CELEX 02006R1907 · v20251023

Article 35 / Zugang der Arbeitnehmer zu Informationen

Artikel 35

Zugang der Arbeitnehmer zu Informationen

Der Arbeitgeber gewährt den Arbeitnehmern und ihren Vertretern Zugang zu den gemäß den Artikeln 31 und 32 bereitgestellten Informationen über Stoffe oder ►M3  Gemische ◄ , die sie verwenden oder denen sie bei ihrer Arbeit ausgesetzt sein können.

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