CHAPTER 1 / Allgemeine Registrierungspflicht und Informationsanforderungen
ARTICLE 5 / Ohne Daten kein Markt
ARTICLE 6 / Allgemeine Registrierungspflicht für Stoffe als solche oder in
►M3
Gemischen ◄
ARTICLE 7 / Registrierung und Anmeldung von Stoffen in Erzeugnissen
ARTICLE 8 / Alleinvertreter eines nicht in der Gemeinschaft ansässigen Herstellers
ARTICLE 9 / Ausnahme von der allgemeinen Registrierungspflicht für produkt- und verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung
ARTICLE 10 / Zu allgemeinen Registrierungszwecken vorzulegende Informationen
ARTICLE 11 / Gemeinsame Einreichung von Daten durch mehrere Registranten
ARTICLE 12 / Mengenabhängige Informationsanforderungen
ARTICLE 13 / Allgemeine Bestimmungen für die Gewinnung von Informationen über inhärente Stoffeigenschaften
ARTICLE 14 / Stoffsicherheitsbericht und Pflicht zur Anwendung und Empfehlung von Risikominderungsmaßnahmen