9. ANGABEN ZUR ÖKOTOXIZITÄT
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SPALTE 1 ERFORDERLICHE STANDARDDATENANFORDERUNGEN |
SPALTE 2 BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR ABWEICHUNGEN VON SPALTE 1 |
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9.1. Aquatische Toxizität |
►M70
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9.1.5. Langzeittoxizität für Wirbellose (bevorzugte Tierart: Daphnia) (sofern diese Angaben nicht bereits aufgrund der Anforderungen des Anhangs VII vorliegen) |
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9.1.6. Langzeittoxizität für Fische (sofern diese Angaben nicht bereits aufgrund der Anforderungen des Anhangs VIII vorliegen). Die Angaben sind zu Nummer 9.1.6.1 oder Nummer 9.1.6.3 zu machen. |
9.1.6. Prüfungen der Kurzzeittoxizität für Fischembryonen und Jungfischen mit Dottersack (OECD TG 212), die vor dem 14. April 2022 eingeleitet wurden, gelten als geeignet, um diese Standarddatenanforderung zu erfüllen, sofern der Stoff nicht hoch lipophil (log Kow > 4) ist oder keine Hinweise auf endokrinschädigende Eigenschaften oder andere spezifische Wirkungsweisen vorliegen. |
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9.1.6.1. Toxizität für Fische im frühen Entwicklungsstadium (FELS) (OECD TG 210) |
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▼M70 ————— |
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9.1.6.3. Wachstumstest an Jungfischen (OECD TG 215) |
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9.2. Abbaubarkeit |
►M70
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9.2.1. Biologische Abbaubarkeit |
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9.2.1.2. Simulationstest des Endabbaus im Oberflächenwasser |
9.2.1.2. Keine Prüfung erforderlich, wenn der Stoff sehr schwer wasserlöslich ist oder wenn der Stoff leicht biologisch abbaubar ist. Bei Nanoformen darf auf die Prüfung nicht allein aufgrund der schweren Wasserlöslichkeit verzichtet werden. |
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9.2.1.3. Simulationstest des Abbaus im Boden (bei Stoffen mit hohem Potenzial für die Adsorption an den Boden) |
9.2.1.3. Keine Prüfung erforderlich, — wenn der Stoff leicht biologisch abbaubar ist; — wenn eine direkte oder indirekte Exposition des Bodens nicht zu erwarten ist. |
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9.2.1.4. Simulationstest zur Abbaubarkeit im Sediment (bei Stoffen mit hohem Potenzial für die Adsorption an das Sediment) |
9.2.1.4. Keine Prüfung erforderlich, — wenn der Stoff leicht biologisch abbaubar ist; — wenn eine direkte oder indirekte Exposition der Sedimente nicht zu erwarten ist. |
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►M70
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9.2.3. Sofern der Stoff nicht leicht biologisch abbaubar ist. |
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9.3. Verbleib und Verhalten in der Umwelt |
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9.3.2. Bioakkumulation in Wasserlebewesen, vorzugsweise in Fischen |
9.3.2. Keine Prüfung erforderlich, wenn der Stoff ein niedriges Bioakkumulationspotenzial hat (z. B. log Kow ≤ 3) und/oder biologische Membranen voraussichtlich nicht durchdringt oder wenn eine direkte oder indirekte Exposition des aquatischen Kompartiments nicht zu erwarten ist. ►M64 Auf die Prüfung darf nicht allein aufgrund des niedrigen Verteilungskoeffizienten Octanol/Wasser verzichtet werden, es sei denn, das Bioakkumulationspotenzial des Stoffes wird ausschließlich durch die Lipophilie bestimmt. Beispielsweise darf auf die Prüfung nicht allein aufgrund des niedrigen Verteilungskoeffizienten Octanol/Wasser verzichtet werden, wenn der Stoff oberflächenaktiv oder bei einem Umgebungs-pH-Wert von 4 bis 9 ionisierbar ist. ◄ Bei Nanoformen können physikalisch-chemische Eigenschaften (z. B. Verteilungskoeffizient Octanol/Wasser, Lösungsgeschwindigkeit, Dispersionsstabilität) nur als Grund für die Nichtdurchführung der Prüfung geltend gemacht werden, wenn ihre Relevanz für das geringe Bioakkumulationspotenzial oder die unwahrscheinliche direkte bzw. indirekte Exposition des aquatischen Kompartiments ausreichend begründet ist. |
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9.3.3. Weitere Angaben zu Adsorption/Desorption in Abhängigkeit von den Ergebnissen der nach Anhang VIII erforderlichen Prüfung |
9.3.3. Keine Prüfung erforderlich, wenn aufgrund der physikalisch-chemischen Eigenschaften des Stoffes ein niedriges Adsorptionspotenzial zu erwarten ist (z. B. bei einem niedrigen Verteilungskoeffizienten Octanol/Wasser) oder wenn der Stoff und seine Abbauprodukte rasch zerfallen. ►M64 Auf die Prüfung darf nicht allein aufgrund des niedrigen Verteilungskoeffizienten Octanol/Wasser verzichtet werden, es sei denn, die adsorptiven Eigenschaften des Stoffes werden ausschließlich durch die Lipophilie bestimmt. Beispielsweise darf auf die Prüfung nicht allein aufgrund des niedrigen Verteilungskoeffizienten Octanol/Wasser verzichtet werden, wenn der Stoff oberflächenaktiv oder bei einem Umgebungs-pH-Wert von 4 bis 9 ionisierbar ist. ◄ Bei Nanoformen können physikalisch-chemische Eigenschaften (z. B. Verteilungskoeffizient Octanol/Wasser, Lösungsgeschwindigkeit, Dispersionsstabilität) nur als Grund für die Nichtdurchführung der Prüfung geltend gemacht werden, wenn ihre Relevanz für das geringe Adsorptionspotenzial ausreichend begründet ist. |
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9.4. Wirkung auf terrestrische Organismen |
►M70
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9.4.1. Kurzzeittoxizität für Wirbellose |
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9.4.2. Wirkung auf Mikroorganismen im Boden |
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9.4.3. Kurzzeittoxizität für Pflanzen |
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