeltetrasulfid

028-041-00-X

12137-12-1

 

Trinickel-bis(arsenit)

028-042-00-5

74646-29-0

 

Kobalt-Nickel-Gray-Periklas

028-043-00-0

 

 

 

C.I. Pigment Black 25

 

 

C.I. 77332 [1]

269-051-6 [1]

68186-89-0 [1]

Cobalt-Nickel-Dioxid [2]

261-346-8 [2]

58591-45-0 [2]

Cobald-Nickel-Oxid [3]

- [3]

12737-30-3 [3]

Nickel-Zinn-Trioxid

Nickelstannat

028-044-00-6

234-824-9

12035-38-0

 

Nickeltriurandecaoxid

028-045-00-1

239-876-6

15780-33-3

 

Nickeldithiocyanat

028-046-00-7

237-205-1

13689-92-4

 

Nickeldichromat

028-047-00-2

239-646-5

15586-38-6

 

Nickel(II)-selenit

028-048-00-8

233-263-7

10101-96-9

 

Nickelselenid

028-049-00-3

215-216-2

1314-05-2

 

Kieselsäure, Blei-Nickel-Salz

028-050-00-9

68130-19-8

 

Nickeldiarsenid [1]

028-051-00-4

235-103-1 [1]

12068-61-0 [1]

 

Nickelarsenid [2]

248-169-1 [2]

27016-75-7 [2]

Nickel-Barium-Titan-Primel-Priderit

028-052-00-X

271-853-6

68610-24-2

 

C.I. Pigment Yellow 157

 

 

C.I. 77900

 

 

Nickeldichlorat [1]

028-053-00-5

267-897-0 [1]

67952-43-6 [1]

 

Nickeldibromat [2]

238-596-1 [2]

14550-87-9 [2]

Ethylhydrogensulfat, Nickel(II)-Salz [3]

275-897-7 [3]

71720-48-4 [3]

Nickel(II)-trifluoracetat [1]

028-054-00-0

240-235-8 [1]

16083-14-0 [1]

 

Nickel(II)-propionat [2]

222-102-6 [2]

3349-08-4 [2]

Nickel-bis(benzolsulfonat) [3]

254-642-3 [3]

39819-65-3 [3]

Nickel(II)-hydrogencitrat [4]

242-533-3 [4]

18721-51-2 [4]

Zitronensäure, Ammonium-Nickel-Salz [5]

242-161-1 [5]

18283-82-4 [5]

Zitronensäure, Nickelsalz [6]

245-119-0 [6]

22605-92-1 [6]

Nickel-bis(2-ethylhexanoat) [7]

224-699-9 [7]

4454-16-4 [7]

2-Ethylhexansäure, Nickelsalz [8]

231-480-1 [8]

7580-31-6 [8]

Dimethylhexansäure, Nickelsalz [9]

301-323-2 [9]

93983-68-7 [9]

Nickel(II)-isooctanoat [10]

249-555-2 [10]

29317-63-3 [10]

Nickelisooctanoat [11]

248-585-3 [11]

27637-46-3 [11]

Nickel-bis(isononanoat) [12]

284-349-6 [12]

84852-37-9 [12]

Nickel(II)-neononanoat [13]

300-094-6 [13]

93920-10-6 [13]

Nickel(II)-isodecanoat [14]

287-468-1 [14]

85508-43-6 [14]

Nickel(II)-neodecanoat [15]

287-469-7 [15]

85508-44-7 [15]

Neodecansäure, Nickelsalz [16]

257-447-1 [16]

51818-56-5 [16]

Nickel(II)-neoundecanoat [17]

300-093-0 [17]

93920-09-3 [17]

Bis(D-gluconato-O1,O2)nickel [18]

276-205-6 [18]

71957-07-8 [18]

Nickel-3,5-bis(tert-butyl)-4-hydroxybenzoat (1:2) [19]

258-051-1 [19]

52625-25-9 [19]

Nickel(II)-palmitat [20]

237-138-8 [20]

13654-40-5 [20]

(2-Ethylhexanoato-O)(isononanoato-O)nickel [21]

287-470-2 [21]

85508-45-8 [21]

(Isononanoato-O)(isooctanoato-O)nickel [22]

287-471-8 [22]

85508-46-9 [22]

(Isooctanoato-O)(neodecanoato-O)nickel [23]

284-347-5 [23]

84852-35-7 [23]

(2-Ethylhexanoato-O)(isodecanoato-O)nickel [24]

284-351-7 [24]

84852-39-1 [24]

(2-Ethylhexanoato-O)(neodecanoato-O)nickel [25]

285-698-7 [25]

85135-77-9 [25]

(Isodecanoato-O)(isooctanoato-O)nickel [26]

285-909-2 [26]

85166-19-4 [26]

(Isodecanoato-O)(isononanoato-O)nickel [27]

284-348-0 [27]

84852-36-8 [27]

(Isononanoato-O)(neodecanoato-O)nickel [28]

287-592-6 [28]

85551-28-6 [28]

Fettsäuren, C6-19-verzweigt, Nickelsalze [29]

294-302-1 [29]

91697-41-5 [29]

Fettsäuren, C8-18 und C18-ungesättigt, Nickelsalze [30]

283-972-0 [30]

84776-45-4 [30]

2,7-Naphthalendisulfonsäure, Nickel(II)-Salz [31]

- [31]

72319-19-8 [31]

Nickel(II)-sulfit [1]

028-055-00-6

231-827-7 [1]

7757-95-1 [1]

 

Nickel-Tellurtrioxid [2]

239-967-0 [2]

15851-52-2 [2]

Nickel-Tellurtetratrioxid [3]

239-974-9 [3]

15852-21-8 [3]

Molybdän-Nickelhydroxidoxidphosphat [4]

268-585-7 [4]

68130-36-9 [4]

Nickelborid (NiB) [1]

028-056-00-1

234-493-0 [1]

12007-00-0 [1]

 

Dinickelborid [2]

234-494-6 [2]

12007-01-1 [2]

Trinickelborid [3]

234-495-1 [3]

12007-02-2 [3]

Nickelborid [4]

235-723-2 [4]

12619-90-8 [4]

Dinickelsilicid [5]

235-033-1 [5]

12059-14-2 [5]

Nickeldisilicid [6]

235-379-3 [6]

12201-89-7 [6]

Dinickelphosphid [7]

234-828-0 [7]

12035-64-2 [7]

Nickel-Borphosphid [8]

- [8]

65229-23-4 [8]

Dialuminium-Nickeltetraoxid [1]

028-057-00-7

234-454-8 [1]

12004-35-2 [1]

 

Nickel-Titantrioxid [2]

234-825-4 [2]

12035-39-1 [2]

Nickel-Titanoxid [3]

235-752-0 [3]

12653-76-8 [3]

Nickel-Divanadiumhexaoxid [4]

257-970-5 [4]

52502-12-2 [4]

Cobalt-Dimolybdän-Nickeloctaoxid [5]

268-169-5 [5]

68016-03-5 [5]

Nickel-Zirkontrioxid [6]

274-755-1 [6]

70692-93-2 [6]

Molybdän-Nickeltetraoxid [7]

238-034-5 [7]

14177-55-0 [7]

Nickel-Wolframtetraoxid [8]

238-032-4 [8]

14177-51-6 [8]

Olivin, Nickel grün [9]

271-112-7 [9]

68515-84-4 [9]

Lithium-Nickeldioxid [10]

- [10]

12031-65-1 [10]

Molybdän-Nickeloxid [11]

- [11]

12673-58-4 [11]

Cobalt-Lithium-Nickeloxid

028-058-00-2

442-750-5

 

▼C1

Diarsentrioxid; Arsentrioxid

033-003-00-0

215-481-4

1327-53-3

 

Diarsenpentaoxid

033-004-00-6

215-116-9

1303-28-2

 

▼M73

Arsensäure und ihre Salze, mit Ausnahme der an einer anderen Stelle in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 genannten Stoffe

033-005-00-1

A

▼C1

Bleihydrogenarsenat

082-011-00-0

232-064-2

7784-40-9

 

Butan (enthält ≥ 0,1 % Butadien (203-450-8)) [1]

601-004-01-8

203-448-7 [1]

106-97-8 [1]

C ►M5  — ◄

Isobutan (enthält ≥ 0,1 % Butadien (203-450-8)) [2]

200-857-2 [2]

75-28-5 [2]

1,3-Butadien; Buta-1,3-dien

601-013-00-X

203-450-8

106-99-0

D

Benzol

601-020-00-8

200-753-7

71-43-2

►M5  — ◄

Triethylarsenat

601-067-00-4

427-700-2

15606-95-8

 

Vinylchlorid; Chlorethylen

602-023-00-7

200-831-0

75-01-4

 

▼M14

Bis(chlormethyl)ether;

Oxybis[chlormethan]

603-046-00-5

208-832-8

542-88-1

 

▼C1

Chlormethyl-methylether; Chlordimethylether

603-075-00-3

203-480-1

107-30-2

 

2-Naphthylamin

612-022-00-3

202-080-4

91-59-8

►M5  — ◄

Benzidin; 4,4'-Diaminobiphenyl

612-042-00-2

202-199-1

92-87-5

►M5  — ◄

Salze von Benzidin

612-070-00-5

 

 

 

Salze von 2-Naphthylamin

612-071-00-0

209-030-0[1]

210-313-6[2]

553-00-4[1]

612-52-2[2]

 

4-Aminobiphenyl

612-072-00-6

202-177-1

92-67-1

 

Salze von 4-Aminobiphenyl

612-073-00-1

 

 

 

▼M26

Pech, Kohlenteer, Hochtemperatur;

(Rückstand aus der Destillation von Hochtemperaturkohlenteer; schwarzer Feststoff mit einem ungefähren Erweichungspunkt von 30 °C bis 180 °C (86 °F bis 356 °F); besteht in erster Linie aus einem komplexen Gemisch von drei- oder mehrgliedrigen kondensierten ringaromatischen Kohlenwasserstoffen)

648-055-00-5

266-028-2

65996-93-2

 

▼C1

Teer, Kohlen-, Kohlenteer

(Nebenprodukt bei der Entgasung von Kohle; fast schwarzer Semifeststoff; komplexe Kombination von aromatischen Kohlenwasserstoffen, phenolhaltigen Bestandteilen, Stickstoffbasen und Thiophen)

648-081-00-7

232-361-7

8007-45-2

 

Teer, Kohlen-, Hochtemperatur-; Kohlenteer

(das Kondensationsprodukt, das durch Kühlen auf etwa Umgebungstemperatur des bei der Hochtemperatur-(größer als 700 °C)-Entgasung von Kohle ausströmenden Gases anfällt; es ist eine schwarze viskose Flüssigkeit, dichter als Wasser, besteht in erster Linie aus einer komplexen Mischung von aromatischen Kohlenwasserstoffen mit kondensierten Ringen, kann geringe Mengen phenolhaltiger Verbindungen und aromatischer Stickstoffbasen enthalten)

648-082-00-2

266-024-0

65996-89-6

 

Teer, Kohlen-, Niedrigtemperatur-; Kohlenöl

(das Kondensationsprodukt, das durch Kühlen auf etwa Umgebungstemperatur des bei der Niedrigtemperatur-(weniger als 700 °C)-Entgasung von Kohle ausströmenden Gases anfällt; es ist eine schwarze viskose Flüssigkeit, dichter als Wasser, besteht in erster Linie aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit kondensierten Ringen, phenolhaltigen Verbindungen, aromatischen Stickstoffbasen und ihren Alkylderivaten)

648-083-00-8

266-025-6

65996-90-9

 

Teer, Braunkohle;

(Öl, aus Braunkohlenteer destilliert, besteht in erster Linie aus aliphatischen, naphthenhaltigen und aromatischen Kohlenwasserstoffen mit einem bis drei Ringen, ihren Alkylderivaten, Heteroaromaten und Phenolen mit einem und zwei Ringen und siedet im Bereich von etwa 150 °C bis 360 °C)

648-145-00-4

309-885-0

101316-83-0

 

Teer, Braunkohle, Niedrigtemperatur;

(Teer, den man aus der Niedrigtemperatur-Verkokung und Niedrigtemperatur-Vergasung von Braunkohlenteer erhält; besteht in erster Linie aus aliphatischen, naphthenhaltigen und cyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, heteroaromatischen Kohlenwasserstoffen und cyclischen Phenolen)

648-146-00-X

309-886-6

101316-84-1

 

Destillate (Erdöl), leichte paraffinhaltige; nicht oder leicht raffiniertes Grundöl

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Vakuumdestillation des Rückstands aus der offenen Destillation von Rohöl; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C15 bis C30 und ergibt Fertigöl mit einer Viskosität von weniger als 19 10-6 m2.s-1 bei 40 °C; enthält einen relativ großen Gehalt an gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen, die normalerweise in diesem Destillationsbereich von Rohöl vorhanden sind)

649-050-00-0

265-051-5

64741-50-0

 

Destillate (Erdöl), schwere paraffinhaltige; nicht oder leicht raffiniertes Grundöl

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Vakuumdestillation des Rückstandes aus der offenen Destillation von Rohöl; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C20 bis C50 und ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität von wenigstens 19 10-6 m2.s-1 bei 40 °C; enthält relativ große Mengen gesättigter aliphatischer Kohlenwasserstoffe)

649-051-00-6

265-052-0

64741-51-1

 

Destillate (Erdöl), leichte naphthenhaltige; nicht oder leicht raffiniertes Grundöl

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Vakuumdestillation des Rückstandes aus der offenen Destillation von Rohöl; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C15 bis C30 und ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität von wenigstens 19 10-6 m2.s-1 bei 40 °C; enthält relativ wenig normale Paraffine)

649-052-00-1

265-053-6

64741-52-2

 

Destillate (Erdöl), schwere naphthenhaltige; nicht oder leicht raffiniertes Grundöl

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Vakuumdestillation des Rückstandes aus der offenen Destillation von Rohöl; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C20 bis C50 und ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität von wenigstens 19 10-6 m2.s-1 bei 40 °C; enthält relativ wenig normale Paraffine)

649-053-00-7

265-054-1

64741-53-3

 

Destillate (Erdöl), Säure-behandelte schwere naphthenhaltige; nicht oder leicht raffiniertes Grundöl

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten als Raffinat aus einem Verfahren durch Einwirkung von Schwefelsäure; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C20 bis C50 und ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität von mindestens 19 10-6 m2.s-1 bei 40 °C; enthält relativ wenige normale Paraffine)

649-054-00-2

265-117-3

64742-18-3

 

Destillate (Erdöl), Säure-behandelte leichte naphthenhaltige; nicht oder leicht raffiniertes Grundöl

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten als Raffinat aus einem Verfahren durch Einwirkung von Schwefelsäure; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C15 bis C30 und ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität von weniger als 19 10-6 m2.s-1 bei 40 °C; enthält relativ wenige normale Paraffine)

649-055-00-8

265-118-9

64742-19-4

 

Destillate (Erdöl), Säure-behandelte schwere paraffinhaltige; nicht oder leicht raffiniertes Grundöl

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten als Raffinat aus einem Verfahren durch Einwirkung von Schwefelsäure; besteht vorherrschend aus gesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C20 bis C50 und ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität von mindestens 19 10-6 m2.s-1 bei 40 °C)

649-056-00-3

265-119-4

64742-20-7

 

Destillate (Erdöl), Säure-behandelte leicht paraffinhaltige; nicht oder leicht raffiniertes Grundöl

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten als Raffinat aus einem Verfahren durch Einwirkung von Schwefelsäure; besteht vorherrschend aus gesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C15 bis C30 und ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität von weniger als 19 10-6 m2.s-1 bei 40 °C)

649-057-00-9

265-121-5

64742-21-8

 

Destillate (Erdöl), chemisch neutralisierte schwere paraffinhaltige; nicht oder leicht raffiniertes Grundöl

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten aus einer Behandlungsmethode zum Entfernen saurer Stoffe; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C20 bis C50 und ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität von mindestens 19 10-6 m2.s-1 bei 40 °C; enthält eine relativ große Menge aliphatischer Kohlenwasserstoffe)

649-058-00-4

265-127-8

64742-27-4

 

Destillate (Erdöl), chemisch neutralisierte leichte paraffinhaltige Destillate (Erdöl), chemisch neutralisierte schwere paraffinhaltige; nicht oder leicht raffiniertes Grundöl

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten aus einer Behandlungsmethode zum Entfernen saurer Stoffe; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C15 bis C30 und ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität von weniger als 19 10-6 m2.s-1 bei 40o C)

649-059-00-X

265-128-3

64742-28-5

 

Destillate (Erdöl), chemisch neutralisierte schwere naphthenhaltige; nicht oder leicht raffiniertes Grundöl

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch eine Behandlungsmethode zum Entfernen saurer Stoffe; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C20 bis C50 und ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität von mindestens 19 10-6 m2.s-1 bei 40 °C; enthält relativ wenig normale Paraffine)

649-060-00-5

265-135-1

64742-34-3

 

Destillate (Erdöl), chemisch neutralisierte leichte naphthenhaltige; nicht oder leicht raffiniertes Grundöl

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch eine Behandlungsmethode zum Entfernen saurer Stoffe; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C15 bis C30 und ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität von weniger als 19 10-6 m2.s-1 bei 40 °C; enthält relativ wenig normale Paraffine)

649-061-00-0

265-136-7

64742-35-4

 

Gase (Erdöl), katalytisch gekrackter Naphtha-Depropanisierer-Kopf, C3-reich, säurefrei; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Fraktionierung katalytisch gekrackter Kohlenwasserstoffe und behandelt, um säurehaltige Verunreinigungen zu entfernen; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C2 bis C4, vorherrschend C3)

649-062-00-6

270-755-0

68477-73-6

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), katalytische Kracker; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten aus einem katalytischen Krackverfahren; besteht vorherrschend aus aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C6)

649-063-00-1

270-756-6

68477-74-7

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), katalytische Kracker; C1-5-reich; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Produkten aus einem katalytischen Krackverfahren; besteht aus aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C1 bis C6, vorherrschend C1 bis C5).

649-064-00-7

270-757-1

68477-75-8

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), katalytisch polymerisierte Naphtha Stabilisierer Kopf, C2-4-reich; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der fraktionierten Stabilisierung katalytisch polymerisierter Naphtha; besteht aus aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C2 bis C6, vorherrschend C2 bis C4).

649-065-00-2

270-758-7

68477-76-9

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), katalytische Reformer, C1-4-reich; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten aus einem katalytischen Reforming-Verfahren; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C1 bis C6, vorherrschend C1 bis C4)

649-066-00-8

270-760-8

68477-79-2

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), C3-5 olefinhaltige paraffinhaltige Alkylierungsbeschickung; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von olefinhaltigen und paraffinhaltigen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C3 bis C5, die für die Alkylierungsbeschickung gebraucht werden; Umgebungstemperaturen überschreiten normalerweise die kritische Temperatur dieser Kombinationen)

649-067-00-3

270-765-5

68477-83-8$

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), C4-reich; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten aus einem katalytischen Fraktionierungsverfahren; besteht aus aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C3 bis C5, vorherrschend C4)

349-068-00-9

270-767-6

68477-85-0

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Deethanisierer Kopf; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation der Gas- und Benzinfraktionen aus dem katalytischen Krackverfahren; enthält vorherrschend Ethan und Ethylen)

649-069-00-4

270-768-1

68477-86-1

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Deisobutanisierer Turm Kopf; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der offenen Destillation eines Butan-Butylenlaufs; besteht aus aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C3 bis C4)

649-070-00-X

270-769-7

68477-87-2

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Depropanisierer trocken, propenreich; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten aus den Gas- und Benzinfraktionen aus einem katalytischen Krackverfahren; besteht vorherrschend aus Propylen mit etwas Ethan und Propan)

649-071-00-5

270-772-3

68477-90-7

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Depropanisierer Kopf; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten aus den Gas- und Benzinfraktionen aus einem katalytischen Krackverfahren; besteht aus aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C2 bis C4)

649-072-00-0

270-773-9

68477-91-8

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Gaswiedergewinnungsfabrik Depropanisierer Kopf; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Fraktionierung verschiedener Kohlenwasserstoffläufe; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C1 bis C4, vorherrschend Propan)

649-073-00-6

270-777-0

68477-94-1

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Girbatolanlage Beschickung; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die zur Beschickung einer Girobatolanlage zur Entfernung von Schwefelwasserstoff gebraucht wird; besteht aus aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C2 bis C4)

649-074-00-1

270-778-6

68477-95-2

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), isomerisierte Naphthafraktionate; C4-reich, schwefelwasserstofffrei; Gase aus der Erdölverarbeitung

649-075-00-7

270-782-8

68477-99-6

►M5  — ◄ K

Endgas (Erdöl), katalytisch gekracktes aufgehelltes Öl und thermisch gekrackte Vakuumrückstandsfraktionierung Reflux Trommel; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Fraktionierung von katalytisch gekracktem aufgehelltem Öl und thermisch gekracktem Vakuumrückstand; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C6)

649-076-00-2

270-802-5

68478-21-7

►M5  — ◄ K

Endgas (Erdöl), katalytisch gekrackte Naphtha-Stabilisierung-Absorber; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Stabilisierung von katalytisch gekrackter Naphtha; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C6)

649-077-00-8

270-803-0

68478-22-8

►M5  — ◄ K

Endgas (Erdöl), katalytische Krack, katalytische Reformer und Hydrodesulfurierer kombinierte Fraktionator; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Fraktionierung von Produkten aus katalytischen Krack-, katalytischen Reforming- und Hydrodesulfurierungsverfahren, behandelt zum Entfernen säurehaltiger Verunreinigungen; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C5)

649-078-00-3

270-804-6

68478-24-0

►M5  — ◄ K

Endgas (Erdöl), katalytisch reformierte Naphtha Fraktionierung Stabilisator; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der fraktionierten Stabilisierung katalytisch reformierter Naphtha; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C4)

649-079-00-9

270-806-7

68478-26-2

►M5  — ◄ K

Abgas (Erdöl), gesättigter Gasanlage Mischungsstrom, C4-reich; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen erhalten aus Fraktionsstabilisation von Straight-run-Naphtha, Destillation von Abgas und katalytisch reformiertem naphthastabilisiertem Abgas; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C3 bis C6, vorherrschend Butan und Isobutan)

649-080-00-4

270-813-5

68478-32-0

►M5  — ◄ K

Abgas (Erdöl), gesättigte Gaswiedergewinnungsanlage C1-2-reich; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen erhalten aus Fraktionieren von destilliertem Abgas, Straight-run-Naphtha, katalytisch reformiertem naphthastabilisiertem Abgas; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C1 bis C5, vorherrschend Methan und Ethan)

649-081-00-X

270-814-0

68478-33-1

►M5  — ◄ K

Endgas (Erdöl), Vakuumrückstände thermischer Kracker; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus thermischen Kracken von Vakuumrückständen; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C5)

649-082-00-5

270-815-6

68478-34-2

►M5  — ◄ K

Kohlenwasserstoffe, C3-4-reich, Erdöldestillat; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation und Kondensation von Rohöl; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C3 bis C5, vorherrschend C3 bis C4)

649-083-00-0

270-990-9

68512-91-4

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), gesamte Straight-run-Naphtha Dehexanisierer Ab-; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Fraktionierung der gesamten Straight-run-Naphtha; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C2 bis C6)

649-084-00-6

271-000-8

68513-15-5

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Hydrokracken Depropanisierer Ab-, kohlenwasserstoffreich; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Produkten aus einem Hydrokrackverfahren; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C4; kann auch geringe Mengen Wasserstoff und Schwefelwasserstoff enthalten)

649-085-00-1

271-001-3

68513-16-6

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), leichte Straight-run-Naphtha Stabilisierer Ab-; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Stabilisierung leichter Straight-run-Naphtha; besteht aus gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C2 bis C6)

649-086-00-7

271-002-9

68513-17-7

►M5  — ◄ K

Rückstände (Erdöl), Alkylierung Splitter, C4-reich; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexer Rückstand aus der Destillation von Läufen aus verschiedenen Raffinerievorgängen; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C4 bis C5, vorherrschend aus Butan, und siedet im Bereich von etwa –11,7 °C bis 27,8 °C)

649-087-00-2

271-010-2

68513-66-6

►M5  — ◄ K

Kohlenwasserstoffe, C1-4; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch thermische Krack- und Absorbervorgänge und durch Destillation von Rohöl; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C4 und siedet im Bereich von etwa – 164 °C bis –0,5 °C)

649-088-00-8

271-032-2

68514-31-8

►M5  — ◄ K

Kohlenwasserstoffe, C1-4, gesüßt; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Aussetzen von Kohlenwasserstoffgasen einem Süßungsverfahren zur Konventierung von Mercaptanen oder zum Entfernen säurehaltiger Verschmutzungen; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C4 und siedet im Bereich von etwa – 164 °C bis –0,5 °C)

649-089-00-3

271-038-5

68514-36-3

►M5  — ◄ K

Kohlenwasserstoffe, C1-3; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C3 und siedet im Bereich von etwa – 164 °C bis – 42 °C)

649-090-00-9

271-259-7

68527-16-2

►M5  — ◄ K

Kohlenwasserstoffe, C1-4, Debutaniererfraktion; Gase aus der Erdölverarbeitung

649-091-00-4

271-261-8

68527-19-5

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), C1-5, nass; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Rohöl und/oder durch Kracken von Turmgasöl; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C5)

649-092-00-X

271-624-0

68602-83-5

►M5  — ◄ K

Kohlenwasserstoffe, C2-4; Gase aus der Erdölverarbeitung

649-093-00-5

271-734-9

68606-25-7

►M5  — ◄ K

Kohlenwasserstoffe, C3; Gase aus der Erdölverarbeitung

649-094-00-0

271-735-4

68606-26-8

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Alkylierung Beschickung; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch katalytisches Kracken von Gasöl; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C3 bis C4)

649-095-00-6

271-737-5

68606-27-9

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Entpropanisierer Boden-Fraktionen Ab-; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Fraktionierung der Bodenprodukte des Entpropanisierers; besteht vorherrschend aus Butan, Isobutan und Butadien)

649-096-00-1

271-742-2

68606-34-8

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Raffinerieverschnitt; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination, erhalten aus verschiedenen Raffinerieverfahren; besteht aus Wasserstoff, Schwefelwasserstoff und Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C5)

649-097-00-7

272-183-7

68783-07-3

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), katalytisches Kracken; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten aus einem katalytischen Krackverfahren; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C3 bis C5)

649-098-00-2

272-203-4

68783-64-2

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), C2-4, gesüßt; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Aussetzen eines Erdöldestillats einem Süßungsverfahren zur Konvertierung von Mercaptanen oder zum Entfernen saurer Verunreinigungen; besteht vorherrschend aus gesättigten und ungesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C2 bis C4 und siedet im Bereich von etwa – 51 °C bis – 34 °C)

649-099-00-8

272-205-5

68783-65-3

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Rohöl Fraktionierung Ab-; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Fraktionierung von Rohöl; besteht aus gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C5)

649-100-00-1

272-871-7

68918-99-0

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Enthexanisierer Ab-; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Fraktionierung von kombinierten Naphthaläufen; besteht aus gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C5)

649-101-00-7

272-872-2

68919-00-6

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), leichte Straight-run-Benzin Fraktionierung Stabilisierer Ab-; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Fraktionierung leichten Straight-run-Benzins; besteht aus gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C5)

649-102-00-2

272-878-5

68919-05-1

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Naphtha Unifiner Desulfurierung Stripper Ab-; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt in einem Naphtha-Unifiner-Desulfurierungsverfahren und gestrippt aus dem Naphthaprodukt; besteht aus gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C4)

649-103-00-8

272-879-0

68919-06-2

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Straight-run-Naphtha katalytisches Reformieren Ab-; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch katalytisches Reformieren von Straight-run-Naphtha und Fraktionieren des gesamten Ausflusses; besteht aus Methan, Ethan und Propan)

649-104-00-3

272-882-7

68919-09-5

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Fließbettkracker Spalter Kopfbestandteile; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Fraktionierung der Charge zum C3-C4-Spalter; besteht vorherrschend aus C3-Kohlenwasserstoffen)

649-105-00-9

272-893-7

68919-20-0

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Straight-run-Stabilisator Ab-; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Fraktionierung der Flüssigkeit aus dem ersten Turm in der Destillation von Rohöl; besteht aus gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C4)

649-106-00-4

272-883-2

68919-10-8

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), katalytisch gekrackte Naphtha Debutanisierer; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Fraktionierung katalytisch gekrackter Naphtha; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C4)

649-107-00-X

273-169-3

68952-76-1

►M5  — ◄ K

Endgas (Erdöl), katalytisch gekracktes Destillat und Naphtha Stabilisator; Gase aus der Erdölverarbeitung

Gase aus der Erdölverarbeitung (komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Fraktionierung katalytisch gekrackter Naphtha und Destillat; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C4)

649-108-00-5

273-170-9

68952-77-2

►M5  — ◄ K

Endgas (Erdöl), thermisch gekracktes Destillat, Gasöl und Naphtha Absorber; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten aus der Trennung von thermisch gekrackten Destillaten, Naphtha und Gasöl; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C6)

649-109-00-0

273-175-6

68952-81-8

►M5  — ◄ K

Endgas (Erdöl), thermisch gekrackter Kohlenwasserstoff-Fraktion Stabilisator, Erdöl-Verkokung; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch fraktionierte Stabilisierung von thermisch gekrackten Kohlenwasserstoffen aus dem Erdöl-Verkokungsverfahren; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C6)

649-110-00-6

273-176-1

68952-82-9

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), leichte dampfgekrackte, Butadienkonzentrat; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Produkten aus einem thermischen Krackverfahren; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit einer Kohlenstoffzahl vorherrschend von C4)

649-111-00-1

273-265-5

68955-28-2

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Straight-run-Naphtha katalytisch Reformer Stabilisator Kopf; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch katalytisches Reformieren von Straight-run-Naphtha und Fraktionieren des gesamten Ausflusses; besteht aus gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C2 bis C4)

649-112-00-7

273-270-2

68955-34-0

►M5  — ◄ K

Kohlenwasserstoffe, C4; Gase aus der Erdölverarbeitung

649-113-00-2

289-339-5

27741-01-3

►M5  — ◄ K

Alkane, C1-4, C3-reich; Gase aus der Erdölverarbeitung

649-114-00-8

292-456-4

90622-55-2

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Dampfkracker C3-reich; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Produkten aus einem Dampfkrackverfahren; besteht vorherrschend aus Propylen mit etwas Propan und siedet im Bereich von etwa – 70 °C bis 0 °C)

649-115-00-3

295-404-9

92045-22-2

►M5  — ◄ K

Kohlenwasserstoffe, C4, Dampfkracker Destillat; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation der Produkte aus einem Dampfkrackverfahren; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit einer Kohlenstoffzahl von C4, vorherrschend 1-Buten und 2-Buten; enthält auch Butan und Isobuten und siedet im Bereich von etwa – 12 °C bis 5 °C)

649-116-00-9

295-405-4

92045-23-3

►M5  — ◄ K

Erdölgase, verflüssigt, gesüßt, C4-Fraktion; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man erhält, wenn man ein verflüssigtes Erdölgasgemisch einem Süßungsverfahren zur Oxidation von Mercaptanen oder zum Entfernen saurer Verunreinigungen aussetzt; besteht vorherrschend aus C4-gesättigten und ungesättigten Kohlenwasserstoffen)

649-117-00-4

295-463-0

92045-80-2

►M5  — ◄ K

▼M14

Kohlenwasserstoffe, C4, frei von 1,3-Butadien und Isobuten

Gase aus der Erdölverarbeitung

649-118-00-X

306-004-1

95465-89-7

K

▼C1

Raffinate (Erdöl), dampfgekrackte C4-Fraktion, Kupferammoniakacetat-Extraktion, C3-5- und C3-5-ungesättigt, butadienfrei; Gase aus der Erdölverarbeitung

649-119-00-5

307-769-4

97722-19-5

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Aminsystem-Beschickung; Raffineriegas

(Gas, mit dem das Aminsystem zur Entfernung von Schwefelwasserstoff beschickt wird; besteht in erster Linie aus Wasserstoff; Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Schwefelwasserstoff und aliphatische Kohlenwasserstoffe mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C5 können auch vorhanden sein)

649-112-00-0

270-746-1

68477-65-6

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Benzolanlage Hydrodesulfurierer Ab-; Raffineriegas

(Abgase, hergestellt durch die Benzolanlage; besteht in erster Linie aus Wasserstoff; Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoffe mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C6, einschließlich Benzol, können auch anwesend sein)

649-121-00-6

270-747-7

68477-66-7

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Benzolanlage, Recycling, wasserstoffreich; Raffineriegas

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Recycling der Gase der Benzolanlage; besteht in erster Linie aus Wasserstoff mit verschiedenen geringen Mengen Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C1 bis C6)

649-122-00-1

270-748-2

68477-67-8

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Verschnittöl, wasserstoff-stickstoffreich; Raffineriegas

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation eines Verschnittöles; besteht in erster Linie aus Wasserstoff und Stickstoff mit verschiedenen geringen Mengen Kohlenmonoxid, Kohlendioxid und aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C5)

649-123-00-7

270-749-8

68477-68-9

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), katalytisch reformierte Naphtha Stripper Kopf; Raffineriegas

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Stabilisierung katalytisch reformierter Naphtha; besteht aus Wasserstoff und gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C4)

649-124-00-2

270-759-2

68477-77-0

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), C6-8 katalytische Reformer Recycle; Raffineriegas

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten aus katalytischem Reforming von C6-C8-Beschickung und recycelt zur Erhaltung von Wasserstoff; besteht in erster Linie aus Wasserstoff; kann auch verschiedene geringe Mengen Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Stickstoff und Kohlenwasserstoffe mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C3 bis C6 enthalten)

649-125-00-8

270-760-3

68477-80-5

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), C6-8 katalytische Reformer; Raffineriegas

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten aus katalytischem Reforming von C6-C8-Beschickung; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C1 bis C5 und Wasserstoff)

649-126-00-3

270-762-9

68477-81-6

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), C6-8 durch katalytisch reformiertes Recycling, wasserstoffreich; Raffineriegas

649-127-00-9

270-763-4

68477-82-7

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), C2-Rücklauf; Raffineriegas

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Extraktion von Wasserstoff aus einem Gaslauf, der in erster Linie aus Wasserstoff mit geringen Mengen Stickstoff, Kohlenmonoxid, Methan, Ethan und Ethylen besteht; enthält vorherrschend Kohlenwasserstoffe wie Methan, Ethan und Ethylen mit geringen Mengen Wasserstoff, Stickstoff und Kohlenmonoxid)

649-128-00-4

270-766-0

68477-84-9

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), trocken sauer, Gaskonzentrationsanlage-Ab-; Raffineriegas

(komplexe Kombination von trockenen Gasen aus einer Gaskonzentrationsanlage; besteht aus Wasserstoff, Schwefelwasserstoff und Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C3)

649-129-00-X

270-774-4

68477-92-9

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Gaskonzentration Reabsorber Destillation; Raffineriegas

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten aus kombinierten Gasläufen in einem Gaskonzentrationsreabsorber; besteht vorherrschend aus Wasserstoff, Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Stickstoff, Schwefelwasserstoff und Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C1 bis C3)

649-130-00-5

270-776-5

68477-93-0

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Wasserstoff Absorber Ab-; Raffineriegas

(komplexe Kombination, erhalten durch Wasserstoffabsorption aus einem wasserstoffreichen Lauf; besteht aus Wasserstoff, Kohlenmonoxid, Stickstoff und Methan mit geringen Mengen C2-Kohlenwasserstoffen)

649-131-00-0

270-779-1

68477-96-3

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), wasserstoffreich; Raffineriegas

(komplexe Kombination, durch Kühlen als Gas aus Kohlenwasserstoffgasen abgetrennt; besteht in erster Linie aus Wasserstoff mit verschiedenen geringen Mengen Kohlenmonoxid, Stickstoff, Methan und C2-Kohlenwasserstoffen)

649-132-00-6

270-780-7

68477-97-4

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Wasserstoffbehandlungs- Verschnittöl Recycle, wasserstoff-stickstoffreich; Raffineriegas

(komplexe Kombination, erhalten aus Recycling von mit Wasserstoff behandeltem Verschnittöl; besteht in erster Linie aus Wasserstoff und Stickstoff mit verschiedenen geringen Mengen Kohlenmonoxid, Kohlendioxid und Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C5)

649-133-00-1

270-781-2

68477-98-5

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Recycle, wasserstoffreich; Raffineriegas

(komplexe Kombination erhalten aus Recycling von Reaktorgasen; besteht in erster Linie aus Wasserstoff mit verschiedenen geringen Mengen Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Stickstoff, Schwefelwasserstoff und gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C1 bis C5)

649-134-00-7

270-783-3

68478-00-2

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Reformer Zusammensetzung, wasserstoffreich; Raffineriegas

(komplexe Kombination, erhalten aus den Reformern; besteht in erster Linie aus Wasserstoff mit verschiedenen geringen Mengen Kohlenmonoxid und aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C5)

649-135-00-2

270-784-9

68478-01-3

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Reforming Wasserstoffbehandler; Raffineriegas

(komplexe Kombination, erhalten aus dem Reforming-Wasserstoffbehandlungsverfahren; besteht in erster Linie aus Wasserstoff, Methan und Ethan mit verschiedenen geringen Mengen Schwefelwasserstoff und aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C3 bis C5)

649-136-00-8

270-785-4

68478-02-4

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Reforming Wasserstoffbehandler, wasserstoff-methanreich; Raffineriegas

(komplexe Kombination, erhalten aus dem Reforming-Wasserstoffbehandlungsverfahren; besteht in erster Linie aus Wasserstoff und Methan mit verschiedenen geringen Mengen Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Stickstoff und gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C2 bis C5)

649-137-00-3

270-787-5

68478-03-5

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Reforming Wasserstoffbehandler Zusammensetzung, wasserstoffreich; Raffineriegas

(komplexe Kombination, erhalten aus dem Reforming-Wasserstoffbehandlungsverfahren; besteht in erster Linie aus Wasserstoff mit verschiedenen geringen Mengen Kohlenmonoxid und aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C5)

649-138-00-9

270-788-0

68478-04-6

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), thermisches Kracken Destillation; Raffineriegas

(komplexe Kombination, hergestellt durch Destillation von Produkten aus einem thermischen Krackverfahren; besteht aus Wasserstoff, Schwefelwasserstoff, Kohlenmonoxid, Kohlendioxid und Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C6)

649-139-00-4

270-789-6

68478-05-7

►M5  — ◄ K

Endgas (Erdöl), katalytische Krack Refraktionierung Absorber; Raffineriegas

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Refraktionierung von Produkten aus einem katalytischen Krackverfahren; besteht aus Wasserstoff und Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C3)

649-140-00-X

270-805-1

68478-25-1

►M5  — ◄ K

Endgas (Erdöl), katalytisch reformierte Naphtha Separator; Raffineriegas

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, aus katalytischem Reformieren von Straight-run-Naphtha; besteht aus Wasserstoff und Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C6)

649-141-00-5

270-807-2

68478-27-3

►M5  — ◄ K

Endgas (Erdöl), katalytisch reformierte Naphtha Stabilisator; Raffineriegas

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Stabilisierung katalytisch reformierter Naphtha; besteht aus Wasserstoff und Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C6)

649-142-00-0

270-808-8

68478-28-4

►M5  — ◄ K

Endgas (Erdöl), gekracktes Destillat Wasserstoffbehandler Separator; Raffineriegas

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Behandeln gekrackter Destillate mit Wasserstoff in Gegenwart eines Katalysators; besteht aus Wasserstoff und gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C5)

649-143-00-6

270-809-3

68478-29-5

►M5  — ◄ K

Endgas (Erdöl), hydrodesulfurierte Straight-run-Naphtha Separator; Raffineriegas

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus Hydrodesulfurierung von Straight-run-Naphtha; besteht aus Wasserstoff und gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C6)

649-144-00-1

270-810-9

68478-30-8

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), katalytisch reformierte Straight-run-Naphtha Stabilisierer Kopf; Raffineriegas

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten aus katalytischem Reforming von Straight-run-Naphtha, gefolgt durch Fraktionierung des gesamten Ausflusses; besteht aus Wasserstoff, Methan, Ethan und Propan)

649-145-00-7

270-999-8

68513-14-4

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Reformer Ausfluss Hochdruck Entspannungstrommel Ab-; Raffineriegas

(komplexe Kombination, hergestellt durch Hochdruck-Entspannung des Abflusses aus dem Reformer-Reaktor; besteht in erster Linie aus Wasserstoff mit verschiedenen geringen Mengen Methan, Ethan und Propan)

649-146-00-2

271-003-4

68513-18-8

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Reformer Ausfluss Niedrigdruck-Entspannungstrommel Ab-; Raffineriegas

(komplexe Kombination, hergestellt durch Niedrigdruck-Entspannung des Abflusses aus dem Reformer-Reaktor; besteht in erster Linie aus Wasserstoff mit verschiedenen geringen Mengen Methan, Ethan und Propan)

649-147-00-8

271-005-5

68513-19-9

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Öl Raffinerie Gasdestillation Ab-; Raffineriegas

(komplexe Kombination durch Destillation eines Wasserstoffes, Kohlenmonoxid, Kohlendioxid und Kohlenwasserstoffe mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C1 bis C6 enthaltenden Gaslaufs getrennt oder durch Kracken von Ethan und Propan erhalten; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C2, Wasserstoff, Stickstoff und Kohlenmonoxid)

649-148-00-3

271-258-1

68527-15-1

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Benzoleinheit Wasserstoffbehandler Entpentanisierer Kopf; Raffineriegas

(komplexe Kombination, hergestellt durch Behandeln der Beschickung aus einer Benzolanlage mit Wasserstoff in Gegenwart eines Katalysators, gefolgt durch Entpentanisieren; besteht in erster Linie aus Wasserstoff, Ethan und Propan mit verschiedenen geringen Mengen Stickstoff, Kohlenmonoxid, Kohlendioxid und Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C6; kann Spuren von Benzol enthalten)

649-149-00-9

271-623-5

68602-82-4

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), sekundäre Absorber Ab-, verflüssigte katalytische Krack Kopf Fraktionator; Raffineriegas

(komplexe Kombination, erhalten durch Fraktionierung der Kopfprodukte aus dem katalytischen Krackverfahren in der Fließbettkrackanlage; besteht aus Wasserstoff, Stickstoff und Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C3)

649-150-00-4

271-625-6

68602-84-6

►M5  — ◄ K

Erdölprodukte, Raffineriegase; Raffineriegas

(komplexe Kombination, die in erster Linie aus Wasserstoff mit verschiedenen geringen Mengen Methan, Ethan und Propan besteht)

649-151-00-X

271-750-6

68607-11-4

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Hydrokracken Niedrigdruck Separator; Raffineriegas

(komplexe Kombination, erhalten durch Flüssigkeit-Dampf-Trennung des Reaktorausflusses beim Hydrokrackverfahren; besteht vorherrschend aus Wasserstoff und gesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C3)

649-152-00-5

272-182-1

68783-06-2

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Raffinerie; Raffineriegas

(komplexe Kombination aus verschiedenen Erdöl-Raffinerievorgängen; besteht aus Wasserstoff und Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C3)

649-153-00-0

272-338-9

68814-67-5

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Platformerprodukte Separator Ab-; Raffineriegas

(komplexe Kombination, erhalten aus chemischem Reforming von Naphthenen in Aromaten; besteht aus Wasserstoff und gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C2 bis C4)

649-154-00-6

272-343-6

68814-90-4

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte saure Kerosin Entpentanisierer Stabilisierer Ab-; Raffineriegas

(komplexe Kombination, erhalten aus der Entpentanisierter-Stabilisierung von mit Wasserstoff behandeltem Kerosin; besteht in erster Linie aus Wasserstoff, Methan, Ethan und Propan mit verschiedenen geringen Mengen Stickstoff, Schwefelwasserstoff, Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C4 bis C5)

649-155-00-1

272-775-5

68911-58-0

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte saure Kerosin Entspannungstrommel; Raffineriegas

(komplexe Kombination, erhalten aus der Entspannungstrommel der Anlage, in der saures Kerosin mit Wasserstoff in Gegenwart eines Katalysators behandelt wird; besteht in erster Linie aus Wasserstoff und Methan mit verschiedenen geringen Mengen Stickstoff, Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C2 bis C5)

649-156-00-7

272-776-0

68911-59-1

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Destillat Unifiner Desulfurierung Stripper Ab-; Raffineriegas

(komplexe Kombination, gestrippt aus dem flüssigen Produkt des Unifiner-Desulfurierungsverfahrens; besteht aus Schwefelwasserstoff, Methan, Ethan und Propan)

649-157-00-2

272-873-8

68919-01-7

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Flussbettkrackung Fraktionierung Ab-; Raffineriegas

(komplexe Kombination, erhalten durch Fraktionierung des Kopfprodukts aus dem Fließbettkrackverfahren; besteht aus Wasserstoff, Schwefelwasserstoff, Stickstoff und Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C5)

649-158-00-8

272-874-3

68919-02-8

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Flussbettkrackung Auswaschen sekundärer Absorber Ab-; Raffineriegas

(komplexe Kombination, hergestellt durch Auswaschen des Kopfgases aus dem Fließbettkracker; enthält Wasserstoff, Stickstoff, Methan, Ethan und Propan)

649-159-00-3

272-875-9

68919-03-9

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), schweres Destillat Wasserstoffbehandler Desulfurierung Stripper Ab-; Raffineriegas

(komplexe Kombination, gestrippt aus dem flüssigen Produkt des schweren Destillates aus dem Wasserstoffbehandlungs-Desulfurierungsverfahren; besteht aus Wasserstoff, Schwefelwasserstoff und gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C5)

649-160-00-9

272-876-4

68919-04-0

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Platformer Stabilisator Ab-, leichte Bestandteile Fraktionierung; Raffineriegas

(komplexe Kombination, erhalten durch Fraktionierung der leichten Bestandteile des Platinreaktors der Platformeranlage; besteht aus Wasserstoff, Methan, Ethan und Propan)

649-161-00-4

272-880-6

68919-07-3

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Vorentspannungsturm Ab-, Rohdestillation; Raffineriegas

(komplexe Kombination, erhalten aus dem ersten Turm in der Rohöldestillation; besteht aus Stickstoff und gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C5)

649-162-00-X

272-881-1

68919-08-4

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Teer Stripper Ab-; Raffineriegas

(komplexe Kombination, erhalten durch Fraktionierung von reduziertem Rohöl; besteht aus Wasserstoff und Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C4)

649-163-00-5

272-884-8

68919-11-9

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Unifiner Stripper Ab-; Raffineriegas

(Kombination von Wasserstoff und Methan, erhalten durch Fraktionieren der Produkte aus der Unifineranlage)

649-164-00-0

272-885-3

68919-12-0

►M5  — ◄ K

Endgas (Erdöl), katalytisch hydrodesulfurierte Naphtha Separator; Raffineriegas

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Hydrodesulfurierung von Naphtha; besteht aus Wasserstoff, Methan, Ethan und Propan)

649-165-00-6

273-173-5

68952-79-4

►M5  — ◄ K

Endgas (Erdöl), Straight-run-Naphtha Hydrodesulfurierer; Raffineriegas

(komplexe Kombination, erhalten aus der Hydrodesulfurierung von Straight-run-Naphtha; besteht aus Wasserstoff und Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C5)

649-166-00-1

273-174-0

68952-80-7

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Schwamm Absorber Ab-, Fließbettkracker und Gasöldesulfurierer Kopffraktionierung; Raffineriegas

(komplexe Kombination, erhalten durch Fraktionierung von Produkten aus dem Fließbettkracker und Gasöldesulfurierer; besteht aus Wasserstoff und Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C4)

649-167-00-7

273-269-7

68955-33-9

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), rohe Destillation und katalytisches Kracken; Raffineriegas

(komplexe Kombination, hergestellt durch rohe Destillation und katalytische Krackverfahren; besteht aus Wasserstoff, Schwefelwasserstoff, Stickstoff, Kohlenmonoxid und paraffinhaltigen und olefinhaltigen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C6)

649-168-00-2

273-563-5

68989-88-8

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Gasöl Diethanolamin Wäscher Ab-; Raffineriegas

(komplexe Kombination, hergestellt durch Desulfurierung von Gasölen mit Diethanolamin; besteht vorherrschend aus Wasserstoff, Schwefelwasserstoff und aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C1 bis C5)

649-169-00-8

295-397-2

92045-15-3

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Gasöl Hydrodesulfurierung Ausfluss; Raffineriegas

(komplexe Kombination, die man durch Abtrennen der flüssigen Phase vom Ausfluss aus der Hydrierreaktion erhält; besteht vorherrschend aus Wasserstoff, Schwefelwasserstoff und aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C3)

649-170-00-3

295-398-8

92045-16-4

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Gasöl Hydrodesulfurierung Entlüfter; Raffineriegas

(komplexe Kombination von Gasen, die man aus dem Reformer und aus den Entlüftern aus dem Hydrierreaktor erhält; besteht vorherrschend aus Wasserstoff und aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C4)

649-171-00-9

295-399-3

92045-17-5

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Hydrierreaktor Ausfluss Flashtrommel Ab-; Raffineriegas

(komplexe Kombination von Gasen, die man aus dem Entspannen der Ausflüsse nach der Hydrierreaktion erhält; besteht vorherrschend aus Wasserstoff und aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C6)

649-172-00-4

295-400-7

92045-18-6

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Naphtha Dampfkracken Hochdruck Rückstand; Raffineriegas

(komplexe Kombination, die man als Gemisch der nichtkondensierbaren Portionen aus dem Produkt eines Naphtha-Dampfkrackverfahrens wie auch als Rückstandsgase erhält, die während der Vorbereitung nachfolgender Produkte anfallen; besteht vorherrschend aus Wasserstoff und paraffinhaltigen und olefinhaltigen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C5; Erdgas kann auch beigemischt sein)

649-173-00-X

295-401-2

92045-19-7

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Rückstand Viskositätsbrechen Ab-; Raffineriegas

(komplexe Kombination, die man aus der Reduktion der Viskosität von Rückständen in einem Ofen erhält; besteht vorherrschend aus Schwefelwasserstoff und paraffinhaltigen und olefinhaltigen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C5)

649-174-00-5

295-402-8

92045-20-0

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), C3-4; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation von Produkten aus dem Kracken von Rohöl; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C3 bis C4, vorherrschend aus Propan und Propylen, und siedet im Bereich von etwa – 51 °C bis – 1 °C.)

649-177-00-1

268-629-5

68131-75-9

►M5  — ◄ K

Endgas (Erdöl), katalytisch gekracktes Destillat und katalytisch gekrackte Naphtha-Fraktionierung Absorber; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten aus katalytisch gekrackten Destillaten und katalytisch gekrackter Naphtha; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C1 bis C4)

649-178-00-7

269-617-2

68307-98-2

►M5  — ◄ K

Endgas (Erdöl), katalytisch polymerisierte Naphtha-Fraktionierung Stabilisator; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus Produkten stabilisierter Fraktionierung aus der Polymerisation von Naphtha; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C1 bis C4)

649-179-00-2

269-618-8

68307-99-3

►M5  — ◄ K

Endgas (Erdöl), katalytisch reformierte Naphtha-Fraktionierung Stabilisator, schwefelwasserstofffrei; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus stabilisierter Fraktionierung von katalytisch reformierter und durch Aminbehandlung von Schwefelwasserstoff befreiter Naphtha; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C4)

649-180-00-8

269-619-3

68308-00-9

►M5  — ◄ K

Endgas (Erdöl), gekracktes Destillat Wasserstoffbehandler Stripper; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Behandlung thermisch gekrackter Destillate mit Wasserstoff in Gegenwart eines Katalysators; besteht vorherrschend aus gesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C6)

649-181-00-3

269-620-9

68308-01-0

►M5  — ◄ K

Endgas (Erdöl), Straight-run-Destillat Hydrodesulfurierer, schwefelwasserstofffrei; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch katalytische Hydrodesulfurierung von Straight-run- und von durch Aminbehandlung von Schwefelwasserstoff befreiten Destillaten; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C4)

649-182-00-9

269-630-3

68308-10-1

►M5  — ◄ K

Endgas (Erdöl), Gasöl katalytisches Kracken Absorber; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten aus dem katalytischen Kracken von Gasöl; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C5)

649-183-00-4

269-623-5

68308-03-2

►M5  — ◄ K

Endgas (Erdöl), Gaswiedergewinnungsanlage; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen erhalten aus der Destillation von Produkten aus verschiedenen Kohlenwasserstoffläufen; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C5)

649-184-00-X

269-624-0

68308-04-3

►M5  — ◄ K

Endgas (Erdöl), Gaswiedergewinnungsanlage Deethanisierer; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen erhalten aus der Destillation von Produkten aus verschiedenen Kohlenwasserstoffläufen; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C4)

649-185-00-5

269-625-6

68308-05-4

►M5  — ◄ K

Endgas (Erdöl), hydrodesulfuriertes Destillat und hydrodesulfurierter Naphtha-Fraktionator, säurefrei; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Fraktionierung von Produkten aus hydrodesulfurierter Naphtha und Destillat-Kohlenwasserstoffläufen, behandelt zur Beseitigung von sauren Verunreinigungen; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C5)

649-186-00-0

269-626-1

68308-06-5

►M5  — ◄ K

Endgas (Erdöl), hydrodesulfuriertes Vakuumgasöl Stripper, schwefelwasserstofffrei; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Stripping-Stabilisierung von katalytisch hydrodesulfuriertem und durch Aminbehandlung von Schwefelwasserstoff befreitem Gasöl; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C6)

649-187-00-6

269-627-7

68308-07-6

►M5  — ◄ K

Endgas (Erdöl), leichtes Straight-run-Naphtha Stabilisator, schwefelwasserstofffrei; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch stabilisierte Fraktionierung von leichter Straight-run- und durch Aminbehandlung von Schwefelwasserstoff befreiter Naphtha; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C5)

649-188-00-1

269-629-8

68308-09-8

►M5  — ◄ K

Endgas (Erdöl), Propan-Propylen Alkylierung Zulaufvorbereitung Deethanisierer; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation der Reaktionsprodukte von Propan mit Propylen; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C4)

649-189-00-7

269-631-9

68308-11-2

►M5  — ◄ K

Endgas (Erdöl), Vakuumgasöl Hydrodesulfurierer, schwefelwasserstofffrei; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch katalytisches Hydrodesulfurieren von durch Aminbehandlung von Schwefelwasserstoff befreitem Vakuumgasöl; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C6)

649-190-00-2

269-632-4

68308-12-3

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), katalytisch gekrackte Kopfprodukte; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation von Produkten aus dem katalytischen Krackverfahren; Besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C3 bis C5 und siedet im Bereich von etwa – 48 °C bis 32 o)

649-191-00-8

270-071-2

68409-99-4

►M5  — ◄ K

Alkane, C1-2; Gase aus der Erdölverarbeitung

649-193-00-9

270-651-5

68475-57-0

►M5  — ◄ K

Alkane, C2-3; Gase aus der Erdölverarbeitung

649-194-00-4

270-652-0

68475-58-1

►M5  — ◄ K

Alkane, C3-4; Gase aus der Erdölverarbeitung

649-195-00-X

270-653-6

68475-59-2

►M5  — ◄ K

Alkane, C4-5; Gase aus der Erdölverarbeitung

649-196-00-5

270-654-1

68475-60-5

►M5  — ◄ K

Brenngase; Gase aus der Erdölverarbeitung

(Kombination leichter Gase; besteht vorherrschend aus Wasserstoff und/oder Kohlenwasserstoffen mit niedrigem Molekulargewicht)

649-197-00-0

270-667-2

68476-26-6

►M5  — ◄ K

Brenngase, Rohöldestillate; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von leichten Gasen, hergestellt durch Destillation von Rohöl und durch katalytisches Reformieren von Naphtha; besteht aus Wasserstoff und Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C4 und siedet im Bereich von etwa – 217 °C bis – 12 °C)

649-198-00-6

270-670-9

68476-29-9

►M5  — ◄ K

Kohlenwasserstoffe, C3-4; Gase aus der Erdölverarbeitung

649-199-00-1

270-681-9

68476-40-4

►M5  — ◄ K

Kohlenwasserstoffe, C4-5; Gase aus der Erdölverarbeitung

649-200-00-5

270-682-4

68476-42-6

►M5  — ◄ K

Kohlenwasserstoffe, C2-4, C3-reich; Gase aus der Erdölverarbeitung

649-201-00-0

270-689-2

68476-49-3

►M5  — ◄ K

Erdölgase, verflüssigt; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation von Rohöl; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C3 bis C7 und siedet im Bereich von etwa – 40 °C bis 80 °C)

649-202-00-6

270-704-2

68476-85-7

►M5  — ◄ K ►M5  — ◄

Erdölgase, verflüssigt, gesüßt; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Einwirkung eines Süßungsverfahrens auf verflüssigtes Erdölgasgemisch, um Mercaptane zu konvertieren oder um saure Verunreinigungen zu entfernen; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C3 bis C7 und siedet im Bereich von etwa – 40 °C bis 80 °C)

649-203-00-1

270-705-8

68476-86-8

►M5  — ◄ K ►M5  — ◄

Gase (Erdöl), C3-4, isobutanreich; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten aus der Destillation gesättigter und ungesättigter Kohlenwasserstoffe mit Kohlenstoffzahlen, die sich gewöhnlich von C3 bis C6 erstrecken, vorherrschend von Butan und Isobutan; besteht aus gesättigten und ungesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C3 bis C4, vorherrschend Isobutan)

649-204-00-7

270-724-1

68477-33-8

►M5  — ◄ K

Destillate (Erdöl), C3-6, piperylenreich; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation gesättigter und ungesättigter aliphatischer Kohlenwasserstoffe, mit Kohlenstoffzahlen, die sich gewöhnlich von C3 bis C6 erstrecken; besteht aus gesättigten und ungesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C3 bis C6, vorherrschend Piperylenen)

649-205-00-2

270-726-2

68477-35-0

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), Butan Spaltung Überschüsse; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation des Butanlaufs; besteht aus aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C3 bis C4)

649-206-00-8

270-750-3

68477-69-0

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), C2-3; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation von Produkten aus dem katalytischen Fraktionierungsverfahren; enthält vorherrschend Ethan, Ethylen, Propan und Propylen)

649-207-00-3

270-751-9

68477-70-3

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), katalytisch gekracktes Gasöl Depropanisierer Boden, C4-reich säurefrei; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Fraktionierung von katalytisch gekracktem Gasöl-Kohlenwasserstofflauf und zur Beseitigung von Schwefelwasserstoff und anderen säurehaltigen Bestandteilen behandelt; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C3 bis C5, vorherrschend C4)

649-208-00-9

270-752-4

68477-71-4

►M5  — ◄ K

Gase (Erdöl), katalytisch gekrackte Naphtha Debutanisierer Boden, C3-5-reich; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Stabilisierung von katalytisch gekrackter Naphtha; besteht aus aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C3 bis C5)

649-209-00-4

270-754-5

68477-72-5

►M5  — ◄ K

Endgas (Erdöl), isomerisierte Naphtha-Fraktionierung Stabilisator; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten aus Produkten stabilisierter Fraktionierung aus isomerisierter ►C18  Naphtha ◄ ; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C4)

649-210-00-X

269-628-2

68308-08-7

►M5  — ◄ K

Erionit

650-012-00-0

 

12510-42-8

 

Asbest

650-013-00-6

 

12001-29-5

12001-28-4

132207-32-0

12172-73-5

77536-66-4

77536-68-6

77536-67-5

 


Anlage 2

▼M61

Eintrag 28 — Krebserzeugende Stoffe: Kategorie 1B

▼C1

Stoffe

Indexnummer

EG-Nummer

CAS-Nummer

Anmerkungen

Beryllium

004-001-00-7

231-150-7

7440-41-7

 

Berylliumverbindungen, ausgenommen Beryllium-Tonerdesilikate

004-002-00-2

 

 

 

Berylliumoxide

004-003-00-8

215-133-1

1304-56-9

►M5  — ◄

▼M82

Diuron (ISO); 3-(3,4-Dichlorphenyl)-1,1-dimethylharnstoff

006-015-00-9

206-354-4

330-54-1

 

▼C1

Sulfallat (ISO); 2-Chlorallyldiethyldithiocarbamat

006-038-00-4

202-388-9

95-06-7

 

Dimethylcarbamoylchlorid

006-041-00-0

201-208-6

79-44-7

 

Diazomethan

006-068-00-8

206-382-7

334-88-3

 

▼M14

O-Isobutyl-N-ethoxy-carbonylthiocarbamat

006-094-00-X

434-350-4

103122-66-3

 

O-Hexyl-N-ethoxycarbonylthiocarbamat

006-102-00-1

432-750-3

 

▼C1

Hydrazin

007-008-00-3

206-114-9

302-01-2

►M5  — ◄

N, N-Dimethylhydrazin

007-012-00-5

200-316-0

57-14-7

 

1,2-Dimethylhydrazin

007-013-00-0

 

540-73-8

►M5  — ◄

Salze von Hydrazin

007-014-00-6

 

 

 

Isobutylnitrit

007-017-00-2

208-819-7

542-56-3

►M5  — ◄

Hydrazobenzol

007-021-00-4

204-563-5

122-66-7

 

Hydrazinbis(3-carboxy-4-hydroxybenzolsulfonat)

007-022-00-X

405-030-1

 

 

▼M45

E-Glas-Mikrofasern in repräsentativer Zusammensetzung; [ungerichtete Calcium-Aluminium-Silicat-Fasern mit folgender repräsentativer Zusammensetzung (Angabe in % Massenanteil): SiO2 50,0-56,0 %, Al2O3 13,0-16,0 %, B2O3 5,8-10,0 %, Na2O < 0,6 %, K2O < 0,4 %, CaO 15,0-24,0 %, MgO < 5,5 %, Fe2O3 < 0,5 %, F2 < 1,0 %. Verfahren: Herstellung typischerweise im Düsenblasverfahren oder im Schleuderverfahren. (Weitere Einzelelemente können in geringen Mengen vorhanden sein. Die Verfahrensliste schließt Innovationen nicht aus).]

014-046-00-4

 

▼M69

Siliciumcarbidfasern (mit Durchmesser < 3 μm, Länge > 5 μm und Seitenverhältnis ≥ 3:1)

014-048-00-5

206-991-8

409-21-2

308076-74-6

 

▼C1

Hexamethylphosphorsäuretriamid

015-106-00-2

211-653-8

680-31-9

 

▼M14

Gemisch aus: Dimethyl(2-(hydroxymethylcarbamoyl)ethyl)phosphonat

Diethyl(2-(hydroxymethylcarbamoyl)ethyl)phosphonat

Methylethyl(2-(hydroxymethylcarbamoyl)ethyl)phosphonat

015-196-00-3

435-960-3

 

▼M26

Indiumphosphid

015-200-00-3

244-959-5

22398-80-7

 

▼C1

Dimethylsulfat

016-023-00-4

201-058-1

77-78-1

►M5  — ◄

Diethylsulfat

016-027-00-6

200-589-6

64-67-5

 

1,3-Propansulton

016-032-00-3

214-317-9

1120-71-4

 

Dimethylsulfamoylchlorid

016-033-00-9

236-412-4

13360-57-1

 

▼M73

Divanadiumpentaoxid; Vanadiumpentoxid

023-001-00-8

215-239-8

1314-62-1

 

▼C1

Kaliumdichromat

024-002-00-6

231-906-6

7778-50-9

►M5  — ◄

Ammoniumdichromat

024-003-00-1

232-143-1

7789-09-5

►M5  — ◄

▼M14

Natriumdichromat

024-004-00-7

234-190-3

10588-01-9

 

▼M14 —————

▼C1

Chromyldichloride; Chromoxychlorid

024-005-00-2

239-056-8

14977-61-8

 

Kaliumchromat

024-006-00-8

232-140-5

7789-00-6

 

Calciumchromat

024-008-00-9

237-366-8

13765-19-0

 

Strontiumchromat

024-009-00-4

232-142-6

7789-06-2

 

Chrom(III)-chromat; Chrom(III)-Salz der Chrom(VI)-Säure

024-010-00-X

246-356-2

24613-89-6

 

Chrom(VI)-Verbindungen, mit Ausnahme von Bariumchromat und Verbindungen, die in ►M5  Annex VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ◄ namentlich bezeichnet sind

024-017-00-8

 

Natriumchromat

024-018-00-3

231-889-5

7775-11-3

►M5  — ◄

▼M61

Cobalt

027-001-00-9

231-158-0

7440-48-4

 

▼C1

Cobalt(II)-chlorid

027-004-00-5

231-589-4

7646-79-9

►M5  — ◄

Cobalt(II)-sulfat

027-005-00-0

233-334-2

10124-43-3

►M5  — ◄

▼M14

Cobaltacetat

027-006-00-6

200-755-8

71-48-7

 

Cobaltnitrat

027-009-00-2

233-402-1

10141-05-6

 

Cobaltcarbonat

027-010-00-8

208-169-4

513-79-1

 

▼M26

Galliumarsenid

031-001-00-4

215-114-8

1303-00-0

 

▼C1

Kaliumbromat

035-003-00-6

231-829-8

7758-01-2

 

Cadmiumoxid

048-002-00-0

215-146-2

1306-19-0

►M5  — ◄

Cadmiumfluorid

048-006-00-2

232-222-0

7790-79-6

►M5  — ◄

Cadmiumchlorid

048-008-00-3

233-296-7

10108-64-2

►M5  — ◄

Cadmiumsulfat

048-009-00-9

233-331-6

10124-36-4

►M5  — ◄

Cadmiumsulfid

048-010-00-4

215-147-8

1306-23-6

►M5  — ◄

Cadmium (pyrophorisch)

048-011-00-X

231-152-8

7440-43-9

►M5  — ◄

▼M49

Cadmiumcarbonat

048-012-00-5

208-168-9

513-78-0

 

Cadmiumhydroxid; Cadmiumdihydroxid

048-013-00-0

244-168-5

21041-95-2

 

Cadmiumnitrat; Cadmiumdinitrat

048-014-00-6

233-710-6

10325-94-7

 

▼M14

Bleichromat

082-004-00-2

231-846-0

7758-97-6

 

Bleisulfochromatgelb

C.I. Pigment Yellow 34

[Dieser Stoff ist im Farbindex (Colour Index) unter der Nummer C.I. 77603 verzeichnet.]

082-009-00-X

215-693-7

1344-37-2

 

Bleichromatmolybdatsulfatrot

C.I. Pigment Red 104

[Dieser Stoff ist im Farbindex (Colour Index) unter der Nummer C.I. 77605 verzeichnet.]

082-010-00-5

235-759-9

12656-85-8

 

▼C1

Isopren (stabilisiert)

2-Methyl-1,3-butadien

601-014-00-5

201-143-3

78-79-5

D

▼M73

Cumol

601-024-00-X

202-704-5

98-82-8

 

▼C1

Benzo[a]pyren; Benzo[d, e,f]chrysen

601-032-00-3

200-028-5

50-32-8

 

Benzo[a]anthracen

601-033-00-9

200-280-6

56-55-3

 

Benzo[b]fluoranthen; Benzo[e]acephenanthrylen

601-034-00-4

205-911-9

205-99-2

 

Benzo[j]fluoranthen

601-035-00-X

205-910-3

205-82-3

 

Benzo[k]fluoranthen

601-036-00-5

205-916-6

207-08-9

 

Dibenz[a, h]anthracen

601-041-00-2

200-181-8

53-70-3

 

Chrysen

601-048-00-0

205-923-4

218-01-9

 

Benzo[e]pyren

601-049-00-6

205-892-7

192-97-2

 

▼M61

Benzo[rst]pentaphen

601-090-00-X

205-877-5

189-55-9

 

Dibenzo[b,def]chrysen; Dibenzo[a,h]pyren

601-091-00-5

205-878-0

189-64-0

 

▼M69

Dibenzo[def,p]chrysen; Dibenzo[a,l]pyren

601-092-00-0

205-886-4

191-30-0

 

▼C1

1,2-Dibromethan; Ethylendibromid

602-010-00-6

203-444-5

106-93-4

►M5  — ◄

1,2-Dichlorethan; Ethylenchlorid

602-012-00-7

203-458-1

107-06-2

 

▼M45

1,2-Dichlorpropan; Propylendichlorid

602-020-00-0

201-152-2

78-87-5

 

▼C1

1,2-Dibrom-3-Chlorpropan

602-021-00-6

202-479-3

96-12-8

 

Bromethylen; Vinylbromid

602-024-00-2

209-800-6

593-60-2

 

Trichlorethylen; Trichlorethen

602-027-00-9

201-167-4

79-01-6

 

Chloropren(stabilisiert)

2-Chlor-1,3-butadien

602-036-00-8

204-818-0

126-99-8

D ►M5  — ◄

α-Chlortoluol; Benzylchlorid

602-037-00-3

202-853-6

100-44-7

►M5  — ◄

α,α,α-Trichlor-toluol

602-038-00-9

202-634-5

98-07-7

 

1,2,3-Trichloropropan

602-062-00-X

202-486-1

96-18-4

D

1,3-Dichlor-2-propanol

602-064-00-0

202-491-9

96-23-1

 

Hexachlorbenzol

602-065-00-6

204-273-9

118-74-1

 

1,4-Dichlorbut-2-en

602-073-00-X

212-121-8

764-41-0

►M5  — ◄

2,3-Dibrompropan-1-ol; 2,3-Dibrom-1-propanol

602-088-00-1

202-480-9

96-13-9

►M5  — ◄

α,α,α,4-Tetrachlorotoluen

p-Chlorobenzotrichlorid

602-093-00-9

226-009-1

5216-25-1

►M5  — ◄

▼M69

Tetrafluorethylen

602-110-00-X

204-126-9

116-14-3

 

▼C1

Ethylenoxid; Oxiran

603-023-00-X

200-849-9

75-21-8

 

▼M69

1,4-Dioxan

603-024-00-5

204-661-8

123-91-1

 

▼C1

1-Chlor-2,3-epoxypropan; Epichlorhydrin

603-026-00-6

203-439-8

106-89-8

 

Propylenoxid; 1,2-Epoxypropan; Methyloxiran

603-055-00-4

200-879-2

75-56-9

►M5  — ◄

2,2'-Bioxiran; 1,2:3,4-Diepoxybutan

603-060-00-1

215-979-1

1464-53-5

 

2,3-Epoxy-1-propanol, Glycidol

603-063-00-8

209-128-3

556-52-5

►M5  — ◄

▼M69

m-Bis(2,3-epoxypropoxy)benzol; Resorcinoldiglycidylether

603-065-00-9

202-987-5

101-90-6

 

7-Oxa-3-oxiranylbicyclo[4.1.0]heptan; 1,2-Epoxy-4-epoxyethylcyclohexan; 4-Vinylcyclohexendiepoxid

603-066-00-4

203-437-7

106-87-6

 

▼C1

Phenylglycidylether; 2,3-Epoxypropylphenylether; 1,2-Epoxy-3-phenoxypropan

603-067-00-X

204-557-2

122-60-1

►M5  — ◄

Styroloxid; (Epoxyethyl)benzol; Phenyloxiran

603-084-00-2

202-476-7

96-09-3

 

Furan

603-105-00-5

203-727-3

110-00-9

►M5  — ◄

R-2,3-Epoxy-1-propanol

603-143-00-2

404-660-4

57044-25-4

►M5  — ◄

(R)-1-Chlor-2,3-epoxypropan

603-166-00-8

424-280-2

51594-55-9

 

▼M14

2,3-Epoxypropyltrimethylammoniumchlorid … %

Glycidyltrimethylammoniumchlorid … %

603-211-00-1

221-221-0

3033-77-0

B

1-(2-Amino-5-chlorphenyl)-2,2,2-trifluor-1,1-ethandiol, Hydrochlorid;

[Gehalt an 4-Chloranilin (EG-Nr. 203-401-0) < 0,1 %]

603-221-01-3

433-580-2

214353-17-0

 

▼M69

2,2-Bis(brommethyl)propan-1,3-diol

603-240-00-X

221-967-7

3296-90-0

 

▼M73

2,2-Dimethylpropan-1-ol, Tribromderivat; 3-Brom-2,2-bis(brommethyl)-1-propanol

603-243-00-6

253-057-0

36483-57-5 1522-92-5

 

▼M61

1,2-Dihydroxybenzol; Brenzcatechin

604-016-00-4

204-427-5

120-80-9

 

▼C1

4-Amino-3-fluorphenol

604-028-00-X

402-230-0

399-95-1

 

▼M82

2,2‘,6,6’-Tetrabrom-4,4’-isopropylidenediphenol; Tetrabrombisphenol-A

604-074-00-0

201-236-9

79-94-7

 

▼M14

Phenolphthalein

604-076-00-1

201-004-7

77-09-8

 

▼M49

Formaldehyd … %

605-001-00-5

200-001-8

50-00-0

 

▼M61

Acetaldehyd; Ethanal

605-003-00-6

200-836-8

75-07-0

 

▼C1

5-Allyl-1,3-benzodioxol; Safrol

605-020-00-9

202-345-4

94-59-7

►M5  — ◄

3-Propanolid; 1,3-Propiolacton

606-031-00-1

200-340-1

57-57-8

 

4,4'-Bis(dimethylamino)-benzophenon

Michler'sches Keton

606-073-00-0

202-027-5

90-94-8

 

▼M49

Anthrachinon

606-151-00-4

201-549-0

84-65-1

 

▼M73

Benzophenon

606-153-00-5

204-337-6

119-61-9

 

▼M49

2,3-Epoxypropylmethacrylat;

Glycidylmethacrylat

607-123-00-4

203-441-9

106-91-2

 

▼C1

Urethan(INN); Ethylcarbamat

607-149-00-6

200-123-1

51-79-6

 

Methylacrylamidomethoxyacetat (mit ≥ 0,1 % Acrylamid)

607-190-00-X

401-890-7

77402-03-0

 

Methylacrylamidoglykolat (mit ≥ 0,1 % Acrylamid)

607-210-00-7

403-230-3

77402-05-2

 

Oxiranmethanol, 4-methylbenzen-sulfonat, (S)-

607-411-00-X

417-210-7

70987-78-9

 

▼M14

Ethyl-1-(2,4-dichlorphenyl)-5-(trichlormethyl)-1H-1,2,4-triazol-3-carboxylat

607-626-00-9

401-290-5

103112-35-2

 

▼M49

N,N′-Methylendimorpholin;

N,N′-Methylenbismorpholin;

[aus N,N′-Methylenbismorpholin freigesetztes Formaldehyd];

[MBM]

607-721-00-5

227-062-3

5625-90-1

 

▼M61

Spirodiclofen (ISO); 3-(2,4-Dichlorphenyl)-2-oxo-1-oxaspiro[4.5]dec-3-en-4-yl 2,2-dimethylbutyrat

607-730-00-4

-

148477-71-8

 

▼M69

Natrium-N-(hydroxymethyl)glycinat; [aus Natrium-N-(hydroxymethyl)glycinat freigesetztes Formaldehyd]

607-746-00-1

274-357-8

70161-44-3

 

▼C1

Acrylnitril

608-003-00-4

203-466-5

107-13-1

D ►M5  — ◄

2-Nitropropan

609-002-00-1

201-209-1

79-46-9

 

▼M14

2,4-Dinitrotoluol [1]

609-007-00-9

204-450-0 [1]

121-14-2 [1]

 

Dinitrotoluol [2]

246-836-1 [2]

25321-14-6 [2]

▼C1

5-Nitroacenaphthen

609-037-00-2

210-025-0

602-87-9

 

2-Nitronaphthalin

609-038-00-8

209-474-5

581-89-5

 

4-Nitrobiphenyl

609-039-00-3

202-204-7

92-93-3

 

Nitrofen (ISO); 2,4-Dichlorphenyl-4-nitrophenylether

609-040-00-9

217-406-0

1836-75-5

 

2-Nitroanisol, 2-Methoxyanilin

609-047-00-7

202-052-1

91-23-6

 

2,6-Dinitrotoluol

609-049-00-8

210-106-0

606-20-2

►M5  — ◄

2,3-Dinitrotoluol

609-050-00-3

210-013-5

602-01-7

►M5  — ◄

3,4-Dinitrotoluol

609-051-00-9

210-222-1

610-39-9

►M5  — ◄

3,5-Dinitrotoluol

609-052-00-4

210-566-2

618-85-9

►M5  — ◄

Hydrazin-(3)nitromethan

609-053-00-X

414-850-9

 

2,5-Dinitrotoluol

609-055-00-0

210-581-4

619-15-8

►M5  — ◄

2-Nitrotoluol

609-065-00-5

201-853-3

88-72-2

►M5  — ◄

Azobenzol

611-001-00-6

203-102-5

103-33-3

►M5  — ◄

(Methyl-ONN-azoxy)-methylacetat; Methylazoxymethylacetat

611-004-00-2

209-765-7

592-62-1

 

Dinatrium-{5-[(4'-((2,6-dihydroxy-3-((2-hydroxy-5-sulfophenyl)azo)phenyl)azo) (1,1'-biphenyl)-4-yl)azo]salicylato(4-)}cuprat(2-)

611-005-00-8

240-221-1

16071-86-6

 

4-o-Tolylazo-o-toluidin; 4-Amino-2',3-dimethylazobenzol; Echtgranat-GBC-base; AAT

611-006-00-3

202-591-2

97-56-3

 

4-Aminoazobenzol

611-008-00-4

200-453-6

60-09-3

 

Azofarbstoffe auf Benzidinbasis; 4,4'-Diarylazobiphenyl-Farbstoffe, mit Ausnahme der in ►M5  Annex VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ◄ namentlich bezeichneten

611-024-00-1

 

Dinatrium 4-amino-3-[[4'-[(2,4-diaminophenyl)azo][1,1'-biphenyl]-4-yl]azo]-5-hydroxy-6-(phenylazo) ►C18  naphthalin ◄ -2,7-disulfonat; C.I. Direct Black 38

611-025-00-7

217-710-3

1937-37-7

 

Tetranatrium 3,3'-[[1,1'-biphenyl]-4,4'-diylbis(azo)]bis[5-amino-4-hydroxynaphthalin-2,7-disulfonat]; C.I. Direct Blue 6

611-026-00-2

220-012-1

2602-46-2

 

Dinatrium 3,3'-[[1,1'-biphenyl]-4,4'-diylbis(azo)]bis(4-aminonaphthalin-1-sulfonat); C.I. Direct Red 28

611-027-00-8

209-358-4

573-58-0

 

Azofarbstoffe auf 3,3'-Dimethoxybenzidinbasis, 4,4'-Diarylazo-3,3'-dimethoxybiphenyl-Farbstoffe mit Ausnahme derer, die in ►M5  Annex VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ◄ bereits an anderer Stelle genannt sind

611-029-00-9

 

Azofarbstoffe auf o-Tolidinbasis; 4,4'-Diarylazo-3,3'-dimethyl-biphenyl-Farbstoffe mit Ausnahme derer, die in ►M5  Annex VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ◄ bereits an anderer Stelle genannt sind

611-030-00-4

 

1,4,5,8-Tetraaminoanthrachinon, C.I. Disperse Blue 1

611-032-00-5

219-603-7

2475-45-8

 

6-Hydroxy-1-(3-isopropoxypropyl)-4-methyl-2-oxo-5-[4-(phenylazo)phenylazo]-1,2-dihydro-3-pyridincarbonitril

611-057-00-1

400-340-3

85136-74-9

 

(6-(4-Hydroxy-3-(2-methoxyphenylazo)-2-sulfonato-7-naphthylamino)-1,3,5-triazin-2,4-diyl)bis[(amino-1-methylethyl)-ammonium]format

611-058-00-7

402-060-7

108225-03-2

 

Trinatrium-[4'-(8-acetylamino-3,6-disulfonato-2-naphthylazo)-4''-(6-benzoylamino-3-sulfonato-2-naphthylazo)biphenyl-1,3',3'',1'''-tetraolato-O, O', O'', O''']kupfer(II)

611-063-00-4

413-590-3

164058-22-4

 

(Methylenbis(4,1-phenylenazo(1-(3-(dimethylamino)propyl)-1,2-dihydro-6-hydroxy-4-methyl-2-oxopyridin-5,3-diyl)))-1,1'-dipyridinium dichlorid dihydrochlorid

611-099-00-0

401-500-5

 

Phenylhydrazin [1]

612-023-00-9

202-873-5 [1]

100-63-0 [1]

►M5  — ◄

Phenylhydraziniumchlorid [2]

200-444-7 [2]

59-88-1 [2]

Phenylhydrazinhydrochlorid [3]

248-259-0 [3]

27140-08-5 [3]

Phenylhydraziniumsulphat (2:1) [4]

257-622-2 [4]

52033-74-6 [4]

2-Methoxy-anilin; o-Anisidin

612-035-00-4

201-963-1

90-04-0

►M5  — ◄

3,3'-Dimethoxybenzidin; o-Dianisidin

612-036-00-X

204-355-4

119-90-4

 

Salze von 3,3'-Dimethoxybenzidin; Salze von o-Dianisidin

612-037-00-5

 

 

 

3,3'-Dimethyl-benzidin; o-Tolidin

612-041-00-7

204-358-0

119-93-7

 

▼M14

N,N′-Diacetylbenzidin

612-044-00-3

210-338-2

613-35-4

 

▼C1

4,4'-Diamino-diphenyl-methan

612-051-00-1

202-974-4

101-77-9

►M5  — ◄

3,3'-Dichlorbenzidin

612-068-00-4

202-109-0

91-94-1

 

Salze von 3,3'-Dichlorbenzidin

612-069-00-X

210-323-0[1]

265-293-1[2]

277-822-3[3]

612-83-9[1]

64969-34-2[2]

74332-73-3[3]

 

Dimethylnitrosamin; N-Nitrosodimethylamin

612-077-00-3

200-549-8

62-75-9

►M5  — ◄

2,2'-Dichlor-4,4'-methylendianilin;

4,4'-Methylen-bis(2-chloroanilin)

612-078-00-9

202-918-9

101-14-4

 

Salze von 2,2'-Dichlor-4,4'-methylendianilin; Salze von 4,4'-Methylen-bis(2-chloranilin)

612-079-00-4

 

 

 

Salze von 3,3'-Dimethyl-benzidin; Salze von o-Tolidin

612-081-00-5

210-322-5[1]

265-294-7[2]

277-985-0[3]

612-82-8[1]

64969-36-4[2]

74753-18-7[3]

 

1-Methyl-3-nitro-1-nitroso-guanidin

612-083-00-6

200-730-1

70-25-7

 

4-4'-Methylendi-o-toluidin

612-085-00-7

212-658-8

838-88-0

 

2,2'-(Nitrosoimino)bisethanol

612-090-00-4

214-237-4

1116-54-7

 

o-Toluidin

612-091-00-X

202-429-0

95-53-4

 

Nitrosodipropylamin

612-098-00-8

210-698-0

621-64-7

 

▼M14

4-Methyl-m-phenylendiamin

2,4-Toluoldiamin

612-099-00-3

202-453-1

95-80-7

 

▼C1

Toluol-2,4-diammoniumsulfat; Toluylen-2,4-diaminsulfat

612-126-00-9

265-697-8

65321-67-7

 

4-Chloroanilin

612-137-00-9

203-401-0

106-47-8

 

▼M14

Methylphenylendiamin

Diaminotoluol

[technisches Produkt — Gemisch aus 4-Methyl-m-phenylendiamin (EG-Nr. 202-453-1) und 2-Methyl-m-phenylendiamin (EG-Nr. 212-513-9)]

612-151-00-5

 

▼C1

4-Chlor-o-toluidin [1]

4-Chlor-o-toluidin-hydrochlorid [2]

612-196-00-0

202-441-6 [1]

221-627-8 [2]

95-69-2 [1]

3165-93-3 [2]

►M5  — ◄

2,4,5-Trimethylanilin [1]

2,4,5-Trimethylanilin-hydrochlorid [2]

612-197-00-6

205-282-0 [1] [2]

137-17-7 [1]

21436-97-5 [2]

►M5  — ◄

4,4′-Thiodianilin [1] und seine Salze

612-198-00-1

205-370-9 [1]

139-65-1 [1]

►M5  — ◄

4,4′-Thiodianilin [1] und seine Salze

p-Aminophenylether [1]

612-199-00-7

202-977-0 [1]

101-80-4 [1]

►M5  — ◄

2,4-Diaminoanisol [1]

4-Methoxy-m-phenylendiamin

2,4-Diaminoanisolsulfat [2]

612-200-00-0

210-406-1 [1]

254-323-9 [2]

615-05-4 [1]

39156-41-7 [2]

 

N, N,N′,N′-Tetramethyl-4,4′-methylendianilin

612-201-00-6

202-959-2

101-61-1

 

C.I. Basic Violet 3 mit ≥ 0,1 % Michlers Keton (EC Nr. 202- 027-5)

612-205-00-8

208-953-6

548-62-9

►M5  — ◄

6-Methoxy-m-toluidin

p-Cresidin

612-209-00-X

204-419-1

120-71-8

►M5  — ◄

▼M14

Biphenyl-3,3′,4,4′-tetrayltetraamin

Diaminobenzidin

612-239-00-3

202-110-6

91-95-2

 

(2-Chlorethyl)(3-hydroxypropyl)ammoniumchlorid

612-246-00-1

429-740-6

40722-80-3

 

3-Amino-9-ethylcarbazol

9-Ethylcarbazol-3-ylamin

612-280-00-7

205-057-7

132-32-1

 

▼M49

Reaktionsprodukte von Paraformaldehyd und 2-Hydroxypropylamin (Verhältnis 3:2);

[aus 3,3′-Methylenbis[5-methyloxazolidin] freigesetztes Formaldehyd]

[aus Oxazolidin freigesetztes Formaldehyd];

[MBO]

612-290-00-1

 

Reaktionsprodukte von Paraformaldehyd und 2-Hydroxypropylamin (Verhältnis 1:1);

[aus α,α,α-Trimethyl-1,3,5-triazin-1,3,5 (2H,4H,6H)-triethanol freigesetztes Formaldehyd];

[HPT]

612-291-00-7

 

Methylhydrazin

612-292-00-2

200-471-4

60-34-4

 

▼M82

N,N-Dimethyl-p-toluidin

612-296-00-4

202-805-4

99-97-8

 

▼C1

Ethylenimin; Aziridin

613-001-00-1

205-793-9

151-56-4

 

2-Methylaziridin; Propylenimin

613-033-00-6

200-878-7

75-55-8

►M5  — ◄

Captafol (ISO); 1,2,3,6-Tetrahydro-N-(1,1,2,2-tetrachlorethylthio)phthalimid

613-046-00-7

219-363-3

2425-06-1

 

Carbadox (INN); Methyl-3-(chinoxalin-2-ylmethylen)carbazat-1,4-dioxid; 2-(Methoxycarbonylhydrazonomethyl) chinoxalin-1,4-dioxid

613-050-00-9

229-879-0

6804-07-5

 

Ein Gemisch aus: 1,3,5-Tris(3-aminomethylphenyl)- 1,3,5-(1H,3H,5H)-triazin-2,4,6-trion

Oligomerengemisch aus 3,5-Bis(3-aminomethylphenyl)-1-poly[3,5-bis(3-aminomethylphenyl)-2,4,6-trioxo-1,3,5- (1H,3H,5H)-triazin-1-yl]-1,3,5-(1H,3H,5H)-triazin-2,4,6-trion

613-199-00-X

421-550-1

 

▼M14

Chinolin

613-281-00-5

202-051-6

91-22-5

 

▼M82

4-Nitrosomorpholin

613-346-00-8

59-89-2

 

4-Methylimidazol

613-349-00-4

212-497-3

822-36-6

 

▼C1

Acrylamid

616-003-00-0

201-173-7

79-06-1

 

▼M69

Butanonoxim; Ethylmethylketoxim; Ethylmethylketonoxim

616-014-00-0

202-496-6

96-29-7

 

▼C1

Thioacetamid

616-026-00-6

200-541-4

62-55-5

 

Gemisch aus: N-[3-hydroxy-2-(2-methylacryloylamino-methoxy)propoxymethyl]-2-methylacrylamid; N-[2,3-Bis-(2-methylacryloylaminomethoxy)propoxymethyl]-2-methylacrylamid; Methacrylamid; 2-Methyl-N-(2-methyl-acryloylaminomethoxymethyl)-acrylamid; N-(2,3-Dihydroxypropoxymethyl)-2-methylacrylamid

616-057-00-5

412-790-8

 

▼M14

N-[6,9-Dihydro-9-[[2-hydroxy-1-(hydroxymethyl)ethoxy]methyl]-6-oxo-1H-purin-2-yl]acetamid

616-148-00-X

424-550-1

84245-12-5

 

▼M69

N-(hydroxymethyl)acrylamid; Methylolacrylamid; [NMA]

616-230-00-5

213-103-2

924-42-5

 

▼C1

Destillate (Kohlenteer), Benzol-Fraktion; Leichtöl

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Kohlenteer; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen in erster Linie im Bereich von C4 bis C10 und destilliert im ungefähren Bereich von 80 °C bis 160 °C)

648-001-00-0

283-482-7

84650-02-2

 

Teeröle, Braunkohle; Leichtöl

(Destillat aus Braunkohlenteer, siedet im Bereich von etwa 80 °C bis 250 °C; besteht in erster Linie aus aliphatischen und aromatischen Kohlenwasserstoffen und monobasischen Phenolen)

648-002-00-6

302-674-4

94114-40-6

J

Benzolvorläufe (Kohle); Leichtöl-Redestillat, tiefsiedend

(Destillat aus Koksofenleichtöl mit einem Destillationsbereich von etwa unter 100 °C; besteht in erster Linie aus C4 bis C6 aliphatischen Kohlenwasserstoffen)

648-003-00-1

266-023-5

65996-88-5

J

Destillate (Kohlenteer), Benzol-Fraktion, BTX-reich; Leichtöl-Redestillat, tiefsiedend

(Rückstand aus der Destillation von rohem Benzol zur Abtrennung von Benzolvorläufen; besteht in erster Linie aus Benzol, Toluol und Xylolen und siedet im Bereich von etwa 75 °C bis 200 °C)

648-004-00-7

309-984-9

101896-26-8

J

Aromatische Kohlenwasserstoffe, C6-10-, C8-reich; Leichtöl-Redestillat, tiefsiedend

648-005-00-2

292-697-5

90989-41-6

J

Solvent Naphtha (Kohle), leicht; Leichtöl-Redestillat, tiefsiedend

648-006-00-8

287-498-5

85536-17-0

J

Solvent Naphtha (Kohle), Xyol-Styrolschnitt; Leichtöl-Redestillat, mittelsiedend

648-007-00-3

287-502-5

85536-20-5

J

Solvent Naphtha (Kohle), Cumaron-styrolhaltig; Leichtöl-Redestillat, mittelsiedend

648-008-00-9

287-500-4

85536-19-2

J

Naphtha (Kohle), Destillationsrückstände; Leichtöl-Redestillat, hochsiedend

(Rückstand, der aus der Destillation wiedergewonnener Naphtha zurückbleibt; besteht in erster Linie aus Naphthalin und Kondensationsprodukten von Inden und Styrol)

648-009-00-4

292-636-2

90641-12-6

J

Aromatische Kohlenwasserstoffe, C8-; Leichtöl-Redestillat, hochsiedend

648-010-00-X

292-694-9

90989-38-1

J

Aromatische Kohlenwasserstoffe, C8-9-; Kohlenwasserstoffharz Polymerisationsnebenprodukt; Leichtöl-Redestillat, hochsiedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man aus der Evaporation von Lösungsmittel unter Vakuum aus polymerisiertem Kohlenwasserstoffharz erhält; besteht vorherrschend aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C8 bis C9 und siedet im Bereich von etwa 120 °C bis 215 °C)

648-012-00-0

295-281-1

91995-20-9

J

Aromatische Kohlenwasserstoffe, C9-12-; Benzoldestillation; Leichtöl-Redestillat, hochsiedend

648-013-00-6

295-551-9

92062-36-7

J

Extraktrückstände (Kohle), Benzol-Fraktion alkalisch, saurer Extrakt; Leichtölextrakt-Rückstand, tiefsiedend

(Redestillat aus dem von Teersäuren und Teerbasen befreiten Destillat aus Steinkohlen-Hochtemperatur-Teer, siedet im ungefähren Bereich von 90 °C bis 160 °C; besteht vorherrschend aus Benzol, Toluol und Xylolen)

648-014-00-1

295-323-9

91995-61-8

J

Extraktrückstände (Kohlenteer), Benzolfraktion alkalisch, Säureextrakt; Leichtölextrakt-Rückstand, tiefsiedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Redestillation der Destillate von Hochtemperatur-Kohlenteer (Teersäure- und Teerbase-frei); besteht vorrangig aus unsubstituierten und substituierten mononuklearen aromatischen Kohlenwasserstoffen, die im Bereich von 85 °C bis 195 °C sieden)

648-015-00-7

309-868-8

101316-63-6

J

Extraktrückstände (Kohle), Benzol-Fraktion sauer; Leichtölextrakt-Rückstand, tiefsiedend

(saurer Bodensatz, Nebenprodukt der schwefelsauren Aufbereitung von roher Hochtemperatur-Kohle; besteht in erster Linie aus Schwefelsäure und organischen Verbindungen)

648-016-00-2

298-725-2

93821-38-6

J

Extraktrückstände (Kohle), Leichtöl alkalisch, Kopfdestillate; Leichtölextrakt-Rückstand, tiefsiedend

(erste Fraktion aus der Destillation von aromatischen Kohlenwasserstoffen, Cumaron-, Naphthalin- und Indenreichen Prefraktionator-Bodenläufen oder gewaschenem Karbolöl, siedet wesentlich unter 145 °C; besteht in erster Linie aus C7- und C8-aliphatischen und aromatischen Kohlenwasserstoffen)

648-017-00-8

292-625-2

90641-02-4

J

Extraktrückstände (Kohle), Leichtöl alkalisch, Säureextrakt, Indenfraktion; Leichtölextrakt-Rückstand, mittelsiedend

648-018-00-3

309-867-2

101316-62-5

J

Extraktrückstände (Kohle), Leichtöl alkalisch, Inden-Naphtha-Fraktion; Leichtölextrakt-Rückstand, hochsiedend

(Destillat aus aromatischen Kohlenwasserstoffen, Cumaron-, Naphthalin- und Indenreichen Prefraktionator-Bodenläufen oder gewaschenem Karbolöl mit einem Siedebereich von etwa 155 °C bis 180 °C; besteht in erster Linie aus Inden, Indan und Trimethylbenzolen)

648-019-00-9

292-626-8

90641-03-5

J

Lösungsmittelnaphtha (Kohle); Leichtölextrakt-Rückstand, hochsiedend

(Destillat aus entweder Hochtemperaturkohlenteer, Koksofenleichtöl oder Rückstand aus alkalischem Extrakt von Kohlenteeröl mit einem ungefähren Destillationsbereich von 130 °C bis 210 °C; besteht in erster Linie aus Inden und anderen polycyclischen Ringsystemen, die einen einzigen aromatischen Ring enthalten; kann phenolhaltige Verbindungen und aromatische Stickstoffbasen enthalten)

648-020-00-4

266-013-0

65996-79-4

J

Destillate (Kohlenteer), Leichtöle, neutrale Fraktion; Leichtölextrakt-Rückstand, hochsiedend

(Destillat aus der fraktionierten Destillation von Hochtemperatur-Kohlenteer; besteht in erster Linie aus alkylsubstituierten aromatischen Kohlenwasserstoffen mit einem Ring und siedet im Bereich von etwa 135 °C bis 210 °C; kann auch ungesättigte Kohlenwasserstoffe wie Inden und Cumaron enthalten)

648-021-00-X

309-971-8

101794-90-5

J

Destillate (Kohlenteer), leichte Öle, saure Extrakte; Leichtölextrakt-Rückstand, hochsiedend

(Dieses Öl ist ein komplexes Gemisch aus aromatischen Kohlenwasserstoffen, in erster Linie Inden, Naphthalin, Cumaron, Phenol und o-, m- und p- Kresol, und siedet im Bereich von 140 °C bis 215 °C)

648-022-00-5

292-609-5

90640-87-2

J

Destillate (Kohlenteer), leichte Öle, Carbolöl

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Kohlenteer; besteht aus aromatischen und anderen Kohlenwasserstoffen, phenolhaltigen Verbindungen und aromatischen Stickstoffverbindungen und destilliert im ungefähren Bereich von 150 °C bis 210 °C)

648-023-00-0

283-483-2

84650-03-3

J

Teeröle, Kohlen-; Carbolöl

(Destillat aus Hochtemperaturkohlenteer mit einem Destillationsbereich von etwa 130 °C bis 250 °C; besteht in erster Linie aus Naphthalin, Alkylnaphthalinen, phenolhaltigen Verbindungen und aromatischen Stickstoffbasen)

648-024-00-6

266-016-7

65996-82-9

J

Extraktrückstände (Kohle), Leichtöl alkalisch, saurer Extrakt; Carbolölextrakt-Rückstand

(Öl, das aus saurem Waschen von alkalisch gewaschenem Karbolöl zum Entfernen der unbedeutenden Mengen basischer Verbindungen (Teerbasen) anfällt; besteht in erster Linie aus Inden, Indan und Alkylbenzolen)

648-026-00-7

292-624-7

90641-01-3

J

Extraktrückstände (Kohle), alkalische Teeröl-; Carbolölextrakt-Rückstand

(Rückstand aus Kohlenteeröl durch alkalische Wäsche, zum Beispiel mit wässrigem Natriumhydroxid, nach Entfernen von rohen Kohlenteersäuren; besteht in erster Linie aus Naphthalinen und aromatischen Stickstoffbasen)

648-027-00-2

266-021-4

65996-87-4

J

Extraktöle (Kohle), Leichtöl; Säureextrakt

(wässriger Extrakt, den man durch saure Wäsche aus alkalisch gewaschenem Karbolöl erhält; besteht in erster Linie aus sauren Salzen verschiedener aromatischer Stickstoffbasen einschließlich Pyridin, Chinolin und ihren Alkylderivaten)

648-028-00-8

292-622-6

90640-99-6

J

Pyridin, Alkylderivate; Roh-Teerbasen

(komplexe Kombination polyalkylierter Pyridine aus der Kohlenteerdestillation oder als hochsiedende Destillate etwa über 150 °C aus der Reaktion von Ammoniak mit Acetaldehyd, Formaldehyd oder Paraformaldehyd)

648-029-00-3

269-929-9

68391-11-7

J

Teerbasen, Kohle-, Pikolin-Fraktion; Destillat-Basen

(Pyridinbasen, die im Bereich von etwa 125 °C bis 160 °C sieden, erhalten durch Destillation von neutralisiertem saurem Extrakt der Basis-enthaltenden Teer-Fraktion aus der Destillation von Steinkohlenteer; besteht hauptsächlich aus Lutidinen und Pikolinen)

648-030-00-9

295-548-2

92062-33-4

J

Teerbasen, Kohle, Lutidinfraktion; Destillat-Basen

648-031-00-4

293-766-2

91082-52-9

J

Extraktöle (Kohle), Teerbase, Collidin-Fraktion; Destillat-Base

(Extrakt, hergestellt durch saure Extraktion von Basen aus Aromaten enthaltenden Ölen von rohem Kohlenteer, Neutralisation und Destillation der Basen; besteht in erster Linie aus Collidinen, Anilin, Toluidinen, Lutidinen, Xylidinen)

648-032-00-X

273-077-3

68937-63-3

J

Teerbasen, Kohle-, Kollidin-Fraktion; Destillat-Basen

(Destillations-Fraktion, die im Bereich von etwa 181 °C bis 186 °C siedet und aus den rohen Basen aus den neutralisierten, durch Säure extrahierten, Basis-enthaltenden Teer-Fraktionen aus der Destillation von Steinkohlenteer erhalten wird; enthält hauptsächlich Anilin und Kollidine)

648-033-00-5

295-543-5

92062-28-7

J

Teerbasen, Kohle-, Anilin-Fraktion; Destillat-Basen

(Destillations-Fraktion, die im Bereich von etwa 180 °C bis 200 °C siedet und aus den rohen Basen erhalten wird, indem karboliertes Öl aus der Destillation von Kohlenteer dephenoliert und die Basis entfernt wird; enthält hauptsächlich Anilin, Kollidine, Lutidine und Toluidine)

648-034-00-0

295-541-4

92062-27-6

J

Teerbasen, Kohle, Toluidinfraktion; Destillat-Basen

648-035-00-6

293-767-8

91082-53-0

J

Destillate (Erdöl), Alken-Alkinherstellung Pyrolyseöl, gemischt mit Hochtemperatur-Kohlenteer, Inden-Fraktion; Redestillate

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man aus der Redestillation der fraktionierten Destillation von Steinkohlen-Hochtemperatur-Teer und Rückstandsölen, die aus der pyrolytischen Herstellung von Alkenen und Alkinen aus Erdölprodukten oder Erdgas stammen, erhält; besteht vorherrschend aus Inden und siedet im Bereich von ungefähr 160 °C bis 190 °C)

648-036-00-1

295-292-1

91995-31-2

J

Destillate (Kohle), Kohlenteerrückstand Pyrolyseöle, Naphthalinöle; Redestillate

(das Redestillat, das man aus fraktionierter Destillation von Steinkohlen-Hochtemperatur-Teer und Pyrolyse-Rückstandsölen erhält; siedet im Bereich von etwa 190 °C bis 270 °C; besteht in erster Linie aus substituierten dinuklearen Aromaten)

648-037-00-7

295-295-8

91995-35-6

J

Extraktöle (Kohle), Kohlenteerrückstand Pyrolyseöle, Naphthalinöl, Redestillat; Redestillate

(Redestillat aus der fraktionierten Destillation von dephenoliertem und von der Basis befreitem Methylnaphthalinöl, erhalten aus Steinkohlen-Hochtemperatur-Teer und Pyrolyserückstandsölen, siedet im ungefähren Bereich von 220 °C bis 230 °C; besteht vorherrschend aus unsubstituierten und substituierten dinuklearen aromatischen Kohlenwasserstoffen)

648-038-00-2

295-329-1

91995-66-3

J

Extraktöle (Kohle), Kohleteerrückstand Pyrolyseöle, Naphthalinöle; Redestillate

(neutrales Öl erhalten durch Dealkylierung und Dephenolierung des Öles erhalten aus der Destillation von Hochtemperaturteer und Pyrolyserückstandsölen mit einem Siedebereich von 225 °C bis 255 °C; besteht vorherrschend aus substituierten dinuklearen aromatischen Kohlenwasserstoffen)

648-039-00-8

310-170-0

122070-79-5

J

Extraktöle (Kohle), Kohleteerrückstand Pyrolyseöle, Naphthalinöl, Destillationsrückstände; Redestillate

(Rückstand aus der Destillation von dephenoliertem und dealkyliertem Methylnaphthalinöl (aus bituminösem Kohleteer und pyrolysierten Rückstandsölen) mit einem Siedebereich von 240 °C bis 260 °C; besteht vorrangig aus substituierten dinuklearen aromatischen und heterocyclischen Kohlenwasserstoffen)

648-040-00-3

310-171-6

122070-80-8

J

Absorptionsöle, bicycloaromatische und heterocyclische Kohlenwasserstoff-Fraktion; Waschöl-Redestillat

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man als Redestillat aus der Destillation von Waschöl erhält; besteht vorherrschend aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit 2 Ringen und heterocyclischen Kohlenwasserstoffen und siedet im Bereich von etwa 260 °C bis 290 °C)

648-041-00-9

309-851-5

101316-45-4

M

Destillate (Kohlenteer), obere, Fluoren-reich; Waschöl-Redestillat

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Kristallisation von Teeröl; besteht aus aromatischen und polycyclischen Kohlenwasserstoffen, in erster Linie aus Fluoren und einigen Acenaphthenen)

648-042-00-4

284-900-0

84989-11-7

M

▼M14

Kreosotöl, Acenaphthen-Fraktion, Acenaphthen-frei

Waschöl-Redestillat

[Öl, das nach Entfernen von Acenaphthen aus Acenaphthenöl aus Kohlenteer durch ein Kristallisationsverfahren zurückbleibt; besteht in erster Linie aus Naphthalin und Alkylnaphthalinen]

648-043-00-X

292-606-9

90640-85-0

M

▼C1

Destillate (Kohlenteer), schwere Öle; schweres Anthracenöl (Anthracenöl II)

(Destillat aus der fraktionierten Destillation von Kohlenteer aus Steinkohle mit einem Siedebereich von 240 °C bis 400 °C; besteht in erster Linie aus tri- und polynuklearen Kohlenwasserstoffen und heterocyclischen Verbindungen)

648-044-00-5

292-607-4

90640-86-1

 

Anthracenöl, saurer Extrakt; Anthracenölextrakt-Rückstand

(Komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus von der Basis befreiten Fraktion, die man aus der Destillation von Kohlenteer erhält; siedet im Bereich von etwa 325 °C bis 365 °C; enthält vorherrschend Anthracen und Phenanthren und ihre Alkylderivate)

648-046-00-6

295-274-3

91995-14-1

M

Destillate (Kohlenteer); schweres Anthracenöl (Anthracenöl II)

(Destillat aus Kohlenteer mit einem ungefähren Destillationsbereich von 100 °C bis 450 °C; besteht in erster Linie aus zwei- bis viergliedrigen kondensierten ringaromatischen Kohlenwasserstoffen, phenolhaltigen Verbindungen und aromatischen Stickstoffbasen)

648-047-00-1

266-027-7

65996-92-1

M

Destillate (Kohlenteer), Pech, schwere Öle; schweres Anthracenöl (Anthracenöl II)

(Destillat aus der Destillation des Pechs von bituminösem Hochtemperatur-Teer; setzt sich in erster Linie aus tri- und polynuklearen aromatischen Kohlenwasserstoffen zusammen und siedet im Bereich von etwa 300 °C bis 470 °C; das Produkt kann auch Heteroatome enthalten)

648-048-00-7

295-312-9

91995-51-6

M

Destillate (Kohlenteer), Pech; schweres Anthracenöl (Anthracenöl II)

(Öl, das man aus der Kondensation der Dämpfe aus der Wärmebehandlung von Pech erhält; besteht in erster Linie aus aromatischen Verbindungen mit zwei bis vier Ringen und siedet im Bereich von 200 °C bis höher als 400 °C)

648-049-00-2

309-855-7

101316-49-8

M

Destillate (Kohlenteer), schwere Öle, Pyren-Fraktion; schweres Anthracenöl-Redestillat

(Redestillat aus fraktionierter Destillation von Pechdestillat; siedet im Bereich von etwa 350 °C bis 400 °C; besteht vorherrschend aus tri- und polynuklearen aromatischen und heterocyclischen Kohlenwasserstoffen)

648-050-00-8

295-304-5

91995-42-5

M

Destillate (Kohlenteer), Pech, Pyren-Fraktion; schweres Anthracenöl-Redestillat

(Redestillat aus fraktionierter Destillation des Pechdestillates; siedet im Bereich von etwa 380 °C bis 410 °C; setzt sich in erster Linie aus tri- und polynuklearen aromatischen Kohlenwasserstoffen und heteocyclischen Verbindungen zusammen)

648-051-00-3

295-313-4

91995-52-7

M

Paraffinwachse (Kohle), Braunkohle Hochtemperatur-Teer, mit Kohlenstoff behandelt; Steinkohlenteer-Extrakt

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Behandlung von Teer aus der Braunkohlenverkokung mit Aktivkohle erhält, um Spurenbestandteile und Verunreinigungen zu entfernen; besteht vorherrschend aus gesättigten Kohlenwasserstoffen mit gerader und verzweigter Kette mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend größer als C12)

648-052-00-9

308-296-6

97926-76-6

M

Paraffinwachse (Kohle), Braunkohle Hochtemperatur-Teer, mit Ton behandelt; Steinkohlenteer-Extrakt

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Behandlung von Teer aus der Braunkohlenverkokung mit Bentonit erhält, um Spurenbestandteile mit Verunreinigungen zu entfernen; besteht vorherrschend aus gesättigten Kohlenwasserstoffen mit gerader und verzweigter Kette mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend größer als C12)

648-053-00-4

308-297-1

97926-77-7

M

Pech; Pech

648-054-00-X

263-072-4

61789-60-4

M

▼M26 —————

▼C1

Pech, Kohlenteer, Hochtemperatur, hitzebehandelt; Pech

(hitzebehandelter Rückstand aus der Destillation von Hochtemperaturkohleteer; schwarzer Festkörper mit ungefährem Erweichungspunkt von 80 °C bis 180 °C; besteht vorrangig aus einem komplexen Gemisch von drei oder mehrgliederigen kondensierten aromatischen Kohlenwasserstoffringen)

648-056-00-0

310-162-7

121575-60-8

M

Pech, Kohlenteer, Hochtemperatur, sekundär; Pech-Redestillat

(Rückstand, den man während der Destillation von hochsiedenden Fraktionen aus Steinkohlen-Hochtemperatur-Teer und/oder Pechkoksöl erhält, mit einem Erweichungspunkt von 140 °C bis 170 °C nach DIN 52025; besteht in erster Linie aus tri- und polynuklearen aromatischen Verbindungen, die auch Heteroatome enthalten können)

648-057-00-6

302-650-3

94114-13-3

M

Rückstände (Kohlenteer), Pechdestillation; Pech-Redestillat

(Rückstand aus der fraktionierten Destillation von Pechdestillat, siedet im Bereich von etwa 400 °C bis 470 °C; setzt sich in erster Linie aus polynuklearen aromatischen Kohlenwasserstoffen und heterocyclischen Verbindungen zusammen)

648-058-00-1

295-507-9

92061-94-4

M

Teer, Kohlen-, Hochtemperatur, Destillations- und Lagerungsrückstände; Steinkohlenteerrückstand, fest

(Koks- und Asche-enthaltende feste Rückstände, die sich bei der Destillation und der thermischen Behandlung von Steinkohlen-Hochtemperatur-Teer in Destillationsanlagen und Lagerhaltungsgefäßen abtrennen; bestehen vorherrschend aus Kohlenstoff und enthalten eine kleine Menge Heteroverbindungen wie auch Aschenkomponenten)

648-059-00-7

295-535-1

92062-20-9

M

Teer, Kohlen-, Lagerungsrückstände; Steinkohlenteerrückstand, fest

(Niederschlag, der von Aufbewahrungsstätten von rohem Kohlenteer entfernt wird; besteht in erster Linie aus Kohlenteer und kohlenstoffhaltigen besonderen Stoffen)

648-060-00-2

293-764-1

91082-50-7

M

Teer, Kohle, Hochtemperatur, Rückstände; Steinkohlenteerrückstand, fest

(Feststoffe, die während der Verkokung von Steinkohle zur Herstellung von rohem Steinkohlen-Hochtemperatur-Teer gebildet wird; besteht in erster Linie aus Koks und Kohleteilchen, hoch aromatisierten Verbindungen und mineralischen Substanzen)

648-061-00-8

309-726-5

100684-51-3

M

Teer, Kohle-, Hochtemperatur, hohe Feststoffanteile; Steinkohlenteerrückstand, fest

(Kondensationsprodukt, erhalten durch Kühlen, auf etwa Umgebungstemperatur, des bei der Hochtemperatur-Entgasung (größer als 700 °C) von Kohle sich entwickelnden Gases; besteht in erster Linie aus einem komplexen Gemisch aromatischer Kohlenwasserstoffe mit kondensierten Ringen mit hohem festen Bestandteil an kohle- und koksähnlichen Stoffen)

648-062-00-3

273-615-7

68990-61-4

M

Feste Abfallstoffe, Kohlenteer Pech Verkokung; Steinkohlenteerrückstand, fest

(Kombination von Abfällen, die durch Verkokung von Steinkohlenteerpech entstehen; besteht vorherrschend aus Kohlenstoff)

648-063-00-9

295-549-8

92062-34-5

M

Extrarückstände (Kohle), braun; Steinkohlenteer-Extrakt

(Rückstand aus der Toluolextraktion von getrockneter Braunkohle)

648-064-00-4

294-285-0

91697-23-3

M

Paraffinwachse (Kohle), Braunkohlen-Hochtemperatur-Teer; Steinkohlenteer-Extrakt

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man aus Teer aus der Braunkohle-Entgasung durch Lösungsmittelkristallisation (Lösungsmittelentölung), durch Ausschwitzen oder durch ein Adduktionsverfahren erhält; besteht vorherrschend aus gesättigten Kohlenwasserstoffen mit gerader und verzweigter Kette mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend größer als C12)

648-065-00-X

295-454-1

92045-71-1

M

Paraffinwachse (Kohle), Braunkohlen-Hochtemperatur-Teer, mit Wasserstoff behandelt; Steinkohlenteer-Extrakt

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man aus Teer aus der Braunkohle-Entgasung durch Lösungsmittelkristallisation (Lösungsmittelentölung), durch Ausschwitzen oder durch ein Adduktionsverfahren mit Wasserstoff in Gegenwart eines Katalysators erhält; besteht vorherrschend aus gesättigten Kohlenwasserstoffen mit gerader und verzweigter Kette mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend größer als C12)

648-066-00-5

295-455-7

92045-72-2

M

Paraffinwachse (Kohle), Braunkohle, Hochtemperatur-Teer, mit Kieselsäure behandelt; Steinkohlenteer-Extrakt

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Behandlung von Teer aus der Braunkohlenverkokung mit Kieselsäure erhält, um Spurenbestandteile und Verunreinigungen zu entfernen; besteht vorherrschend aus gesättigten Kohlenwasserstoffen mit gerader und verzweigter Kette mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend größer als C12)

648-067-00-0

308-298-7

97926-78-8

M

Teer, Kohle, Niedrigtemperatur, Destillationsrückstände; Teeröl mittelsiedend

(Rückstände aus der fraktionierten Destillation von Niedrigtemperatur-Kohlenteer zur Beseitigung von Ölen, die in einem Bereich bis zu ungefähr 300 °C sieden; besteht in erster Linie aus aromatischen Verbindungen)

648-068-00-6

309-887-1

101316-85-2

M

Pech, Kohlenteer, Niedrigtemperatur; Pechrückstand

(komplexer schwarzer Feststoff oder Semifeststoff, erhalten aus der Destillation von Niedrigtemperatur-Kohlenteer; hat einen Erweichungspunkt in einem Bereich von etwa 40 °C bis 180 °C; besteht in erster Linie aus einem komplexen Gemisch von Kohlenwasserstoffen)

648-069-00-1

292-651-4

90669-57-1

M

Pech, Kohlenteer, Niedrigtemperatur, oxidiert; Pechrückstand, oxidiert

(Produkt, das man durch Blasen von Luft durch Niedrigtemperatur-Kohlenteerpech bei erhöhter Temperatur erhält; hat einen Erweichungspunkt in einem Bereich von etwa 70 °C bis 180 °C; besteht in erster Linie aus einem komplexen Gemisch von Kohlenwasserstoffen)

648-070-00-7

292-654-0

90669-59-3

M

Pech, Kohlenteer, Niedrigtemperatur, wärmebehandelt; Pechrückstand, oxidiert; Pechrückstand, wärmebehandelt

(komplexer schwarzer Feststoff oder Semifeststoff, erhalten durch Wärmebehandlung von Niedrigtemperatur-Kohlenteer; hat einen Erweichungspunkt in einem Bereich von etwa 50 °C bis 140 °C; besteht in erster Linie aus einem komplexen Gemisch von aromatischen Verbindungen)

648-071-00-2

292-653-5

90669-58-2

M

Destillate (Kohle-Erdöl), kondensierte Ringe aromatisch; Destillate

(Destillat aus einem Gemisch von Kohlenteer- und aromatischen Erdölläufen mit einem Destillationsbereich von etwa 220 °C bis 450 °C; besteht in erster Linie aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit 3- oder 4-gliedrigen kondensierten Ringen)

648-072-00-8

269-159-3

68188-48-7

M

Aromatische Kohlenwasserstoffe, C20-28-, polycyclisch, gemischte Kohlenteerpech-Polyethylen-Polypropylen durch Pyrolyse erhalten; Pyrolyseprodukte

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man aus gemischter Kohlenteerpech-Polyethylen-Polypropylen-Pyrolyse erhält; besteht in erster Linie aus polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C20 bis C28 und hat einen Erweichungspunkt von 100 °C bis 220 °C nach DIN 52025)

648-073-00-3

309-956-6

101794-74-5

M

Aromatische Kohlenwasserstoffe, C20-28-, polycyclisch, gemischte Kohlenteerpech-Polyethylen durch Pyrolyse erhalten; Pyrolyseprodukte

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man aus gemischter Kohlenteerpech-Polyethylen-Pyrolyse erhält; besteht in erster Linie aus polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C20 bis C28 und hat einen Erweichungspunkt von 100 °C bis 220 °C nach DIN 52025)

648-074-00-9

309-957-1

101794-75-6

M

Aromatische Kohlenwasserstoffe, C20-28-, polycyclisch, gemischte Kohlenteerpech-Polystyrol durch Pyrolyse erhalten; Pyrolyseprodukte

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man aus gemischter Kohlenteerpech-Polystyrol-Pyrolyse erhält; besteht in erster Linie aus polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C20 bis C28 und hat einen Erweichungspunkt von 100 °C bis 220 °C nach DIN 52025)

648-075-00-4

309-958-7

101794-76-7

M

Pech, Kohlenteer-Erdöl-; Pechrückstände

(Rückstand aus der Destillation eines Gemischs aus Kohlenteer und aromatischen Erdölläufen; Feststoff mit einem Erweichungspunkt von 40 °C bis 180 °C; besteht in erster Linie aus einer komplexen Kombination aromatischer Kohlenwasserstoffe mit drei- oder mehrgliedrigen kondensierten Ringen)

648-076-00-X

269-109-0

68187-57-5

M

Phenanthren, Destillationsrückstände; schweres Anthracenöl-Redestillat

(Rückstand aus der Destillation von rohem Phenanthren, siedet im ungefähren Bereich von 340 °C bis 420 °C; besteht vorherrschend aus Phenanthren, Anthracen und Carbazol)

648-077-00-5

310-169-5

122070-78-4

M

Destillate (Kohlenteer), obere, Fluoren-frei; Waschöl-Redestillat

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Kristallisation von Teeröl; besteht aus aromatischen polycyclischen Kohlenwasserstoffen, in erster Linie Diphenyl, Dibenzofuran und Acenaphthen)

648-078-00-0

284-899-7

84989-10-6

M

▼M14

Rückstände (Kohlenteer), Kreosotöldestillation

Waschöl-Redestillat

[Rückstand aus der fraktionierten Destillation von Waschöl, mit einem Siedebereich von etwa 270 °C bis 330 °C (518 °F bis 626 °F); besteht in erster Linie aus dinuklearen aromatischen und heterocyclischen Kohlenwasserstoffen]

648-080-00-1

295-506-3

92061-93-3

M

▼C1

Destillate (Kohlen), Koksofenleichtöl, ►C18  Naphthalin ◄ -Schnitt; Naphthalinöl

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Prefraktionierung (kontinuierliche Destillation) von Koksofenleichtöl; besteht vorherrschend aus Naphthalin, Cumaron und Inden und siedet über 148 °C)

648-084-00-3

285-076-5

85029-51-2

J, M

▼M14

Destillate (Kohlenteer), Naphthalinöle

Naphthalinöl

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation von Kohlenteer; besteht in erster Linie aus aromatischen und anderen Kohlenwasserstoffen, Phenolverbindungen und aromatischen Stickstoffverbindungen und destilliert im Bereich von etwa 200 °C bis 250 °C (392 °F bis 482 °F)]

648-085-00-9

283-484-8

84650-04-4

J, M

▼C1

Destillate (Kohlenteer), Naphthalinöle, Naphthalin-niedrig; Naphthalinöl-Redestillat

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Kristallisation von Naphthalinöl; besteht vorrangig aus Naphthalin, Alkylnaphthalinen und phenolischen Verbindungen)

648-086-00-4

284-898-1

84989-09-3

J, M

Destillate (Kohlenteer), Naphthalinöl Kristallisation Mutterlauge; Naphthalinöl-Redestillat

(komplexe Kombination organischer Verbindungen, die man als Filtrat aus der Kristallisation der Naphthalin-Fraktion von Kohlenteer erhält; siedet im Bereich von etwa 200 °C bis 230 °C; enthält hauptsächlich Naphthalin, Thionaphthen und Alkylnaphthaline)

648-087-00-X

295-310-8

91995-49-2

J, M

Extraktrückstände (Kohle), Naphthalinöl, alkalisch; Naphthalinölextrakt-Rückstand

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen erhalten aus alkalischem Waschen von Naphthalinöl zur Beseitigung von phenolischen Verbindungen (Teersäuren); besteht aus Naphthalin und Alkylnaphthalinen)

648-088-00-5

310-166-9

121620-47-1

J, M

Extraktrückstände (Kohle), Naphthalinöl, alkalisch, Naphthalin-niedrig; Naphthalinölextrakt-Rückstand

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen bleibt nach Entfernen von Naphthalin aus alkaligewaschenem Naphthalinöl durch ein Kristallisations-Verfahren; besteht vorherrschend aus Naphthalin und Alkylnaphthalinen)

648-089-00-0

310-167-4

121620-48-2

J, M

Destillate (Kohlenteer), Naphthalinöle, Naphthalin-frei, alkalische Extrakte; Naphthalinölextrakt-Rückstand

(Öl, das nach Entfernen phenolhaltiger Verbindungen (Teersäuren) aus abgelassenem Naphthalinöl durch alkalische Wäsche zurückbleibt; besteht in erster Linie aus Naphthalin und Alkylnaphthalinen)

648-090-00-6

292-612-1

90640-90-7

J, M

Extraktrückstände (Kohle), Naphthalinöl alkalisch, Kopfdestillate; Naphthalinölextrakt-Rückstand

(Destillat aus alkalisch gewaschenem Naphthalinöl mit einem Siedebereich von etwa 180 °C bis 220 °C; besteht in erster Linie aus Naphthalin, Alkylbenzolen, Inden und Indan)

648-091-00-1

292-627-3

90641-04-6

J, M

Destillate (Kohlenteer), Naphthalinöle, Methylnaphthalin-Fraktion; Methylnaphthalinöl

(Destillat aus der fraktionierten Destillation von Hochtemperatur-Kohlenteer; besteht in erster Linie aus substituierten aromatischen Kohlenwasserstoffen, mit zwei Ringen und aromatischen Stickstoffbasen und siedet im Bereich von etwa 225 °C bis 255 °C)

648-092-00-7

309-985-4

101896-27-9

J, M

Destillate (Kohlenteer), Naphthalinöle, Indol-Methylnaphthalin-Fraktion; Methylnaphthalinöl

(Destillat aus der fraktionierten Destillation von Hochtemperatur-Kohlenteer; besteht in erster Linie aus Indol und Methylnaphthalin und siedet im Bereich von etwa 235 °C bis 255 °C)

648-093-00-2

309-972-3

101794-91-6

J, M

Destillate (Kohlenteer), Naphthalinöle, saure Extrakte; Methylnaphthalinölextrakt-Rückstand

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Entfernen der Basis der Methylnaphthalin-Fraktion aus der Destillation von Kohlenteer erhält; siedet im Bereich von etwa 230 °C bis 255 °C; enthält hauptsächlich 1(2)-Methylnaphthalin, Naphthalin, Dimethylnaphthalin und Biphenyl)

648-094-00-8

295-309-2

91995-48-1

J, M

Extraktrückstände (Kohle), Naphthalinöl alkalisch, Destillationsrückstände; Methylnaphthalinölextrakt-Rückstand

(Rückstand aus der Destillation von alkalisch gewaschenem Naphthalinöl mit einem Siedebereich von etwa 220 °C bis 300 °C; besteht in erster Linie aus Naphthalin, Alkylnaphthalinen und aromatischen Stickstoffbasen)

648-095-00-3

292-628-9

90641-05-7

J, M

Extraktöle (Kohle), sauer, Teerbasen-frei; Methylnaphthalinölextrakt-Rückstand

(Extraktöl, siedet im Bereich von etwa 220 °C bis 265 °C, aus alkalischem Kohlenteer-Extraktrückstand, hergestellt durch saure Wäsche, wie wässrige Schwefelsäure, nach der Destillation zur Abtrennung der Teerbasen; besteht in erster Linie aus Alkylnaphthalinen)

648-096-00-9

284-901-6

84989-12-8

J, M

Destillate (Kohlenteer), Benzolfraktion, Destillationsrückstände; Waschöl

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von rohem Benzol (Hochtemperaturkohleteer); kann flüssig sein mit dem ungefähren Destillationsbereich von 150 °C bis 300 °C oder halbfest oder fest mit einem Schmelzpunkt bis zu 70 °C; besteht vorrangig aus Naphthalin und Alkylnaphthalinen)

648-097-00-4

310-165-3

121620-46-0

J, M

▼M14

Kreosotöl, Acenaphthen-Fraktion

Waschöl

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Kohlenteer, mit einem Siedebereich von etwa 240 °C bis 280 °C (464 °F bis 536 °F); besteht in erster Linie aus Acenaphthen, Naphthalin und Alkylnaphthalin]

648-098-00-X

292-605-3

90640-84-9

M

Kreosotöl

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation von Kohlenteer; besteht in erster Linie aus aromatischen Kohlenwasserstoffen und kann beträchtliche Mengen von Teersäuren und Teerbasen enthalten; destilliert im ungefähren Bereich von 200 °C bis 325 °C (392 °F bis 617 °F)]

648-099-00-5

263-047-8

61789-28-4

M

Kreosotöl, hochsiedendes Destillat

Waschöl

[hochsiedende Destillationsfraktion, erhalten aus der Hochtemperatur-Verkokung von Steinkohle, die weiter aufbereitet wird, um überschüssige kristalline Salze zu entfernen; besteht in erster Linie aus Kreosotöl, aus dem einige der normalerweise vorkommenden polynuklearen aromatischen Salze, die Bestandteile von Kohlenteerdestillaten sind, entfernt sind; ist bei etwa 5 °C (41 °F) kristallfrei]

648-100-00-9

274-565-9

70321-79-8

M

▼C1

Kreosot

648-101-00-4

232-287-5

8001-58-9

►M5  — ◄

▼M14

Extraktrückstände (Kohle), Kreosotölsäure

Waschölextrakt-Rückstand

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der von Basen befreiten Fraktion aus der Destillation von Kohlenteer, siedet im Bereich von etwa 250 °C bis 280 °C (482 °F bis 536 °F); besteht hauptsächlich aus Biphenyl und isomeren Diphenylnaphthalinen]

648-102-00-X

310-189-4

122384-77-4

M

▼C1

Anthracenöl, Anthracenpaste; Anthracenöl-Fraktion

(anthracenreicher Feststoff, erhalten durch Kristallisation und Zentrifugieren von Anthracenöl; besteht in erster Linie aus Anthracen, Carbazol und Phenanthren)

648-103-00-5

292-603-2

90640-81-6

J, M

Anthracenöl, anthracenfrei; Anthracenöl-Fraktion

(Öl, das nach Entfernen durch ein Kristallisationsverfahren eines anthracenreichen Feststoffes (Anthracenpaste) aus Anthracenöl zurückbleibt; besteht in erster Linie aus zwei-, drei- und viergliedrigen aromatischen Verbindungen)

648-104-00-0

292-604-8

90640-82-7

J, M

Rückstände (Kohlenteer), Anthracenöldestillation; Anthracenöl-Fraktion

(Rückstand aus der fraktionierten Destillation von rohem Anthracen, siedet im ungefähren Bereich von 340 °C bis 400 °C; besteht vorherrschend aus tri- und polynuklearen aromatischen und heterocyclischen Kohlenwasserstoffen)

648-105-00-6

295-505-8

92061-92-2

J, M

Anthracenöl, Anthracenpaste, Anthracen-Fraktion; Anthracenöl-Fraktion

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Anthracen, das man durch Kristallisation von Anthracenöl aus bituminösem Hochtemperatur-Teer erhält; siedet im Bereich von 330 °C bis 350 °C; enthält hauptsächlich Anthracen, Carbazol und Phenanthren)

648-106-00-1

295-275-9

91995-15-2

J, M

Anthracenöl, Anthracenpaste, Carbazol-Fraktion; Anthracenöl-Fraktion

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Anthracen, das man durch Kristallisation von Anthracenöl aus Steinkohlen-Hochtemperatur-Teer erhält; siedet im ungefähren Bereich von 350 °C bis 360 °C; enthält hauptsächlich Anthracen, Carbazol und Phenanthren)

648-107-00-7

295-276-4

91995-16-3

J, M

Anthracenöl, Anthracenpaste, leichte Destillate; Anthracenöl-Fraktion

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Anthracen, das man durch Kristallisation von Anthracenöl aus bituminösem leichtem Temperatur-Teer erhält; siedet im ungefähren Bereich von 290 °C bis 340 °C; enthält hauptsächlich trinukleare Aromaten und ihre Dihydroderivate)

648-108-00-2

295-278-5

91995-17-4

J, M

Teeröle, Kohle, Niedrigtemperatur; Teeröl, hochsiedend

(Destillat aus Niedrigtemperatur-Kohlenteer; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen, phenolhaltigen Verbindungen und aromatischen Stickstoffbasen und siedet in einem Bereich von etwa 160 °C bis 340 °C)

648-109-00-8

309-889-2

101316-87-4

J, M

▼M14

Extraktrückstände (Kohle), Niedertemperaturkohlenteer alkalisch

[Rückstand aus Niedertemperatur-Kohlenteerölen durch alkalisches Waschen, z. B. mit wässrigem Natriumhydroxid, zum Entfernen von rohen Kohlenteersäuren; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen und aromatischen Stickstoffbasen]

648-110-00-3

310-191-5

122384-78-5

J, M

▼C1

Phenole, Ammoniaklösung Extrakt; Laugenextrakt

(Kombination von Phenolen, mit Isobutylacetat aus der Ammoniaklösung extrahiert, die aus dem bei der Niedrigtemperatur (weniger als 700 °C) Entgasung von Kohle anfallenden Gas kondensiert; besteht vorherrschend aus einem Gemisch von ein- und zweiwertigen Phenolen)

648-111-00-9

284-881-9

84988-93-2

J, M

Destillate (Kohlenteer), leichte Öle, alkalische Extrakte; Laugenextrakt

(wässriger Extrakt aus Karbolöl, hergestellt durch eine alkalische Wäsche wie wässriges Natriumhydroxid; besteht in erster Linie aus den Alkalisalzen verschiedener phenolhaltiger Verbindungen)

648-112-00-4

292-610-0

90640-88-3

J, M

Extrakte, alkalische Kohlenteeröl-; Laugenextrakt

(Extrakt aus Kohlenteeröl, hergestellt durch alkalische Wäsche, zum Beispiel wässriges Natriumhydroxid; besteht in erster Linie aus den Alkalisalzen verschiedener phenolhaltiger Verbindungen)

648-113-00-X

266-017-2

65996-83-0

J, M

Destillate (Kohlenteer), Naphthalinöle, alkalische Extrakte; Laugenextrakt

(wässriger Extrakt aus Naphthalinöl, hergestellt durch eine alkalische Wäsche wie wässriges Natriumhydroxid; besteht in erster Linie aus den Alkalisalzen verschiedener phenolhaltiger Verbindungen)

648-114-00-5

292-611-6

90640-89-4

J, M

Extraktrückstände (Kohle), Teeröl alkalisch, karbonisiert, mit Kalk behandelt; Rohphenole

(Produkt, erhalten durch Behandeln von alkalischem Extrakt aus Kohlenteer mit CO2 und CaO; besteht in erster Linie aus CaCO3, Ca(OH)2, Na2CO3 und anderen organischen und anorganischen Verunreinigungen)

648-115-00-0

292-629-4

90641-06-8

J, M

▼M14

Teersäuren, Kohle, roh

Rohphenole

[Reaktionsprodukt, erhalten durch Neutralisieren des alkalischen Extrakts von Kohlenteeröl mit einer sauren Lösung, z. B. wässriger Schwefelsäure, oder gasförmigem Kohlendioxid, um die freien Säuren zu erhalten; besteht in erster Linie aus Teersäuren wie Phenol, Kresolen und Xylenolen]

648-116-00-6

266-019-3

65996-85-2

J, M

▼C1

Teersäuren, Braunkohle, roh; Rohphenole

(angesäuerter alkalischer Extrakt von Braunkohlenteerdestillat; besteht in erster Linie aus Phenol und Phenolhomologen)

648-117-00-1

309-888-7

101316-86-3

J, M

Teersäuren, Braunkohlevergasung; Rohphenole

(komplexe Kombination organischer Verbindungen, die man aus der Vergasung von Braunkohle erhält; besteht in erster Linie aus C6-10-Hydroxy-aromatischen Phenolen und ihren Homologen)

648-118-00-7

295-536-7

92062-22-1

J, M

Teersäuren, Destillationsrückstände; Destillat-Phenole

(Rückstand aus der Destillation von rohem Phenol aus Kohle; besteht vorherrschend aus Phenolen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C8 bis C10 mit einem Erweichungspunkt von 60 °C bis 80 °C)

648-119-00-2

306-251-5

96690-55-0

J, M

Teersäuren, Methylphenol-Fraktion; Destillat-Phenole

(die an 3- und 4-Methylphenol reiche Teersäuren-Fraktion, die durch Destillation von Niedrigtemperatur-Kohlenteer-rohen Teersäuren gewonnen wird)

648-120-00-8

284-892-9

84989-04-8

J, M

Teersäuren, Polyalkylphenol-Fraktion; Destillat-Phenole

(die Teersäuren-Fraktion, die durch Destillation von Niedrigtemperatur-Kohlenteer-rohen Teersäuren mit einem Siedebereich von etwa 225 °C bis 320 °C gewonnen wird; besteht in erster Linie aus Polyalkylphenolen)

648-121-00-3

284-893-4

84989-05-9

J, M

Teersäuren, Xylenol-Fraktion; Destillat-Phenole

(die an 2,4- und 2,5-Dimethylphenol reiche Teersäuren-Fraktion, die durch Destillation von Niedrigtemperatur-Kohlenteer-rohen Teersäuren gewonnen wird)

648-122-00-9

284-895-5

84989-06-0

J, M

Teersäuren, Ethylphenol-Fraktion; Destillat-Phenole

(die an 3- und 4-Ethylphenol reiche Teersäuren-Fraktion, die durch Destillation von Niedrigtemperatur-Kohlenteer-rohen Teersäuren gewonnen wird)

648-123-00-4

284-891-3

84989-03-7

J, M

Teersäuren, 3,5-Xylenol-Fraktion; Destillat-Phenole

(die an 3,5-Dimethylphenol reiche Teersäuren-Fraktion, die durch Destillation von Niedrigtemperatur-Kohlenteer-rohen Teersäuren gewonnen wird)

648-124-00-X

284-896-0

84989-07-1

J, M

Teersäuren, Rückstände, Destillate, erster Schnitt; Destillat-Phenole

(Rückstand aus der Destillation von leichtem Carbolöl im Bereich von 235 °C bis 355 °C)

648-125-00-5

270-713-1

68477-23-6

J, M

Teersäuren, cresylisch, Rückstände; Destillat-Phenole

(Rückstand aus rohen Kohlenteersäuren nach Entfernen von Phenol, Kresolen, Xylenolen und irgendwelchen höher siedenden Phenolen; schwarzer Feststoff mit einem Schmelzpunkt ungefähr über 80 °C; besteht in erster Linie aus Polyalkylphenolen, Harzgummis und anorganischen Salzen)

648-126-00-0

271-418-0

68555-24-8

J, M

Phenole, C9-11-; Destillat-Phenole

648-127-00-6

293-435-2

91079-47-9

J, M

Teersäuren, kresylisch; Destillat-Phenole

(komplexe Kombination organischer Verbindungen, die man aus Braunkohle erhält und die im Bereich von etwa 200 °C bis 230 °C siedet; enthält hauptsächlich Phenole und Pyridinbasen)

648-128-00-1

295-540-9

92062-26-5

J, M

Teersäuren, Braunkohle, C2-Alkylphenol-Fraktion; Destillat-Phenole

(Destillat aus der Ansäuerung von alkalisch gewaschenem Braunkohlenteerdestillat, das im Bereich von etwa 200 °C bis 230 °C siedet; besteht in erster Linie aus m- und p-Ethylphenol wie auch aus Kresolen und Xylenolen)

648-129-00-7

302-662-9

94114-29-1

J, M

Extraktöle (Kohle), Naphthalinöle; Säureextrakt

(wässriger Extrakt, den man durch saure Wäsche aus alkalisch gewaschenem Naphthalinöl erhält; besteht in erster Linie aus sauren Salzen verschiedener aromatischer Stickstoffbasen einschließlich Pyridin, Chinolin und ihren Alkylderivaten)

648-130-00-2

292-623-1

90641-00-2

J, M

Teergrundstoffe, Chinolinderivate; Destillat-Basen

648-131-00-8

271-020-7

68513-87-1

J, M

Teerbasen, Kohle-, Chinolinderivatfraktion; Destillat-Basen

648-132-00-3

274-560-1

70321-67-4

J, M

Teerbasen, Kohle-, Destillationsrückstände; Destillat-Basen

(Destillationsrückstand, der nach der Destillation der neutralisierten, durch Säure extrahierten, basisenthaltenden Teer-Fraktionen aus der Destillation von Kohlenteeren erhalten wird; enthält hauptsächlich Anilin, Kollidine, Chinolin und Chinolinderivate und Toluidine)

648-133-00-9

274-544-0

92062-29-8

J, M

Kohlenwasserstofföle, aromatisch, gemischt mit Polyethylen und Polypropylen, pyrolysiert, Leichtöl-Fraktion; Wärmebehandlungsprodukte

(Öl, das man aus der Wärmebehandlung eines Gemischs von Polyethylen/Polypropylen mit Kohlenteerpech oder aromatischen Ölen erhält; besteht vorherrschend aus Benzol und seinen Homologen und siedet im Bereich von etwa 70 °C bis 120 °C)

648-134-00-4

309-745-9

100801-63-6

J, M

Kohlenwasserstofföle, aromatisch, gemischt mit Polyethylen, pyrolysiert, Leichtöl-Fraktion; Wärmebehandlungsprodukte

(Öl, das man aus der Wärmebehandlung von Polyethylen mit Kohlenteerpech oder aromatischen Ölen erhält; besteht vorherrschend aus Benzol und seinen Homologen und siedet im Bereich von etwa 70 °C bis 120 °C)

648-135-00-X

309-748-5

100801-65-8

J, M

Kohlenwasserstofföle, aromatisch, gemischt mit Polystyrol, pyrolysiert, Leichtöl-Fraktion; Wärmebehandlungsprodukte

(Öl, das man aus der Wärmebehandlung von Polystyrol mit Kohlenteerpech oder aromatischen Ölen erhält; besteht vorherrschend aus Benzol und seinen Homologen und siedet im Bereich von etwa 70 °C bis 210 °C)

648-136-00-5

309-749-0

100801-66-9

J, M

Extraktrückstände (Erdöl), Teeröl alkalisch, Naphthalin-Destillationsrückstände; Naphthalinölextrakt-Rückstand

(Rückstand, erhalten aus chemischem Öl, extrahiert nach Entfernen von Naphthalin durch Destillation; besteht in erster Linie aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit zwei- bis viergliedrigen kondensierten Ringen und aromatischen Stickstoffbasen)

648-137-00-0

277-567-8

736665-18-6

J, M

▼M14

Kreosotöl, niedrigsiedendes Destillat

Waschöl

[niedrigsiedende Destillationsfraktion, erhalten aus der Hochtemperatur-Verkokung von Steinkohle, die weiter aufbereitet wird, um überschüssige kristalline Salze zu entfernen; besteht in erster Linie aus Kreosotöl, aus dem einige der normalerweise vorkommenden polynuklearen aromatischen Salze, die Bestandteile von Kohlenteerdestillaten sind, entfernt sind; ist bei etwa 38 °C (100 °F) kristallfrei]

648-138-00-6

274-566-4

70321-80-1

M

▼C1

Teersäuren, cresylisch, Natriumsalze, kaustische Lösungen; Laugenextrakt

648-139-00-1

272-361-4

68815-21-4

J, M

Extraktöle (Kohle), Teerbase-; Säureextrakt

(Extrakt aus dem Rückstand vom alkalischen Extrakt aus Kohlenteeröl, hergestellt durch saure Wäsche, zum Beispiel wässriger Schwefelsäure, nach der Destillation zum Entfernen von Naphthalin; besteht in erster Linie aus den sauren Salzen verschiedener aromatischer Stickstoffbasen einschließlich Pyridin, Chinolin und ihren Alkylderivaten)

648-140-00-7

266-020-9

65996-86-3

J, M

Teerbasen, Kohlen-, rohe; Roh-Teerbasen

(Reaktionsprodukt, erhalten durch Neutralisieren von Kohlenteerbaseextraktionsöl mit einer alkalischen Lösung, zum Beispiel wässrigem Natriumhydroxid, um die freien Basen zu erhalten; besteht in erster Linie aus organischen Basen wie Acridin, Phenanthridin, Pyridin, Chinolin und ihren Alkylderivaten)

648-141-00-2

266-018-8

65996-84-1

J, M

Rückstände (Kohle), flüssige Lösungsmittelextraktion;

(ein kohäsives Pulver, das sich aus Kohlenmineralstoff und nicht aufgelöster Kohle nach Extraktion von Kohle durch ein flüssiges Lösungsmittel zusammensetzt)

648-142-00-8

302-681-2

94114-46-2

M

Kohleflüssigkeiten, flüssige Lösungsmittelextraktion Lösung;

(das Produkt, das man durch Filtration von Kohlenmineralstoff und nicht aufgelöster Kohle aus einer Kohlenextraktlösung durch Aufschließen von Kohle in einem flüssigen Lösungsmittel erhält; die schwarze, viskose, hoch komplexe flüssige Kombination besteht in erster Linie aus aromatischen und teilweise hydrierten aromatischen Kohlenwasserstoffen, aromatischen Stickstoffverbindungen, aromatischen Schwefelverbindungen, phenolhaltigen und anderen aromatischen Sauerstoffverbindungen und ihren Alkylderivaten)

648-143-00-3

302-682-8

94114-47-3

M

Kohleflüssigkeiten, flüssige Lösungsmittelextraktion;

(das im Wesentlichen lösungsmittelfreie Produkt, das man durch Destillation des Lösungsmittels aus abgefilterter Kohlenextraktlösung aus dem Aufschließen von Kohle in einem flüssigen Lösungsmittel erhält; der schwarze Semifeststoff besteht in erster Linie aus einer komplexen Kombination von aromatischen Kohlenwasserstoffen mit kondensierten Ringen, aromatischen Stickstoffverbindungen, aromatischen Schwefelverbindungen, phenolhaltigen und anderen aromatischen Sauerstoffverbindungen und ihren Alkylderivaten)

648-144-00-9

302-683-3

94114-48-4

M

Leichtöl (Kohle), Koksofen-; Rohbenzol

(flüchtige organische Flüssigkeit, extrahiert aus dem Gas, das bei der Hochtemperatur-(größer als 700 °C)-Entgasung von Kohle anfällt; besteht in erster Linie aus Benzol, Toluol und Xylolen; kann andere kleine Kohlenwasserstoffbestandteile enthalten)

648-147-00-5

266-012-5

65996-78-3

J

Destillate (Kohle), flüssige Lösungsmittelextraktion primär;

(flüssiges Produkt der Kondensation von Dämpfen, die während des Aufschließens von Kohle in einem flüssigen Lösungsmittel austreten und in einem Bereich von etwa 30 °C bis 300 °C sieden; besteht in erster Linie aus teilweise hydrierten aromatischen Kohlenwasserstoffen mit kondensierten Ringen, aromatischen Verbindungen, die Stickstoff, Sauerstoff und Schwefel enthalten, und ihren Alkylderivaten mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C4 bis C14)

648-148-00-0

302-688-0

94114-52-0

J

Destillate (Kohle), flüssige Lösungsmittelextraktion hydrogekrackt;

(Destillat, das man durch Hydrokracken von Kohlenextrakt oder der Lösung erhält, die durch flüssige Lösungsmittelextraktions- oder überkritische Gasextraktionsverfahren entsteht und in einem Bereich von etwa 30 °C bis 300 °C siedet; besteht in erster Linie aus aromatischen, hydrierten aromatischen und naphthenhaltigen Verbindungen, ihren Alkylderivaten und Alkanen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C4 bis C14; Stickstoff-, Schwefel- und Sauerstoff-enthaltende aromatische und hydrierte aromatische Verbindungen sind auch vorhanden)

648-149-00-6

302-689-6

94114-53-1

J

Naphtha (Kohle), Lösungsmittelextraktion hydrogekrackt;

(Fraktion des Destillats, das man durch Hydrokracken von Kohlenextrakt oder der Lösung erhält, die durch flüssige Lösungsmittelextraktions- oder überkritische Gasextraktionsverfahren entsteht und in einem Bereich von etwa 30 °C bis 180 °C siedet; besteht in erster Linie aus aromatischen, hydrierten aromatischen und naphthenhaltigen Verbindungen, ihren Alkylderivaten und Alkanen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C4 bis C9; Stickstoff-, Schwefel- und Sauerstoff-enthaltende aromatische und hydrierte aromatische Verbindungen sind auch vorhanden)

648-150-00-1

302-690-1

94114-54-2

J

Benzin, Kohle Lösungsmittelextraktion, hydrogekrackt Naphtha;

(Motorbrennstoff, der durch Reformieren der aufbereiteten Naphtha-Fraktion der Produkte aus dem Hydrokracken von Kohlenextrakt oder der Lösung entsteht, die durch flüssige Lösungsmittelextraktions- oder überkritische Gasextraktionsverfahren entsteht und in einem Bereich von etwa 30 °C bis 180 °C siedet; besteht in erster Linie aus aromatischen und naphthenhaltigen Kohlenwasserstoffen, ihren Alkylderivaten und aus Alkylkohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C4 bis C9)

648-151-00-7

302-691-7

94114-55-3

J

Destillate (Kohle), Lösungsmittelextraktion hydrogekrackte mittlere;

(Destillat, das man durch Hydrokracken von Kohlenextrakt oder der Lösung erhält, die durch flüssige Lösungsmittelextraktions- oder überkritische Gasextraktionsverfahren entsteht und in einem Bereich von etwa 180 °C bis 300 °C siedet; besteht in erster Linie aus aromatischen Verbindungen mit zwei Ringen, hydrierten aromatischen und naphthenhaltigen Verbindungen, ihren Alkylderivaten und Alkanen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C9 bis C14; Stickstoff-, Schwefel- und Sauerstoff-enthaltende Verbindungen sind auch vorhanden)

648-152-00-2

302-692-2

94114-56-4

J

Destillate (Kohle), Lösungsmittelextraktion hydrogekrackte hydrierte mittlere;

(Destillat aus der Hydrierung von hydrogekracktem mittleren Destillat aus Kohlenextrakt oder der Lösung, die durch flüssige Lösungsmittelextraktions- oder überkritische Gasextraktionsverfahren entsteht und in einem Bereich von etwa 180 °C bis 280 °C siedet; besteht in erster Linie aus hydrierten Kohlenstoffverbindungen mit zwei Ringen und ihren Alkylderivaten mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C9 bis C14)

648-153-00-8

302-693-8

94114-57-5

J

Leichtöl (Kohle), Halbverkokungsverfahren; Leichtöl

(flüchtige organische Flüssigkeit, die aus dem bei der Niedrigtemperatur-(weniger als 700 °C)-Entgasung ausströmenden Gas kondensiert; besteht in erster Linie aus C6-10-Kohlenwasserstoffen)

648-156-00-4

292-635-7

90641-11-5

J

Extrakte (Erdöl), leichte naphthenhaltige Destillat-Lösungsmittel

649-001-00-3

265-102-1

64742-03-6

►M5  — ◄

Extrakte (Erdöl), schwere paraffinhaltige Destillat-Lösungsmittel

649-002-00-9

265-103-7

64742-04-7

►M5  — ◄

Extrakte (Erdöl), leichte paraffinhaltige Destillat-Lösungsmittel

649-003-00-4

265-104-2

64742-05-8

►M5  — ◄

Extrakte (Erdöl), schwere naphthenhaltige Destillat-Lösungsmittel

649-004-00-X

265-111-0

64742-11-6

►M5  — ◄

Extrakte (Erdöl), leichtes Vakuum Gasöl Lösungsmittel

649-005-00-5

295-341-7

91995-78-7

►M5  — ◄

Kohlenwasserstoffe, C26-55-, aromaten-reich

649-006-00-0

307-753-7

97722-04-8

►M5  — ◄

Rückstände (Erdöl), offener Turm; Heizöl schwer

(komplexer Rückstand aus der offenen Destillation von Rohöl; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend größer als C20 und siedet über etwa 350 °C; dieser Lauf enthält wahrscheinlich 5 Gewichtsprozente oder mehr aromatische Kohlenwasserstoffe mit 4- bis 6-gliedrigen kondensierten Ringen)

649-008-00-1

265-045-2

64741-45-3

 

Gasöle (Erdöl), schwere Vakuum-; Heizöl schwer

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Vakuumdestillation des Rückstands aus der offenen Destillation von Rohöl; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C20 bis C50 und siedet im Bereich von etwa 350 °C bis 600 °C; dieser Lauf enthält wahrscheinlich 5 Gewichtsprozente oder mehr aromatische Kohlenwasserstoffe mit 4- bis 6-gliedrigen kondensierten Ringen)

649-009-00-7

265-058-3

64741-57-7

 

Destillate (Erdöl), schwere katalytisch gekrackte; Heizöl schwer

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Produkten aus einem katalytischen Krackverfahren; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C15 bis C35 und siedet im Bereich von etwa 260 °C bis 500 °C; dieser Lauf enthält wahrscheinlich 5 Gewichtsprozent oder mehr aromatische Kohlenwasserstoffe mit 4- bis 6-gliedrigen kondensierten Ringen)

649-010-00-2

265-063-0

64741-61-3

 

Gereinigte Öle (Erdöl), katalytisch gekrackte; Heizöl schwer

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt als Rückstandsfraktion durch Destillation von Produkten aus einem katalytischen Krackverfahren; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend größer als C20 und siedet über etwa 350 °C; dieser Lauf enthält wahrscheinlich 5 Gewichtsprozent oder mehr aromatische Kohlenwasserstoffe mit 4- bis 6-gliedrigen kondensierten Ringen)

649-011-00-8

265-064-6

64741-62-4

 

Rückstände (Erdöl), hydrogekrackt; Heizöl schwer

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt als Rückstandsfraktion aus der Destillation von Produkten aus einem Hydrokrackverfahren; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend größer als C20 und siedet über etwa 350 °C)

649-012-00-3

265-076-1

64741-75-9

 

Rückstände (Erdöl), thermisch gekrackt; Heizöl schwer

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt als Rückstandsfraktion durch Destillation des Produkts aus einem thermischen Krackverfahren; besteht vorherrschend aus ungesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend größer als C20 und siedet über etwa 350 °C; dieser Lauf enthält wahrscheinlich 5 Gewichtsprozent oder mehr aromatische Kohlenwasserstoffe mit 4- oder 6-gliedrigen kondensierten Ringen)

649-013-00-9

265-081-9

64741-80-6

 

Destillate (Erdöl), schwere thermisch gekrackte; Heizöl schwer

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten aus einem thermischen Krackverfahren; besteht vorherrschend aus ungesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C15 bis C36 und siedet im Bereich von etwa 260 °C bis 480 °C; dieser Lauf enthält wahrscheinlich 5 Gewichtsprozent oder mehr aromatische Kohlenwasserstoffe mit 4- bis 6-gliedrigen kondensierten Ringen)

649-014-00-4

265-082-4

64741-81-7

 

Gasöle (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte Vakuum-; Heizöl schwer

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Behandeln einer Erdölfraktion mit Wasserstoff in Gegenwart eines Katalysators; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C13 bis C50 und siedet im Bereich von etwa 230 °C bis 600 °C; dieser Lauf enthält wahrscheinlich 5 Gewichtsprozent oder mehr aromatische Kohlenwasserstoffe mit 4- bis 6-gliedrigen kondensierten Ringen)

649-015-00-X

265-162-9

64742-59-2

 

Rückstände (Erdöl), hydrodesulfurierte Offene- Turm; Heizöl schwer

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Behandeln eines Offenen- Turmrückstands mit Wasserstoff in Gegenwart eines Katalysators unter Bedingungen zum Entfernen organischer Schwefelverbindungen; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend größer als C20 und siedet über etwa 350 °C bis 220 °C; dieser Lauf enthält wahrscheinlich 5 Gewichtsprozent oder mehr aromatische Kohlenwasserstoffe mit 4- bis 6-gliedrigen kondensierten Ringen)

649-016-00-5

265-181-2

64742-78-5

 

Gasöle (Erdöl), hydrodesulfurierte schwere Vakuum-; Heizöl schwer

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten aus einem katalytischen Hydrodesulfurierungsverfahren; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C20 bis C50 und siedet im Bereich von etwa 350 °C bis 600 °C; dieser Lauf enthält wahrscheinlich 5 Gewichtsprozent oder mehr aromatische Kohlenwasserstoffe mit kondensierten Ringen)

649-017-00-0

265-189-6

64742-86-5

 

Rückstände (Erdöl), dampfgekrackte; Heizöl schwer

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten als Rückstandsfraktion aus der Destillation der Produkte eines Dampfkrackverfahrens (einschließlich Dampfkracken zur Herstellung von Ethylen); besteht vorherrschend aus ungesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend größer als C14 und siedet über etwa 260 °C; dieser Lauf enthält wahrscheinlich 5 Gewichtsprozent oder mehr aromatische Kohlenwasserstoffe mit 4- bis 6-gliedrigen kondensierten Ringen)

649-018-00-6

265-193-8

64742-90-1

 

Rückstände (Erdöl), offene; Heizöl schwer

(komplexer Rückstand aus der offenen Destillation von Rohöl; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend größer als C11 und siedet über etwa 200 °C; dieser Lauf kann 5 Gewichtsprozent oder mehr aromatische Kohlenwasserstoffe mit 4- bis 6-gliedrigen kondensierten Ringen enthalten)

649-019-00-1

269-777-3

68333-22-2

 

Gereinigte Öle (Erdöl), hydrodesulfurierte katalytisch gekrackte; Heizöl schwer

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Behandeln von katalytisch gekracktem gereinigtem Öl mit Wasserstoff, um organischen Schwefel in Schwefelwasserstoff zu überführen, der entfernt wird; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend größer als C20 und siedet über etwa 350 °C; dieser Lauf kann 5 Gewichtsprozent oder mehr aromatische Kohlenwasserstoffe mit 4- bis 6-gliedrigen kondensierten Ringen enthalten)

649-020-00-7

269-782-0

68333-26-6

 

Destillate (Erdöl), hydrodesulfurierte intermeditäre katalytisch gekrackte; Heizöl schwer

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Behandeln von katalytisch gekrackten Destillaten mit Wasserstoff, um organischen Schwefel in Schwefelwasserstoff zu überführen, der entfernt wird; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C11 bis C30 und siedet im Bereich von etwa 205 °C bis 450 °C; enthält eine relativ große Menge tricyclischer aromatischer Kohlenwasserstoffe)

649-021-00-2

269-783-6

68333-27-7

 

Destillate (Erdöl), hydrodesulfurierte schwere katalytisch gekrackte; Heizöl schwer

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Behandeln von schweren katalytisch gekrackten Destillaten mit Wasserstoff, um organischen Schwefel in Schwefelwasserstoff zu überführen, der entfernt wird; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C15 bis C35 und siedet im Bereich von etwa 260 °C bis 500 °C; dieser Lauf kann 5 Gewichtsprozent oder mehr aromatische Kohlenwasserstoffe mit 4- bis 6-gliedrigen kondensierten Ringen enthalten)

649-022-00-8

269-784-1

68333-28-8

 

Brennöl, Öle aus Rückständen von Straight-run-Benzin, hochschwefelhaltig; Heizöl schwer

649-023-00-3

270-674-0

68476-32-4

 

Brennöl, Rückstand; Heizöl schwer

(flüssiges Produkt aus verschiedenen Raffinerieläufen, gewöhnlich Rückstände; die Zusammensetzung ist komplex und variiert mit der Rohölquelle)

649-024-00-9

270-675-6

68476-33-5

 

Rückstände (Erdöl), katalytische Reformer Fraktionator Rückstandsdestillation; Heizöl schwer

(komplexer Rückstand aus der Destillation eines katalytischen Reformer Fraktionator Rückstandes; siedet etwa über 399 °C)

649-025-00-4

270-792-2

68478-13-7

 

Rückstände (Erdöl), schweres Kokereigasöl und Vakuumgasöl; Heizöl schwer

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt als Rückstandsfraktion aus der Destillation von schwerem Kokereigasöl und Vakuumgasöl; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend größer als C13 und siedet über etwa 230 °C)

649-026-00-X

270-796-4

68478-17-1

 

Rückstände (Erdöl), schwere Kokerei und leichte Vakuum; Heizöl schwer

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt als Rückstandsfraktion aus der Destillation von schwerem Kokereigasöl und leichtem Vakuumgasöl; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend größer als C13 und siedet über etwa 230 °C)

649-027-00-5

270-983-0

68512-61-8

 

Rückstände (Erdöl), leichte Vakuum; Heizöl schwer

(komplexer Rückstand aus der Vakuumdestillation des Rückstands aus der offenen Destillation von Rohöl; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend größer als C13 und siedet über etwa 230 °C)

649-028-00-0

270-984-6

68512-62-9

 

Rückstände (Erdöl), dampfgekrackte leichte; Heizöl schwer

(komplexer Rückstand aus der Destillation von Produkten aus einem Dampfkrackverfahren; besteht vorherrschend aus aromatischen und ungesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen größer als C7 und siedet im Bereich von etwa 101 °C bis 555 °C)

649-029-00-6

271-013-9

68513-69-9

 

Brennöl, no. 6; Heizöl schwer

(Brennöl mit einer minimalen Viskosität von 197 10-6 m2.s-1 bei 37,7 °C und einer maximalen Viskosität von 197 10-5 m2.s-1 bei 37,7 °C)

649-030-00-1

271-384-7

68553-00-4

 

Rückstände (Erdöl), Topanlage, niedrig-Schwefel; Heizöl schwer

(eine wenig Schwefel enthaltende komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt als Rückstandsfraktion aus der Topanlagendestillation von Rohöl; es ist der Rückstand nach dem Entfernen von Straight-run-Benzinschnitt, Kerosinschnitt und Gasölschnitt)

649-031-00-7

271-763-7

68607-30-7

 

Gase (Erdöl), schwere offene; Heizöl schwer

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation von Rohöl; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C7 bis C35 und siedet im Bereich von etwa 121 °C bis 510 °C)

649-032-00-2

272-184-2

68783-08-4

 

Rückstände (Erdöl), Kokswäscher, kondensierte Ring-Aromaten enthaltend; Heizöl schwer

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt als Rückstandsfraktion durch Destillation des Vakuumrückstands und der Produkte aus einem thermischen Krackverfahren; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend größer als C20 und siedet über etwa 350 °C. Dieser Lauf kann 5 Gewichtsprozent oder mehr aromatische Kohlenwasserstoffe mit 4- bis 6-gliedrigen kondensierten aromatischen Ringen enthalten)

649-033-00-8

272-187-9

68783-13-1

 

Destillate (Erdöl), Erdölrückstände Vakuum; Heizöl schwer

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Vakuumdestillation des Rückstands aus der offenen Destillation von Rohöl)

649-034-00-3

273-263-4

68955-27-1

 

Rückstände (Erdöl), dampfgekrackt, harzartig; Heizöl schwer

(komplexer Rückstand aus der Destillation von dampfgekrackten Erdölrückständen)

649-035-00-9

273-272-3

68955-36-2

 

Destillate (Erdöl), intermediär Vakuum; Heizöl schwer

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Vakuumdestillation des Rückstands aus der offenen Destillation von Rohöl; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C14 bis C42 und siedet im Bereich von etwa 250 °C bis 545 °C; dieser Lauf kann 5 Gewichtsprozent oder mehr aromatische Kohlenwasserstoffe mit 4- bis 6-gliedrigen kondensierten Ringen enthalten)

649-036-00-4

274-683-0

70592-76-6

 

Destillate (Erdöl), leichte Vakuum; Heizöl schwer

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Vakuumdestillation des Rückstands aus der offenen Destillation von Rohöl; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C11 bis C35 und siedet im Bereich von etwa 250 °C bis 545 °C)

649-037-00-X

247-684-6

70592-77-7

 

Destillate (Erdöl), Vakuum; Heizöl schwer

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Vakuumdestillation des Rückstands aus der offenen Destillation von Rohöl; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C15 bis C50 und siedet im Bereich von etwa 270 °C bis 600 °C; dieser Lauf kann 5 Gewichtsprozent oder mehr aromatische Kohlenwasserstoffe mit 4- bis 6-gliedrigen kondensierten Ringen enthalten)

649-038-00-5

274-685-1

70592-78-8

 

Gasöle (Erdöl), hydrodesulfurierte Koker schwere Vakuum; Heizöl schwer

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Hydrodesulfurierung von schweren Kokereidestillatausgangsstoffen; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C18 bis C44 und siedet im Bereich von etwa 304 °C bis 548 °C; enthält wahrscheinlich 5 Gewichtsprozent oder mehr aromatische Kohlenwasserstoffe mit 4- bis 6-gliedrigen kondensierten Ringen)

649-039-00-0

285-555-9

85117-03-9

 

Rückstände (Erdöl), dampfgekrackt, Destillate; Heizöl schwer

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man während der Produktion von aufbereitetem Erdölteer durch Destillation von dampfgekracktem Teer erhält; besteht vorherrschend aus aromatischen und anderen Kohlenwasserstoffen und organischen Schwefelverbindungen)

649-040-00-6

292-657-7

90669-75-3

 

Rückstände (Erdöl), Vakuum, leicht; Heizöl schwer

(komplexer Rückstand aus der Vakuumdestillation des Rückstands aus der offenen Destillation von Rohöl; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend größer als C24 und siedet über etwa 390 °C)

649-041-00-1

292-658-2

90669-76-4

 

Brennöl, schwer, hochschwefelhaltig; Heizöl schwer

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Destillation von rohem Erdöl erhält; besteht vorherrschend aus aliphatischen, aromatischen und cycloaliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend höher als C25 und siedet über etwa 400 °C)

649-042-00-7

295-396-7

92045-14-2

 

Rückstände (Erdöl), katalytisches Kracken; Heizöl schwer

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt als Rückstandsfraktion aus der Destillation der Produkte aus einem katalytischen Krackverfahren; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend größer als C11 und siedet über etwa 200 °C)

649-043-00-2

295-511-0

92061-97-7

 

Destillate (Erdöl), intermediäre katalytisch gekrackte, thermisch abgebaut; Heizöl schwer

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Produkten aus einem katalytischen Krackverfahren, das als Wärmetransfer-Flüssigkeit benutzt wurde; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen und siedet im Bereich von etwa 220 °C bis 450 °C; dieser Lauf enthält wahrscheinlich organische Schwefelverbindungen)

649-044-00-8

295-990-6

92201-59-7

 

Rückstandsöle (Erdöl); Heizöl schwer

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, Schwefelverbindungen und metallenthaltenden organischen Verbindungen, die man als Rückstand aus Raffinerie-Fraktionier-Krackverfahren erhält; ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität größer als 2 10-6 m2.s-1 bei 100 °C)

649-045-00-3

298-754-0

93821-66-0

 

Rückstände, dampfgekrackt, thermisch behandelt; Heizöl schwer

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Behandlung und Destillation von roher dampfgekrackter Naphtha erhält; besteht vorherrschend aus ungesättigten Kohlenwasserstoffen und siedet im Bereich über etwa 180 °C)

649-046-00-9

308-733-0

98219-64-8

 

Destillate (Erdöl), hydrodesulfurierte gesamte mittlere; Heizöl schwer

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Behandeln eines Erdölausgangsstoffs mit Wasserstoff erhält; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C9 bis C25 und siedet im Bereich von etwa 150 °C bis 400 °C)

649-047-00-4

309-863-0

101316-57-8

 

Rückstände (Erdöl), katalytisch reformierte Fraktionator-; Heizöl schwer

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt als Rückstandsfraktion durch Destillation des Produkts aus einem katalytischen Reformingverfahren; besteht aus vorherrschend aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C10 bis C25 und siedet im Bereich von etwa 160 °C bis 400 °C; dieser Lauf kann 5 Gewichtsprozent oder mehr aromatische Kohlenwasserstoffe mit 4- oder 6-gliedrigen kondensierten Ringen enthalten)

649-048-00-X

265-069-3

64741-67-9

 

Erdöl; Rohöl

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen; besteht in erster Linie aus aliphatischen, alicyclischen und aromatischen Kohlenwasserstoffen; kann auch geringe Mengen Stickstoff, Sauerstoff und Schwefelverbindungen enthalten; diese Kategorie schließt Leicht-, Mittel- und Schwererdöle ein, auch aus Teersanden extrahierte Öle; kohlenwasserstoffhaltige Materialien, die zu ihrer Gewinnung der Konversion zu Erdölraffineriegrundstoffen größere chemische Veränderungen erfordern wie rohe Schieferöle, aufgewertete Schieferöle und flüssige Kohlenbrennstoffe sind in dieser Definition nicht enthalten)

649-049-00-5

232-298-5

8002-05-9

 

▼M5 —————

▼M14 —————

▼M5 —————

▼C1

Klauenöl (Erdöl), Säure-behandelt; Weichparaffin

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Behandeln von Klauenöl mit Schwefelsäure erhält; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit verzweigter Kette mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C20 bis C50)

649-175-00-0

300-225-7

93924-31-3

L

Klauenöl (Erdöl), Ton-behandelt; Weichparaffin

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Behandeln von Klauenöl mit natürlichem oder modifiziertem Ton entweder in einem Kontakt- oder Perkolationsverfahren zur Beseitigung von Spuren polarer Verbindungen und von vorhandenen Verunreinigungen erhält; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit verzweigter Kette mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C20 bis C50)

649-176-00-6

300-226-2

93924-32-4

L

▼M5 —————

▼C1

Klauenöl (Erdöl), kohlenstoffbehandelt; Weichparaffin

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Behandlung von Klauenöl mit Aktivkohle erhält, um Spurenbestandteile und Verunreinigungen zu entfernen; besteht vorherrschend aus gesättigten Kohlenwasserstoffen mit gerader Kette mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend größer als C12)

649-211-00-5

308-126-0

97862-76-5

L

Destillate (Erdöl), gesüßte mittlere; Gasöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Aussetzen eines Erdöldestillats einem Süßungsverfahren zur Konvertierung von Mercaptanen oder zum Entfernen saurer Verschmutzungen; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C9 bis C20 und siedet im Bereich von etwa 150 °C bis 345 °C)

649-212-00-0

265-088-7

64741-86-2

N

Gasöle (Erdöl), Lösungsmittel-aufbereitete; Gasöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten als Raffinat aus einem Lösungsmittelextraktionsverfahren; besteht vorherrschend aus aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C11 bis C25 und siedet im Bereich von etwa 205 °C bis 400 °C)

649-213-00-6

265-092-9

64741-90-8

N

Destillate (Erdöl), Lösungsmittel-aufbereitete mittlere; Gasöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten als Raffinat aus einem Lösungsmittelextraktionsverfahren; besteht vorherrschend aus aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C9 bis C20 und siedet im Bereich von etwa 150 °C bis 345 °C)

649-214-00-1

265-093-4

64741-91-9

N

Gasöle (Erdöl), säurebehandelte; Gasöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten als Raffinat aus einem Verfahren durch Einwirkung von Schwefelsäure; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C13 bis C25 und siedet im Bereich von etwa 230 °C bis 400 °C)

649-215-00-7

265-112-6

64742-12-7

N

Destillate (Erdöl), säurebehandelte mittlere; Gasöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten als Raffinat aus einem Verfahren durch Einwirkung von Schwefelsäure; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C11 bis C20 und siedet im Bereich von etwa 205 °C bis 345 °C)

649-216-00-2

265-113-1

64742-13-8

N

Destillate (Erdöl), säurebehandelte leichte; Gasöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten als Raffinat aus einem Verfahren durch Einwirkung von Schwefelsäure; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C9 bis C16 und siedet im Bereich von etwa 150 °C bis 290 °C)

649-217-00-8

265-114-7

64742-14-9

N

Gasöle (Erdöl), chemisch neutralisiert; Gasöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch eine Behandlungsmethode zum Entfernen saurer Stoffe; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C13 bis C25 und siedet im Bereich von etwa 230 °C bis 400 °C)

649-218-00-3

265-129-9

64742-29-6

N

Destillate (Erdöl), chemisch neutralisierte mittlere; Gasöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch eine Behandlungsmethode zum Entfernen saurer Stoffe; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C11 bis C20 und siedet im Bereich von etwa 205 °C bis 345 °C)

649-219-00-9

265-130-4

64742-30-9

N

Destillate (Erdöl), tonbehandelte mittlere; Gasöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, entsteht durch Behandeln einer Erdölfraktion mit natürlichem oder modifiziertem Ton in entweder einem Kontakt- oder Perkolationsverfahren zum Entfernen von Spuren polarer Verbindungen und von vorhandenen Verunreinigungen; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C9 bis C20 und siedet im Bereich von etwa 150 °C bis 345 °C)

649-220-00-4

265-139-3

64742-38-7

N

Destillate (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte mittlere; Gasöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Behandlung einer Erdölfraktion mit Wasserstoff in Gegenwart eines Katalysators; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C11 bis C25 und siedet im Bereich von etwa 205 °C bis 400 °C)

649-221-00-X

265-148-2

64742-46-7

N

Gasöle (Erdgas), hydrodesulfuriert; Gasöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten aus einem Erdölgrundstoff durch Behandeln mit Wasserstoff, um organischen Schwefel in Schwefelwasserstoff zu verwandeln, der entfernt wird; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C13 bis C25 und siedet im Bereich von etwa 230 °C bis 400 °C)

649-222-00-5

265-182-8

64742-79-6

N

Destillate (Erdöl), hydrodesulfurierte mittlere; Gasöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten aus einem Erdölgrundstoff durch Behandeln mit Wasserstoff, um organischen Schwefel in Schwefelwasserstoff zu verwandeln, der entfernt wird; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C11 bis C25 und siedet im Bereich von etwa 205 °C bis 400 °C)

649-223-00-0

265-183-3

64742-80-9

N

Destillate (Erdöl), katalytischer Reformer Fraktionator Rückstand, hochsiedend; Gasöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von katalytischem Reformer Fraktionator Rückstand; siedet im Bereich von etwa 343 °C bis 399 °C)

649-228-00-8

270-719-4

68477-29-2

N

Destillate (Erdöl), katalytischer Reformer Fraktionator Rückstand, intermediär siedend; Gasöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von katalytischem Reformer Fraktionator Rückstand; siedet im Bereich von etwa 288 °C bis 371 °C)

649-229-00-3

270-721-5

68477-30-5

N

Destillate (Erdöl), katalytische Reformer Fraktionator Rückstand, niedrigsiedend; Gasöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von katalytischem Reformer Fraktionator Rückstand; siedet etwa unter 288 °C)

649-230-00-9

270-722-0

68477-31-6

N

Destillate (Erdöl), stark raffinierte mittlere; Gasöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man aus einer Erdöl-Fraktion erhält, indem man sie mehreren der folgenden Schritte aussetzt: Filtrieren, Zentrifugieren, offene Destillation, Vakuumdestillation, Ansäuern, Neutralisieren und Tonbehandlung; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C10 bis C20)

649-231-00-4

292-615-8

90640-93-0

N

Destillate (Erdöl), katalytische Reformer, schwer aromatisch Konzentrat; Gasöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man aus der Destillation eines katalytisch reformierten Erdölschnittes erhält; besteht vorherrschend aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C10 bis C16 und siedet im Bereich von etwa 200 °C bis 300 °C)

649-232-00-X

295-294-2

91995-34-5

N

Gasöle, paraffinhaltig; Gasöl — nicht spezifiziert

(Destillat aus der Redestillation einer komplexen Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Destillation von Ausflüssen aus einer scharfen katalytischen Behandlung von Paraffinen mit Wasserstoff enthält; siedet im Bereich von etwa 190 °C bis 330 °C)

649-233-00-5

300-227-8

93924-33-5

N

Naphtha (Erdöl), durch Lösungsmittel gereinigt hydrodesulfuriert schwer; Gasöl — nicht spezifiziert

649-234-00-0

307-035-3

97488-96-5

N

Kohlenwasserstoffe, C16-20-, mit Wasserstoff behandeltes Mitteldestillat, leichte Destillate; Gasöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man als erste Läufe aus der Vakuumdestillation von Ausflüssen aus der Behandlung eines Mitteldestillats mit Wasserstoff erhält; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C16 bis C20 und siedet im Bereich von etwa 290 °C bis 350 °C; ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität von 2 10-6 m2.s-1 bei 100 °C)

649-235-00-6

307-659-6

97675-85-9

N

Kohlenwasserstoffe, C12-20, mit Wasserstoff behandelte paraffinhaltige, leichte Destillate; Gasöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man als erste Läufe aus der Vakuumdestillation von Ausflüssen aus der Behandlung von schweren Paraffinen mit Wasserstoff in Gegenwart eines Katalysators erhält; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C12 bis C20 und siedet im Bereich von etwa 230 °C bis 350 °C; ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität von 2 10-6 m2.s-1 bei 100 °C)

649-236-00-1

307-660-1

97675-86-0

N

Kohlenwasserstoffe, C11-17, durch Lösungsmittel extrahierte leichte naphthenhaltige; Gasöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Extraktion der Aromaten aus einem leichten naphthenhaltigen Destillat mit einer Viskosität von 2,2 10-6 m2.s-1 bei 40 °C erhält; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C11 bis C17 und siedet im Bereich von etwa 200 °C bis 300 °C)

649-237-00-7

307-757-9

97722-08-2

N

Gasöle, mit Wasserstoff behandelt; Gasöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man aus der Redestillation der Ausflüsse aus der Behandlung von Paraffinen mit Wasserstoff in Gegenwart eines Katalysators erhält; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C17 bis C27 und siedet im Bereich von etwa 330 °C bis 340 °C)

649-238-00-2

308-128-1

97862-78-7

N

Destillate (Erdöl), mit Kohlenstoff behandelte leichte paraffinhaltige; Gasöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Behandlung einer Erdöl-Fraktion mit Aktivkohle erhält, um Spuren polarer Bestandteile und Verunreinigungen zu entfernen; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C12 bis C28)

649-239-00-8

309-667-5

100683-97-4

N

Destillate (Erdöl), intermediäre paraffinhaltige, mit Kohlenstoff behandelt; Gasöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Behandlung von Erdöl mit Aktivkohle erhält, um Spuren polarer Bestandteile und Verunreinigungen zu entfernen; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C16 bis C36)

649-240-00-3

309-668-0

100683-98-5

N

Destillate (Erdöl), intermediäre paraffinhaltige, mit Ton behandelt; Gasöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Behandlung von Erdöl mit Bleicherde erhält, um Spuren polarer Bestandteile und Verunreinigungen zu entfernen; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C16 bis C36)

649-241-00-9

309-669-6

100683-99-6

N

Alkane, C12-26-verzweigt und linear;

649-242-00-4

292-454-3

90622-53-0

N

Schmierfette; Schmierfett

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C12 bis C50; kann organische Salze von Alkalimetallen, Erdalkalimetallen und/oder Aluminiumverbindungen enthalten)

649-243-00-X

278-011-7

74869-21-9

N

Weichwachs (Erdöl); Paraffingatsch

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten aus einer Erdölfraktion durch Lösungsmittelkristallisation (Lösungsmittelentwachsen) oder als Destillationsfraktion aus sehr wächserner Basis; besteht vorherrschend aus gesättigten Kohlenwasserstoffen mit gerader und verzweigter Kette und mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend größer als C20)

649-244-00-5

265-165-5

64742-61-6

N

Paraffinkuchen (Erdöl), säurebehandelt; Paraffingatsch

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten als Raffinat durch Behandeln einer Erdöl-Paraffinkuchen-Fraktion in einem Schwefelsäureverfahren; besteht vorherrschend aus gesättigten Kohlenwasserstoffen mit gerader und verzweigter Kette mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend größer als C20)

649-245-00-0

292-659-8

90669-77-5

N

Paraffinkuchen (Erdöl), tonbehandelt; Paraffingatsch

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Behandeln einer Erdöl-Paraffinkuchen-Fraktion mit natürlichem oder modifiziertem Ton entweder in einem Kontakt- oder Perkolationsverfahren erhält; besteht vorherrschend aus gesättigten Kohlenwasserstoffen mit gerader und verzweigter Kette mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend größer als C20)

649-246-00-6

292-660-3

90669-78-6

N

Paraffinkuchen (Erdöl), mit Wasserstoff behandelt; Paraffingatsch

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Behandeln von Paraffinkuchen mit Wasserstoff in Gegenwart eines Katalysators erhält; besteht vorherrschend aus gesättigten Kohlenwasserstoffen mit gerader und verzweigter Kette mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend größer als C20)

649-247-00-1

295-523-6

92062-09-4

N

Paraffinkuchen (Erdöl), niedrig schmelzend; Paraffingatsch

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man aus einer Erdöl-Fraktion durch Lösungsmittelentparaffinierung erhält; besteht vorherrschend aus gesättigten Kohlenwasserstoffen mit gerader und verzweigter Kette mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend größer als C12)

649-248-00-7

295-524-1

92062-10-7

N

Paraffinkuchen (Erdöl), niedrig schmelzend, mit Wasserstoff behandelt; Paraffingatsch

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Behandeln von niedrig schmelzendem Paraffinkuchen mit Wasserstoff in Gegenwart eines Katalysators erhält; besteht vorherrschend aus gesättigten Kohlenwasserstoffen mit gerader und verzweigter Kette mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend größer als C12)

649-249-00-2

295-525-7

92062-11-8

N

Paraffinkuchen (Erdöl), niedrig schmelzend, mit Kohlenstoff behandelt; Paraffingatsch

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Behandlung von niedrig schmelzendem Paraffinkuchen mit Aktivkohle erhält, um Spuren polarer Bestandteile und Verunreinigungen zu entfernen; besteht vorherrschend aus gesättigten Kohlenwasserstoffen mit gerader und verzweigter Kette mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend größer als C12)

649-250-00-8

308-155-9

97863-04-2

N

Paraffinkuchen (Erdöl), niedrig schmelzend, mit Ton behandelt; Paraffingatsch

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Behandlung von niedrig schmelzendem Paraffinkuchen mit Bentonit erhält, um Spuren polarer Bestandteile und Verunreinigungen zu entfernen; besteht vorherrschend aus gesättigten Kohlenwasserstoffen mit gerader und verzweigter Kette mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend größer als C12)

649-251-00-3

308-156-4

97863-05-3

N

Paraffinkuchen (Erdöl), niedrig schmelzend, mit Kieselsäure behandelt; Paraffingatsch

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Behandlung von niedrig schmelzendem Paraffinkuchen mit Kieselsäure erhält, um Spuren polarer Bestandteile und Verunreinigungen zu entfernen; besteht vorherrschend aus gesättigten Kohlenwasserstoffen mit gerader und verzweigter Kette mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend größer als C12)

649-252-00-9

308-158-5

97863-06-4

N

Paraffinkuchen (Erdöl), mit Kohlenstoff behandelt; Paraffingatsch

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Behandlung von Erdöl-Paraffinkuchen mit Aktivkohle erhält, um Spuren polarer Bestandteile und Verunreinigungen zu entfernen)

649-253-00-4

309-723-9

100684-49-9

N

Petrolatum; Petrolatum

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die als Semifeststoff beim Entwachsen von paraffinhaltigem Rückstandsöl erhalten wird; besteht vorherrschend aus gesättigten kristallinen und flüssigen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend größer als C25)

649-254-00-X

232-373-2

8009-03-8

N

Petrolatum (Erdöl), oxidiertes; Petrolatum

(komplexe Kombination organischer Verbindungen, vorherrschend Carbonsäuren mit hohem Molekulargewicht, erhalten durch Luftoxidation von Petrolatum)

649-255-00-5

265-206-7

64743-01-7

N

Petrolatum (Erdöl), aluminiumoxidbehandelt; Petrolatum

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Behandeln von Petrolatum mit Al2O3, um polare Bestandteile und Verunreinigungen zu entfernen; besteht vorherrschend aus gesättigten, kristallinen und flüssigen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend größer als C25)

649-256-00-0

285-098-5

85029-74-9

N

Petrolatum (Erdöl), mit Wasserstoff behandelt; Petrolatum

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man als Semifeststoff aus entwachstem paraffinhaltigem Rückstandsöl, behandelt mit Wasserstoff in Gegenwart eines Katalysators, erhält; besteht vorherrschend aus gesättigten mikrokristallinen und flüssigen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend größer als C20)

649-257-00-6

295-459-9

92045-77-7

N

Petrolatum (Erdöl), mit Kohlenstoff behandelt; Petrolatum

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Behandlung von Erdöl-Petrolatum mit Aktivkohle erhält, um Spuren polarer Bestandteile und Verunreinigungen zu entfernen; besteht vorherrschend aus gesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend größer als C20)

649-258-00-1

308-149-6

97862-97-0

N

Petrolatum (Erdöl), mit Kieselsäure behandelt; Petrolatum

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Behandlung von Erdöl-Petrolatum mit Kieselsäure erhält, um Spuren polarer Bestandteile und Verunreinigungen zu entfernen; besteht vorherrschend aus gesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend größer als C20)

649-259-00-7

308-150-1

97862-98-1

N

Petrolatum (Erdöl), mit Ton behandelt; Petrolatum

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Behandlung von Petrolatum mit Bleicherde erhält, um Spuren polarer Bestandteile und Verunreinigungen zu entfernen; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend größer als C25)

649-260-00-2

309-706-6

100684-33-1

N

Benzin, natürliches; Naphtha, niedrig siedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, von Naturgas durch Kühl- oder Absorptionsverfahren getrennt; besteht vorherrschend aus gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C4 bis C8 und siedet im Bereich von etwa – 20 °C bis 120 °C)

649-261-00-8

232-349-1

8006-61-9

P

Naphtha; Naphtha, niedrig siedend

(aufbereitete, teilweise aufbereitete oder nicht aufbereitete Erdölprodukte hergestellt durch Destillation von Naturgas; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C5 bis C6 und siedet im Bereich von etwa 100 °C bis 200 °C)

649-262-00-3

232-443-2

8030-30-6

P

Ligroin; Naphtha, niedrig siedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der fraktionierten Destillation von Erdöl; diese Fraktion siedet im Bereich von etwa 20 °C bis 135 °C)

649-263-00-9

232-453-7

8032-32-4

P

Naphtha (Erdöl), schwere Straight-run-; Naphtha, niedrig siedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Rohöldestillation; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C6 bis C12 und siedet im Bereich von etwa 65 °C bis 230 °C)

649-264-00-4

265-041-0

64741-41-9

P

Naphtha (Erdöl), gesamte Straight-run-; Naphtha, niedrig siedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Rohöldestillation; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C4 bis C11 und siedet im Bereich von etwa – 20 °C bis 220 °C)

649-265-00-X

265-042-6

64741-42-0

P

Naphtha (Erdöl), leichte Straight-run-; Naphtha, niedrig siedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Rohöldestillation; besteht vorherrschend aus aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C4 bis C10 und siedet im Bereich von etwa – 20 °C bis 180 °C)

649-266-00-5

265-046-8

64741-46-4

P

Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), leichte aliphatische; Naphtha, niedrig siedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten aus der Destillation von Rohöl oder natürlichem Benzin; besteht vorherrschend aus gesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C5 bis C10 und siedet im Bereich von etwa 35 °C bis 160 °C)

649-267-00-0

265-192-2

64742-89-8

P

Destillate (Erdöl), Straight-run leichte; Naphtha, niedrig siedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation von Rohöl; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C2 bis C7 und siedet im Bereich von etwa – 88 °C bis 99 °C)

649-268-00-6

270-077-5

68410-05-9

P

Benzin, Dampf-Wiedergewinnung; Naphtha, niedrig siedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, durch Kühlen von den Gasen aus den Dampf-Wiedergewinnungssystemen abgetrennt; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C4 bis C11 und siedet im Bereich von etwa – 20 °C bis 196 °C)

649-269-00-1

271-025-4

68514-15-8

P

Benzin, straight-run, Topanlage; Naphtha, niedrig siedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt aus der Topanlage durch Destillation von Rohöl; siedet im Bereich von etwa 36,1 °C bis 193,3 °C)

649-270-00-7

271-727-0

68606-11-1

P

Naphtha (Erdöl), ungesüßt; Naphtha, niedrig siedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen durch Destillation von Naphthaläufen aus verschiedenen Raffinerieverfahren; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C5 bis C12 und siedet im Bereich von etwa 0 °C bis 230 °C)

649-271-00-2

272-186-3

68783-12-0

P

Gase (Erdöl), leichte Straight-run-Benzin Fraktionierung Stabilisator Kopfbestandteile; Naphtha, niedrig siedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Fraktionierung von leichtem Straight-run-Benzin; besteht aus gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C3 bis C6)

649-272-00-8

272-931-2

68921-08-4

P

Naphtha (Erdöl), schwere Straight-run-, Aromaten-enthaltend; Naphtha, niedrig siedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man aus einem Destillationsverfahren von rohem Erdöl erhält; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C8 bis C12 und siedet im Bereich von etwa 130 °C bis 210 °C)

649-273-00-3

309-945-6

101631-20-3

P

Naphtha (Erdöl), gesamte Alkylat-; Naphtha, niedrig siedend, modifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation der Reaktionsprodukte von Isobutan mit mono-olefinischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen gewöhnlich zwischen C3 bis C5; besteht vorherrschend aus gesättigten Kohlenwasserstoffen mit verzweigter Kette mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C7 bis C12 und siedet im Bereich von etwa 90 °C bis 220 °C)

649-274-00-9

265-066-7

64741-64-6

P

Naphtha (Erdöl), schwere Alkylat-; Naphtha, niedrig siedend, modifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation der Reaktionsprodukte von Isobutan mit mono-olefinischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen gewöhnlich zwischen C3 bis C5; besteht vorherrschend aus gesättigten Kohlenwasserstoffen mit verzweigter Kette mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C9 bis C12 und siedet im Bereich von etwa 150 °C bis 220 °C)

649-275-00-4

265-067-2

64741-65-7

P

Naphtha (Erdöl), leichte Alkylat-; Naphtha, niedrig siedend, modifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation der Reaktionsprodukte von Isobutan mit mono-olefinischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen gewöhnlich zwischen C3 bis C5; besteht vorherrschend aus gesättigten Kohlenwasserstoffen mit verzweigter Kette mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C7 bis C10 und siedet im Bereich von etwa 90 °C bis 160 °C)

649-276-00-X

265-068-8

64741-66-8

P

Naphtha (Erdöl), Isomerisations-; Naphtha, niedrig siedend, modifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der katalytischen Isomerisierung von geradkettigen paraffinhaltigen C4- bis C6-Kohlenwasserstoffen; besteht vorherrschend aus gesättigten Kohlenwasserstoffen wie Isobutan, Isopentan, 2,2-Dimethylbutan, 2-Methylpentan und 3-Methylpentan)

649-277-00-5

265-073-5

64741-70-4

P

Naphtha (Erdöl), lösungsmittelaufbereitete leichte; Naphtha, niedrig siedend, modifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten als Raffinat aus einem Lösungsmittelextraktionsverfahren; besteht vorherrschend aus aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C5 bis C11 und siedet im Bereich von etwa 35 °C bis 190 °C)

649-278-00-0

265-086-6

64741-84-0

P

Naphtha (Erdöl), lösungsmittelaufbereitete schwere; Naphtha, niedrig siedend, modifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten als Raffinat aus einem Lösungsmittelextraktionsverfahren; besteht vorherrschend aus aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C7 bis C12 und siedet im Bereich von etwa 90 °C bis 230 °C)

649-279-00-6

265-095-5

64741-92-0

P

Raffinate (Erdöl), katalytische Reformer Ethylenglykol-Wasser Gegenströmungsextrakte; Naphtha, niedrig siedend, modifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten als Raffinat aus dem UDEX-Extraktionsverfahren am katalytischen Reformerlauf; besteht aus gesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C6 bis C9)

649-280-00-1

270-088-5

68410-71-9

P

Raffinate (Erdöl), Reformer, Lurgianlage-separiert; Naphtha, niedrig siedend, modifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten als Raffinat aus einer Lurgitrennanlage; besteht vorherrschend aus nichtaromatischen Kohlenwasserstoffen mit variierenden kleinen Mengen aromatischer Kohlenwasserstoffe mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C6 bis C8)

649-281-00-7

270-349-3

68425-35-4

P

Naphtha (Erdöl), gesamte Alkylat-, Butan enthaltend; Naphtha, niedrig siedend, modifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Reaktionsprodukten von Isobuten mit mono-olefinischen Kohlenwasserstoffen, gewöhnlich mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C3 bis C5; besteht aus gesättigten Kohlenwasserstoffen mit vorherrschend verzweigter Kette und mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C7 bis C12 mit einigen Butanen und siedet im Bereich von etwa 35 °C bis 200 °C)

649-282-00-2

271-267-0

68527-27-5

P

Destillate (Erdöl), aus Naphtha Dampfkracken erhalten, durch Lösungsmittel aufbereitete leichte, mit Wasserstoff behandelt; Naphtha, niedrig siedend, modifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man als Raffinate aus einem Lösungsmittelextraktionsverfahren von mit Wasserstoff behandeltem leichten Destillat aus dampfgekrackter Naphtha erhält)

649-283-00-8

295-315-5

91995-53-8

P

Naphtha (Erdöl), C4-12-Butanalkylat, Isooctan-reich; Naphtha, niedrig siedend, modifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Alkylierung von Butanen erhält; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C4 bis C12, reich an Isooctan, und siedet im Bereich von etwa 35 °C bis 210 °C)

649-284-00-3

295-430-0

92045-49-3

P

Kohlenwasserstoffe, mit Wasserstoff behandelte leichte Naphthadestillate, durch Lösungsmittel aufbereitet; Naphtha, niedrig siedend, modifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man aus der Destillation von mit Wasserstoff behandelter Naphtha, gefolgt von einem Lösungsmittelextraktions- und Destillationsverfahren erhält; besteht vorherrschend aus gesättigten Kohlenwasserstoffen und siedet im Bereich von etwa 94 °C bis 99 °C)

649-285-00-9

295-436-3

92045-55-1

P

Naphtha (Erdöl), Isomerisierung, C6-Fraktion; Naphtha, niedrig siedend, modifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Destillation eines katalytisch isomerisierten Benzins erhält; besteht vorherrschend aus Hexanisomeren und siedet im Bereich von etwa 60 °C bis 66 °C)

649-286-00-4

295-440-5

92045-58-4

P

Kohlenwasserstoffe, C6-7-, Naphthakracken, durch Lösungsmittel aufbereitet; Naphtha, niedrig siedend, modifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Sorption von Benzol aus einem katalytisch voll hydrierten benzolreichen Kohlenwasserstoffschnitt erhält, der destillativ aus prehydrierter gekrackter Naphtha stammt; besteht vorherrschend aus paraffinhaltigen und naphthenhaltigen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C6 bis C7 und siedet im Bereich von etwa 70 °C bis 100 °C)

649-287-00-X

295-446-8

92045-64-2

P

Kohlenwasserstoffe, C6-reich, mit Wasserstoff behandelte leichte Naphthadestillate, durch Lösungsmittel aufbereitet; Naphtha, niedrig siedend, modifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Destillation von mit Wasserstoff behandelter Naphtha mit nachfolgender Lösungsmittelextraktion erhält; besteht vorherrschend aus gesättigten Kohlenwasserstoffen und siedet im Bereich von etwa 65 °C bis 70 °C)

649-288-00-5

309-871-4

101316-67-0

P

Naphtha (Erdöl), schwere katalytisch gekrackte; Katkracknaphtha, niedrig siedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Produkten aus einem katalytischen Krackverfahren; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C6 bis C12 und siedet im Bereich von etwa 65 °C bis 230 °C; enthält eine relativ große Menge ungesättigter Kohlenwasserstoffe)

649-289-00-0

265-055-7

64741-54-4

P

Naphtha (Erdöl), leichte katalytisch gekrackte; Katkracknaphtha, niedrig siedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Produkten aus einem katalytischen Krackverfahren; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C4 bis C11 und siedet im Bereich von etwa – 20 °C bis 190 °C; enthält eine relativ große Menge ungesättigter Kohlenwasserstoffe)

649-290-00-6

265-056-2

64741-55-5

P

Kohlenwasserstoffe, C3-11-, katalytische Krackdestillate; Katkracknaphtha, niedrig siedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten aus einem katalytischen Krackverfahren; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C3 bis C11 und siedet im Bereich etwa bis 204 °C)

649-291-00-1

270-686-6

68476-46-0

P

Naphtha (Erdöl), katalytisch gekracktes leichtes Destillat; Katkracknaphtha, niedrig siedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen hergestellt durch Destillation von Produkten aus einem katalytischen Krackverfahren; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C5)

649-292-00-7

272-185-8

68783-09-5

P

Destillate (Erdöl), aus Naphtha Dampfkracken erhalten, mit Wasserstoff behandelte leichte aromatische; Katkracknaphtha, niedrig siedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Behandeln eines leichten Destillats aus dampfgekrackter Naphtha erhält; besteht vorherrschend aus aromatischen Kohlenwasserstoffen)

649-293-00-2

295-311-3

91995-50-5

P

Naphtha (Erdöl), schwere katalytisch gekrackte, gesüßt; Katkracknaphtha, niedrig siedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man erhält, wenn man ein katalytisch gekracktes Erdöldestillat einem Süßungsverfahren zur Konvertierung von Mercaptanen oder zum Entfernen saurer Verunreinigungen aussetzt; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C6 bis C12 und siedet im Bereich von etwa 60 °C bis 200 °C)

649-294-00-8

295-431-6

92045-50-6

P

Naphtha (Erdöl), leichte katalytisch gekrackte gesüßte; Katkracknaphtha, niedrig siedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man erhält, wenn man Naphtha aus einem katalytischen Krackverfahren einem Süßungsverfahren zur Konvertierung von Mercaptanen oder zum Entfernen saurer Verunreinigungen aussetzt; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen, die im Bereich von etwa 35 °C bis 210 °C sieden)

649-295-00-3

295-441-0

92045-59-5

P

Kohlenwasserstoffe, C8-12-, katalytisches Kracken, chemisch neutralisiert; Katkracknaphtha, niedrig siedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Destillation eines Schnittes aus dem katalytischen Krackverfahren erhält, der einer alkalischen Wäsche unterzogen wurde; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C8 bis C12 und siedet im Bereich von etwa 130 °C bis 210 °C)

649-296-00-9

295-794-0

92128-94-4

P

Kohlenwasserstoffe, C8-12-, katalytische Krackerdestillate; Katkracknaphtha, niedrig siedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Destillation von Produkten aus einem katalytischen Krackverfahren erhält; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C8 bis C12 und siedet im Bereich von etwa 140 °C bis 210 °C)

649-297-00-4

309-974-4

101794-97-2

P

Kohlenwasserstoffe, C8-12-, katalytisches Kracken, chemisch neutralisiert, gesüßt; Katkracknaphtha, niedrig siedend

649-298-00-X

309-987-5

101896-28-0

P

Naphtha (Erdöl), leichte katalytisch gekrackte; Reformat

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Produkten aus einem katalytischen Reformingverfahren; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C5 bis C11 und siedet im Bereich von etwa 35 °C bis 190 °C; enthält eine relativ große Menge aromatischer Kohlenwasserstoffe und Kohlenwasserstoffe mit verzweigter Kette; dieser Lauf kann 10 Gewichtsprozent oder mehr Benzol enthalten)

649-299-00-5

265-065-1

64741-63-5

P

Naphtha (Erdöl), schwere katalytisch reformierte; Reformat

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt aus der Destillation von Produkten aus einem katalytischen Reformingverfahren; besteht aus vorherrschend aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C7 bis C12 und siedet im Bereich von etwa 90 °C bis 230 °C)

649-300-00-9

265-070-9

64741-68-0

P

Destillate (Erdöl), katalytisch reformierter Depentanizer; Reformat

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten aus einem katalytischen Reformingverfahren; besteht vorherrschend aus aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C3 bis C6 und siedet im Bereich von etwa – 49 °C bis 63 °C)

649-301-00-4

270-660-4

68475-79-6

P

Kohlenwasserstoffe, C2-6-, C6-8-katalytische Reformer; Reformat

649-302-00-X

270-687-1

68476-47-1

P

Rückstände (Erdöl), C6-8-katalytische Reformer; Reformat

(komplexer Rückstand aus dem katalytischen Reforming von C6-8-Beschickung; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C2 bis C6)

649-303-00-5

270-794-3

68478-15-9

P

Naphtha (Erdöl), leichte katalytisch reformierte, aromatenfrei; Reformat

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten aus einem katalytischen Reformingverfahren; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C5 bis C8 und siedet im Bereich von etwa 35 °C bis 120 °C; enthält eine relativ große Menge von aromatischen Bestandteilen befreiter Kohlenwasserstoffe mit verzweigter Kette)

649-304-00-0

270-993-5

68513-03-1

P

Destillate (Erdöl), katalytisch reformierte Straight-run-Naphtha Kopf; Reformat

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch katalytisches Reformieren von Straight-run-Naphtha, gefolgt durch Fraktionierung des gesamten Ausflusses; besteht aus gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C2 bis C6)

649-305-00-6

271-008-1

68513-63-3

P

Erdölprodukte, Wasserstoffaufbereiter-Katalysereformierer Reformate; Reformat

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus einem Wasserstoffaufbereitungs-Katalysereformierverfahren, siedet im Bereich von etwa 27 °C bis 210 °C)

649-306-00-1

271-058-4

68514-79-4

P

Naphtha (Erdöl), gesamte reformierte; Reformat

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Produkten aus einem katalytischen Reformingverfahren; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C5 bis C12 und siedet im Bereich von etwa 35 °C bis 230 °C)

649-307-00-7

272-895-8

68919-37-9

P

Naphtha (Erdöl), katalytisch reformiert; Reformat

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Produkten von einem katalytischen Reformingverfahren; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C4 bis C12 und siedet im Bereich von etwa 30 °C bis 220 °C; enthält eine relativ große Menge aromatischer Kohlenwasserstoffe mit verzweigter Kette; dieser Lauf kann 10 Volumprozent oder mehr Benzol enthalten)

649-308-00-2

273-271-8

68955-35-1

P

Destillate (Erdöl), katalytisch reformierte mit Wasserstoff behandelte leichte C8-12-aromatische Fraktion; Reformat

(komplexe Kombination von Alkylbenzolen, erhalten durch katalytisches Reformieren von Erdölnaphtha; besteht vorherrschend aus Alkylbenzolen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C8 bis C10 und siedet im Bereich von etwa 160 °C bis 180 °C)

649-309-00-8

285-509-8

85116-58-1

P

Aromatische Kohlenwasserstoffe, C8, durch katalytisches Reformieren; Reformat

649-310-00-3

295-279-0

91995-18-5

P

Aromatische Kohlenwasserstoffe, C7-12-, C8-reich; Reformat

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Abtrennen von der Platformat-enthaltenden Fraktion erhält; besteht vorherrschend aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C7 bis C12 (in erster Linie C8) und kann nichtaromatische Kohlenwasserstoffe enthalten, beide sieden im Bereich von etwa 130 °C bis 200 °C)

649-311-00-9

297-401-8

93571-75-6

P

Benzin, C5-11-, hoch-Oktan stabilisiert reformiert; Reformat

(komplexe, hoch oktanhaltige Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch katalytische Dehydrierung einer vorherrschend naphthenhaltigen Naphtha erhält; besteht vorherrschend aus Aromaten und Nichtaromaten mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C5 bis C11 und siedet im Bereich von etwa 45 °C bis 185 °C)

649-312-00-4

297-458-9

93572-29-3

P

Kohlenwasserstoffe, C7-12-, C9-Aromaten-reich, Reforming schwere Fraktion, Reformat

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Abtrennen von der Platformat-enthaltenden Fraktion erhält; besteht vorherrschend aus nichtaromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C7 bis C12 und siedet im Bereich von etwa 130 °C bis 200 °C und enthält C9 und höhere aromatische Kohlenwasserstoffe)

649-313-00-X

297-465-7

93572-35-1

P

Kohlenwasserstoffe, C5-11-, Nichtaromaten-reiche, Reforming leichte Fraktion; Reformat

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Abtrennen von der Platformat-enthaltenden Fraktion erhält; besteht vorherrschend aus nichtaromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C5 bis C11 und siedet im Bereich von etwa 35 °C bis 125 °C und enthält Benzol und Toluol)

649-314-00-5

297-466-2

93572-36-2

P

Klauenöl (Erdöl), Kieselsäurebehandelt; Weichparaffin

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Behandlung von Klauenöl mit Kieselsäure erhält, um Spurenbestandteile und Verunreinigungen zu entfernen; besteht vorherrschend aus gesättigten Kohlenwasserstoffen mit gerader Kette mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend größer als C12)

649-315-00-0

308-127-6

97862-77-6

L

Naphtha (Erdöl), leichte thermisch gekrackte; Naphtha, thermisch gekrackt, niedrig siedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus Destillation von Produkten aus einem thermischen Krackverfahren; besteht vorherrschend aus ungesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C4 bis C8 und siedet im Bereich von etwa – 10 °C bis 130 °C)

649-316-00-6

265-075-6

64741-74-8

P

Naphtha (Erdöl), schwere thermisch gekrackte; Naphtha, thermisch gekrackt, niedrig siedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten aus einem thermischen Krackverfahren; besteht vorherrschend aus ungesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C6 bis C12 und siedet im Bereich von etwa 65 °C bis 220 °C)

649-317-00-1

265-085-0

64741-83-9

P

Destillate (Erdöl), schwere aromatische; Naphtha, thermisch gekrackt, niedrig siedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten aus thermischem Kracken von Ethan und Propan; diese höher siedende Fraktion besteht vorherrschend aus C5-C7-aromatischen Kohlenwasserstoffen mit einigen ungesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend von C5; dieser Lauf kann Benzol enthalten)

649-318-00-7

267-563-4

67891-79-6

P

Destillate (Erdöl), leichte aromatische; Naphtha, thermisch gekrackt, niedrig siedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten aus thermischem Kracken von Ethan und Propan; diese niedrigere siedende Fraktion besteht vorherrschend aus C5-C7-aromatischen Kohlenwasserstoffen mit einigen ungesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend von C5; dieser Lauf kann Benzol enthalten)

649-319-00-2

267-565-5

67891-80-9

P

Destillate (Erdöl), Naphtha-Raffinat durch Pyrolyse erhalten, Benzin-Verschnitt; Naphtha, thermisch gekrackt, niedrig siedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Pyrolysefraktionierung bei 816 °C von Naphtha und Raffinat; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen von C9 und siedet bei etwa 204 °C)

649-320-00-8

270-344-6

68425-29-6

P

Aromatische Kohlenwasserstoffe, C6-8-, Naphtha-Raffinat durch Pyrolyse erhalten; Naphtha, thermisch gekrackt, niedrig siedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch fraktionierte Pyrolyse von Naphtha und Raffinat bei 816 °C; besteht vorherrschend aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C6 bis C8, einschließlich Benzol)

649-321-00-3

270-658-3

68475-70-7

P

Destillate (Erdöl), thermisch gekrackte Naphtha und Gasöl; Naphtha, thermisch gekrackt, niedrig siedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von thermisch gekrackter Naphtha und/oder Gasöl; besteht vorherrschend aus olefinischen Kohlenwasserstoffen mit einer Kohlenstoffzahl von C5 und siedet im Bereich von etwa 33 °C bis 60 °C)

649-322-00-9

271-631-9

68603-00-9

P

Destillate (Erdöl), thermisch gekrackte Naphtha und Gasöl, C5-Dimer-enthaltend; Naphtha, thermisch gekrackt, niedrig siedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch extrahierende Destillation von thermisch gekrackter Naphtha und/oder Gasöl; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit einer Kohlenstoffzahl von C5 mit einigen dimerisierten C5-Olefinen und siedet im Bereich von etwa 33 °C bis 184 °C)

649-323-00-4

271-632-4

68603-01-0

P

Destillate (Erdöl), thermisch gekrackte Naphtha und Gasöl, extrahierend; Naphtha, thermisch gekrackt, niedrig siedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch extrahierende Destillation von thermisch gekrackter Naphtha und/oder Gasöl; besteht aus paraffinhaltigen und olefinhaltigen Kohlenwasserstoffen vorherrschend Isoamylenen wie 2-Methyl-1-buten und 2-Methyl-2-buten und siedet im Bereich von etwa 31 °C bis 40 °C)

649-324-00-X

271-634-5

68603-03-2

P

Destillate (Erdöl), leichte thermisch gekrackte, debutanisierte aromatische; Naphtha, thermisch gekrackt, niedrig siedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Produkten aus einem thermischen Krackverfahren; besteht vorherrschend aus aromatischen Kohlenwasserstoffen, in erster Linie Benzol)

649-325-00-5

273-266-0

68955-29-3

P

Naphtha (Erdöl), leichte thermisch gekrackte, gesüßt; Naphtha, thermisch gekrackt, niedrig siedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man erhält, wenn man ein Erdöldestillat aus dem hochtemperaturthermischen Kracken von Schweröl-Fraktionen einem Süßungsverfahren zur Konvertierung von Mercaptanen aussetzt; besteht vorherrschend aus Aromaten, Olefinen und gesättigten Kohlenwasserstoffen, die im Bereich von etwa 20 °C bis 100 °C sieden)

649-326-00-0

295-447-3

92045-65-3

P

Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte schwere; Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrig siedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Behandeln einer Erdölfraktion mit Wasserstoff in Gegenwart eines Katalysators; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C6 bis C13 und siedet im Bereich von etwa 65 °C bis 230 °C)

649-327-00-6

265-150-3

64742-48-9

P

Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte leichte; Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrig siedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Behandeln einer Erdölfraktion mit Wasserstoff in Gegenwart eines Katalysators; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C4 bis C11 und siedet im Bereich von etwa – 20 °C bis 190 °C)

649-328-00-1

265-151-9

64742-49-0

P

Naphtha (Erdöl), hydrodesulfurierte leichte; Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrig siedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten aus einem katalytischen Hydrodesulfurierungsverfahren; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C4 bis C11 und siedet im Bereich von etwa – 20 °C bis 190 °C)

649-329-00-7

265-178-6

64742-73-0

P

Naphtha (Erdöl), hydrodesulfurierte schwere; Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrig siedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten aus einem katalytischen Hydrodesulfurierungsverfahren; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C7 bis C12 und siedet im Bereich von etwa 90 °C bis 230 °C)

649-330-00-2

265-185-4

64742-82-1

P

Destillate (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte mittlere, intermediär siedend; Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrig siedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation von Produkten aus einem Verfahren der Wasserstoffbehandlung von Mitteldestillat; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C5 bis C10 und siedet im Bereich von etwa 127 °C bis 188 °C)

649-331-00-8

270-092-7

68410-96-8

P

Destillate (Erdöl), leichtes Destillat-Verfahren zur Behandlung mit Wasserstoff, niedrig siedend; Naphtha wasserstoffbehandelt, niedrig siedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation von Produkten aus einem Verfahren der Wasserstoffbehandlung von Leichtdestillat; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C6 bis C9 und siedet im Bereich von etwa 3 °C bis 194 °C)

649-332-00-3

270-093-2

68410-97-9

P

Destillate (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte schwere Naphtha, Deisohexansierer Überschüsse; Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrig siedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation von Produkten aus einem Verfahren der Wasserstoffbehandlung von schwerer Naphtha; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C3 bis C6 und siedet im Bereich von etwa – 49 °C bis 68 °C)

649-333-00-9

270-094-8

68410-98-0

P

Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), leicht aromatisch, mit Wasserstoff behandelt; Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrig siedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Behandeln einer Erdölfraktion mit Wasserstoff in Gegenwart eines Katalysators; besteht vorherrschend aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C8 bis C10 und siedet im Bereich von etwa 135 °C bis 210 °C)

649-334-00-4

270-988-8

68512-78-7

P

Naphtha (Erdöl), hydrodesulfurierte thermisch gekrackte leichte; Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrig siedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Fraktionierung von hydrodesulfuriertem thermisch gekracktem Destillat; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C5 bis C11 und siedet im Bereich von etwa 23 °C bis 195 °C)

649-335-00-X

285-511-9

85116-60-5

P

Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte leichte, Cycloalkan enthaltend; Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrig siedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten aus der Destillation einer Erdöl-Fraktion; besteht vorherrschend aus Alkanen und Cycloalkanen und siedet im Bereich von etwa – 20 °C bis 190 °C)

649-336-00-5

285-512-4

85116-61-6

P

Naphtha (Erdöl), schwer, dampfgekrackt, hydriert; Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrig siedend

649-337-00-0

295-432-1

92045-51-7

P

Naphtha (Erdöl), hydrodesulfuriert gesamte; Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrig siedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man aus einem katalytischen Hydrodesulfurierungsverfahren erhält; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C4 bis C11 und siedet im Bereich von etwa 30 °C bis 250 °C)

649-338-00-6

295-433-7

92045-52-8

P

Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte leichte dampfgekrackte; Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrig siedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Behandeln einer Erdöl-Fraktion aus einem Pyrolyseverfahren mit Wasserstoff in Gegewart eines Katalysators erhält; besteht vorherrschend aus ungesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C5 bis C11 und siedet im Bereich von etwa 35 °C bis 190 °C)

649-339-00-1

295-438-4

92045-57-3

P

Kohlenwasserstoffe, C4-12-, Naphthakracken, mit Wasserstoff behandelt; Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrig siedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Destillation eines Produkts aus einem Naphthadampfkrackverfahren und nachfolgender katalytischer selektiver Hydrierung von Gumbildnern erhält; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C4 bis C12 und siedet im Bereich von etwa 30 °C bis 230 °C)

649-340-00-7

295-443-1

92045-61-9

P

Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte leichte naphthenhaltige; Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrig siedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Behandeln einer Erdöl-Fraktion mit Wasserstoff in Gegenwart eines Katalysators erhält; besteht vorherrschend aus cycloparaffinhaltigen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C6 bis C7 und siedet im Bereich von etwa 73 °C bis 85 °C)

649-341-00-2

295-529-9

92062-15-2

P

Naphtha (Erdöl), leichte dampfgekrackte, hydriert; Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrig siedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Abtrennen und nachfolgende Hydrierung der Produkte aus einem Dampfkrackverfahren zur Ethylenherstellung; besteht vorherrschend aus gesättigten und ungesättigten Paraffinen, cyclischen Paraffinen und cyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C4 bis C10 und siedet im Bereich von etwa 50 °C bis 200 °C; der Anteil der Benzolkohlenwasserstoffe kann bis zu 30 Gewichtsprozent variieren, und der Lauf kann auch geringe Mengen Schwefel und oxygenierte Verbindungen enthalten)

649-342-00-8

296-942-7

93165-55-0

P

Kohlenwasserstoffe, C6-11-, mit Wasserstoff behandelt, dearomatisiert; Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrig siedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man als Lösungsmittel erhält, die einer Behandlung mit Wasserstoff ausgesetzt wurden, um Aromaten in Naphthene durch katalytische Hydrierung umzuwandeln)

649-343-00-3

297-852-0

93763-33-8

P

Kohlenwasserstoffe, C9-12-, mit Wasserstoff behandelt, dearomatisiert; Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrig siedend

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man als Lösungsmittel erhält, die einer Behandlung mit Wasserstoff ausgesetzt wurden, um Aromaten in Naphthene durch katalytische Hydrierung umzuwandeln)

649-344-00-9

297-853-6

93763-34-9

P

Stoddard Lösungsmittel; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(farbloses, aufbereitetes Erdöldestillat, frei von ranzigen oder unangenehmen Gerüchen; siedet im Bereich von etwa 149 °C bis 205 °C)

649-345-00-4

232-489-3

8052-41-3

P

Naturgaskondensate (Erdöl); Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, von Naturgas als Flüssigkeit in einem Oberflächenseparator durch rückstufende Kondensation abgetrennt; besteht hauptsächlich aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C2 bis C20; flüssig bei atmosphärischer Temperatur und atmosphärischem Druck)

649-346-00-X

265-047-3

64741-47-5

P

Naturgas (Erdöl), rohe flüssige Mischung; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, von Naturgas als Flüssigkeit in einer Gasrecyclinganlage durch Kühlungs- oder Absorptionsverfahren abgetrennt; besteht hauptsächlich aus gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C2 bis C8)

649-347-00-5

265-048-9

64741-48-6

P

Naphtha (Erdöl), leichte hydrogekrackte; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten aus einem Hydrokrackverfahren; besteht vorherrschend aus gesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C4 bis C10 und siedet im Bereich von etwa – 20 °C bis 180 °C)

649-348-00-0

265-071-4

64741-69-1

P

Naphtha (Erdöl), schwere hydrogekrackte; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten aus einem Hydrokrackverfahren; besteht vorherrschend aus gesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C6 bis C12 und siedet im Bereich von etwa 65 °C bis 230 °C)

649-349-00-6

265-079-8

64741-78-2

P

Naphtha (Erdöl), gesüßte; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Aussetzen von Erdölnaphtha einem Süßungsverfahren zur Konvertierung von Mercaptanen oder zum Entfernen saurer Verschmutzungen; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C4 bis C12 und siedet im Bereich von etwa – 10 °C bis 230 °C)

649-350-00-1

265-089-2

64741-87-3

P

Naphtha (Erdöl), säurebehandelte; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten als Raffinat aus einem Verfahren durch Einwirkung von Schwefelsäure; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C7 bis C12 und siedet im Bereich von etwa 90 °C bis 230 °C)

649-351-00-7

265-115-2

64742-15-0

P

Naphtha (Erdöl), chemisch neutralisierte schwere; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch eine Behandlungsmethode zur Beseitigung saurer Stoffe; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C6 bis C12 und siedet im Bereich von etwa 65 °C bis 230 °C)

649-352-00-2

265-122-0

64742-22-9

P

Naphtha (Erdöl), chemisch neutralisierte leichte; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch eine Behandlungsmethode zur Beseitigung saurer Stoffe; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C4 bis C11 und siedet im Bereich von etwa – 20 °C bis 190 °C)

649-353-00-8

265-123-6

64742-23-0

P

Naphtha (Erdöl), katalytisch entwachst; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch katalytisches Entwachsen einer Erdölfraktion; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C5 bis C12 und siedet im Bereich von etwa 35 °C bis 230 °C)

649-354-00-3

265-170-2

64742-66-1

P

Naphtha (Erdöl), leichte dampfgekrackte; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation des Produkts aus einem Dampfkrackverfahren; besteht vorherrschend aus ungesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C4 bis C11 und siedet im Bereich von etwa – 20 °C bis 190 °C; dieser Lauf enthält wahrscheinlich 10 Volumenprozent oder mehr Benzol)

649-355-00-9

265-187-5

64742-83-2

P

Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), leichte aromatische; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation aromatischer Läufe; besteht vorherrschend aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C8 bis C10 und siedet im Bereich von etwa 135 °C bis 210 °C)

649-356-00-4

265-199-0

64742-95-6

P

Aromatische Kohlenwasserstoffe, C6-10-, säurebehandelt, neutralisiert; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

649-357-00-X

268-618-5

68131-49-7

P

Destillate (Erdöl), C3-5-, 2-Methyl-2-buten-reich; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten aus der Destillation von Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen, die sich gewöhnlich von C3 bis C5 erstrecken, vorherrschend von Isopentan und 3-Methyl-1-buten; besteht aus gesättigten und ungesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C3 bis C5, vorherrschend 2-Methyl-2-buten)

649-358-00-5

270-725-7

68477-34-9

P

Destillate (Erdöl), polymerisierte dampfgekrackte Erdöldestillate, C5-12-Fraktion; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von polymerisiertem dampfgekracktem Erdöldestillat; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C5 bis C12)

649-359-00-0

270-735-1

68477-50-9

P

Destillate (Erdöl), dampfgekrackt, C5-12- Fraktion; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(komplexe Kombination organischer Verbindungen, erhalten durch Destillation von Produkten aus einem Dampf-Krackverfahren; besteht aus ungesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C5 bis C12)

649-360-00-6

270-736-7

68477-53-2

P

Destillate (Erdöl), durch Dampf-Kracken, C5-10-Fraktion, gemischt mit leichter durch Dampf-Krackten gewonnener Erdöl-Naphtha-C5-Fraktion; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

649-361-00-1

270-738-8

68477-55-4

P

Extrakte (Erdöl), Kalt-Säure, C4-6-; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(komplexe Kombination organischer Verbindungen, hergestellt durch Extraktion gesättigter und ungesättigter aliphatischer Kohlenwasserstoffe mit Kohlenstoffzahlen, die gewöhnlich von C3 bis C6 reichen, vorherrschend von Pentanen und Amylenen, in einer Kalt-Säureanlage; besteht vorherrschend aus gesättigten und ungesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C4 bis C6, vorherrschend C5)

649-362-00-7

270-741-4

68477-61-2

P

Destillate (Erdöl), Depentanisierter Kopf; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus einem katalytisch gekrackten Gaslauf; besteht aus aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C4 bis C6)

649-363-00-2

270-771-8

68477-894-4

P

Rückstände (Erdöl), Butan Spalt Boden; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(komplexer Rückstand aus der offenen Destillation von Butananlauf; besteht aus aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C4 bis C6)

649-364-00-8

270-791-7

68478-12-6

P

Rückstände (Erdöl), deisobutanisierter Turm; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(komplexer Rückstand aus der offenen Destillation des Butan-Butylenlaufs; besteht aus aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C4 bis C6)

649-365-00-3

270-795-9

68478-16-0

P

Naphtha (Erdöl), gesamte Kokerei; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Produkten aus einem Flüssigkoker; besteht vorherrschend aus ungesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C4 bis C15 und siedet im Bereich von etwa 43 °C bis 250 °C)

649-366-00-9

270-991-4

68513-02-0

P

Naphtha (Erdöl), dampfgekrackte mittlere aromatische; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten aus einem Dampfkrackverfahren; besteht vorherrschend aus aromatischen Kohlenwasserstoffen vorherrschend im Bereich von C7 bis C12 und siedet im Bereich von etwa 130 °C bis 220 °C)

649-367-00-4

271-138-9

68516-20-1

P

Naphtha (Erdöl), tonbehandelte gesamte Straight-run-; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, entsteht durch Behandeln der gesamten Straight-run-Naphtha mit natürlichem oder modifiziertem Ton, gewöhnlich in einem Perkolationsverfahren zum Entfernen von Spuren polarer Verbindungen und von vorhandenen Verunreinigungen; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C4 bis C11 und siedet im Bereich von etwa – 20 °C bis 220 °C)

649-368-00-X

271-262-3

68527-21-9

P

Naphtha (Erdöl), tonbehandelte leichte Straight-run-; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, entsteht durch Behandeln leichter Straight-run-Naphtha mit natürlichem oder modifiziertem Ton, gewöhnlich in einem Perkolationsverfahren zum Entfernen von Spuren polarer Verbindungen und von vorhandenen Verunreinigungen; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C7 bis C10 und siedet im Bereich von etwa 93 °C bis 180 °C)

649-369-00-5

271-263-9

68527-22-0

P

Naphtha (Erdöl), leichte dampfgekrackte aromatische; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten aus einem Dampfkrackverfahren; besteht vorherrschend aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C7 bis C9 und siedet im Bereich von etwa 110 °C bis 165 °C)

649-370-00-0

271-264-4

68527-23-1

P

Naphtha (Erdöl), leichte dampfgekrackte, von Benzol befreit; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten aus einem Dampfkrackverfahren; besteht vorherrschend aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C4 bis C12 und siedet im Bereich von etwa 80 °C bis 218 °C)

649-371-00-6

271-266-5

68527-26-4

P

Naphtha (Erdöl), aromatenhaltig; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

649-372-00-1

271-635-0

68603-08-7

P

Benzin, Pyrolyse, entbutanisierter Boden; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Fraktionierung der Bodenprodukte des Entpropanisierers; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend größer als C5)

649-373-00-7

271-726-5

68606-10-0

P

Naphtha (Erdöl), leicht gesüßt; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Aussetzen eines Erdöldestillats einem Süßungsverfahren zur Konvertierung von Mercaptanen oder zum Entfernen saurer Verunreinigungen; besteht vorherrschend aus gesättigten und ungesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C3 bis C6 und siedet im Bereich von etwa – 20 °C bis 100 °C)

649-374-00-2

272-206-0

68783-66-4

P

Erdgaskondensate; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, abgetrennt und/oder kondensiert aus Erdgas während des Transports und am Schachtkopf und/oder während der Produktion, beim Zusammenfügen, beim Übertragen und in Schächten, Wäschern von Verteilerpipelines usw. gesammelt; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C2 bis C8)

649-375-00-8

272-896-3

68919-39-1

J

Destillate (Erdöl), Naphtha Unifiner Stripper; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Strippen der Produkte aus dem Naphtha-Unifiner; besteht aus gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C2 bis C6)

649-376-00-3

272-932-8

68921-09-5

P

Naphtha (Erdöl), katalytisch reformierte leichte, aromatenfreie Fraktion; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die nach Entfernen der aromatischen Verbindungen aus katalytisch reformierter leichter Naphtha in einem selektiven Absorptionsverfahren zurückbleibt; besteht vorherrschend aus paraffinhaltigen und cyclischen Verbindungen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C5 bis C8 und siedet im Bereich von etwa 66 °C bis 121 °C)

649-377-00-9

285-510-3

85116-59-2

P

Benzin; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, besteht in erster Linie aus Paraffinen, Cycloparaffinen, aromatischen und olefinhaltigen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend größer als C3 und siedet im Bereich von 30 °C bis 260 °C)

649-378-00-4

289-220-8

86290-81-5

P

Aromatische Kohlenwasserstoffe, C7-8-, Dealkylierungsprodukte, Destillationsrückstände; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

649-379-00-X

292-698-0

90989-42-7

P

Kohlenwasserstoffe, C4-6-, Depentanisierter leichte, aromatisch mit Wasserstoff behandelt; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man als erste Läufe aus der Depentanisierkolonne vor der Wasserstoffbehandlung der aromatischen Chargen erhält; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C4 bis C6, vorherrschend Pentanen und Pentenen, und siedet im Bereich von etwa 25 °C bis 40 °C)

649-380-00-5

295-298-4

91995-38-9

P

Destillate (Erdöl), Wärme-Soaker dampfgekrackte Naphtha, C5-reich; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Destillation von dampfgekrackter Naphtha aus dem Wärme-Soaker erhält; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C4 bis C6, vorherrschend C5)

649-381-00-0

295-302-4

91995-41-4

P

Extrakte (Erdöl), katalytisch reformierte leichte Naphthalösungsmittel; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man als Extrakt aus der Lösungsmittelextraktion eines katalytisch reformierten Erdölschnittes erhält; besteht vorherrschend aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C7 bis C8 und siedet im Bereich von etwa 100 °C bis 200 °C)

649-382-00-6

295-331-2

91995-68-5

P

Naphtha (Erdöl), hydrodesulfuriert leichte, dearomatisiert; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Destillation von hydrodesulfurierten und dearomatisierten leichten Erdöl-Fraktionen erhält; besteht vorherrschend aus C7-Paraffinen und Cycloparaffinen und siedet im Bereich von etwa 90 °C bis 100 °C)

649-383-00-1

295-434-2

92045-53-9

P

Naphtha (Erdöl), leicht, C5-reich, gesüßt; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man erhält, wenn man Erdölnaphtha einem Süßungsverfahren zur Konvertierung von Mercaptanen oder zum Entfernen saurer Verunreinigungen aussetzt; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C4 bis C5 und siedet im Bereich von – 10 °C bis 35 °C)

649-384-00-7

295-442-6

92045-60-8

P

Kohlenwasserstoffe, C8-11-, Naphthakracken, Toluolschnitt; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Destillation aus prehydrierter Naphtha erhält; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C8 bis C11 und siedet im Bereich von etwa 130 °C bis 205 °C)

649-385-00-2

295-444-7

92045-62-0

P

Kohlenwasserstoffe, C4-11-, Naphthakracken, aromatenfrei; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man aus prehydrierter gekrackter Naphtha nach destillativer Abtrennung von benzol- und toluolhaltigen Kohlenwasserstoffschnitten und einer höheren Siedefraktion erhält; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C4 bis C11 und siedet im Bereich von etwa 30 °C bis 205 °C)

649-386-00-8

295-445-2

92045-63-1

P

Naphtha (Erdöl), leichte aus dem Wärme-Soaker, dampfgekrackt; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Fraktionieren von dampfgekrackter Naphtha nach Wiedergewinnung aus einem Wärme-Soakverfahren erhält; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C4 bis C6 und siedet im Bereich von etwa 0 °C bis 80 °C)

649-387-00-3

296-028-8

92201-97-3

P

Destillate (Erdöl), C6-reich; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Destillation aus Erdölausgangsstoffen erhält; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C5 bis C7, reich an C6, und siedet im Bereich von etwa 60 °C bis 70 °C)

649-388-00-9

296-903-4

93165-19-6

P

Benzin, Pyrolyse, hydriert; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(Destillations-Fraktion aus der Hydrierung von Pyrolysebenzin, das im Bereich von etwa 20 °C bis 200 °C siedet)

649-389-00-4

302-639-3

94114-03-1

P

Destillate(Erdöl), dampfgekrackt, C8-12-Fraktion, polymerisiert, leichte Destillate; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Destillation der polymerisierten C8-12-Fraktion aus dampfgekrackten Erdöldestillaten erhält; besteht vorherrschend aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C8 bis C12)

649-390-00-X

305-750-5

95009-23-7

P

Extrakte (Erdöl), schwere Naphthalösungsmittel, mit Ton behandelt; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Behandeln eines schweren naphthahaltigen Lösungsmittel-Erdölextrakts mit Bleicherde erhält; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C6 bis C10 und siedet im Bereich von etwa 80 °C bis 180 °C)

649-391-00-5

308-261-5

97926-43-7

P

Naphtha (Erdöl), leichte dampfgekrackte, von Benzol befreit, thermisch behandelt; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Behandeln und Destillation von Benzol befreiter leichter dampfgekrackter Erdöl-Naphtha erhält; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C7 bis C12 und siedet im Bereich von etwa 95 °C bis 200 °C)

649-392-00-0

308-713-1

98219-46-6

P

Naphtha (Erdöl), leichte dampfgekrackte, thermisch behandelt; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Behandeln und Destillation von leichter dampfgekrackter Erdöl-Naphtha erhält; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C5 bis C6 und siedet im Bereich von etwa 35 °C bis 80 °C)

649-393-00-6

308-714-7

98219-47-7

P

Destillate (Erdöl), C7-9-, C8-reich, hydrodesulfuriert dearomatisiert; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Destillation einer Erdöl-leichten Fraktion erhält, hydrodesulfuriert und dearomatisiert; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C7 bis C9, vorherrschend C8-Paraffinen und Cycloparaffinen, und siedet im Bereich von etwa 120 °C bis 130 °C)

649-394-00-1

309-862-5

101316-56-7

P

Kohlenwasserstoffe, C6-8-, hydriert, durch Sorption dearomatisiert, Toluol Raffination; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man während der Sorptionen von Toluol aus einer Kohlenwasserstoff-Fraktion aus gekracktem Benzin erhält, das mit Wasserstoff in Gegenwart eines Katalysators behandelt wurde; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C6 bis C8 und siedet im Bereich von etwa 80 °C bis 135 °C)

649-395-00-7

309-870-9

101316-66-9

P

Naphtha (Erdöl), hydrodesulfurierte gesamte Verkoker; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Fraktionieren aus hydrodesulfuriertem Verkokerdestillat erhält; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C5 bis C11 und siedet im Bereich von etwa 23 °C bis 196 °C)

649-396-00-2

309-879-8

101316-76-1

P

Naphtha (Erdöl), gesüßt leicht; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man erhält, wenn man eine Erdöl-Naphtha einem Süßungsverfahren zur Konvertierung von Mercaptanen oder zum Entfernen saurer Verunreinigungen aussetzt; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C5 bis C8 und siedet im Bereich von etwa 20 °C bis 130 °C)

649-397-00-8

309-976-5

101795-01-1

P

Kohlenwasserstoffe, C3-6-, C5-reich, dampfgekrackte Naphtha; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Destillation von dampfgekrackter Naphtha erhält; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C3 bis C6, vorherrschend C5)

649-398-00-3

310-012-0

102110-14-5

P

Kohlenwasserstoffe, C5-reich, Dicyclopentadien-enthaltend; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Destillation der Produkte aus einem Dampfkrackverfahren erhält; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen von C5 und Dicyclopentadien und siedet im Bereich von etwa 30 °C bis 170 °C)

649-399-00-9

310-013-6

102110-15-6

P

Rückstände (Erdöl), dampfgekrackte leichte, aromatisch; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Destillation der Produkte aus Dampfkrack- oder ähnlichen Verfahren nach Abnahme der sehr leichten Produkte erhält und einen Rückstand mit Kohlenwasserstoffen ergibt, dessen Kohlenstoffzahlen bei größer als C5 beginnen; besteht vorherrschend aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen größer als C5 und siedet über etwa 40 °C)

649-400-00-2

310-057-6

102110-55-4

P

Kohlenwasserstoffe, C ≥ 5, C5-6-reich; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

649-401-00-8

270-690-8

68476-50-6

P

Kohlenwasserstoffe C5-reich; Naphtha, niedrig siedend, nicht spezifiziert

649-402-00-3

270-695-5

68476-55-1

P

Aromatische Kohlenwasserstoffe, C8-10-, Leichtöl-Redestillat, hochsiedend

649-403-00-9

292-695-4

90989-39-2

P

Destillate (Erdöl), leichte katalytisch gekrackte; Krackgasöl

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Produkten aus einem katalytischen Krackverfahren; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C9 bis C25 und siedet im Bereich von etwa 150 °C bis 400 °C; enthält eine relativ große Menge bicyclischer aromatischer Kohlenwasserstoffe)

649-435-00-3

265-060-4

64741-59-9

 

Destillate (Erdöl), mittlere katalytisch gekrackte; Krackgasöl

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Produkten aus einem katalytischen Krackverfahren; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C11 bis C30 und siedet im Bereich von etwa 205 °C bis 450 °C; enthält eine relativ große Menge tricyclischer aromatischer Kohlenwasserstoffe)

649-436-00-9

265-062-5

64741-60-2

 

Destillate (Erdöl), leichte thermisch gekrackte; Krackgasöl

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten aus einem thermischen Krackverfahren; besteht vorherrschend aus ungesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C10 bis C22 und siedet im Bereich von etwa 160 °C bis 370 °C)

649-438-00-X

265-084-5

64741-82-8

 

Destillate (Erdöl), hydrodesulfurierte leichte katalytisch gekrackte; Krackgasöl

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Behandeln von leichten katalytisch gekrackten Destillaten mit Wasserstoff, um organischen Schwefel in Schwefelwasserstoff zu überführen, der entfernt wird; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C9 bis C25 und siedet im Bereich von etwa 150 °C bis 400 °C; enthält eine relativ große Menge bicyclischer aromatischer Kohlenwasserstoffe)

649-439-00-5

269-781-5

68333-25-5

 

Destillate (Erdöl), leichte dampfgekrackte Naphtha; Krackgasöl

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der multiplen Destillation von Produkten aus einem Dampfkrackverfahren; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C10 bis C18)

649-440-00-0

270-662-5

68475-80-9

 

Destillate (Erdöl), gekrackte dampfgekrackte Erdöldestillate; Krackgasöl

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation gekrackten dampfgekrackten Destillats und/oder seiner Fraktionierungsprodukte; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C10 bis zu Polymeren mit niedrigem Molekulargewicht)

649-441-00-6

270-727-8

68477-38-3

 

Gase (Erdöl), dampfgekrackt; Krackgasöl

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten aus einem Dampfkrackverfahren; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend größer als C9 und siedet im Bereich von etwa 205 °C bis 400 °C)

649-442-00-1

271-260-2

68527-18-4

 

Destillate (Erdöl), hydrodesulfurierte thermisch gekrackte mittlere; Krackgasöl

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Fraktionierung aus hydrodesulfurierten thermisch gekrackten Destillatausgangsstoffen; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C11 bis C25 und siedet im Bereich von etwa 205 °C bis 400 °C)

649-443-00-7

285-505-6

85116-53-6

 

Gasöle (Erdöl), thermisch gekrackt, hydrodesulfuriert; Krackgasöl

649-444-00-2

295-411-7

92045-29-9

 

Rückstände (Erdöl), hydrierte dampfgekrackte Naphtha; Krackgasöl

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man als Rückstandsfraktion aus der Destillation von mit Wasserstoff behandelter dampfgekrackter Naphtha erhält; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen und siedet im Bereich von etwa 200 °C bis 350 °C)

649-445-00-8

295-514-7

92062-00-5

 

Rückstände (Erdöl), dampfgekrackte Naphthadestillation; Krackgasöl

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man als Kolonnenbodenlauf aus der Abtrennung von Ausflüssen aus dampfgekrackter Naphtha bei einer hohen Temperatur erhält; siedet im Bereich von etwa 147 °C bis 300 °C und ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität von 18 10-6 m2.s-1 bei 50 °C)

649-446-00-3

295-517-3

92062-04-9

 

Destillate (Erdöl), leichte katalytisch gekrackte, thermisch abgebaut; Krackgasöl

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Produkten aus einem katalytischen Krackverfahren, das als Wärmetransfer-Flüssigkeit benutzt wurde; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen und siedet im Bereich von etwa 190 °C bis 340 °C; dieser Lauf enthält wahrscheinlich organische Schwefelverbindungen)

649-447-00-9

295-991-1

92201-60-0

 

Rückstände (Erdöl), dampfgekrackt Wärme-Soaker Naphtha; Krackgasöl

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man als Rückstände aus der Destillation von dampfgekrackter Naphtha aus dem Wärme-Soaker erhält und im Bereich von etwa 150 °C bis 350 °C siedet)

649-448-00-4

297-905-8

93763-85-0

 

Gasöle (Erdöl), leichte Vakuum, thermisch gekrackt hydrodesulfuriert; Krackgasöl

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch katalytische Dehydrosulfurierung von thermisch gekracktem leichtem Vakuum-Erdöl erhält; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C14 bis C20 und siedet im Bereich von etwa 270 °C bis 370 °C)

649-450-00-5

308-278-8

97926-59-5

 

Destillate (Erdöl), hydrodesulfurierte mittlere Verkoker; Krackgasöl

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Fraktionieren aus hydrodesulfurierten Verkokerdestillatausgangsstoffen erhält; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C12 bis C21 und siedet im Bereich von etwa 200 °C bis 360 °C)

649-451-00-0

309-865-1

101316-59-0

 

Destillate (Erdöl), schwere dampfgekrackte; Krackgasöl

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Destillation von dampfgekrackten schweren Rückständen erhält; besteht vorherrschend aus hoch alkylierten schweren aromatischen Kohlenwasserstoffen und siedet im Bereich von etwa 250 °C bis 400 °C)

649-452-00-6

309-939-3

101631-14-5

 

Destillate (Erdöl), schwere hydrogekrackte; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten aus einem Hydrokrackverfahren; besteht vorherrschend aus gesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C15 bis C39 und siedet im Bereich von etwa 260 °C bis 600 °C)

649-453-00-1

265-077-7

64741-76-0

L

Destillate (Erdöl), lösungsmittelaufbereitete schwere paraffinhaltige; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten als Raffinat aus einem Lösungsmittelextraktionsverfahren; besteht vorherrschend aus gesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C20 bis C50 und ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität von mindestens 19 10-6 m2.s-1 bei 40 °C)

649-454-00-7

265-090-8

64741-88-4

L

Destillate (Erdöl), lösungsmittelaufbereitete leichte paraffinhaltige; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten als Raffinat aus einem Lösungsmittelextraktionsverfahren; besteht vorherrschend aus gesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C15 bis C30 und ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität von weniger als 19 10-6 m2.s-1 bei 40 °C)

649-455-00-2

265-091-3

64741-89-5

L

Rückstandsöle (Erdöl), lösungsmitteldeasphaltierte; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten als lösungsmittellösliche Fraktion aus C3-C4-Lösungsmittel-Deasphaltieren eines Rückstands; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend höher als C25 und siedet über etwa 400 °C)

649-456-00-8

265-096-0

64741-95-3

L

Destillate (Erdöl), lösungsmittelaufbereitete schwere naphthenhaltige; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten als Raffinat aus einem Lösungsmittelextraktionsverfahren; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C20 bis C50 und ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität von wenigstens 19 10-6 m2.s-1 bei 40 °C; enthält relativ wenig normale Paraffine)

649-457-00-3

265-097-6

64741-96-4

L

Destillate (Erdöl), lösungsmittelaufbereitete leichte naphthenhaltige; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten als Raffinat aus einem Lösungsmittelextraktionsverfahren; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C15 bis C30 und ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität von wenigstens 19 10-6 m2.s-1 bei 40 °C; enthält relativ wenig normale Paraffine)

649-458-00-9

265-098-1

64741-97-5

L

Rückstandsöle (Erdöl), lösungsmittelaufbereitete; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten als lösungsmittelunlösliche Fraktion aus Lösungsmittel-Aufbereiten eines Rückstands mit einem polaren organischen Lösungsmittel wie Phenol oder Furfural; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend höher als C25 und siedet über etwa 400 °C)

649-459-00-4

265-101-6

64742-01-4

L

Destillate (Erdöl), tonbehandelte schwere paraffinhaltige; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, entsteht durch Behandeln einer Erdölfraktion mit natürlichem oder modifiziertem Ton in entweder einem Kontakt- oder Perkolationsverfahren zum Entfernen von Spuren polarer Verbindungen und von vorhandenen Verunreinigungen; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C20 bis C50 und ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität von mindestens 19 10-6 m2.s-1 bei 40 °C; enthält eine relativ große Menge gesättigter Kohlenwasserstoffe)

649-460-00-X

265-137-2

64742-36-5

L

Destillate (Erdöl), tonbehandelte leichte paraffinhaltige; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, entsteht durch Behandeln einer Erdölfraktion mit natürlichem oder modifiziertem Ton in entweder einem Kontakt- oder Perkolationsverfahren zum Entfernen von Spuren polarer Verbindungen und von vorhandenen Verunreinigungen; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C15 bis C30 und ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität von weniger als 19 10-6 m2.s-1 bei 40 °C; enthält eine relativ große Menge gesättigter Kohlenwasserstoffe)

649-461-00-5

265-138-8

64742-37-6

L

Rückstandsöle (Erdöl), tonbehandelt; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Behandeln eines Rückstandöles mit natürlichem oder modifiziertem Ton in entweder einem Kontakt- oder einem Perkolationsverfahren zum Entfernen der Spuren polarer Verbindungen und von vorhandenen Verunreinigungen; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend höher als C25 und siedet über etwa 400 °C)

649-462-00-0

265-143-5

64742-41-2

L

Destillate (Erdöl), tonbehandelte schwere naphthenhaltige; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Behandeln einer Erdölfraktion mit natürlichem oder modifiziertem Ton in entweder einem Kontakt- oder einem Perkolationsverfahren zum Entfernen der Spuren polarer Verbindungen und von vorhandenen Verunreinigungen; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C20 bis C50 und ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität von mindestens 19 10-6 m2.s-1 bei 40 °C; enthält relativ wenig normale Paraffine)

649-463-00-6

265-146-1

64742-44-5

L

Destillate (Erdöl), tonbehandelte leichte naphthenhaltige; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Behandeln einer Erdölfraktion mit natürlichem oder modifiziertem Ton in entweder einem Kontakt- oder einem Perkolationsverfahren zum Entfernen der Spuren polarer Verbindungen und von vorhandenen Verunreinigungen; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C15 bis C30 und ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität von mindestens 19 10-6 m2.s-1 bei 40 °C; enthält relativ wenig normale Paraffine)

649-464-00-1

265-147-7

64742-45-6

L

Destillate (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte schwere naphthenhaltige; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Behandeln einer Erdölfraktion mit Wasserstoff in Gegenwart eines Katalysators; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C20 bis C50 und ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität von mindestens 19 10-6 m2.s-1 bei 40 °C; enthält relativ wenig normale Paraffine)

649-465-00-7

265-155-0

64742-52-5

L

Destillate (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte leichte naphthenhaltige; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Behandeln einer Erdölfraktion mit Wasserstoff in Gegenwart eines Katalysators; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C15 bis C30 und ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität von weniger als 19 10-6 m2.s-1 bei 40 °C; enthält relativ wenig normale Paraffine)

649-466-00-2

265-156-6

64742-53-6

L

Destillate (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte schwere paraffinhaltige; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Behandeln einer Erdölfraktion mit Wasserstoff in Gegenwart eines Katalysators; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C20 bis C50 und ergibt ein Fertigöl von mindestens 19 10-6 m2.s-1 bei 40 °C; enthält eine relativ große Menge gesättigter Kohlenwasserstoffe)

649-467-00-8

265-157-1

64742-54-7

L

Destillate (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte leichte paraffinhaltige; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Behandeln einer Erdölfraktion mit Wasserstoff in Gegenwart eines Katalysators; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C15 bis C30 und ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität von weniger als 19 10-6 m2.s-1 bei 40 °C; enthält eine relativ große Menge gesättigter Kohlenwasserstoffe)

649-468-00-3

265-158-7

64742-55-8

L

Destillate (Erdöl), lösungsmittelentwachste leichte paraffinhaltige; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Entfernen von normalen Paraffinen aus einer Erdölfraktion durch Lösungsmittelkristallisation; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C15 bis C30 und ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität von weniger als 19 10-6 m2.s-1 bei 40 °C)

649-469-00-9

265-159-2

64742-56-9

L

Rückstandsöle (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Behandeln einer Erdölfraktion mit Wasserstoff in Gegenwart eines Katalysators; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend größer als C25 und siedet über etwa 400 °C)

649-470-00-4

265-160-8

64742-57-0

L

Rückstandsöle (Erdöl), lösungsmittelentwachste; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Entfernen von Kohlenwasserstoffen mit langer, verzweigter Kette aus einem Rückstandsöl durch Lösungsmittelkristallisation; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend größer als C25 und siedet über etwa 400 °C)

649-471-00-X

265-166-0

64742-62-7

L

Destillate (Erdöl), lösungsmittelentwachste schwere naphthenhaltige; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Entfernen von normalen Paraffinen aus einer Erdölfraktion durch Lösungsmittelkristallisation; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C20 bis C50 und ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität von nicht weniger als 19 10-6 m2.s-1 bei 40 °C; enthält relativ wenig normale Paraffine)

649-472-00-5

265-167-6

64742-63-8

L

Destillate (Erdöl), lösungsmittelentwachste leichte naphthenhaltige; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Entfernen von normalen Paraffinen aus einer Erdölfraktion durch Lösungsmittelkristallisation; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C15 bis C30 und ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität von weniger als 19 10-6 m2.s-1 bei 40 °C; enthält relativ wenig normale Paraffine)

649-473-00-0

265-168-1

64742-64-9

L

Destillate (Erdöl), lösungsmittelentwachste schwere paraffinhaltige; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Entfernen von normalen Paraffinen aus einer Erdölfraktion durch Lösungsmittelkristallisation; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C20 bis C50 und ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität von nicht weniger als 19 10-6 m2.s-1 bei 40 °C)

649-474-00-6

265-169-7

64742-65-0

L

Naphthenhaltige Öle (Erdöl), katalytisch entwachste schwere; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten aus einem katalytischen Entwachsungsverfahren; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C20 bis C50 und ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität von mindestens 19 10-6 m2.s-1 bei 40 °C; enthält relativ wenig normale Paraffine)

649-475-00-1

265-172-3

64742-68-3

L

Naphthenhaltige Öle (Erdöl), katalytisch entwachste leichte; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten aus einem katalytischen Entwachsungsverfahren; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C15 bis C30 und ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität von mindestens 19 10-6 m2.s-1 bei 40 °C; enthält relativ wenig normale Paraffine)

649-476-00-7

265-173-9

64742-69-4

L

Paraffinöle (Erdöl), katalytisch entwachste schwere; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten aus einem katalytischen Entwachsungsverfahren; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C20 bis C50 und ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität von wenigstens 19 10-6 m2.s-1 bei 40 °C)

649-477-00-2

265-174-4

64742-70-7

L

Paraffinöle (Erdöl), katalytisch entwachste leichte; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten aus einem katalytischen Entwachsungsverfahren; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C15 bis C30 und ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität von weniger als 19 10-6 m2.s-1 bei 40 °C)

649-478-00-8

265-176-5

64742-71-8

L

Naphthenhaltige Öle (Erdöl), komplexe entwachste schwere; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Entfernen von Paraffinkohlenwasserstoffen mit gerader Kette als Feststoff durch Behandeln mit einem Mittel wie Harnstoff; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C20 bis C50 und ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität von mindestens 19 10-6 m2.s-1 bei 40 °C; enthält relativ wenig normale Paraffine)

649-479-00-3

265-179-1

64742-75-2

L

Naphthenhaltige Öle (Erdöl), komplex entwachste leichte; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten aus einem katalytischen Entwachsungsverfahren; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C15 bis C30 und ergibt ein fertig gestelltes Öl mit einer Viskosität von weniger als 19 10-6 m2.s-1 bei 40 °C; enthält relativ wenig normale Paraffine)

649-480-00-9

265-180-7

64742-76-3

L

Schmieröle (Erdöl), C20-50-, mit Wasserstoff behandelte neutrale aus Öl, hohe Viskosität; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Behandeln von leichtem Vakuumgasöl, schwerem Vakuumgasöl und durch Lösungsmittel deasphaltiertem Rückstandsöl mit Wasserstoff in Gegenwart eines Katalysators in zwei Stufen, mit Entwachsen zwischen beiden Stufen; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C20 bis C50 und ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität von etwa 112 10-6 m2.s-1 bei 40 °C; enthält eine relativ große Menge gesättigter Kohlenwasserstoffe)

649-481-00-4

276-736-3

72623-85-9

L

Schmieröle (Erdöl), C15-30-, mit Wasserstoff behandelte neutrale aus Öl; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Behandeln von leichtem Vakuumgasöl und schwerem Vakuumgasöl mit Wasserstoff in Gegenwart eines Katalysators in einem Zweistufenverfahren, mit Entwachsen zwischen beiden Stufen; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C15 bis C30 und ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität von etwa 15 10-6 m2.s-1 bei 40 °C; enthält eine relativ große Menge gesättigter Kohlenwasserstoffe)

649-482-00-X

276-737-9

72623-86-0

L

Schmieröle (Erdöl), C20-50-, mit Wasserstoff behandelte neutrale aus Öl; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Behandeln von leichtem Vakuumgasöl, schwerem Vakuumgasöl und durch Lösungsmittel deasphaltiertem Rückstandsöl mit Wasserstoff in Gegenwart eines Katalysators in einem Zweistufenverfahren, mit Entwachsen zwischen beiden Stufen; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C20 bis C50 und ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität von etwa 32 10-6 m2.s-1 bei 40 °C; enthält eine relativ große Menge gesättigter Kohlenwasserstoffe)

649-483-00-5

276-738-4

72623-87-1

L

Schmieröle; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten aus Lösungsmittelextraktion und Entwachsungsverfahren; besteht vorrangig aus gesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C15 bis C50)

649-484-00-0

278-012-2

74869-22-0

L

Destillate (Erdöl), komplexe entwachste schwere paraffinhaltige; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Entwachsen von schwerem paraffinhaltigen Destillat; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C20 bis C50 und ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität von oder größer als 19 10-6 m2.s-1 bei 40 °C)

649-485-00-6

292-613-7

90640-91-8

L

Destillate (Erdöl), komplexe entwachste leichte paraffinhaltige; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Entwachsen von leichtem paraffinhaltigen Destillat; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C12 bis C30 und ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität von weniger als 19 10-6 m2.s-1 bei 40 °C; enthält relativ wenig normale Paraffine)

649-486-00-1

292-614-2

90640-92-9

L

Destillate (Erdöl), durch Lösungsmittel entwachste schwere paraffinhaltige, tonbehandelt; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Behandeln von entwachstem paraffinhaltigen Destillat mit neutralem oder modifiziertem Ton entweder in einem Kontakt- oder Perkolationsverfahren erhält; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C20 bis C50)

649-487-00-7

292-616-3

90640-94-1

L

Kohlenwasserstoffe, C20-50-, durch Lösungsmittel entwachste schwere paraffinhaltige, mit Wasserstoff behandelt; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Behandeln von entwachstem schwerem paraffinhaltigem Destillat mit Wasserstoff in Gegenwart eines Katalysators erhält; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C20 bis C50)

649-488-00-2

292-617-9

90640-95-2

L

Destillate (Erdöl), durch Lösungsmittel entwachste leichte paraffinhaltige, tonbehandelt; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Behandeln von entwachstem leichtem paraffinhaltigem Destillat mit natürlichem oder modifiziertem Ton entweder in einem Kontakt- oder Perkolationsverfahren erhält; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C15 bis C30)

649-489-00-8

292-618-4

90640-96-3

L

Destillate (Erdöl), durch Lösungsmittel entwachste leichte paraffinhaltige, mit Wasserstoff behandelt; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die durch Behandeln eines entwachsten leichten paraffinhaltigen Destillats mit Wasserstoff in Gegenwart eines Katalysators entsteht; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C15 bis C30)

649-490-00-3

292-620-5

90640-97-4

L

Rückstandsöle (Erdöl), mit Wasserstoff behandelt, durch Lösungsmittel entwachst; Grundöl — nicht spezifiziert

649-491-00-9

292-656-1

90669-74-2

L

Restöle (Erdöl), katalytisch entwachst; Grundöl — nicht spezifiziert

649-492-00-4

294-843-3

91770-57-9

L

Destillate (Erdöl), entwachste schwere paraffinhaltige, mit Wasserstoff behandelt; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man aus intensiver Behandlung von entwachstem Destillat durch Hydrierung in Gegenwart eines Katalysators erhält; besteht vorherrschend aus gesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C25 bis C39 und ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität von etwa 44 10-6 m2.s-1 bei 50 °C)

649-493-00-X

295-300-3

91995-39-0

L

Destillate (Erdöl), entwachste leichte paraffinhaltige, mit Wasserstoff behandelt; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man aus intensiver Behandlung von entwachstem Destillat durch Hydrierung in Gegenwart eines Katalysators erhält; besteht vorherrschend aus gesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C21 bis C29 und ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität von etwa 13 10-6 m2.s-1 bei 50 °C)

649-494-00-5

295-301-9

91995-40-3

L

Destillate (Erdöl), hydrogekrackte durch Lösungsmittel aufbereitete, entwachst; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von flüssigen Kohlenwasserstoffen, die man durch Rekristallisation von entwachsten hydrogekrackten durch Lösungsmittel aufbereiteten Erdöldestillaten erhält)

649-495-00-0

295-306-6

91995-45-8

L

Destillate (Erdöl), durch Lösungsmittel aufbereitete leichte naphthenhaltige, mit Wasserstoff behandelt; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Behandeln einer Erdöl-Fraktion mit Wasserstoff in Gegenwart eines Katalysators und Entfernen der aromatischen Kohlenwasserstoffe durch Lösungsmittelextraktion erhält; besteht vorherrschend aus naphthenhaltigen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C15 bis C30 und ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität zwischen 13 und 15 10-6 m2.s-1 bei 40 °C)

649-496-00-6

295-316-0

91995-54-9

L

Schmieröle (Erdöl), C17-35-, lösungsmittelextrahiert, entwachst, wasserstoffbehandelt; Grundöl — nicht spezifiziert

649-497-00-1

295-423-2

92045-42-6

L

Schmieröle (Erdöl), hydrogekrackt durch nichtaromatisches Lösungsmittel entparaffiniert; Grundöl — nicht spezifiziert

649-498-00-7

295-424-8

92045-43-7

L

Rückstandsöle (Erdöl), hydrogekrackte mit Säure behandelte durch Lösungsmittel entwachste; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Entfernen von Lösungsmittel aus Paraffinen aus dem Destillationsrückstand von mit Säure behandelten, hydrogekrackten schweren Paraffinen und siedet etwa über 380 °C)

649-499-00-2

295-499-7

92061-86-4

L

Paraffinöle (Erdöl), durch Lösungsmittel aufbereitete entwachste schwere; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man aus Schwefel enthaltendem paraffinhaltigem Rohöl erhält; besteht vorherrschend aus einem durch Lösungsmittel aufbereiteten entparaffinierten Schmieröl mit einer Viskosität von 65 10-6 m2.s-1 bei 50 °C)

649-500-00-6

295-810-6

92129-09-4

L

Schmieröle (Erdöl), Basisöle, paraffinhaltig; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Aufbereiten von Rohöl erhält; besteht vorherrschend aus Aromaten-, Naphthenen- und Paraffinen-enthaltenden Stoffen und ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität von 23 10-6 m2.s-1 bei 40 °C)

649-501-00-1

297-474-6

93572-43-1

L

Kohlenwasserstoffe, hydrogekrackte paraffinhaltige Destillationsrückstände, lösungsmittelentwachst; Grundöl — nicht spezifiziert

649-502-00-7

297-857-8

93763-38-3

L

Kohlenwasserstoffe, C20-50-, Restöl-Hydrierung Vakuumdestillat; Grundöl — nicht spezifiziert

649-503-00-2

300-257-1

93924-61-9

L

Destillate (Erdöl), durch Lösungsmittel gereinigte mit Wasserstoff behandelte schwere, hydriert; Grundöl — nicht spezifiziert

649-504-00-8

305-588-5

94733-08-1

L

Destillate (Erdöl), durch Lösungsmittel aufbereitete hydrogekrackte leichte; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Lösungsmittel-Dearomatisierung des Rückstands von hydrogekracktem Erdöl erhält; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C18 bis C27 und siedet im Bereich von etwa 370 °C bis 450 °C)

649-505-00-3

305-589-0

94733-09-2

L

Schmieröle (Erdöl), C18-40-, durch Lösungsmittel entwachste hydrogekrackte aus Destillatbasis; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Lösungsmittelparaffinierung des Destillationsrückstands von hydrogekracktem Erdöl erhält; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C18 bis C40 und siedet im Bereich von etwa 370 °C bis 550 °C)

649-506-00-9

305-594-8

94733-15-0

L

Schmieröle (Erdöl), C18-40-, durch Lösungsmittel entwachste hydrierte aus Raffinatbasis; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Lösungsmittelentparaffinierung des hydrierten Raffinats aus der Lösungsmittelextraktion eines mit Wasserstoff behandelten Erdöldestillats erhält; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C18 bis C40 und siedet im Bereich von etwa 370 °C bis 550 °C)

649-507-00-4

305-595-3

94733-16-1

L

Kohlenwasserstoffe, C13-30-, aromatenreich, durch Lösungsmittel extrahierte naphthenhaltige Destillate; Grundöl — nicht spezifiziert

649-508-00-X

305-971-7

95371-04-3

L

Kohlenwasserstoffe, C16-32-, aromatenreich, durch Lösungsmittel extrahierte naphthenhaltige Destillate; Grundöl — nicht spezifiziert

649-509-00-5

305-972-2

95371-05-4

L

Kohlenwasserstoffe, C37-68-, entwachste entasphaltierte mit Wasserstoff behandelte Vakuumdestillationsrückstände; Grundöl — nicht spezifiziert

649-510-00-0

305-974-3

95371-07-6

L

Kohlenwasserstoffe, C37-65-, mit Wasserstoff behandelte entasphaltierte Vakuumdestillationsrückstände; Grundöl — nicht spezifiziert

649-511-00-6

305-975-9

95371-08-7

L

Destillate (Erdöl), hydrogekrackte durch Lösungsmittel aufbereitete leichte; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Lösungsmittelbehandlung eines Destillats aus hydrogekrackten Erdöldestillaten erhält; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C18 bis C27 und siedet im Bereich von etwa 370 °C bis 450 °C)

649-512-00-1

307-010-7

97488-73-8

L

Destillate (Erdöl), durch Lösungsmittel aufbereitete hydrierte schwere; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Lösungsmittelbehandlung eines hydrierten Erdöldestillats erhält; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C19 bis C40 und siedet im Bereich von etwa 390 °C bis 550 °C)

649-513-00-7

307-011-2

97488-74-9

L

Schmieröle (Erdöl), C18-27-, hydrogekrackt durch Lösungsmittel von Wachs befreit; Grundöl — nicht spezifiziert

649-514-00-2

307-034-8

97488-95-4

L

Kohlenwasserstoffe, C17-30-, mit Wasserstoff behandelt durch Lösungsmittel deasphaltiert offene Destillation Rückstand leichte Destillate; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man als erste Läufe aus der Vakuumdestillation von Ausflüssen aus der Behandlung eines durch Lösungsmittel deasphaltierten Vakuumrückstands mit Wasserstoff in Gegenwart eines Katalysators erhält; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C17 bis C30 und siedet im Bereich von etwa 300 °C bis 400 °C; ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität von 4 10-6 m2.s-1 bei etwa 100 °C)

649-515-00-8

307-661-7

97675-87-1

L

Kohlenwasserstoffe, C17-40-, mit Wasserstoff behandelter durch Lösungsmittel entwachster Destillationsrückstand, leichte Vakuumdestillate; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man als erste Läufe aus der Vakuumdestillation von Ausflüssen aus der katalytischen Behandlung mit Wasserstoff eines durch Lösungsmittel deasphaltierten Vakuumrückstands mit einer Viskosität von 8 10-6 m2.s-1 bei etwa 100 °C erhält; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C17 bis C40 und siedet im Bereich von etwa 300 °C bis 500 °C)

649-516-00-3

307-755-8

97722-06-0

L

Kohlenwasserstoffe, C13-27-, durch Lösungsmittel extrahierte leichte naphthenhaltige; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Extraktion der Aromaten aus einem leichten naphthenhaltigen Destillat mit einer Viskosität von 9,5 10-6 m2.s-1 bei 40 °C erhält; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C13 bis C27 und siedet im Bereich von etwa 240 °C bis 400 °C)

649-517-00-9

307-758-4

97722-09-3

L

Kohlenwasserstoffe, C14-29-, durch Lösungsmittel extrahierte leichte naphthenhaltige; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Extraktion der Aromaten aus einem leichten naphthenhaltigen Destillat mit einer Viskosität von 16 10-6 m2.s-1 bei 40 °C erhält; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C14 bis C29 und siedet im Bereich von etwa 250 °C bis 425 °C)

649-518-00-4

307-760-5

97722-10-6

L

Kohlenwasserstoffe, C27-42-, dearomatisiert; Grundöl — nicht spezifiziert

649-519-00-X

308-131-8

97862-81-2

L

Kohlenwasserstoffe, C17-30-, mit Wasserstoff behandelte Destillate, Leichtdestillate; Grundöl — nicht spezifiziert

649-520-00-5

308-132-3

97862-82-3

L

Kohlenwasserstoffe, C27-45-, naphthenhaltige Vakuumdestillation; Grundöl — nicht spezifiziert

649-521-00-0

308-133-9

97862-83-4

L

Kohlenwasserstoffe, C27-45-, dearomatisiert; Grundöl — nicht spezifiziert

649-522-00-6

308-287-7

97926-68-6

L

Kohlenwasserstoffe, C20-58-, mit Wasserstoff behandelt; Grundöl — nicht spezifiziert

649-523-00-1

308-289-8

97926-70-0

L

Kohlenwasserstoffe, C27-42-, naphthenhaltig; Grundöl — nicht spezifiziert

649-524-00-7

308-290-3

97926-71-1

L

Rückstandsöle (Erdöl), mit Kohlenstoff behandelt, durch Lösungsmittel entwachst; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Behandlung von durch Lösungsmittel entwachsten Erdölrückstandsölen mit Aktivkohle erhält, um Spuren polarer Bestandteile und Verunreinigungen zu entfernen)

649-525-00-2

309-710-8

100684-37-5

L

Rückstandsöle (Erdöl), mit Ton behandelt durch Lösungsmittel entwachst; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Behandlung von durch Lösungsmittel entwachsten Erdölrückstandsölen mit Bleicherde erhält, um Spuren polarer Bestandteile und Verunreinigungen zu entfernen)

649-526-00-8

309-711-3

100684-38-6

L

Schmieröle (Erdöl), C25-, durch Lösungsmittel extrahiert, deasphaltiert, entwachst, hydriert; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Lösungsmittelextraktion und Hydrierung von Vakuumdestillationsrückständen erhält; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend größer als C25 und ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität im Bereich von 32 10-6 m2.s-1 bis 37 10-6 m2.s-1 bei 100 °C)

649-527-00-3

309-874-0

101316-69-2

L

Schmieröle (Erdöl), C17-32-, durch Lösungsmittel extrahiert, entwachst, hydriert; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Lösungsmittelextraktion und Hydrierung von Rückständen aus der offenen Destillation erhält; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C17 bis C32 und ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität von 17 10-6 m2.s-1 bis 23 10-6 m2.s-1 bei 40 °C)

649-528-00-9

309-875-6

101316-70-5

L

Schmieröle (Erdöl), C20-35-, durch Lösungsmittel extrahiert, entwachst, hydriert; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Lösungsmittelextraktion und Hydrierung von Rückständen aus der offenen Destillation erhält; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C20 bis C35 und ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität von 37 10-6 m2.s-1 bis 44 10-6 m2.s-1 bei 40 °C)

649-529-00-4

309-876-1

101316-71-6

L

Schmieröle (Erdöl), C24-50-, durch Lösungsmittel extrahiert, entwachst, hydriert; Grundöl — nicht spezifiziert

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Lösungsmittelextraktion und Hydrierung von Rückständen aus der offenen Destillation erhält; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C24 bis C50 und ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität im Bereich von 16 10-6 m2.s-1 bis 75 10-6 m2.s-1 bei 40 °C)

649-530-00-X

309-877-7

101316-72-7

L

Extrakte (Erdöl), schweres naphthenhaltiges Destillat Lösungsmittel, aromatisch konzentriert; Aromatenextrakt aus Destillat (behandelt)

(aromatisches Konzentrat, hergestellt durch Zusatz von Wasser zu schwerem naphthenhaltigem Destillatlösungsmittelextrakt und Extraktionslösungsmittel)

649-531-00-5

272-175-3

68783-00-6

L

Extrakte (Erdöl), durch Lösungsmittel aufbereitetes schweres paraffinhaltiges Destillat Lösungsmittel; Aromatenextrakt aus Destillat (behandelt)

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten als Extrakt aus der Re-Extraktion von durch Lösungsmittel aufbereitetem schwerem paraffinhaltigem Destillat; besteht aus gesättigten und aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C20 bis C50)

649-532-00-0

272-180-0

68783-04-0

L

Extrakte (Erdöl), schwere paraffinhaltige Destillate, durch Lösungsmittel von Asphalt befreit; Aromatenextrakt aus Destillat (behandelt)

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten als Extrakt aus einer Lösungsmittelextraktion von schwerem paraffinhaltigem Destillat)

649-533-00-6

272-342-0

68814-89-1

L

Extrakte (Erdöl), schweres naphthenhaltiges Destillat Lösungsmittel, mit Wasserstoff behandelt; Aromatenextrakt aus Destillat (behandelt)

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Behandeln eines schweren naphthenhaltigen destillierten Lösungsmittelextrakts mit Wasserstoff in Gegenwart eines Katalysators erhält; besteht vorherrschend aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C20 bis C50 und ergibt ein Fertigöl von wenigstens 19 10-6 m2.s-1 bei 40 °C)

649-534-00-1

292-631-5

90641-07-9

L

Extrakte (Erdöl), schweres paraffinhaltiges Destillat Lösungsmittel, mit Wasserstoff behandelt; Aromatenextrakt aus Destillat (behandelt)

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Behandeln eines schweren paraffinhaltigen Lösungsmittelextrakts mit Wasserstoff in Gegenwart eines Katalysators erhält; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C21 bis C33 und siedet im Bereich von etwa 350 °C bis 480 °C)

649-535-00-7

292-632-0

90641-08-0

L

Extrakte (Erdöl), leichtes paraffinhaltiges Destillat Lösungsmittel, mit Wasserstoff behandelt; Aromatenextrakt aus Destillat (behandelt)

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Behandeln eines leichten paraffinhaltigen Lösungsmittelextrakts mit Wasserstoff in Gegenwart eines Katalysators erhält; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C17 bis C26 und siedet im Bereich von etwa 280 °C bis 400 °C)

649-536-00-2

292-633-6

90641-09-1

L

Extrakte (Erdöl), Wasserstoffbehandeltes leichtes paraffinhaltiges Destillat Lösungsmittel; Aromatenextrakt aus Destillat (behandelt)

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man als Extrakt aus der Lösungsmittelextraktion von intermediärem paraffinhaltigem Kopf-Lösungsmittel-Destillat erhält, das mit Wasserstoff in Gegenwart eines Katalysators behandelt wird; besteht vorherrschend aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C16 bis C36)

649-537-00-8

295-335-4

91995-73-2

L

Extrakte (Erdöl), leichtes naphthenhaltiges Destillat Lösungsmittel, hydrodesulfuriert; Aromatenextrakt aus Destillat (behandelt)

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Behandeln eines Extrakts aus einem Lösungsmittelextraktionsverfahren mit Wasserstoff in Gegenwart eines Katalysators unter Bedingungen in erster Linie zur Beseitigung von Schwefelverbindungen erhält; besteht vorherrschend aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C15 bis C30; dieser Lauf kann 5 Gewichtsprozent oder mehr aromatische Kohlenwasserstoffe mit 4- bis 6-gliedrigen kondensierten Ringen enthalten)

649-538-00-3

295-338-0

91995-75-4

L

Extrakte (Erdöl), leichtes paraffinhaltiges Destillat Lösungsmittel, säurebehandelt; Aromatenextrakt aus Destillat (behandelt)

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man als Fraktion der Destillation eines Extrakts aus der Lösungsmittelextraktion von leichten paraffinhaltigen Kopf-Erdöldestillaten erhält, die einer schwefelsauren Aufbereitung ausgesetzt werden; besteht vorherrschend aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C16 bis C32)

649-539-00-9

295-339-6

91995-76-5

L

Extrakte (Erdöl), leichtes paraffinhaltiges Destillat Lösungsmittel, hydrodesulfuriert; Aromatenextrakt aus Destillat (behandelt)

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Lösungsmittelextraktion eines leichten paraffinhaltigen Destillats und Behandeln mit Wasserstoff zur Konvertierung von organischem Schwefel in Schwefelwasserstoff, der eliminiert wird; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C15 bis C40 und ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität von etwa 10-5 m2.s-1 bei 40 °C)

649-540-00-4

295-340-1

91995-77-6

L

Extrakte (Erdöl), leichtes Vakuum Gasöl Lösungsmittel, mit Wasserstoff behandelt; Aromatenextrakt aus Destillat (behandelt)

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Lösungsmittelextraktion aus leichten Vakuum-Erdöl-Gasölen und Behandeln mit Wasserstoff in Gegenwart eines Katalysators erhält; besteht vorherrschend aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C13 bis C30)

649-541-00-X

295-342-2

91995-79-8

L

Extrakte (Erdöl), schwere paraffinhaltige Destillat Lösungsmittel, tonbehandelt; Aromatenextrakt aus Destillat (behandelt)

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Behandeln einer Erdöl-Fraktion mit natürlichem oder modifiziertem Ton entweder in einem Kontakt- oder Perkolationsverfahren zur Beseitigung von Spuren polarer Verbindungen und von Verunreinigungen erhält; besteht vorherrschend aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C20 bis C50; dieser Lauf kann 5 Gewichtsprozent oder mehr aromatische Kohlenwasserstoffe mit 4- bis 6-gliedrigen kondensierten Ringen enthalten)

649-542-00-5

296-437-1

92704-08-0

L

Extrakte (Erdöl), schwere naphthenhaltige Destillat Lösungsmittel, hydrodesulfuriert; Aromatenextrakt aus Destillat (behandelt)

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man aus einem Erdölausgangsstoff durch Behandeln mit Wasserstoff zur Konvertierung von organischem Schwefel in Schwefelwasserstoff, der entfernt wird, erhält; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C15 bis C50 und ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität größer als 19 10-6 m2.s-1 bei 40 °C)

649-543-00-0

297-827-4

93763-10-1

L

Extrakte (Erdöl), durch Lösungsmittel entwachste schwere paraffinhaltige Destillat Lösungsmittel, hydrodesulfuriert; Aromatenextrakt aus Destillat (behandelt)

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man aus einem durch Lösungsmittel entwachsten Erdölausgangsstoff durch Behandeln mit Wasserstoff zur Konvertierung von organischem Schwefel in Schwefelwasserstoff, der entfernt wird, erhält; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C15 bis C50 und ergibt ein Fertigöl mit einer Viskosität größer als 19 10-6 m2.s-1 bei 40 °C)

649-544-00-6

297-829-5

93763-11-2

L

Extrakte (Erdöl), leichte paraffinhaltige Destillat Lösungsmittel, mit Kohlenstoff behandelt; Aromatenextrakt aus Destillat (behandelt)

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man als eine Fraktion aus der Destillation eines Extrakts erhält, den man durch Lösungsmittelextraktion von leichtem paraffinhaltigem Kopf-Erdöldestillat wiedergewinnt, mit Aktivkohle behandelt, um Spuren polarer Bestandteile und Verunreinigungen zu entfernen; besteht vorherrschend aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C16 bis C32)

649-545-00-1

309-672-2

100684-02-4

L

Extrakte (Erdöl), leichte paraffinhaltige Destillat Lösungsmittel, mit Ton behandelt; Aromatenextrakt aus Destillat (behandelt)

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man als eine Fraktion aus der Destillation eines Extrakts erhält, den man durch Lösungsmittelextraktion von leichten paraffinhaltigen Kopf-Erdöldestillaten wiedergewinnt, mit Bleicherde behandelt, um Spuren polarer Bestandteile und Verunreinigungen zu entfernen; besteht vorherrschend aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C16 bis C32)

649-546-00-7

309-673-8

100684-03-5

L

Extrakte (Erdöl), leichte Vakuum, Gasöl Lösungsmittel, mit Kohlenstoff behandelt; Aromatenextrakt aus Destillat (behandelt)

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Lösungsmittelextraktion von leichtem Vakuumerdölgas erhält, mit Aktivkohle behandelt, um Spuren polarer Bestandteile und Verunreinigungen zu entfernen; besteht vorherrschend aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C13 bis C30)

649-547-00-2

309-674-3

100684-04-6

L

Extrakte (Erdöl), leichte Vakuum Gasöl Lösungsmittel, mit Ton behandelt; Aromatenextrakt aus Destillat (behandelt)

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Lösungsmittelextraktion von leichtem Vakuumerdölgas erhält, mit Bleicherde behandelt, um Spuren polarer Bestandteile und Verunreinigungen zu entfernen; besteht vorherrschend aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C13 bis C30)

649-548-00-8

309-675-9

100684-05-7

L

Klauenöl (Erdöl); Weichparaffin

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten als Ölfraktion aus einem Lösungsmittelentöl- oder Wachsschmelzverfahren; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit verzweigter Kette und mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C20 bis C50)

649-549-00-3

265-171-8

64742-67-2

L

Klauenöl (Erdöl), wasserstoffbehandelt; Weichparaffin

649-550-00-9

295-394-6

92045-12-0

L

▼M73

Feuerfeste Keramikfasern, Fasern für besondere Verwendungszwecke, mit Ausnahme der an einer anderen Stelle in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 genannten Stoffe; [künstlich hergestellte ungerichtete glasartige (Silikat-)Fasern mit einem Anteil an Alkali- und Erdalkalimetalloxiden (Na2O+K2O+CaO+MgO+BaO) von bis zu 18 Gew.-%]

650-017-00-8

A, R

▼C1


Anlage 3

▼M61

Eintrag 29 — Erbgutverändernde Stoffe: Kategorie 1A

▼C1


Anlage 4

▼M61

Eintrag 29 — Erbgutverändernde Stoffe: Kategorie 1 B

▼C1

Stoffe

Indexnummer

EG-Nummer

CAS-Nummer

Anmerkungen

▼M14

O-Isobutyl-N-ethoxy-carbonylthiocarbamat

006-094-00-X

434-350-4

103122-66-3

 

O-Hexyl-N-ethoxycarbonylthiocarbamat

006-102-00-1

432-750-3

 

▼C1

Hexamethylphosphorsäuretriamid

015-106-00-2

211-653-8

680-31-9

 

▼M14

Gemisch aus: Dimethyl(2-(hydroxymethylcarbamoyl)ethyl)phosphonat

Diethyl(2-(hydroxymethylcarbamoyl)ethyl)phosphonat

Methylethyl(2-(hydroxymethylcarbamoyl)ethyl)phosphonat

015-196-00-3

435-960-3

 

▼M82

Dimethylpropylphosphonat

015-208-00-7

242-555-3

18755-43-6

 

▼C1

Diethylsulfat

016-027-006-

200-589-6

64-67-5

 

Chrom(VI)-Trioxid

024-001-00-0

215-607-8

1333-82-0

►M21  — ◄

Kaliumdichromat

024-002-00-6

231-906-6

7778-50-9

►M21  — ◄

Ammoniumdichromat

024-003-00-1

232-143-1

7789-09-5

►M21  — ◄

▼M14

Natriumdichromat

024-004-00-7

234-190-3

10588-01-9

 

▼M14 —————

▼C1

Chromyldichloride; Chromoxychlorid

024-005-00-2

239-056-8

14977-61-8

 

Kaliumchromat

024-006-00-8

232-140-5

7789-00-6

 

Natriumchromat

024-018-00-3

231-889-5

7775-11-3

►M21  — ◄

Cadmiumfluorid

048-006-00-2

232-222-0

7790-79-6

►M21  — ◄

Cadmiumchlorid

048-008-00-3

233-296-7

10108-64-2

►M21  — ◄

Cadmiumsulfat

048-009-00-9

233-331-6

10124-36-4

►M21  — ◄

▼M49

Cadmiumcarbonat

048-012-00-5

208-168-9

513-78-0

 

Cadmiumhydroxid; Cadmiumdihydroxid

048-013-00-0

244-168-5

21041-95-2

 

Cadmiumnitrat; Cadmiumdinitrat

048-014-00-6

233-710-6

10325-94-7

 

▼C1

Butan [enthält ≥ 0,1 % Butadien (203-450-8)] [1]

601-004-01-8

203-448-7 [1]

106-97-8 [1]

C ►M21  — ◄

Isobutan [enthält ≥ 0,1 % Butadien (203-450-8)] [2]

20-857-2 [2]

75-28-5 [2]

1,3-Butadien Buta-1,3-dien

601-013-00-X

203-450-8

106-99-0

D

Benzol

601-020-00-8

200-753-7

71-43-2

►M21  — ◄

Benzo[a]pyren; Benzo[d, e,f]chrysen

601-032-00-3

200-028-5

50-32-8

 

1,2-Dibrom-3-Chlorpropan

602-021-00-6

202-479-3

96-12-8

 

Ethylenoxid; Oxiran

603-023-00-X

200-849-9

75-21-8

 

Propylenoxid; 1,2-Epoxypropan; Methyloxiran

603-055-00-4

200-879-2

75-56-9

►M21  — ◄

2,2'-Bioxiran, 1,2,3,4-Diepoxybutan

603-060-00-1

215-979-1

1464-53-5

 

▼M69

2,2-Bis(brommethyl)propan-1,3-diol

603-240-00-X

221-967-7

3296-90-0

 

▼M14

2-Chlor-6-fluor-phenol

604-082-00-4

433-890-8

2040-90-6

 

▼C1

Methylacrylamidomethoxyacetat (mit ≥ 0,1 % Acrylamid)

607-190-00-X

401-890-7

77402-03-0

 

Methylacrylamidoglykolat (mit ≥ 0,1 % Acrylamid)

607-210-00-7

403-230-3

77402-05-2

 

▼M45

3,7-Dimethylocta-2,6-diennitril

608-067-00-3

225-918-0

5146-66-7

 

▼C1

2-Nitrotoluol

609-065-00-5

201-853-3

88-72-2

►M21  — ◄

4,4′-Thiodianilin [1] und seine Salze

p-Aminophenylether [1]

612-199-00-7

202-977-0 [1]

101-80-4 [1]

►M21  — ◄

▼M14

(2-Chlorethyl)(3-hydroxypropyl)ammoniumchlorid

612-246-00-1

429-740-6

40722-80-3

 

▼C1

Ethylenimin; Aziridin

613-001-00-1

205-793-9

151-56-4

 

Carbendazim (ISO)

Methylbenzimidazol-2-ylcarbamat

613-048-00-8

234-232-0

10605-21-7

 

Benomyl (ISO)

Methyl-1-(butylcarbamoyl)benzimidazol-2-ylcarbamat

613-049-00-3

241-775-7

17804-35-2

 

▼M14

Colchicin

614-005-00-6

200-598-5

64-86-8

 

▼C1

1,3,5-Tris(oxiranylmethyl)-1,3,5-triazin-2,4,6(1H,3H,5H)-trion; TGIC

615-021-00-6

219-514-3

2451-62-9

 

Acrylamid

616-003-00-0

201-173-7

79-06-1

 

1,3,5-Tris-[(2S und 2R)-2,3-epoxypropyl]-1,3,5-triazin-2,4,6-(1H,3H,5H)-trion

616-091-00-0

423-400-0

59653-74-6

►M21  — ◄

▼M14

N-[6,9-Dihydro-9-[[2-hydroxy-1-(hydroxymethyl)ethoxy]methyl]-6-oxo-1H-purin-2-yl]acetamid

616-148-00-X

424-550-1

84245-12-5

 

▼M69

N-(hydroxymethyl)acrylamid; Methylolacrylamid; [NMA]

616-230-00-5

213-103-2

924-42-5

 

▼M14

Teeröle, Braunkohle

Leichtöl

[Destillat aus Braunkohlenteer, siedet im Bereich von etwa 80 °C bis 250 °C (176 °F bis 482 °F); besteht in erster Linie aus aliphatischen und aromatischen Kohlenwasserstoffen und monobasischen Phenolen]

648-002-00-6

302-674-4

94114-40-6

J

Benzolvorläufe (Kohle)

Leichtöl-Redestillat, niedrigsiedend

[Destillat aus Koksofenleichtöl mit einem ungefähren Destillationsbereich von unter 100 °C (212 °F); besteht in erster Linie aus aliphatischen Kohlenwasserstoffen (C4 bis C6)]

648-003-00-1

266-023-5

65996-88-5

J

Destillate (Kohlenteer), Benzol-Fraktion, BTX-reich

Leichtöl-Redestillat, niedrigsiedend

[Rückstand aus der Destillation von Rohbenzol zur Abtrennung von Benzolvorläufen; besteht in erster Linie aus Benzol, Toluol und Xylolen mit einem Siedebereich von etwa 75 °C bis 200 °C (167 °F bis 392 °F)]

648-004-00-7

309-984-9

101896-26-8

J

Aromatische Kohlenwasserstoffe, C6-10, C8-reich;

Leichtöl-Redestillat, niedrigsiedend

648-005-00-2

292-697-5

90989-41-6

J

Solvent Naphtha (Kohle), leicht

Leichtöl-Redestillat, niedrigsiedend

648-006-00-8

287-498-5

85536-17-0

J

Solvent Naphtha (Kohle), Xylol-Styrol-Schnitt

Leichtöl-Redestillat, mittelsiedend

648-007-00-3

287-502-5

85536-20-5

J

Solvent Naphtha (Kohle), Cumaron-Styrol-haltig

Leichtöl-Redestillat, mittelsiedend

648-008-00-9

287-500-4

85536-19-2

J

Naphtha (Kohle), Destillationsrückstände

Leichtöl-Redestillat, hochsiedend

[Rückstand, der aus der Destillation von rückgewonnenem Naphtha zurückbleibt; besteht in erster Linie aus Naphthalin sowie Kondensationsprodukten von Inden und Styrol]

648-009-00-4

292-636-2

90641-12-6

J

Aromatische Kohlenwasserstoffe, C8

Leichtöl-Redestillat, hochsiedend

648-010-00-X

292-694-9

90989-38-1

J

Aromatische Kohlenwasserstoffe, C8-9, Kohlenwasserstoffharz, Polymerisationsnebenprodukt

Leichtöl-Redestillat, hochsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten aus der Vakuumverdampfung von Lösungsmittel aus polymerisiertem Kohlenwasserstoffharz; besteht in erster Linie aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C8 bis C9 mit einem Siedebereich von etwa 120 °C bis 215 °C (248 °F bis 419 °F)]

648-012-00-0

295-281-1

91995-20-9

J

Aromatische Kohlenwasserstoffe, C9-12; Benzoldestillation

Leichtöl-Redestillat, hochsiedend

648-013-00-6

295-551-9

92062-36-7

J

Extraktrückstände (Kohle), Benzolfraktion, alkalisch, saurer Extrakt

Leichtöl-Extraktrückstände, niedrigsiedend

[Redestillat aus dem von Teersäuren und Teerbasen befreiten Destillat aus Hochtemperaturteer aus bituminöser Kohle, mit einem Siedebereich von etwa 90 °C bis 160 °C (194 °F bis 320 °F); besteht in erster Linie aus Benzol, Toluol und Xylolen]

648-014-00-1

295-323-9

91995-61-8

J

Extraktrückstände (Kohlenteer), Benzolfraktion, alkalisch, saurer Extrakt

Leichtöl-Extraktrückstände, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Redestillation der Destillate von Hochtemperatur-Kohlenteer (teersäuren- und teerbasenfrei); besteht in erster Linie aus unsubstituierten und substituierten mononuklearen aromatischen Kohlenwasserstoffen mit einem Siedebereich von etwa 85 °C bis 195 °C (185 °F bis 383 °F)]

648-015-00-7

309-868-8

101316-63-6

J

Extraktrückstände (Kohle), Benzolfraktion sauer

Leichtöl-Extraktrückstände, niedrigsiedend

[saurer Bodensatz, Nebenprodukt der Schwefelsäure-Raffination von roher Hochtemperaturkohle; besteht in erster Linie aus Schwefelsäure und organischen Verbindungen]

648-016-00-2

298-725-2

93821-38-6

J

Extraktrückstände (Kohle), Leichtöl, alkalisch, Kopfdestillate

Leichtöl-Extraktrückstände, niedrigsiedend

[erste Fraktion aus der Destillation von aromatischen Kohlenwasserstoffen; cumaron-, naphthalin- und indenreiche Sumpfprodukte aus Vorfraktionierung oder gewaschenes Carbolöl mit einem Siedebereich deutlich unter 145 °C (293 °F); besteht in erster Linie aus aliphatischen und aromatischen Kohlenwasserstoffen (C7 und C8)]

648-017-00-8

292-625-2

90641-02-4

J

Extraktrückstände (Kohle), Leichtöl, alkalisch, saurer Extrakt, Indenfraktion

Leichtöl-Extraktrückstände, mittelsiedend

648-018-00-3

309-867-2

101316-62-5

J

Extraktrückstände (Kohle), Leichtöl, alkalisch, Inden-Naphtha-Fraktion;

Leichtöl-Extraktrückstände, hochsiedend

[Destillat aus aromatischen Kohlenwasserstoffen; cumaron-, naphthalin- und indenreiche Sumpfprodukte aus Vorfraktionierung oder gewaschenes Carbolöl mit einem Siedebereich von etwa 155 °C bis 180 °C (311 °F bis 356 °F); besteht in erster Linie aus Inden, Indan und Trimethylbenzolen]

648-019-00-9

292-626-8

90641-03-5

J

Solvent Naphtha (Kohle)

[Destillat aus entweder Hochtemperaturkohlenteer, Koksofenleichtöl oder Rückstand aus alkalischem Extrakt von Kohlenteeröl mit einem ungefähren Destillationsbereich von 130 °C bis 210 °C (266 °F bis 410 °F); besteht in erster Linie aus Inden und anderen polycyclischen Ringsystemen mit einem einzigen aromatischen Ring; kann Phenolverbindungen und aromatische Stickstoffbasen enthalten];

Leichtöl-Extraktrückstände, hochsiedend

648-020-00-4

266-013-0

65996-79-4

J

Destillate (Kohlenteer), Leichtöle, neutrale Fraktion;

Leichtöl-Extraktrückstände, hochsiedend

[Destillat aus der fraktionierten Destillation von Hochtemperaturkohlenteer; besteht in erster Linie aus alkylsubstituierten aromatischen Kohlenwasserstoffen mit einem Ring mit einem Siedebereich von etwa 135 °C bis 210 °C (275 °F bis 410 °F); kann auch ungesättigte Kohlenwasserstoffe wie Inden und Cumaron enthalten]

648-021-00-X

309-971-8

101794-90-5

J

Destillate (Kohlenteer), Leichtöle, saure Extrakte;

Leichtöl-Extraktrückstände, hochsiedend

[Dieses Öl ist ein komplexes Gemisch aus aromatischen Kohlenwasserstoffen, in erster Linie Inden, Naphthalin, Cumaron, Phenol und o-, m- und p-Kresol, mit einem Siedebereich von 140 °C bis 215 °C (284 °F bis 419 °F)]

648-022-00-5

292-609-5

90640-87-2

J

Destillate (Kohlenteer), Leichtöle,

Carbolöl

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Kohlenteer; besteht aus aromatischen und anderen Kohlenwasserstoffen, Phenolverbindungen und aromatischen Stickstoffverbindungen und destilliert etwa im Bereich von 150 °C bis 210 °C (302 °F bis 410 °F)]

648-023-00-0

283-483-2

84650-03-3

J

Teeröle, Kohle

Carbolöl

[Destillat aus Hochtemperaturkohlenteer mit einem Destillationsbereich von etwa 130 °C bis 250 °C (266 °F bis 410 °F); besteht in erster Linie aus Naphthalin, Alkylnaphthalinen, Phenolverbindungen und aromatischen Stickstoffbasen]

648-024-00-6

266-016-7

65996-82-9

J

Extraktrückstände (Kohle), Leichtöl, alkalisch, saurer Extrakt

Carbolöl-Extraktrückstand

[Öl, das bei der Säurewäsche von alkalisch gewaschenem Carbolöl zum Entfernen der geringen Mengen basischer Verbindungen (Teerbasen) anfällt; besteht in erster Linie aus Inden, Indan und Alkylbenzolen]

648-026-00-7

292-624-7

90641-01-3

J

Extraktrückstände (Kohle), Teeröl, alkalisch

Carbolöl-Extraktrückstand

[Rückstand aus Kohlenteeröl durch alkalische Wäsche, z. B. mit wässrigem Natriumhydroxid, nach Entfernen von rohen Kohlenteersäuren; besteht in erster Linie aus Naphthalinen und aromatischen Stickstoffbasen]

648-027-00-2

266-021-4

65996-87-4

J

Extraktöle (Kohle), Leichtöl

Saurer Extrakt

[wässriger Extrakt, den man durch Säurewäsche von alkalisch gewaschenem Carbolöl erhält; besteht in erster Linie aus sauren Salzen verschiedener aromatischer Stickstoffbasen einschließlich Pyridin, Chinolin und ihrer Alkylderivate]

648-028-00-8

292-622-6

90640-99-6

J

Pyridin, Alkylderivate

Roh-Teerbasen

[komplexe Kombination polyalkylierter Pyridine aus der Kohlenteerdestillation oder als hochsiedende Destillate etwa über 150 °C (302 °F) aus der Reaktion von Ammoniak mit Acetaldehyd, Formaldehyd oder Paraformaldehyd]

648-029-00-3

269-929-9

68391-11-7

J

Teerbasen, Kohle, Pikolin-Fraktion

Destillat-Basen

[Pyridinbasen mit einem Siedebereich von etwa 125 °C bis 160 °C (257 °F bis 320 °F), erhalten durch Destillation von neutralisiertem saurem Extrakt der basenhaltigen Teerfraktion aus der Destillation von Teer aus bituminöser Kohle; bestehen hauptsächlich aus Lutidinen und Picolinen]

648-030-00-9

295-548-2

92062-33-4

J

Teerbasen, Kohle, Lutidinfraktion;

Destillat-Basen

648-031-00-4

293-766-2

91082-52-9

J

Extraktöle (Kohle), Teerbase, Kollidinfraktion

Destillat-Basen

[Extrakt, hergestellt durch saure Extraktion von Basen aus aromatischen Ölen von Rohteer, Neutralisation und Destillation der Basen; besteht in erster Linie aus Kollidinen, Anilin, Toluidinen, Lutidinen und Xylidinen]

648-032-00-X

273-077-3

68937-63-3

J

Teerbasen, Kohle, Kollidin-Fraktion

Destillat-Basen

[Destillationsfraktion mit einem Siedebereich von etwa 181 °C bis 186 °C (356 °F bis 367 °F); erhalten durch Destillation von neutralisiertem saurem Extrakt der basenhaltigen Teerfraktionen aus der Destillation von Teer aus bituminöser Kohle; enthält hauptsächlich Anilin und Kollidine]

648-033-00-5

295-543-5

92062-28-7

J

Teerbasen, Kohle, Anilinfraktion

Destillat-Basen

[Destillationsfraktion, die im Bereich von etwa 180 °C bis 200 °C (356 °F bis 392 °F) siedet und aus den Rohbasen erhalten wird, indem aus dem Öl aus der Destillation von Kohlenteer Phenol und Basen entfernt werden; enthält hauptsächlich Anilin, Kollidine, Lutidine und Toluidine]

648-034-00-0

295-541-4

92062-27-6

J

Teerbasen, Kohle, Toluidinfraktion

Destillat-Basen

648-035-00-6

293-767-8

91082-53-0

J

Destillate (Erdöl), Pyrolyseöl aus Alken-/Alkinherstellung, gemischt mit Hochtemperaturkohlenteer, Indenfraktion

Redestillate

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Redestillation der fraktionierten Destillation von Hochtemperaturteer aus bituminöser Kohle und Rückstandsölen, die aus der pyrolytischen Herstellung von Alkenen und Alkinen aus Erdölprodukten oder Erdgas stammen; besteht in erster Linie aus Inden mit einem Siedebereich von etwa 160 °C bis 190 °C (320 °F bis 374 °F)]

648-036-00-1

295-292-1

91995-31-2

J

Destillate (Kohle), Pyrolyseöle aus Kohlenteerrückständen, Naphthalinöle

Redestillate

Redestillat, erhalten aus fraktionierter Destillation von Hochtemperaturteer aus bituminöser Kohle und Pyrolyse-Rückstandsölen; mit einem Siedebereich von etwa 190 °C bis 270 °C (374 °F bis 518 °F); besteht in erster Linie aus substituierten dinuklearen Aromaten]

648-037-00-7

295-295-8

91995-35-6

J

Extraktöle (Kohle), Kohlenteerrückstand Pyrolyseöle, Naphthalinöl, Redestillat;

Redestillate

[Redestillat aus der nach Phenol- und Basenentzug erfolgten fraktionierten Destillation von Methylnaphthalinöl, erhalten aus Hochtemperaturteer aus bituminöser Kohle und Pyrolyse-Rückstandsölen; mit einem Siedebereich von etwa 220 °C bis 230 °C (428 °F bis 446 °F); besteht in erster Linie aus unsubstituierten und substituierten dinuklearen aromatischen Kohlenwasserstoffen]

648-038-00-2

295-329-1

91995-66-3

J

Extraktöle (Kohle), Pyrolyseöle aus Kohlenteerrückständen, Naphthalinöle

Redestillate

[neutrales Öl durch Basen- und Phenolentzug aus dem Öl aus der Destillation von Hochtemperaturteer und Pyrolyse-Rückstandsölen; mit einem Siedebereich von 225 °C bis 255 °C (437 °F bis 491 °F); besteht in erster Linie aus substituierten dinuklearen aromatischen Kohlenwasserstoffen]

648-039-00-8

310-170-0

122070-79-5

J

Extraktöle (Kohle), Pyrolyseöle aus Kohlenteerrückständen, Naphthalinöl, Destillationsrückstände

Redestillate

[Rückstand aus der nach Phenol- und Basenentzug erfolgten Destillation von Methylnaphthalinöl (aus Teer aus bituminöser Kohle und Pyrolyse-Rückstandsölen) mit einem Siedebereich von 240 °C bis 260 °C (464 °F bis 500 °F); besteht vorwiegend aus substituierten dinuklearen aromatischen und heterocyclischen Kohlenwasserstoffen]

648-040-00-3

310-171-6

122070-80-8

J

▼M26

Pech, Kohlenteer, Hochtemperatur;

(Rückstand aus der Destillation von Hochtemperaturkohlenteer; schwarzer Feststoff mit einem ungefähren Erweichungspunkt von 30 °C bis 180 °C (86 °F bis 356 °F); besteht in erster Linie aus einem komplexen Gemisch von drei- oder mehrgliedrigen kondensierten ringaromatischen Kohlenwasserstoffen)

648-055-00-5

266-028-2

65996-93-2

 

▼M14

Destillate (Kohle), Koksofenleichtöl, Naphthalin-Schnitt

Naphthalinöl

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Vorfraktionierung (kontinuierliche Destillation) von Koksofenleichtöl; besteht vorwiegend aus Naphthalin, Cumaron und Inden und siedet über 148 °C (298 °F)]

648-084-00-3

285-076-5

85029-51-2

J, M

Destillate (Kohlenteer), Naphthalinöle

Naphthalinöl

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation von Kohlenteer; besteht in erster Linie aus aromatischen und anderen Kohlenwasserstoffen, Phenolverbindungen und aromatischen Stickstoffverbindungen und destilliert im Bereich von etwa 200 °C bis 250 °C (392 °F bis 482 °F)]

648-085-00-9

283-484-8

84650-04-4

J, M

Destillate (Kohlenteer), Naphthalinöle, naphthalinarm

Naphthalinöl-Redestillat

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Kristallisation von Naphthalinöl; besteht in erster Linie aus Naphthalin, Alkylnaphthalinen und Phenolverbindungen]

648-086-00-4

284-898-1

84989-09-3

J, M

Destillate (Kohlenteer), Mutterlauge der Kristallisation von Naphthalinöl

Naphthalinöl-Redestillat

[komplexe Kombination organischer Verbindungen, erhalten als Filtrat aus der Kristallisation der Naphthalinfraktion von Kohlenteer; mit einem Siedebereich von etwa 200 °C bis 230 °C (392 °F bis 446 °F); enthält hauptsächlich Naphthalin, Thionaphthen und Alkylnaphthaline]

648-087-00-X

295-310-8

91995-49-2

J, M

Extraktrückstände (Kohle), Naphthalinöl, alkalisch;

Naphthalinöl-Extraktrückstand

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten aus alkalischem Waschen von Naphthalinöl zur Entfernung von Phenolverbindungen (Teersäuren); besteht aus Naphthalin und Alkylnaphthalinen]

648-088-00-5

310-166-9

121620-47-1

J, M

Extraktrückstände (Kohle), Naphthalinöl, alkalisch, naphthalinarm

Naphthalinöl-Extraktrückstand

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen nach Entfernen von Naphthalin aus alkalisch gewaschenem Naphthalinöl durch ein Kristallisationsverfahren; besteht in erster Linie aus Naphthalin und Alkylnaphthalinen]

648-089-00-0

310-167-4

121620-48-2

J, M

Destillate (Kohlenteer), Naphthalinöle, naphthalinfrei, alkalische Extrakte

Naphthalinöl-Extraktrückstand

[Öl, das nach Entfernen von Phenolverbindungen (Teersäuren) aus abgelassenem Naphthalinöl durch alkalisches Waschen zurückbleibt; besteht in erster Linie aus Naphthalin und Alkylnaphthalinen]

648-090-00-6

292-612-1

90640-90-7

J, M

Extraktrückstände (Kohle), Naphthalinöl, alkalisch, Kopfdestillate

Naphthalinöl-Extraktrückstand

[Destillat aus alkalisch gewaschenem Naphthalinöl mit einem Destillationsbereich von etwa 180 °C bis 220 °C (356 °F bis 428 °F); besteht in erster Linie aus Naphthalin, Alkylbenzolen, Inden und Indan]

648-091-00-1

292-627-3

90641-04-6

J, M

Destillate (Kohlenteer), Naphthalinöle, Methylnaphthalin-Fraktion;

Methylnaphthalinöl

[Destillat aus der fraktionierten Destillation von Hochtemperaturkohlenteer; besteht in erster Linie aus substituierten aromatischen Kohlenwasserstoffen mit zwei Ringen sowie aromatischen Stickstoffbasen mit einem Siedebereich von etwa 225 °C bis 255 °C (437 °F bis 491 °F)]

648-092-00-7

309-985-4

101896-27-9

J, M

Destillate (Kohlenteer), Naphthalinöle, Indol-Methylnaphthalin-Fraktion

Methylnaphthalinöl

[Destillat aus der fraktionierten Destillation von Hochtemperaturkohlenteer; besteht in erster Linie aus Indol und Methylnaphthalin mit einem Siedebereich von etwa 235 °C bis 255 °C (455 °F bis 491 °F)]

648-093-00-2

309-972-3

101794-91-6

J, M

Destillate (Kohlenteer), Naphthalinöle, saure Extrakte

Methylnaphthalinöl-Extraktrückstand

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Basenentzug aus der Methylnaphthalin-Fraktion aus der Destillation von Kohlenteer; mit einem Siedebereich von etwa 230 °C bis 255 °C (446 °F bis 491 °F); enthält hauptsächlich 1(2)-Methylnaphthalin, Naphthalin, Dimethylnaphthalin und Biphenyl]

648-094-00-8

295-309-2

91995-48-1

J, M

Extraktrückstände (Kohle), Naphthalinöl alkalisch, Destillationsrückstände

Methylnaphthalinöl-Extraktrückstand

[Rückstand aus der Destillation von alkalisch gewaschenem Naphthalinöl mit einem Destillationsbereich von etwa 220 °C bis 300 °C (428 °F bis 572 °F); besteht in erster Linie aus Naphthalin, Alkylnaphthalinen und aromatischen Stickstoffbasen]

648-095-00-3

292-628-9

90641-05-7

J, M

Extraktöle (Kohle), sauer, teerbasenfrei

Methylnaphthalinöl-Extraktrückstand

[Extraktöl mit einem Siedebereich von etwa 220 °C bis 265 °C (428 °F bis 509 °F), aus alkalischem Kohlenteer-Extraktrückstand, hergestellt durch saures Waschen z. B. mit wässriger Schwefelsäure nach der Destillation zur Abtrennung der Teerbasen; besteht in erster Linie aus Alkylnaphthalinen]

648-096-00-9

284-901-6

84989-12-8

J, M

Destillate (Kohlenteer), Benzolfraktion, Destillationsrückstände;

Waschöl

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Rohbenzol (Hochtemperaturkohlenteer); kann flüssig sein mit einem Destillationsbereich von etwa 150 °C bis 300 °C (302 °F bis 572 °F) oder halbfest oder fest mit einem Schmelzpunkt bis zu 70 °C (158 °F); besteht in erster Linie aus Naphthalin und Alkylnaphthalinen]

648-097-00-4

310-165-3

121620-46-0

J, M

Anthracenöl, Anthracenpaste

Anthracenölfraktion

[anthracenreicher Feststoff, erhalten durch Kristallisation und Zentrifugieren von Anthracenöl; besteht in erster Linie aus Anthracen, Carbazol und Phenanthren]

648-103-00-5

292-603-2

90640-81-6

J, M

Anthracenöl, Anthracen-arm

Anthracenölfraktion

[Öl, das nach einem Kristallisationsverfahren zum Entfernen eines Anthracen-reichen Feststoffes (Anthracenpaste) aus Anthracenöl zurückbleibt; besteht in erster Linie aus zwei-, drei- und viergliedrigen aromatischen Verbindungen]

648-104-00-0

292-604-8

90640-82-7

J, M

Rückstände (Kohlenteer), Anthracenöldestillation

Anthracenölfraktion

[Rückstand aus der fraktionierten Destillation von Rohanthracen, mit einem Siedebereich von etwa 340 °C bis 400 °C (644 °F bis 752 °F); besteht in erster Linie aus tri- und polynuklearen aromatischen und heterocyclischen Kohlenwasserstoffen]

648-105-00-6

295-505-8

92061-92-2

J, M

Anthracenöl, Anthracenpaste, Anthracenfraktion

Anthracenölfraktion

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Anthracen, erhalten durch Kristallisation des Anthracenöls aus Hochtemperaturteer aus bituminöser Kohle; mit einem Siedebereich von etwa von 330 °C bis 350 °C (626 °F bis 662 °F); enthält hauptsächlich Anthracen, Carbazol und Phenanthren]

648-106-00-1

295-275-9

91995-15-2

J, M

Anthracenöl, Anthracenpaste, Carbazolfraktion

Anthracenölfraktion

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Anthracen, erhalten durch Kristallisation des Anthracenöls aus Hochtemperaturteer aus bituminöser Kohle; mit einem Siedebereich von etwa 350 °C bis 360 °C (662 °F bis 680 °F); enthält hauptsächlich Anthracen, Carbazol und Phenanthren]

648-107-00-7

295-276-4

91995-16-3

J, M

Anthracenöl, Anthracenpaste, leichte Destillate;

Anthracenölfraktion

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Anthracen, erhalten durch Kristallisation des Anthracenöls aus Hochtemperaturteer aus bituminöser Kohle; mit einem Siedebereich von etwa 290 °C bis 340 °C (554 °F bis 644 °F); enthält hauptsächlich trinukleare Aromaten und ihre Dihydroderivate]

648-108-00-2

295-278-5

91995-17-4

J, M

Teeröle, Kohle, Niedertemperatur

Teeröl, hochsiedend

[Destillat aus Niedertemperatur-Kohlenteer; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen, Phenolverbindungen sowie aromatischen Stickstoffbasen mit einem Siedebereich von etwa 160 °C bis 340 °C (320 °F bis 644 °F)]

648-109-00-8

309-889-2

101316-87-4

J, M

Extraktrückstände (Kohle), Niedertemperaturkohlenteer alkalisch

[Rückstand aus Niedertemperatur-Kohlenteerölen durch alkalisches Waschen, z. B. mit wässrigem Natriumhydroxid, zum Entfernen von rohen Kohlenteersäuren; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen und aromatischen Stickstoffbasen]

648-110-00-3

310-191-5

122384-78-5

J, M

Phenole, Extrakt aus Ammoniaklösung

Alkalischer Extrakt

[Kombination von Phenolen, mit Isobutylacetat aus der Ammoniaklösung extrahiert, die aus dem bei der Niedertemperaturpyrolyse (weniger als 700 °C (1 292 °F)) von Kohle anfallenden Gas kondensiert; besteht vorwiegend aus einem Gemisch von ein- und zweiwertigen Phenolen]

648-111-00-9

284-881-9

84988-93-2

J, M

Destillate (Kohlenteer), leichte Öle, alkalische Extrakte;

Alkalischer Extrakt

[wässriger Extrakt aus Carbolöl, hergestellt durch alkalisches Waschen z. B. mit wässrigem Natriumhydroxid; besteht in erster Linie aus den Alkalisalzen verschiedener Phenolverbindungen]

648-112-00-4

292-610-0

90640-88-3

J, M

Extrakte, Kohlenteeröl alkalisch

Alkalischer Extrakt

[Extrakt aus Kohlenteeröl, hergestellt durch alkalisches Waschen, z. B. mit wässrigem Natriumhydroxid; besteht in erster Linie aus den Alkalisalzen verschiedener Phenolverbindungen]

648-113-00-X

266-017-2

65996-83-0

J, M

Destillate (Kohlenteer), Naphthalinöle, alkalische Extrakte

Alkalischer Extrakt

[wässriger Extrakt aus Naphthalinöl, hergestellt durch alkalisches Waschen, z. B. mit wässrigem Natriumhydroxid; besteht in erster Linie aus den Alkalisalzen verschiedener Phenolverbindungen]

648-114-00-5

292-611-6

90640-89-4

J, M

Extraktrückstände (Kohle), Teeröl alkalisch, mit Kohlendioxid und Calciumoxid behandelt

Rohphenole

[Produkt, erhalten durch Behandlung des alkalischen Extrakts aus Kohlenteer mit CO2 und CaO; besteht in erster Linie aus CaCO3, Ca(OH)2, Na2CO3 und anderen organischen und anorganischen Verunreinigungen]

648-115-00-0

292-629-4

90641-06-8

J, M

Teersäuren, Kohle, roh

Rohphenole

[Reaktionsprodukt, erhalten durch Neutralisieren des alkalischen Extrakts von Kohlenteeröl mit einer sauren Lösung, z. B. wässriger Schwefelsäure, oder gasförmigem Kohlendioxid, um die freien Säuren zu erhalten; besteht in erster Linie aus Teersäuren wie Phenol, Kresolen und Xylenolen]

648-116-00-6

266-019-3

65996-85-2

J, M

Teersäuren, Braunkohle, roh

Rohphenole

[angesäuerter alkalischer Extrakt von Braunkohlenteerdestillat; besteht in erster Linie aus Phenol und Phenolhomologen]

648-117-00-1

309-888-7

101316-86-3

J, M

Teersäuren, Braunkohlevergasung

Rohphenole

[komplexe Kombination organischer Verbindungen, erhalten aus der Vergasung von Braunkohle; besteht in erster Linie aus C6-10-hydroxy-aromatischen Phenolen und ihren Homologen]

648-118-00-7

295-536-7

92062-22-1

J, M

Teersäuren, Destillationsrückstände

Destillat-Phenole

[Rückstand aus der Destillation von Rohphenol aus Kohle; besteht in erster Linie aus Phenolen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C8 bis C10 und einem Erweichungspunkt von 60 °C bis 80 °C (140 °F bis 176 °F)]

648-119-00-2

306-251-5

96690-55-0

J, M

Teersäuren, Methylphenol-Fraktion

Destillat-Phenole

[an 3- und 4-Methylphenol reiche Teersäuren-Fraktion, gewonnen durch Destillation der rohen Teersäuren von Niedertemperaturkohlenteer]

648-120-00-8

284-892-9

84989-04-8

J, M

Teersäuren, Polyalkylphenol-Fraktion

Destillat-Phenole

[Teersäuren-Fraktion, gewonnen durch Destillation der rohen Teersäuren von Niedertemperaturkohlenteer; mit einem Siedebereich von etwa 225 °C bis 320 °C (437 °F bis 608 °F); besteht in erster Linie aus Polyalkylphenolen]

648-121-00-3

284-893-4

84989-05-9

J, M

Teersäuren, Xylenolfraktion

Destillat-Phenole

[an 2,4- und 2,5-Dimethylphenol reiche Teersäuren-Fraktion, gewonnen durch Destillation der rohen Teersäuren von Niedertemperaturkohlenteer]

648-122-00-9

284-895-5

84989-06-0

J, M

Teersäuren, Ethylphenolfraktion

Destillat-Phenole

[an 3- und 4-Ethylphenol reiche Teersäuren-Fraktion, gewonnen durch Destillation der rohen Teersäuren von Niedertemperaturkohlenteer]

648-123-00-4

284-891-3

84989-03-7

J, M

Teersäuren, 3,5-Xylenol-Fraktion

Destillat-Phenole

[an 3,5-Dimethylphenol reiche Teersäuren-Fraktion, gewonnen durch Destillation von Niedertemperatur-Kohlenteersäuren]

648-124-00-X

284-896-0

84989-07-1

J, M

Teersäuren, Rückstände, Destillate, erster Schnitt

Destillat-Phenole

[Rückstand aus der Destillation von leichtem Carbolöl im Bereich von 235 °C bis 355 °C (481 °F bis 697 °F)]

648-125-00-5

270-713-1

68477-23-6

J, M

Teersäuren, Cresylsäure, Rückstände

Destillat-Phenole

[Rückstand aus rohen Kohlenteersäuren nach Entfernen von Phenol, Kresolen, Xylenolen und sämtlichen höhersiedenden Phenolen; schwarzer Feststoff mit einem Schmelzpunkt von ungefähr 80 °C (176 °F); besteht in erster Linie aus Polyalkylphenolen, Gummiharzen und anorganischen Salzen]

648-126-00-0

271-418-0

68555-24-8

J, M

Phenole, C9-11

Destillat-Phenole

648-127-00-6

293-435-2

91079-47-9

J, M

Teersäuren, Cresylsäure

Destillat-Phenole

[komplexe Kombination organischer Verbindungen, erhalten aus Braunkohle; mit einem Siedebereich von etwa 200 °C bis 230 °C (392 °F bis 446 °F); enthält hauptsächlich Phenole und Pyridinbasen]

648-128-00-1

295-540-9

92062-26-5

J, M

Teersäuren, Braunkohle, C2-Alkylphenol-Fraktion

Destillat-Phenole

[Destillat aus der Ansäuerung von alkalisch gewaschenem Braunkohlenteerdestillat mit einem Siedebereich von etwa 200 °C bis 230 °C (392 °F bis 446 °F); besteht in erster Linie aus m- und p-Ethylphenol sowie aus Kresolen und Xylenolen]

648-129-00-7

302-662-9

94114-29-1

J, M

Extraktöle (Kohle), Naphthalinöle

Saurer Extrakt

[wässriger Extrakt, erhalten durch saure Wäsche von alkalisch gewaschenem Naphthalinöl; besteht in erster Linie aus sauren Salzen verschiedener aromatischer Stickstoffbasen einschließlich Pyridin, Chinolin und ihrer Alkylderivate]

648-130-00-2

292-623-1

90641-00-2

J, M

Teerbasen, Chinolinderivate

Destillat-Basen

648-131-00-8

271-020-7

68513-87-1

J, M

Teerbasen, Kohle, Chinolinderivat-Fraktion

Destillat-Basen

648-132-00-3

274-560-1

70321-67-4

J, M

Teerbasen, Kohle, Destillationsrückstände

Destillat-Basen

[Destillationsrückstand, erhalten nach der Destillation von neutralisiertem saurem Extrakt der basenhaltigen Teerfraktionen aus der Destillation von Kohlenteer; enthält hauptsächlich Anilin, Kollidine, Chinolin und Chinolinderivate und Toluidine]

648-133-00-9

295-544-0

92062-29-8

J, M

Kohlenwasserstofföle, aromatisch, gemischt mit Polyethylen und Polypropylen, pyrolysiert, Leichtölfraktion

Wärmebehandlungsprodukte

[Öl, erhalten aus der Wärmebehandlung eines Gemischs von Polyethylen/Polypropylen mit Kohlenteerpech oder aromatischen Ölen; besteht vorwiegend aus Benzol und seinen Homologen mit einem Siedebereich von etwa 70 °C bis 120 °C (158 °F bis 248 °F)]

648-134-00-4

309-745-9

100801-63-6

J, M

Kohlenwasserstofföle, aromatisch, gemischt mit Polyethylen, pyrolysiert, Leichtölfraktion

Wärmebehandlungsprodukte

[Öl, erhalten aus der Wärmebehandlung von Polyethylen mit Kohlenteerpech oder aromatischen Ölen; besteht vorwiegend aus Benzol und seinen Homologen mit einem Siedebereich von 70 °C bis 120 °C (158 °F bis 248 °F)]

648-135-00-X

309-748-5

100801-65-8

J, M

Kohlenwasserstofföle, aromatisch, gemischt mit Polystyrol, pyrolysiert, Leichtölfraktion

Wärmebehandlungsprodukte

[Öl, erhalten aus der Wärmebehandlung von Polystyrol mit Kohlenteerpech oder aromatischen Ölen; besteht vorwiegend aus Benzol und seinen Homologen mit einem Siedebereich von etwa 70 °C bis 210 °C (158 °F bis 410 °F)]

648-136-00-5

309-749-0

100801-66-9

J, M

Extraktrückstände (Kohle), Teeröl, alkalisch, Naphthalin-Destillationsrückstände

Naphthalinöl-Extraktrückstand

[Rückstand, erhalten aus chemischem Öl, extrahiert nach Entfernen von Naphthalin durch Destillation; besteht in erster Linie aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit zwei- bis viergliedrigen kondensierten Ringen und aromatischen Stickstoffbasen]

648-137-00-0

277-567-8

73665-18-6

J, M

Teersäuren, Cresylsäure, Natriumsalze, Lösungen kaustischer Alkalien

Alkalischer Extrakt

648-139-00-1

272-361-4

68815-21-4

J, M

Extraktöle (Kohle), Teerbase

Saurer Extrakt

[Extrakt aus dem Rückstand vom alkalischen Extrakt aus Kohlenteeröl, hergestellt durch saures Waschen z. B. mit wässriger Schwefelsäure nach der Destillation zum Entfernen von Naphthalin; besteht in erster Linie aus den sauren Salzen verschiedener aromatischer Stickstoffbasen einschließlich Pyridin, Chinolin und ihren Alkylderivaten]

648-140-00-7

266-020-9

65996-86-3

J, M

Teerbasen, Kohle, roh

Roh-Teerbasen

[Reaktionsprodukt, erhalten durch Neutralisieren des Extraktionsöls von Kohlenteerbasen mit einer alkalischen Lösung, z. B. wässrigem Natriumhydroxid, um die freien Basen zu erhalten; besteht in erster Linie aus organischen Basen wie Acridin, Phenanthridin, Pyridin, Chinolin und ihren Alkylderivaten]

648-141-00-2

266-018-8

65996-84-1

J, M

Leichtöl (Kohle), Koksofen

Rohbenzol

[flüchtige organische Flüssigkeit, extrahiert aus dem Gas, das bei der Hochtemperaturpyrolyse (höher als 700 °C (1 292 °F)) von Kohle anfällt; besteht in erster Linie aus Benzol, Toluol und Xylolen; kann andere kleinere Kohlenwasserstoffbestandteile enthalten]

648-147-00-5

266-012-5

65996-78-3

J

Destillate (Kohle), flüssige Lösungsmittelextraktion, primär

[flüssiges Produkt der Kondensation von Dämpfen, die während der Aufspaltung von Kohle in einem flüssigen Lösungsmittel austreten; mit einem Siedebereich von etwa 30 °C bis 300 °C (86 °F bis 572 °F); besteht in erster Linie aus teilweise hydrierten aromatischen Kohlenwasserstoffen mit kondensierten Ringen, aromatischen Verbindungen, die Stickstoff, Sauerstoff und Schwefel enthalten, sowie ihren Alkylderivaten mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C14]

648-148-00-0

302-688-0

94114-52-0

J

Destillate (Kohle), Lösungsmittelextraktion, hydrogekrackt

[Destillat, erhalten durch Hydrokracken von Kohlenextrakt oder der Lösung, die durch flüssige Lösungsmittelextraktion oder Extraktion mit überkritischen Gasen entsteht; mit einem Siedebereich von etwa 30 °C bis 300 °C (86 °F bis 572 °F); besteht in erster Linie aus aromatischen, hydrierten aromatischen und naphthenhaltigen Verbindungen, ihren Alkylderivaten und Alkanen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C14; auch Stickstoff, Schwefel und Sauerstoff enthaltende aromatische und hydrierte aromatische Verbindungen sind vorhanden]

648-149-00-6

302-689-6

94114-53-1

J

Naphtha (Kohle), Lösungsmittelextraktion hydrogekrackt

[Fraktion des Destillats, erhalten durch Hydrokracken von Kohlenextrakt oder der Lösung, die durch flüssige Lösungsmittelextraktion oder Extraktion mit überkritischen Gasen entsteht, mit einem Siedebereich von etwa 30 °C bis 180 °C (86 °F bis 356 °F); besteht in erster Linie aus aromatischen, hydrierten aromatischen und naphthenhaltigen Verbindungen, ihren Alkylderivaten und Alkanen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C9; auch Stickstoff, Schwefel und Sauerstoff enthaltende aromatische und hydrierte aromatische Verbindungen sind vorhanden]

648-150-00-1

302-690-1

94114-54-2

J

Mittlere Destillate (Kohle), Lösungsmittelextraktion, hydrogekrackt

[Destillat, erhalten durch Hydrokracken von Kohlenextrakt oder der Lösung, die durch flüssige Lösungsmittelextraktion oder Extraktion mit überkritischen Gasen entsteht, mit einem Siedebereich von etwa 180 °C bis 300 °C (356 °F bis 572 °F); besteht in erster Linie aus aromatischen Verbindungen mit zwei Ringen, hydrierten aromatischen und naphthenhaltigen Verbindungen, ihren Alkylderivaten und Alkanen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C9 bis C14; auch Stickstoff, Schwefel und Sauerstoff enthaltende Verbindungen sind vorhanden]

648-152-00-2

302-692-2

94114-56-4

J

Mittlere Destillate (Kohle), Lösungsmittelextraktion, hydrogekrackt, hydriert

[Destillat aus der Hydrierung von hydrogekracktem mittlerem Destillat aus Kohlenextrakt oder der Lösung, die durch flüssige Lösungsmittelextraktion oder Extraktion mit überkritischen Gasen entsteht, mit einem Siedebereich von etwa 180 °C bis 280 °C (356 °F bis 536 °F); besteht in erster Linie aus hydrierten Kohlenstoffverbindungen mit zwei Ringen und ihren Alkylderivaten mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C9 bis C14]

648-153-00-8

302-693-8

94114-57-5

J

Leichtöl (Kohle), Halbverkokungsverfahren

Frischöl

[flüchtige organische Flüssigkeit, die aus dem bei der Niedertemperaturpyrolyse (weniger als 700 °C (1 292 °F)) ausströmenden Gas kondensiert; besteht in erster Linie aus C6-10-Kohlenwasserstoffen]

648-156-00-4

292-635-7

90641-11-5

J

▼C1

Gase (Erdöl), katalytisch gekrackte Naphtha Depropanisierer Kopf, C3-reich; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Fraktionierung katalytisch gekrackter Kohlenwasserstoffe und behandelt, um säurehaltige Verunreinigungen zu entfernen; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C2 bis C4, vorherrschend C3)

649-062-00-6

270-755-0

68477-73-6

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), katalytische Kracker; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten aus einem katalytischen Krackverfahren; besteht vorherrschend aus aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C6)

649-063-00-1

270-756-6

68477-74-7

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), katalytische Kracker; C1-5-reich; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Produkten aus einem katalytischen Krackverfahren; besteht aus aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C1 bis C6, vorherrschend C1 bis C5)

649-064-00-7

270-757-1

68477-75-8

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), katalytisch polymerisierte Naphtha Stabilisierer Kopf, C2-4-reich; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der fraktionierten Stabilisierung katalytisch polymerisierter Naphtha; besteht aus aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C2 bis C6, vorherrschend C2 bis C4).

649-065-00-2

270-758-7

68477-76-9

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), katalytische Reformer, C1-4-reich; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten aus einem katalytischen Reformingverfahren; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C1 bis C6, vorherrschend C1 bis C4)

649-066-00-8

270-760-8

68477-79-2

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), C3-5-olefinhaltige-paraffinhaltige Alkylierungsbeschickung; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von olefinhaltigen und paraffinhaltigen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C3 bis C5, die für die Alkylierungsbeschickung gebraucht werden; Umgebungstemperaturen überschreiten normalerweise die kritische Temperatur dieser Kombinationen)

649-067-00-3

270-765-5

68477-83-8

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), C4-reich; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten aus einem katalytischen Fraktionierungsverfahren; besteht aus aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C3 bis C5, vorherrschend C4)

649-068-00-9

270-767-6

68477-85-0

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), Deethanisierer Kopf; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation der Gas- und Benzinfraktionen aus dem katalytischen Krackverfahren; enthält vorherrschend Ethan und Ethylen)

649-069-00-4

270-768-1

68477-86-1

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), Deisobutanisierer Turm Kopf; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der offenen Destillation eines Butan-Butylenlaufs; besteht aus aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C3 bis C4)

649-070-00-X

270-769-7

68477-87-2

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), Depropanisierer trocken, propenreich; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten aus den Gas- und Benzinfraktionen aus einem katalytischen Krackverfahren; besteht vorherrschend aus Propylen mit etwas Ethan und Propan)

649-071-00-5

270-772-3

68477-90-7

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), Depropanisierer Kopf; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten aus den Gas- und Benzinfraktionen aus einem katalytischen Krackverfahren; besteht aus aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C2 bis C4)

649-072-00-0

270-773-9

68477-91-8

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), Gaswiedergewinnungsfabrik Depropanisierer Kopf; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Fraktionierung verschiedener Kohlenwasserstoffläufe; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C1 bis C4, vorherrschend Propan)

649-073-00-6

270-777-0

68477-94-1

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), Girbatolanlage Beschickung; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die zur Beschickung einer Girobatolanlage zur Entfernung von Schwefelwasserstoff gebraucht wird; besteht aus aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C2 bis C4)

649-074-00-1

270-778-6

68477-95-2

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), isomerisierte Naphthafraktionate; C4-reich, schwefelwasserstofffrei; Gase aus der Erdölverarbeitung

649-075-00-7

270-782-8

68477-99-6

►M21  — ◄ K

Endgas (Erdöl), katalytisch gekracktes aufgehelltes Öl und thermisch gekrackte Vakuumrückstandsfraktionierung Reflux Trommel; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Fraktionierung von katalytisch gekracktem aufgehelltem Öl und thermisch gekracktem Vakuumrückstand; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C6)

649-076-00-2

270-802-5

68478-21-7

►M21  — ◄ K

Endgas (Erdöl), katalytisch gekrackte Naphtha-Stabilisierung-Absorber; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Stabilisierung von katalytisch gekrackter Naphtha; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C6)

649-077-00-8

270-803-0

68478-22-8

►M21  — ◄ K

Endgas (Erdöl), katalytische Krack, katalytische Reformer und Hydrodesulfurierer kombinierte Fraktionator; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Fraktionierung von Produkten aus katalytischen Krack-, katalytischen Reforming- und Hydrodesulfurierungsverfahren, behandelt zum Entfernen säurehaltiger Verunreinigungen; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C5)

649-078-00-3

270-804-6

68478-24-0

►M21  — ◄ K

Endgas (Erdöl), katalytisch reformierte Naphtha Fraktionierung Stabilisator; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der fraktionierten Stabilisierung katalytisch reformierter Naphtha; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C4)

649-079-00-9

270-806-7

68478-26-2

►M21  — ◄ K

Abgas (Erdöl), gesättigter Gasanlage Mischungsstrom, C4-reich; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen erhalten aus Fraktionsstabilisation von Straight-run-Naphtha, Destillation von Abgas und katalytisch reformiertem naphthastabilisiertem Abgas; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C3 bis C6, vorherrschend Butan und Isobutan)

649-080-00-4

270-813-5

68478-32-0

►M21  — ◄ K

Abgas (Erdöl), gesättigte Gaswiedergewinnungsanlage, C1-2-reich; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen erhalten aus Fraktionieren von destilliertem Abgas, Straight-run-Naphtha, katalytisch reformiertem naphthastabilisiertem Abgas; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C1 bis C5, vorherrschend Methan und Ethan)

649-081-00-X

270-814-0

68478-33-1

►M21  — ◄ K

Endgas (Erdöl), Vakuumrückstände thermischer Kracker; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus thermischen Kracken von Vakuumrückständen; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C5)

649-082-00-5

270-815-6

68478-34-2

►M21  — ◄ K

Kohlenwasserstoffe, C3-4-reich, Erdöldestillat; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation und Kondensation von Rohöl; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C3 bis C5, vorherrschend C3 bis C4)

649-083-00-0

270-990-9

68512-91-4

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), gesamte Straight-run-Naphtha Dehexanisierer Ab-; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Fraktionierung der gesamten Straight-run-Naphtha; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C2 bis C6)

649-084-00-6

271-000-8

68513-15-5

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), Hydrokracken Depropanisierer Ab-, Kohlenwasserstoffreich; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Produkten aus einem Hydrokrackverfahren; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C4; kann auch geringe Mengen Wasserstoff und Schwefelwasserstoff enthalten)

649-085-00-1

271-001-3

68513-16-6

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), leichte Straight-run-Naphtha Stabilisierer Ab-; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Stabilisierung leichter Straight-run-Naphtha; besteht aus gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C2 bis C6)

649-086-00-7

271-002-9

68513-17-7

►M21  — ◄ K

Rückstände (Erdöl), Alkylierung Splitter, C4-reich; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexer Rückstand aus der Destillation von Läufen aus verschiedenen Raffinerievorgängen; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C4 bis C5, vorherrschend aus Butan, und siedet im Bereich von etwa –11,7 oC bis 27,8 oC)

649-087-00-2

271-010-2

68513-66-6

►M21  — ◄ K

Kohlenwasserstoffe, C1-4-; Gase aus der Erdölverarbeitung

(Komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch thermische Krack- und Absorbervorgänge und durch Destillation von Rohöl. Besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C4 und siedet im Bereich von etwa – 164 oC bis –0,5 oC.)

649-088-00-8

271-032-2

68514-31-8

►M21  — ◄ K

▼M14

Kohlenwasserstoffe, C1-4, gesüßt

Gase aus der Erdölverarbeitung

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Süßung von Kohlenwasserstoffgasen zur Umwandlung von Mercaptanen oder zum Entfernen saurer Verunreinigungen; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C1 bis C4 mit einem Siedebereich von etwa – 164 °C bis – 0,5 °C (– 263 °F bis 31 °F)]

649-089-00-3

271-038-5

68514-36-3

K

▼C1

Kohlenwasserstoffe, C1-3-; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C3 und siedet im Bereich von etwa – 164 oC bis – 42 oC)

649-090-00-9

271-259-7

68527-16-2

►M21  — ◄ K

Kohlenwasserstoffe, C1-4, Debutaniererfraktion; Gase aus der Erdölverarbeitung

649-091-00-4

271-261-8

68527-19-5

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), C1-5, nass; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Rohöl und/oder durch Kracken von Turmgasöl; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C5)

649-092-00-X

271-624-0

68602-83-5

►M21  — ◄ K

Kohlenwasserstoffe, C2-4-; Gase aus der Erdölverarbeitung

649-093-00-5

271-734-9

68606-25-7

►M21  — ◄ K

Kohlenwasserstoffe, C3-; Gase aus der Erdölverarbeitung

649-094-00-0

271-735-4

68606-26-8

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), Alkylierung Beschickung; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch katalytisches Kracken von Gasöl; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C3 bis C4)

649-095-00-6

271-737-5

68606-27-9

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), Entpropanisierer Boden-Fraktionen Ab-; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Fraktionierung der Bodenprodukte des Entpropanisierers; besteht vorherrschend aus Butan, Isobutan und Butadien)

649-096-00-1

271-742-2

68606-34-8

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), Raffinerieverschnitt; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination, erhalten aus verschiedenen Raffinerieverfahren; besteht aus Wasserstoff, Schwefelwasserstoff und Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C5)

649-097-00-7

272-183-7

68783-07-3

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), katalytisches Kracken; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten aus einem katalytischen Krackverfahren; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C3 bis C5)

649-098-00-2

272-203-4

68783-64-2

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), C2-4, gesüßt; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Aussetzen eines Erdöldestillats einem Süßungsverfahren zur Konvertierung von Mercaptanen oder zum Entfernen saurer Verunreinigungen; besteht vorherrschend aus gesättigten und ungesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C2 bis C4 und siedet im Bereich von etwa – 51 oC bis – 34 oC)

649-099-00-8

272-205-5

68783-65-3

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), Rohöl Fraktionierung Ab-; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Fraktionierung von Rohöl; besteht aus gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C5)

649-100-00-1

272-871-7

68918-99-0

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), Enthexanisierer Ab-; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Fraktionierung von kombinierten Naphthaläufen; besteht aus gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C5)

649-101-00-7

272-872-2

68919-00-6

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), leichte Straight-run-Benzin Fraktionierung Stabilisierer Ab-; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Fraktionierung leichten Straight-run-Benzins; besteht aus gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C5)

649-102-00-2

272-878-5

68919-05-1

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), Naphtha Unifiner Desulfurierung Stripper Ab-; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt in einem Naphtha-Unifiner-Desulfurierungsverfahren und gestrippt aus dem Naphthaprodukt; besteht aus gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C4)

649-103-00-8

272-879-0

68919-06-2

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), Straight-run-Naphtha katalytisches Reformieren Ab-; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch katalytisches Reformieren von Straight-run-Naphtha und Fraktionieren des gesamten Ausflusses; besteht aus Methan, Ethan und Propan)

649-104-00-3

272-882-7

68919-09-5

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), Fließbettkracker Spalter Kopfbestandteile; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Fraktionierung der Charge zum C3-C4-Spalter; besteht vorherrschend aus C3-Kohlenwasserstoffen)

649-105-00-9

272-893-7

68919-20-0

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), Straight-run-Stabilisator Ab-; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Fraktionierung der Flüssigkeit aus dem ersten Turm in der Destillation von Rohöl; besteht aus gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C4)

649-106-00-4

272-883-2

68919-10-8

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), katalytisch gekrackte Naphtha Debutanisierer; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Fraktionierung katalytisch gekrackter Naphtha; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C4)

649-107-00-X

273-169-3

68952-76-1

►M21  — ◄ K

Endgas (Erdöl), katalytisch gekracktes Destillat und Naphtha Stabilisator; Gase aus der Erdölverarbeitung

Gase aus der Erdölverarbeitung (komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Fraktionierung katalytisch gekrackter Naphtha und Destillat; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C4)

649-108-00-5

273-170-9

68952-77-2

►M21  — ◄ K

Endgas (Erdöl), thermisch gekracktes Destillat, Gasöl und Naphtha Absorber; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten aus der Trennung von thermisch gekrackten Destillaten, Naphtha und Gasöl; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C6)

649-109-00-0

273-175-6

68952-81-8

►M21  — ◄ K

Endgas (Erdöl), thermisch gekrackter Kohlenwasserstoff-Fraktion Stabilisator, Erdöl-Verkokung; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch fraktionierte Stabilisierung von thermisch gekrackten Kohlenwasserstoffen aus dem Erdöl-Verkokungsverfahren; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C6)

649-110-00-6

273-176-1

68952-82-9

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), leichte dampfgekrackte, Butadienkonzentrat; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Produkten aus einem thermischen Krackverfahren; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit einer Kohlenstoffzahl vorherrschend von C4)

649-111-00-1

273-265-5

68955-28-2

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), Straight-run-Naphtha katalytisch Reformer Stabilisator Kopf; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch katalytisches Reformieren von Straight-run-Naphtha und Fraktionieren des gesamten Ausflusses; besteht aus gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C2 bis C4)

649-112-00-7

273-270-2

68955-34-0

►M21  — ◄ K

Kohlenwasserstoffe, C4-; Gase aus der Erdölverarbeitung

649-113-00-2

289-339-5

87741-01-3

►M21  — ◄ K

Alkane, C1-4-, C3-reich; Gase aus der Erdölverarbeitung

649-114-00-8

292-456-4

90622-55-2

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), Dampfkracker C3-reich; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Produkten aus einem Dampfkrackverfahren; besteht vorherrschend aus Propylen mit etwas Propan und siedet im Bereich von etwa – 70 oC bis 0 oC)

649-115-00-3

295-404-9

92045-22-2

►M21  — ◄ K

Kohlenwasserstoffe, C4-, Dampfkracker Destillat; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation der Produkte aus einem Dampfkrackverfahren; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit einer Kohlenstoffzahl von C4, vorherrschend 1-Buten und 2-Buten; enthält auch Butan und Isobuten und siedet im Bereich von etwa – 12 oC bis 5 oC)

649-116-00-9

295-405-4

92045-23-3

►M21  — ◄ K

Erdölgase, verflüssigt, gesüßt, C4-Fraktion; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man erhält, wenn man ein verflüssigtes Erdölgasgemisch einem Süßungsverfahren zur Oxidation von Mercaptanen oder zum Entfernen saurer Verunreinigungen aussetzt; besteht vorherrschend aus C4-gesättigten und ungesättigten Kohlenwasserstoffen)

649-117-00-4

295-463-0

92045-80-2

►M21  — ◄ K ►M21  — ◄

▼M14

Kohlenwasserstoffe, C4, frei von 1,3-Butadien und Isobuten

Gase aus der Erdölverarbeitung

649-118-00-X

306-004-1

95465-89-7

K

▼M14

Raffinate (Erdöl), dampfgekrackte C4-Fraktion, Kupferammoniumacetat-Extraktion, C3-5 und C3-5 ungesättigt, butadienfrei

Gase aus der Erdölverarbeitung

649-119-00-5

307-769-4

97722-19-5

K

▼C1

Gase (Erdöl), Aminsystem-Beschickung; Raffineriegas

(Gas, mit dem das Aminsystem zur Entfernung von Schwefelwasserstoff beschickt wird; besteht in erster Linie aus Wasserstoff; Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Schwefelwasserstoff und aliphatische Kohlenwasserstoffe mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C5 können auch vorhanden sein)

649-120-00-0

270-746-1

68477-65-6

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), Benzolanlage Hydrodesulfurierer Ab-; Raffineriegas

(Abgase, hergestellt durch die Benzolanlage; besteht in erster Linie aus Wasserstoff; Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoffe mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C6, einschließlich Benzol, können auch anwesend sein)

649-121-00-6

270-747-7

68477-66-7

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), Benzolanlage, Recycling, wasserstoffreich; Raffineriegas

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Recycling der Gase der Benzolanlage; besteht in erster Linie aus Wasserstoff mit verschiedenen geringen Mengen Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C1 bis C6)

649-122-00-1

270-748-2

68477-67-8

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), Verschnittöl, Wasserstoff-Stickstoff-reich; Raffineriegas

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation eines Verschnittöles; besteht in erster Linie aus Wasserstoff und Stickstoff mit verschiedenen geringen Mengen Kohlenmonoxid, Kohlendioxid und aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C5)

649-123-00-7

270-749-8

68477-68-9

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), katalytisch reformierte Naphtha Stripper Kopf; Raffineriegas

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Stabilisierung katalytisch reformierter Naphtha; besteht aus Wasserstoff und gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C4)

649-124-00-2

270-759-2

68477-77-0

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), C6-8 katalytische Reformer Recycle; Raffineriegas

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten aus katalytischem Reforming von C6-C8-Beschickung und recycelt zur Erhaltung von Wasserstoff; besteht in erster Linie aus Wasserstoff; kann auch verschiedene geringe Mengen Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Stickstoff und Kohlenwasserstoffe mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C3 bis C6 enthalten.)

649-125-00-8

270-761-3

68477-80-5

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), C6-8 katalytische Reformer; Raffineriegas

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten aus katalytischem Reforming von C6-C8-Beschickung; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C1 bis C5 und Wasserstoff)

649-126-00-3

270-762-9

68477-81-6

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), C6-8 durch katalytisch reformiertes Recycling, wasserstoffreich; Raffineriegas

649-127-00-9

270-763-4

68477-82-7

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), C2-Rücklauf; Raffineriegas

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Extraktion von Wasserstoff aus einem Gaslauf, der in erster Linie aus Wasserstoff mit geringen Mengen Stickstoff, Kohlenmonoxid, Methan, Ethan und Ethylen besteht; enthält vorherrschend Kohlenwasserstoffe wie Methan, Ethan und Ethylen mit geringen Mengen Wasserstoff, Stickstoff und Kohlenmonoxid)

649-128-00-4

270-766-0

68477-84-9

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), trocken sauer, Gaskonzentrationsanlage-Ab-; Raffineriegas

(komplexe Kombination von trockenen Gasen aus einer Gaskonzentrationsanlage; besteht aus Wasserstoff, Schwefelwasserstoff und Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C3)

649-129-00-X

270-774-4

68477-92-9

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), Gaskonzentration Reabsorber Destillation; Raffineriegas

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten aus kombinierten Gasläufen in einem Gaskonzentrationsreabsorber; besteht vorherrschend aus Wasserstoff, Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Stickstoff, Schwefelwasserstoff und Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C1 bis C3)

649-130-00-5

270-776-5

68477-93-0

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), Wasserstoff Absorber Ab-; Raffineriegas

(komplexe Kombination, erhalten durch Wasserstoffabsorption aus einem wasserstoffreichen Lauf; besteht aus Wasserstoff, Kohlenmonoxid, Stickstoff und Methan mit geringen Mengen C2-Kohlenwasserstoffen)

649-131-00-0

270-779-1

68477-96-3

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), wasserstoffreich; Raffineriegas

(komplexe Kombination, durch Kühlen als Gas aus Kohlenwasserstoffgasen abgetrennt; besteht in erster Linie aus Wasserstoff mit verschiedenen geringen Mengen Kohlenmonoxid, Stickstoff, Methan und C2-Kohlenwasserstoffen)

649-132-00-6

270-780-7

68477-97-4

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), Wasserstoffbehandlungs- Verschnittöl Recycle, Wasserstoff-Stickstoff-reich; Raffineriegas

(komplexe Kombination, erhalten aus Recycling von mit Wasserstoff behandeltem Verschnittöl; besteht in erster Linie aus Wasserstoff und Stickstoff mit verschiedenen geringen Mengen Kohlenmonoxid, Kohlendioxid und Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C5)

649-133-00-1

270-781-2

68477-98-5

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), Recycle, wasserstoffreich; Raffineriegas

(komplexe Kombination erhalten aus Recycling von Reaktorgasen; besteht in erster Linie aus Wasserstoff mit verschiedenen geringen Mengen Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Stickstoff, Schwefelwasserstoff und gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C1 bis C5)

649-134-00-7

270-783-3

68478-00-2

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), Reformer Zusammensetzung, wasserstoffreich; Raffineriegas

(komplexe Kombination, erhalten aus den Reformern; besteht in erster Linie aus Wasserstoff mit verschiedenen geringen Mengen Kohlenmonoxid und aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C5)

649-135-00-2

270-784-9

68478-01-3

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), Reforming Wasserstoffbehandler; Raffineriegas

(komplexe Kombination, erhalten aus dem Reforming-Wasserstoffbehandlungsverfahren; besteht in erster Linie aus Wasserstoff, Methan und Ethan mit verschiedenen geringen Mengen Schwefelwasserstoff und aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C3 bis C5)

649-136-00-8

270-785-4

68478-02-4

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), Reforming Wasserstoffbehandler, Wasserstoff,-methanreich; Raffineriegas

(komplexe Kombination, erhalten aus dem Reforming-Wasserstoffbehandlungsverfahren; besteht in erster Linie aus Wasserstoff und Methan mit verschiedenen geringen Mengen Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Stickstoff und gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C2 bis C5)

649-137-00-3

270-787-5

68478-03-5

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), Reforming Wasserstoffbehandler Zusammensetzung, wasserstoffreich; Raffineriegas

(komplexe Kombination, erhalten aus dem Reforming-Wasserstoffbehandlungsverfahren; besteht in erster Linie aus Wasserstoff mit verschiedenen geringen Mengen Kohlenmonoxid und aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C5)

649-138-00-9

270-788-0

68478-04-6

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), thermisches Kracken Destillation; Raffineriegas

(komplexe Kombination, hergestellt durch Destillation von Produkten aus einem thermischen Krackverfahren; besteht aus Wasserstoff, Schwefelwasserstoff, Kohlenmonoxid, Kohlendioxid und Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C6)

649-139-00-4

270-789-6

68478-05-7

►M21  — ◄ K

Endgas (Erdöl), katalytische Krack Refraktionierung Absorber; Raffineriegas

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Refraktionierung von Produkten aus einem katalytischen Krackverfahren; besteht aus Wasserstoff und Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C3)

649-140-00-X

270-805-1

68478-25-1

►M21  — ◄ K

Endgas (Erdöl), katalytisch reformierte Naphtha Separator; Raffineriegas

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, aus katalytischem Reformieren von Straight-run-Naphtha; besteht aus Wasserstoff und Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C6)

649-141-00-5

270-807-2

68478-27-3

►M21  — ◄ K

Endgas (Erdöl), katalytisch reformierte Naphtha Stabilisator; Raffineriegas

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Stabilisierung katalytisch reformierter Naphtha; besteht aus Wasserstoff und Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C6)

649-142-00-0

270-808-8

68478-28-4

►M21  — ◄ K

Endgas (Erdöl), gekracktes Destillat Wasserstoffbehandler Separator; Raffineriegas

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Behandeln gekrackter Destillate mit Wasserstoff in Gegenwart eines Katalysators; besteht aus Wasserstoff und gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C5)

649-143-00-6

270-809-3

68478-29-5

►M21  — ◄ K

Endgas (Erdöl), hydrodesulfurierte Straight-run-Naphtha Separator; Raffineriegas

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus Hydrodesulfurierung von Straight-run-Naphtha; besteht aus Wasserstoff und gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C6)

649-144-00-1

270-810-9

68478-30-8

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), katalytisch reformierte Straight-run-Naphtha Stabilisierer Kopf; Raffineriegas

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten aus katalytischem Reforming von Straight-run-Naphtha, gefolgt durch Fraktionierung des gesamten Ausflusses; besteht aus Wasserstoff, Methan, Ethan und Propan)

649-145-00-7

270-999-8

68513-14-4

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), Reformer Ausfluss Hochdruck Entspannungstrommel Ab-; Raffineriegas

(komplexe Kombination, hergestellt durch Hochdruck-Entspannung des Abflusses aus dem Reformer-Reaktor; besteht in erster Linie aus Wasserstoff mit verschiedenen geringen Mengen Methan, Ethan und Propan)

649-146-00-2

271-003-4

68513-18-8

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), Reformer Ausfluss Niedrigdruck-Entspannungstrommel Ab-; Raffineriegas

(komplexe Kombination, hergestellt durch Niedrigdruck-Entspannung des Abflusses aus dem Reformer-Reaktor; besteht in erster Linie aus Wasserstoff mit verschiedenen geringen Mengen Methan, Ethan und Propan)

649-147-00-8

271-005-5

68513-19-9

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), Öl Raffinerie Gasdestillation Ab-; Raffineriegas

(komplexe Kombination durch Destillation eines Wasserstoffes, Kohlenmonoxid, Kohlendioxid und Kohlenwasserstoffe mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C1 bis C6 enthaltenden Gaslaufs getrennt oder durch Kracken von Ethan und Propan erhalten; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C2, Wasserstoff, Stickstoff und Kohlenmonoxid)

649-148-00-3

271-258-1

68527-15-1

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), Benzoleinheit Wasserstoffbehandler Entpentanisierer Kopf; Raffineriegas

(komplexe Kombination, hergestellt durch Behandeln der Beschickung aus einer Benzolanlage mit Wasserstoff in Gegenwart eines Katalysators, gefolgt durch Entpentanisieren; besteht in erster Linie aus Wasserstoff, Ethan und Propan mit verschiedenen geringen Mengen Stickstoff, Kohlenmonoxid, Kohlendioxid und Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C6; kann Spuren von Benzol enthalten)

649-149-00-9

271-623-5

68602-82-4

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), sekundäre Absorber Ab-, verflüssigte katalytische Krack Kopf Fraktionator; Raffineriegas

(komplexe Kombination, erhalten durch Fraktionierung der Kopfprodukte aus dem katalytischen Krackverfahren in der Fließbettkrackanlage; besteht aus Wasserstoff, Stickstoff und Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C3)

649-150-00-4

271-625-6

68602-84-6

►M21  — ◄ K

▼M14

Erdölprodukte, Raffineriegase

Raffineriegas

[komplexe Kombination, besteht in erster Linie aus Wasserstoff sowie geringen Mengen an Methan, Ethan und Propan]

649-151-00-X

271-750-6

68607-11-4

K

▼C1

Gase (Erdöl), Hydrokracken Niedrigdruck Separator; Raffineriegas

(komplexe Kombination, erhalten durch Flüssigkeit-Dampf-Trennung des Reaktorausflusses beim Hydrokrackverfahren; besteht vorherrschend aus Wasserstoff und gesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C3)

649-152-00-5

272-182-1

68783-06-2

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), Raffinerie; Raffineriegas

(komplexe Kombination aus verschiedenen Erdöl-Raffinerievorgängen; besteht aus Wasserstoff und Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C3)

649-153-00-0

272-338-9

68814-67-5

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), Platformerprodukte Separator Ab-; Raffineriegas

(komplexe Kombination, erhalten aus chemischem Reforming von Naphthenen in Aromaten; besteht aus Wasserstoff und gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C2 bis C4)

649-154-00-6

272-343-6

68814-90-4

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte saure Kerosin Entpentanisierer Stabilisierer Ab-; Raffineriegas

(komplexe Kombination, erhalten aus der Entpentanisierer-Stabilisierung von mit Wasserstoff behandeltem Kerosin; besteht in erster Linie aus Wasserstoff, Methan, Ethan und Propan mit verschiedenen geringen Mengen Stickstoff, Schwefelwasserstoff, Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C4 bis C5)

649-155-00-1

272-775-5

68911-58-0

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte saure Kerosin Entspannungstrommel; Raffineriegas

(komplexe Kombination, erhalten aus der Entspannungstrommel der Anlage, in der saures Kerosin mit Wasserstoff in Gegenwart eines Katalysators behandelt wird; besteht in erster Linie aus Wasserstoff und Methan mit verschiedenen geringen Mengen Stickstoff, Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C2 bis C5)

649-156-00-7

272-776-0

68911-59-1

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), Destillat Unifiner Desulfurierung Stripper Ab-; Raffineriegas

(komplexe Kombination, gestrippt aus dem flüssigen Produkt des Unifiner Desulfurierungsverfahrens; besteht aus Schwefelwasserstoff, Methan, Ethan und Propan)

649-157-00-2

272-873-8

68919-01-7

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), Flussbettkrackung Fraktionierung Ab-; Raffineriegas

(komplexe Kombination, erhalten durch Fraktionierung des Kopfprodukts aus dem Fließbettkrackverfahren; besteht aus Wasserstoff, Schwefelwasserstoff, Stickstoff und Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C5)

649-158-00-8

272-874-3

68919-02-8

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), Flussbettkrackung Auswaschen sekundärer Absorber Ab-; Raffineriegas

(komplexe Kombination, hergestellt durch Auswaschen des Kopfgases aus dem Fließbettkracker; enthält Wasserstoff, Stickstoff, Methan, Ethan und Propan)

649-159-00-3

272-875-9

68919-03-9

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), schweres Destillat Wasserstoffbehandler Desulfurierung Stripper Ab-; Raffineriegas

(komplexe Kombination, gestrippt aus dem flüssigen Produkt des schweren Destillates aus dem Wasserstoffbehandlungs-Desulfurierungsverfahren; besteht aus Wasserstoff, Schwefelwasserstoff und gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C5)

649-160-00-9

272-876-4

68919-04-0

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), Platformer Stabilisator Ab-, leichte Bestandteile Fraktionierung; Raffineriegas

(komplexe Kombination, erhalten durch Fraktionierung der leichten Bestandteile des Platinreaktors der Platformeranlage; besteht aus Wasserstoff, Methan, Ethan und Propan)

649-161-00-4

272-880-6

68919-07-3

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), Vorentspannungsturm Ab-, Rohdestillation; Raffineriegas

(komplexe Kombination, erhalten aus dem ersten Turm in der Rohöldestillation; besteht aus Stickstoff und gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C5)

649-162-00-X

272-881-1

68919-08-4

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), Teer Stripper Ab-; Raffineriegas

(komplexe Kombination, erhalten durch Fraktionierung von reduziertem Rohöl; besteht aus Wasserstoff und Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C4)

649-163-00-5

272-884-8

68919-11-9

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), Unifiner Stripper Ab-; Raffineriegas

(Kombination von Wasserstoff und Methan, erhalten durch Fraktionieren der Produkte aus der Unifineranlage)

649-164-00-0

272-885-3

68919-12-0

►M21  — ◄ K

Endgas (Erdöl), katalytisch hydrodesulfurierte Naphtha Separator; Raffineriegas

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Hydrodesulfurierung von Naphtha; besteht aus Wasserstoff, Methan, Ethan und Propan)

649-165-00-6

273-173-5

68952-79-4

►M21  — ◄ K

Endgas (Erdöl), Straight-run-Naphtha Hydrodesulfurierer; Raffineriegas

(komplexe Kombination, erhalten aus der Hydrodesulfurierung von Straight-run-Naphtha; besteht aus Wasserstoff und Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C5)

649-166-00-1

273-174-0

68952-80-7

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), Schwamm Absorber Ab-, Fließbettkracker und Gasöldesulfurierer Kopffraktionierung; Raffineriegas

(komplexe Kombination, erhalten durch Fraktionierung von Produkten aus dem Fließbettkracker und Gasöldesulfurierer; besteht aus Wasserstoff und Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C4)

649-167-00-7

273-269-7

68955-33-9

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), rohe Destillation und katalytisches Kracken; Raffineriegas

(komplexe Kombination, hergestellt durch rohe Destillation und katalytische Krackverfahren; besteht aus Wasserstoff, Schwefelwasserstoff, Stickstoff, Kohlenmonoxid und paraffinhaltigen und olefinhaltigen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C6)

649-168-00-2

273-563-5

68989-88-8

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), Gasöl Diethanolamin Wäscher Ab-; Raffineriegas

(komplexe Kombination, hergestellt durch Desulfurierung von Gasölen mit Diethanolamin; besteht vorherrschend aus Wasserstoff, Schwefelwasserstoff und aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C1 bis C5)

649-169-00-8

295-397-2

92045-15-3

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), Gasöl Hydrodesulfurierung Ausfluss; Raffineriegas

(komplexe Kombination, die man durch Abtrennen der flüssigen Phase vom Ausfluss aus der Hydrierreaktion erhält; besteht vorherrschend aus Wasserstoff, Schwefelwasserstoff und aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C3)

649-170-00-3

295-398-8

92045-16-4

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), Gasöl Hydrodesulfurierung Entlüfter; Raffineriegas

(komplexe Kombination von Gasen, die man aus dem Reformer und aus den Entlüftern aus dem Hydrierreaktor erhält; besteht vorherrschend aus Wasserstoff und aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C4)

649-171-00-9

295-399-3

92045-17-5

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), Hydrierreaktor Ausfluss Flashtrommel Ab-; Raffineriegas

(komplexe Kombination von Gasen, die man aus dem Entspannen der Ausflüsse nach der Hydrierreaktion erhält; besteht vorherrschend aus Wasserstoff und aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C6)

649-172-00-4

295-400-7

92045-18-6

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), Naphtha Dampfkracken Hochdruck Rückstand; Raffineriegas

(komplexe Kombination, die man als Gemisch der nichtkondensierbaren Portionen aus dem Produkt eines Naphtha-Dampfkrackverfahrens wie auch als Rückstandsgase erhält, die während der Vorbereitung nachfolgender Produkte anfallen; besteht vorherrschend aus Wasserstoff und paraffinhaltigen und olefinhaltigen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C5; Erdgas kann auch beigemischt sein)

649-173-00-X

295-401-2

92045-19-7

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), Rückstand Viskositätsbrechen Ab-; Raffineriegas

(komplexe Kombination, die man aus der Reduktion der Viskosität von Rückständen in einem Ofen erhält; besteht vorherrschend aus Schwefelwasserstoff und paraffinhaltigen und olefinhaltigen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C5)

649-174-00-5

295-402-8

92045-20-0

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), C3-4-; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation von Produkten aus dem Kracken von Rohöl; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C3 bis C4, vorherrschend aus Propan und Propylen, und siedet im Bereich von etwa – 51 oC bis – 1 oC.)

649-177-00-1

268-629-5

68131-75-9

►M21  — ◄ K

Endgas (Erdöl), katalytisch gekracktes Destillat und katalytisch gekrackte Naphtha-Fraktionierung Absorber; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten aus katalytisch gekrackten Destillaten und katalytisch gekrackter Naphtha; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C1 bis C4)

649-178-00-7

269-617-2

68307-98-2

►M21  — ◄ K

Endgas (Erdöl), katalytisch polymerisierte Naphtha-Fraktionierung Stabilisator; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus Produkten stabilisierter Fraktionierung aus der Polymerisation von Naphtha; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C1 bis C4)

649-179-00-2

269-618-8

68307-99-3

►M21  — ◄ K

Endgas (Erdöl), katalytisch reformierte Naphtha-Fraktionierung Stabilisator, schwefelwasserstofffrei; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus stabilisierter Fraktionierung von katalytisch reformierter und durch Aminbehandlung von Schwefelwasserstoff befreiter Naphtha; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C4)

649-180-00-8

269-619-3

68308-00-9

►M21  — ◄ K

Endgas (Erdöl), gekracktes Destillat Wasserstoffbehandler Stripper; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Behandlung thermisch gekrackter Destillate mit Wasserstoff in Gegenwart eines Katalysators; besteht vorherrschend aus gesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C6)

649-181-00-3

269-620-9

68308-01-0

►M21  — ◄ K

Endgas (Erdöl), Straight-run-Destillat Hydrodesulfurierer, Schwefelwasserstoff-frei; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch katalytische Hydrodesulfurierung von Straight-run- und von durch Aminbehandlung von Schwefelwasserstoff befreiten Destillaten; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C4)

649-182-00-9

269-630-3

68308-10-1

►M21  — ◄ K

Endgas (Erdöl), Gasöl katalytisches Kracken Absorber; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten aus dem katalytischen Kracken von Gasöl; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C5)

649-183-00-4

269-623-5

68308-03-2

►M21  — ◄ K

Endgas (Erdöl), Gaswiedergewinnungsanlage; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen erhalten aus der Destillation von Produkten aus verschiedenen Kohlenwasserstoffläufen; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C5)

649-184-00-X

269-624-0

68308-04-3

►M21  — ◄ K

Endgas (Erdöl), Gaswiedergewinnungsanlage Deethanisierer; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen erhalten aus der Destillation von Produkten aus verschiedenen Kohlenwasserstoffläufen; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C4)

649-185-00-5

269-625-6

68308-05-4

►M21  — ◄ K

Endgas (Erdöl), hydrodesulfuriertes Destillat und hydrodesulfurierter Naphtha-Fraktionator, säurefrei; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Fraktionierung von Produkten aus hydrodesulfurierter Naphtha und Destillat-Kohlenwasserstoffläufen, behandelt zur Beseitigung von sauren Verunreinigungen; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C5)

649-186-00-0

269-626-1

68308-06-5

►M21  — ◄ K

Endgas (Erdöl), hydrodesulfuriertes Vakuumgasöl Stripper, schwefelwasserstofffrei; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Stripping-Stabilisierung von katalytisch hydrodesulfuriertem und durch Aminbehandlung von Schwefelwasserstoff befreitem Gasöl; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C6)

649-187-00-6

269-627-7

68308-07-6

►M21  — ◄ K

Endgas (Erdöl), leichtes Straight-run-Naphtha Stabilisator, schwefelwasserstofffrei; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch stabilisierte Fraktionierung von leichter Straight-run- und durch Aminbehandlung von Schwefelwasserstoff befreiter Naphtha; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C5)

649-188-00-1

269-629-8

68308-09-8

►M21  — ◄ K

Endgas (Erdöl), Propan-Propylen Alkylierung Zulaufvorbereitung Deethanisierer; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation der Reaktionsprodukte von Propan mit Propylen; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C4)

649-189-00-7

269-631-9

68308-11-2

►M21  — ◄ K

Endgas (Erdöl), Vakuumgasöl Hydrodesulfurierer, schwefelwasserstofffrei; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch katalytisches Hydrodesulfurieren von durch Aminbehandlung von Schwefelwasserstoff befreitem Vakuumgasöl; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C6)

649-190-00-2

269-632-4

68308-12-3

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), katalytisch gekrackte Kopfprodukte; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation von Produkten aus dem katalytischen Krackverfahren; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C3 bis C5 und siedet im Bereich von etwa – 48 oC bis 32 oC)

649-191-00-8

270-071-2

68409-99-4

►M21  — ◄ K

Alkane, C1-2; Gase aus der Erdölverarbeitung

649-193-00-9

270-651-5

68475-57-0

►M21  — ◄ K

Alkane, C2-3; Gase aus der Erdölverarbeitung

649-194-00-4

270-652-0

68475-58-1

►M21  — ◄ K

Alkane, C3-4; Gase aus der Erdölverarbeitung

649-195-00-X

270-653-6

68475-59-2

►M21  — ◄ K

Alkane, C4-5; Gase aus der Erdölverarbeitung

649-196-00-5

270-654-1

68475-60-5

►M21  — ◄ K

Brenngase; Gase aus der Erdölverarbeitung

(Kombination leichter Gase; besteht vorherrschend aus Wasserstoff und/oder Kohlenwasserstoffen mit niedrigem Molekurlagewicht)

649-197-00-0

270-667-2

68476-26-6

►M21  — ◄ K

Brenngase, Rohöldestillate; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von leichten Gasen, hergestellt durch Destillation von Rohöl und durch katalytisches Reformieren von Naphtha; besteht aus Wasserstoff und Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C4 und siedet im Bereich von etwa – 217 oC bis – 12 oC)

649-198-00-6

270-670-9

68476-29-9

►M21  — ◄ K

Kohlenwasserstoffe, C3-4; Gase aus der Erdölverarbeitung

649-199-00-1

270-681-9

68476-40-4

►M21  — ◄ K

Kohlenwasserstoffe, C4-5; Gase aus der Erdölverarbeitung

649-200-00-5

270-682-4

68476-42-6

►M21  — ◄ K

Kohlenwasserstoffe, C2-4-, C3-reich; Gase aus der Erdölverarbeitung

649-201-00-0

270-689-2

68476-49-3

►M21  — ◄ K

Erdölgase, verflüssigt; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation von Rohöl; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C3 bis C7 und siedet im Bereich von etwa – 48 oC bis 80 oC)

649-202-00-6

270-704-2

68476-85-7

►M21  — ◄ K ►M21  — ◄

Erdölgase, verflüssigt, gesüßt; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Einwirkung eines Süßungsverfahrens auf verflüssigtes Erdölgasgemisch, um Mercaptane zu konvertieren oder um saure Verunreinigungen zu entfernen; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C3 bis C7 und siedet im Bereich von etwa – 48 oC bis 80 oC)

649-203-00-1

270-705-8

68476-86-8

►M21  — ◄ K ►M21  — ◄

Gase (Erdöl), C3-4, isobutanreich; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten aus der Destillation gesättigter und ungesättigter Kohlenwasserstoffe mit Kohlenstoffzahlen, die sich gewöhnlich von C3 bis C6 erstrecken, vorherrschend von Butan und Isobutan; besteht aus gesättigten und ungesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C3 bis C4, vorherrschend Isobutan)

649-204-00-7

270-724-1

68477-33-8

►M21  — ◄ K

Destillate (Erdöl), C3-6-, piperylenreich; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation gesättigter und ungesättigter aliphatischer Kohlenwasserstoffe, mit Kohlenstoffzahlen, die sich gewöhnlich von C3 bis C6 erstrecken; besteht aus gesättigten und ungesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C3 bis C6, vorherrschend Piperylenen)

649-205-00-2

270-726-2

68477-35-0

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), Butan Spaltung Überschüsse; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation des Butanlaufs; besteht aus aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C3 bis C4)

649-206-00-8

270-750-3

68477-69-0

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), C2-3-; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation von Produkten aus dem katalytischen Fraktionierungsverfahren; enthält vorherrschend Ethan, Ethylen, Propan und Propylen)

649-207-00-3

270-751-9

68477-70-3

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), katalytisch gekracktes Gasöl Depropanisierer Boden, C4-reich säurefrei; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Fraktionierung von katalytisch gekracktem Gasöl-Kohlenwasserstofflauf und zur Beseitigung von Schwefelwasserstoff und anderen säurehaltigen Bestandteilen behandelt; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C3 bis C5 vorherrschend C4)

649-208-00-9

270-752-4

68477-71-4

►M21  — ◄ K

Gase (Erdöl), katalytisch gekrackte Naphtha Debutanisierer Boden, C3-5-reich; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Stabilisierung von katalytisch gekrackter Naphtha; besteht aus aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C3 bis C5)

649-209-00-4

270-754-5

68477-72-5

►M21  — ◄ K

Endgas (Erdöl), isomerisierte Naphtha-Fraktionierung Stabilisator; Gase aus der Erdölverarbeitung

(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten aus Produkten stabilisierter Fraktionierung aus isomerisierter ►C18  Naphtha ◄ ; besteht vorherrschend aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorherrschend im Bereich von C1 bis C4)

649-210-00-X

269-628-2

68308-08-7

►M21  — ◄ K

▼M14

Benzin, natürlich

Naphtha, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, abgetrennt von Erdgas durch Kühl- oder Absorptionsverfahren; besteht in erster Linie aus gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C8 mit einem Siedebereich von etwa – 20 °C bis 120 °C (– 4 °F bis 248 °F)]

649-261-00-8

232-349-1

8006-61-9

P

Naphtha

Naphtha, niedrigsiedend

[aufbereitete, teilweise aufbereitete oder nicht aufbereitete Erdölprodukte, hergestellt durch Destillation von Erdgas; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C5 bis C6 mit einem Siedebereich von etwa 100 °C bis 200 °C (212 °F bis 392 °F)]

649-262-00-3

232-443-2

8030-30-6

P

Ligroin

Naphtha, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der fraktionierten Destillation von Erdöl; diese Fraktion siedet im Bereich von etwa 20 °C bis 135 °C (58 °F bis 275 °F)]

649-263-00-9

232-453-7

8032-32-4

P

Naphtha (Erdöl), schwer, Straight-run-Benzin

Naphtha, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Rohöldestillation; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C6 bis C12 mit einem Siedebereich von etwa 65 °C bis 230 °C (149 °F bis 446 °F)]

649-264-00-4

265-041-0

64741-41-9

P

Naphtha (Erdöl), gesamt, Straight-run-Benzin

Naphtha, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Rohöldestillation; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C11 mit einem Siedebereich von etwa – 20 °C bis 220 °C (– 4 °F bis 428 °F)]

649-265-00-X

265-042-6

64741-42-0

P

Naphtha (Erdöl), leicht, Straight-run-Benzin

Naphtha, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Rohöldestillation; besteht in erster Linie aus aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C10 mit einem Siedebereich von etwa – 20 °C bis 180 °C (– 4 °F bis 356 °F)]

649-266-00-5

265-046-8

64741-46-4

P

Solvent Naphtha (Erdöl), leicht, aliphatisch

Naphtha, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten aus der Destillation von Rohöl oder Naturbenzin; besteht in erster Linie aus gesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C5 bis C10 mit einem Siedebereich von etwa 35 °C bis 160 °C (95 °F bis 320 °F)]

649-267-00-0

265-192-2

64742-89-8

P

Destillate (Erdöl), leicht, Straight-run-Benzin

Naphtha, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Rohöl; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C2 bis C7 mit einem Siedebereich von etwa – 88 °C bis 99 °C (– 127 °F bis 210 °F)]

649-268-00-6

270-077-5

68410-05-9

P

Benzin, Dampfrückgewinnung

Naphtha, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, abgetrennt durch Kühlen der Gase aus Dampfrückgewinnungssystemen; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C11 mit einem Siedebereich von etwa – 20 °C bis 196 °C (– 4 °F bis 384 °F)]

649-269-00-1

271-025-4

68514-15-8

P

Straight-run-Benzin, Toppanlage

Naphtha, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt in der Toppanlage durch Destillation von Rohöl; mit einem Siedebereich von etwa 36,1 °C bis 193,3 °C (97 °F bis 380 °F)]

649-270-00-7

271-727-0

68606-11-1

P

Naphtha (Erdöl), ungesüßt

Naphtha, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Naphthaläufen aus verschiedenen Raffinerieverfahren; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C5 bis C12 mit einem Siedebereich von etwa 0 °C bis 230 °C (25 °F bis 446 °F)]

649-271-00-2

272-186-3

68783-12-0

P

Destillate (Erdöl), Kopfprodukte, Fraktionierung von leichtem Straight-run-Benzin, Stabilisationskolonne

Naphtha, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Fraktionierung leichten Straight-run-Benzins; besteht aus gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C3 bis C6]

649-272-00-8

272-931-2

68921-08-4

P

Naphtha (Erdöl), schwer, Straight-run-Benzin, aromatenhaltig

Naphtha, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation von Rohöl; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C8 bis C12 mit einem Siedebereich von etwa 130 °C bis 210 °C (266 °F bis 410 °F)]

649-273-00-3

309-945-6

101631-20-3

P

Naphtha (Erdöl), gesamtes Alkylatbenzin

Naphtha, niedrigsiedend, modifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation der Reaktionsprodukte von Isobutan mit Monoolefinen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C3 bis C5; besteht in erster Linie aus verzweigten gesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C7bis C12 mit einem Siedebereich von etwa 90 °C bis 220 °C (194 °F bis 428 °F]

649-274-00-9

265-066-7

64741-64-6

P

Naphtha (Erdöl), schweres Alkylatbenzin

Naphtha, niedrigsiedend, modifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation der Reaktionsprodukte von Isobutan mit Monoolefinen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C3 bis C5; besteht in erster Linie aus verzweigten gesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C9 bis C12 mit einem Siedebereich von etwa 150 °C bis 220 °C (302 °F bis 428 °F]

649-275-00-4

265-067-2

64741-65-7

P

Naphtha (Erdöl), leichtes Alkylatbenzin

Naphtha, niedrigsiedend, modifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation der Reaktionsprodukte von Isobutan mit Monoolefinen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C3 bis C5; besteht in erster Linie aus verzweigten gesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C7 bis C10 mit einem Siedebereich von etwa 90 °C bis 160 °C (194 °F bis 320 °F)]

649-276-00-X

265-068-8

64741-66-8

P

Naphtha (Erdöl), Isomerisierung

Naphtha, niedrigsiedend, modifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der katalytischen Isomerisierung von geradkettigen Paraffinen mit C4 bis C6; besteht in erster Linie aus gesättigten Kohlenwasserstoffen wie Isobutan, Isopentan, 2,2-Dimethylbutan, 2-Methylpentan und 3-Methylpentan]

649-277-00-5

265-073-5

64741-70-4

P

Naphtha (Erdöl), Lösungsmittelraffination, leicht

Naphtha, niedrigsiedend, modifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten als Raffinat aus der Lösungsmittelextraktion; besteht in erster Linie aus aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C5 bis C11 mit einem Siedebereich von etwa 35 °C bis 190 °C (95 °F bis 374 °F)]

649-278-00-0

265-086-6

64741-84-0

P

Naphtha (Erdöl), Lösungsmittelraffination, schwer

Naphtha, niedrigsiedend, modifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten als Raffinat aus der Lösungsmittelextraktion; besteht in erster Linie aus aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C7 bis C12 mit einem Siedebereich von etwa 90 °C bis 230 °C (194 °F bis 446 °F)]

649-279-00-6

265-095-5

64741-92-0

P

Raffinate (Erdöl), katalytisches Reformieren, Ethylenglykollösung, Gegenstromextraktion

Naphtha, niedrigsiedend, modifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten als Raffinat aus dem Udex-Extraktionsverfahren am Lauf des katalytischen Reformers; besteht aus gesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C6 bis C9]

649-280-00-1

270-088-5

68410-71-9

P

Raffinate (Erdöl), Reformer, in Lurgi-Anlage getrennt

Naphtha, niedrigsiedend, modifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten als Raffinat aus einer Lurgi-Trennanlage; besteht in erster Linie aus nichtaromatischen Kohlenwasserstoffen sowie kleinen Mengen an aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C6 bis C8]

649-281-00-7

270-349-3

68425-35-4

P

Naphtha (Erdöl), gesamtes Alkylatbenzin, butanhaltig

Naphtha, niedrigsiedend, modifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation der Reaktionsprodukte von Isobutan mit Monoolefinen mit Kohlenstoffzahlen gewöhnlich im Bereich von C3 bis C5; besteht in erster Linie aus verzweigten, gesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C7 bis C12 sowie einigen Butanen mit einem Siedebereich von etwa 35 °C bis 200 °C (95 °F bis 428 °F)]

649-282-00-2

271-267-0

68527-27-5

P

Destillate (Erdöl), aus dampfgekracktem Naphtha, leicht, Lösungsmittelraffination, wasserstoffbehandelt

Naphtha, niedrigsiedend, modifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten als Raffinate aus der Lösungsmittelextraktion von wasserstoffbehandeltem leichtem Destillat aus dampfgekracktem Naphtha]

649-283-00-8

295-315-5

91995-53-8

P

Naphtha (Erdöl), C4-12, Butanalkylat, isooctanreich

Naphtha, niedrigsiedend, modifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Alkylierung von Butanen; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C12, reich an Isooctan, mit einem Siedebereich von etwa 35 °C bis 210 °C (95 °F bis 410 °F)]

649-284-00-3

295-430-0

92045-49-3

P

Kohlenwasserstoffe, wasserstoffbehandelte leichte Naphthadestillate, Lösungsmittelraffination

Naphtha, niedrigsiedend, modifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten aus der Destillation von wasserstoffbehandeltem Naphtha und anschließender Lösungsmittelextraktion und Destillation; besteht in erster Linie aus gesättigten Kohlenwasserstoffen mit einem Siedebereich von etwa 94 °C bis 99 °C (201 °F bis 210 °F)]

649-285-00-9

295-436-3

92045-55-1

P

Naphtha (Erdöl), Isomerisierung, C6-Fraktion

Naphtha, niedrigsiedend, modifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation eines katalytisch isomerisierten Benzins; besteht in erster Linie aus Hexanisomeren mit einem Siedebereich von etwa 60 °C bis 66 °C (140 °F bis 151 °F)]

649-286-00-4

295-440-5

92045-58-4

P

Kohlenwasserstoffe, C6-7, Naphthakracken, Lösungsmittelraffination;

Naphtha, niedrigsiedend, modifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Sorption von Benzol aus einem katalytisch voll hydrierten benzolreichen Kohlenwasserstoffschnitt, hergestellt durch Destillation von vorhydriertem gekracktem Naphtha; besteht in erster Linie aus Paraffinen und Naphthenen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C6 bis C7 mit einem Siedebereich von etwa 70 °C bis 100 °C (158 °F bis 212 °F)]

649-287-00-X

295-446-8

92045-64-2

P

Kohlenwasserstoffe, C6-reich, wasserstoffbehandelte leichte Naphthadestillate, Lösungsmittelraffination

Naphtha, niedrigsiedend, modifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation von wasserstoffbehandeltem Naphtha mit nachfolgender Lösungsmittelextraktion; besteht in erster Linie aus gesättigten Kohlenwasserstoffen mit einem Siedebereich von etwa 65 °C bis 70 °C (149 °F bis 158 °F)]

649-288-00-5

309-871-4

101316-67-0

P

Naphtha (Erdöl), schwer, katalytisch gekrackt

Naphtha, katalytisch gekrackt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Produkten aus einem katalytischen Krackverfahren; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorwiegend im Bereich von C6 bis C12 mit einem Siedebereich von etwa 65 °C bis 230 °C (148 °F bis 446 °F); enthält eine relativ große Menge an ungesättigten Kohlenwasserstoffen]

649-289-00-0

265-055-7

64741-54-4

P

Naphtha (Erdöl), leicht, katalytisch gekrackt

Naphtha, katalytisch gekrackt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Produkten aus einem katalytischen Krackverfahren; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorwiegend im Bereich von C4 bis C11 mit einem Siedebereich von etwa – 20 °C bis 190 °C (– 4 °F bis 374 °F); enthält eine relativ große Menge an ungesättigten Kohlenwasserstoffen]

649-290-00-6

265-056-2

64741-55-5

P

Kohlenwasserstoffe, C3-11, Destillate nach katalytischem Kracken

Naphtha, katalytisch gekrackt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Produkten aus einem katalytischen Krackverfahren; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C3 bis C11 mit einem Siedebereich bis zu etwa 204 °C (400 °F)]

649-291-00-1

270-686-6

68476-46-0

P

Naphtha (Erdöl), katalytisch gekracktes leichtes Destillat

Naphtha, katalytisch gekrackt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Produkten aus einem katalytischen Krackverfahren; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C1 bis C5]

649-292-00-7

272-185-8

68783-09-5

P

Destillate (Erdöl), aus dampfgekracktem Naphtha, leicht, wasserstoffbehandelt, aromatisch

Naphtha, katalytisch gekrackt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Behandeln eines leichten Destillats aus dampfgekracktem Naphtha; besteht in erster Linie aus aromatischen Kohlenwasserstoffen]

649-293-00-2

295-311-3

91995-50-5

P

Naphtha (Erdöl), schwer, katalytisch gekrackt, gesüßt

Naphtha, katalytisch gekrackt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Süßung eines katalytisch gekrackten Erdöldestillats zur Umwandlung von Mercaptanen oder zum Entfernen saurer Verunreinigungen; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C6 bis C12 mit einem Siedebereich von etwa 60 °C bis 200 °C (140 °F bis 392 °F)]

649-294-00-8

295-431-6

92045-50-6

P

Naphtha (Erdöl), leicht, katalytisch gekrackt, gesüßt

Naphtha, katalytisch gekrackt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Süßung von Naphtha aus einem katalytischen Krackverfahren zur Umwandlung von Mercaptanen oder zum Entfernen saurer Verunreinigungen; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit einem Siedebereich von etwa 35 °C bis 210 °C (95 °F bis 410 °F)]

649-295-00-3

295-441-0

92045-59-5

P

Kohlenwasserstoffe, C8-12, katalytisches Kracken, chemisch neutralisiert

Naphtha, katalytisch gekrackt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation eines Schnitts aus dem katalytischen Kracken, der einer alkalischen Wäsche unterzogen wurde; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C8 bis C12 mit einem Siedebereich von etwa 130 °C bis 210 °C (266 °F bis 410 °F)]

649-296-00-9

295-794-0

92128-94-4

P

Kohlenwasserstoffe, C8-12, Destillate nach katalytischem Kracken

Naphtha, katalytisch gekrackt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation von Produkten aus einem katalytischen Krackverfahren; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C8 bis C12 mit einem Siedebereich von etwa 140 °C bis 210 °C (284 °F bis 410 °F)]

649-297-00-4

309-974-4

101794-97-2

P

Kohlenwasserstoffe, C8-12, katalytisches Kracken, chemisch neutralisiert, gesüßt

Naphtha, katalytisch gekrackt, niedrigsiedend

649-298-00-X

309-987-5

101896-28-0

P

Naphtha (Erdöl), leicht, katalytisch reformiert

Naphtha katalytisch reformiert, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Produkten aus einem katalytischen Reformierverfahren; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorwiegend im Bereich von C5 bis C11 mit einem Siedebereich von etwa 35 °C bis 190 °C (95 °F bis 374 °F); enthält eine relativ große Menge aromatischer und verzweigter Kohlenwasserstoffe; dieser Lauf kann einen Massenanteil von 10 % oder mehr Benzol enthalten]

649-299-00-5

265-065-1

64741-63-5

P

Naphtha (Erdöl), schwer, katalytisch reformiert

Naphtha katalytisch reformiert, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Produkten aus einem katalytischen Reformierverfahren; besteht in erster Linie aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C7 bis C12 mit einem Siedebereich von etwa 90 °C bis 230 °C (194 °F bis 446 °F)]

649-300-00-9

265-070-9

64741-68-0

P

Destillate (Erdöl), katalytisch reformiert, Pentanabtrennung

Naphtha katalytisch reformiert, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten aus einem katalytischen Reformierverfahren; besteht in erster Linie aus aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C3 bis C6 mit einem Siedebereich von etwa – 49 °C bis 63 °C (– 57 °F bis 145 °F)]

649-301-00-4

270-660-4

68475-79-6

P

Kohlenwasserstoffe, C2-6, C6-8, katalytisch reformiert

Naphtha katalytisch reformiert, niedrigsiedend

649-302-00-X

270-687-1

68476-47-1

P

Rückstände (Erdöl), C6-8, katalytisch reformiert

Naphtha katalytisch reformiert, niedrigsiedend

[komplexer Rückstand aus dem katalytischen Reformieren von C6-8-Beschickung; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C2 bis C6]

649-303-00-5

270-794-3

68478-15-9

P

Naphtha (Erdöl), leicht, katalytisch reformiert, aromatenfrei

Naphtha katalytisch reformiert, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten aus einem katalytischen Reformierverfahren; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C5 bis C8 mit einem Siedebereich von etwa 35 °C bis 120 °C (95 °F bis 248 °F); enthält eine relativ große Menge an von aromatischen Bestandteilen befreiten verzweigten Kohlenwasserstoffen]

649-304-00-0

270-993-5

68513-03-1

P

Destillate (Erdöl), Kopfprodukte, katalytisch reformiertes Straight-run-Benzin

Naphtha katalytisch reformiert, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten aus katalytischem Reformieren von Straight-run-Benzin mit anschließender Fraktionierung des gesamten ablaufenden Produkts; besteht aus gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C2 bis C6]

649-305-00-6

271-008-1

68513-63-3

P

Erdölprodukte, Reformate, Hydrofiner-Powerformer

Naphtha katalytisch reformiert, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus einem Hydrofiner-Powerformer-Verfahren mit einem Siedebereich von etwa 27 °C bis 210 °C (80 °F bis 410 °F)]

649-306-00-1

271-058-4

68514-79-4

P

Naphtha (Erdöl), gesamt, reformiert

Naphtha katalytisch reformiert, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Produkten aus einem katalytischen Reformierverfahren; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C5 bis C12 mit einem Siedebereich von etwa 35 °C bis 230 °C (95 °F bis 446 °F)]

649-307-00-7

272-895-8

68919-37-9

P

Naphtha (Erdöl), katalytisch reformiert

Naphtha katalytisch reformiert, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Produkten aus einem katalytischen Reformierverfahren; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorwiegend im Bereich von C4 bis C12 mit einem Siedebereich von etwa 30 °C bis 220 °C (90 °F bis 430 °F); enthält eine relativ große Menge aromatischer und verzweigter Kohlenwasserstoffe; dieser Lauf kann einen Massenanteil von 10 % oder mehr Benzol enthalten]

649-308-00-2

273-271-8

68955-35-1

P

Destillate (Erdöl), katalytisch reformiert, wasserstoffbehandelt, leicht, C8-12, aromatische Fraktion

Naphtha katalytisch reformiert, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Alkylbenzolen, erhalten durch katalytisches Reformieren von Naphtha; besteht in erster Linie aus Alkylbenzolen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C8 bis C10 mit einem Siedebereich von etwa 160 °C bis 180 °C (320 °F bis 356 °F)]

649-309-00-8

285-509-8

85116-58-1

P

Aromatische Kohlenwasserstoffe, C8, durch katalytisches Reformieren

Naphtha katalytisch reformiert, niedrigsiedend

649-310-00-3

295-279-0

91995-18-5

P

Aromatische Kohlenwasserstoffe, C7-12, C8-reich;

Naphtha katalytisch reformiert, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Abtrennen von der das Platformat enthaltenden Fraktion; besteht in erster Linie aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C7 bis C12 (in erster Linie C8) und kann nichtaromatische Kohlenwasserstoffe enthalten, in beiden Fällen mit Siedebereichen von etwa 130 °C bis 200 °C (266 °F bis 392 °F)]

649-311-00-9

297-401-8

93571-75-6

P

Benzin, C5-11, hochoctanig, stabilisiert reformiert

Naphtha katalytisch reformiert, niedrigsiedend

[komplexe, hochoctanige Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch katalytische Dehydrierung von vorwiegend naphthenhaltigem Naphtha; besteht in erster Linie aus Aromaten und Nichtaromaten mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C5 bis C11 mit einem Siedebereich von etwa 45 °C bis 185 °C (113 °F bis 365 °F)]

649-312-00-4

297-458-9

93572-29-3

P

Kohlenwasserstoffe, C7-12, reich an Aromaten mit C>9, Reformieren, schwere Fraktion

Naphtha katalytisch reformiert, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Abtrennen von der das Platformat enthaltenden Fraktion; besteht in erster Linie aus Nichtaromaten mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C7 bis C12 mit einem Siedebereich von etwa 120 °C bis 210 °C (248 °F bis 380 °F) sowie Aromaten mit C9 und höher]

649-313-00-X

297-465-7

93572-35-1

P

Kohlenwasserstoffe, C5-11, reich an Nichtaromaten, Reformieren, leichte Fraktion

Naphtha katalytisch reformiert, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Abtrennen von der das Platformat enthaltenden Fraktion; besteht in erster Linie aus Nichtaromaten mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C5 bis C11 mit einem Siedebereich von etwa 35 °C bis 125 °C (94 °F bis 257 °F) sowie Benzol und Toluol]

649-314-00-5

297-466-2

93572-36-2

P

Naphtha (Erdöl), leicht, thermisch gekrackt

Naphtha, thermisch gekrackt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten aus einem thermischen Krackverfahren; besteht in erster Linie aus ungesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C8 mit einem Siedebereich von etwa – 10 °C bis 130 °C (14 °F bis 266 °F)]

649-316-00-6

265-075-6

64741-74-8

P

Naphtha (Erdöl), schwer, thermisch gekrackt

Naphtha, thermisch gekrackt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation der Produkte aus einem thermischen Krackverfahren; besteht in erster Linie aus ungesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C6 bis C12 mit einem Siedebereich von etwa 65 °C bis 220 °C (148 °F bis 428 °F)]

649-317-00-1

265-085-0

64741-83-9

P

Destillate (Erdöl), schwer, aromatisch

Naphtha, thermisch gekrackt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation der Produkte aus dem thermischem Kracken von Ethan und Propan; diese höhersiedende Fraktion besteht in erster Linie aus aromatischen C5-7-Kohlenwasserstoffen sowie einigen ungesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend von C5; dieser Lauf kann Benzol enthalten]

649-318-00-7

267-563-4

67891-79-6

P

Destillate (Erdöl), leicht, aromatisch

Naphtha, thermisch gekrackt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation der Produkte aus dem thermischem Kracken von Ethan und Propan; diese niedrigsiedende Fraktion besteht in erster Linie aus aromatischen C5-7-Kohlenwasserstoffen sowie einigen ungesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend von C5; dieser Lauf kann Benzol enthalten]

649-319-00-2

267-565-5

67891-80-9

P

Destillate (Erdöl), pyrolysiertes Naphtha und Raffinat, Benzinverschnitt

Naphtha, thermisch gekrackt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch pyrolytische Zersetzung von Naphtha und Raffinat bei 816 °C (1 500 °F); besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit einer Kohlenstoffzahl von C9 mit einem Siedepunkt von etwa 204 °C (400 °F)]

649-320-00-8

270-344-6

68425-29-6

P

Aromatische Kohlenwasserstoffe, C6-8, pyrolysiertes Naphtha und Raffinat

Naphtha, thermisch gekrackt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch pyrolytische Zersetzung von Naphtha und Raffinat bei 816 °C (1 500 °F); besteht in erster Linie aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C6 bis C8, einschließlich Benzol]

649-321-00-3

270-658-3

68475-70-7

P

Destillate (Erdöl), thermisch gekracktes Naphtha und Gasöl

Naphtha, thermisch gekrackt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von thermisch gekracktem Naphtha und/oder Gasöl; besteht in erster Linie aus Olefinen mit einer Kohlenstoffzahl von C5 mit einem Siedebereich von etwa 33 °C bis 60 °C (91 °F bis 140 °F)]

649-322-00-9

271-631-9

68603-00-9

P

Destillate (Erdöl), thermisch gekracktes Naphtha und Gasöl, C5-Dimere enthaltend

Naphtha, thermisch gekrackt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch extraktive Destillation von thermisch gekracktem Naphtha und/oder Gasöl; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit einer Kohlenstoffzahl von C5 sowie einigen dimerisierten C5-Olefinen mit einem Siedebereich von etwa 33 °C bis 184 °C (91 °F bis 363 °F)]

649-323-00-4

271-632-4

68603-01-0

P

Destillate (Erdöl), thermisch gekracktes Naphtha und Gasöl, extrahiert

Naphtha, thermisch gekrackt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch extraktive Destillation von thermisch gekracktem Naphtha und/oder Gasöl; besteht aus Paraffinen und Olefinen, vorwiegend aus Isopentenen wie 2-Methyl-1-buten und 2-Methyl-2-buten, mit einem Siedebereich von etwa 31 °C bis 40 °C (88 °F bis 104 °F)]

649-324-00-X

271-634-5

68603-03-2

P

Destillate (Erdöl), leicht, thermisch gekrackt, Butan abgetrennt, aromatisch

Naphtha, thermisch gekrackt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Produkten aus einem thermischen Krackverfahren; besteht in erster Linie aus aromatischen Kohlenwasserstoffen, in erster Linie Benzol]

649-325-00-5

273-266-0

68955-29-3

P

Naphtha (Erdöl), leicht thermisch gekrackt, gesüßt

Naphtha, thermisch gekrackt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Süßung eines Erdöldestillats aus dem Hochtemperaturkracken von Schwerölfraktionen zur Umwandlung von Mercaptanen; besteht in erster Linie aus Aromaten, Olefinen und gesättigten Kohlenwasserstoffen mit einem Siedebereich von etwa 20 °C bis 100 °C (68 °F bis 212 °F)]

649-326-00-0

295-447-3

92045-65-3

P

Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelt, schwer

Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Wasserstoffbehandlung einer Erdölfraktion unter Einsatz eines Katalysators; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C6bis C13 mit einem Siedebereich von etwa 65 °C bis 230 °C (149 °F bis 446 °F)]

649-327-00-6

265-150-3

64742-48-9

P

Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelt, leicht

Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Wasserstoffbehandlung einer Erdölfraktion unter Einsatz eines Katalysators; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C11 mit einem Siedebereich von etwa – 20 °C bis 190 °C (– 4 °F bis 374 °F)]

649-328-00-1

265-151-9

64742-49-0

P

Naphtha (Erdöl), hydrodesulfuriert, leicht

Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch katalytische Hydrodesulfurierung; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C11 mit einem Siedebereich von etwa – 20 °C bis 190 °C (– 4 °F bis 374 °F)]

649-329-00-7

265-178-6

64742-73-0

P

Naphtha (Erdöl), hydrodesulfuriert, schwer

Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch katalytische Hydrodesulfurierung; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C7 bis C12 mit einem Siedebereich von etwa 90 °C bis 230 °C (194 °F bis 446 °F)]

649-330-00-2

265-185-4

64742-82-1

P

Destillate (Erdöl), wasserstoffbehandelt, mittlere, mittelsiedend

Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation von Produkten aus der Wasserstoffbehandlung von Mitteldestillat; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C5 bis C10 mit einem Siedebereich von etwa 127 °C bis 188 °C (262 °F bis 370 °F)]

649-331-00-8

270-092-7

68410-96-8

P

Destillate (Erdöl), leichtes Destillat, Wasserstoffbehandlungsverfahren, niedrigsiedend

Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation von Produkten aus der Wasserstoffbehandlung von leichtem Destillat; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C6 bis C9 mit einem Siedebereich von etwa 3 °C bis 194 °C (37 °F bis 382 °F)]

649-332-00-3

270-093-2

68410-97-9

P

Destillate (Erdöl), wasserstoffbehandeltes schweres Naphtha, Kopfprodukte, Isohexanabtrennung

Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation der Produkte aus der Wasserstoffbehandlung von schwerem Naphtha; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C3 bis C6 mit einem Siedebereich von etwa – 49 °C bis 68 °C (– 57 °F bis 155 °F)]

649-333-00-9

270-094-8

68410-98-0

P

Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), leicht aromatisch, mit Wasserstoff behandelt

Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Wasserstoffbehandlung einer Erdölfraktion unter Einsatz eines Katalysators; besteht in erster Linie aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C8 bis C10 mit einem Siedebereich von etwa 135 °C bis 210 °C (275 °F bis 410 °F)]

649-334-00-4

270-988-8

68512-78-7

P

Naphtha (Erdöl), hydrodesulfuriert, thermisch gekrackt, leicht

Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Fraktionierung von hydrodesulfuriertem thermisch gekracktem Destillat; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C5 bis C11 mit einem Siedebereich von etwa 23 °C bis 195 °C (73 °F bis 383 °F)]

649-335-00-X

285-511-9

85116-60-5

P

Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelt, leicht, Cycloalkan enthaltend

Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation einer Erdölfraktion; besteht in erster Linie aus Alkanen und Cycloalkanen mit einem Siedebereich von etwa – 20 °C bis 190 °C (– 4 °F bis 374 °F)]

649-336-00-5

285-512-4

85116-61-6

P

Naphtha (Erdöl), schwer, dampfgekrackt, hydriert

Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrig siedend

649-337-00-0

295-432-1

92045-51-7

P

Naphtha (Erdöl), hydrodesulfuriert, gesamt

Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch katalytische Hydrodesulfurierung; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C11 mit einem Siedebereich von etwa 30 °C bis 250 °C (86 °F bis 482 °F)]

649-338-00-6

295-433-7

92045-52-8

P

Naphtha (Erdöl), wasserstoffbehandelt, leicht, dampfgekrackt

Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Wasserstoffbehandlung einer aus Pyrolyse stammenden Erdölfraktion unter Einsatz eines Katalysators; besteht in erster Linie aus ungesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C5 bis C11 mit einem Siedebereich von etwa 35 °C bis 190 °C (95 °F bis 374 °F)]

649-339-00-1

295-438-4

92045-57-3

P

Kohlenwasserstoffe, C4-12, Naphthakracken, wasserstoffbehandelt

Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation des Produkts aus dem Dampfkracken von Naphtha und nachfolgender selektiver katalytischer Hydrierung von Gummibildnern; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C12 mit einem Siedebereich von etwa 30 °C bis 230 °C (86 °F bis 446 °F)]

649-340-00-7

295-443-1

92045-61-9

P

Solvent Naphtha (Erdöl), wasserstoffbehandelt, leicht, naphthenhaltig

Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Wasserstoffbehandlung einer Erdölfraktion unter Einsatz eines Katalysators; besteht in erster Linie aus cyclischen Paraffinen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C6 bis C7 mit einem Siedebereich von etwa 73 °C bis 85 °C (163 °F bis 185 °F)]

649-341-00-2

295-529-9

92062-15-2

P

Naphtha (Erdöl), leicht, dampfgekrackt, hydriert

Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Abtrennen und nachfolgende Hydrierung der Produkte aus dem Dampfkracken zur Ethylenherstellung; besteht in erster Linie aus gesättigten und ungesättigten Paraffinen, cyclischen Paraffinen und cyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C10 mit einem Siedebereich von etwa 50 °C bis 200 °C (122 °F bis 392 °F); der Anteil der Benzolkohlenwasserstoffe kann bis zu einem Massenanteil von 30 % variieren und der Lauf kann auch geringe Mengen an Schwefel- und oxygenierten Verbindungen enthalten]

649-342-00-8

296-942-7

93165-55-0

P

Kohlenwasserstoffe, C6-11, mit Wasserstoff behandelt, dearomatisiert

Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten als Lösungsmittel, die mit Wasserstoff behandelt wurden, um Aromaten durch katalytische Hydrierung in Naphthene umzuwandeln]

649-343-00-3

297-852-0

93763-33-8

P

Kohlenwasserstoffe, C9-12, mit Wasserstoff behandelt, dearomatisiert

Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrigsiedend

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten als Lösungsmittel, die mit Wasserstoff behandelt wurden, um Aromaten durch katalytische Hydrierung in Naphthene umzuwandeln]

649-344-00-9

297-853-6

93763-34-9

P

Stoddard Lösungsmittel

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[farbloses, aufbereitetes Erdöldestillat, frei von ranzigen oder unangenehmen Gerüchen; siedet im Bereich von etwa 148,8 °C bis 204,4 °C (300 °F bis 400 °F)]

649-345-00-4

232-489-3

8052-41-3

P

Erdgaskondensate (Erdöl)

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, abgetrennt von Erdgas als Flüssigkeit in einem Oberflächenabscheider durch retrograde Kondensation; besteht hauptsächlich aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C2 bis C20; flüssig unter Normalbedingungen]

649-346-00-X

265-047-3

64741-47-5

P

Naturgas (Erdöl), rohe flüssige Mischung

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, abgetrennt von Erdgas als Flüssigkeit in einer Gasrückgewinnunganlage bspw. durch Kühlung oder Absorption; besteht hauptsächlich aus gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C2 bis C8]

649-347-00-5

265-048-9

64741-48-6

P

Naphtha (Erdöl), leicht, hydrogekrackt

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten des Hydrokrackens; besteht in erster Linie aus gesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C10mit einem Siedebereich von etwa – 20 °C bis 180 °C (– 4 °F bis 356 °F)]

649-348-00-0

265-071-4

64741-69-1

P

Naphtha (Erdöl), schwer, hydrogekrackt

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten des Hydrokrackens; besteht in erster Linie aus gesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C6 bis C12mit einem Siedebereich von etwa 65 °C bis 230 °C (148 °F bis 446 °F)]

649-349-00-6

265-079-8

64741-78-2

P

Naphtha (Erdöl), gesüßt

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Süßung von Naphtha zur Umwandlung von Mercaptanen oder zum Entfernen saurer Verunreinigungen; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C12 mit einem Siedebereich von etwa – 10 °C bis 230 °C (14 °F bis 446 °F)]

649-350-00-1

265-089-2

64741-87-3

P

Naphtha (Erdöl), säurebehandelt

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten als Raffinat durch Schwefelsäurebehandlung; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C7 bis C12 mit einem Siedebereich von etwa 90 °C bis 230 °C (194 °F bis 446 °F)]

649-351-00-7

265-115-2

64742-15-0

P

Naphtha (Erdöl), chemisch neutralisiert, schwer

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Behandlung zum Entfernen saurer Stoffe; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C6 bis C12 mit einem Siedebereich von etwa 65 °C bis 230 °C (149 °F bis 446 °F)]

649-352-00-2

265-122-0

64742-22-9

P

Naphtha (Erdöl), chemisch neutralisiert, leicht

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Behandlung zum Entfernen saurer Stoffe; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C11 mit einem Siedebereich von etwa – 20 °C bis 190 °C (– 4 °F bis 374 °F)]

649-353-00-8

265-123-6

64742-23-0

P

Naphtha (Erdöl), katalytisch entparaffiniert

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch katalytisches Entparaffinieren einer Erdölfraktion; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C5 bis C12 mit einem Siedebereich von etwa 35 °C bis 230 °C (95 °F bis 446 °F)]

649-354-00-3

265-170-2

64742-66-1

P

Naphtha (Erdöl), leicht, dampfgekrackt

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation der Produkte aus dem Dampfkracken; besteht in erster Linie aus ungesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C11 mit einem Siedebereich von etwa - 20 °C bis 190 °C (– 4 °F bis 374 °F); dieser Lauf kann 10 Volumenprozent oder mehr Benzol enthalten]

649-355-00-9

265-187-5

64742-83-2

P

Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), leicht, aromatisch

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation aromatischer Läufe; besteht in erster Linie aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C8 bis C10 mit einem Siedebereich von etwa 135 °C bis 210 °C (275 °F bis 410 °F)]

649-356-00-4

265-199-0

64742-95-6

P

Aromatische Kohlenwasserstoffe, C6-10, säurebehandelt, neutralisiert

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

649-357-00-X

268-618-5

68131-49-7

P

Destillate (Erdöl), C3-5, reich an 2-Methyl-2-buten

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten aus der Destillation von Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen gewöhnlich im Bereich von C3 bis C5, vorwiegend Isopentan und 3-Methyl-1-buten; besteht aus gesättigten und ungesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C3 bis C5, überwiegend 2-Methyl-2-buten]

649-358-00-5

270-725-7

68477-34-9

P

Destillate (Erdöl), polymerisierte dampfgekrackte Erdöldestillate, C5-12-Fraktion

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von polymerisiertem dampfgekracktem Erdöldestillat; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C5 bis C12]

649-359-00-0

270-735-1

68477-50-9

P

Destillate (Erdöl), dampfgekrackt, C5-12-Fraktion

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination organischer Verbindungen, erhalten durch Destillation von Produkten aus dem Dampfkracken; besteht aus ungesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C5 bis C12]

649-360-00-6

270-736-7

68477-53-2

P

Destillate (Erdöl), dampfgekrackt, C5-10-Fraktion, gemischt mit leichter C5-Fraktion von dampfgekracktem Naphtha

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

649-361-00-1

270-738-8

68477-55-4

P

Extrakte (Erdöl), saure Kaltextraktion, C4-6

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination organischer Verbindungen, hergestellt durch saure Kaltextraktion gesättigter und ungesättigter aliphatischer Kohlenwasserstoffe mit Kohlenstoffzahlen gewöhnlich im Bereich von C3 bis C6, überwiegend von Pentanen und Pentenen; besteht in erster Linie aus gesättigten und ungesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C4 bis C6, überwiegend C5]

649-362-00-7

270-741-4

68477-61-2

P

Destillate (Erdöl), Kopfprodukte, Pentanabtrennung

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus einem katalytisch gekrackten Gaslauf; besteht aus aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C6]

649-363-00-2

270-771-8

68477-89-4

P

Rückstände (Erdöl), Sumpfprodukte, Butan, Splitter

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexer Rückstand aus der Destillation des Butanlaufs; besteht aus aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C6]

649-364-00-8

270-791-7

68478-12-6

P

Rückstandsöle (Erdöl), Isobutanabtrennungskolonne

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexer Rückstand aus der atmosphärischen Destillation des Butan-Butylen-Laufs; besteht aus aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C6]

649-365-00-3

270-795-9

68478-16-0

P

Naphtha (Erdöl), full-range coker

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Produkten aus einer Fließkoksanlage; besteht in erster Linie aus ungesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C15 mit einem Siedebereich von etwa 43 °C bis 250 °C (110 °F bis 500 °F)]

649-366-00-9

270-991-4

68513-02-0

P

Naphtha (Erdöl), dampfgekrackte mittlere aromatische Fraktion

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Destillation von Produkten aus dem Dampfkracken; besteht in erster Linie aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C7 bis C12 mit einem Siedebereich von etwa 130 °C bis 220 °C (266 °F bis 428 °F)]

649-367-00-4

271-138-9

68516-20-1

P

Naphtha (Erdöl), bleicherdebehandeltes gesamtes Straight-run-Benzin

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Behandlung des gesamten Straight-run-Benzins mit natürlicher oder modifizierter Bleicherde, gewöhnlich in einem Perkolationsverfahren zum Entfernen von Spuren polarer Verbindungen und von vorhandenen Verunreinigungen; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C11 mit einem Siedebereich von etwa – 20 °C bis 220 °C (– 4 °F bis 429 °F)]

649-368-00-X

271-262-3

68527-21-9

P

Naphtha (Erdöl), bleicherdebehandeltes leichtes Straight-run-Benzin

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Behandlung leichten Straight-run-Benzins mit natürlicher oder modifizierter Bleicherde, gewöhnlich in einem Perkolationsverfahren zum Entfernen von Spuren polarer Verbindungen und von vorhandenen Verunreinigungen; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C7 bis C10 mit einem Siedebereich von etwa 93 °C bis 180 °C (200 °F bis 356 °F)]

649-369-00-5

271-263-9

68527-22-0

P

Naphtha (Erdöl), leicht, dampfgekrackt, aromatisch

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten aus dem Dampfkracken; besteht in erster Linie aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C7 bis C9 mit einem Siedebereich von etwa 110 °C bis 165 °C (230 °F bis 329 °F)]

649-370-00-0

271-264-4

68527-23-1

P

Naphtha (Erdöl), leicht dampfgekrackt, von Benzol befreit

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Produkten aus dem Dampfkracken; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C12 mit einem Siedebereich von etwa 80 °C bis 218 °C (176 °F bis 424 °F)]

649-371-00-6

271-266-5

68527-26-4

P

Naphtha (Erdöl), aromatenhaltig

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

649-372-00-1

271-635-0

68603-08-7

P

Benzin, Pyrolyse, Sumpfprodukte, Butanabtrennung

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten aus der Fraktionierung von Sumpfprodukten aus Propanabtrennung; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen vorwiegend größer als C5]

649-373-00-7

271-726-5

68606-10-0

P

Naphtha (Erdöl), leicht gesüßt;

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Süßung eines Erdöldestillats zur Umwandlung von Mercaptanen oder zum Entfernen saurer Verunreinigungen; besteht in erster Linie aus gesättigten und ungesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C3 bis C6 mit einem Siedebereich von etwa – 20 °C bis 100 °C (– 4 °F bis 212 °F)]

649-374-00-2

272-206-0

68783-66-4

P

Erdgaskondensate

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, abgetrennt und/oder kondensiert aus Erdgas während des Transports und gesammelt am Bohrlochkopf und/oder während der Produktion, dem Sammeln oder Übertragen bzw. an Verteilerleitungen von Schächten und Turmwäschern usw.; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C2 bis C8]

649-375-00-8

272-896-3

68919-39-1

J

Destillate (Erdöl), Naphtha Unifiner Stripper

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, hergestellt durch Strippen der Produkte aus dem Naphtha Unifiner; besteht aus gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C2 bis C6]

649-376-00-3

272-932-8

68921-09-5

P

Naphtha (Erdöl), katalytisch reformiertes, leichtes, aromatenfreie Fraktion

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten nach Entfernen der aromatischen Verbindungen aus katalytisch reformiertem leichtem Naphtha durch selektive Absorption; besteht in erster Linie aus paraffinischen und cyclischen Verbindungen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C5 bis C8 mit einem Siedebereich von etwa 66 °C bis 121 °C (151 °F bis 250 °F)]

649-377-00-9

285-510-3

85116-59-2

P

Benzin

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen; besteht in erster Linie aus Paraffinen, Cycloparaffinen, Aromaten und Olefinen mit Kohlenstoffzahlen vorwiegend größer als C3 mit einem Siedebereich von 30 °C bis 260 °C (86 °F bis 500 °F)]

649-378-00-4

289-220-8

86290-81-5

P

Aromatische Kohlenwasserstoffe, C7-8, Dealkylierungsprodukte, Destillationsrückstände

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

649-379-00-X

292-698-0

90989-42-7

P

Kohlenwasserstoffe, C4-6, leicht, Pentanabtrennung, Wasserstoffbehandlung, Aromaten

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten als erste Läufe aus der Säule zur Pentanabtrennung vor der Wasserstoffbehandlung der aromatischen Beschickungen; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C6, hauptsächlich Pentanen und Pentenen, mit einem Siedebereich von etwa 25 °C bis 40 °C (77 °F bis 104 °F)]

649-380-00-5

295-298-4

91995-38-9

P

Destillate (Erdöl), aus dem Wärme-Soaker, dampfgekracktes Naphtha, C5-reich

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation von dampfgekracktem Naphtha nach Wärmeaufnahme; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C4 bis C6, hauptsächlich C5]

649-381-00-0

295-302-4

91995-41-4

P

Extrakte (Erdöl), katalytisch reformiert, leicht, Naphtha, Lösungsmittelextraktion

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten als Extrakt durch Lösungsmittelextraktion eines katalytisch reformierten Erdölschnitts; besteht in erster Linie aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C7 bis C8 mit einem Siedebereich von etwa 100 °C bis 200 °C (212 °F bis 392 °F)]

649-382-00-6

295-331-2

91995-68-5

P

Naphtha (Erdöl), hydrodesulfuriert, leicht, dearomatisiert

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation von hydrodesulfurierten und dearomatisierten leichten Erdöl-Fraktionen; besteht in erster Linie aus C7-Paraffinen und Cycloparaffinen mit einem Siedebereich von etwa 90 °C bis 100 °C (194 °F bis 212 °F)]

649-383-00-1

295-434-2

92045-53-9

P

Naphtha (Erdöl), leicht, C5-reich, gesüßt

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Süßung von Naphtha zur Umwandlung von Mercaptanen oder zum Entfernen saurer Verunreinigungen; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C5, hauptsächlich C5, mit einem Siedebereich von etwa – 10 °C bis 35 °C (14 °F bis 95 °F)]

649-384-00-7

295-442-6

92045-60-8

P

Kohlenwasserstoffe, C8-11, Naphthakracken, Toluolschnitt

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation von vorhydriertem gekracktem Naphtha; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C8 bis C11 mit einem Siedebereich von etwa 130 °C bis 205 °C (266 °F bis 401 °F)]

649-385-00-2

295-444-7

92045-62-0

P

Kohlenwasserstoffe, C4-11, Naphthakracken, aromatenfrei

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten aus vorhydriertem gekracktem Naphtha nach destillativer Abtrennung von benzol- und toluolhaltigen Kohlenwasserstoffschnitten und einer höhersiedenden Fraktion; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C11 mit einem Siedebereich von etwa 30 °C bis 205 °C (86 °F bis 401 °F)]

649-386-00-8

295-445-2

92045-63-1

P

Naphtha (Erdöl), leicht, aus dem Wärme-Soaker, dampfgekrackt

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Fraktionieren von dampfgekracktem Naphtha nach Rückgewinnung aus einem Wärmeaufnahmeverfahren; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C4 bis C6 mit einem Siedebereich von etwa 0 °C bis 80 °C (32 °F bis 176 °F)]

649-387-00-3

296-028-8

92201-97-3

P

Destillate (Erdöl), C6-reich

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation einer Erdölbeschickung; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C5 bis C7, reich an C6, mit einem Siedebereich von etwa 60 °C bis 70 °C (140 °F bis 158 °F)]

649-388-00-9

296-903-4

93165-19-6

P

Benzin, Pyrolyse, hydriert

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[Destillations-Fraktion aus der Hydrierung von Pyrolysebenzin mit einem Siedebereich von etwa 20 °C bis 200 °C (68 °F bis 392 °F)]

649-389-00-4

302-639-3

94114-03-1

P

Destillate (Erdöl), dampfgekrackt, C8-12-Fraktion, polymerisiert, leichte Destillate

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation der polymerisierten C8-12-Fraktion aus dampfgekrackten Erdöldestillaten; besteht in erster Linie aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C8 bis C12]

649-390-00-X

305-750-5

95009-23-7

P

Extrakte (Erdöl), schwer, Naphtha, Lösungsmittelextraktion, bleicherdebehandelt

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Bleicherdebehandlung eines schweren naphthahaltigen Lösungsmittelextrakts von Erdöl; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C6 bis C10 mit einem Siedebereich von etwa 80 °C bis 180 °C (175 °F bis 356 °F)]

649-391-00-5

308-261-5

97926-43-7

P

Naphtha (Erdöl), leicht dampfgekrackt, von Benzol befreit, thermisch behandelt

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Behandlung und Destillation von leichtem dampfgekracktem Naphtha nach Benzolabtrennung; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C7 bis C12 mit einem Siedebereich von etwa 95 °C bis 200 °C (203 °F bis 392 °F)]

649-392-00-0

308-713-1

98219-46-6

P

Naphtha (Erdöl), leicht, dampfgekrackt, thermisch behandelt

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Behandlung und Destillation von leichtem dampfgekracktem Naphtha; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C5 bis C6 mit einem Siedebereich von etwa 35 °C bis 80 °C (95 °F bis 176 °F)]

649-393-00-6

308-714-7

98219-47-7

P

Destillate (Erdöl), C7-9, C8-reich, hydrodesulfuriert, dearomatisiert

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation einer leichten Erdölfraktion, hydrodesulfuriert und dearomatisiert; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C7 bis C9, überwiegend C8-Paraffinen und Cycloparaffinen, mit einem Siedebereich von etwa 120 °C bis 130 °C (248 °F bis 266 °F)]

649-394-00-1

309-862-5

101316-56-7

P

Kohlenwasserstoffe, C6-8, hydriert, durch Sorption dearomatisiert, Toluol-Raffination

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten bei den Sorptionen von Toluol aus einer Kohlenwasserstoff-Fraktion von gekracktem Benzin, das unter Einsatz eines Katalysators wasserstoffbehandelt wurde; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C6 bis C8 mit einem Siedebereich von etwa 80 °C bis 135 °C (176 °F bis 275 °F)]

649-395-00-7

309-870-9

101316-66-9

P

Naphtha (Erdöl), hydrodesulfuriert, full-range coker

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Fraktionierung aus hydrodesulfuriertem Kokerdestillat; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C5 bis C11 mit einem Siedebereich von etwa 23 °C bis 196 °C (73 °F bis 385 °F)]

649-396-00-2

309-879-8

101316-76-1

P

Naphtha (Erdöl), gesüßt, leicht;

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Süßung von Naphtha zur Umwandlung von Mercaptanen oder zum Entfernen saurer Verunreinigungen; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C5 bis C8 mit einem Siedebereich von etwa 20 °C bis 130 °C (68 °F bis 266 °F)]

649-397-00-8

309-976-5

101795-01-1

P

Kohlenwasserstoffe, C3-6, C5-reich, dampfgekracktes Naphtha

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation von dampfgekracktem Naphtha; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C3 bis C6, hauptsächlich C5]

649-398-00-3

310-012-0

102110-14-5

P

Kohlenwasserstoffe, C5-reich, Dicyclopentadien enthaltend

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation der Produkte aus dem Dampfkracken; besteht in erster Linie aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen von C5 und Dicyclopentadien mit einem Siedebereich von etwa 30 °C bis 170 °C (86 °F bis 338 °F)]

649-399-00-9

310-013-6

102110-15-6

P

Rückstände (Erdöl), dampfgekrackt, leicht, aromatisch

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

[komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Destillation der Produkte des Dampfkrackens oder eines ähnlichen Verfahrens nach Abscheiden der sehr leichten Produkte, woraus ein Rückstand aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen größer als C5 entsteht; besteht in erster Linie aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen größer als C5 und einem Siedebereich über etwa 40 °C (104 °F)]

649-400-00-2

310-057-6

102110-55-4

P

Kohlenwasserstoffe, C≥5, C5-6-reich

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

649-401-00-8

270-690-8

68476-50-6

P

Kohlenwasserstoffe, C5-reich

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

649-402-00-3

270-695-5

68476-55-1

P

Aromatische Kohlenwasserstoffe, C8-10

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

649-403-00-9

292-695-4

90989-39-2

P

▼C1


Anlage 5

▼M61

Eintrag 30 — Fortpflanzungsgefährdende Stoffe: Kategorie 1 A

▼C1

Stoffe

Indexnummer

EG-Nummer

CAS-Nummer

Anmerkungen

Kohlenmonoxid

006-001-00-2

211-128-3

630-08-0

 

Bleihexafluorsilikat

009-014-00-1

247-278-1

25808-74-6

 

▼M14

Schleime und Schlämme, elektrolytische Kupferraffination, entkupfert

028-015-00-8

305-433-1

94551-87-8

 

Kieselsäure, Blei-Nickel-Salz

028-050-00-9

68130-19-8

 

▼M61

Methylquecksilberchlorid

080-012-00-0

204-064-2

115-09-3

 

▼M73

Bleiverbindungen, mit Ausnahme der an einer anderen Stelle in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 genannten Stoffe

082-001-00-6

A

▼C1

Bleialkyle

082-002-00-1

 

 

A ►M5  — ◄

Bleiazid

082-003-00-7

236-542-1

13424-46-9

 

Bleichromat

082-004-00-2

231-846-0

7758-97-6

 

Bleidi(acetat)

082-005-00-8

206-104-4

301-04-2

 

Tribleibis(orthophosphat)

082-006-00-3

231-205-5

7446-27-7

 

Bleiacetat, basisch

082-007-00-9

215-630-3

1335-32-6

 

Blei(II)methansulfonat

082-008-00-4

401-750-5

17570-76-2

 

Bleisulfochromatgelb;

(Diese Substanz wird im Colour Index durch Colour Index Constitution Number, C.I. 77603, identifiziert.)

082-009-00-X

215-693-7

1344-37-2

 

Bleichromatmolybdatsulfatrot;

(Diese Substanz wird im Colour Index durch Colour Index Constitution Number, C.I. 77605, identifiziert.)

082-010-00-5

235-759-9

12656-85-8

 

Bleihydrogenarsenat

082-011-00-0

232-064-2

7784-40-9

 

▼M45

Bleipulver;

[Partikeldurchmesser < 1 mm]

082-013-00-1

231-100-4

7439-92-1

 

Blei, massiv:

[Partikeldurchmesser ≥ 1 mm]

082-014-00-7

231-100-4

7439-92-1

 

▼C1

1,2-Dibrom-3-chlorpropan

602-021-00-6

202-479-3

96-12-8

 

2-Brompropan

602-085-00-5

200-855-1

75-26-3

►M5  — ◄

▼M45

Warfarin (ISO);

4-Hydroxy-3-(3-oxo-1-phenylbutyl)-2H-chromen-2-on; [1]

(S)-4-Hydroxy-3-(3-oxo-1-phenylbutyl)-2-benzopyron; [2]

(R)-4-Hydroxy-3-(3-oxo-1-phenylbutyl)-2-benzopyron [3]

607-056-00-0

201-377-6 [1]

226-907-3 [2]

226-908-9 [3]

81-81-2 [1]

5543-57-7 [2]

5543-58-8 [3]

 

▼M45

Brodifacoum (ISO);

4-Hydroxy-3-(3-(4′-brom-4-biphenylyl)-1,2,3,4-tetrahydro-1-naphthyl)cumarin;

607-172-00-1

259-980-5

56073-10-0

 

▼C1

Blei-2,4,6-Trinitroresorcinat; Trizinat

609-019-00-4

239-290-0

15245-44-0

 


Anlage 6

▼M61

Eintrag 30 — Fortpflanzungsgefährdende Stoffe: Kategorie 1 B

▼C1

Stoffe

Indexnummer

EG-Nummer

CAS-Nummer

Anmerkungen

▼M14

Dibutylzinnhydrogenborat

005-006-00-7

401-040-5

75113-37-0

 

Borsäure [1]

005-007-00-2

233-139-2 [1]

10043-35-3 [1]

 

Borsäure, natürliche, rohe, mit einem Massenanteil von höchstens 85 % H3BO3 in der Trockensubstanz [2]

234-343-4 [2]

11113-50-1 [2]

Dibortrioxid;

Boroxid

005-008-00-8

215-125-8

1303-86-2

 

Dinatriumtetraborat, wasserfrei;

005-011-00-4

 

 

 

Borsäure, Dinatriumsalz [1]

215-540-4 [1]

1330-43-4 [1]

Tetrabordinatriumheptaoxid, Hydrat [2]

235-541-3 [2]

12267-73-1 [2]

Orthoborsäure, Natriumsalz [3]

237-560-2 [3]

13840-56-7 [3]

Dinatriumtetraboratdecahydrat;

Boraxdecahydrat

005-011-01-1

215-540-4

1303-96-4

 

Dinatriumtetraboratpentahydrat;

Boraxpentahydrat

005-011-02-9

215-540-4

12179-04-3

 

Natriumperborat; [1]

005-017-00-7

239-172-9 [1]

15120-21-5 [1]

 

Natriumperoxometaborat [2]

231-556-4 [2]

7632-04-4 [2]

Natriumperoxoborat

[Gehalt an Partikeln mit einem aerodynamischen Durchmesser unter 50 μm < 0,1 Gewichtsprozent]

 

 

Natriumperborat; [1]

005-017-01-4

239-172-9 [1]

15120-21-5 [1]

 

Natriumperoxometaborat [2]

231-556-4 [2]

7632-04-4 [2]

Natriumperoxoborat

[Gehalt an Partikeln mit einem aerodynamischen Durchmesser unter 50 μm ≥ 0,1 Gewichtsprozent]

 

 

Perborsäure (H3BO2(O2)), Mononatriumsalz-Trihydrat; [1]

005-018-00-2

239-172-9 [1]

13517-20-9 [1]

 

Perborsäure, Natriumsalz-Tetrahydrat [2]

234-390-0 [2]

37244-98-7 [2]

Perborsäure (HBO(O2)), Natriumsalz-Tetrahydrat [3]

231-556-4 [3]

10486-00-7 [3]

Natriumperoxoborat-Hexahydrat

[Gehalt an Partikeln mit einem aerodynamischen Durchmesser unter 50 μm < 0,1 Gewichtsprozent]

 

 

Perborsäure (H3BO2(O2)), Mononatriumsalz-Trihydrat [1]

005-018-01-X

239-172-9 [1]

13517-20-9 [1]

 

Perborsäure, Natriumsalz-Tetrahydrat [2]

234-390-0 [2]

37244-98-7 [2]

Perborsäure (HBO(O2)), Natriumsalz-Tetrahydrat [3]

231-556-4 [3]

10486-00-7 [3]

Natriumperoxoborat-Hexahydrat

[Gehalt an Partikeln mit einem aerodynamischen Durchmesser unter 50 μm ≥ 0,1 Gewichtsprozent]

 

 

Perborsäure, Natriumsalz [1]

005-019-00-8

234-390-0 [1]

11138-47-9 [1]

 

Perborsäure, Natriumsalz, Monohydrat [2]

234-390-0 [2]

12040-72-1 [2]

Perborsäure (H3BO2(O2)), Mononatriumsalz-Monohydrat [3]

231-556-4 [3]

10332-33-9 [3]

Natriumperoxoborat

[Gehalt an Partikeln mit einem aerodynamischen Durchmesser unter 50 μm < 0,1 Gewichtsprozent]

 

 

Perborsäure, Natriumsalz [1]

005-019-01-5

234-390-0 [1]

11138-47-9 [1]

 

Perborsäure, Natriumsalz, Monohydrat [2]

234-390-0 [2]

12040-72-1 [2]

Perborsäure (H3BO2(O2)), Mononatriumsalz-Monohydrat [3]

231-556-4 [3]

10332-33-9 [3]

Natriumperoxoborat

[Gehalt an Partikeln mit einem aerodynamischen Durchmesser unter 50 μm ≥ 0,1 Gewichtsprozent]

 

 

▼M45

Dinatriumoctaborat, wasserfrei; [1]

Dinatriumoctaborat, Tetrahydrat [2]

005-020-00-3

234-541-0 [1]

234-541-0 [2]

12008-41-2 [1]

12280-03-4 [2]

 

▼C1

Linuron (ISO)

3-(3,4-Dichlorphenyl)-1-methoxy-1-methylharnstoff

006-021-00-1

206-356-5

330-55-2

►M5  — ◄

▼M69

Mancozeb (ISO); Manganethylen-bis(dithiocarbamat) (polymer), Komplex mit Zinksalz

006-076-00-1

8018-01-7

 

▼C1

6-(2-Chlorethyl)-6(2-methoxyethoxy)-2,5,7,10-tetraoxa-6-silaundecan; etacelasil

014-014-00-X

253-704-7

37894-46-5

 

Flusilazol (ISO); Bis(4-fluorphenyl)-(methyl)-(1H-1,2,4-triazol-1-ylmethyl)-silan

014-017-00-6

85509-19-9

►M5  — ◄

Gemisch aus: 4-[[Bis-(4-fluorphenyl)-methylsilyl]methyl]-4H-1,2,4-triazol; 1-[[Bis-(4-fluorphenyl)methyl-silyl]methyl]-1H-1,2,4-triazol

014-019-00-7

403-250-2

►M5  — ◄

▼M14

(4-Ethoxyphenyl)(3-(4-fluor-3-phenoxyphenyl)propyl)dimethylsilan

014-036-00-X

405-020-7

105024-66-6

 

▼M69

Tris(2-methoxyethoxy)vinylsilan; 6-(2-Methoxyethoxy)-6-vinyl-2,5,7,10-tetraoxa-6-silaundecan

014-050-00-6

213-934-0

1067-53-4

 

▼M14

Tris(2-chlorethyl)phosphat

015-102-00-0

204-118-5

115-96-8

 

Glufosinat-Ammonium (ISO)

Ammonium-2-amino-4-(hydroxymethylphosphinyl)butyrat

015-155-00-X

278-636-5

77182-82-2

 

▼M26

Trixylylphosphat

015-201-00-9

246-677-8

25155-23-1

 

▼M82

Diphenyl(2,4,6-trimethylbenzoyl)phosphinoxid

015-203-00-X

278-355-8

75980-60-8

 

Benzyl(diethylamino)diphenylphosphonium 4-[1,1,1,3,3,3-hexafluor-2-(4-hydroxyphenyl)propan-2-yl]phenolat

015-204-00-5

479-100-5

577705-90-9

 

Benzyltriphenylphosphonium, Salz mit 4,4’-[2,2,2-Trifluor-1-(trifluormethyl)ethyliden]bis[phenol] (1:1)

015-205-00-0

278-305-5

75768-65-9

 

Reaktionsmasse aus 4,4’-[2,2,2-Trifluor-1-(trifluormethyl)ethyliden]diphenol und Benzyl(diethylamino)diphenylphosphonium 4-[1,1,1,3,3,3-hexafluor-2-(4-hydroxyphenyl)propan-2-yl]phenolat (1:1)

015-206-00-6

 

Reaktionsmasse aus 4,4’-[2,2,2-Trifluor-1-(trifluormethyl)ethyliden]diphenol und Benzyltriphenylphosphonium, Salz mit 4‚4’-[2,2,2-Trifluor-1-(trifluormethyl)ethyliden]diphenol (1:1)

015-207-00-1

 

Dimethylpropylphosphonat

015-208-00-7

242-555-3

18755-43-6

 

▼C1

Kaliumdichromat

024-002-00-6

231-906-6

7778-50-9

►M5  — ◄

Ammoniumdichromat

024-003-00-1

232-143-1

7789-09-5

►M5  — ◄

▼M14

Natriumdichromat

024-004-00-7

234-190-3

10588-01-9

 

▼M14 —————

▼C1

Natriumchromat

024-018-00-3

231-889-5

7775-11-3

►M5  — ◄

▼M61

Cobalt

027-001-00-9

231-158-0

7440-48-4

 

▼M14

Cobaltdichlorid

027-004-00-5

231-589-4

7646-79-9

 

Cobaltsulfat

027-005-00-0

233-334-2

10124-43-3

 

Cobaltacetat

027-006-00-6

200-755-8

71-48-7

 

Cobaltnitrat

027-009-00-2

233-402-1

10141-05-6

 

Cobaltcarbonat

027-010-00-8

208-169-4

513-79-1

 

▼C1

Nickeltetracarbonyl

028-001-00-1

236-669-2

13463-39-3

 

▼M14

Nickeldihydroxid [1]

028-008-00-X

235-008-5 [1]

12054-48-7 [1]

 

Nickelhydroxid [2]

234-348-1 [2]

11113-74-9 [2]

Nickelsulfat

028-009-00-5

232-104-9

7786-81-4

 

Nickelcarbonat

028-010-00-0

 

 

 

Basisches Nickelcarbonat

 

 

Carbonsäure, Nickel(2+)-Salz [1]

222-068-2 [1]

3333-67-3 [1]

Carbonsäure, Nickelsalz [2]

240-408-8 [2]

16337-84-1 [2]

[μ-[Carbonato(2-)-O:O′]]dihydroxytrinickel [3]

265-748-4 [3]

65405-96-1 [3]

[Carbonato(2-)]tetrahydroxytrinickel [4]

235-715-9 [4]

12607-70-4 [4]

Nickeldichlorid

028-011-00-6

231-743-0

7718-54-9

 

Nickeldinitrat [1]

028-012-00-1

236-068-5 [1]

13138-45-9 [1]

 

Salpetersäure, Nickelsalz [2]

238-076-4 [2]

14216-75-2 [2]

Schleime und Schlämme, elektrolytische Kupferraffination, entkupfert, Nickelsulfat

028-014-00-2

295-859-3

92129-57-2

 

Nickeldiperchlorat

Perchlorsäure, Nickel(II)–Salz

028-016-00-3

237-124-1

13637-71-3

 

Nickeldikalium-bis(sulfat) [1]

028-017-00-9

237-563-9 [1]

13842-46-1 [1]

 

Diammoniumnickel-bis(sulfat) [2]

239-793-2 [2]

15699-18-0 [2]

Nickel-bis(sulfamidat)

Nickelsulfamat

028-018-00-4

237-396-1

13770-89-3

 

Nickel-bis(tetrafluorborat)

028-019-00-X

238-753-4

14708-14-6

 

Nickeldiformat [1]

028-021-00-0

222-101-0 [1]

3349-06-2 [1]

 

Ameisensäure, Nickelsalz [2]

239-946-6 [2]

15843-02-4 [2]

Ameisensäure, Kupfer-Nickel-Salz [3]

268-755-0 [3]

68134-59-8 [3]

Nickeldi(acetat) [1]

028-022-00-6

206-761-7 [1]

373-02-4 [1]

 

Nickel(acetat) [2]

239-086-1 [2]

14998-37-9 [2]

Nickeldibenzoat

028-024-00-7

209-046-8

553-71-9

 

Nickel-bis(4-cyclohexylbutyrat)

028-025-00-2

223-463-2

3906-55-6

 

Nickel(II)-stearat

Nickel(II)-octadecanoat

028-026-00-8

218-744-1

2223-95-2

 

Nickeldilactat

028-027-00-3

16039-61-5

 

Nickel(II)-octanoat

028-028-00-9

225-656-7

4995-91-9

 

Nickeldifluorid [1]

028-029-00-4

233-071-3 [1]

10028-18-9 [1]

 

Nickeldibromid [2]

236-665-0 [2]

13462-88-9 [2]

Nickeldiiodid [3]

236-666-6 [3]

13462-90-3 [3]

Nickel-Kalium-Fluorid [4]

- [4]

11132-10-8 [4]

Nickelhexafluorsilicat

028-030-00-X

247-430-7

26043-11-8

 

Nickelselenat

028-031-00-5

239-125-2

15060-62-5

 

Nickeldithiocyanat

028-046-00-7

237-205-1

13689-92-4

 

Nickeldichromat

028-047-00-2

239-646-5

15586-38-6

 

Nickeldichlorat [1]

028-053-00-5

267-897-0 [1]

67952-43-6 [1]

 

Nickeldibromat [2]

238-596-1 [2]

14550-87-9 [2]

Ethylhydrogensulfat, Nickel(II)-Salz [3]

275-897-7 [3]

71720-48-4 [3]

Nickel(II)-trifluoracetat [1]

028-054-00-0

240-235-8 [1]

16083-14-0 [1]

 

Nickel(II)-propionat [2]

222-102-6 [2]

3349-08-4 [2]

Nickel-bis(benzolsulfonat) [3]

254-642-3 [3]

39819-65-3 [3]

Nickel(II)-hydrogencitrat [4]

242-533-3 [4]

18721-51-2 [4]

Zitronensäure, Ammonium-Nickel-Salz [5]

242-161-1 [5]

18283-82-4 [5]

Zitronensäure, Nickelsalz [6]

245-119-0 [6]

22605-92-1 [6]

Nickel-bis(2-ethylhexanoat) [7]

224-699-9 [7]

4454-16-4 [7]

2-Ethylhexansäure, Nickelsalz [8]

231-480-1 [8]

7580-31-6 [8]

Dimethylhexansäure, Nickelsalz [9]

301-323-2 [9]

93983-68-7 [9]

Nickel(II)-isooctanoat [10]

249-555-2 [10]

29317-63-3 [10]

Nickelisooctanoat [11]

248-585-3 [11]

27637-46-3 [11]

Nickel-bis(isononanoat) [12]

284-349-6 [12]

84852-37-9 [12]

Nickel(II)-neononanoat [13]

300-094-6 [13]

93920-10-6 [13]

Nickel(II)-isodecanoat [14]

287-468-1 [14]

85508-43-6 [14]

Nickel(II)-neodecanoat [15]

287-469-7 [15]

85508-44-7 [15]

Neodecansäure, Nickelsalz [16]

257-447-1 [16]

51818-56-5 [16]

Nickel(II)-neoundecanoat [17]

300-093-0 [17]

93920-09-3 [17]

Bis(D-gluconato-O1,O2)nickel [18]

276-205-6 [18]

71957-07-8 [18]

Nickel-3,5-bis(tert-butyl)-4-hydroxybenzoat (1:2) [19]

258-051-1 [19]

52625-25-9 [19]

Nickel(II)-palmitat [20]

237-138-8 [20]

13654-40-5 [20]

(2-Ethylhexanoato-O)(isononanoato-O)nickel [21]

287-470-2 [21]

85508-45-8 [21]

(Isononanoato-O)(isooctanoato-O)nickel [22]

287-471-8 [22]

85508-46-9 [22]

(Isooctanoato-O)(neodecanoato-O)nickel [23]

284-347-5 [23]

84852-35-7 [23]

(2-Ethylhexanoato-O)(isodecanoato-O)nickel [24]

284-351-7 [24]

84852-39-1 [24]

(2-Ethylhexanoato-O)(neodecanoato-O)nickel [25]

285-698-7 [25]

85135-77-9 [25]

(Isodecanoato-O)(isooctanoato-O)nickel [26]

285-909-2 [26]

85166-19-4 [26]

(Isodecanoato-O)(isononanoato-O)nickel [27]

284-348-0 [27]

84852-36-8 [27]

(Isononanoato-O)(neodecanoato-O)nickel [28]

287-592-6 [28]

85551-28-6 [28]

Fettsäuren, C6-19-verzweigt, Nickelsalze [29]

294-302-1 [29]

91697-41-5 [29]

Fettsäuren, C8-18 und C18-ungesättigt, Nickelsalze [30]

283-972-0 [30]

84776-45-4 [30]

2,7-Naphthalendisulfonsäure, Nickel(II)-Salz [31]

- [31]

72319-19-8 [31]

▼M45

Galliumarsenid

031-001-00-4

215-114-8

1303-00-0

 

▼M73

Ammoniumbromid

035-005-00-7

235-183-8

12124-97-9

 

▼C1

Cadmiumfluorid

048-006-00-2

232-222-0

7790-79-6

►M5  — ◄

Cadmiumchlorid

048-008-00-3

233-296-7

10108-64-2

►M5  — ◄

Cadmiumsulfat

048-009-00-9

233-331-6

10124-36-4

►M5  — ◄

▼M73

Tributylzinnverbindungen, mit Ausnahme der an einer anderen Stelle in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 genannten Stoffe

050-008-00-3

 

▼M69

Dichlordioctylstannan

050-021-00-4

222-583-2

3542-36-7

 

▼M14

Dibutylzinndichlorid

(DBTC)

050-022-00-X

211-670-0

683-18-1

 

▼M26

2-Ethylhexyl 10-ethyl-4,4-dioctyl-7-oxo-8-oxa-3,5-dithia-4-stannatetradecanoat

050-027-00-7

239-622-4

15571-58-1

 

▼M49

Dibutylzinndilaurat; Dibutyl[bis(dodecanoyloxy)]-stannan

050-030-00-3

201-039-8

77-58-7

 

▼M69

Dioctylzinndilaurat; [1]

Stannan, Dioctyl-, Bis(kokos-acyloxy)derivate [2]

050-031-00-9

222-883-3 [1]

293-901-5 [2]

3648-18-8 [1]

91648-39-4 [2]

 

▼M73

Dibutylzinnbis(2-ethylhexanoat)

050-032-00-4

220-481-2

2781-10-4

 

Dibutylzinndi(acetat)

050-033-00-X

213-928-8

1067-33-0

 

▼M82

Dibutylzinnmaleat

050-034-00-5

201-077-5

78-04-6

 

Dibutylzinnoxid

050-035-00-0

212-449-1

818-08-6

 

▼M73

Tellur

052-001-00-0

236-813-4

13494-80-9

 

Tellurdioxid

052-002-00-6

231-193-1

7446-07-3

 

Bariumdibortetraoxid

056-005-00-3

237-222-4

13701-59-2

 

▼M14

Quecksilber

080-001-00-0

231-106-7

7439-97-6

 

▼C1

Benzo[a]pyren; Benzo[d, e,f]chrysen

601-032-00-3

200-028-5

50-32-8

 

1-Brompropan

Propylbromacetat

n-Propylbromid

602-019-00-5

203-445-0

106-94-5

 

1,2,3-Trichloropropan

602-062-00-X

202-486-1

96-18-4

D

Diphenylether; Octabrom-Derivat

602-094-00-4

251-087-9

32536-52-0

 

2-Methoxy-ethanol; Methylglykol

603-011-00-4

203-713-7

109-86-4

 

2-Ethoxy-ethanol; Ethylglycol

603-012-00-X

203-804-1

110-80-5

 

▼M61

Ethylenoxid; Oxiran

603-023-00-X

200-849-9

75-21-8

 

▼C1

1,2-Dimethoxy-ethan

Dimethylglykol

EGDME

603-031-00-3

203-794-9

110-71-4

 

▼M45

Tetrahydro-2-furylmethanol; Tetrahydrofurfurylalkohol

603-061-00-7

202-625-6

97-99-4

 

▼C1

2,3-Epoxy-1-propanol; Glycidol

603-063-00-8

209-128-3

556-52-5

►M5  — ◄

▼M69

7-Oxa-3-oxiranylbicyclo[4.1.0]heptan; 1,2-Epoxy-4-epoxyethylcyclohexan; 4-Vinylcyclohexendiepoxid

603-066-00-4

203-437-7

106-87-6

 

▼C1

2-Methoxy-1-propanol

603-106-00-0

216-455-5

1589-47-5

 

▼M73

2-(2-Methoxyethoxy)ethanol; Diethylenglykolmonomethylether

603-107-00-6

203-906-6

111-77-3

 

▼C1

Bis(2-methoxyethyl)ether

603-139-00-0

203-924-4

111-96-6

 

R-2,3-Epoxy-1-propanol

603-143-002

404-660-4

57044-25-4

►M5  — ◄

1,2-bis(2-Methoxyethoxy)ethan

TEGDME;

Triethylenglycol-Dimethylether

Triglym

603-176-00-2

203-977-3

112-49-2

 

▼M14

2-(2-Aminoethylamino)ethanol

(AEEA)

603-194-00-0

203-867-5

111-41-1

 

1,2-Diethoxyethan

603-208-00-5

211-076-1

629-14-1

 

▼M61

Ethanol, 2,2’-Iminobis-, N-(verzweigte und lineare C13-15-Akyl)-Derivate

603-236-00-8

308-208-6

97925-95-6

 

▼M69

Ipconazol (ISO); (1RS,2SR,5RS;1RS,2SR,5SR)-2-(4-Chlorbenzyl)-5-isopropyl-1-(1H-1,2,4-triazol-1-ylmethyl)cyclopentanol

603-237-00-3

125225-28-7

115850-69-6

115937-89-8

 

Bis(2-(2-methoxyethoxy)ethyl)ether; Tetraethylenglycoldimethylether

603-238-00-9

205-594-7

143-24-8

 

▼M82

Reaktionsmasse aus 1-(2,3-Epoxypropoxy)-2,2-bis ((2,3-Epoxypropoxy)methyl)butan und 1-(2,3-Epoxypropoxy)-2-((2,3-Epoxypropoxy)methyl)-2-hydroxymethylbutan

603-244-00-1

 

▼C1

4,4'-Isobutylethylidendiphenol, 2,2-Bis (4'-hydroxyphenyl)-4-methylpentan

604-024-00-8

401-720-1

6807-17-6

 

▼M45

Bisphenol A; 4,4′-Isopropylidendiphenol

604-030-00-0

201-245-8

80-05-7

 

▼M14

(E)-3-[1-[4-[2-(dimethylamino)ethoxy]phenyl]-2-phenylbut-1-enyl]phenol

604-073-00-5

428-010-4

82413-20-5

 

▼M45

Phenol, dodecyl-, verzweigt; [1]

Phenol, 2-dodecyl-, verzweigt; [2]

Phenol, 3-dodecyl-, verzweigt; [3]

Phenol, 4-dodecyl-, verzweigt; [4]

Phenol, (tetrapropenyl) Derivate [5]

604-092-00-9

310-154-3 [1]

- [2]

- [3]

- [4]

- [5]

121158-58-5 [1]

- [2]

- [3]

210555-94-5 [4]

74499-35-7 [5]

 

▼M69

6,6’-Di-tert-butyl-2,2’-methylendi-p-kresol; [DBMK]

604-095-00-5

204-327-1

119-47-1

 

▼M73

2,4,6-Tri-tert-butylphenol

604-097-00-6

211-989-5

732-26-3

 

4,4’-Sulfonyldiphenol; Bisphenol S

604-098-00-1

201-250-5

80-09-1

 

▼M82

4,4’-[2,2,2-Trifluor-1-(trifluormethyl)ethyliden]diphenol; Bisphenol AF

604-099-00-7

216-036-7

1478-61-1

 

▼M69

2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd

605-041-00-3

201-289-8

80-54-6

 

▼M45

Chlorphacinon (ISO); 2-[(4-Chlorphenyl)(phenyl)acetyl]-1H-inden-1,3(2H)-dion

606-014-00-9

223-003-0

3691-35-8

 

▼M14

N-Methyl-2-pyrrolidon

1-Methyl-2-pyrrolidon

606-021-00-7

212-828-1

872-50-4

 

▼M49

2-Methyl-1-(4-methylthiophenyl)-2-morpholinopropan-1-on

606-041-00-6

400-600-6

71868-10-5

 

▼M61

2-Benzyl-2-dimethylamino-4′-morpholinobutyrophenon

606-047-00-9

404-360-3

119313-12-1

 

▼C1

Tetrahydrothiopyran-3-carboxaldehyd

606-062-00-0

407-330-8

61571-06-0

 

▼M14

2-Butyryl-3-hydroxy-5-thiocyclohexan-3-yl-cyclohex-2-en-1-on

606-100-00-6

425-150-8

94723-86-1

 

3-(1,2-Ethandiylacetal)-estra-5(10),9(11)-dien-3, 17-dion, zyklisch

606-131-00-5

427-230-8

5571-36-8

 

▼C1

2-Methoxy-ethylacetat; Ethylenglykolmonomethyletheracetat; Methylglykolacetat

607-036-00-1

203-772-9

110-49-6

 

2-Ethoxy-ethylacetat; Ethylenglykolmonoethyletheracetat; Ethylglycolacetat

607-037-00-7

203-839-2

111-15-9

 

▼M45

Coumatetralyl (ISO); 4-Hydroxy-3-(1,2,3,4-tetrahydro-1-naphthyl)cumarin

607-059-00-7

227-424-0

5836-29-3

 

▼M49

2,3-Epoxypropylmethacrylat;

Glycidylmethacrylat

607-123-00-4

203-441-9

106-91-2

 

▼M45

Difenacoum (ISO); 3-(3-Biphenyl-4-yl-1,2,3,4-tetrahydro-1-naphthyl)-4-hydroxycumarin;

607-157-00-X

259-978-4

56073-07-5

 

▼C1

2-Ethylhexyl-3,5-bis(1,1-dimethylethyl)-4-hydroxyphenyl methyl thio acetat

607-203-00-9

279-452-8

80387-97-9

 

Bis(2-methoxyethyl)phthalat

607-228-00-5

204-212-6

117-82-8

 

▼M73

2-Ethylhexansäure und ihre Salze, mit Ausnahme der an einer anderen Stelle in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 genannten Stoffe

607-230-00-6

 

▼C1

2-Methoxy-1-propylacetat

607-251-00-0

274-724-2

70657-70-4

 

Fluazifop-butyl (ISO); Butyl (RS)-2-[4-(5-trifluormethyl-2-pyridyloxy)phenoxy]propionat

607-304-00-8

274-125-6

69806-50-4

 

Vinclozolin (ISO); N-3,5-Dichlorphenyl-5-methyl-5-vinyl-1,3-oxazolidin-2,4-dion

607-307-00-4

256-599-6

50471-44-8

 

Methoxyessigsäure

607-312-00-1

210-894-6

625-45-6

►M5  — ◄

Bis(2-ethylhexyl) phthalat; Di-(2-ethylhexyl) phthalat; DEHP

607-317-00-9

204-211-0

117-81-7

 

Dibutylphthalat; DBP

607-318-00-4

201-557-4

84-74-2

 

(+/-) Tetrahydrofurfuryl (R)-2-[4-(6-chlorchinoxalin-2-yloxy)phenyloxy]propionat

607-373-00-4

414-200-4

119738-06-6

►M5  — ◄

▼M45

Flocoumafen (ISO); Reaktionsmasse aus: cis-4-Hydroxy-3-(1,2,3,4-tetrahydro-3-(4-(4-trifluormethylbenzyloxy)phenyl)-1-naphthyl)cumarin und trans-4-Hydroxy-3-(1,2,3,4-tetrahydro-3-(4-(4-trifluormethylbenzyloxy)phenyl)-1-naphthyl)cumarin

607-375-00-5

421-960-0

90035-08-8

 

▼M21

1,2-Benzoldicarbonsäure, Dipentylester, verzweigt und linear [1]

607-426-00-1

284-032-2 [1]-

84777-06-0 [1]-

 

n-Pentyl-isopentylphthalat [2]

 

[2]

[2]

 

Di-n-pentylphthalat [3]

 

205-017-9 [3]

131-18-0 [3]

 

Diisopentylphthalat [4]

 

210-088-4 [4]

605-50-5 [4]

 

▼C1

►C18  Benzylbutylphthalat ◄ .

BBP

607-430-00-3

201-622-7

85-68-7

 

1,2-Benzoldicarbonsäure

di-C7-11-verzweigte und lineare Alkylester

607-480-00-6

271-084-6

68515-42-4

 

▼M14

1,2-Benzoldicarbonsäure

Di-C6-8-verzweigte Alkylester, C7-reich

607-483-00-2

276-158-1

71888-89-6

 

▼C1

Gemisch aus: Dinatrium-4-(3- ethoxycarbonyl-4-(5-(3-ethoxycarbonyl- 5-hydroxy-1-(4-sulfonatophenyl) pyrazol-4-yl)penta- 2,4-dienyliden)-4,5-dihydro-5- oxopyrazol-1-yl)benzolsulfonat und

Trinatrium-4-(3-ethoxycarbonyl- 4-(5-(3-ethoxycarbonyl-5-oxido- 1-(4-sulfonatophenyl)pyrazol-4- yl)penta-2,4-dienyliden)-4,5- dihydro-5-oxopyrazol-1-yl)benzolsulfonat;

607-487-00-4

402-660-9

 

▼M14

Diisobutylphthalat

607-623-00-2

201-553-2

84-69-5

 

Perfluoroctansulfonsäure

607-624-00-8

 

 

 

▼M26

4-tert-Butylbenzoesäure

607-698-00-1

202-696-3

98-73-7

 

▼M14

Heptadecafluoroctan-1-sulfonsäure [1]

217-179-8 [1]

1763-23-1 [1]

Kaliumperfluoroctansulfonat

 

 

Kaliumheptadecafluoroctan-1-sulfonat [2]

220-527-1 [2]

2795-39-3 [2]

Diethanolaminperfluoroctansulfonat [3]

274-460-8 [3]

70225-14-8 [3]

Ammoniumperfluoroctansulfonat

 

 

Ammoniumheptadecafluoroctansulfonat [4]

249-415-0 [4]

29081-56-9 [4]

Lithiumperfluoroctansulfonat

 

 

Lithiumheptadecafluoroctansulfonat [5]

249-644-6 [5]

29457-72-5 [5]

▼M26

Dihexylphthalat

607-702-00-1

201-559-5

84-75-3

 

Ammoniumpentadecafluorooctanoat

607-703-00-7

223-320-4

3825-26-1

 

Perfluoroctansäure

607-704-00-2

206-397-9

335-67-1

 

▼M45

1,2-Benzoldicarbonsäure, Dihexylester, verzweigt und linear

607-710-00-5

271-093-5

68515-50-4

 

Bromadiolon (ISO); 3-[3-(4′-Brombiphenyl-4-yl)-3-hydroxy-1-phenylpropyl]-4-hydroxy-2H-chromen-2-on

607-716-00-8

249-205-9

28772-56-7

 

Difethialon (ISO);

3-[3-(4′-Brombiphenyl-4-yl)-1,2,3,4-tetrahydronaphthalen-1-yl]-4-hydroxy-2H-1-benzothiopyran-2-on

607-717-00-3

104653-34-1

 

Perfluorononan-1-säure [1]

und ihre Natrium- [2]

und Ammoniumsalze [3]

607-718-00-9

206-801-3 [1]

- [2]

- [3]

375-95-1 [1]

21049-39-8 [2]

4149-60-4 [3]

 

Dicyclohexylphthalat

607-719-00-4

201-545-9

84-61-7

 

▼M49

Nonadecafluordecansäure [1]

Ammoniumnonadecafluordecanoat; [2]

Natriumnonadecafluordecanoat [3]

607-720-00-X

206-400-3 [1]

221-470-5 [2]

[3]

335-76-2 [1]

3108-42-7 [2]

3830-45-3 [3]

 

▼M73

Pentakalium 2,2‘,2“,2“‘,2““-(ethan-1,2-diylnitrilo)pentaacetat

607-734-00-6

404-290-3

7216-95-7

 

N-Carboxymethyliminobis(ethylennitrilo)-tetraessigsäure

607-735-00-1

200-652-8

67-43-6

 

Pentanatrium-(carboxylatomethyl)iminobis(ethylennitrilo)tetraacetat

607-736-00-7

205-391-3

140-01-2

 

▼M61

Diisohexylphthalat

607-737-00-2

276-090-2

71850-09-4

 

▼M69

Diisooctylphthalat

607-740-00-9

248-523-5

27554-26-3

 

2-Methoxyethylacrylat

607-744-00-0

221-499-3

3121-61-7

 

▼M73

Perfluorheptansäure; Tridecafluorheptansäure

607-761-00-3

206-798-9

375-85-9

 

6-[C12-18-Alkyl-(verzweigt, ungesättigt)-2,5-dioxopyrrolidin-1-yl]hexansäure, Natrium- und Tris(2-hydroxyethyl)ammoniumsalze

607-763-00-4

 

6-[(C10-C13)-alkyl-(verzweigt, ungesättigt)-2,5-dioxopyrrolidin-1-yl]hexansäure

607-764-00-X

2156592-54-8

 

6-[C12-18-Alkyl-(verzweigt, ungesättigt)-2,5-dioxopyrrolidin-1-yl]hexansäure

607-765-00-5

 

▼M26

Nitrobenzol

609-003-00-7

202-716-0

98-95-3

 

▼M14

Dinocap (ISO)

(RS)-2,6-Dinitro-4-octylphenylcrotonat und (RS)-2,4-Dinitro-6-octylphenylcrotonat, wobei „octyl“ ein Gemisch aus 1-Methylheptyl-, 1-Ethylhexyl- und 1-Propylpentyl-Gruppen ist

609-023-00-6

254-408-0

39300-45-3

 

▼C1

Binapacryl (ISO); 2-sec-Butyl-4,6-dinitrophenyl-3-methylcrotonat

609-024-00-1

207-612-9

485-31-4

 

Dinoseb; 6-(1-Methyl-propyl)-2,4-dinitro-phenol

609-025-00-7

201-861-7

88-85-7

 

▼M73

Salze und Ester von Dinoseb, mit Ausnahme der an einer anderen Stelle in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 genannten Stoffe

609-026-00-2

 

▼C1

Dinoterb; 2-tert-Butyl-4,6-dinitro-phenol

609-030-00-4

215-813-8

1420-07-1

 

Salze und Ester des Dinoterb

609-031-00-X

 

 

 

Nitrofen (ISO); 2,4-Dichlorphenyl-4-nitrophenylether

609-040-00-9

217-406-0

1836-75-5

 

(Methyl-ONN-azoxy)methylacetat; Methylazoxymethylacetat

611-004-00-2

209-765-7

592-62-1

 

2-[2-Hydroxy-3-(2-chlorphenyl)- carbamoyl-1-naphthylazo]-7-[2- hydroxy-3-(3-methylphenyl)carbamoyl- 1-naphthylazo]fluoren- 9-on

611-131-00-3

420-580-2

 

Azafenidin

611-140-00-2

68049-83-2

 

▼M14

Chlor-N,N-dimethylformiminiumchlorid

612-250-00-3

425-970-6

3724-43-4

 

7-Methoxy-6-(3-morpholin-4-yl-propoxy)-3H-quinazolin-4-on

[Gehalt an Formamid (EG-Nr. 200-842-0) ≥ 0,5 %]

612-253-01-7

429-400-7

199327-61-2

 

▼M45

Triflumizol (ISO);

(1E)-N-[4-Chlor-2-(trifluormethyl)phenyl]-1-(1H-imidazol-1-yl)-2-propoxyethanimin

612-289-00-6

68694-11-1

 

▼M82

1,4-Benzoldiamin, N,N’-gemischte Phenyl- und Tolylderivate;

612-298-00-5

273-227-8

68953-84-4

 

▼C1

Tridemorph (ISO), 2,6-Dimethyl-4-tridecylmorpholin

613-020-00-5

246-347-3

24602-86-6

 

Ethylenthioharnstoff; Imidazolidin-2-thion

613-039-00-9

202-506-9

96-45-7

 

Carbendazim (ISO)

Methylbenzimidazol-2-ylcarbamat

613-048-00-8

234-232-0

10605-21-7

 

Benomyl (ISO)

Methyl-1-(butylcarbamoyl)benzimidazol-2-ylcarbamat

613-049-00-3

241-775-7

17804-35-2

 

▼M69

Dimethomorph (ISO); (E,Z)-4-(3-(4-Chlorphenyl)-3-(3,4-dimethoxyphenyl)acryloyl)morpholin

613-102-00-0

404-200-2

110488-70-5

 

1,2,4-Triazol

613-111-00-X

206-022-9

288-88-0

 

▼C1

Cycloheximid

613-140-00-8

200-636-0

66-81-9

 

▼M45

Flumioxazin (ISO) 2-[7-Fluor-3-oxo-4-(prop-2-yn-1-yl)-3,4-dihydro-2H-1,4-benzoxazin-6-yl]-4,5,6,7-tetrahydro-1H-isoindol-1,3(2H)-dion

613-166-00-X

103361-09-7

 

▼C1

(2RS,3RS)-3-(2-Chlorphenyl)-2-(4-fluorphenyl)-[(1H-1,2,4-triazol-1-yl)-methyl]oxiran

613-175-00-9

406-850-2

106325-08-0

 

▼M26

Epoxiconazol (ISO)

(2RS,3SR)-3-(2-Chlorphenyl)-2-(4-fluorphenyl)-[(1H-1,2,4-triazol-1-yl)methyl]oxiran

613-175-00-9

406-850-2

133855-98-8

 

▼C1

3-Ethyl-2-methyl-2-(3-methylbutyl)- 1,3-oxazolidin

613-191-00-6

421-150-7

143860-04-2

 

Gemisch aus: 1,3,5-Tris(3-aminomethylphenyl)- 1,3,5- (1H,3H,5H)-triazin-2,4,6-trion

Oligomerengemisch aus 3,5- Bis(3-aminomethylphenyl)-1-poly[3,5-bis (3-aminomethylphenyl)-2,4,6-trioxo-1,3,5-(1H,3H,5H)-triazin-1-yl]-1,3,5- (1H,3H,5H)-triazin-2,4,6-trion

613-199-00-X

421-550-1

 

▼M61

Propiconazol (ISO); (2RS,4RS;2RS,4SR)-1-{[2-(2,4-dichlorphenyl)-4-propyl-1,3-dioxolan-2-yl]methyl}-1H-1,2,4-triazol

613-205-00-0

262-104-4

60207-90-1

 

▼M14

Ketoconazol

1-[4-[4-[[(2SR,4RS)-2-(2,4-Dichlorphenyl)-2-(imidazol-1-ylmethyl)-1,3-dioxolan-4-yl]methoxy]phenyl]piperazin-1-yl]ethanon

613-283-00-6

265-667-4

65277-42-1

 

Kalium-1-methyl-3-morpholinocarbonyl-4-[3-(1-methyl-3-morpholinocarbonyl-5-oxo-2-pyrazolin-4-yliden)-1-propenyl]pyrazol-5-olat

[Gehalt an N,N-Dimethylformamid (EG-Nr. 200-679-5) ≥ 0,5 %]

613-286-01-X

418-260-2

183196-57-8

 

▼M45

Imidazol

613-319-00-0

206-019-2

288-32-4

 

▼M49

Triadimenol (ISO); (1RS,2RS;1RS,2SR)-1-(4-Chlorphenoxy)-3,3-dimethyl-1-(1H-1,2,4-triazol-1-yl)butan-2-ol;

α-tert-Butyl-β-(4-chlorphenoxy)-1H-1,2,4-triazol-1-ethanol

613-322-00-7

259-537-6

55219-65-3

 

Chinolin-8-ol

8′-Hydroxychinolin

613-324-00-8

205-711-1

148-24-3

 

Thiacloprid (ISO);

(Z)-3-(6-Chlor-3-pyridylmethyl)-1,3-thiazolidin-2-ylidencyanamid;

{(2Z)-3-[(6-Chloropyridin-3-yl)methyl]-1,3-thiazolidin-2-yliden}cyanamid

613-325-00-3

111988-49-9

 

▼M61

1-Vinylimidazol

613-328-00-X

214-012-0

1072-63-5

 

Halosulfuron-methyl (ISO);

Methyl 3-chlor-5-{[(4,6dimethoxypyrimidin-2yl)carbamoyl]sulfamoyl}-1-methyl1H-pyrazol-4-carboxylat

613-329-00-5

-

100784-20-1

 

2-Methylimidazol

613-330-00-0

211-765-7

693-98-1

 

▼M69

Pyrithion-Zink; (T-4)-bis[1-(hydroxy-.kappa.O)pyridin-2(1H)-thionat-.kappa.S]zink

613-333-00-7

236-671-3

13463-41-7

 

Flurochloridon (ISO); 3-Chlor-4-(chlormethyl)-1-[3-(trifluormethyl)phenyl]pyrrolidin-2-on

613-334-00-2

262-661-3

61213-25-0

 

3-Methylpyrazol

613-339-00-X

215-925-7

1453-58-3

 

▼M73

Theophyllin; 1,3-Dimethyl-3,7-dihydro-1H-purin-2,6-dion

613-342-00-6

200-385-7

58-55-9

 

▼M82

4-Methylimidazol

613-349-00-4

212-497-3

822-36-6

 

▼C1

N, N-Dimethylformamid

616-001-00-X

200-679-5

68-12-2

 

N, N-Dimethylacetamid

616-011-00-4

204-826-4

127-19-5

►M5  — ◄

Formamid

616-052-00-8

200-842-0

75-12-7

 

N-Methylacetamid

616-053-00-3

201-182-6

79-16-3

 

N-Methylformamid

616-056-00-X

204-624-6

123-39-7

►M5  — ◄

▼M14

N-[6,9-Dihydro-9-[[2-hydroxy-1-(hydroxymethyl)ethoxy]methyl]-6-oxo-1H-purin-2-yl]acetamid

616-148-00-X

424-550-1

84245-12-5

 

N,N-(Dimethylamino)thioacetamid-hydrochlorid

616-180-00-4

435-470-1

27366-72-9

 

▼M26

N-Ethyl-2-pyrrolidon; 1-Ethylpyrrolidin-2-on

616-208-00-5

220-250-6

2687-91-4

 

▼M49

Carbetamid (ISO);

R)-1-(Ethylcarbamoyl)ethylcarbanilat; (2R)-1-(ethylamino)-1-oxopropan-2-ylphenylcarbamat

616-223-00-7

240-286-6

16118-49-3

 

▼M73

N-(2-Nitrophenyl)phosphortriamid

616-238-00-9

477-690-9

874819-71-3

 

Reaktionsmasse aus 3-(Difluormethyl)-1-methyl-N-[(1RS,4SR,9RS)-1,2,3,4-tetrahydro-9-isopropyl-1,4-methanonaphthalen-5-yl]pyrazol-4-carboxamid und 3-(Difluormethyl)-1-methyl-N-[(1RS,4SR,9SR)-1,2,3,4-tetrahydro-9-isopropyl-1,4-methanonaphthalen-5-yl]pyrazol-4-carboxamid [> 78 % Z-Isomere, < 15 % E-Isomere relativer Anteil]; Isopyrazam

616-240-00-X

881685-58-1

 

▼M69

Bis(α,α-dimethylbenzyl)peroxid

617-006-00-X

201-279-3

80-43-3

 

▼M26

Pech, Kohlenteer, Hochtemperatur;

(Rückstand aus der Destillation von Hochtemperaturkohlenteer; schwarzer Feststoff mit einem ungefähren Erweichungspunkt von 30 °C bis 180 °C (86 °F bis 356 °F); besteht in erster Linie aus einem komplexen Gemisch von drei- oder mehrgliedrigen kondensierten ringaromatischen Kohlenwasserstoffen)

648-055-00-5

266-028-2

65996-93-2

 

▼M49

Cyproconazol (ISO); (2RS,3RS;2RS,3SR)-2-(4-Chlorphenyl)-3-cyclopropyl-1-(1H-1,2,4-triazol-1-yl)butan-2-ol

650-032-00-X

94361-06-5

 

▼M61

Dibutylbis(pentan-2,4-dionato-O,O’)zinn

650-056-00-0

245-152-0

22673-19-4

 

▼C1


Anlage 7

Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung asbesthaltiger Erzeugnisse

1.

Asbesthaltige Erzeugnisse bzw. ihre Verpackung müssen mit der nachstehenden Kennzeichnung versehen sein:

a) 

Die dem nachstehenden Muster entsprechende Kennzeichnung muss mindestens 5 cm hoch (H) und 2,5 cm breit sein.

b) 

Sie gliedert sich in zwei Teile:

— 
den oberen Teil (h1 = 40 % H), der den Buchstaben „a“ weiß auf schwarzem Grund enthält;
— 
den unteren Teil (h2 = 60 % H), der die Standardaufschrift schwarz und/oder weiß auf rotem Grund deutlich lesbar enthält.
c) 

Enthält das Erzeugnis Krokydolith, so ist die Angabe „Enthält Asbest“ der Standardaufschrift durch folgende Angabe zu ersetzen: „Enthält Krokydolith/blauen Asbest“.

Die Mitgliedstaaten können von Unterabsatz 1 die Erzeugnisse ausnehmen, die in ihrem Gebiet in den Verkehr gebracht werden sollen. Die Kennzeichnung muss jedoch die Aufschrift „Enthält Asbest“ enthalten.

d) 

Wird die Kennzeichnung direkt auf das Erzeugnis aufgedruckt, so genügt eine einzige Farbe, die mit der Farbe der Unterlage kontrastiert.

image

Text von Bild

2.

Die Kennzeichnung muss entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen vorgenommen werden:

a) 

auf jeder kleinsten Liefereinheit;

b) 

enthält ein Erzeugnis Bestandteile auf Asbestgrundlage, so genügt es, wenn die Bestandteile gekennzeichnet sind. Auf die Kennzeichnung kann verzichtet werden, wenn wegen der geringen Abmessungen oder wegen sonstiger ungünstiger Beschaffenheit eine Kennzeichnung des Bestandteils nicht möglich ist.

3.

Kennzeichnung verpackter asbesthaltiger Erzeugnisse

3.1. Bei verpackten asbesthaltigen Erzeugnissen muss auf der Verpackung deutlich lesbar und unverwischbar folgende Kennzeichnung angebracht sein:

a) 

das Symbol und die dazugehörigen Gefahrenhinweise entsprechend diesem Anhang;

b) 

Sicherheitsratschläge, die entsprechend den Angaben dieses Anhangs auszuwählen sind, sofern sie für das jeweilige asbesthaltige Erzeugnis in Frage kommen.

Sofern auf der Verpackung weitere Sicherheitshinweise gegeben werden, dürfen diese die Angaben nach den Buchstaben a und b weder abschwächen noch ihnen entgegenstehen.

3.2. Die Kennzeichnung nach Nummer 3.1 muss

— 
auf einem fest auf der Verpackung haftenden Kennzeichnungsschild oder
— 
auf einem fest mit der Verpackung verbundenen Anhängeschild (Anhänger) oder
— 
unmittelbar durch Aufdruck auf die Verpackung

erfolgen.

3.3. Asbesthaltige Erzeugnisse, die nur lose in Plastikfolie oder dergleichen verpackt sind, gelten als verpackte Erzeugnisse und sind nach Nummer 3.2 zu kennzeichnen. Werden einzelne Erzeugnisse solchen Verpackungen entnommen und unverpackt in den Verkehr gebracht, so ist jeder kleinsten Liefereinheit ein Zettel mit einer Kennzeichnung nach Nummer 3.1 beizufügen.

4.

Kennzeichnung unverpackter asbesthaltiger Erzeugnisse

Bei unverpackten asbesthaltigen Erzeugnissen muss die Kennzeichnung nach Nummer 3.1

— 
auf einem fest auf dem asbesthaltigen Erzeugnis haftenden Kennzeichnungsschild oder
— 
auf einem fest mit dem asbesthaltigen Erzeugnis verbundenen Anhängeschild (Anhänger) oder
— 
unmittelbar durch Aufdruck auf das asbesthaltige Erzeugnis

oder, wenn diese Verfahren sich nicht sinnvoll anwenden lassen, z. B. wegen der geringen Abmessungen des Erzeugnisses, wegen sonstiger ungünstiger Beschaffenheit oder wegen bestimmter technischer Schwierigkeiten, durch einen Zettel mit einer Kennzeichnung nach Nummer 3.1 erfolgen.

5.

Unbeschadet von Gemeinschaftsbestimmungen in bezug auf Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz sind der Kennzeichnung der Erzeugnisse, die im Rahmen ihrer Verwendung verarbeitet oder weiterbearbeitet werden können, alle Sicherheitsratschläge beizufügen, die für das betreffende Erzeugnis geeignet sein können, insbesondere folgende Angaben:

— 
Nach Möglichkeit im Freien oder in gut gelüfteten Räumen arbeiten!
— 
Möglichst handbetriebene oder langsamlaufende Geräte, erforderlichenfalls mit Staubauffangvorrichtung, verwenden! Werden schnelllaufende Geräte verwendet, sollten diese stets mit solchen Vorrichtungen versehen sein.
— 
Vor dem Schneiden oder Bohren möglichst befeuchten!
— 
Staub befeuchten, in ein gut schließendes Behältnis füllen und gefahrlos beseitigen!

6.

Die Kennzeichnung von zur Verwendung im Haushalt bestimmten Erzeugnissen, die nicht unter Nummer 5 fallen und bei denen während ihrer Verwendung Asbestfasern freigesetzt werden können, sollte, falls erforderlich, folgenden Sicherheitsratschlag enthalten: „Bei Abnutzung ersetzen!“.

7.

Die Kennzeichnung asbesthaltiger Erzeugnisse ist in der Amtssprache des Mitgliedstaats/den Amtssprachen der Mitgliedstaaten abzufassen, in dem/denen das Erzeugnis in den Verkehr gebracht wird.


Anlage 8

▼M5

Eintrag 43 — Azofarbstoffe — Liste der aromatischen Amine

▼C1

Liste aromatischer Amine

 

CAS-Nummer

Indexnummer

EG-Nummer

Stoffname

1

92-67-1

612-072-00-6

202-177-1

Biphenyl-4-ylamin

4-Aminobiphenyl Xenylamin

2

92-87-5

612-042-00-2

202-199-1

Benzidin

3

95-69-2

 

202-441-6

4-Chlor-o-toluidin

4

91-59-8

612-022-00-3

202-080-4

2-Naphthylamin

5

97-56-3

611-006-00-3

202-591-2

o-Aminoazotoluol

4-Amino-2',3-dimethylazobenzol

4-o-Tolylazo-o-toluidin

6

99-55-8

 

202-765-8

5-Nitro-o-toluidin

7

106-47-8

612-137-00-9

203-401-0

4-Chloroanilin

8

615-05-4

 

210-406-1

4-Methoxy-m-phenylendiamin

9

101-77-9

612-051-00-1

202-974-4

4,4'-Methylendianilin

4,4'-Diaminodiphenylmethan

10

91-94-1

612-068-00-4

202-109-0

3,3'-Dichlorbenzidin

3,3'-Dichlorbiphenyl-4,4'-ylendiaminen

11

119-90-4

612-036-00-X

204-355-4

3,3'-Dimethoxybenzidin

o-Dianisidin

12

119-93-7

612-041-00-7

204-358-0

3,3'-Dimethylbenzidin

4,4'-Bi-o-Toluidin

13

838-88-0

612-085-00-7

212-658-8

4,4'-Methylendi-o-toluidin

14

120-71-8

 

204-419-1

6-Methoxy-m-toluidin p-Cresidin

15

101-14-4

612-078-00-9

202-918-9

4,4'-Methylen-bis-(2-chloranilin)

2,2'-Dichlor-4,4'-methylendianilin

16

101-80-4

 

202-977-0

4,4'-Oxydianilin

17

139-65-1

 

205-370-9

4,4'-Thiodianilin

18

95-53-4

612-091-00-X

202-429-0

o-Toluidin

2-Aminotoluol

19

95-80-7

612-099-00-3

202-453-1

4-Methyl-m-phenylendiamin

20

137-17-7

 

205-282-0

2,4,5-Trimethylanilin

21

90-04-0

612-035-00-4

201-963-1

o-Anisidin

2-Methoxyanilin

22

60-09-3

611-008-00-4

200-453-6

4-Amino-azobenzol


Anlage 9

▼M5

Eintrag 43 — Azofarbstoffe — Liste der Azofarbstoffe

▼C1

Liste der Azofarbstoffe

 

CAS-Nummer

Indexnummer

EG-Nummer

Stoffname

1

Nicht zugeordnet

Bestandteil 1:

CAS-Nummer: 118685-33-9

C39H23ClCrN7O12S. 2Na

Bestandteil 2:

C46H30CrN10O20S2.3Na

611-070-00-2

405-665-4

Gemisch aus: Dinatrium-(6-(4-anisidino)-3-sulfonato-2-(3,5-dinitro-2-oxidophenylazo)-1-naphtholato)(1-(5-chlor-2-oxido-phenylazo)-2-naphtholato)chromat(1-);

Trinatrium bis(6-(4-anisidino)-3-sulfonato-2-(3,5-dinitro-2-oxidophenylazo)-1-naphtholato)chromat(1-)

▼M21


Anlage 10

Eintrag 43 — Azofarbstoffe — Verzeichnis der Prüfverfahren

Verzeichnis der Prüfverfahren

▼M61

Europäische Normungsorganisation

Bezug und Titel der harmonisierten Norm

Bezug der ersetzten Norm

CEN

EN ISO 17234-1:2015

Leder — Chemische Prüfungen zur Bestimmung bestimmter Azofarbstoffe in gefärbten Ledern — Teil 1: Bestimmung bestimmter aromatischer Amine aus Azofarbstoffen

EN ISO 17234-1:2010

CEN

EN ISO 17234-2:2011

Leder — Chemische Prüfungen zur Bestimmung bestimmter Azofarbstoffe in gefärbten Ledern — Teil 2: Bestimmung von 4-Aminoazobenzol

CEN ISO/TS 17234:2003

CEN

EN ISO 14362-1:2017

Textilien — Verfahren für die Bestimmung bestimmter aromatischer Amine aus Azofarbstoffen — Teil 1: Nachweis der Verwendung bestimmter Azofarbstoffe mit und ohne Extraktion der Fasern

EN 14362-1:2012

CEN

EN ISO 14362-3:2017

Textilien — Verfahren für die Bestimmung bestimmter aromatischer Amine aus Azofarbstoffen — Teil 3: Nachweis der Verwendung bestimmter Azofarbstoffe, die 4-Aminoazobenzol freisetzen können

EN 14362-3:2012

▼M14


Anlage 11

Einträge 28 bis 30 — Ausnahmeregelungen für bestimmte Stoffe

Stoffe

Ausnahmen

1.  

a)  Natriumperborat; Perborsäure, Natriumsalz; Perborsäure, Natriumsalz, Monohydrat; Natriumperoxometaborat; Perborsäure (HBO(O2)), Natriumsalz-Monohydrat; Natriumperoxoborat

CAS-Nr. 15120-21-5, 11138-47-9, 12040-72-1, 7632-04-4, 10332-33-9,

EG-Nr. 239-172-9, 234-390-0, 231-556-4

b)  Perborsäure (H3BO2(O2)), Mononatriumsalz-Trihydrat; Perborsäure, Natriumsalz-Tetrahydrat; Perborsäure (HBO(O2)), Natriumsalz-Tetrahydrat; Natriumperoxoborat-Hexahydrat

CAS-Nr. 13517-20-9, 37244-98-7, 10486-00-7

EG-Nr. 239-172-9, 234-390-0, 231-556-4

Detergenzien gemäß der Definition der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (1). Die Ausnahmeregelung gilt bis zum 1. Juni 2013.

▼M82

2.  Cumol

CAS-Nr. 98-82-8

EG-Nr. 202-704-5

Als Stoff als solcher oder als Bestandteil anderer Stoffe in:

a)  als Flugkraftstoff gemäß DEF STAN 91-091, ASTM D1655 oder gleichwertigen anerkannten Normen verwendetem und unter Bezeichnungen wie Jet-A, Jet-A1 oder JP-(x) vertriebenem Kerosin;

b)  als Flugkraftstoff gemäß DEF STAN 91-090, ASTM D910, ASTM D7547 oder gleichwertigen anerkannten Normen verwendetem Benzin.

(1)   

ABl. L 104 vom 8.4.2004, S. 1.

▼M50


Anlage 12

Eintrag 72 — Beschränkte Stoffe und Höchstgrenzen für die Konzentration nach Gewicht in homogenen Materialien

Stoffe

Indexnummer

CAS-Nummer

EG-Nummer

Konzentrationsgrenze nach Gewicht

Cadmium und Cadmiumverbindungen (aufgeführt in Anhang XVII, Einträge 28, 29, 30, Anlagen 1 bis 6)

1 mg/kg nach Extraktion (ausgedrückt als Cd-Metall, das aus dem Material extrahiert werden kann)

Chrom-VI-Verbindungen (aufgeführt in Anhang XVII, Einträge 28, 29, 30, Anlagen 1 bis 6)

1 mg/kg nach Extraktion (ausgedrückt als Cr VI, das aus dem Material extrahiert werden kann)

Arsenverbindungen (aufgeführt in Anhang XVII, Einträge 28, 29, 30, Anlagen 1 bis 6)

1 mg/kg nach Extraktion (ausgedrückt als As-Metall, das aus dem Material extrahiert werden kann)

Blei und Bleiverbindungen (aufgeführt in Anhang XVII, Einträge 28, 29, 30, Anlagen 1 bis 6)

1 mg/kg nach Extraktion (ausgedrückt als Pb-Metall, das aus dem Material extrahiert werden kann)

Benzol

601-020-00-8

71-43-2

200-753-7

5 mg/kg

Benz[a]anthracen

601-033-00-9

56-55-3

200-280-6

1 mg/kg

Benz[e]acephenanthrylen

601-034-00-4

205-99-2

205-911-9

1 mg/kg

Benzo[a]pyren; Benzo[def]chrysen

601-032-00-3

50-32-8

200-028-5

1 mg/kg

Benzo[e]pyren

601-049-00-6

192-97-2

205-892-7

1 mg/kg

Benzo[j]fluoranthen

601-035-00-X

205-82-3

205-910-3

1 mg/kg

Benzo[k]fluoranthen

601-036-00-5

207-08-9

205-916-6

1 mg/kg

Chrysen

601-048-00-0

218-01-9

205-923-4

1 mg/kg

Dibenz[a,h]anthracen

601-041-00-2

53-70-3

200-181-8

1 mg/kg

α, α,α,4-Tetrachlortoluol; p-Chlorbenzotrichlorid

602-093-00-9

5216-25-1

226-009-1

1 mg/kg

α, α,α-Trichlortoluol; Benzotrichlorid

602-038-00-9

98-07-7

202-634-5

1 mg/kg

α-Chlortoluol; Benzylchlorid

602-037-00-3

100-44-7

202-853-6

1 mg/kg

Formaldehyd

605-001-00-5

50-00-0

200-001-8

75 mg/kg

1,2-Benzoldicarbonsäure; Di-C 6-8-verzweigte Alkylester, C7-reich

607-483-00-2

71888-89-6

276-158-1

1 000  mg/kg (einzeln oder in Kombination mit anderen Phthalaten in diesem Eintrag oder in anderen Einträgen in Anhang XVII, die in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in eine der Gefahrenklassen Karzinogenität, Keimzellmutagenität oder Reproduktionstoxizität der Kategorie 1A oder 1B eingestuft sind

Bis(2-methoxyethyl)phthalat

607-228-00-5

117-82-8

204-212-6

1 000  mg/kg (einzeln oder in Kombination mit anderen Phthalaten in diesem Eintrag oder in anderen Einträgen in Anhang XVII, die in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in eine der Gefahrenklassen Karzinogenität, Keimzellmutagenität oder Reproduktionstoxizität der Kategorie 1A oder 1B eingestuft sind

Diisopentylphthalat

607-426-00-1

605-50-5

210-088-4

1 000  mg/kg (einzeln oder in Kombination mit anderen Phthalaten in diesem Eintrag oder in anderen Einträgen in Anhang XVII, die in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in eine der Gefahrenklassen Karzinogenität, Keimzellmutagenität oder Reproduktionstoxizität der Kategorie 1A oder 1B eingestuft sind

Di-n-pentylphthalat (DPP)

607-426-00-1

131-18-0

205-017-9

1 000  mg/kg (einzeln oder in Kombination mit anderen Phthalaten in diesem Eintrag oder in anderen Einträgen in Anhang XVII, die in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in eine der Gefahrenklassen Karzinogenität, Keimzellmutagenität oder Reproduktionstoxizität der Kategorie 1A oder 1B eingestuft sind

Di-n-hexylphthalat (DnHP)

607-702-00-1

84-75-3

201-559-5

1 000  mg/kg (einzeln oder in Kombination mit anderen Phthalaten in diesem Eintrag oder in anderen Einträgen in Anhang XVII, die in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in eine der Gefahrenklassen Karzinogenität, Keimzellmutagenität oder Reproduktionstoxizität der Kategorie 1A oder 1B eingestuft sind

N-Methyl-2-pyrrolidon; 1-Methyl-2-pyrrolidon (NMP)

606-021-00-7

872-50-4

212-828-1

3 000  mg/kg

N,N-Dimethylacetamid (DMAC)

616-011-00-4

127-19-5

204-826-4

3 000  mg/kg

N,N-Dimethylformamid; Dimethylformamid (DMF)

616-001-00-X

68-12-2

200-679-5

3 000  mg/kg

1,4,5,8-Tetraamino-anthrachinon; C.I. Disperse Blue 1

611-032-00-5

2475-45-8

219-603-7

50 mg/kg

Benzolamin, 4,4′-(4-Iminocyclohexa-2,5-dienylidenmethylen)dianilinhydrochlorid; C.I. Basic Red 9

611-031-00-X

569-61-9

209-321-2

50 mg/kg

4-[4,4′-Bis(dimethylamino)benzhydryliden]cyclohexa-2,5-dien-1-yliden]dimethylammoniumchlorid; C.I. Basic Violet 3 mit ≥ 0,1 % Michlers Keton (EG-Nr. 202-027-5)

612-205-00-8

548-62-9

208-953-6

50 mg/kg

4-Chlor-o-toluidiniumchlorid

612-196-00-0

3165-93-3

221-627-8

30 mg/kg

2-Naphthylammoniumacetat

612-071-00-0

553-00-4

209-030-0

30 mg/kg

4-Methoxy-m-phenylendiammoniumsulfat; 2,4-Diaminoanisolsulfat

612-200-00-0

39156-41-7

254-323-9

30 mg/kg

2,4,5-Trimethylanilin-Hydrochlorid

612-197-00-6

21436-97-5

30 mg/kg

Chinolin

613-281-00-5

91-22-5

202-051-6

50 mg/kg

▼M60


Anlage 13

Eintrag 75 — Verzeichnis der Stoffe mit spezifischen Konzentrationsgrenzwerten:

Bezeichnung des Stoffs

EG-Nr.

CAS-Nr.

Konzentrationsgrenzwert (nach Gewicht)

Quecksilber

231-106-7

7439-97-6

0,00005 %

Nickel

231-111-4

7440-02-0

0,0005 %

Metallorganisches Zinn

231-141-8

7440-31-5

0,00005 %

Antimon

231-146-5

7440-36-0

0,00005 %

Arsen

231-148-6

7440-38-2

0,00005 %

Barium ()

231-149-1

7440-39-3

0,05 %

Cadmium

231-152-8

7440-43-9

0,00005 %

Chrom‡

231-157-5

7440-47-3

0,00005 %

Kobalt

231-158-0

7440-48-4

0,00005 %

Kupfer ()

231-159-6

7440-50-8

0,025 %

Zink ()

231-175-3

7440-66-6

0,2 %

Blei

231-100-4

7439-92-1

0,00007 %

Selen

231-957-4

7782-49-2

0,0002 %

Benzo[a]pyren

200-028-5

50-32-8, 63466-71-7

0,0000005 %

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), die in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als karzinogene oder keimzellmutagene Stoffe der Kategorie 1A, 1B oder 2 eingestuft sind

 

 

0,00005 % (Einzelkonzentrationen)

Methanol

200-659-6

67-56-1

11 %

o-Anisidin ()

201-963-1

90-04-0

0,0005 %

o-Toluidin ()

202-429-0

95-53-4

0,0005 %

3,3’-Dichlorbenzidin ()

202-109-0

91-94-1

0,0005 %

4-Methyl-m-phenylendiamin ()

202-453-1

95-80-7

0,0005 %

4-Chloroanilin ()

203-401-0

106-47-8

0,0005 %

5-Nitro-o-toluidin ()

202-765-8

99-55-8

0,0005 %

3,3’-Dimethoxybenzidin ()

204-355-4

119-90-4

0,0005 %

4,4’-Bi-o-Toluidin ()

204-358-0

119-93-7

0,0005 %

4,4’-Thiodianilin ()

205-370-9

139-65-1

0,0005 %

4-Chlor-o-toluidin ()

202-441-6

95-69-2

0,0005 %

2-Naphthylamin ()

202-080-4

91-59-8

0,0005 %

Anilin ()

200-539-3

62-53-3

0,0005 %

Benzidin ()

202-199-1

92-87-5

0,0005 %

p-Toluidin ()

203-403-1

106-49-0

0,0005 %

2-Methyl-p-phenylendiamin ()

202-442-1

95-70-5

0,0005 %

4-Aminobiphenyl ()

202-177-1

92-67-1

0,0005 %

4-o-Tolylazo-o-toluidin ()

202-591-2

97-56-3

0,0005 %

4-Methoxy-m-phenylendiamin ()

210-406-1

615-05-4

0,0005 %

4,4’-Methylendianilin ()

202-974-4

101-77-9

0,0005 %

4,4′-Methylendi-o-toluidin ()

212-658-8

838-88-0

0,0005 %

6-Methoxy-m-toluidin ()

204-419-1

120-71-8

0,0005 %

4,4’-Methylen-bis-[2-chloranilin] ()

202-918-9

101-14-4

0,0005 %

4,4’-Oxydianilin ()

202-977-0

101-80-4

0,0005 %

2,4,5-Trimethylanilin ()

205-282-0

137-17-7

0,0005 %

4-Aminoazobenzol ()

200-453-6

60-09-3

0,0005 %

p-Phenylendiamin ()

203-404-7

106-50-3

0,0005 %

Sulfanilsäure ()

204-482-5

121-57-3

0,0005 %

4-Amino-3-fluorphenol ()

402-230-0

399-95-1

0,0005 %

2,6-Xylidin

201-758-7

87-62-7

0,0005 %

6-Amino-2-ethoxynaphthalin

 

293733-21-8

0,0005 %

2,4-Xylidin

202-440-0

95-68-1

0,0005 %

Pigment Red 7 (PR7)/CI 12420

229-315-3

6471-51-8

0,1 %

Pigment Red 9 (PR9)/CI 12460

229-104-6

6410-38-4

0,1 %

Pigment Red 15 (PR15)/CI 12465

229-105-1

6410-39-5

0,1 %

Pigment Red 210 (PR210)/CI 12477

612-766-9

61932-63-6

0,1 %

Pigment Orange 74 (PO74)

 

85776-14-3

0,1 %

Pigment Yellow 65 (PY65)/CI 11740

229-419-9

6528-34-3

0,1 %

Pigment Yellow 74 (PY74)/CI 11741

228-768-4

6358-31-2

0,1 %

Pigment Red 12 (PR12)/CI 12385

229-102-5

6410-32-8

0,1 %

Pigment Red 14 (PR14)/CI 12380

229-314-8

6471-50-7

0,1 %

Pigment Red 17 (PR17)/CI 12390

229-681-4

6655-84-1

0,1 %

Pigment Red 112 (PR112)/CI 12370

229-440-3

6535-46-2

0,1 %

Pigment Yellow 14 (PY14)/CI 21095

226-789-3

5468-75-7

0,1 %

Pigment Yellow 55 (PY55)/CI 21096

226-789-3

6358-37-8

0,1 %

Pigment Red 2 (PR2)/CI 12310

227-930-1

6041-94-7

0,1 %

Pigment Red 22 (PR22)/CI 12315

229-245-3

6448-95-9

0,1 %

Pigment Red 146 (PR146)/CI 12485

226-103-2

5280-68-2

0,1 %

Pigment Red 269 (PR269)/CI 12466

268-028-8

67990-05-0

0,1 %

Pigment Orange16 (PO16)/CI 21160

229-388-1

6505-28-8

0,1 %

Pigment Yellow 1 (PY1)/CI 11680

219-730-8

2512-29-0

0,1 %

Pigment Yellow 12 (PY12)/CI 21090

228-787-8

6358-85-6

0,1 %

Pigment Yellow 87 (PY87)/CI 21107:1

239-160-3

15110-84-6,

14110-84-6

0,1 %

Pigment Yellow 97 (PY97)/CI 11767

235-427-3

12225-18-2

0,1 %

Pigment Orange 13 (PO13)/CI 21110

222-530-3

3520-72-7

0,1 %

Pigment Orange 34 (PO34)/CI 21115

239-898-6

15793-73-4

0,1 %

Pigment Yellow 83 (PY83)/CI 21108

226-939-8

5567-15-7

0,1 %

Solvent Red 1 (SR1)/CI 12150

214-968-9

1229-55-6

0,1 %

Acid Orange 24 (AO24)/CI 20170

215-296-9

1320-07-6

0,1 %

Solvent Red 23 (SR23)/CI 26100

201-638-4

85-86-9

0,1 %

Acid Red 73 (AR73)/CI 27290

226-502-1

5413-75-2

0,1 %

Disperse Yellow 3/CI 11855

220-600-8

2832-40-8

0,1 %

Acid Green 16

603-214-8

12768-78-4

0,1 %

Acid Red 26

223-178-3

3761-53-3

0,1 %

Acid Violet 17

223-942-6

4129-84-4

0,1 %

Basic Red 1

213-584-9

989-38-8

0,1 %

Disperse Blue 106

602-285-2

12223-01-7

0,1 %

Disperse Blue 124

612-788-9

61951-51-7

0,1 %

Disperse Blue 35

602-260-6

12222-75-2

0,1 %

Disperse Orange 37

602-312-8

12223-33-5

0,1 %

Disperse Red 1

220-704-3

2872-52-8

0,1 %

Disperse Red 17

221-665-5

3179-89-3

0,1 %

Disperse Yellow 9

228-919-4

6373-73-5

0,1 %

Pigment Violet 3

603-635-7

1325-82-2

0,1 %

Pigment Violet 39

264-654-0

64070-98-0

0,1 %

Solvent Yellow 2

200-455-7

60-11-7

0,1 %

(1)   

Löslich. ‡Chrom VI.

▼M74


Anlage 14

1.    Messung von Formaldehyd, das aus den in Absatz 1 Unterabsatz 1 des Eintrags 77 genannten Erzeugnissen in die Raumluft freigesetzt wird

Das von den in Absatz 1 Unterabsatz 1 des Eintrags 77 genannten Erzeugnissen freigesetzte Formaldehyd wird in der Luft einer Prüfkammer unter den folgenden kumulativen Referenzbedingungen gemessen:

a) 

die Temperatur in der Prüfkammer beträgt (23 ± 0,5) °C;

b) 

die relative Feuchtigkeit in der Prüfkammer beträgt (45 ± 3) %;

c) 

der Beladungsfaktor, der als Verhältnis der gesamten Oberfläche des Prüfstücks zum Volumen der Prüfkammer angegeben wird, beträgt (1 ± 0,02) m2/m3. Dieser Beladungsfaktor entspricht der Prüfung von Holzwerkstoffen; bei anderem Material oder anderen Produkten können, wenn ein solcher Beladungsfaktor unter vorhersehbaren Verwendungsbedingungen eindeutig nicht realistisch ist, Beladungsfaktoren nach Abschnitt 4.2.2 der Norm EN 16516 ( *1 ) verwendet werden;

d) 

die Luftaustauschrate in der Prüfkammer beträgt (1 ± 0,05) h-1;

e) 

zur Messung der Formaldehydkonzentration in der Prüfkammer wird eine geeignete Analysemethode angewandt;

f) 

für die Probenahme der Prüfstücke wird eine geeignete Methode angewandt;

g) 

die Formaldehydkonzentration in der Luft der Prüfkammer ist während der gesamten Prüfung mindestens zweimal täglich zu messen, wobei der Zeitraum zwischen zwei aufeinanderfolgenden Probenahmen mindestens 3 Stunden beträgt; die Messung wird wiederholt, bis genügend Daten vorliegen, um die Ausgleichskonzentration zu bestimmen;

h) 

die Dauer der Prüfung ist ausreichend lang, um die Bestimmung der Ausgleichskonzentration durchzuführen, und darf 28 Tage nicht überschreiten;

i) 

die in der Prüfkammer gemessene Ausgleichskonzentration wird verwendet, um die Einhaltung des Grenzwerts für Formaldehyd, das aus den in Absatz 1 Unterabsatz 1 des Eintrags 77 genannten Erzeugnissen freigesetzt wird, zu überprüfen.

Sind Daten aus einer Prüfmethode unter Verwendung der oben genannten Referenzbedingungen nicht verfügbar oder ungeeignet für die Messung des aus einem bestimmten Erzeugnis freigesetzten Formaldehyds, können Daten aus einer Prüfmethode verwendet werden, bei der keine Referenzbedingungen vorliegen, sofern eine wissenschaftlich valide Korrelation zwischen den Ergebnissen der verwendeten Prüfmethode und den Ergebnissen unter Referenzbedingungen besteht.

2.    Messung der Formaldehydkonzentration im Fahrzeuginnenraum gemäß Absatz 2 Unterabsatz 1 des Eintrags 77

Bei Straßenfahrzeugen, einschließlich LKW und Bussen, wird die Formaldehydkonzentration unter Umgebungsbedingungen gemäß den in ISO 12219-1 ( *2 ) oder ISO 12219-10 ( *3 ) festgelegten Bedingungen gemessen und die gemessene Konzentration ist zur Überprüfung der Einhaltung des in Absatz 2 Unterabsatz 1 des Eintrags 77 genannten Grenzwerts heranzuziehen.

▼M75


Anlage 15

Eintrag 78 — Vorschriften zum Nachweis der Abbaubarkeit

Diese Anlage enthält die Vorschriften für den Nachweis der Abbaubarkeit von Polymeren für die Zwecke des Eintrags 78, d. h. die zulässigen Prüfmethoden und die entsprechenden zu erfüllenden Kriterien. Die Prüfmethoden wurden entwickelt, um den biotischen Abbau zu messen, obwohl nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein gewisser abiotischer Abbau während der Prüfung stattfindet und zu den Prüfergebnissen beiträgt.

Die Prüfungen sind von Labors durchzuführen, die den Grundsätzen der Guten Laborpraxis gemäß der Richtlinie 2004/10/EG oder anderen von der Kommission oder der Agentur als gleichwertig anerkannten internationalen Normen entsprechen oder nach ISO 17025 akkreditiert sind.

1.    Prüfmethoden

Die zulässigen Prüfmethoden sind aufgrund ihrer Gestaltung und der grundlegenden Prinzipien in fünf Gruppen eingeteilt. Für den Nachweis, dass das (die) Polymer(e), das (die) in dem geprüften Material enthalten und Gegenstand der Prüfung ist (sind), abbaubar und somit vom Anwendungsbereich des Eintrags 78 ausgeschlossen ist (sind), ist es ausreichend, wenn die zu erfüllenden Kriterien für eine der zulässigen Prüfmethoden der Gruppen 1 bis 3 erfüllt sind. Bei Prüfungen der Gruppe 4 oder 5 zum Nachweis der Abbaubarkeit von Polymeren für andere als landwirtschaftliche und gartenbauliche Anwendungen müssen die zu erfüllenden Kriterien in drei wie folgt ausgewählten Umweltkompartimenten erfüllt sein:

Kompartiment 1: Süß-, Flussmündungs- oder Meerwasser
Kompartiment 2:
a) 

Süßwasser-, Flussmündungs- oder Meeressediment oder

b) 

Grenzfläche zwischen Süß-, Flussmündungs- oder Meerwasser und dem jeweils korrespondierenden Sediment

Kompartiment 3: Boden

1.1.    Gruppe 1. Screening-Prüfmethoden und zu erfüllende Kriterien zum Nachweis der leichten biologischen Abbaubarkeit

1.1.1. Zulässige Prüfmethoden der Gruppe 1:

T1. 

„Ready Biodegradability“ (Leichte biologische Abbaubarkeit) (OECD TG 301 B, C, D, F);

T2. 

„Ready Biodegradability — CO2 in sealed vessels (Headspace Test)“ (Leichte biologische Abbaubarkeit — Bestimmung von CO2 in geschlossenen Flaschen (Headspace-Test)) (OECD TG 310).

1.1.2. Zu erfüllendes Kriterium: 60 % Mineralisierung, gemessen über 28 Tage, als freigesetztes CO2 oder verbrauchtes O2. Das in den T1- und T2-Prüfrichtlinien genannte Zeitfenster von zehn Tagen muss nicht eingehalten werden.

1.2.    Gruppe 2. Geänderte und verbesserte Screening-Prüfmethoden und zu erfüllende Kriterien zum Nachweis der leichten biologischen Abbaubarkeit

1.2.1. Zulässige Prüfmethoden der Gruppe 2:

T1. 

„Ready Biodegradability“ (Leichte biologische Abbaubarkeit) (OECD TG 301 B, C, D, F);

T2. 

„Ready Biodegradability — CO2 in sealed vessels (Headspace Test)“ (Leichte biologische Abbaubarkeit — Bestimmung von CO2 in geschlossenen Flaschen (Headspace-Test) (OECD TG 310);

T3. 

„Biodegradability in Seawater“ (Biologische Abbaubarkeit in Meerwasser) (OECD TG 306).

1.2.2. Bei Prüfmethoden der Gruppe 2 kann die Prüfdauer auf bis zu 60 Tage verlängert und es können größere Prüfgefäße verwendet werden.

1.2.3. Zu erfüllendes Kriterium: 60 % Mineralisierung, gemessen über 60 Tage, als freigesetztes O2 (zulässig nur für T1- und T2-Prüfungen) oder freigesetztes CO2. Das in den T1- und T2-Prüfrichtlinien genannte Zeitfenster von zehn Tagen muss nicht eingehalten werden.

1.3.    Gruppe 3. Screening-Prüfmethode und zu erfüllende Kriterien zum Nachweis der inhärenten Abbaubarkeit

1.3.1. Zulässige Prüfmethode der Gruppe 3:

T4. 

„Inherent Biodegradability: Modified MITI Test (II)“ (Inhärente biologische Abbaubarkeit: Modifizierter MITI-Test (II)) (OECD 302C).

1.3.2. Die Voradaption des Inokulums gemäß der T4-Prüfrichtlinie ist nicht zulässig.

1.3.3. Zu erfüllendes Kriterium: ≥ 70 % Mineralisierung, gemessen als verbrauchtes O2 oder freigesetztes CO2 innerhalb von 14 Tagen.

1.4.    Gruppe 4. Screening-Prüfmethoden und zu erfüllende Kriterien zum Nachweis der Abbaubarkeit im Verhältnis zu einem Referenzmaterial

1.4.1. Zulässige Prüfmethoden der Gruppe 4:

T5. 

„Bestimmung der vollständigen aeroben Bioabbaubarkeit von Kunststoff-Materialien in einem wässrigen Medium — Verfahren mittels Analyse des freigesetzten Kohlenstoffdioxides“ (EN ISO 14852:2021);

T6. 

„Bestimmung der vollständigen aeroben Bioabbaubarkeit von Kunststoff-Materialien in einem wässrigen Medium — Verfahren mittels Messung des Sauerstoffbedarfs in einem geschlossenen Respirometer“ (EN ISO 14851:2019);

T7. 

„Kunststoffe — Bestimmung des aeroben Bioabbaus von nicht-schwimmenden Kunststoffmaterialien in einer Meerwasser-/Sediment-Schnittstelle — Prüfverfahren mittels Analyse des freigesetzten Kohlenstoffdioxids“ (EN ISO 19679:2020);

T8. 

„Kunststoffe — Bestimmung des aeroben Bioabbaus von nicht-schwimmenden Kunststoffmaterialien in einer Meerwasser-/Sediment-Schnittstelle — Prüfverfahren mittels Messung des Sauerstoffbedarfes in einem geschlossenen Respirometer“ (EN ISO 18830:2016);

T9. 

„Kunststoffe — Bestimmung der vollständigen aeroben Bioabbaubarkeit von Kunststoffmaterialien im Boden durch Messung des Sauerstoffbedarfs in einem Respirometer oder der Menge des entstandenen Kohlendioxids“ (EN ISO 17556:2019);

T10. 

„Kunststoffe — Bestimmung des aeroben Bioabbaus von nicht-schwimmenden Materialien, die marinem Sediment ausgesetzt sind — Verfahren mittels Analyse des freigesetzten Kohlenstoffdioxids“ (ISO 22404:2019).

1.4.2. Bei der Anwendung von T7 und T8 sind die Spezifikationen der Norm ISO 22403:2020 „Kunststoffe — Bewertung der intrinsischen biologischen Abbaubarkeit von Materialien, die marinen Inokula unter mesophilen aeroben Laborbedingungen ausgesetzt sind — Prüfverfahren und Anforderungen“ zu berücksichtigen.

1.4.3. Bei Prüfmethoden der Gruppe 4 ist die Voradaption des Inokulums nicht zulässig. Das Ergebnis ist als maximaler Abbauwert anzugeben, der während der Plateauphase der Abbaukurve ermittelt wurde, oder als höchster Wert, wenn das Plateau nicht erreicht wurde. Form, Größe und Oberfläche des Referenzmaterials müssen mit denen des Prüfmaterials vergleichbar sein. Folgende Materialien können als Referenzmaterialien verwendet werden:

— 
Positivkontrollen: biologisch abbaubare Materialien wie mikrokristallines Cellulosepulver, aschelose Cellulosefilter oder Poly-β-Hydroxybutyrat.
— 
Negativkontrollen: nicht biologisch abbaubare Polymere wie Polyethylen oder Polystyrol.

1.4.4. Zu erfüllende Kriterien: vollständiger Abbau von ≥ 90 % im Verhältnis zum Abbau des Referenzmaterials innerhalb von

— 
sechs Monaten bei aquatischen Prüfungen oder
— 
24 Monaten bei Boden- und Sedimentprüfungen oder Prüfungen der Grenzfläche zwischen Wasser und Sediment.

1.5.    Gruppe 5. Simulationsprüfmethoden und zu erfüllende Kriterien zum Nachweis der Abbaubarkeit unter relevanten Umweltbedingungen

1.5.1. Zulässige Prüfmethoden der Gruppe 5:

T11. 

„Aerobic and Anaerobic Transformation in Soil“ (Aerobe und anaerobe Transformation im Boden) (OECD TG 307);

T12. 

„Aerobic and Anaerobic Transformation in Aquatic Sediment Systems“ (Aerobe und anaerobe Transformation in Wasser-Sediment-Systemen) (OECD TG 308);

T13. 

„Aerobic Mineralisation in Surface Water — Simulation Biodegradation Test“ (Aerobe Mineralisation in Oberflächenwasser — Simulationstest zur biologischen Abbaubarkeit) (OECD TG 309).

1.5.2. Die erforderlichen Prüftemperaturen betragen 12 °C für Süß- bzw. Flussmündungswasser, Süß- bzw. Flussmündungswassersediment und Boden und 9 °C für Meerwasser und Meeressediment, da dies die Durchschnittstemperaturen für diese Kompartimente in der Union sind.

1.5.3. Zu erfüllende Kriterien:

— 
Die Abbau-Halbwertszeit in Meeres-, Süß- oder Flussmündungswasser beträgt weniger als 60 Tage.
— 
Die Abbau-Halbwertszeit in Meeres-, Süßwasser- oder Flussmündungssediment beträgt weniger als 180 Tage.
— 
Die Abbau-Halbwertszeit im Boden beträgt weniger als 180 Tage.

2.    Spezifische Anforderungen für den Nachweis der Abbaubarkeit von Polymeren in Produkten für landwirtschaftliche und gartenbauliche Anwendungen

2.1.    Düngeprodukte, die Polymere enthalten, die als Überzugmittel dienen oder das Wasserrückhaltevermögen oder die Benetzbarkeit des Produkts erhöhen

Die Abbaubarkeit von Polymeren, bei denen es sich um Überzugmittel handelt oder die das Wasserrückhaltevermögen oder die Benetzbarkeit von Düngeprodukten im Sinne des Artikels 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/1009 erhöhen, die nicht in den Anwendungsbereich der genannten Verordnung fallen, ist gemäß den in Artikel 42 Absatz 6 der genannten Verordnung genannten delegierten Rechtsakten nachzuweisen. Gibt es keine derartigen delegierten Rechtsakte, dürfen solche Polymere nach dem 17. Oktober 2028 nicht in Düngeprodukten in Verkehr gebracht werden, die nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2019/1009 fallen.

2.2.    Produkte für landwirtschaftliche und gartenbauliche Anwendungen, die keine Düngeprodukte im Sinne der Nummer 2.1 sind

Bei Anwendung der Prüfmethoden der Gruppe 4 oder 5 muss die Abbaubarkeit von Polymeren in Produkten für landwirtschaftliche und gartenbauliche Anwendungen, die keine Düngeprodukte im Sinne der Nummer 2.1 sind, in mindestens zwei wie folgt ausgewählten Umweltkompartimenten nachgewiesen werden:

Kompartiment 1: Süß-, Flussmündungs- oder Meerwasser
Kompartiment 2: Boden

Um für den Anwendungsbereich des Eintrags 78 als abbaubar zu gelten, muss ein Polymer in einem Produkt für landwirtschaftliche oder gartenbauliche Anwendungen, das kein Düngeprodukt gemäß Nummer 2.1 ist, innerhalb folgender Zeiträume eine Abbaubarkeit von 90 % aufweisen:

a) 

Boden: innerhalb von 48 Monaten nach dem Ende der Wirkungsdauer des betreffenden Produkts (die Wirkungsdauer ist die Zeit nach der Anwendung des Produkts, in der das Produkt seine Wirkung entfaltet);

b) 

Wasser:

i) 

innerhalb von zwölf Monaten plus Wirkungsdauer des Produkts, wenn Prüfmethoden der Gruppe 4 angewendet werden, oder

ii) 

innerhalb von 16 Monaten plus Wirkungsdauer des Produkts, wenn Prüfmethoden der Gruppe 5 angewendet werden.

Zu diesem Zweck sind die zu erfüllenden Kriterien für die Prüfmethoden der Gruppen 4 und 5 dahin gehend zu ändern, dass der prozentuale Abbau (Gruppe 4) bzw. die Halbwertszeit (Gruppe 5) angegeben wird, der bzw. die am Ende der Standardprüfdauer erreicht werden muss, um die im vorstehenden Absatz festgelegten Bedingungen zu erfüllen.

Die geänderten zu erfüllenden Kriterien für die Prüfmethoden der Gruppen 4 und 5 sind in Tabelle A bzw. B festgelegt.

Tabelle A

Zu erfüllende Kriterien der Gruppe 4 für Polymere in Produkten für landwirtschaftliche oder gartenbauliche Anwendungen, aufgeführt nach Wirkungsdauer (functionality period, FP) und Art der Prüfung

Prüfmethode

Bewertetes Kriterium

Zu erfüllendes Kriterium (FP = 0)

Zu erfüllendes Kriterium (FP = 1 Monat)

Zu erfüllendes Kriterium (FP = 2 Monate)

Zu erfüllendes Kriterium (FP = 3 Monate)

Zu erfüllendes Kriterium (FP = 6 Monate)

Zu erfüllendes Kriterium (FP = 9 Monate)

T9 (Boden)

Zielwert für den Abbau nach 24 Monaten

≥ 68,4  %

≥ 67,6  %

≥ 66,9  %

≥ 66,2  %

≥ 64,1  %

≥ 62,1  %

T5 und T6

(Oberflächenwasser)

Zielwert für den Abbau nach 6 Monaten

≥ 68,4  %

≥ 65,4  %

≥ 62,7  %

≥ 60,2  %

≥ 53,6  %

≥ 48,2  %

Tabelle B

Zu erfüllende Kriterien der Gruppe 5 für Polymere in Produkten für landwirtschaftliche oder gartenbauliche Anwendungen, aufgeführt nach Wirkungsdauer (FP) und Art der Prüfung

Prüfmethode

Bewertetes Kriterium

Zu erfüllendes Kriterium (FP = 0)

Zu erfüllendes Kriterium (FP = 1 Monat)

Zu erfüllendes Kriterium (FP = 2 Monate)

Zu erfüllendes Kriterium (FP = 3 Monate)

Zu erfüllendes Kriterium (FP = 6 Monate)

Zu erfüllendes Kriterium (FP = 9 Monate)

T11 (Boden, 48 Monate + FP)

Abbau-Halbwertszeit (DegT50)

DegT50

≤ 440 Tage

DegT50

≤ 449 Tage

DegT50

≤ 458 Tage

DegT50

≤ 467 Tage

DegT50

≤ 495 Tage

DegT50

≤ 522 Tage

T13 (Oberflächenwasser, 16 Monate + FP)

Abbau-Halbwertszeit (DegT50)

DegT50

≤ 147 Tage

DegT50

≤ 156 Tage

DegT50

≤ 165 Tage

DegT50

≤ 174 Tage

DegT50

≤ 202 Tage

DegT50

≤ 229 Tage

Bei Wirkungsdauern, die nicht in den Tabellen A oder B angegeben sind, sind die zu erfüllenden Kriterien anhand der nachstehenden Formeln für den exponentiellen Verfall zu berechnen.

Gruppe 4, T9 (Boden):

Der Zielwert für den Abbau über 24 Monate (TD24m) ist wie folgt zu berechnen:

TD24m = 1 – exp(–λ × c × 24)

Gruppe 4, T5 und T6 (Oberflächenwasser)

Der Zielwert für den Abbau über 6 Monate (TD6m) ist wie folgt zu berechnen:

TD6m = 1 – exp(–λ × c × 6)

Gruppe 5, T11 (Boden) und T13 (Oberflächenwasser)

Die Abbau-Halbwertszeit (DegT50) am Ende der Prüfdauer der Gruppe 5 ist wie folgt zu berechnen:

DegT50 = ln(2)/λ

Dabei gilt:

c

ist die durchschnittliche Anzahl von Tagen pro Monat, berechnet als:

c = 365,25/12

λ

ist die Abbaurate, berechnet als:

für T9 und T11: 

λΤ9/T11 = ln(0,1)/ –t90,T9/T11

für T5 und T6: 

λΤ5/T6 = ln(0,1)/ –t90,T5/T6

für T13: 

λΤ13 = ln(0,1)/ –t90,T13

t

90

ist die Zeit bis zum 90%igen Abbau, berechnet als:

für T9 und T11: 

t90,T9/T11 = c × (48 + FP)

für T5 und T6: 

t90,T5/T6 = c × (12 + FP)

für T13: 

t90,T13 = c × (16 + FP)

FPist die Wirkungsdauer, ausgedrückt in Monaten.

3.    Besondere Anforderungen an das bei Abbauprüfungen zu verwendende Prüfmaterial

Die Prüfung ist an einem Prüfmaterial durchzuführen, das aus einem oder mehreren Polymeren besteht, die in Partikeln enthalten sind oder eine kontinuierliche Beschichtung auf Partikeln bilden (im Folgenden „Polymerpartikel“) und hinsichtlich der Zusammensetzung, Form, Größe und Oberfläche mit den im Produkt vorhandenen Polymerpartikeln oder, falls dies technisch nicht möglich ist, mit den Polymerpartikeln vergleichbar ist, die entsorgt oder in die Umwelt freigesetzt werden.

Abweichend von Absatz 1 können Polymere, die zur Verkapselung verwendet werden, in einer der folgenden Formen geprüft werden:

— 
in der in Verkehr gebrachten Form;
— 
in Form einer isolierten Beschichtung;
— 
in der in Verkehr gebrachten Form, wobei der organische Kern des Materials durch ein inertes Material wie Glas ersetzt wird.

Das Prüfmaterial muss eine Dicke aufweisen, die mit jener der festen Polymerbeschichtung des in Verkehr gebrachten Partikels vergleichbar ist. Wird der Abbau im Verhältnis zu einem Referenzmaterial gemäß Nummer 1.4.3 bewertet, so müssen Form, Größe und Oberfläche des Referenzmaterials mit denen des Prüfmaterials vergleichbar sein.

Enthält das Prüfmaterial mehr als ein Polymer und werden zum Nachweis des Abbaus Prüfmethoden der Gruppen 1, 2 oder 3 angewendet, so ist der Abbau jedes einzelnen Polymers auf eine der folgenden Weisen nachzuweisen:

— 
gesonderte Abbauprüfung für das Prüfmaterial und für jedes einzelne Polymer im Prüfmaterial anhand der zulässigen Prüfmethoden und zu erfüllenden Kriterien gemäß dieser Anlage;
— 
Abbauprüfung für das Prüfmaterial anhand der zulässigen Prüfmethoden und zu erfüllenden Kriterien gemäß dieser Anlage und während der Prüfung Nachweis mit geeigneten Mitteln, dass alle Polymere im Prüfmaterial zu dem während der Prüfung beobachteten Abbau beitragen und dass jedes Polymer die zu erfüllenden Kriterien für die jeweilige zulässige Prüfmethode gemäß dieser Anlage erfüllt.

Wenn das Prüfmaterial aus einem einzigen Polymer besteht, aber andere nichtpolymere organische Stoffe in einer Konzentration von mehr als 10 Gewichtsprozent des Prüfmaterials enthält, und wenn zum Nachweis des Abbaus Prüfmethoden der Gruppen 1, 2 oder 3 angewendet werden, gilt eine der folgenden Bedingungen:

— 
Der Abbau des Prüfmaterials und des Polymers im Prüfmaterial ist anhand der zulässigen Prüfmethoden und zu erfüllenden Kriterien gemäß dieser Anlage gesondert zu prüfen;
— 
der Abbau des Prüfmaterials und des Polymers im Prüfmaterial ist anhand der zulässigen Prüfmethoden und zu erfüllenden Kriterien gemäß dieser Anlage zu prüfen, und während der Prüfung ist mit geeigneten Mitteln nachzuweisen, dass das Polymer zum während der Prüfung beobachteten Abbau des Prüfmaterials beiträgt und dass es die zu erfüllenden Kriterien für die zulässigen Prüfmethoden gemäß dieser Anlage erfüllt.

Anlage 16

Eintrag 78 — Vorschriften zum Nachweis der Löslichkeit

Diese Anlage enthält die zulässigen Prüfmethoden und die Prüfbedingungen für den Nachweis der Löslichkeit von Polymeren für die Zwecke des Eintrags 78. Die Prüfungen sind von Labors durchzuführen, die den Grundsätzen der Guten Laborpraxis gemäß der Richtlinie 2004/10/EG oder anderen von der Kommission oder der Agentur als gleichwertig anerkannten internationalen Normen entsprechen oder nach ISO 17025 akkreditiert sind.

Zulässige Prüfmethoden:

1. 

OECD-Richtlinie 120

2. 

OECD-Richtlinie 105

Die Prüfung ist an einem Prüfmaterial durchzuführen, das aus einem oder mehreren Polymeren besteht, die in Partikeln enthalten sind oder eine kontinuierliche Beschichtung auf Partikeln bilden (im Folgenden „Polymerpartikel“) und hinsichtlich der Zusammensetzung, Form, Größe und Oberfläche mit den im Produkt vorhandenen Polymerpartikeln oder, falls dies technisch nicht möglich ist, mit den Polymerpartikeln vergleichbar ist, die entsorgt oder in die Umwelt freigesetzt werden.

Abweichend von Absatz 3 ist bei Polymerpartikeln, bei denen alle Dimensionen größer als 0,25 mm sind oder die ein Verhältnis von Länge zu Durchmesser von mehr als 3 aufweisen und länger als 0,25 mm sind, die Größe der zu prüfenden Polymerpartikel gemäß der OECD-Richtlinie 120 so zu verringern, dass mindestens eine Dimension des Polymerpartikels oder bei Polymerpartikeln mit einem Verhältnis von Länge zu Durchmesser von mehr als 3 die Länge des Polymerpartikels zwischen 0,125 mm und 0,25 mm liegt. Bei Polymerpartikeln, die neben einem oder mehreren Polymeren auch anorganische Stoffe enthalten, z. B. Polymerpartikel, die mit anorganischen Stoffen verkapselt sind, oder Polymerpartikel, bei denen ein Polymer auf einen anorganischen Träger gepfropft ist, reicht der Nachweis aus, dass das Polymer das zu erfüllende Kriterium erfüllt. Zu diesem Zweck ist es zulässig, die Löslichkeit des Polymers oder der Polymere vor der Bildung der Polymerpartikel zu prüfen.

Für die Löslichkeitsprüfung müssen folgende Bedingungen herrschen:

— 
Temperatur: 20 °C
— 
pH-Wert: 7
— 
Beladung: 10 g/1 000  ml
— 
Prüfdauer: 24 Stunden

Zu erfüllendes Kriterium: Löslichkeit > 2 g/l.

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