2.16.4. Zusätzliche Hinweise für die Einstufung
2.16.4.1. Die Korrosionsrate kann nach dem Prüfverfahren der ►M4 UN RTDG ◄ , Handbuch für Prüfungen und Kriterien, Teil III Unterabschnitt 37.4, gemessen werden. Die Versuchsproben müssen aus folgendem Material bestehen:
zur Prüfung von Stahl aus den Stahltypen
zur Prüfung von Aluminium aus den unbeschichteten Typen 7075-T6 oder AZ5GU-T6.