CELEX 02008R1272 · v20250901

2.14.2. Einstufungskriterien

2.14.2.1.  ►M12  Ein oxidierender Feststoff ist anhand der Prüfung O.1 in Teil III Unterabschnitt 34.4.1 oder anhand der Prüfung O.3 in Teil III Unterabschnitt 34.4.3 der UN RTDG, Handbuch über Prüfungen und Kriterien, nach der Tabelle 2.14.1 in eine der drei Kategorien dieser Klasse einzustufen: ◄

▼M12

Tabelle 2.14.1

Kriterien für oxidierende Feststoffe

Kategorie

Kriterien bei Prüfung O.1

Kriterien bei Prüfung O.3

1

Alle Stoffe oder Gemische, die in einem Gemisch mit Cellulose von 4:1 oder 1:1 (Masseverhältnis) eine geringere durchschnittliche Brenndauer aufweisen als die durchschnittliche Brenndauer eines Gemischs Kaliumbromat/Cellulose von 3:2 (Masseverhältnis).

Alle Stoffe oder Gemische, die in einem Gemisch mit Cellulose von 4:1 oder 1:1 (Masseverhältnis) eine längere durchschnittliche Abbrandgeschwindigkeit aufweisen als die durchschnittliche Abbrandgeschwindigkeit eines Gemischs Calciumperoxid/Cellulose von 3:1 (Masseverhältnis).

2

Alle Stoffe oder Gemische, die in einem Gemisch mit Cellulose von 4:1 oder 1:1 (Masseverhältnis) eine gleiche oder geringere durchschnittliche Brenndauer aufweisen als die durchschnittliche Brenndauer eines Gemischs Kaliumbromat/Cellulose von 2:3 (Masseverhältnis) und die die Kriterien für Kategorie 1 nicht erfüllen.

Alle Stoffe oder Gemische, die in einem Gemisch mit Cellulose von 4:1 oder 1:1 (Masseverhältnis) eine gleiche oder längere durchschnittliche Abbrandgeschwindigkeit aufweisen als die durchschnittliche Abbrandgeschwindigkeit eines Gemischs Calciumperoxid/Cellulose von 1:1 (Masseverhältnis) und die die Kriterien für Kategorie 1 nicht erfüllen.

3

Alle Stoffe oder Gemische, die in einem Gemisch mit Cellulose von 4:1 oder 1:1 (Masseverhältnis) eine gleiche oder geringere durchschnittliche Brenndauer aufweisen als die durchschnittliche Brenndauer eines Gemischs Kaliumbromat/Cellulose von 3:7 (Masseverhältnis) und die die Kriterien für die Kategorien 1 und 2 nicht erfüllen.

Alle Stoffe oder Gemische, die in einem Gemisch mit Cellulose von 4:1 oder 1:1 (Masseverhältnis) eine gleiche oder längere durchschnittliche Abbrandgeschwindigkeit aufweisen als die durchschnittliche Abbrandgeschwindigkeit eines Gemischs Calciumperoxid/Cellulose von 1:2 (Masseverhältnis) und die die Kriterien für die Kategorien 1 und 2 nicht erfüllen.

▼B

Source: Content sourced from EUR-Lex and licensed under CC BY 4.0. This is an unofficial presentation; only the official EUR-Lex version is legally authentic.

Screen documents for chemicals