CELEX 02008R1272 · v20250901

Part 1 / Kriterien für die Wahl der Sicherheitshinweise

Teil 1: Kriterien für die Wahl der Sicherheitshinweise

Tabelle 6.1

Sicherheitshinweise — Allgemeines

Kodierung

Allgemeine Sicherheitshinweise

Gefahrenklassen

Gefahrenkategorien

Verwendungsbedingungen

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

P101

►C4  Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. ◄

falls zutreffend

 

Verbraucherprodukte

P102

Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

falls zutreffend

 

Verbraucherprodukte

▼M19

P103

Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese.

falls zutreffend

 

Verbraucherprodukte — entfällt bei Verwendung von P202.

▼B

Tabelle 6.1

Sicherheitshinweise — Allgemeines

Kodierung

Allgemeine Sicherheitshinweise

Gefahrenklassen

Gefahrenkategorien

Verwendungsbedingungen

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

P101

►C4  Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. ◄

falls zutreffend

 

Verbraucherprodukte

P102

Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

falls zutreffend

 

Verbraucherprodukte

▼M19

P103

Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese.

falls zutreffend

 

Verbraucherprodukte — entfällt bei Verwendung von P202.

▼B

Kodierung

Allgemeine Sicherheitshinweise

Gefahrenklassen

Gefahrenkategorien

Verwendungsbedingungen

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

P101

►C4  Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. ◄

falls zutreffend

 

Verbraucherprodukte

P102

Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

falls zutreffend

 

Verbraucherprodukte

▼M19

P103

Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese.

falls zutreffend

 

Verbraucherprodukte — entfällt bei Verwendung von P202.

▼B

Kodierung

Allgemeine Sicherheitshinweise

Gefahrenklassen

Gefahrenkategorien

Verwendungsbedingungen

Kodierung

Kodierung

Allgemeine Sicherheitshinweise

Allgemeine Sicherheitshinweise

Gefahrenklassen

Gefahrenklassen

Gefahrenkategorien

Gefahrenkategorien

Verwendungsbedingungen

Verwendungsbedingungen

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

(1)

(1)

(2)

(2)

(3)

(3)

(4)

(4)

(5)

(5)

P101

►C4  Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. ◄

falls zutreffend

 

Verbraucherprodukte

P101

P101

►C4  Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. ◄

►C4  Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. ◄ ►C4 ►C4 ►C4  ◄

falls zutreffend

falls zutreffend

 

 

Verbraucherprodukte

Verbraucherprodukte

P102

Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

falls zutreffend

 

Verbraucherprodukte

P102

P102

Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

falls zutreffend

falls zutreffend

 

 

Verbraucherprodukte

Verbraucherprodukte

▼M19

▼M19

▼M19 ▼M19

P103

Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese.

falls zutreffend

 

Verbraucherprodukte — entfällt bei Verwendung von P202.

P103

P103

Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese.

Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese.

falls zutreffend

falls zutreffend

 

 

Verbraucherprodukte — entfällt bei Verwendung von P202.

Verbraucherprodukte — entfällt bei Verwendung von P202. entfällt bei Verwendung von P202.

▼B

▼B

▼B ▼B

Tabelle 6.2

Sicherheitshinweise — Prävention

Kodierung

Sicherheitshinweise — Prävention

Gefahrenklassen

Gefahrenkategorien

Verwendungsbedingungen

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

▼M19

P201

Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff

 

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

1A, 1B, 2

Verbraucherprodukte — entfällt bei Verwendung von P202.

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.6)

1A, 1B, 2

Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)

1A, 1B, 2

Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

P202

Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.

Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)

A, B (chemisch instabile Gase)

 

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

1A, 1B, 2

 

Karzinogenität (Abschnitt 3.6)

1A, 1B, 2

 

Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)

1A, 1B, 2

 

Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

 

P210

Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

 

Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)

1A, 1B, 2

 

Aerosole (Abschnitt 2.3)

1, 2, 3

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)

1, 2

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1, 2, 3

 

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1, 2, 3

 

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

 

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3, 4

 

▼M4

P211

Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.

Aerosole (Abschnitt 2.3)

1, 2

 

▼M19

P212

Erhitzen unter Einschluss und Reduzierung des Desensibilisierungsmittels vermeiden.

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3, 4

 

▼M12

P220

Von Kleidung und anderen brennbaren Materialien fernhalten.

Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4)

1

 

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1, 2, 3

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1, 2, 3

▼M12 —————

▼M19

P222

Keinen Kontakt mit Luft zulassen.

Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)

Pyrophore Gase

— sofern eine Schwerpunktsetzung beim Gefahrenhinweis für notwendig erachtet wird.

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

▼M12

P223

Keinen Kontakt mit Wasser zulassen.

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2

—  falls Betonung des Gefahrenhinweises für nötig gehalten wird

▼M19

P230

Feucht halten mit …

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5

Geeignetes Material von Hersteller/Lieferant anzugeben

— für Stoffe und Gemische, die mit einem Phlegmatisierungsmittel befeuchtet, verdünnt, darin gelöst oder suspendiert werden, um ihre explosiven Eigenschaften zu unterdrücken

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3, 4

Geeignetes Material von Hersteller/Lieferant anzugeben

▼M12

P231

Inhalt unter inertem Gas/… handhaben und aufbewahren.

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist.

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2, 3

—  falls der Stoff oder das Gemisch leicht mit Luftfeuchtigkeit reagiert.

… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist.

▼B

P232

Vor Feuchtigkeit schützen.

►C4  Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄

1, 2, 3

 

▼M19

P233

Behälter dicht verschlossen halten.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

— falls Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

 

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

 

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3, 4

 

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

— falls chemischer Stoff flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann

Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

▼M12

P234

Nur in Originalverpackung aufbewahren.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

 

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

Korrosiv gegenüber Metallen (Abschnitt 2.16)

1

P235

Kühl halten.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

—  bei brennbaren Flüssigkeiten der Kategorie 1 und anderen brennbaren Flüssigkeiten, die flüchtig sind und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

—  kann entfallen, wenn P411 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist

Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)

1, 2

—  kann entfallen, wenn P413 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

—  kann entfallen, wenn P411 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist

P240

Behälter und zu befüllende Anlage erden.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

—  falls expl. Stoff/Gemisch/Erzeugnis elektrostatisch empfindlich ist

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

—  falls Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)

1, 2

—  falls Feststoff elektrostatisch empfindlich ist

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

—  falls elektrostatisch empfindlich und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugt werden kann

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

P241

Explosionsgeschützte [elektrische/Lüftungs-/Beleuchtungs-/…] Geräte verwenden.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

— falls Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann.

— falls erforderlich können durch den Text in eckigen Klammern — sofern zutreffend — besondere elektrische, Lüftungs-, Beleuchtungs- oder sonstige Geräte angegeben werden

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)

1, 2

— falls Staubwolken auftreten können.

— falls erforderlich können durch den Text in eckigen Klammern — sofern zutreffend — besondere elektrische, Lüftungs-, Beleuchtungs- oder sonstige Geräte angegeben werden.

P242

Funkenarmes Werkzeug verwenden.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

—  falls die Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann und die Mindestzündenergie sehr niedrig ist. (Dies gilt für Stoffe und Gemische, bei denen die Zündenergie < 0,1 mJ beträgt, z. B. Kohlenstoffdisulfid.)

P243

Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

—  falls die Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann.

▼M4

P244

Ventile und Ausrüstungsteile öl- und fettfrei halten.

Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4)

1

 

▼M12

P250

Nicht schleifen/stoßen/reiben/…

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

—  falls expl. Stoff/Gemisch/Erzeugnis mechanisch empfindlich ist

… Unzulässige Art der mechanischen Beanspruchung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

▼M4

P251

Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.

Aerosole (Abschnitt 2.3)

1, 2, 3

 

▼B

P260

Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2

Zutreffende Bedingungen von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)

1, 2

Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)

1, 2

Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

— Präzisieren: Keine Stäube oder Nebel einatmen.

— falls bei Verwendung inhalierbare Staub- oder Nebelpartikel auftreten können

Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

▼M12

P261

Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

3, 4

—  kann entfallen, wenn P260 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist.

Zutreffende Bedingungen sind von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

▼B

P262

Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2

 

▼M12

P263

Berührung während Schwangerschaft und Stillzeit vermeiden.

Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

 

▼B

P264

Nach Gebrauch … gründlich waschen.

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

… Nach Gebrauch zu waschende Körperteile von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2

Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

Reizung der Haut (Abschnitt 3.2)

2

Reizung der Augen (Abschnitt 3.3)

2

Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)

1, 2

Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)

1

P270

►C4  Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. ◄

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

 

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2

Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)

1, 2

Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)

1

P271

Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

 

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

▼M2

P272

Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

 

▼B

P273

Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

Gewässergefährdend — akute aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1)

1

— falls dies nicht dem Verwendungszweck entspricht

Gewässergefährdend — ►M2  langfristige aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1) ◄

1, 2, 3, 4

▼M19

P280

Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz/Gehörschutz/… tragen

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

Geeignete Art persönlicher Schutzausrüstung von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)

Pyrophore Gase

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)

1, 2

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)

1, 2

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2, 3

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1, 2, 3

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1, 2, 3

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3, 4

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

— Schutzhandschuhe/Schutzkleidung angeben

Art der Ausrüstung gegebenenfalls von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

— Schutzhandschuhe/Schutzkleidung und Augenschutz/Gesichtsschutz angeben.

Art der Ausrüstung gegebenenfalls von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Reizung der Haut (Abschnitt 3.2)

2

— Schutzhandschuhe angeben

Art der Ausrüstung gegebenenfalls von Hersteller/Lieferant anzugeben

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Schwere Augenschädigung (Abschnitt 3.3)

1

— Augenschutz/Gesichtsschutz angeben

Art der Ausrüstung gegebenenfalls von Hersteller/Lieferant anzugeben

Reizung der Augen (Abschnitt 3.3)

2

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

1A, 1B, 2

Geeignete Art persönlicher Schutzausrüstung von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Karzinogenität (Abschnitt 3.6)

1A, 1B, 2

Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)

1A, 1B, 2

▼M4 —————

▼M12

P282

Schutzhandschuhe mit Kälteisolierung und zusätzlich Gesichtsschild oder Augenschutz tragen.

Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)

Tiefgekühlt verflüssigtes Gas

 

P283

Schwer entflammbare oder flammhemmende Kleidung tragen.

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1

 

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1

 

P284

[Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen.

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2

—  Text in eckigen Klammern kann verwendet werden, wenn am Ort der Nutzung mit der Chemikalie zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, aus denen hervorgeht, welche Belüftungsart für eine sichere Benutzung zweckmäßig ist.

Ausrüstung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

▼M4 —————

▼M12

P231 + P232

Inhalt unter inertem Gas/… handhaben und aufbewahren.

Vor Feuchtigkeit schützen.

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist.

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2, 3

—  falls der Stoff oder das Gemisch leicht mit Luftfeuchtigkeit reagiert.

… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist.

▼M12 —————

▼B

Tabelle 6.2

Sicherheitshinweise — Prävention

Kodierung

Sicherheitshinweise — Prävention

Gefahrenklassen

Gefahrenkategorien

Verwendungsbedingungen

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

▼M19

P201

Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff

 

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

1A, 1B, 2

Verbraucherprodukte — entfällt bei Verwendung von P202.

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.6)

1A, 1B, 2

Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)

1A, 1B, 2

Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

P202

Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.

Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)

A, B (chemisch instabile Gase)

 

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

1A, 1B, 2

 

Karzinogenität (Abschnitt 3.6)

1A, 1B, 2

 

Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)

1A, 1B, 2

 

Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

 

P210

Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

 

Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)

1A, 1B, 2

 

Aerosole (Abschnitt 2.3)

1, 2, 3

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)

1, 2

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1, 2, 3

 

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1, 2, 3

 

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

 

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3, 4

 

▼M4

P211

Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.

Aerosole (Abschnitt 2.3)

1, 2

 

▼M19

P212

Erhitzen unter Einschluss und Reduzierung des Desensibilisierungsmittels vermeiden.

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3, 4

 

▼M12

P220

Von Kleidung und anderen brennbaren Materialien fernhalten.

Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4)

1

 

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1, 2, 3

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1, 2, 3

▼M12 —————

▼M19

P222

Keinen Kontakt mit Luft zulassen.

Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)

Pyrophore Gase

— sofern eine Schwerpunktsetzung beim Gefahrenhinweis für notwendig erachtet wird.

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

▼M12

P223

Keinen Kontakt mit Wasser zulassen.

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2

—  falls Betonung des Gefahrenhinweises für nötig gehalten wird

▼M19

P230

Feucht halten mit …

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5

Geeignetes Material von Hersteller/Lieferant anzugeben

— für Stoffe und Gemische, die mit einem Phlegmatisierungsmittel befeuchtet, verdünnt, darin gelöst oder suspendiert werden, um ihre explosiven Eigenschaften zu unterdrücken

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3, 4

Geeignetes Material von Hersteller/Lieferant anzugeben

▼M12

P231

Inhalt unter inertem Gas/… handhaben und aufbewahren.

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist.

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2, 3

—  falls der Stoff oder das Gemisch leicht mit Luftfeuchtigkeit reagiert.

… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist.

▼B

P232

Vor Feuchtigkeit schützen.

►C4  Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄

1, 2, 3

 

▼M19

P233

Behälter dicht verschlossen halten.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

— falls Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

 

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

 

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3, 4

 

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

— falls chemischer Stoff flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann

Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

▼M12

P234

Nur in Originalverpackung aufbewahren.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

 

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

Korrosiv gegenüber Metallen (Abschnitt 2.16)

1

P235

Kühl halten.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

—  bei brennbaren Flüssigkeiten der Kategorie 1 und anderen brennbaren Flüssigkeiten, die flüchtig sind und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

—  kann entfallen, wenn P411 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist

Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)

1, 2

—  kann entfallen, wenn P413 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

—  kann entfallen, wenn P411 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist

P240

Behälter und zu befüllende Anlage erden.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

—  falls expl. Stoff/Gemisch/Erzeugnis elektrostatisch empfindlich ist

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

—  falls Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)

1, 2

—  falls Feststoff elektrostatisch empfindlich ist

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

—  falls elektrostatisch empfindlich und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugt werden kann

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

P241

Explosionsgeschützte [elektrische/Lüftungs-/Beleuchtungs-/…] Geräte verwenden.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

— falls Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann.

— falls erforderlich können durch den Text in eckigen Klammern — sofern zutreffend — besondere elektrische, Lüftungs-, Beleuchtungs- oder sonstige Geräte angegeben werden

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)

1, 2

— falls Staubwolken auftreten können.

— falls erforderlich können durch den Text in eckigen Klammern — sofern zutreffend — besondere elektrische, Lüftungs-, Beleuchtungs- oder sonstige Geräte angegeben werden.

P242

Funkenarmes Werkzeug verwenden.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

—  falls die Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann und die Mindestzündenergie sehr niedrig ist. (Dies gilt für Stoffe und Gemische, bei denen die Zündenergie < 0,1 mJ beträgt, z. B. Kohlenstoffdisulfid.)

P243

Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

—  falls die Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann.

▼M4

P244

Ventile und Ausrüstungsteile öl- und fettfrei halten.

Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4)

1

 

▼M12

P250

Nicht schleifen/stoßen/reiben/…

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

—  falls expl. Stoff/Gemisch/Erzeugnis mechanisch empfindlich ist

… Unzulässige Art der mechanischen Beanspruchung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

▼M4

P251

Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.

Aerosole (Abschnitt 2.3)

1, 2, 3

 

▼B

P260

Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2

Zutreffende Bedingungen von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)

1, 2

Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)

1, 2

Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

— Präzisieren: Keine Stäube oder Nebel einatmen.

— falls bei Verwendung inhalierbare Staub- oder Nebelpartikel auftreten können

Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

▼M12

P261

Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

3, 4

—  kann entfallen, wenn P260 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist.

Zutreffende Bedingungen sind von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

▼B

P262

Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2

 

▼M12

P263

Berührung während Schwangerschaft und Stillzeit vermeiden.

Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

 

▼B

P264

Nach Gebrauch … gründlich waschen.

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

… Nach Gebrauch zu waschende Körperteile von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2

Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

Reizung der Haut (Abschnitt 3.2)

2

Reizung der Augen (Abschnitt 3.3)

2

Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)

1, 2

Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)

1

P270

►C4  Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. ◄

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

 

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2

Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)

1, 2

Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)

1

P271

Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

 

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

▼M2

P272

Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

 

▼B

P273

Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

Gewässergefährdend — akute aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1)

1

— falls dies nicht dem Verwendungszweck entspricht

Gewässergefährdend — ►M2  langfristige aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1) ◄

1, 2, 3, 4

▼M19

P280

Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz/Gehörschutz/… tragen

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

Geeignete Art persönlicher Schutzausrüstung von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)

Pyrophore Gase

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)

1, 2

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)

1, 2

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2, 3

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1, 2, 3

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1, 2, 3

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3, 4

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

— Schutzhandschuhe/Schutzkleidung angeben

Art der Ausrüstung gegebenenfalls von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

— Schutzhandschuhe/Schutzkleidung und Augenschutz/Gesichtsschutz angeben.

Art der Ausrüstung gegebenenfalls von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Reizung der Haut (Abschnitt 3.2)

2

— Schutzhandschuhe angeben

Art der Ausrüstung gegebenenfalls von Hersteller/Lieferant anzugeben

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Schwere Augenschädigung (Abschnitt 3.3)

1

— Augenschutz/Gesichtsschutz angeben

Art der Ausrüstung gegebenenfalls von Hersteller/Lieferant anzugeben

Reizung der Augen (Abschnitt 3.3)

2

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

1A, 1B, 2

Geeignete Art persönlicher Schutzausrüstung von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Karzinogenität (Abschnitt 3.6)

1A, 1B, 2

Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)

1A, 1B, 2

▼M4 —————

▼M12

P282

Schutzhandschuhe mit Kälteisolierung und zusätzlich Gesichtsschild oder Augenschutz tragen.

Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)

Tiefgekühlt verflüssigtes Gas

 

P283

Schwer entflammbare oder flammhemmende Kleidung tragen.

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1

 

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1

 

P284

[Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen.

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2

—  Text in eckigen Klammern kann verwendet werden, wenn am Ort der Nutzung mit der Chemikalie zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, aus denen hervorgeht, welche Belüftungsart für eine sichere Benutzung zweckmäßig ist.

Ausrüstung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

▼M4 —————

▼M12

P231 + P232

Inhalt unter inertem Gas/… handhaben und aufbewahren.

Vor Feuchtigkeit schützen.

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist.

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2, 3

—  falls der Stoff oder das Gemisch leicht mit Luftfeuchtigkeit reagiert.

… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist.

▼M12 —————

▼B

Kodierung

Sicherheitshinweise — Prävention

Gefahrenklassen

Gefahrenkategorien

Verwendungsbedingungen

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

▼M19

P201

Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff

 

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

1A, 1B, 2

Verbraucherprodukte — entfällt bei Verwendung von P202.

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.6)

1A, 1B, 2

Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)

1A, 1B, 2

Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

P202

Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.

Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)

A, B (chemisch instabile Gase)

 

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

1A, 1B, 2

 

Karzinogenität (Abschnitt 3.6)

1A, 1B, 2

 

Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)

1A, 1B, 2

 

Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

 

P210

Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

 

Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)

1A, 1B, 2

 

Aerosole (Abschnitt 2.3)

1, 2, 3

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)

1, 2

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1, 2, 3

 

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1, 2, 3

 

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

 

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3, 4

 

▼M4

P211

Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.

Aerosole (Abschnitt 2.3)

1, 2

 

▼M19

P212

Erhitzen unter Einschluss und Reduzierung des Desensibilisierungsmittels vermeiden.

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3, 4

 

▼M12

P220

Von Kleidung und anderen brennbaren Materialien fernhalten.

Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4)

1

 

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1, 2, 3

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1, 2, 3

▼M12 —————

▼M19

P222

Keinen Kontakt mit Luft zulassen.

Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)

Pyrophore Gase

— sofern eine Schwerpunktsetzung beim Gefahrenhinweis für notwendig erachtet wird.

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

▼M12

P223

Keinen Kontakt mit Wasser zulassen.

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2

—  falls Betonung des Gefahrenhinweises für nötig gehalten wird

▼M19

P230

Feucht halten mit …

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5

Geeignetes Material von Hersteller/Lieferant anzugeben

— für Stoffe und Gemische, die mit einem Phlegmatisierungsmittel befeuchtet, verdünnt, darin gelöst oder suspendiert werden, um ihre explosiven Eigenschaften zu unterdrücken

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3, 4

Geeignetes Material von Hersteller/Lieferant anzugeben

▼M12

P231

Inhalt unter inertem Gas/… handhaben und aufbewahren.

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist.

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2, 3

—  falls der Stoff oder das Gemisch leicht mit Luftfeuchtigkeit reagiert.

… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist.

▼B

P232

Vor Feuchtigkeit schützen.

►C4  Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄

1, 2, 3

 

▼M19

P233

Behälter dicht verschlossen halten.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

— falls Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

 

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

 

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3, 4

 

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

— falls chemischer Stoff flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann

Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

▼M12

P234

Nur in Originalverpackung aufbewahren.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

 

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

Korrosiv gegenüber Metallen (Abschnitt 2.16)

1

P235

Kühl halten.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

—  bei brennbaren Flüssigkeiten der Kategorie 1 und anderen brennbaren Flüssigkeiten, die flüchtig sind und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

—  kann entfallen, wenn P411 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist

Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)

1, 2

—  kann entfallen, wenn P413 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

—  kann entfallen, wenn P411 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist

P240

Behälter und zu befüllende Anlage erden.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

—  falls expl. Stoff/Gemisch/Erzeugnis elektrostatisch empfindlich ist

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

—  falls Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)

1, 2

—  falls Feststoff elektrostatisch empfindlich ist

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

—  falls elektrostatisch empfindlich und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugt werden kann

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

P241

Explosionsgeschützte [elektrische/Lüftungs-/Beleuchtungs-/…] Geräte verwenden.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

— falls Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann.

— falls erforderlich können durch den Text in eckigen Klammern — sofern zutreffend — besondere elektrische, Lüftungs-, Beleuchtungs- oder sonstige Geräte angegeben werden

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)

1, 2

— falls Staubwolken auftreten können.

— falls erforderlich können durch den Text in eckigen Klammern — sofern zutreffend — besondere elektrische, Lüftungs-, Beleuchtungs- oder sonstige Geräte angegeben werden.

P242

Funkenarmes Werkzeug verwenden.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

—  falls die Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann und die Mindestzündenergie sehr niedrig ist. (Dies gilt für Stoffe und Gemische, bei denen die Zündenergie < 0,1 mJ beträgt, z. B. Kohlenstoffdisulfid.)

P243

Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

—  falls die Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann.

▼M4

P244

Ventile und Ausrüstungsteile öl- und fettfrei halten.

Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4)

1

 

▼M12

P250

Nicht schleifen/stoßen/reiben/…

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

—  falls expl. Stoff/Gemisch/Erzeugnis mechanisch empfindlich ist

… Unzulässige Art der mechanischen Beanspruchung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

▼M4

P251

Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.

Aerosole (Abschnitt 2.3)

1, 2, 3

 

▼B

P260

Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2

Zutreffende Bedingungen von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)

1, 2

Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)

1, 2

Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

— Präzisieren: Keine Stäube oder Nebel einatmen.

— falls bei Verwendung inhalierbare Staub- oder Nebelpartikel auftreten können

Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

▼M12

P261

Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

3, 4

—  kann entfallen, wenn P260 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist.

Zutreffende Bedingungen sind von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

▼B

P262

Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2

 

▼M12

P263

Berührung während Schwangerschaft und Stillzeit vermeiden.

Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

 

▼B

P264

Nach Gebrauch … gründlich waschen.

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

… Nach Gebrauch zu waschende Körperteile von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2

Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

Reizung der Haut (Abschnitt 3.2)

2

Reizung der Augen (Abschnitt 3.3)

2

Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)

1, 2

Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)

1

P270

►C4  Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. ◄

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

 

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2

Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)

1, 2

Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)

1

P271

Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

 

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

▼M2

P272

Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

 

▼B

P273

Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

Gewässergefährdend — akute aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1)

1

— falls dies nicht dem Verwendungszweck entspricht

Gewässergefährdend — ►M2  langfristige aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1) ◄

1, 2, 3, 4

▼M19

P280

Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz/Gehörschutz/… tragen

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

Geeignete Art persönlicher Schutzausrüstung von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)

Pyrophore Gase

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)

1, 2

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)

1, 2

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2, 3

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1, 2, 3

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1, 2, 3

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3, 4

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

— Schutzhandschuhe/Schutzkleidung angeben

Art der Ausrüstung gegebenenfalls von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

— Schutzhandschuhe/Schutzkleidung und Augenschutz/Gesichtsschutz angeben.

Art der Ausrüstung gegebenenfalls von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Reizung der Haut (Abschnitt 3.2)

2

— Schutzhandschuhe angeben

Art der Ausrüstung gegebenenfalls von Hersteller/Lieferant anzugeben

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Schwere Augenschädigung (Abschnitt 3.3)

1

— Augenschutz/Gesichtsschutz angeben

Art der Ausrüstung gegebenenfalls von Hersteller/Lieferant anzugeben

Reizung der Augen (Abschnitt 3.3)

2

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

1A, 1B, 2

Geeignete Art persönlicher Schutzausrüstung von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Karzinogenität (Abschnitt 3.6)

1A, 1B, 2

Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)

1A, 1B, 2

▼M4 —————

▼M12

P282

Schutzhandschuhe mit Kälteisolierung und zusätzlich Gesichtsschild oder Augenschutz tragen.

Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)

Tiefgekühlt verflüssigtes Gas

 

P283

Schwer entflammbare oder flammhemmende Kleidung tragen.

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1

 

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1

 

P284

[Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen.

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2

—  Text in eckigen Klammern kann verwendet werden, wenn am Ort der Nutzung mit der Chemikalie zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, aus denen hervorgeht, welche Belüftungsart für eine sichere Benutzung zweckmäßig ist.

Ausrüstung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

▼M4 —————

▼M12

P231 + P232

Inhalt unter inertem Gas/… handhaben und aufbewahren.

Vor Feuchtigkeit schützen.

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist.

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2, 3

—  falls der Stoff oder das Gemisch leicht mit Luftfeuchtigkeit reagiert.

… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist.

▼M12 —————

▼B

Kodierung

Sicherheitshinweise — Prävention

Gefahrenklassen

Gefahrenkategorien

Verwendungsbedingungen

Kodierung

Kodierung

Sicherheitshinweise — Prävention

Sicherheitshinweise — Prävention

Gefahrenklassen

Gefahrenklassen

Gefahrenkategorien

Gefahrenkategorien

Verwendungsbedingungen

Verwendungsbedingungen

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

(1)

(1)

(2)

(2)

(3)

(3)

(4)

(4)

(5)

(5)

▼M19

▼M19

▼M19 ▼M19

P201

Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff

 

P201

P201

Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.

Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff

Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff

 

 

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

1A, 1B, 2

Verbraucherprodukte — entfällt bei Verwendung von P202.

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

1A, 1B, 2

1A, 1B, 2

Verbraucherprodukte — entfällt bei Verwendung von P202.

Verbraucherprodukte — entfällt bei Verwendung von P202. entfällt bei Verwendung von P202.

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.6)

1A, 1B, 2

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.6)

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.6)

1A, 1B, 2

1A, 1B, 2

Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)

1A, 1B, 2

Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)

Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)

1A, 1B, 2

1A, 1B, 2

Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

Zusatzkategorie

P202

Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.

Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)

A, B (chemisch instabile Gase)

 

P202

P202

Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.

Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.

Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)

Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)

A, B (chemisch instabile Gase)

A, B (chemisch instabile Gase)

 

 

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

1A, 1B, 2

 

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

1A, 1B, 2

1A, 1B, 2

 

 

Karzinogenität (Abschnitt 3.6)

1A, 1B, 2

 

Karzinogenität (Abschnitt 3.6)

Karzinogenität (Abschnitt 3.6)

1A, 1B, 2

1A, 1B, 2

 

 

Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)

1A, 1B, 2

 

Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)

Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)

1A, 1B, 2

1A, 1B, 2

 

 

Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

 

Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

Zusatzkategorie

 

 

P210

Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

 

P210

P210

Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.

Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

 

 

Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)

1A, 1B, 2

 

Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)

Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)

1A, 1B, 2

1A, 1B, 2

 

 

Aerosole (Abschnitt 2.3)

1, 2, 3

Aerosole (Abschnitt 2.3)

Aerosole (Abschnitt 2.3)

1, 2, 3

1, 2, 3

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

1, 2, 3

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)

1, 2

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)

1, 2

1, 2

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

Typen A, B, C, D, E, F

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

1

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

1

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1, 2, 3

 

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1, 2, 3

1, 2, 3

 

 

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1, 2, 3

 

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1, 2, 3

1, 2, 3

 

 

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

 

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

Typen A, B, C, D, E, F

 

 

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3, 4

 

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3, 4

1, 2, 3, 4

 

 

▼M4

▼M4

▼M4 ▼M4

P211

Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.

Aerosole (Abschnitt 2.3)

1, 2

 

P211

P211

Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.

Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.

Aerosole (Abschnitt 2.3)

Aerosole (Abschnitt 2.3)

1, 2

1, 2

 

 

▼M19

▼M19

▼M19 ▼M19

P212

Erhitzen unter Einschluss und Reduzierung des Desensibilisierungsmittels vermeiden.

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3, 4

 

P212

P212

Erhitzen unter Einschluss und Reduzierung des Desensibilisierungsmittels vermeiden.

Erhitzen unter Einschluss und Reduzierung des Desensibilisierungsmittels vermeiden.

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3, 4

1, 2, 3, 4

 

 

▼M12

▼M12

▼M12 ▼M12

P220

Von Kleidung und anderen brennbaren Materialien fernhalten.

Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4)

1

 

P220

P220

Von Kleidung und anderen brennbaren Materialien fernhalten.

Von Kleidung und anderen brennbaren Materialien fernhalten.

Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4)

Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4)

1

1

 

 

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1, 2, 3

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1, 2, 3

1, 2, 3

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1, 2, 3

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1, 2, 3

1, 2, 3

▼M12 —————

▼M12 —————

▼M12 ————— ▼M12

▼M19

▼M19

▼M19 ▼M19

P222

Keinen Kontakt mit Luft zulassen.

Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)

Pyrophore Gase

— sofern eine Schwerpunktsetzung beim Gefahrenhinweis für notwendig erachtet wird.

P222

P222

Keinen Kontakt mit Luft zulassen.

Keinen Kontakt mit Luft zulassen.

Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)

Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)

Pyrophore Gase

Pyrophore Gase

— sofern eine Schwerpunktsetzung beim Gefahrenhinweis für notwendig erachtet wird.

— sofern eine Schwerpunktsetzung beim Gefahrenhinweis für notwendig erachtet wird.

— sofern eine Schwerpunktsetzung beim Gefahrenhinweis für notwendig erachtet wird. sofern eine Schwerpunktsetzung beim Gefahrenhinweis für notwendig erachtet wird.

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

1

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

1

▼M12

▼M12

▼M12 ▼M12

P223

Keinen Kontakt mit Wasser zulassen.

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2

—  falls Betonung des Gefahrenhinweises für nötig gehalten wird

P223

P223

Keinen Kontakt mit Wasser zulassen.

Keinen Kontakt mit Wasser zulassen.

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2

1, 2

—  falls Betonung des Gefahrenhinweises für nötig gehalten wird

—  falls Betonung des Gefahrenhinweises für nötig gehalten wird

▼M19

▼M19

▼M19 ▼M19

P230

Feucht halten mit …

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5

Geeignetes Material von Hersteller/Lieferant anzugeben

— für Stoffe und Gemische, die mit einem Phlegmatisierungsmittel befeuchtet, verdünnt, darin gelöst oder suspendiert werden, um ihre explosiven Eigenschaften zu unterdrücken

P230

P230

Feucht halten mit …

Feucht halten mit …

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5

Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5

Geeignetes Material von Hersteller/Lieferant anzugeben

— für Stoffe und Gemische, die mit einem Phlegmatisierungsmittel befeuchtet, verdünnt, darin gelöst oder suspendiert werden, um ihre explosiven Eigenschaften zu unterdrücken

Geeignetes Material von Hersteller/Lieferant anzugeben

— für Stoffe und Gemische, die mit einem Phlegmatisierungsmittel befeuchtet, verdünnt, darin gelöst oder suspendiert werden, um ihre explosiven Eigenschaften zu unterdrücken

— für Stoffe und Gemische, die mit einem Phlegmatisierungsmittel befeuchtet, verdünnt, darin gelöst oder suspendiert werden, um ihre explosiven Eigenschaften zu unterdrücken für Stoffe und Gemische, die mit einem Phlegmatisierungsmittel befeuchtet, verdünnt, darin gelöst oder suspendiert werden, um ihre explosiven Eigenschaften zu unterdrücken

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3, 4

Geeignetes Material von Hersteller/Lieferant anzugeben

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3, 4

1, 2, 3, 4

Geeignetes Material von Hersteller/Lieferant anzugeben

Geeignetes Material von Hersteller/Lieferant anzugeben

▼M12

▼M12

▼M12 ▼M12

P231

Inhalt unter inertem Gas/… handhaben und aufbewahren.

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist.

P231

P231

Inhalt unter inertem Gas/… handhaben und aufbewahren.

Inhalt unter inertem Gas/… handhaben und aufbewahren.

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

1

… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist.

… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist.

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

1

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2, 3

—  falls der Stoff oder das Gemisch leicht mit Luftfeuchtigkeit reagiert.

… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist.

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2, 3

1, 2, 3

—  falls der Stoff oder das Gemisch leicht mit Luftfeuchtigkeit reagiert.

… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist.

—  falls der Stoff oder das Gemisch leicht mit Luftfeuchtigkeit reagiert.

… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist.

▼B

▼B

▼B ▼B

P232

Vor Feuchtigkeit schützen.

►C4  Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄

1, 2, 3

 

P232

P232

Vor Feuchtigkeit schützen.

Vor Feuchtigkeit schützen.

►C4  Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄

►C4  Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄ ►C4 ►C4 ►C4  ◄

1, 2, 3

1, 2, 3

 

 

▼M19

▼M19

▼M19 ▼M19

P233

Behälter dicht verschlossen halten.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

— falls Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann

P233

P233

Behälter dicht verschlossen halten.

Behälter dicht verschlossen halten.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

1, 2, 3

— falls Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann

— falls Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann

— falls Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

 

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

1

 

 

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

 

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

1

 

 

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3, 4

 

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3, 4

1, 2, 3, 4

 

 

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

— falls chemischer Stoff flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

1, 2, 3

— falls chemischer Stoff flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann

— falls chemischer Stoff flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann

— falls chemischer Stoff flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann

Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

3

▼M12

▼M12

▼M12 ▼M12

P234

Nur in Originalverpackung aufbewahren.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

 

P234

P234

Nur in Originalverpackung aufbewahren.

Nur in Originalverpackung aufbewahren.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

 

 

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

Typen A, B, C, D, E, F

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

Typen A, B, C, D, E, F

Korrosiv gegenüber Metallen (Abschnitt 2.16)

1

Korrosiv gegenüber Metallen (Abschnitt 2.16)

Korrosiv gegenüber Metallen (Abschnitt 2.16)

1

1

P235

Kühl halten.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

—  bei brennbaren Flüssigkeiten der Kategorie 1 und anderen brennbaren Flüssigkeiten, die flüchtig sind und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können

P235

P235

Kühl halten.

Kühl halten.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

1, 2, 3

—  bei brennbaren Flüssigkeiten der Kategorie 1 und anderen brennbaren Flüssigkeiten, die flüchtig sind und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können

—  bei brennbaren Flüssigkeiten der Kategorie 1 und anderen brennbaren Flüssigkeiten, die flüchtig sind und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

—  kann entfallen, wenn P411 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

Typen A, B, C, D, E, F

—  kann entfallen, wenn P411 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist

—  kann entfallen, wenn P411 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist

Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)

1, 2

—  kann entfallen, wenn P413 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist

Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)

Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)

1, 2

1, 2

—  kann entfallen, wenn P413 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist

—  kann entfallen, wenn P413 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

—  kann entfallen, wenn P411 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

Typen A, B, C, D, E, F

—  kann entfallen, wenn P411 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist

—  kann entfallen, wenn P411 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist

P240

Behälter und zu befüllende Anlage erden.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

—  falls expl. Stoff/Gemisch/Erzeugnis elektrostatisch empfindlich ist

P240

P240

Behälter und zu befüllende Anlage erden.

Behälter und zu befüllende Anlage erden.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

—  falls expl. Stoff/Gemisch/Erzeugnis elektrostatisch empfindlich ist

—  falls expl. Stoff/Gemisch/Erzeugnis elektrostatisch empfindlich ist

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

—  falls Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

1, 2, 3

—  falls Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann

—  falls Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)

1, 2

—  falls Feststoff elektrostatisch empfindlich ist

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)

1, 2

1, 2

—  falls Feststoff elektrostatisch empfindlich ist

—  falls Feststoff elektrostatisch empfindlich ist

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

—  falls elektrostatisch empfindlich und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugt werden kann

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

Typen A, B, C, D, E, F

—  falls elektrostatisch empfindlich und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugt werden kann

—  falls elektrostatisch empfindlich und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugt werden kann

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

P241

Explosionsgeschützte [elektrische/Lüftungs-/Beleuchtungs-/…] Geräte verwenden.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

— falls Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann.

— falls erforderlich können durch den Text in eckigen Klammern — sofern zutreffend — besondere elektrische, Lüftungs-, Beleuchtungs- oder sonstige Geräte angegeben werden

P241

P241

Explosionsgeschützte [elektrische/Lüftungs-/Beleuchtungs-/…] Geräte verwenden.

Explosionsgeschützte [elektrische/Lüftungs-/Beleuchtungs-/…] Geräte verwenden.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

1, 2, 3

— falls Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann.

— falls erforderlich können durch den Text in eckigen Klammern — sofern zutreffend — besondere elektrische, Lüftungs-, Beleuchtungs- oder sonstige Geräte angegeben werden

— falls Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann.

— falls Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann.

— falls erforderlich können durch den Text in eckigen Klammern — sofern zutreffend — besondere elektrische, Lüftungs-, Beleuchtungs- oder sonstige Geräte angegeben werden

— falls erforderlich können durch den Text in eckigen Klammern — sofern zutreffend — besondere elektrische, Lüftungs-, Beleuchtungs- oder sonstige Geräte angegeben werden

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)

1, 2

— falls Staubwolken auftreten können.

— falls erforderlich können durch den Text in eckigen Klammern — sofern zutreffend — besondere elektrische, Lüftungs-, Beleuchtungs- oder sonstige Geräte angegeben werden.

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)

1, 2

1, 2

— falls Staubwolken auftreten können.

— falls erforderlich können durch den Text in eckigen Klammern — sofern zutreffend — besondere elektrische, Lüftungs-, Beleuchtungs- oder sonstige Geräte angegeben werden.

— falls Staubwolken auftreten können.

— falls Staubwolken auftreten können.

— falls erforderlich können durch den Text in eckigen Klammern — sofern zutreffend — besondere elektrische, Lüftungs-, Beleuchtungs- oder sonstige Geräte angegeben werden.

— falls erforderlich können durch den Text in eckigen Klammern — sofern zutreffend — besondere elektrische, Lüftungs-, Beleuchtungs- oder sonstige Geräte angegeben werden.

P242

Funkenarmes Werkzeug verwenden.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

—  falls die Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann und die Mindestzündenergie sehr niedrig ist. (Dies gilt für Stoffe und Gemische, bei denen die Zündenergie < 0,1 mJ beträgt, z. B. Kohlenstoffdisulfid.)

P242

P242

Funkenarmes Werkzeug verwenden.

Funkenarmes Werkzeug verwenden.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

1, 2, 3

—  falls die Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann und die Mindestzündenergie sehr niedrig ist. (Dies gilt für Stoffe und Gemische, bei denen die Zündenergie < 0,1 mJ beträgt, z. B. Kohlenstoffdisulfid.)

—  falls die Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann und die Mindestzündenergie sehr niedrig ist. (Dies gilt für Stoffe und Gemische, bei denen die Zündenergie < 0,1 mJ beträgt, z. B. Kohlenstoffdisulfid.)

P243

Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

—  falls die Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann.

P243

P243

Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen.

Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

1, 2, 3

—  falls die Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann.

—  falls die Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann.

▼M4

▼M4

▼M4 ▼M4

P244

Ventile und Ausrüstungsteile öl- und fettfrei halten.

Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4)

1

 

P244

P244

Ventile und Ausrüstungsteile öl- und fettfrei halten.

Ventile und Ausrüstungsteile öl- und fettfrei halten.

Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4)

Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4)

1

1

 

 

▼M12

▼M12

▼M12 ▼M12

P250

Nicht schleifen/stoßen/reiben/…

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

—  falls expl. Stoff/Gemisch/Erzeugnis mechanisch empfindlich ist

… Unzulässige Art der mechanischen Beanspruchung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

P250

P250

Nicht schleifen/stoßen/reiben/…

Nicht schleifen/stoßen/reiben/…

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

—  falls expl. Stoff/Gemisch/Erzeugnis mechanisch empfindlich ist

… Unzulässige Art der mechanischen Beanspruchung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

—  falls expl. Stoff/Gemisch/Erzeugnis mechanisch empfindlich ist

… Unzulässige Art der mechanischen Beanspruchung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

▼M4

▼M4

▼M4 ▼M4

P251

Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.

Aerosole (Abschnitt 2.3)

1, 2, 3

 

P251

P251

Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.

Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.

Aerosole (Abschnitt 2.3)

Aerosole (Abschnitt 2.3)

1, 2, 3

1, 2, 3

 

 

▼B

▼B

▼B ▼B

P260

Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2

Zutreffende Bedingungen von Hersteller/Lieferant anzugeben.

P260

P260

Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.

Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2

1, 2

Zutreffende Bedingungen von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Zutreffende Bedingungen von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)

1, 2

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)

1, 2

1, 2

Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)

1, 2

Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)

Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)

1, 2

1, 2

Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

— Präzisieren: Keine Stäube oder Nebel einatmen.

— falls bei Verwendung inhalierbare Staub- oder Nebelpartikel auftreten können

Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)

Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

1A, 1B, 1C

— Präzisieren: Keine Stäube oder Nebel einatmen.

— falls bei Verwendung inhalierbare Staub- oder Nebelpartikel auftreten können

— Präzisieren: Keine Stäube oder Nebel einatmen.

— Präzisieren: Keine Stäube oder Nebel einatmen.

— falls bei Verwendung inhalierbare Staub- oder Nebelpartikel auftreten können

— falls bei Verwendung inhalierbare Staub- oder Nebelpartikel auftreten können

Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

Zusatzkategorie

▼M12

▼M12

▼M12 ▼M12

P261

Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

3, 4

—  kann entfallen, wenn P260 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist.

Zutreffende Bedingungen sind von Hersteller/Lieferant anzugeben.

P261

P261

Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.

Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

3, 4

3, 4

—  kann entfallen, wenn P260 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist.

Zutreffende Bedingungen sind von Hersteller/Lieferant anzugeben.

—  kann entfallen, wenn P260 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist.

Zutreffende Bedingungen sind von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

1, 1A, 1B

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

1, 1A, 1B

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

3

▼B

▼B

▼B ▼B

P262

Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2

 

P262

P262

Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.

Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2

1, 2

 

 

▼M12

▼M12

▼M12 ▼M12

P263

Berührung während Schwangerschaft und Stillzeit vermeiden.

Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

 

P263

P263

Berührung während Schwangerschaft und Stillzeit vermeiden.

Berührung während Schwangerschaft und Stillzeit vermeiden.

Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

Zusatzkategorie

 

 

▼B

▼B

▼B ▼B

P264

Nach Gebrauch … gründlich waschen.

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

… Nach Gebrauch zu waschende Körperteile von Hersteller/Lieferant anzugeben.

P264

P264

Nach Gebrauch … gründlich waschen.

Nach Gebrauch … gründlich waschen.

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

1, 2, 3, 4

… Nach Gebrauch zu waschende Körperteile von Hersteller/Lieferant anzugeben.

… Nach Gebrauch zu waschende Körperteile von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2

1, 2

Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)

Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

1A, 1B, 1C

Reizung der Haut (Abschnitt 3.2)

2

Reizung der Haut (Abschnitt 3.2)

Reizung der Haut (Abschnitt 3.2)

2

2

Reizung der Augen (Abschnitt 3.3)

2

Reizung der Augen (Abschnitt 3.3)

Reizung der Augen (Abschnitt 3.3)

2

2

Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

Zusatzkategorie

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)

1, 2

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)

1, 2

1, 2

Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)

1

Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)

Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)

1

1

P270

►C4  Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. ◄

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

 

P270

P270

►C4  Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. ◄

►C4  Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. ◄ ►C4 ►C4 ►C4  ◄

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

1, 2, 3, 4

 

 

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2

1, 2

Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

Zusatzkategorie

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)

1, 2

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)

1, 2

1, 2

Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)

1

Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)

Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)

1

1

P271

Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

 

P271

P271

Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.

Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

1, 2, 3, 4

 

 

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

3

▼M2

▼M2

▼M2 ▼M2

P272

Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

 

P272

P272

Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.

Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

1, 1A, 1B

 

 

▼B

▼B

▼B ▼B

P273

Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

Gewässergefährdend — akute aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1)

1

— falls dies nicht dem Verwendungszweck entspricht

P273

P273

Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

Gewässergefährdend — akute aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1)

Gewässergefährdend — akute aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1)

1

1

— falls dies nicht dem Verwendungszweck entspricht

— falls dies nicht dem Verwendungszweck entspricht

— falls dies nicht dem Verwendungszweck entspricht

Gewässergefährdend — ►M2  langfristige aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1) ◄

1, 2, 3, 4

Gewässergefährdend — ►M2  langfristige aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1) ◄

Gewässergefährdend — ►M2  langfristige aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1) ◄ ►M2 ►M2 ►M2  ◄

1, 2, 3, 4

1, 2, 3, 4

▼M19

▼M19

▼M19 ▼M19

P280

Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz/Gehörschutz/… tragen

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

Geeignete Art persönlicher Schutzausrüstung von Hersteller/Lieferant anzugeben.

P280

P280

Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz/Gehörschutz/… tragen

Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz/Gehörschutz/… tragen

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

Geeignete Art persönlicher Schutzausrüstung von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Geeignete Art persönlicher Schutzausrüstung von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)

Pyrophore Gase

Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)

Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)

Pyrophore Gase

Pyrophore Gase

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

1, 2, 3

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)

1, 2

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)

1, 2

1, 2

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

Typen A, B, C, D, E, F

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

1

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

1

Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)

1, 2

Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)

Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)

1, 2

1, 2

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2, 3

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2, 3

1, 2, 3

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1, 2, 3

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1, 2, 3

1, 2, 3

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1, 2, 3

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1, 2, 3

1, 2, 3

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

Typen A, B, C, D, E, F

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3, 4

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3, 4

1, 2, 3, 4

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

— Schutzhandschuhe/Schutzkleidung angeben

Art der Ausrüstung gegebenenfalls von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

1, 2, 3, 4

— Schutzhandschuhe/Schutzkleidung angeben

Art der Ausrüstung gegebenenfalls von Hersteller/Lieferant anzugeben.

— Schutzhandschuhe/Schutzkleidung angeben

— Schutzhandschuhe/Schutzkleidung angeben Schutzhandschuhe/Schutzkleidung angeben

Art der Ausrüstung gegebenenfalls von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

— Schutzhandschuhe/Schutzkleidung und Augenschutz/Gesichtsschutz angeben.

Art der Ausrüstung gegebenenfalls von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)

Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

1A, 1B, 1C

— Schutzhandschuhe/Schutzkleidung und Augenschutz/Gesichtsschutz angeben.

Art der Ausrüstung gegebenenfalls von Hersteller/Lieferant anzugeben.

— Schutzhandschuhe/Schutzkleidung und Augenschutz/Gesichtsschutz angeben.

— Schutzhandschuhe/Schutzkleidung und Augenschutz/Gesichtsschutz angeben. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung und Augenschutz/Gesichtsschutz angeben.

Art der Ausrüstung gegebenenfalls von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Reizung der Haut (Abschnitt 3.2)

2

— Schutzhandschuhe angeben

Art der Ausrüstung gegebenenfalls von Hersteller/Lieferant anzugeben

Reizung der Haut (Abschnitt 3.2)

Reizung der Haut (Abschnitt 3.2)

2

2

— Schutzhandschuhe angeben

Art der Ausrüstung gegebenenfalls von Hersteller/Lieferant anzugeben

— Schutzhandschuhe angeben

— Schutzhandschuhe angeben Schutzhandschuhe angeben

Art der Ausrüstung gegebenenfalls von Hersteller/Lieferant anzugeben

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

1, 1A, 1B

Schwere Augenschädigung (Abschnitt 3.3)

1

— Augenschutz/Gesichtsschutz angeben

Art der Ausrüstung gegebenenfalls von Hersteller/Lieferant anzugeben

Schwere Augenschädigung (Abschnitt 3.3)

Schwere Augenschädigung (Abschnitt 3.3)

1

1

— Augenschutz/Gesichtsschutz angeben

Art der Ausrüstung gegebenenfalls von Hersteller/Lieferant anzugeben

— Augenschutz/Gesichtsschutz angeben

— Augenschutz/Gesichtsschutz angeben Augenschutz/Gesichtsschutz angeben

Art der Ausrüstung gegebenenfalls von Hersteller/Lieferant anzugeben

Reizung der Augen (Abschnitt 3.3)

2

Reizung der Augen (Abschnitt 3.3)

Reizung der Augen (Abschnitt 3.3)

2

2

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

1A, 1B, 2

Geeignete Art persönlicher Schutzausrüstung von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

1A, 1B, 2

1A, 1B, 2

Geeignete Art persönlicher Schutzausrüstung von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Geeignete Art persönlicher Schutzausrüstung von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Karzinogenität (Abschnitt 3.6)

1A, 1B, 2

Karzinogenität (Abschnitt 3.6)

Karzinogenität (Abschnitt 3.6)

1A, 1B, 2

1A, 1B, 2

Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)

1A, 1B, 2

Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)

Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)

1A, 1B, 2

1A, 1B, 2

▼M4 —————

▼M4 —————

▼M4 ————— ▼M4

▼M12

▼M12

▼M12 ▼M12

P282

Schutzhandschuhe mit Kälteisolierung und zusätzlich Gesichtsschild oder Augenschutz tragen.

Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)

Tiefgekühlt verflüssigtes Gas

 

P282

P282

Schutzhandschuhe mit Kälteisolierung und zusätzlich Gesichtsschild oder Augenschutz tragen.

Schutzhandschuhe mit Kälteisolierung und zusätzlich Gesichtsschild oder Augenschutz tragen.

Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)

Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)

Tiefgekühlt verflüssigtes Gas

Tiefgekühlt verflüssigtes Gas

 

 

P283

Schwer entflammbare oder flammhemmende Kleidung tragen.

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1

 

P283

P283

Schwer entflammbare oder flammhemmende Kleidung tragen.

Schwer entflammbare oder flammhemmende Kleidung tragen.

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1

1

 

 

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1

 

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1

1

 

 

P284

[Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen.

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2

—  Text in eckigen Klammern kann verwendet werden, wenn am Ort der Nutzung mit der Chemikalie zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, aus denen hervorgeht, welche Belüftungsart für eine sichere Benutzung zweckmäßig ist.

Ausrüstung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

P284

P284

[Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen.

[Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen.

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2

1, 2

—  Text in eckigen Klammern kann verwendet werden, wenn am Ort der Nutzung mit der Chemikalie zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, aus denen hervorgeht, welche Belüftungsart für eine sichere Benutzung zweckmäßig ist.

Ausrüstung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

—  Text in eckigen Klammern kann verwendet werden, wenn am Ort der Nutzung mit der Chemikalie zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, aus denen hervorgeht, welche Belüftungsart für eine sichere Benutzung zweckmäßig ist.

Ausrüstung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

1, 1A, 1B

▼M4 —————

▼M4 —————

▼M4 ————— ▼M4

▼M12

▼M12

▼M12 ▼M12

P231 + P232

Inhalt unter inertem Gas/… handhaben und aufbewahren.

Vor Feuchtigkeit schützen.

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist.

P231 + P232

P231 + P232

Inhalt unter inertem Gas/… handhaben und aufbewahren.

Vor Feuchtigkeit schützen.

Inhalt unter inertem Gas/… handhaben und aufbewahren.

Vor Feuchtigkeit schützen.

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

1

… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist.

… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist.

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

1

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2, 3

—  falls der Stoff oder das Gemisch leicht mit Luftfeuchtigkeit reagiert.

… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist.

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2, 3

1, 2, 3

—  falls der Stoff oder das Gemisch leicht mit Luftfeuchtigkeit reagiert.

… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist.

—  falls der Stoff oder das Gemisch leicht mit Luftfeuchtigkeit reagiert.

… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist.

▼M12 —————

▼M12 —————

▼M12 ————— ▼M12

▼B

▼B

▼B ▼B

Tabelle 6.3

Sicherheitshinweise — Reaktion

Kodierung

Sicherheitshinweise — Reaktion

Gefahrenklassen

Gefahrenkategorien

Verwendungsbedingungen

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

▼M19

P301

BEI VERSCHLUCKEN:

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

 

Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)

1, 1A, 1B, 1C

Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10)

1

P302

BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT:

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

 

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

Reizung der Haut (Abschnitt 3.2)

2

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

▼B

P303

BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar):

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

 

►C4  Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄

1A, 1B, 1C

▼M2

P304

BEI EINATMEN:

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

 

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

▼B

P305

►C4  BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: ◄

►C4  Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄

1A, 1B, 1C

 

►C4  Schwere Augenschädigung/Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄

1

►C4  Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄

2

P306

►C4  BEI KONTAKT MIT DER KLEIDUNG: ◄

►C4  Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) ◄

1

 

►C4  Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) ◄

1

▼M4 —————

▼M4

P308

BEI Exposition oder falls betroffen::

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

1A, 1B, 2

 

Karzinogenität (Abschnitt 3.6)

1A, 1B, 2

Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)

1A, 1B, 2

Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

Spezifische Zielorgan-Toxizität, einmalige Exposition (Abschnitt 3.8)

1, 2

▼M4 —————

▼M4

P310

Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen.

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

Schwere Augenschädigung/Reizung der Augen (Abschnitt 3.3)

1

Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10)

1

P311

GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

3

… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)

1, 2

▼M12

P312

Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

4

…Geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

3, 4

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

4

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

▼M2

P313

Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

2, 3

 

Augenreizung (Abschnitt 3.3)

2

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

1A, 1B, 2

Karzinogenität (Abschnitt 3.6)

1A, 1B, 2

Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)

1A, 1B, 2

Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

▼B

P314

Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)

1, 2

 

P315

Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

►C4  Gase unter Druck (Abschnitt 2.5) ◄

Tiefgekühlt verflüssigtes Gas

 

▼M12

P320

Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2

—  falls sofortige Verabreichung eines Gegengifts erforderlich ist.

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung

P321

Besondere Behandlung (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

—  falls sofortige Verabreichung eines Gegengifts erforderlich ist.

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

—  falls Sofortmaßnahmen wie Verwendung eines besonderen Reinigungsmittels empfehlenswert sind.

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

3

—  falls besondere Sofortmaßnahmen erforderlich sind.

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1, 1A, 1B, 1C

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung

Hersteller/Lieferant kann, falls zweckmäßig, ein Reinigungsmittel angeben.

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

2

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)

1

—  falls besondere Sofortmaßnahmen erforderlich sind.

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung.

▼M4 —————

▼B

P330

Mund ausspülen.

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

 

►C4  Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄

1A, 1B, 1C

P331

KEIN Erbrechen herbeiführen.

►C4  Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄

1A, 1B, 1C

 

Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10).

1

▼M19

P332

Bei Hautreizung:

Reizung der Haut (Abschnitt 3.2)

2

kann entfallen, wenn P333 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist.

▼M2

P333

Bei Hautreizung oder -ausschlag:

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

 

▼M12

P334

In kaltes Wasser tauchen [oder nassen Verband anlegen].

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

—  Text in eckigen Klammern ist bei pyrophoren Flüssigkeiten und Feststoffen zu verwenden.

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2

Nur „In kaltes Wasser tauchen“ verwenden. Text in eckigen Klammern sollte nicht verwendet werden.

▼B

P335

Lose Partikel von der Haut abbürsten.

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

 

►C4  Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄

1, 2

P336

Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben.

►C4  Gase unter Druck (Abschnitt 2.5) ◄

Tiefgekühlt verflüssigtes Gas

 

P337

Bei anhaltender Augenreizung:

►C4  Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄

2

 

P338

Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.

►C4  Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄

1A, 1B, 1C

 

►C4  Schwere Augenschädigung/Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄

1

►C4  Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄

2

▼M4

P340

Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

 

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

▼M4 —————

▼M2

P342

Bei Symptomen der Atemwege:

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

 

▼M4 —————

▼B

P351

Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.

►C4  Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄

1A, 1B, 1C

 

►C4  Schwere Augenschädigung/Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄

1

►C4  Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄

2

▼M4

P352

Mit viel Wasser/… waschen.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

…Hersteller/Lieferant kann, falls zweckmäßig, ein Reinigungsmittel angeben oder in Ausnahmefällen, wenn Wasser eindeutig ungeeignet ist, ein alternatives Mittel empfehlen.

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

2

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

▼M12

P353

Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

—  Text in eckigen Klammern ist aufzunehmen, wenn der Hersteller/Lieferant dies für die jeweilige Chemikalie für angebracht hält.

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1, 1A, 1B, 1C

▼B

P360

►C4  Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. ◄

►C4  Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) ◄

1

 

►C4  Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) ◄

1

▼M4

P361

Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

 

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

P362

Kontaminierte Kleidung ausziehen.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

4

 

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

2

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

P363

Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

 

▼M4

P364

Und vor erneutem Tragen waschen.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

 

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

2

 

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

 

▼M19

P370

Bei Brand:

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

 

Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4)

1

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)

1, 2

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2, 3

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1, 2, 3

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1, 2, 3

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3

 

P371

Bei Großbrand und großen Mengen:

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1

 

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1

 

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

4

 

▼M12

P372

Explosionsgefahr.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3 und 1.5

 

Unterklasse 1.4:

—  mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeits-gruppe S) in Transport-verpackung.

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typ A

 

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typ A

P373

KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5

 

Unterklasse 1.4

—  mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeits-gruppe S) in Transportverpackung.

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typ A

 

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typ A

▼M12 —————

▼M19

P375

Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Unterklasse 1.4:

— mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeitsgruppe S) in Transportverpackung.

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typ B

 

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typ B

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3, 4

▼B

P376

►C4  Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. ◄

►C4  Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4) ◄

1

 

▼M19

P377

Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann.

Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)

1A, 1B, 2

 

▼M12

P378

… zum Löschen … verwenden.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

—  falls Wasser die Gefahr erhöht

… Geeignetes Medium ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)

1, 2

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2, 3

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1, 2, 3

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1, 2, 3

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen B, C, D, E, F

▼M19

P380

Umgebung räumen.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

 

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B

 

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1

 

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1

 

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B

 

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3, 4

 

P381

Bei Undichtigkeit alle Zündquellen entfernen.

Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)

1A, 1B, 2

 

▼B

P390

Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.

►C4  Korrosiv gegenüber Metallen (Abschnitt 2.16) ◄

1

 

P391

Verschüttete Mengen aufnehmen.

Chronisch gewässergefährdend - akute aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1)

1

 

Chronisch gewässergefährdend - ►M2  langfristige aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1) ◄

1, 2

▼M4

P301 + P310

BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen.

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.

Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10)

1

▼M19

P301 + P312

BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

4

… Geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

▼M12 —————

▼M12

P302 + P334

BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: In kaltes Wasser tauchen oder nassen Verband anlegen.

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

 

▼M4 —————

▼M4

P302 + P352

BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/… waschen.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

…Hersteller/Lieferant kann, falls zweckmäßig, ein Reinigungsmittel angeben oder in Ausnahmefällen, wenn Wasser eindeutig ungeeignet ist, ein alternatives Mittel empfehlen.

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

2

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

▼M12 —————

▼M4

P304 + P340

BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

 

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

▼M4 —————

▼M12 —————

▼B

P306 + P360

►C4  BEI KONTAKT MIT DER KLEIDUNG: Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. ◄

►C4  Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) ◄

1

 

►C4  Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) ◄

1

▼M4

P308 + P311

BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen.

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)

1, 2

… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.

▼B

P308 + P313

►C4  BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. ◄

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

1A, 1B, 2

 

Karzinogenität (Abschnitt 3.6)

1A, 1B, 2

Reproduktiontstoxizität (Abschnitt 3.7)

1A, 1B, 2

Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

▼M4 —————

▼M12

P332 + P313

Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

2

—  kann entfallen, wenn P333 + P313 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist.

▼M2

P333 + P313

Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

 

▼M12

P336 + P315

Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben. Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)

Tiefgekühlt verflüssigtes Gas

 

▼M12 —————

▼B

P337 + P313

Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

►C4  Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄

2

 

▼M4

P342 + P311

Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen.

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.

▼M4

P361 + P364

Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

 

P362 + P364

Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

4

 

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

2

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

▼B

►C4  P370 + P376 ◄

►C4  Bei Brand: Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. ◄

►C4  Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4) ◄

1

 

▼M12

P370 + P378

Bei Brand: … zum Löschen … verwenden.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

—  falls Wasser die Gefahr erhöht.

Geeignetes Medium ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)

1, 2

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen C, D, E, F

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2, 3

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1, 2, 3

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1, 2, 3

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen C, D, E, F

▼M12

P301 + P330 + P331

BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1, 1A, 1B, 1C

 

P302 + P335 + P334

BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen [oder nassen Verband anlegen].

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

—  Text in eckigen Klammern ist bei pyrophoren Feststoffen zu verwenden.

Stoffe und Gemische, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2

—  Nur „In kaltes Wasser tauchen“ verwenden. Text in eckigen Klammern sollte nicht verwendet werden.

P303 + P361 + P353

BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

—  Text in eckigen Klammern ist aufzunehmen, wenn der Hersteller/Lieferant dies für die jeweilige Chemikalie für angebracht hält.

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1, 1A, 1B, 1C

P305 + P351 + P338

BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1, 1A, 1B, 1C

 

Schwere Augenschädigung/Reizung der Augen (Abschnitt 3.3)

1

 

Augenreizung (Abschnitt 3.3)

2

 

▼M12 —————

▼M19

P370 + P380 + P375

Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Unterklasse 1.4:

— mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeitsgruppe S) in Transportverpackung.

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3

 

P371 + P380 + P375

Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1

 

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

4

▼M12

P370 + P372 + P380 + P373

Bei Brand: Explosionsgefahr. Umgebung räumen. KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5

 

Unterklasse 1.4

—  mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeitsgruppe S) in Transportverpackung.

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typ A

 

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typ A

 

P370 + P380 + P375 + [P378]

Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. [… zum Löschen … verwenden.]

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typ B

—  Text in eckigen Klammern ist zu verwenden, falls Wasser die Gefahr erhöht.

Geeignetes Medium ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typ B

▼B

Tabelle 6.3

Sicherheitshinweise — Reaktion

Kodierung

Sicherheitshinweise — Reaktion

Gefahrenklassen

Gefahrenkategorien

Verwendungsbedingungen

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

▼M19

P301

BEI VERSCHLUCKEN:

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

 

Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)

1, 1A, 1B, 1C

Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10)

1

P302

BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT:

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

 

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

Reizung der Haut (Abschnitt 3.2)

2

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

▼B

P303

BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar):

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

 

►C4  Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄

1A, 1B, 1C

▼M2

P304

BEI EINATMEN:

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

 

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

▼B

P305

►C4  BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: ◄

►C4  Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄

1A, 1B, 1C

 

►C4  Schwere Augenschädigung/Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄

1

►C4  Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄

2

P306

►C4  BEI KONTAKT MIT DER KLEIDUNG: ◄

►C4  Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) ◄

1

 

►C4  Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) ◄

1

▼M4 —————

▼M4

P308

BEI Exposition oder falls betroffen::

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

1A, 1B, 2

 

Karzinogenität (Abschnitt 3.6)

1A, 1B, 2

Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)

1A, 1B, 2

Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

Spezifische Zielorgan-Toxizität, einmalige Exposition (Abschnitt 3.8)

1, 2

▼M4 —————

▼M4

P310

Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen.

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

Schwere Augenschädigung/Reizung der Augen (Abschnitt 3.3)

1

Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10)

1

P311

GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

3

… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)

1, 2

▼M12

P312

Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

4

…Geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

3, 4

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

4

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

▼M2

P313

Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

2, 3

 

Augenreizung (Abschnitt 3.3)

2

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

1A, 1B, 2

Karzinogenität (Abschnitt 3.6)

1A, 1B, 2

Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)

1A, 1B, 2

Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

▼B

P314

Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)

1, 2

 

P315

Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

►C4  Gase unter Druck (Abschnitt 2.5) ◄

Tiefgekühlt verflüssigtes Gas

 

▼M12

P320

Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2

—  falls sofortige Verabreichung eines Gegengifts erforderlich ist.

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung

P321

Besondere Behandlung (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

—  falls sofortige Verabreichung eines Gegengifts erforderlich ist.

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

—  falls Sofortmaßnahmen wie Verwendung eines besonderen Reinigungsmittels empfehlenswert sind.

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

3

—  falls besondere Sofortmaßnahmen erforderlich sind.

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1, 1A, 1B, 1C

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung

Hersteller/Lieferant kann, falls zweckmäßig, ein Reinigungsmittel angeben.

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

2

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)

1

—  falls besondere Sofortmaßnahmen erforderlich sind.

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung.

▼M4 —————

▼B

P330

Mund ausspülen.

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

 

►C4  Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄

1A, 1B, 1C

P331

KEIN Erbrechen herbeiführen.

►C4  Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄

1A, 1B, 1C

 

Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10).

1

▼M19

P332

Bei Hautreizung:

Reizung der Haut (Abschnitt 3.2)

2

kann entfallen, wenn P333 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist.

▼M2

P333

Bei Hautreizung oder -ausschlag:

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

 

▼M12

P334

In kaltes Wasser tauchen [oder nassen Verband anlegen].

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

—  Text in eckigen Klammern ist bei pyrophoren Flüssigkeiten und Feststoffen zu verwenden.

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2

Nur „In kaltes Wasser tauchen“ verwenden. Text in eckigen Klammern sollte nicht verwendet werden.

▼B

P335

Lose Partikel von der Haut abbürsten.

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

 

►C4  Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄

1, 2

P336

Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben.

►C4  Gase unter Druck (Abschnitt 2.5) ◄

Tiefgekühlt verflüssigtes Gas

 

P337

Bei anhaltender Augenreizung:

►C4  Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄

2

 

P338

Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.

►C4  Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄

1A, 1B, 1C

 

►C4  Schwere Augenschädigung/Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄

1

►C4  Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄

2

▼M4

P340

Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

 

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

▼M4 —————

▼M2

P342

Bei Symptomen der Atemwege:

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

 

▼M4 —————

▼B

P351

Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.

►C4  Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄

1A, 1B, 1C

 

►C4  Schwere Augenschädigung/Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄

1

►C4  Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄

2

▼M4

P352

Mit viel Wasser/… waschen.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

…Hersteller/Lieferant kann, falls zweckmäßig, ein Reinigungsmittel angeben oder in Ausnahmefällen, wenn Wasser eindeutig ungeeignet ist, ein alternatives Mittel empfehlen.

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

2

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

▼M12

P353

Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

—  Text in eckigen Klammern ist aufzunehmen, wenn der Hersteller/Lieferant dies für die jeweilige Chemikalie für angebracht hält.

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1, 1A, 1B, 1C

▼B

P360

►C4  Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. ◄

►C4  Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) ◄

1

 

►C4  Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) ◄

1

▼M4

P361

Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

 

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

P362

Kontaminierte Kleidung ausziehen.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

4

 

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

2

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

P363

Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

 

▼M4

P364

Und vor erneutem Tragen waschen.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

 

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

2

 

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

 

▼M19

P370

Bei Brand:

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

 

Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4)

1

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)

1, 2

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2, 3

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1, 2, 3

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1, 2, 3

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3

 

P371

Bei Großbrand und großen Mengen:

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1

 

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1

 

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

4

 

▼M12

P372

Explosionsgefahr.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3 und 1.5

 

Unterklasse 1.4:

—  mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeits-gruppe S) in Transport-verpackung.

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typ A

 

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typ A

P373

KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5

 

Unterklasse 1.4

—  mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeits-gruppe S) in Transportverpackung.

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typ A

 

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typ A

▼M12 —————

▼M19

P375

Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Unterklasse 1.4:

— mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeitsgruppe S) in Transportverpackung.

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typ B

 

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typ B

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3, 4

▼B

P376

►C4  Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. ◄

►C4  Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4) ◄

1

 

▼M19

P377

Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann.

Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)

1A, 1B, 2

 

▼M12

P378

… zum Löschen … verwenden.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

—  falls Wasser die Gefahr erhöht

… Geeignetes Medium ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)

1, 2

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2, 3

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1, 2, 3

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1, 2, 3

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen B, C, D, E, F

▼M19

P380

Umgebung räumen.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

 

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B

 

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1

 

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1

 

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B

 

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3, 4

 

P381

Bei Undichtigkeit alle Zündquellen entfernen.

Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)

1A, 1B, 2

 

▼B

P390

Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.

►C4  Korrosiv gegenüber Metallen (Abschnitt 2.16) ◄

1

 

P391

Verschüttete Mengen aufnehmen.

Chronisch gewässergefährdend - akute aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1)

1

 

Chronisch gewässergefährdend - ►M2  langfristige aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1) ◄

1, 2

▼M4

P301 + P310

BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen.

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.

Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10)

1

▼M19

P301 + P312

BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

4

… Geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

▼M12 —————

▼M12

P302 + P334

BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: In kaltes Wasser tauchen oder nassen Verband anlegen.

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

 

▼M4 —————

▼M4

P302 + P352

BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/… waschen.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

…Hersteller/Lieferant kann, falls zweckmäßig, ein Reinigungsmittel angeben oder in Ausnahmefällen, wenn Wasser eindeutig ungeeignet ist, ein alternatives Mittel empfehlen.

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

2

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

▼M12 —————

▼M4

P304 + P340

BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

 

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

▼M4 —————

▼M12 —————

▼B

P306 + P360

►C4  BEI KONTAKT MIT DER KLEIDUNG: Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. ◄

►C4  Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) ◄

1

 

►C4  Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) ◄

1

▼M4

P308 + P311

BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen.

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)

1, 2

… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.

▼B

P308 + P313

►C4  BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. ◄

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

1A, 1B, 2

 

Karzinogenität (Abschnitt 3.6)

1A, 1B, 2

Reproduktiontstoxizität (Abschnitt 3.7)

1A, 1B, 2

Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

▼M4 —————

▼M12

P332 + P313

Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

2

—  kann entfallen, wenn P333 + P313 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist.

▼M2

P333 + P313

Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

 

▼M12

P336 + P315

Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben. Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)

Tiefgekühlt verflüssigtes Gas

 

▼M12 —————

▼B

P337 + P313

Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

►C4  Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄

2

 

▼M4

P342 + P311

Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen.

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.

▼M4

P361 + P364

Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

 

P362 + P364

Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

4

 

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

2

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

▼B

►C4  P370 + P376 ◄

►C4  Bei Brand: Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. ◄

►C4  Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4) ◄

1

 

▼M12

P370 + P378

Bei Brand: … zum Löschen … verwenden.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

—  falls Wasser die Gefahr erhöht.

Geeignetes Medium ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)

1, 2

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen C, D, E, F

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2, 3

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1, 2, 3

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1, 2, 3

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen C, D, E, F

▼M12

P301 + P330 + P331

BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1, 1A, 1B, 1C

 

P302 + P335 + P334

BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen [oder nassen Verband anlegen].

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

—  Text in eckigen Klammern ist bei pyrophoren Feststoffen zu verwenden.

Stoffe und Gemische, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2

—  Nur „In kaltes Wasser tauchen“ verwenden. Text in eckigen Klammern sollte nicht verwendet werden.

P303 + P361 + P353

BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

—  Text in eckigen Klammern ist aufzunehmen, wenn der Hersteller/Lieferant dies für die jeweilige Chemikalie für angebracht hält.

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1, 1A, 1B, 1C

P305 + P351 + P338

BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1, 1A, 1B, 1C

 

Schwere Augenschädigung/Reizung der Augen (Abschnitt 3.3)

1

 

Augenreizung (Abschnitt 3.3)

2

 

▼M12 —————

▼M19

P370 + P380 + P375

Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Unterklasse 1.4:

— mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeitsgruppe S) in Transportverpackung.

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3

 

P371 + P380 + P375

Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1

 

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

4

▼M12

P370 + P372 + P380 + P373

Bei Brand: Explosionsgefahr. Umgebung räumen. KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5

 

Unterklasse 1.4

—  mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeitsgruppe S) in Transportverpackung.

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typ A

 

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typ A

 

P370 + P380 + P375 + [P378]

Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. [… zum Löschen … verwenden.]

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typ B

—  Text in eckigen Klammern ist zu verwenden, falls Wasser die Gefahr erhöht.

Geeignetes Medium ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typ B

▼B

Kodierung

Sicherheitshinweise — Reaktion

Gefahrenklassen

Gefahrenkategorien

Verwendungsbedingungen

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

▼M19

P301

BEI VERSCHLUCKEN:

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

 

Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)

1, 1A, 1B, 1C

Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10)

1

P302

BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT:

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

 

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

Reizung der Haut (Abschnitt 3.2)

2

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

▼B

P303

BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar):

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

 

►C4  Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄

1A, 1B, 1C

▼M2

P304

BEI EINATMEN:

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

 

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

▼B

P305

►C4  BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: ◄

►C4  Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄

1A, 1B, 1C

 

►C4  Schwere Augenschädigung/Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄

1

►C4  Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄

2

P306

►C4  BEI KONTAKT MIT DER KLEIDUNG: ◄

►C4  Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) ◄

1

 

►C4  Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) ◄

1

▼M4 —————

▼M4

P308

BEI Exposition oder falls betroffen::

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

1A, 1B, 2

 

Karzinogenität (Abschnitt 3.6)

1A, 1B, 2

Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)

1A, 1B, 2

Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

Spezifische Zielorgan-Toxizität, einmalige Exposition (Abschnitt 3.8)

1, 2

▼M4 —————

▼M4

P310

Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen.

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

Schwere Augenschädigung/Reizung der Augen (Abschnitt 3.3)

1

Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10)

1

P311

GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

3

… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)

1, 2

▼M12

P312

Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

4

…Geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

3, 4

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

4

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

▼M2

P313

Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

2, 3

 

Augenreizung (Abschnitt 3.3)

2

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

1A, 1B, 2

Karzinogenität (Abschnitt 3.6)

1A, 1B, 2

Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)

1A, 1B, 2

Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

▼B

P314

Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)

1, 2

 

P315

Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

►C4  Gase unter Druck (Abschnitt 2.5) ◄

Tiefgekühlt verflüssigtes Gas

 

▼M12

P320

Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2

—  falls sofortige Verabreichung eines Gegengifts erforderlich ist.

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung

P321

Besondere Behandlung (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

—  falls sofortige Verabreichung eines Gegengifts erforderlich ist.

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

—  falls Sofortmaßnahmen wie Verwendung eines besonderen Reinigungsmittels empfehlenswert sind.

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

3

—  falls besondere Sofortmaßnahmen erforderlich sind.

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1, 1A, 1B, 1C

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung

Hersteller/Lieferant kann, falls zweckmäßig, ein Reinigungsmittel angeben.

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

2

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)

1

—  falls besondere Sofortmaßnahmen erforderlich sind.

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung.

▼M4 —————

▼B

P330

Mund ausspülen.

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

 

►C4  Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄

1A, 1B, 1C

P331

KEIN Erbrechen herbeiführen.

►C4  Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄

1A, 1B, 1C

 

Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10).

1

▼M19

P332

Bei Hautreizung:

Reizung der Haut (Abschnitt 3.2)

2

kann entfallen, wenn P333 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist.

▼M2

P333

Bei Hautreizung oder -ausschlag:

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

 

▼M12

P334

In kaltes Wasser tauchen [oder nassen Verband anlegen].

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

—  Text in eckigen Klammern ist bei pyrophoren Flüssigkeiten und Feststoffen zu verwenden.

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2

Nur „In kaltes Wasser tauchen“ verwenden. Text in eckigen Klammern sollte nicht verwendet werden.

▼B

P335

Lose Partikel von der Haut abbürsten.

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

 

►C4  Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄

1, 2

P336

Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben.

►C4  Gase unter Druck (Abschnitt 2.5) ◄

Tiefgekühlt verflüssigtes Gas

 

P337

Bei anhaltender Augenreizung:

►C4  Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄

2

 

P338

Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.

►C4  Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄

1A, 1B, 1C

 

►C4  Schwere Augenschädigung/Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄

1

►C4  Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄

2

▼M4

P340

Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

 

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

▼M4 —————

▼M2

P342

Bei Symptomen der Atemwege:

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

 

▼M4 —————

▼B

P351

Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.

►C4  Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄

1A, 1B, 1C

 

►C4  Schwere Augenschädigung/Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄

1

►C4  Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄

2

▼M4

P352

Mit viel Wasser/… waschen.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

…Hersteller/Lieferant kann, falls zweckmäßig, ein Reinigungsmittel angeben oder in Ausnahmefällen, wenn Wasser eindeutig ungeeignet ist, ein alternatives Mittel empfehlen.

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

2

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

▼M12

P353

Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

—  Text in eckigen Klammern ist aufzunehmen, wenn der Hersteller/Lieferant dies für die jeweilige Chemikalie für angebracht hält.

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1, 1A, 1B, 1C

▼B

P360

►C4  Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. ◄

►C4  Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) ◄

1

 

►C4  Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) ◄

1

▼M4

P361

Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

 

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

P362

Kontaminierte Kleidung ausziehen.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

4

 

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

2

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

P363

Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

 

▼M4

P364

Und vor erneutem Tragen waschen.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

 

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

2

 

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

 

▼M19

P370

Bei Brand:

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

 

Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4)

1

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)

1, 2

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2, 3

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1, 2, 3

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1, 2, 3

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3

 

P371

Bei Großbrand und großen Mengen:

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1

 

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1

 

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

4

 

▼M12

P372

Explosionsgefahr.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3 und 1.5

 

Unterklasse 1.4:

—  mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeits-gruppe S) in Transport-verpackung.

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typ A

 

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typ A

P373

KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5

 

Unterklasse 1.4

—  mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeits-gruppe S) in Transportverpackung.

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typ A

 

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typ A

▼M12 —————

▼M19

P375

Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Unterklasse 1.4:

— mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeitsgruppe S) in Transportverpackung.

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typ B

 

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typ B

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3, 4

▼B

P376

►C4  Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. ◄

►C4  Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4) ◄

1

 

▼M19

P377

Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann.

Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)

1A, 1B, 2

 

▼M12

P378

… zum Löschen … verwenden.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

—  falls Wasser die Gefahr erhöht

… Geeignetes Medium ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)

1, 2

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2, 3

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1, 2, 3

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1, 2, 3

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen B, C, D, E, F

▼M19

P380

Umgebung räumen.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

 

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B

 

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1

 

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1

 

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B

 

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3, 4

 

P381

Bei Undichtigkeit alle Zündquellen entfernen.

Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)

1A, 1B, 2

 

▼B

P390

Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.

►C4  Korrosiv gegenüber Metallen (Abschnitt 2.16) ◄

1

 

P391

Verschüttete Mengen aufnehmen.

Chronisch gewässergefährdend - akute aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1)

1

 

Chronisch gewässergefährdend - ►M2  langfristige aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1) ◄

1, 2

▼M4

P301 + P310

BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen.

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.

Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10)

1

▼M19

P301 + P312

BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

4

… Geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

▼M12 —————

▼M12

P302 + P334

BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: In kaltes Wasser tauchen oder nassen Verband anlegen.

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

 

▼M4 —————

▼M4

P302 + P352

BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/… waschen.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

…Hersteller/Lieferant kann, falls zweckmäßig, ein Reinigungsmittel angeben oder in Ausnahmefällen, wenn Wasser eindeutig ungeeignet ist, ein alternatives Mittel empfehlen.

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

2

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

▼M12 —————

▼M4

P304 + P340

BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

 

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

▼M4 —————

▼M12 —————

▼B

P306 + P360

►C4  BEI KONTAKT MIT DER KLEIDUNG: Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. ◄

►C4  Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) ◄

1

 

►C4  Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) ◄

1

▼M4

P308 + P311

BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen.

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)

1, 2

… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.

▼B

P308 + P313

►C4  BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. ◄

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

1A, 1B, 2

 

Karzinogenität (Abschnitt 3.6)

1A, 1B, 2

Reproduktiontstoxizität (Abschnitt 3.7)

1A, 1B, 2

Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

▼M4 —————

▼M12

P332 + P313

Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

2

—  kann entfallen, wenn P333 + P313 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist.

▼M2

P333 + P313

Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

 

▼M12

P336 + P315

Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben. Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)

Tiefgekühlt verflüssigtes Gas

 

▼M12 —————

▼B

P337 + P313

Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

►C4  Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄

2

 

▼M4

P342 + P311

Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen.

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.

▼M4

P361 + P364

Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

 

P362 + P364

Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

4

 

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

2

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

▼B

►C4  P370 + P376 ◄

►C4  Bei Brand: Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. ◄

►C4  Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4) ◄

1

 

▼M12

P370 + P378

Bei Brand: … zum Löschen … verwenden.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

—  falls Wasser die Gefahr erhöht.

Geeignetes Medium ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)

1, 2

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen C, D, E, F

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2, 3

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1, 2, 3

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1, 2, 3

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen C, D, E, F

▼M12

P301 + P330 + P331

BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1, 1A, 1B, 1C

 

P302 + P335 + P334

BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen [oder nassen Verband anlegen].

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

—  Text in eckigen Klammern ist bei pyrophoren Feststoffen zu verwenden.

Stoffe und Gemische, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2

—  Nur „In kaltes Wasser tauchen“ verwenden. Text in eckigen Klammern sollte nicht verwendet werden.

P303 + P361 + P353

BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

—  Text in eckigen Klammern ist aufzunehmen, wenn der Hersteller/Lieferant dies für die jeweilige Chemikalie für angebracht hält.

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1, 1A, 1B, 1C

P305 + P351 + P338

BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1, 1A, 1B, 1C

 

Schwere Augenschädigung/Reizung der Augen (Abschnitt 3.3)

1

 

Augenreizung (Abschnitt 3.3)

2

 

▼M12 —————

▼M19

P370 + P380 + P375

Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Unterklasse 1.4:

— mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeitsgruppe S) in Transportverpackung.

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3

 

P371 + P380 + P375

Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1

 

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

4

▼M12

P370 + P372 + P380 + P373

Bei Brand: Explosionsgefahr. Umgebung räumen. KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5

 

Unterklasse 1.4

—  mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeitsgruppe S) in Transportverpackung.

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typ A

 

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typ A

 

P370 + P380 + P375 + [P378]

Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. [… zum Löschen … verwenden.]

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typ B

—  Text in eckigen Klammern ist zu verwenden, falls Wasser die Gefahr erhöht.

Geeignetes Medium ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typ B

▼B

Kodierung

Sicherheitshinweise — Reaktion

Gefahrenklassen

Gefahrenkategorien

Verwendungsbedingungen

Kodierung

Kodierung

Sicherheitshinweise — Reaktion

Sicherheitshinweise — Reaktion

Gefahrenklassen

Gefahrenklassen

Gefahrenkategorien

Gefahrenkategorien

Verwendungsbedingungen

Verwendungsbedingungen

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

(1)

(1)

(2)

(2)

(3)

(3)

(4)

(4)

(5)

(5)

▼M19

▼M19

▼M19 ▼M19

P301

BEI VERSCHLUCKEN:

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

 

P301

P301

BEI VERSCHLUCKEN:

BEI VERSCHLUCKEN:

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

1, 2, 3, 4

 

 

Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)

1, 1A, 1B, 1C

Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)

Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)

1, 1A, 1B, 1C

1, 1A, 1B, 1C

Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10)

1

Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10)

Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10)

1

1

P302

BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT:

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

 

P302

P302

BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT:

BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT:

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

1

 

 

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

1

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2

1, 2

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

1, 2, 3, 4

Reizung der Haut (Abschnitt 3.2)

2

Reizung der Haut (Abschnitt 3.2)

Reizung der Haut (Abschnitt 3.2)

2

2

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

1, 1A, 1B

▼B

▼B

▼B ▼B

P303

BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar):

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

 

P303

P303

BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar):

BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar):

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

1, 2, 3

 

 

►C4  Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄

1A, 1B, 1C

►C4  Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄

►C4  Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄ ►C4 ►C4 ►C4  ◄

1A, 1B, 1C

1A, 1B, 1C

▼M2

▼M2

▼M2 ▼M2

P304

BEI EINATMEN:

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

 

P304

P304

BEI EINATMEN:

BEI EINATMEN:

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

1, 2, 3, 4

 

 

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

1A, 1B, 1C

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

1, 1A, 1B

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

3

▼B

▼B

▼B ▼B

P305

►C4  BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: ◄

►C4  Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄

1A, 1B, 1C

 

P305

P305

►C4  BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: ◄

►C4  BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: ◄ ►C4 ►C4 ►C4  ◄

►C4  Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄

►C4  Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄ ►C4 ►C4 ►C4  ◄

1A, 1B, 1C

1A, 1B, 1C

 

 

►C4  Schwere Augenschädigung/Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄

1

►C4  Schwere Augenschädigung/Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄

►C4  Schwere Augenschädigung/Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄ ►C4 ►C4 ►C4  ◄

1

1

►C4  Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄

2

►C4  Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄

►C4  Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄ ►C4 ►C4 ►C4  ◄

2

2

P306

►C4  BEI KONTAKT MIT DER KLEIDUNG: ◄

►C4  Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) ◄

1

 

P306

P306

►C4  BEI KONTAKT MIT DER KLEIDUNG: ◄

►C4  BEI KONTAKT MIT DER KLEIDUNG: ◄ ►C4 ►C4 ►C4  ◄

►C4  Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) ◄

►C4  Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) ◄ ►C4 ►C4 ►C4  ◄

1

1

 

 

►C4  Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) ◄

1

►C4  Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) ◄

►C4  Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) ◄ ►C4 ►C4 ►C4  ◄

1

1

▼M4 —————

▼M4 —————

▼M4 ————— ▼M4

▼M4

▼M4

▼M4 ▼M4

P308

BEI Exposition oder falls betroffen::

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

1A, 1B, 2

 

P308

P308

BEI Exposition oder falls betroffen::

BEI Exposition oder falls betroffen::

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

1A, 1B, 2

1A, 1B, 2

 

 

Karzinogenität (Abschnitt 3.6)

1A, 1B, 2

Karzinogenität (Abschnitt 3.6)

Karzinogenität (Abschnitt 3.6)

1A, 1B, 2

1A, 1B, 2

Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)

1A, 1B, 2

Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)

Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)

1A, 1B, 2

1A, 1B, 2

Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

Zusatzkategorie

Spezifische Zielorgan-Toxizität, einmalige Exposition (Abschnitt 3.8)

1, 2

Spezifische Zielorgan-Toxizität, einmalige Exposition (Abschnitt 3.8)

Spezifische Zielorgan-Toxizität, einmalige Exposition (Abschnitt 3.8)

1, 2

1, 2

▼M4 —————

▼M4 —————

▼M4 ————— ▼M4

▼M4

▼M4

▼M4 ▼M4

P310

Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen.

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.

P310

P310

Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen.

Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen.

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

1, 2, 3

… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.

… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2

1, 2

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2

1, 2

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

1A, 1B, 1C

Schwere Augenschädigung/Reizung der Augen (Abschnitt 3.3)

1

Schwere Augenschädigung/Reizung der Augen (Abschnitt 3.3)

Schwere Augenschädigung/Reizung der Augen (Abschnitt 3.3)

1

1

Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10)

1

Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10)

Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10)

1

1

P311

GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

3

… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.

P311

P311

GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.

GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

3

3

… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.

… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

1, 1A, 1B

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)

1, 2

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)

1, 2

1, 2

▼M12

▼M12

▼M12 ▼M12

P312

Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

4

…Geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

P312

P312

Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.

Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

4

4

…Geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

…Geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

3, 4

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

3, 4

3, 4

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

4

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

4

4

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

3

▼M2

▼M2

▼M2 ▼M2

P313

Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

2, 3

 

P313

P313

Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

2, 3

2, 3

 

 

Augenreizung (Abschnitt 3.3)

2

Augenreizung (Abschnitt 3.3)

Augenreizung (Abschnitt 3.3)

2

2

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

1, 1A, 1B

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

1A, 1B, 2

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

1A, 1B, 2

1A, 1B, 2

Karzinogenität (Abschnitt 3.6)

1A, 1B, 2

Karzinogenität (Abschnitt 3.6)

Karzinogenität (Abschnitt 3.6)

1A, 1B, 2

1A, 1B, 2

Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)

1A, 1B, 2

Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)

Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)

1A, 1B, 2

1A, 1B, 2

Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

Zusatzkategorie

▼B

▼B

▼B ▼B

P314

Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)

1, 2

 

P314

P314

Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)

Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)

1, 2

1, 2

 

 

P315

Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

►C4  Gase unter Druck (Abschnitt 2.5) ◄

Tiefgekühlt verflüssigtes Gas

 

P315

P315

Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

►C4  Gase unter Druck (Abschnitt 2.5) ◄

►C4  Gase unter Druck (Abschnitt 2.5) ◄ ►C4 ►C4 ►C4  ◄

Tiefgekühlt verflüssigtes Gas

Tiefgekühlt verflüssigtes Gas

 

 

▼M12

▼M12

▼M12 ▼M12

P320

Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2

—  falls sofortige Verabreichung eines Gegengifts erforderlich ist.

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung

P320

P320

Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).

Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2

1, 2

—  falls sofortige Verabreichung eines Gegengifts erforderlich ist.

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung

—  falls sofortige Verabreichung eines Gegengifts erforderlich ist.

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung

P321

Besondere Behandlung (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

—  falls sofortige Verabreichung eines Gegengifts erforderlich ist.

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung

P321

P321

Besondere Behandlung (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).

Besondere Behandlung (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

1, 2, 3

—  falls sofortige Verabreichung eines Gegengifts erforderlich ist.

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung

—  falls sofortige Verabreichung eines Gegengifts erforderlich ist.

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

—  falls Sofortmaßnahmen wie Verwendung eines besonderen Reinigungsmittels empfehlenswert sind.

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

1, 2, 3, 4

—  falls Sofortmaßnahmen wie Verwendung eines besonderen Reinigungsmittels empfehlenswert sind.

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung

—  falls Sofortmaßnahmen wie Verwendung eines besonderen Reinigungsmittels empfehlenswert sind.

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

3

—  falls besondere Sofortmaßnahmen erforderlich sind.

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

3

3

—  falls besondere Sofortmaßnahmen erforderlich sind.

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung

—  falls besondere Sofortmaßnahmen erforderlich sind.

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1, 1A, 1B, 1C

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung

Hersteller/Lieferant kann, falls zweckmäßig, ein Reinigungsmittel angeben.

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1, 1A, 1B, 1C

1, 1A, 1B, 1C

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung

Hersteller/Lieferant kann, falls zweckmäßig, ein Reinigungsmittel angeben.

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung

Hersteller/Lieferant kann, falls zweckmäßig, ein Reinigungsmittel angeben.

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

2

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

2

2

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

1, 1A, 1B

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)

1

—  falls besondere Sofortmaßnahmen erforderlich sind.

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung.

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)

1

1

—  falls besondere Sofortmaßnahmen erforderlich sind.

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung.

—  falls besondere Sofortmaßnahmen erforderlich sind.

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung.

▼M4 —————

▼M4 —————

▼M4 ————— ▼M4

▼B

▼B

▼B ▼B

P330

Mund ausspülen.

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

 

P330

P330

Mund ausspülen.

Mund ausspülen.

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

1, 2, 3, 4

 

 

►C4  Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄

1A, 1B, 1C

►C4  Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄

►C4  Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄ ►C4 ►C4 ►C4  ◄

1A, 1B, 1C

1A, 1B, 1C

P331

KEIN Erbrechen herbeiführen.

►C4  Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄

1A, 1B, 1C

 

P331

P331

KEIN Erbrechen herbeiführen.

KEIN Erbrechen herbeiführen.

►C4  Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄

►C4  Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄ ►C4 ►C4 ►C4  ◄

1A, 1B, 1C

1A, 1B, 1C

 

 

Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10).

1

Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10).

Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10).

1

1

▼M19

▼M19

▼M19 ▼M19

P332

Bei Hautreizung:

Reizung der Haut (Abschnitt 3.2)

2

kann entfallen, wenn P333 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist.

P332

P332

Bei Hautreizung:

Bei Hautreizung:

Reizung der Haut (Abschnitt 3.2)

Reizung der Haut (Abschnitt 3.2)

2

2

kann entfallen, wenn P333 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist.

kann entfallen, wenn P333 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist.

▼M2

▼M2

▼M2 ▼M2

P333

Bei Hautreizung oder -ausschlag:

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

 

P333

P333

Bei Hautreizung oder -ausschlag:

Bei Hautreizung oder -ausschlag:

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

1, 1A, 1B

 

 

▼M12

▼M12

▼M12 ▼M12

P334

In kaltes Wasser tauchen [oder nassen Verband anlegen].

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

—  Text in eckigen Klammern ist bei pyrophoren Flüssigkeiten und Feststoffen zu verwenden.

P334

P334

In kaltes Wasser tauchen [oder nassen Verband anlegen].

In kaltes Wasser tauchen [oder nassen Verband anlegen].

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

1

—  Text in eckigen Klammern ist bei pyrophoren Flüssigkeiten und Feststoffen zu verwenden.

—  Text in eckigen Klammern ist bei pyrophoren Flüssigkeiten und Feststoffen zu verwenden.

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

1

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2

Nur „In kaltes Wasser tauchen“ verwenden. Text in eckigen Klammern sollte nicht verwendet werden.

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2

1, 2

Nur „In kaltes Wasser tauchen“ verwenden. Text in eckigen Klammern sollte nicht verwendet werden.

Nur „In kaltes Wasser tauchen“ verwenden. Text in eckigen Klammern sollte nicht verwendet werden.

▼B

▼B

▼B ▼B

P335

Lose Partikel von der Haut abbürsten.

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

 

P335

P335

Lose Partikel von der Haut abbürsten.

Lose Partikel von der Haut abbürsten.

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

1

 

 

►C4  Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄

1, 2

►C4  Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄

►C4  Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄ ►C4 ►C4 ►C4  ◄

1, 2

1, 2

P336

Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben.

►C4  Gase unter Druck (Abschnitt 2.5) ◄

Tiefgekühlt verflüssigtes Gas

 

P336

P336

Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben.

Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben.

►C4  Gase unter Druck (Abschnitt 2.5) ◄

►C4  Gase unter Druck (Abschnitt 2.5) ◄ ►C4 ►C4 ►C4  ◄

Tiefgekühlt verflüssigtes Gas

Tiefgekühlt verflüssigtes Gas

 

 

P337

Bei anhaltender Augenreizung:

►C4  Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄

2

 

P337

P337

Bei anhaltender Augenreizung:

Bei anhaltender Augenreizung:

►C4  Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄

►C4  Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄ ►C4 ►C4 ►C4  ◄

2

2

 

 

P338

Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.

►C4  Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄

1A, 1B, 1C

 

P338

P338

Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.

Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.

►C4  Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄

►C4  Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄ ►C4 ►C4 ►C4  ◄

1A, 1B, 1C

1A, 1B, 1C

 

 

►C4  Schwere Augenschädigung/Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄

1

►C4  Schwere Augenschädigung/Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄

►C4  Schwere Augenschädigung/Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄ ►C4 ►C4 ►C4  ◄

1

1

►C4  Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄

2

►C4  Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄

►C4  Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄ ►C4 ►C4 ►C4  ◄

2

2

▼M4

▼M4

▼M4 ▼M4

P340

Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

 

P340

P340

Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.

Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

1, 2, 3, 4

 

 

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

1A, 1B, 1C

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

1, 1A, 1B

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

3

▼M4 —————

▼M4 —————

▼M4 ————— ▼M4

▼M2

▼M2

▼M2 ▼M2

P342

Bei Symptomen der Atemwege:

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

 

P342

P342

Bei Symptomen der Atemwege:

Bei Symptomen der Atemwege:

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

1, 1A, 1B

 

 

▼M4 —————

▼M4 —————

▼M4 ————— ▼M4

▼B

▼B

▼B ▼B

P351

Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.

►C4  Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄

1A, 1B, 1C

 

P351

P351

Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.

Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.

►C4  Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄

►C4  Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄ ►C4 ►C4 ►C4  ◄

1A, 1B, 1C

1A, 1B, 1C

 

 

►C4  Schwere Augenschädigung/Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄

1

►C4  Schwere Augenschädigung/Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄

►C4  Schwere Augenschädigung/Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄ ►C4 ►C4 ►C4  ◄

1

1

►C4  Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄

2

►C4  Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄

►C4  Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄ ►C4 ►C4 ►C4  ◄

2

2

▼M4

▼M4

▼M4 ▼M4

P352

Mit viel Wasser/… waschen.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

…Hersteller/Lieferant kann, falls zweckmäßig, ein Reinigungsmittel angeben oder in Ausnahmefällen, wenn Wasser eindeutig ungeeignet ist, ein alternatives Mittel empfehlen.

P352

P352

Mit viel Wasser/… waschen.

Mit viel Wasser/… waschen.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

1, 2, 3, 4

…Hersteller/Lieferant kann, falls zweckmäßig, ein Reinigungsmittel angeben oder in Ausnahmefällen, wenn Wasser eindeutig ungeeignet ist, ein alternatives Mittel empfehlen.

…Hersteller/Lieferant kann, falls zweckmäßig, ein Reinigungsmittel angeben oder in Ausnahmefällen, wenn Wasser eindeutig ungeeignet ist, ein alternatives Mittel empfehlen.

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

2

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

2

2

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

1, 1A, 1B

▼M12

▼M12

▼M12 ▼M12

P353

Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

—  Text in eckigen Klammern ist aufzunehmen, wenn der Hersteller/Lieferant dies für die jeweilige Chemikalie für angebracht hält.

P353

P353

Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].

Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

1, 2, 3

—  Text in eckigen Klammern ist aufzunehmen, wenn der Hersteller/Lieferant dies für die jeweilige Chemikalie für angebracht hält.

—  Text in eckigen Klammern ist aufzunehmen, wenn der Hersteller/Lieferant dies für die jeweilige Chemikalie für angebracht hält.

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1, 1A, 1B, 1C

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1, 1A, 1B, 1C

1, 1A, 1B, 1C

▼B

▼B

▼B ▼B

P360

►C4  Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. ◄

►C4  Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) ◄

1

 

P360

P360

►C4  Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. ◄

►C4  Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. ◄ ►C4 ►C4 ►C4  ◄

►C4  Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) ◄

►C4  Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) ◄ ►C4 ►C4 ►C4  ◄

1

1

 

 

►C4  Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) ◄

1

►C4  Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) ◄

►C4  Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) ◄ ►C4 ►C4 ►C4  ◄

1

1

▼M4

▼M4

▼M4 ▼M4

P361

Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

 

P361

P361

Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.

Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

1, 2, 3

 

 

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

1, 2, 3

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

1A, 1B, 1C

P362

Kontaminierte Kleidung ausziehen.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

4

 

P362

P362

Kontaminierte Kleidung ausziehen.

Kontaminierte Kleidung ausziehen.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

4

4

 

 

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

2

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

2

2

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

1, 1A, 1B

P363

Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

 

P363

P363

Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.

Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

1A, 1B, 1C

 

 

▼M4

▼M4

▼M4 ▼M4

P364

Und vor erneutem Tragen waschen.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

 

P364

P364

Und vor erneutem Tragen waschen.

Und vor erneutem Tragen waschen.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

1, 2, 3, 4

 

 

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

2

 

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

2

2

 

 

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

 

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

1, 1A, 1B

 

 

▼M19

▼M19

▼M19 ▼M19

P370

Bei Brand:

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

 

P370

P370

Bei Brand:

Bei Brand:

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

 

 

Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4)

1

Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4)

Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4)

1

1

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

1, 2, 3

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)

1, 2

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)

1, 2

1, 2

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

Typen A, B, C, D, E, F

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

1

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

1

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2, 3

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2, 3

1, 2, 3

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1, 2, 3

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1, 2, 3

1, 2, 3

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1, 2, 3

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1, 2, 3

1, 2, 3

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

Typen A, B, C, D, E, F

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3

 

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3

1, 2, 3

 

 

P371

Bei Großbrand und großen Mengen:

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1

 

P371

P371

Bei Großbrand und großen Mengen:

Bei Großbrand und großen Mengen:

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1

1

 

 

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1

 

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1

1

 

 

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

4

 

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

4

4

 

 

▼M12

▼M12

▼M12 ▼M12

P372

Explosionsgefahr.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3 und 1.5

 

P372

P372

Explosionsgefahr.

Explosionsgefahr.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3 und 1.5

Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3 und 1.5

 

 

Unterklasse 1.4:

—  mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeits-gruppe S) in Transport-verpackung.

Unterklasse 1.4:

Unterklasse 1.4:

—  mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeits-gruppe S) in Transport-verpackung.

—  mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeits-gruppe S) in Transport-verpackung.

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typ A

 

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typ A

Typ A

 

 

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typ A

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typ A

Typ A

P373

KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5

 

P373

P373

KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht.

KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5

instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5

 

 

Unterklasse 1.4

—  mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeits-gruppe S) in Transportverpackung.

Unterklasse 1.4

Unterklasse 1.4

—  mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeits-gruppe S) in Transportverpackung.

—  mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeits-gruppe S) in Transportverpackung.

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typ A

 

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typ A

Typ A

 

 

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typ A

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typ A

Typ A

▼M12 —————

▼M12 —————

▼M12 ————— ▼M12

▼M19

▼M19

▼M19 ▼M19

P375

Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Unterklasse 1.4:

— mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeitsgruppe S) in Transportverpackung.

P375

P375

Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.

Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Unterklasse 1.4:

Unterklasse 1.4:

— mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeitsgruppe S) in Transportverpackung.

— mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeitsgruppe S) in Transportverpackung.

— mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeitsgruppe S) in Transportverpackung.

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typ B

 

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typ B

Typ B

 

 

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1

1

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1

1

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typ B

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typ B

Typ B

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3, 4

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3, 4

1, 2, 3, 4

▼B

▼B

▼B ▼B

P376

►C4  Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. ◄

►C4  Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4) ◄

1

 

P376

P376

►C4  Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. ◄

►C4  Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. ◄ ►C4 ►C4 ►C4  ◄

►C4  Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4) ◄

►C4  Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4) ◄ ►C4 ►C4 ►C4  ◄

1

1

 

 

▼M19

▼M19

▼M19 ▼M19

P377

Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann.

Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)

1A, 1B, 2

 

P377

P377

Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann.

Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann.

Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)

Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)

1A, 1B, 2

1A, 1B, 2

 

 

▼M12

▼M12

▼M12 ▼M12

P378

… zum Löschen … verwenden.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

—  falls Wasser die Gefahr erhöht

… Geeignetes Medium ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

P378

P378

… zum Löschen … verwenden.

… zum Löschen … verwenden.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

1, 2, 3

—  falls Wasser die Gefahr erhöht

… Geeignetes Medium ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

—  falls Wasser die Gefahr erhöht

… Geeignetes Medium ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)

1, 2

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)

1, 2

1, 2

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

Typen A, B, C, D, E, F

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

1

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

1

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2, 3

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2, 3

1, 2, 3

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1, 2, 3

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1, 2, 3

1, 2, 3

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1, 2, 3

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1, 2, 3

1, 2, 3

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen B, C, D, E, F

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen B, C, D, E, F

Typen B, C, D, E, F

▼M19

▼M19

▼M19 ▼M19

P380

Umgebung räumen.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

 

P380

P380

Umgebung räumen.

Umgebung räumen.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

 

 

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B

 

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B

Typen A, B

 

 

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1

 

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1

1

 

 

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1

 

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1

1

 

 

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B

 

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B

Typen A, B

 

 

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3, 4

 

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3, 4

1, 2, 3, 4

 

 

P381

Bei Undichtigkeit alle Zündquellen entfernen.

Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)

1A, 1B, 2

 

P381

P381

Bei Undichtigkeit alle Zündquellen entfernen.

Bei Undichtigkeit alle Zündquellen entfernen.

Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)

Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)

1A, 1B, 2

1A, 1B, 2

 

 

▼B

▼B

▼B ▼B

P390

Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.

►C4  Korrosiv gegenüber Metallen (Abschnitt 2.16) ◄

1

 

P390

P390

Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.

Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.

►C4  Korrosiv gegenüber Metallen (Abschnitt 2.16) ◄

►C4  Korrosiv gegenüber Metallen (Abschnitt 2.16) ◄ ►C4 ►C4 ►C4  ◄

1

1

 

 

P391

Verschüttete Mengen aufnehmen.

Chronisch gewässergefährdend - akute aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1)

1

 

P391

P391

Verschüttete Mengen aufnehmen.

Verschüttete Mengen aufnehmen.

Chronisch gewässergefährdend - akute aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1)

Chronisch gewässergefährdend - akute aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1)

1

1

 

 

Chronisch gewässergefährdend - ►M2  langfristige aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1) ◄

1, 2

Chronisch gewässergefährdend - ►M2  langfristige aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1) ◄

Chronisch gewässergefährdend - ►M2  langfristige aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1) ◄ ►M2 ►M2 ►M2  ◄

1, 2

1, 2

▼M4

▼M4

▼M4 ▼M4

P301 + P310

BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen.

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.

P301 + P310

P301 + P310

BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen.

BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen.

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

1, 2, 3

… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.

… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.

Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10)

1

Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10)

Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10)

1

1

▼M19

▼M19

▼M19 ▼M19

P301 + P312

BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

4

… Geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

P301 + P312

P301 + P312

BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.

BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

4

4

… Geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

… Geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

▼M12 —————

▼M12 —————

▼M12 ————— ▼M12

▼M12

▼M12

▼M12 ▼M12

P302 + P334

BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: In kaltes Wasser tauchen oder nassen Verband anlegen.

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

 

P302 + P334

P302 + P334

BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: In kaltes Wasser tauchen oder nassen Verband anlegen.

BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: In kaltes Wasser tauchen oder nassen Verband anlegen.

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

1

 

 

▼M4 —————

▼M4 —————

▼M4 ————— ▼M4

▼M4

▼M4

▼M4 ▼M4

P302 + P352

BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/… waschen.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

…Hersteller/Lieferant kann, falls zweckmäßig, ein Reinigungsmittel angeben oder in Ausnahmefällen, wenn Wasser eindeutig ungeeignet ist, ein alternatives Mittel empfehlen.

P302 + P352

P302 + P352

BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/… waschen.

BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/… waschen.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

1, 2, 3, 4

…Hersteller/Lieferant kann, falls zweckmäßig, ein Reinigungsmittel angeben oder in Ausnahmefällen, wenn Wasser eindeutig ungeeignet ist, ein alternatives Mittel empfehlen.

…Hersteller/Lieferant kann, falls zweckmäßig, ein Reinigungsmittel angeben oder in Ausnahmefällen, wenn Wasser eindeutig ungeeignet ist, ein alternatives Mittel empfehlen.

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

2

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

2

2

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

1, 1A, 1B

▼M12 —————

▼M12 —————

▼M12 ————— ▼M12

▼M4

▼M4

▼M4 ▼M4

P304 + P340

BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

 

P304 + P340

P304 + P340

BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.

BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

1, 2, 3, 4

 

 

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

1A, 1B, 1C

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

1, 1A, 1B

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

3

▼M4 —————

▼M4 —————

▼M4 ————— ▼M4

▼M12 —————

▼M12 —————

▼M12 ————— ▼M12

▼B

▼B

▼B ▼B

P306 + P360

►C4  BEI KONTAKT MIT DER KLEIDUNG: Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. ◄

►C4  Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) ◄

1

 

P306 + P360

P306 + P360

►C4  BEI KONTAKT MIT DER KLEIDUNG: Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. ◄

►C4  BEI KONTAKT MIT DER KLEIDUNG: Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. ◄ ►C4 ►C4 ►C4  ◄

►C4  Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) ◄

►C4  Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) ◄ ►C4 ►C4 ►C4  ◄

1

1

 

 

►C4  Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) ◄

1

►C4  Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) ◄

►C4  Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) ◄ ►C4 ►C4 ►C4  ◄

1

1

▼M4

▼M4

▼M4 ▼M4

P308 + P311

BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen.

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)

1, 2

… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.

P308 + P311

P308 + P311

BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen.

BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen.

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)

1, 2

1, 2

… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.

… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.

▼B

▼B

▼B ▼B

P308 + P313

►C4  BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. ◄

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

1A, 1B, 2

 

P308 + P313

P308 + P313

►C4  BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. ◄

►C4  BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. ◄ ►C4 ►C4 ►C4  ◄

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

1A, 1B, 2

1A, 1B, 2

 

 

Karzinogenität (Abschnitt 3.6)

1A, 1B, 2

Karzinogenität (Abschnitt 3.6)

Karzinogenität (Abschnitt 3.6)

1A, 1B, 2

1A, 1B, 2

Reproduktiontstoxizität (Abschnitt 3.7)

1A, 1B, 2

Reproduktiontstoxizität (Abschnitt 3.7)

Reproduktiontstoxizität (Abschnitt 3.7)

1A, 1B, 2

1A, 1B, 2

Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

Zusatzkategorie

▼M4 —————

▼M4 —————

▼M4 ————— ▼M4

▼M12

▼M12

▼M12 ▼M12

P332 + P313

Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

2

—  kann entfallen, wenn P333 + P313 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist.

P332 + P313

P332 + P313

Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

2

2

—  kann entfallen, wenn P333 + P313 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist.

—  kann entfallen, wenn P333 + P313 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist.

▼M2

▼M2

▼M2 ▼M2

P333 + P313

Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

 

P333 + P313

P333 + P313

Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

1, 1A, 1B

 

 

▼M12

▼M12

▼M12 ▼M12

P336 + P315

Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben. Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)

Tiefgekühlt verflüssigtes Gas

 

P336 + P315

P336 + P315

Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben. Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben. Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)

Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)

Tiefgekühlt verflüssigtes Gas

Tiefgekühlt verflüssigtes Gas

 

 

▼M12 —————

▼M12 —————

▼M12 ————— ▼M12

▼B

▼B

▼B ▼B

P337 + P313

Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

►C4  Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄

2

 

P337 + P313

P337 + P313

Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

►C4  Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄

►C4  Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄ ►C4 ►C4 ►C4  ◄

2

2

 

 

▼M4

▼M4

▼M4 ▼M4

P342 + P311

Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen.

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.

P342 + P311

P342 + P311

Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen.

Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen.

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

1, 1A, 1B

… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.

… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.

▼M4

▼M4

▼M4 ▼M4

P361 + P364

Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

 

P361 + P364

P361 + P364

Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.

Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

1, 2, 3

 

 

P362 + P364

Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

4

 

P362 + P364

P362 + P364

Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.

Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

4

4

 

 

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

2

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

2

2

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

1, 1A, 1B

▼B

▼B

▼B ▼B

►C4  P370 + P376 ◄

►C4  Bei Brand: Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. ◄

►C4  Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4) ◄

1

 

►C4  P370 + P376 ◄

►C4  P370 + P376 ◄ ►C4 ►C4 ►C4  ◄

►C4  Bei Brand: Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. ◄

►C4  Bei Brand: Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. ◄ ►C4 ►C4 ►C4  ◄

►C4  Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4) ◄

►C4  Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4) ◄ ►C4 ►C4 ►C4  ◄

1

1

 

 

▼M12

▼M12

▼M12 ▼M12

P370 + P378

Bei Brand: … zum Löschen … verwenden.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

—  falls Wasser die Gefahr erhöht.

Geeignetes Medium ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

P370 + P378

P370 + P378

Bei Brand: … zum Löschen … verwenden.

Bei Brand: … zum Löschen … verwenden.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

1, 2, 3

—  falls Wasser die Gefahr erhöht.

Geeignetes Medium ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

—  falls Wasser die Gefahr erhöht.

Geeignetes Medium ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)

1, 2

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)

1, 2

1, 2

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen C, D, E, F

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen C, D, E, F

Typen C, D, E, F

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

1

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

1

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2, 3

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2, 3

1, 2, 3

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1, 2, 3

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1, 2, 3

1, 2, 3

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1, 2, 3

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1, 2, 3

1, 2, 3

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen C, D, E, F

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen C, D, E, F

Typen C, D, E, F

▼M12

▼M12

▼M12 ▼M12

P301 + P330 + P331

BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1, 1A, 1B, 1C

 

P301 + P330 + P331

P301 + P330 + P331

BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.

BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1, 1A, 1B, 1C

1, 1A, 1B, 1C

 

 

P302 + P335 + P334

BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen [oder nassen Verband anlegen].

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

—  Text in eckigen Klammern ist bei pyrophoren Feststoffen zu verwenden.

P302 + P335 + P334

P302 + P335 + P334

BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen [oder nassen Verband anlegen].

BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen [oder nassen Verband anlegen].

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

1

—  Text in eckigen Klammern ist bei pyrophoren Feststoffen zu verwenden.

—  Text in eckigen Klammern ist bei pyrophoren Feststoffen zu verwenden.

Stoffe und Gemische, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2

—  Nur „In kaltes Wasser tauchen“ verwenden. Text in eckigen Klammern sollte nicht verwendet werden.

Stoffe und Gemische, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

Stoffe und Gemische, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2

1, 2

—  Nur „In kaltes Wasser tauchen“ verwenden. Text in eckigen Klammern sollte nicht verwendet werden.

—  Nur „In kaltes Wasser tauchen“ verwenden. Text in eckigen Klammern sollte nicht verwendet werden.

P303 + P361 + P353

BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

—  Text in eckigen Klammern ist aufzunehmen, wenn der Hersteller/Lieferant dies für die jeweilige Chemikalie für angebracht hält.

P303 + P361 + P353

P303 + P361 + P353

BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].

BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

1, 2, 3

—  Text in eckigen Klammern ist aufzunehmen, wenn der Hersteller/Lieferant dies für die jeweilige Chemikalie für angebracht hält.

—  Text in eckigen Klammern ist aufzunehmen, wenn der Hersteller/Lieferant dies für die jeweilige Chemikalie für angebracht hält.

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1, 1A, 1B, 1C

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1, 1A, 1B, 1C

1, 1A, 1B, 1C

P305 + P351 + P338

BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1, 1A, 1B, 1C

 

P305 + P351 + P338

P305 + P351 + P338

BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1, 1A, 1B, 1C

1, 1A, 1B, 1C

 

 

Schwere Augenschädigung/Reizung der Augen (Abschnitt 3.3)

1

 

Schwere Augenschädigung/Reizung der Augen (Abschnitt 3.3)

Schwere Augenschädigung/Reizung der Augen (Abschnitt 3.3)

1

1

 

 

Augenreizung (Abschnitt 3.3)

2

 

Augenreizung (Abschnitt 3.3)

Augenreizung (Abschnitt 3.3)

2

2

 

 

▼M12 —————

▼M12 —————

▼M12 ————— ▼M12

▼M19

▼M19

▼M19 ▼M19

P370 + P380 + P375

Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Unterklasse 1.4:

— mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeitsgruppe S) in Transportverpackung.

P370 + P380 + P375

P370 + P380 + P375

Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.

Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Unterklasse 1.4:

Unterklasse 1.4:

— mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeitsgruppe S) in Transportverpackung.

— mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeitsgruppe S) in Transportverpackung.

— mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeitsgruppe S) in Transportverpackung.

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3

 

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3

1, 2, 3

 

 

P371 + P380 + P375

Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1

 

P371 + P380 + P375

P371 + P380 + P375

Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.

Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1

1

 

 

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1

1

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

4

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

4

4

▼M12

▼M12

▼M12 ▼M12

P370 + P372 + P380 + P373

Bei Brand: Explosionsgefahr. Umgebung räumen. KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5

 

P370 + P372 + P380 + P373

P370 + P372 + P380 + P373

Bei Brand: Explosionsgefahr. Umgebung räumen. KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht.

Bei Brand: Explosionsgefahr. Umgebung räumen. KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5

Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5

 

 

Unterklasse 1.4

—  mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeitsgruppe S) in Transportverpackung.

Unterklasse 1.4

Unterklasse 1.4

—  mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeitsgruppe S) in Transportverpackung.

—  mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeitsgruppe S) in Transportverpackung.

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typ A

 

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typ A

Typ A

 

 

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typ A

 

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typ A

Typ A

 

 

P370 + P380 + P375 + [P378]

Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. [… zum Löschen … verwenden.]

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typ B

—  Text in eckigen Klammern ist zu verwenden, falls Wasser die Gefahr erhöht.

Geeignetes Medium ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

P370 + P380 + P375 + [P378]

P370 + P380 + P375 + [P378]

Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. [… zum Löschen … verwenden.]

Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. [… zum Löschen … verwenden.]

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typ B

Typ B

—  Text in eckigen Klammern ist zu verwenden, falls Wasser die Gefahr erhöht.

Geeignetes Medium ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

—  Text in eckigen Klammern ist zu verwenden, falls Wasser die Gefahr erhöht.

Geeignetes Medium ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typ B

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typ B

Typ B

▼B

▼B

▼B ▼B

Tabelle 6.4

Sicherheitshinweise — Lagerung

Kodie-rung

Sicherheitshinweise — Aufbewahrung

Gefahrenklassen

Gefahrenkategorien

Verwendungsbedingungen

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

▼M19

P401

Aufbewahren gemäß …

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

… Hersteller/Lieferant gibt geeignete Informationsquellen gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften an.

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3, 4

▼B

P402

An einem trockenen Ort aufbewahren.

►C4  Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄

1, 2, 3

 

▼M19

P403

An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.

Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)

1A, 1B, 2

 

Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4)

1

Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)

verdichtetes Gas

verflüssigtes Gas

tiefgekühlt verflüssigtes Gas

gelöstes Gas

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

— für entzündbare Flüssigkeiten der Kategorie 1 und andere entzündbare Flüssigkeiten, die flüchtig sind und explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können.

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

— ausgenommen unter Temperaturkontrolle stehende selbstzersetzliche Stoffe und Gemische und organische Peroxide, da es zu Kondensation und anschließendem Gefrieren kommen kann.

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

— falls der Stoff oder das Gemisch flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann.

Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

▼B

P404

In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.

►C4  Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄

1, 2, 3

 

P405

Unter Verschluss aufbewahren.

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

 

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

1A, 1B, 2

Karzinogenität (Abschnitt 3.6)

1A, 1B, 2

Reproduktiontstoxizität (Abschnitt 3.7)

1A, 1B, 2

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)

1, 2

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10).

1

▼M12

P406

In korrosionsbeständigem/… Behälter mit korrosionsbeständiger Innenauskleidung aufbewahren.

Korrosiv gegenüber Metallen (Abschnitt 2.16)

1

—  kann entfallen, wenn P234 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist

Von Hersteller/Lieferant sind andere kompatible Materialien anzugeben.

P407

Luftspalt zwischen Stapeln oder Paletten lassen.

Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)

1.2

 

▼M4

P410

Vor Sonnenbestrahlung schützen.

Aerosole (Abschnitt 2.3)

1,2, 3

 

Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)

verdichtetes Gas

verflüssigtes Gas

gelöstes Gas

—  Kann entfallen bei Gasen, die gemäß Verpackungsanweisung P200 der UN RTDG, Modellvorschriften, in ortsbewegliche Gasflaschen gefüllt sind, außer wenn diese Gase sich (langsam) zersetzen oder polymerisieren können

Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)

1, 2

 

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

 

▼M12

P411

Bei Temperaturen nicht über … °C/…°F aufbewahren.

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

—  falls Temperaturkontrolle (nach Anhang I Abschnitt 2.8.2.4 oder 2.15.2.3) vorgeschrieben ist oder wenn es aus anderen Gründen für erforderlich gehalten wird.

Von Hersteller/Lieferant ist die Temperatur in der geltenden Maßeinheit anzugeben.

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

P412

Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.

Aerosole (Abschnitt 2.3)

1, 2, 3

Von Hersteller/Lieferant ist die geltende Temperatur-Maßeinheit zu verwenden.

P413

Schüttgut in Mengen von mehr als … kg/… lbs bei Temperaturen nicht über … °C/…°F aufbewahren.

Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)

1, 2

Von Hersteller/Lieferant sind Menge und Temperatur in der geltenden Maßeinheit anzugeben.

P420

Getrennt aufbewahren.

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

 

Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)

1, 2

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

▼M12 —————

▼B

P402 + P404

An einem trockenen Ort aufbewahren. In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.

►C4  Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄

1, 2, 3

 

▼M12

P403 + P233

An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

—  falls der Stoff oder das Gemisch flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann.

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

P403 + P235

An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

—  bei entzündbaren Flüssigkeiten der Kategorie 1 und anderen entzündbaren Flüssigkeiten, die flüchtig sind und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können.

P410 + P403

Vor Sonnenbestrahlung schützen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.

Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)

Verdichtetes Gas

—  P410 kann entfallen bei Gasen, die gemäß Verpackungs-anweisung P200 der UN RTDG in ortsbeweglichen Gasflaschen abgefüllt sind, außer wenn diese Gase sich (langsam) zersetzen oder polymerisieren können.

Verflüssigtes Gas

Gelöstes Gas

P410 + P412

Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.

Aerosole (Abschnitt 2.3)

1, 2, 3

Von Hersteller/Lieferant ist die geltende Temperatur-Maßeinheit zu verwenden.

▼M12 —————

Tabelle 6.4

Sicherheitshinweise — Lagerung

Kodie-rung

Sicherheitshinweise — Aufbewahrung

Gefahrenklassen

Gefahrenkategorien

Verwendungsbedingungen

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

▼M19

P401

Aufbewahren gemäß …

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

… Hersteller/Lieferant gibt geeignete Informationsquellen gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften an.

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3, 4

▼B

P402

An einem trockenen Ort aufbewahren.

►C4  Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄

1, 2, 3

 

▼M19

P403

An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.

Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)

1A, 1B, 2

 

Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4)

1

Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)

verdichtetes Gas

verflüssigtes Gas

tiefgekühlt verflüssigtes Gas

gelöstes Gas

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

— für entzündbare Flüssigkeiten der Kategorie 1 und andere entzündbare Flüssigkeiten, die flüchtig sind und explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können.

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

— ausgenommen unter Temperaturkontrolle stehende selbstzersetzliche Stoffe und Gemische und organische Peroxide, da es zu Kondensation und anschließendem Gefrieren kommen kann.

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

— falls der Stoff oder das Gemisch flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann.

Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

▼B

P404

In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.

►C4  Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄

1, 2, 3

 

P405

Unter Verschluss aufbewahren.

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

 

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

1A, 1B, 2

Karzinogenität (Abschnitt 3.6)

1A, 1B, 2

Reproduktiontstoxizität (Abschnitt 3.7)

1A, 1B, 2

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)

1, 2

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10).

1

▼M12

P406

In korrosionsbeständigem/… Behälter mit korrosionsbeständiger Innenauskleidung aufbewahren.

Korrosiv gegenüber Metallen (Abschnitt 2.16)

1

—  kann entfallen, wenn P234 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist

Von Hersteller/Lieferant sind andere kompatible Materialien anzugeben.

P407

Luftspalt zwischen Stapeln oder Paletten lassen.

Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)

1.2

 

▼M4

P410

Vor Sonnenbestrahlung schützen.

Aerosole (Abschnitt 2.3)

1,2, 3

 

Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)

verdichtetes Gas

verflüssigtes Gas

gelöstes Gas

—  Kann entfallen bei Gasen, die gemäß Verpackungsanweisung P200 der UN RTDG, Modellvorschriften, in ortsbewegliche Gasflaschen gefüllt sind, außer wenn diese Gase sich (langsam) zersetzen oder polymerisieren können

Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)

1, 2

 

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

 

▼M12

P411

Bei Temperaturen nicht über … °C/…°F aufbewahren.

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

—  falls Temperaturkontrolle (nach Anhang I Abschnitt 2.8.2.4 oder 2.15.2.3) vorgeschrieben ist oder wenn es aus anderen Gründen für erforderlich gehalten wird.

Von Hersteller/Lieferant ist die Temperatur in der geltenden Maßeinheit anzugeben.

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

P412

Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.

Aerosole (Abschnitt 2.3)

1, 2, 3

Von Hersteller/Lieferant ist die geltende Temperatur-Maßeinheit zu verwenden.

P413

Schüttgut in Mengen von mehr als … kg/… lbs bei Temperaturen nicht über … °C/…°F aufbewahren.

Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)

1, 2

Von Hersteller/Lieferant sind Menge und Temperatur in der geltenden Maßeinheit anzugeben.

P420

Getrennt aufbewahren.

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

 

Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)

1, 2

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

▼M12 —————

▼B

P402 + P404

An einem trockenen Ort aufbewahren. In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.

►C4  Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄

1, 2, 3

 

▼M12

P403 + P233

An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

—  falls der Stoff oder das Gemisch flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann.

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

P403 + P235

An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

—  bei entzündbaren Flüssigkeiten der Kategorie 1 und anderen entzündbaren Flüssigkeiten, die flüchtig sind und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können.

P410 + P403

Vor Sonnenbestrahlung schützen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.

Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)

Verdichtetes Gas

—  P410 kann entfallen bei Gasen, die gemäß Verpackungs-anweisung P200 der UN RTDG in ortsbeweglichen Gasflaschen abgefüllt sind, außer wenn diese Gase sich (langsam) zersetzen oder polymerisieren können.

Verflüssigtes Gas

Gelöstes Gas

P410 + P412

Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.

Aerosole (Abschnitt 2.3)

1, 2, 3

Von Hersteller/Lieferant ist die geltende Temperatur-Maßeinheit zu verwenden.

▼M12 —————

Kodie-rung

Sicherheitshinweise — Aufbewahrung

Gefahrenklassen

Gefahrenkategorien

Verwendungsbedingungen

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

▼M19

P401

Aufbewahren gemäß …

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

… Hersteller/Lieferant gibt geeignete Informationsquellen gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften an.

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3, 4

▼B

P402

An einem trockenen Ort aufbewahren.

►C4  Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄

1, 2, 3

 

▼M19

P403

An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.

Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)

1A, 1B, 2

 

Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4)

1

Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)

verdichtetes Gas

verflüssigtes Gas

tiefgekühlt verflüssigtes Gas

gelöstes Gas

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

— für entzündbare Flüssigkeiten der Kategorie 1 und andere entzündbare Flüssigkeiten, die flüchtig sind und explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können.

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

— ausgenommen unter Temperaturkontrolle stehende selbstzersetzliche Stoffe und Gemische und organische Peroxide, da es zu Kondensation und anschließendem Gefrieren kommen kann.

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

— falls der Stoff oder das Gemisch flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann.

Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

▼B

P404

In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.

►C4  Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄

1, 2, 3

 

P405

Unter Verschluss aufbewahren.

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

 

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

1A, 1B, 2

Karzinogenität (Abschnitt 3.6)

1A, 1B, 2

Reproduktiontstoxizität (Abschnitt 3.7)

1A, 1B, 2

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)

1, 2

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10).

1

▼M12

P406

In korrosionsbeständigem/… Behälter mit korrosionsbeständiger Innenauskleidung aufbewahren.

Korrosiv gegenüber Metallen (Abschnitt 2.16)

1

—  kann entfallen, wenn P234 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist

Von Hersteller/Lieferant sind andere kompatible Materialien anzugeben.

P407

Luftspalt zwischen Stapeln oder Paletten lassen.

Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)

1.2

 

▼M4

P410

Vor Sonnenbestrahlung schützen.

Aerosole (Abschnitt 2.3)

1,2, 3

 

Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)

verdichtetes Gas

verflüssigtes Gas

gelöstes Gas

—  Kann entfallen bei Gasen, die gemäß Verpackungsanweisung P200 der UN RTDG, Modellvorschriften, in ortsbewegliche Gasflaschen gefüllt sind, außer wenn diese Gase sich (langsam) zersetzen oder polymerisieren können

Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)

1, 2

 

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

 

▼M12

P411

Bei Temperaturen nicht über … °C/…°F aufbewahren.

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

—  falls Temperaturkontrolle (nach Anhang I Abschnitt 2.8.2.4 oder 2.15.2.3) vorgeschrieben ist oder wenn es aus anderen Gründen für erforderlich gehalten wird.

Von Hersteller/Lieferant ist die Temperatur in der geltenden Maßeinheit anzugeben.

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

P412

Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.

Aerosole (Abschnitt 2.3)

1, 2, 3

Von Hersteller/Lieferant ist die geltende Temperatur-Maßeinheit zu verwenden.

P413

Schüttgut in Mengen von mehr als … kg/… lbs bei Temperaturen nicht über … °C/…°F aufbewahren.

Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)

1, 2

Von Hersteller/Lieferant sind Menge und Temperatur in der geltenden Maßeinheit anzugeben.

P420

Getrennt aufbewahren.

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

 

Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)

1, 2

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

▼M12 —————

▼B

P402 + P404

An einem trockenen Ort aufbewahren. In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.

►C4  Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄

1, 2, 3

 

▼M12

P403 + P233

An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

—  falls der Stoff oder das Gemisch flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann.

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

P403 + P235

An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

—  bei entzündbaren Flüssigkeiten der Kategorie 1 und anderen entzündbaren Flüssigkeiten, die flüchtig sind und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können.

P410 + P403

Vor Sonnenbestrahlung schützen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.

Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)

Verdichtetes Gas

—  P410 kann entfallen bei Gasen, die gemäß Verpackungs-anweisung P200 der UN RTDG in ortsbeweglichen Gasflaschen abgefüllt sind, außer wenn diese Gase sich (langsam) zersetzen oder polymerisieren können.

Verflüssigtes Gas

Gelöstes Gas

P410 + P412

Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.

Aerosole (Abschnitt 2.3)

1, 2, 3

Von Hersteller/Lieferant ist die geltende Temperatur-Maßeinheit zu verwenden.

▼M12 —————

Kodie-rung

Sicherheitshinweise — Aufbewahrung

Gefahrenklassen

Gefahrenkategorien

Verwendungsbedingungen

Kodie-rung

Kodie-rung

Sicherheitshinweise — Aufbewahrung

Sicherheitshinweise — Aufbewahrung

Gefahrenklassen

Gefahrenklassen

Gefahrenkategorien

Gefahrenkategorien

Verwendungsbedingungen

Verwendungsbedingungen

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

(1)

(1)

(2)

(2)

(3)

(3)

(4)

(4)

(5)

(5)

▼M19

▼M19

▼M19 ▼M19

P401

Aufbewahren gemäß …

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

… Hersteller/Lieferant gibt geeignete Informationsquellen gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften an.

P401

P401

Aufbewahren gemäß …

Aufbewahren gemäß …

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

… Hersteller/Lieferant gibt geeignete Informationsquellen gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften an.

… Hersteller/Lieferant gibt geeignete Informationsquellen gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften an.

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3, 4

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3, 4

1, 2, 3, 4

▼B

▼B

▼B ▼B

P402

An einem trockenen Ort aufbewahren.

►C4  Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄

1, 2, 3

 

P402

P402

An einem trockenen Ort aufbewahren.

An einem trockenen Ort aufbewahren.

►C4  Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄

►C4  Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄ ►C4 ►C4 ►C4  ◄

1, 2, 3

1, 2, 3

 

 

▼M19

▼M19

▼M19 ▼M19

P403

An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.

Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)

1A, 1B, 2

 

P403

P403

An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.

An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.

Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)

Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)

1A, 1B, 2

1A, 1B, 2

 

 

Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4)

1

Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4)

Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4)

1

1

Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)

verdichtetes Gas

Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)

Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)

verdichtetes Gas

verdichtetes Gas

verflüssigtes Gas

verflüssigtes Gas

verflüssigtes Gas

tiefgekühlt verflüssigtes Gas

tiefgekühlt verflüssigtes Gas

tiefgekühlt verflüssigtes Gas

gelöstes Gas

gelöstes Gas

gelöstes Gas

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

— für entzündbare Flüssigkeiten der Kategorie 1 und andere entzündbare Flüssigkeiten, die flüchtig sind und explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

1, 2, 3

— für entzündbare Flüssigkeiten der Kategorie 1 und andere entzündbare Flüssigkeiten, die flüchtig sind und explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können.

— für entzündbare Flüssigkeiten der Kategorie 1 und andere entzündbare Flüssigkeiten, die flüchtig sind und explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können.

— für entzündbare Flüssigkeiten der Kategorie 1 und andere entzündbare Flüssigkeiten, die flüchtig sind und explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können.

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

— ausgenommen unter Temperaturkontrolle stehende selbstzersetzliche Stoffe und Gemische und organische Peroxide, da es zu Kondensation und anschließendem Gefrieren kommen kann.

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

Typen A, B, C, D, E, F

— ausgenommen unter Temperaturkontrolle stehende selbstzersetzliche Stoffe und Gemische und organische Peroxide, da es zu Kondensation und anschließendem Gefrieren kommen kann.

— ausgenommen unter Temperaturkontrolle stehende selbstzersetzliche Stoffe und Gemische und organische Peroxide, da es zu Kondensation und anschließendem Gefrieren kommen kann.

— ausgenommen unter Temperaturkontrolle stehende selbstzersetzliche Stoffe und Gemische und organische Peroxide, da es zu Kondensation und anschließendem Gefrieren kommen kann.

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

— falls der Stoff oder das Gemisch flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann.

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

1, 2, 3

— falls der Stoff oder das Gemisch flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann.

— falls der Stoff oder das Gemisch flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann.

— falls der Stoff oder das Gemisch flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann.

Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

3

▼B

▼B

▼B ▼B

P404

In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.

►C4  Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄

1, 2, 3

 

P404

P404

In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.

In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.

►C4  Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄

►C4  Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄ ►C4 ►C4 ►C4  ◄

1, 2, 3

1, 2, 3

 

 

P405

Unter Verschluss aufbewahren.

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

 

P405

P405

Unter Verschluss aufbewahren.

Unter Verschluss aufbewahren.

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

1, 2, 3

 

 

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

1, 2, 3

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

1, 2, 3

Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)

Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

1A, 1B, 1C

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

1A, 1B, 2

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

1A, 1B, 2

1A, 1B, 2

Karzinogenität (Abschnitt 3.6)

1A, 1B, 2

Karzinogenität (Abschnitt 3.6)

Karzinogenität (Abschnitt 3.6)

1A, 1B, 2

1A, 1B, 2

Reproduktiontstoxizität (Abschnitt 3.7)

1A, 1B, 2

Reproduktiontstoxizität (Abschnitt 3.7)

Reproduktiontstoxizität (Abschnitt 3.7)

1A, 1B, 2

1A, 1B, 2

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)

1, 2

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)

1, 2

1, 2

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

3

Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10).

1

Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10).

Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10).

1

1

▼M12

▼M12

▼M12 ▼M12

P406

In korrosionsbeständigem/… Behälter mit korrosionsbeständiger Innenauskleidung aufbewahren.

Korrosiv gegenüber Metallen (Abschnitt 2.16)

1

—  kann entfallen, wenn P234 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist

Von Hersteller/Lieferant sind andere kompatible Materialien anzugeben.

P406

P406

In korrosionsbeständigem/… Behälter mit korrosionsbeständiger Innenauskleidung aufbewahren.

In korrosionsbeständigem/… Behälter mit korrosionsbeständiger Innenauskleidung aufbewahren.

Korrosiv gegenüber Metallen (Abschnitt 2.16)

Korrosiv gegenüber Metallen (Abschnitt 2.16)

1

1

—  kann entfallen, wenn P234 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist

Von Hersteller/Lieferant sind andere kompatible Materialien anzugeben.

—  kann entfallen, wenn P234 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist

Von Hersteller/Lieferant sind andere kompatible Materialien anzugeben.

P407

Luftspalt zwischen Stapeln oder Paletten lassen.

Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)

1.2

 

P407

P407

Luftspalt zwischen Stapeln oder Paletten lassen.

Luftspalt zwischen Stapeln oder Paletten lassen.

Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)

Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)

1.2

1.2

 

 

▼M4

▼M4

▼M4 ▼M4

P410

Vor Sonnenbestrahlung schützen.

Aerosole (Abschnitt 2.3)

1,2, 3

 

P410

P410

Vor Sonnenbestrahlung schützen.

Vor Sonnenbestrahlung schützen.

Aerosole (Abschnitt 2.3)

Aerosole (Abschnitt 2.3)

1,2, 3

1,2, 3

 

 

Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)

verdichtetes Gas

verflüssigtes Gas

gelöstes Gas

—  Kann entfallen bei Gasen, die gemäß Verpackungsanweisung P200 der UN RTDG, Modellvorschriften, in ortsbewegliche Gasflaschen gefüllt sind, außer wenn diese Gase sich (langsam) zersetzen oder polymerisieren können

Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)

Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)

verdichtetes Gas

verflüssigtes Gas

gelöstes Gas

verdichtetes Gas

verflüssigtes Gas

gelöstes Gas

—  Kann entfallen bei Gasen, die gemäß Verpackungsanweisung P200 der UN RTDG, Modellvorschriften, in ortsbewegliche Gasflaschen gefüllt sind, außer wenn diese Gase sich (langsam) zersetzen oder polymerisieren können

—  Kann entfallen bei Gasen, die gemäß Verpackungsanweisung P200 der UN RTDG, Modellvorschriften, in ortsbewegliche Gasflaschen gefüllt sind, außer wenn diese Gase sich (langsam) zersetzen oder polymerisieren können Kann entfallen bei Gasen, die gemäß Verpackungsanweisung P200 der UN RTDG, Modellvorschriften, in ortsbewegliche Gasflaschen gefüllt sind, außer wenn diese Gase sich (langsam) zersetzen oder polymerisieren können

Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)

1, 2

 

Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)

Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)

1, 2

1, 2

 

 

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

 

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

Typen A, B, C, D, E, F

 

 

▼M12

▼M12

▼M12 ▼M12

P411

Bei Temperaturen nicht über … °C/…°F aufbewahren.

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

—  falls Temperaturkontrolle (nach Anhang I Abschnitt 2.8.2.4 oder 2.15.2.3) vorgeschrieben ist oder wenn es aus anderen Gründen für erforderlich gehalten wird.

Von Hersteller/Lieferant ist die Temperatur in der geltenden Maßeinheit anzugeben.

P411

P411

Bei Temperaturen nicht über … °C/…°F aufbewahren.

Bei Temperaturen nicht über … °C/…°F aufbewahren.

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

Typen A, B, C, D, E, F

—  falls Temperaturkontrolle (nach Anhang I Abschnitt 2.8.2.4 oder 2.15.2.3) vorgeschrieben ist oder wenn es aus anderen Gründen für erforderlich gehalten wird.

Von Hersteller/Lieferant ist die Temperatur in der geltenden Maßeinheit anzugeben.

—  falls Temperaturkontrolle (nach Anhang I Abschnitt 2.8.2.4 oder 2.15.2.3) vorgeschrieben ist oder wenn es aus anderen Gründen für erforderlich gehalten wird.

Von Hersteller/Lieferant ist die Temperatur in der geltenden Maßeinheit anzugeben.

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

Typen A, B, C, D, E, F

P412

Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.

Aerosole (Abschnitt 2.3)

1, 2, 3

Von Hersteller/Lieferant ist die geltende Temperatur-Maßeinheit zu verwenden.

P412

P412

Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.

Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.

Aerosole (Abschnitt 2.3)

Aerosole (Abschnitt 2.3)

1, 2, 3

1, 2, 3

Von Hersteller/Lieferant ist die geltende Temperatur-Maßeinheit zu verwenden.

Von Hersteller/Lieferant ist die geltende Temperatur-Maßeinheit zu verwenden.

P413

Schüttgut in Mengen von mehr als … kg/… lbs bei Temperaturen nicht über … °C/…°F aufbewahren.

Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)

1, 2

Von Hersteller/Lieferant sind Menge und Temperatur in der geltenden Maßeinheit anzugeben.

P413

P413

Schüttgut in Mengen von mehr als … kg/… lbs bei Temperaturen nicht über … °C/…°F aufbewahren.

Schüttgut in Mengen von mehr als … kg/… lbs bei Temperaturen nicht über … °C/…°F aufbewahren.

Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)

Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)

1, 2

1, 2

Von Hersteller/Lieferant sind Menge und Temperatur in der geltenden Maßeinheit anzugeben.

Von Hersteller/Lieferant sind Menge und Temperatur in der geltenden Maßeinheit anzugeben.

P420

Getrennt aufbewahren.

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

 

P420

P420

Getrennt aufbewahren.

Getrennt aufbewahren.

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

Typen A, B, C, D, E, F

 

 

Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)

1, 2

Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)

Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)

1, 2

1, 2

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1

1

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1

1

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

Typen A, B, C, D, E, F

▼M12 —————

▼M12 —————

▼M12 ————— ▼M12

▼B

▼B

▼B ▼B

P402 + P404

An einem trockenen Ort aufbewahren. In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.

►C4  Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄

1, 2, 3

 

P402 + P404

P402 + P404

An einem trockenen Ort aufbewahren. In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.

An einem trockenen Ort aufbewahren. In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.

►C4  Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄

►C4  Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄ ►C4 ►C4 ►C4  ◄

1, 2, 3

1, 2, 3

 

 

▼M12

▼M12

▼M12 ▼M12

P403 + P233

An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

—  falls der Stoff oder das Gemisch flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann.

P403 + P233

P403 + P233

An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.

An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

1, 2, 3

—  falls der Stoff oder das Gemisch flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann.

—  falls der Stoff oder das Gemisch flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann.

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

3

P403 + P235

An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

—  bei entzündbaren Flüssigkeiten der Kategorie 1 und anderen entzündbaren Flüssigkeiten, die flüchtig sind und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können.

P403 + P235

P403 + P235

An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.

An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

1, 2, 3

—  bei entzündbaren Flüssigkeiten der Kategorie 1 und anderen entzündbaren Flüssigkeiten, die flüchtig sind und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können.

—  bei entzündbaren Flüssigkeiten der Kategorie 1 und anderen entzündbaren Flüssigkeiten, die flüchtig sind und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können.

P410 + P403

Vor Sonnenbestrahlung schützen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.

Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)

Verdichtetes Gas

—  P410 kann entfallen bei Gasen, die gemäß Verpackungs-anweisung P200 der UN RTDG in ortsbeweglichen Gasflaschen abgefüllt sind, außer wenn diese Gase sich (langsam) zersetzen oder polymerisieren können.

P410 + P403

P410 + P403

Vor Sonnenbestrahlung schützen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.

Vor Sonnenbestrahlung schützen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.

Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)

Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)

Verdichtetes Gas

Verdichtetes Gas

—  P410 kann entfallen bei Gasen, die gemäß Verpackungs-anweisung P200 der UN RTDG in ortsbeweglichen Gasflaschen abgefüllt sind, außer wenn diese Gase sich (langsam) zersetzen oder polymerisieren können.

—  P410 kann entfallen bei Gasen, die gemäß Verpackungs-anweisung P200 der UN RTDG in ortsbeweglichen Gasflaschen abgefüllt sind, außer wenn diese Gase sich (langsam) zersetzen oder polymerisieren können.

Verflüssigtes Gas

Verflüssigtes Gas

Verflüssigtes Gas

Gelöstes Gas

Gelöstes Gas

Gelöstes Gas

P410 + P412

Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.

Aerosole (Abschnitt 2.3)

1, 2, 3

Von Hersteller/Lieferant ist die geltende Temperatur-Maßeinheit zu verwenden.

P410 + P412

P410 + P412

Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.

Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.

Aerosole (Abschnitt 2.3)

Aerosole (Abschnitt 2.3)

1, 2, 3

1, 2, 3

Von Hersteller/Lieferant ist die geltende Temperatur-Maßeinheit zu verwenden.

Von Hersteller/Lieferant ist die geltende Temperatur-Maßeinheit zu verwenden.

▼M12 —————

▼M12 —————

▼M12 ————— ▼M12

▼M2 ▼M2

Tabelle 6.5

Sicherheitshinweise — Entsorgung

Kodierung

Sicherheitshinweise — Entsorgung

Gefahrenklassen

Gefahrenkategorien

Verwendungsbedingungen

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

▼M19

P501

Inhalt/Behälter … zuführen.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

… gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften (anzugeben)

Von Hersteller/Lieferant ist anzugeben, ob Entsorgungsvorschriften für Inhalt, Behälter oder beides gelten.

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2, 3

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1, 2, 3

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1, 2, 3

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3, 4

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)

1, 1A, 1B, 1C

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

1A, 1B, 2

Karzinogenität (Abschnitt 3.6)

1A, 1B, 2

Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)

1A, 1B, 2

Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition (Abschnitt 3.8)

1, 2

Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)

1, 2

Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10)

1

Gewässergefährdend — akute aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1)

1

Gewässergefährdend — chronische aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1)

1, 2, 3, 4

▼M12

P502

Informationen zur Wiederverwendung oder Wiederverwertung bei Hersteller oder Lieferant erfragen

Die Ozonschicht schädigend (Abschnitt 5.1)

1

 

▼M19

P503

Informationen zur Entsorgung/Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten/… erfragen

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

… Hersteller/Lieferant gibt geeignete Informationsquellen gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften an.

Tabelle 6.5

Sicherheitshinweise — Entsorgung

Kodierung

Sicherheitshinweise — Entsorgung

Gefahrenklassen

Gefahrenkategorien

Verwendungsbedingungen

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

▼M19

P501

Inhalt/Behälter … zuführen.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

… gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften (anzugeben)

Von Hersteller/Lieferant ist anzugeben, ob Entsorgungsvorschriften für Inhalt, Behälter oder beides gelten.

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2, 3

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1, 2, 3

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1, 2, 3

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3, 4

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)

1, 1A, 1B, 1C

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

1A, 1B, 2

Karzinogenität (Abschnitt 3.6)

1A, 1B, 2

Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)

1A, 1B, 2

Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition (Abschnitt 3.8)

1, 2

Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)

1, 2

Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10)

1

Gewässergefährdend — akute aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1)

1

Gewässergefährdend — chronische aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1)

1, 2, 3, 4

▼M12

P502

Informationen zur Wiederverwendung oder Wiederverwertung bei Hersteller oder Lieferant erfragen

Die Ozonschicht schädigend (Abschnitt 5.1)

1

 

▼M19

P503

Informationen zur Entsorgung/Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten/… erfragen

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

… Hersteller/Lieferant gibt geeignete Informationsquellen gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften an.

Kodierung

Sicherheitshinweise — Entsorgung

Gefahrenklassen

Gefahrenkategorien

Verwendungsbedingungen

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

▼M19

P501

Inhalt/Behälter … zuführen.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

… gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften (anzugeben)

Von Hersteller/Lieferant ist anzugeben, ob Entsorgungsvorschriften für Inhalt, Behälter oder beides gelten.

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2, 3

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1, 2, 3

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1, 2, 3

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3, 4

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)

1, 1A, 1B, 1C

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

1A, 1B, 2

Karzinogenität (Abschnitt 3.6)

1A, 1B, 2

Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)

1A, 1B, 2

Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition (Abschnitt 3.8)

1, 2

Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)

1, 2

Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10)

1

Gewässergefährdend — akute aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1)

1

Gewässergefährdend — chronische aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1)

1, 2, 3, 4

▼M12

P502

Informationen zur Wiederverwendung oder Wiederverwertung bei Hersteller oder Lieferant erfragen

Die Ozonschicht schädigend (Abschnitt 5.1)

1

 

▼M19

P503

Informationen zur Entsorgung/Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten/… erfragen

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

… Hersteller/Lieferant gibt geeignete Informationsquellen gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften an.

Kodierung

Sicherheitshinweise — Entsorgung

Gefahrenklassen

Gefahrenkategorien

Verwendungsbedingungen

Kodierung

Kodierung

Sicherheitshinweise — Entsorgung

Sicherheitshinweise — Entsorgung

Gefahrenklassen

Gefahrenklassen

Gefahrenkategorien

Gefahrenkategorien

Verwendungsbedingungen

Verwendungsbedingungen

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

(1)

(1)

(2)

(2)

(3)

(3)

(4)

(4)

(5)

(5)

▼M19

▼M19

▼M19 ▼M19

P501

Inhalt/Behälter … zuführen.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

… gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften (anzugeben)

Von Hersteller/Lieferant ist anzugeben, ob Entsorgungsvorschriften für Inhalt, Behälter oder beides gelten.

P501

P501

Inhalt/Behälter … zuführen.

Inhalt/Behälter … zuführen.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

1, 2, 3

… gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften (anzugeben)

Von Hersteller/Lieferant ist anzugeben, ob Entsorgungsvorschriften für Inhalt, Behälter oder beides gelten.

… gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften (anzugeben)

Von Hersteller/Lieferant ist anzugeben, ob Entsorgungsvorschriften für Inhalt, Behälter oder beides gelten.

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

Typen A, B, C, D, E, F

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2, 3

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2, 3

1, 2, 3

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1, 2, 3

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1, 2, 3

1, 2, 3

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1, 2, 3

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1, 2, 3

1, 2, 3

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

Typen A, B, C, D, E, F

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3, 4

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)

1, 2, 3, 4

1, 2, 3, 4

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

1, 2, 3, 4

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

1, 2, 3, 4

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

1, 2, 3

Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)

1, 1A, 1B, 1C

Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)

Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)

1, 1A, 1B, 1C

1, 1A, 1B, 1C

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

1, 1A, 1B

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

1, 1A, 1B

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

1A, 1B, 2

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

1A, 1B, 2

1A, 1B, 2

Karzinogenität (Abschnitt 3.6)

1A, 1B, 2

Karzinogenität (Abschnitt 3.6)

Karzinogenität (Abschnitt 3.6)

1A, 1B, 2

1A, 1B, 2

Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)

1A, 1B, 2

Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)

Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)

1A, 1B, 2

1A, 1B, 2

Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition (Abschnitt 3.8)

1, 2

Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition (Abschnitt 3.8)

Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition (Abschnitt 3.8)

1, 2

1, 2

Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)

1, 2

Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)

Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)

1, 2

1, 2

Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10)

1

Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10)

Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10)

1

1

Gewässergefährdend — akute aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1)

1

Gewässergefährdend — akute aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1)

Gewässergefährdend — akute aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1)

1

1

Gewässergefährdend — chronische aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1)

1, 2, 3, 4

Gewässergefährdend — chronische aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1)

Gewässergefährdend — chronische aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1)

1, 2, 3, 4

1, 2, 3, 4

▼M12

▼M12

▼M12 ▼M12

P502

Informationen zur Wiederverwendung oder Wiederverwertung bei Hersteller oder Lieferant erfragen

Die Ozonschicht schädigend (Abschnitt 5.1)

1

 

P502

P502

Informationen zur Wiederverwendung oder Wiederverwertung bei Hersteller oder Lieferant erfragen

Informationen zur Wiederverwendung oder Wiederverwertung bei Hersteller oder Lieferant erfragen

Die Ozonschicht schädigend (Abschnitt 5.1)

Die Ozonschicht schädigend (Abschnitt 5.1)

1

1

 

 

▼M19

▼M19

▼M19 ▼M19

P503

Informationen zur Entsorgung/Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten/… erfragen

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

… Hersteller/Lieferant gibt geeignete Informationsquellen gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften an.

P503

P503

Informationen zur Entsorgung/Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten/… erfragen

Informationen zur Entsorgung/Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten/… erfragen

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

… Hersteller/Lieferant gibt geeignete Informationsquellen gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften an.

… Hersteller/Lieferant gibt geeignete Informationsquellen gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften an.

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