CHAPTER 1 / Allgemeine Registrierungspflicht und Informationsanforderungen
ARTICLE 5 / Ohne Daten kein MarktARTICLE 6 / Allgemeine Registrierungspflicht für Stoffe als solche oder in
►M3
Gemischen ◄ARTICLE 7 / Registrierung und Anmeldung von Stoffen in ErzeugnissenARTICLE 8 / Alleinvertreter eines nicht in der Gemeinschaft ansässigen HerstellersARTICLE 9 / Ausnahme von der allgemeinen Registrierungspflicht für produkt- und verfahrensorientierte Forschung und EntwicklungARTICLE 10 / Zu allgemeinen Registrierungszwecken vorzulegende InformationenARTICLE 11 / Gemeinsame Einreichung von Daten durch mehrere RegistrantenARTICLE 12 / Mengenabhängige InformationsanforderungenARTICLE 13 / Allgemeine Bestimmungen für die Gewinnung von Informationen über inhärente StoffeigenschaftenARTICLE 14 / Stoffsicherheitsbericht und Pflicht zur Anwendung und Empfehlung von Risikominderungsmaßnahmen