Part 1 / Kriterien für die Wahl der Sicherheitshinweise
Tabelle 6.1
Sicherheitshinweise — Allgemeines
|
Kodierung |
Allgemeine Sicherheitshinweise |
Gefahrenklassen |
Gefahrenkategorien |
Verwendungsbedingungen |
|
(1) |
(2) |
(3) |
(4) |
(5) |
|
P101 |
►C4 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. ◄ |
falls zutreffend |
|
Verbraucherprodukte |
|
P102 |
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
falls zutreffend |
|
Verbraucherprodukte |
|
P103 |
Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese. |
falls zutreffend |
|
Verbraucherprodukte — entfällt bei Verwendung von P202. |
Tabelle 6.1
Sicherheitshinweise — Allgemeines
|
Kodierung |
Allgemeine Sicherheitshinweise |
Gefahrenklassen |
Gefahrenkategorien |
Verwendungsbedingungen |
|
(1) |
(2) |
(3) |
(4) |
(5) |
|
P101 |
►C4 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. ◄ |
falls zutreffend |
|
Verbraucherprodukte |
|
P102 |
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
falls zutreffend |
|
Verbraucherprodukte |
|
P103 |
Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese. |
falls zutreffend |
|
Verbraucherprodukte — entfällt bei Verwendung von P202. |
Kodierung
Allgemeine Sicherheitshinweise
Gefahrenklassen
Gefahrenkategorien
Verwendungsbedingungen
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
P101
►C4 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. ◄
falls zutreffend
Verbraucherprodukte
P102
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
falls zutreffend
Verbraucherprodukte
P103
Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese.
falls zutreffend
Verbraucherprodukte — entfällt bei Verwendung von P202.
Kodierung
Allgemeine Sicherheitshinweise
Gefahrenklassen
Gefahrenkategorien
Verwendungsbedingungen
Kodierung
Kodierung
Allgemeine Sicherheitshinweise
Allgemeine Sicherheitshinweise
Gefahrenklassen
Gefahrenklassen
Gefahrenkategorien
Gefahrenkategorien
Verwendungsbedingungen
Verwendungsbedingungen
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(1)
(1)
(2)
(2)
(3)
(3)
(4)
(4)
(5)
(5)
P101
►C4 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. ◄
falls zutreffend
Verbraucherprodukte
P101
P101
►C4 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. ◄
►C4 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. ◄ ►C4 ►C4 ►C4 ◄
falls zutreffend
falls zutreffend
Verbraucherprodukte
Verbraucherprodukte
P102
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
falls zutreffend
Verbraucherprodukte
P102
P102
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
falls zutreffend
falls zutreffend
Verbraucherprodukte
Verbraucherprodukte
P103
Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese.
falls zutreffend
Verbraucherprodukte — entfällt bei Verwendung von P202.
P103
P103
Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese.
Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese.
falls zutreffend
falls zutreffend
Verbraucherprodukte — entfällt bei Verwendung von P202.
Verbraucherprodukte — entfällt bei Verwendung von P202. entfällt bei Verwendung von P202.
Tabelle 6.2
Sicherheitshinweise — Prävention
|
Kodierung |
Sicherheitshinweise — Prävention |
Gefahrenklassen |
Gefahrenkategorien |
Verwendungsbedingungen |
|
(1) |
(2) |
(3) |
(4) |
(5) |
|
P201 |
Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. |
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1) |
Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff |
|
|
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5) |
1A, 1B, 2 |
Verbraucherprodukte — entfällt bei Verwendung von P202. |
||
|
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.6) |
1A, 1B, 2 |
|||
|
Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7) |
1A, 1B, 2 |
|||
|
Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7) |
Zusatzkategorie |
|||
|
P202 |
Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. |
Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2) |
A, B (chemisch instabile Gase) |
|
|
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5) |
1A, 1B, 2 |
|
||
|
Karzinogenität (Abschnitt 3.6) |
1A, 1B, 2 |
|
||
|
Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7) |
1A, 1B, 2 |
|
||
|
Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7) |
Zusatzkategorie |
|
||
|
P210 |
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. |
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1) |
Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5 |
|
|
Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2) |
1A, 1B, 2 |
|
||
|
Aerosole (Abschnitt 2.3) |
1, 2, 3 |
|||
|
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) |
1, 2, 3 |
|||
|
Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7) |
1, 2 |
|||
|
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) |
Typen A, B, C, D, E, F |
|||
|
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9) |
1 |
|||
|
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10) |
1 |
|||
|
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) |
1, 2, 3 |
|
||
|
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) |
1, 2, 3 |
|
||
|
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) |
Typen A, B, C, D, E, F |
|
||
|
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17) |
1, 2, 3, 4 |
|
||
|
P211 |
Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. |
Aerosole (Abschnitt 2.3) |
1, 2 |
|
|
P212 |
Erhitzen unter Einschluss und Reduzierung des Desensibilisierungsmittels vermeiden. |
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17) |
1, 2, 3, 4 |
|
|
P220 |
Von Kleidung und anderen brennbaren Materialien fernhalten. |
Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4) |
1 |
|
|
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) |
1, 2, 3 |
|||
|
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) |
1, 2, 3 |
|||
|
▼M12 ————— |
||||
|
P222 |
Keinen Kontakt mit Luft zulassen. |
Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2) |
Pyrophore Gase |
— sofern eine Schwerpunktsetzung beim Gefahrenhinweis für notwendig erachtet wird. |
|
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9) |
1 |
|||
|
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10) |
1 |
|||
|
P223 |
Keinen Kontakt mit Wasser zulassen. |
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) |
1, 2 |
— falls Betonung des Gefahrenhinweises für nötig gehalten wird |
|
P230 |
Feucht halten mit … |
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1) |
Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5 |
Geeignetes Material von Hersteller/Lieferant anzugeben — für Stoffe und Gemische, die mit einem Phlegmatisierungsmittel befeuchtet, verdünnt, darin gelöst oder suspendiert werden, um ihre explosiven Eigenschaften zu unterdrücken |
|
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17) |
1, 2, 3, 4 |
Geeignetes Material von Hersteller/Lieferant anzugeben |
||
|
P231 |
Inhalt unter inertem Gas/… handhaben und aufbewahren. |
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9) |
1 |
… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist. |
|
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10) |
1 |
|||
|
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) |
1, 2, 3 |
— falls der Stoff oder das Gemisch leicht mit Luftfeuchtigkeit reagiert. … Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist. |
||
|
P232 |
Vor Feuchtigkeit schützen. |
►C4 Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄ |
1, 2, 3 |
|
|
P233 |
Behälter dicht verschlossen halten. |
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) |
1, 2, 3 |
— falls Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann |
|
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9) |
1 |
|
||
|
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10) |
1 |
|
||
|
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17) |
1, 2, 3, 4 |
|
||
|
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3 |
— falls chemischer Stoff flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann |
||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8) |
3 |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8) |
3 |
|||
|
P234 |
Nur in Originalverpackung aufbewahren. |
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1) |
Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5 |
|
|
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) |
Typen A, B, C, D, E, F |
|||
|
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) |
Typen A, B, C, D, E, F |
|||
|
Korrosiv gegenüber Metallen (Abschnitt 2.16) |
1 |
|||
|
P235 |
Kühl halten. |
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) |
1, 2, 3 |
— bei brennbaren Flüssigkeiten der Kategorie 1 und anderen brennbaren Flüssigkeiten, die flüchtig sind und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können |
|
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) |
Typen A, B, C, D, E, F |
— kann entfallen, wenn P411 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist |
||
|
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11) |
1, 2 |
— kann entfallen, wenn P413 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist |
||
|
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) |
Typen A, B, C, D, E, F |
— kann entfallen, wenn P411 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist |
||
|
P240 |
Behälter und zu befüllende Anlage erden. |
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1) |
Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5 |
— falls expl. Stoff/Gemisch/Erzeugnis elektrostatisch empfindlich ist |
|
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) |
1, 2, 3 |
— falls Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann |
||
|
Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7) |
1, 2 |
— falls Feststoff elektrostatisch empfindlich ist |
||
|
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) |
Typen A, B, C, D, E, F |
— falls elektrostatisch empfindlich und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugt werden kann |
||
|
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) |
||||
|
P241 |
Explosionsgeschützte [elektrische/Lüftungs-/Beleuchtungs-/…] Geräte verwenden. |
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) |
1, 2, 3 |
— falls Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann. — falls erforderlich können durch den Text in eckigen Klammern — sofern zutreffend — besondere elektrische, Lüftungs-, Beleuchtungs- oder sonstige Geräte angegeben werden |
|
Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7) |
1, 2 |
— falls Staubwolken auftreten können. — falls erforderlich können durch den Text in eckigen Klammern — sofern zutreffend — besondere elektrische, Lüftungs-, Beleuchtungs- oder sonstige Geräte angegeben werden. |
||
|
P242 |
Funkenarmes Werkzeug verwenden. |
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) |
1, 2, 3 |
— falls die Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann und die Mindestzündenergie sehr niedrig ist. (Dies gilt für Stoffe und Gemische, bei denen die Zündenergie < 0,1 mJ beträgt, z. B. Kohlenstoffdisulfid.) |
|
P243 |
Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen. |
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) |
1, 2, 3 |
— falls die Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann. |
|
P244 |
Ventile und Ausrüstungsteile öl- und fettfrei halten. |
Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4) |
1 |
|
|
P250 |
Nicht schleifen/stoßen/reiben/… |
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1) |
Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5 |
— falls expl. Stoff/Gemisch/Erzeugnis mechanisch empfindlich ist … Unzulässige Art der mechanischen Beanspruchung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben. |
|
P251 |
Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. |
Aerosole (Abschnitt 2.3) |
1, 2, 3 |
|
|
P260 |
Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. |
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2 |
Zutreffende Bedingungen von Hersteller/Lieferant anzugeben. |
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8) |
1, 2 |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9) |
1, 2 |
|||
|
Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2) |
1A, 1B, 1C |
— Präzisieren: Keine Stäube oder Nebel einatmen. — falls bei Verwendung inhalierbare Staub- oder Nebelpartikel auftreten können |
||
|
Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7) |
Zusatzkategorie |
|||
|
P261 |
Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. |
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1) |
3, 4 |
— kann entfallen, wenn P260 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist. Zutreffende Bedingungen sind von Hersteller/Lieferant anzugeben. |
|
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4) |
1, 1A, 1B |
|||
|
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4) |
1, 1A, 1B |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8) |
3 |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8) |
3 |
|||
|
P262 |
Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. |
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2 |
|
|
P263 |
Berührung während Schwangerschaft und Stillzeit vermeiden. |
Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7) |
Zusatzkategorie |
|
|
P264 |
Nach Gebrauch … gründlich waschen. |
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3, 4 |
… Nach Gebrauch zu waschende Körperteile von Hersteller/Lieferant anzugeben. |
|
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2 |
|||
|
Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2) |
1A, 1B, 1C |
|||
|
Reizung der Haut (Abschnitt 3.2) |
2 |
|||
|
Reizung der Augen (Abschnitt 3.3) |
2 |
|||
|
Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7) |
Zusatzkategorie |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8) |
1, 2 |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9) |
1 |
|||
|
P270 |
►C4 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. ◄ |
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3, 4 |
|
|
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2 |
|||
|
Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7) |
Zusatzkategorie |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8) |
1, 2 |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9) |
1 |
|||
|
P271 |
Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. |
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3, 4 |
|
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8) |
3 |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8) |
3 |
|||
|
P272 |
Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. |
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4) |
1, 1A, 1B |
|
|
P273 |
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. |
Gewässergefährdend — akute aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1) |
1 |
— falls dies nicht dem Verwendungszweck entspricht |
|
Gewässergefährdend — ►M2 langfristige aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1) ◄ |
1, 2, 3, 4 |
|||
|
P280 |
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz/Gehörschutz/… tragen |
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1) |
Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5 |
Geeignete Art persönlicher Schutzausrüstung von Hersteller/Lieferant anzugeben. |
|
Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2) |
Pyrophore Gase |
|||
|
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) |
1, 2, 3 |
|||
|
Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7) |
1, 2 |
|||
|
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) |
Typen A, B, C, D, E, F |
|||
|
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9) |
1 |
|||
|
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10) |
1 |
|||
|
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11) |
1, 2 |
|||
|
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) |
1, 2, 3 |
|||
|
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) |
1, 2, 3 |
|||
|
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) |
1, 2, 3 |
|||
|
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) |
Typen A, B, C, D, E, F |
|||
|
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17) |
1, 2, 3, 4 |
|||
|
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3, 4 |
— Schutzhandschuhe/Schutzkleidung angeben Art der Ausrüstung gegebenenfalls von Hersteller/Lieferant anzugeben. |
||
|
Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2) |
1A, 1B, 1C |
— Schutzhandschuhe/Schutzkleidung und Augenschutz/Gesichtsschutz angeben. Art der Ausrüstung gegebenenfalls von Hersteller/Lieferant anzugeben. |
||
|
Reizung der Haut (Abschnitt 3.2) |
2 |
— Schutzhandschuhe angeben Art der Ausrüstung gegebenenfalls von Hersteller/Lieferant anzugeben |
||
|
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4) |
1, 1A, 1B |
|||
|
Schwere Augenschädigung (Abschnitt 3.3) |
1 |
— Augenschutz/Gesichtsschutz angeben Art der Ausrüstung gegebenenfalls von Hersteller/Lieferant anzugeben |
||
|
Reizung der Augen (Abschnitt 3.3) |
2 |
|||
|
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5) |
1A, 1B, 2 |
Geeignete Art persönlicher Schutzausrüstung von Hersteller/Lieferant anzugeben. |
||
|
Karzinogenität (Abschnitt 3.6) |
1A, 1B, 2 |
|||
|
Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7) |
1A, 1B, 2 |
|||
|
▼M4 ————— |
||||
|
P282 |
Schutzhandschuhe mit Kälteisolierung und zusätzlich Gesichtsschild oder Augenschutz tragen. |
Gase unter Druck (Abschnitt 2.5) |
Tiefgekühlt verflüssigtes Gas |
|
|
P283 |
Schwer entflammbare oder flammhemmende Kleidung tragen. |
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) |
1 |
|
|
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) |
1 |
|
||
|
P284 |
[Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen. |
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2 |
— Text in eckigen Klammern kann verwendet werden, wenn am Ort der Nutzung mit der Chemikalie zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, aus denen hervorgeht, welche Belüftungsart für eine sichere Benutzung zweckmäßig ist. Ausrüstung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben. |
|
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4) |
1, 1A, 1B |
|||
|
▼M4 ————— |
||||
|
P231 + P232 |
Inhalt unter inertem Gas/… handhaben und aufbewahren. Vor Feuchtigkeit schützen. |
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9) |
1 |
… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist. |
|
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10) |
1 |
|||
|
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) |
1, 2, 3 |
— falls der Stoff oder das Gemisch leicht mit Luftfeuchtigkeit reagiert. … Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist. |
||
|
▼M12 ————— |
||||
Tabelle 6.2
Sicherheitshinweise — Prävention
|
Kodierung |
Sicherheitshinweise — Prävention |
Gefahrenklassen |
Gefahrenkategorien |
Verwendungsbedingungen |
|
(1) |
(2) |
(3) |
(4) |
(5) |
|
P201 |
Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. |
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1) |
Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff |
|
|
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5) |
1A, 1B, 2 |
Verbraucherprodukte — entfällt bei Verwendung von P202. |
||
|
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.6) |
1A, 1B, 2 |
|||
|
Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7) |
1A, 1B, 2 |
|||
|
Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7) |
Zusatzkategorie |
|||
|
P202 |
Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. |
Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2) |
A, B (chemisch instabile Gase) |
|
|
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5) |
1A, 1B, 2 |
|
||
|
Karzinogenität (Abschnitt 3.6) |
1A, 1B, 2 |
|
||
|
Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7) |
1A, 1B, 2 |
|
||
|
Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7) |
Zusatzkategorie |
|
||
|
P210 |
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. |
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1) |
Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5 |
|
|
Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2) |
1A, 1B, 2 |
|
||
|
Aerosole (Abschnitt 2.3) |
1, 2, 3 |
|||
|
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) |
1, 2, 3 |
|||
|
Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7) |
1, 2 |
|||
|
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) |
Typen A, B, C, D, E, F |
|||
|
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9) |
1 |
|||
|
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10) |
1 |
|||
|
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) |
1, 2, 3 |
|
||
|
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) |
1, 2, 3 |
|
||
|
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) |
Typen A, B, C, D, E, F |
|
||
|
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17) |
1, 2, 3, 4 |
|
||
|
P211 |
Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. |
Aerosole (Abschnitt 2.3) |
1, 2 |
|
|
P212 |
Erhitzen unter Einschluss und Reduzierung des Desensibilisierungsmittels vermeiden. |
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17) |
1, 2, 3, 4 |
|
|
P220 |
Von Kleidung und anderen brennbaren Materialien fernhalten. |
Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4) |
1 |
|
|
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) |
1, 2, 3 |
|||
|
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) |
1, 2, 3 |
|||
|
▼M12 ————— |
||||
|
P222 |
Keinen Kontakt mit Luft zulassen. |
Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2) |
Pyrophore Gase |
— sofern eine Schwerpunktsetzung beim Gefahrenhinweis für notwendig erachtet wird. |
|
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9) |
1 |
|||
|
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10) |
1 |
|||
|
P223 |
Keinen Kontakt mit Wasser zulassen. |
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) |
1, 2 |
— falls Betonung des Gefahrenhinweises für nötig gehalten wird |
|
P230 |
Feucht halten mit … |
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1) |
Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5 |
Geeignetes Material von Hersteller/Lieferant anzugeben — für Stoffe und Gemische, die mit einem Phlegmatisierungsmittel befeuchtet, verdünnt, darin gelöst oder suspendiert werden, um ihre explosiven Eigenschaften zu unterdrücken |
|
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17) |
1, 2, 3, 4 |
Geeignetes Material von Hersteller/Lieferant anzugeben |
||
|
P231 |
Inhalt unter inertem Gas/… handhaben und aufbewahren. |
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9) |
1 |
… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist. |
|
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10) |
1 |
|||
|
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) |
1, 2, 3 |
— falls der Stoff oder das Gemisch leicht mit Luftfeuchtigkeit reagiert. … Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist. |
||
|
P232 |
Vor Feuchtigkeit schützen. |
►C4 Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄ |
1, 2, 3 |
|
|
P233 |
Behälter dicht verschlossen halten. |
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) |
1, 2, 3 |
— falls Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann |
|
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9) |
1 |
|
||
|
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10) |
1 |
|
||
|
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17) |
1, 2, 3, 4 |
|
||
|
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3 |
— falls chemischer Stoff flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann |
||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8) |
3 |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8) |
3 |
|||
|
P234 |
Nur in Originalverpackung aufbewahren. |
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1) |
Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5 |
|
|
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) |
Typen A, B, C, D, E, F |
|||
|
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) |
Typen A, B, C, D, E, F |
|||
|
Korrosiv gegenüber Metallen (Abschnitt 2.16) |
1 |
|||
|
P235 |
Kühl halten. |
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) |
1, 2, 3 |
— bei brennbaren Flüssigkeiten der Kategorie 1 und anderen brennbaren Flüssigkeiten, die flüchtig sind und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können |
|
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) |
Typen A, B, C, D, E, F |
— kann entfallen, wenn P411 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist |
||
|
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11) |
1, 2 |
— kann entfallen, wenn P413 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist |
||
|
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) |
Typen A, B, C, D, E, F |
— kann entfallen, wenn P411 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist |
||
|
P240 |
Behälter und zu befüllende Anlage erden. |
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1) |
Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5 |
— falls expl. Stoff/Gemisch/Erzeugnis elektrostatisch empfindlich ist |
|
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) |
1, 2, 3 |
— falls Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann |
||
|
Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7) |
1, 2 |
— falls Feststoff elektrostatisch empfindlich ist |
||
|
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) |
Typen A, B, C, D, E, F |
— falls elektrostatisch empfindlich und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugt werden kann |
||
|
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) |
||||
|
P241 |
Explosionsgeschützte [elektrische/Lüftungs-/Beleuchtungs-/…] Geräte verwenden. |
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) |
1, 2, 3 |
— falls Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann. — falls erforderlich können durch den Text in eckigen Klammern — sofern zutreffend — besondere elektrische, Lüftungs-, Beleuchtungs- oder sonstige Geräte angegeben werden |
|
Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7) |
1, 2 |
— falls Staubwolken auftreten können. — falls erforderlich können durch den Text in eckigen Klammern — sofern zutreffend — besondere elektrische, Lüftungs-, Beleuchtungs- oder sonstige Geräte angegeben werden. |
||
|
P242 |
Funkenarmes Werkzeug verwenden. |
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) |
1, 2, 3 |
— falls die Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann und die Mindestzündenergie sehr niedrig ist. (Dies gilt für Stoffe und Gemische, bei denen die Zündenergie < 0,1 mJ beträgt, z. B. Kohlenstoffdisulfid.) |
|
P243 |
Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen. |
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) |
1, 2, 3 |
— falls die Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann. |
|
P244 |
Ventile und Ausrüstungsteile öl- und fettfrei halten. |
Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4) |
1 |
|
|
P250 |
Nicht schleifen/stoßen/reiben/… |
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1) |
Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5 |
— falls expl. Stoff/Gemisch/Erzeugnis mechanisch empfindlich ist … Unzulässige Art der mechanischen Beanspruchung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben. |
|
P251 |
Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. |
Aerosole (Abschnitt 2.3) |
1, 2, 3 |
|
|
P260 |
Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. |
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2 |
Zutreffende Bedingungen von Hersteller/Lieferant anzugeben. |
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8) |
1, 2 |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9) |
1, 2 |
|||
|
Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2) |
1A, 1B, 1C |
— Präzisieren: Keine Stäube oder Nebel einatmen. — falls bei Verwendung inhalierbare Staub- oder Nebelpartikel auftreten können |
||
|
Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7) |
Zusatzkategorie |
|||
|
P261 |
Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. |
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1) |
3, 4 |
— kann entfallen, wenn P260 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist. Zutreffende Bedingungen sind von Hersteller/Lieferant anzugeben. |
|
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4) |
1, 1A, 1B |
|||
|
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4) |
1, 1A, 1B |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8) |
3 |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8) |
3 |
|||
|
P262 |
Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. |
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2 |
|
|
P263 |
Berührung während Schwangerschaft und Stillzeit vermeiden. |
Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7) |
Zusatzkategorie |
|
|
P264 |
Nach Gebrauch … gründlich waschen. |
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3, 4 |
… Nach Gebrauch zu waschende Körperteile von Hersteller/Lieferant anzugeben. |
|
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2 |
|||
|
Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2) |
1A, 1B, 1C |
|||
|
Reizung der Haut (Abschnitt 3.2) |
2 |
|||
|
Reizung der Augen (Abschnitt 3.3) |
2 |
|||
|
Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7) |
Zusatzkategorie |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8) |
1, 2 |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9) |
1 |
|||
|
P270 |
►C4 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. ◄ |
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3, 4 |
|
|
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2 |
|||
|
Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7) |
Zusatzkategorie |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8) |
1, 2 |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9) |
1 |
|||
|
P271 |
Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. |
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3, 4 |
|
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8) |
3 |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8) |
3 |
|||
|
P272 |
Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. |
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4) |
1, 1A, 1B |
|
|
P273 |
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. |
Gewässergefährdend — akute aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1) |
1 |
— falls dies nicht dem Verwendungszweck entspricht |
|
Gewässergefährdend — ►M2 langfristige aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1) ◄ |
1, 2, 3, 4 |
|||
|
P280 |
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz/Gehörschutz/… tragen |
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1) |
Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5 |
Geeignete Art persönlicher Schutzausrüstung von Hersteller/Lieferant anzugeben. |
|
Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2) |
Pyrophore Gase |
|||
|
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) |
1, 2, 3 |
|||
|
Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7) |
1, 2 |
|||
|
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) |
Typen A, B, C, D, E, F |
|||
|
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9) |
1 |
|||
|
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10) |
1 |
|||
|
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11) |
1, 2 |
|||
|
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) |
1, 2, 3 |
|||
|
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) |
1, 2, 3 |
|||
|
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) |
1, 2, 3 |
|||
|
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) |
Typen A, B, C, D, E, F |
|||
|
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17) |
1, 2, 3, 4 |
|||
|
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3, 4 |
— Schutzhandschuhe/Schutzkleidung angeben Art der Ausrüstung gegebenenfalls von Hersteller/Lieferant anzugeben. |
||
|
Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2) |
1A, 1B, 1C |
— Schutzhandschuhe/Schutzkleidung und Augenschutz/Gesichtsschutz angeben. Art der Ausrüstung gegebenenfalls von Hersteller/Lieferant anzugeben. |
||
|
Reizung der Haut (Abschnitt 3.2) |
2 |
— Schutzhandschuhe angeben Art der Ausrüstung gegebenenfalls von Hersteller/Lieferant anzugeben |
||
|
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4) |
1, 1A, 1B |
|||
|
Schwere Augenschädigung (Abschnitt 3.3) |
1 |
— Augenschutz/Gesichtsschutz angeben Art der Ausrüstung gegebenenfalls von Hersteller/Lieferant anzugeben |
||
|
Reizung der Augen (Abschnitt 3.3) |
2 |
|||
|
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5) |
1A, 1B, 2 |
Geeignete Art persönlicher Schutzausrüstung von Hersteller/Lieferant anzugeben. |
||
|
Karzinogenität (Abschnitt 3.6) |
1A, 1B, 2 |
|||
|
Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7) |
1A, 1B, 2 |
|||
|
▼M4 ————— |
||||
|
P282 |
Schutzhandschuhe mit Kälteisolierung und zusätzlich Gesichtsschild oder Augenschutz tragen. |
Gase unter Druck (Abschnitt 2.5) |
Tiefgekühlt verflüssigtes Gas |
|
|
P283 |
Schwer entflammbare oder flammhemmende Kleidung tragen. |
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) |
1 |
|
|
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) |
1 |
|
||
|
P284 |
[Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen. |
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2 |
— Text in eckigen Klammern kann verwendet werden, wenn am Ort der Nutzung mit der Chemikalie zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, aus denen hervorgeht, welche Belüftungsart für eine sichere Benutzung zweckmäßig ist. Ausrüstung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben. |
|
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4) |
1, 1A, 1B |
|||
|
▼M4 ————— |
||||
|
P231 + P232 |
Inhalt unter inertem Gas/… handhaben und aufbewahren. Vor Feuchtigkeit schützen. |
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9) |
1 |
… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist. |
|
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10) |
1 |
|||
|
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) |
1, 2, 3 |
— falls der Stoff oder das Gemisch leicht mit Luftfeuchtigkeit reagiert. … Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist. |
||
|
▼M12 ————— |
||||
Kodierung
Sicherheitshinweise — Prävention
Gefahrenklassen
Gefahrenkategorien
Verwendungsbedingungen
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
P201
Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)
1A, 1B, 2
Verbraucherprodukte — entfällt bei Verwendung von P202.
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.6)
1A, 1B, 2
Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)
1A, 1B, 2
Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)
Zusatzkategorie
P202
Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)
A, B (chemisch instabile Gase)
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)
1A, 1B, 2
Karzinogenität (Abschnitt 3.6)
1A, 1B, 2
Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)
1A, 1B, 2
Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)
Zusatzkategorie
P210
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5
Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)
1A, 1B, 2
Aerosole (Abschnitt 2.3)
1, 2, 3
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)
1, 2
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typen A, B, C, D, E, F
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)
1
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
1
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
1, 2, 3
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
1, 2, 3
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typen A, B, C, D, E, F
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
1, 2, 3, 4
P211
Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
Aerosole (Abschnitt 2.3)
1, 2
P212
Erhitzen unter Einschluss und Reduzierung des Desensibilisierungsmittels vermeiden.
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
1, 2, 3, 4
P220
Von Kleidung und anderen brennbaren Materialien fernhalten.
Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4)
1
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
1, 2, 3
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
1, 2, 3
▼M12 —————
P222
Keinen Kontakt mit Luft zulassen.
Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)
Pyrophore Gase
— sofern eine Schwerpunktsetzung beim Gefahrenhinweis für notwendig erachtet wird.
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)
1
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
1
P223
Keinen Kontakt mit Wasser zulassen.
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)
1, 2
— falls Betonung des Gefahrenhinweises für nötig gehalten wird
P230
Feucht halten mit …
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5
Geeignetes Material von Hersteller/Lieferant anzugeben
— für Stoffe und Gemische, die mit einem Phlegmatisierungsmittel befeuchtet, verdünnt, darin gelöst oder suspendiert werden, um ihre explosiven Eigenschaften zu unterdrücken
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
1, 2, 3, 4
Geeignetes Material von Hersteller/Lieferant anzugeben
P231
Inhalt unter inertem Gas/… handhaben und aufbewahren.
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)
1
… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist.
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
1
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)
1, 2, 3
— falls der Stoff oder das Gemisch leicht mit Luftfeuchtigkeit reagiert.
… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist.
P232
Vor Feuchtigkeit schützen.
►C4 Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄
1, 2, 3
P233
Behälter dicht verschlossen halten.
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
— falls Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)
1
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
1
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
1, 2, 3, 4
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3
— falls chemischer Stoff flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann
Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)
3
Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)
3
P234
Nur in Originalverpackung aufbewahren.
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typen A, B, C, D, E, F
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typen A, B, C, D, E, F
Korrosiv gegenüber Metallen (Abschnitt 2.16)
1
P235
Kühl halten.
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
— bei brennbaren Flüssigkeiten der Kategorie 1 und anderen brennbaren Flüssigkeiten, die flüchtig sind und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typen A, B, C, D, E, F
— kann entfallen, wenn P411 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)
1, 2
— kann entfallen, wenn P413 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typen A, B, C, D, E, F
— kann entfallen, wenn P411 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist
P240
Behälter und zu befüllende Anlage erden.
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5
— falls expl. Stoff/Gemisch/Erzeugnis elektrostatisch empfindlich ist
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
— falls Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann
Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)
1, 2
— falls Feststoff elektrostatisch empfindlich ist
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typen A, B, C, D, E, F
— falls elektrostatisch empfindlich und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugt werden kann
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
P241
Explosionsgeschützte [elektrische/Lüftungs-/Beleuchtungs-/…] Geräte verwenden.
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
— falls Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann.
— falls erforderlich können durch den Text in eckigen Klammern — sofern zutreffend — besondere elektrische, Lüftungs-, Beleuchtungs- oder sonstige Geräte angegeben werden
Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)
1, 2
— falls Staubwolken auftreten können.
— falls erforderlich können durch den Text in eckigen Klammern — sofern zutreffend — besondere elektrische, Lüftungs-, Beleuchtungs- oder sonstige Geräte angegeben werden.
P242
Funkenarmes Werkzeug verwenden.
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
— falls die Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann und die Mindestzündenergie sehr niedrig ist. (Dies gilt für Stoffe und Gemische, bei denen die Zündenergie < 0,1 mJ beträgt, z. B. Kohlenstoffdisulfid.)
P243
Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen.
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
— falls die Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann.
P244
Ventile und Ausrüstungsteile öl- und fettfrei halten.
Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4)
1
P250
Nicht schleifen/stoßen/reiben/…
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5
— falls expl. Stoff/Gemisch/Erzeugnis mechanisch empfindlich ist
… Unzulässige Art der mechanischen Beanspruchung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.
P251
Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
Aerosole (Abschnitt 2.3)
1, 2, 3
P260
Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2
Zutreffende Bedingungen von Hersteller/Lieferant anzugeben.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)
1, 2
Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)
1, 2
Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)
1A, 1B, 1C
— Präzisieren: Keine Stäube oder Nebel einatmen.
— falls bei Verwendung inhalierbare Staub- oder Nebelpartikel auftreten können
Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)
Zusatzkategorie
P261
Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
3, 4
— kann entfallen, wenn P260 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist.
Zutreffende Bedingungen sind von Hersteller/Lieferant anzugeben.
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)
3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)
3
P262
Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2
P263
Berührung während Schwangerschaft und Stillzeit vermeiden.
Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)
Zusatzkategorie
P264
Nach Gebrauch … gründlich waschen.
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3, 4
… Nach Gebrauch zu waschende Körperteile von Hersteller/Lieferant anzugeben.
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2
Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)
1A, 1B, 1C
Reizung der Haut (Abschnitt 3.2)
2
Reizung der Augen (Abschnitt 3.3)
2
Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)
Zusatzkategorie
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)
1, 2
Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)
1
P270
►C4 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. ◄
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3, 4
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2
Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)
Zusatzkategorie
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)
1, 2
Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)
1
P271
Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3, 4
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)
3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)
3
P272
Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
P273
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Gewässergefährdend — akute aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1)
1
— falls dies nicht dem Verwendungszweck entspricht
Gewässergefährdend — ►M2 langfristige aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1) ◄
1, 2, 3, 4
P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz/Gehörschutz/… tragen
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5
Geeignete Art persönlicher Schutzausrüstung von Hersteller/Lieferant anzugeben.
Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)
Pyrophore Gase
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)
1, 2
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typen A, B, C, D, E, F
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)
1
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
1
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)
1, 2
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)
1, 2, 3
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
1, 2, 3
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
1, 2, 3
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typen A, B, C, D, E, F
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
1, 2, 3, 4
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3, 4
— Schutzhandschuhe/Schutzkleidung angeben
Art der Ausrüstung gegebenenfalls von Hersteller/Lieferant anzugeben.
Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)
1A, 1B, 1C
— Schutzhandschuhe/Schutzkleidung und Augenschutz/Gesichtsschutz angeben.
Art der Ausrüstung gegebenenfalls von Hersteller/Lieferant anzugeben.
Reizung der Haut (Abschnitt 3.2)
2
— Schutzhandschuhe angeben
Art der Ausrüstung gegebenenfalls von Hersteller/Lieferant anzugeben
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
Schwere Augenschädigung (Abschnitt 3.3)
1
— Augenschutz/Gesichtsschutz angeben
Art der Ausrüstung gegebenenfalls von Hersteller/Lieferant anzugeben
Reizung der Augen (Abschnitt 3.3)
2
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)
1A, 1B, 2
Geeignete Art persönlicher Schutzausrüstung von Hersteller/Lieferant anzugeben.
Karzinogenität (Abschnitt 3.6)
1A, 1B, 2
Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)
1A, 1B, 2
▼M4 —————
P282
Schutzhandschuhe mit Kälteisolierung und zusätzlich Gesichtsschild oder Augenschutz tragen.
Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)
Tiefgekühlt verflüssigtes Gas
P283
Schwer entflammbare oder flammhemmende Kleidung tragen.
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
1
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
1
P284
[Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen.
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2
— Text in eckigen Klammern kann verwendet werden, wenn am Ort der Nutzung mit der Chemikalie zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, aus denen hervorgeht, welche Belüftungsart für eine sichere Benutzung zweckmäßig ist.
Ausrüstung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
▼M4 —————
P231 + P232
Inhalt unter inertem Gas/… handhaben und aufbewahren.
Vor Feuchtigkeit schützen.
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)
1
… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist.
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
1
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)
1, 2, 3
— falls der Stoff oder das Gemisch leicht mit Luftfeuchtigkeit reagiert.
… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist.
▼M12 —————
Kodierung
Sicherheitshinweise — Prävention
Gefahrenklassen
Gefahrenkategorien
Verwendungsbedingungen
Kodierung
Kodierung
Sicherheitshinweise — Prävention
Sicherheitshinweise — Prävention
Gefahrenklassen
Gefahrenklassen
Gefahrenkategorien
Gefahrenkategorien
Verwendungsbedingungen
Verwendungsbedingungen
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(1)
(1)
(2)
(2)
(3)
(3)
(4)
(4)
(5)
(5)
P201
Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff
P201
P201
Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff
Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)
1A, 1B, 2
Verbraucherprodukte — entfällt bei Verwendung von P202.
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)
1A, 1B, 2
1A, 1B, 2
Verbraucherprodukte — entfällt bei Verwendung von P202.
Verbraucherprodukte — entfällt bei Verwendung von P202. entfällt bei Verwendung von P202.
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.6)
1A, 1B, 2
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.6)
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.6)
1A, 1B, 2
1A, 1B, 2
Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)
1A, 1B, 2
Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)
Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)
1A, 1B, 2
1A, 1B, 2
Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)
Zusatzkategorie
Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)
Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)
Zusatzkategorie
Zusatzkategorie
P202
Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)
A, B (chemisch instabile Gase)
P202
P202
Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)
Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)
A, B (chemisch instabile Gase)
A, B (chemisch instabile Gase)
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)
1A, 1B, 2
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)
1A, 1B, 2
1A, 1B, 2
Karzinogenität (Abschnitt 3.6)
1A, 1B, 2
Karzinogenität (Abschnitt 3.6)
Karzinogenität (Abschnitt 3.6)
1A, 1B, 2
1A, 1B, 2
Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)
1A, 1B, 2
Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)
Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)
1A, 1B, 2
1A, 1B, 2
Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)
Zusatzkategorie
Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)
Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)
Zusatzkategorie
Zusatzkategorie
P210
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5
P210
P210
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5
Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5
Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)
1A, 1B, 2
Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)
Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)
1A, 1B, 2
1A, 1B, 2
Aerosole (Abschnitt 2.3)
1, 2, 3
Aerosole (Abschnitt 2.3)
Aerosole (Abschnitt 2.3)
1, 2, 3
1, 2, 3
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
1, 2, 3
Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)
1, 2
Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)
Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)
1, 2
1, 2
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typen A, B, C, D, E, F
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typen A, B, C, D, E, F
Typen A, B, C, D, E, F
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)
1
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)
1
1
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
1
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
1
1
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
1, 2, 3
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
1, 2, 3
1, 2, 3
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
1, 2, 3
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
1, 2, 3
1, 2, 3
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typen A, B, C, D, E, F
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typen A, B, C, D, E, F
Typen A, B, C, D, E, F
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
1, 2, 3, 4
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
1, 2, 3, 4
1, 2, 3, 4
P211
Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
Aerosole (Abschnitt 2.3)
1, 2
P211
P211
Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
Aerosole (Abschnitt 2.3)
Aerosole (Abschnitt 2.3)
1, 2
1, 2
P212
Erhitzen unter Einschluss und Reduzierung des Desensibilisierungsmittels vermeiden.
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
1, 2, 3, 4
P212
P212
Erhitzen unter Einschluss und Reduzierung des Desensibilisierungsmittels vermeiden.
Erhitzen unter Einschluss und Reduzierung des Desensibilisierungsmittels vermeiden.
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
1, 2, 3, 4
1, 2, 3, 4
P220
Von Kleidung und anderen brennbaren Materialien fernhalten.
Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4)
1
P220
P220
Von Kleidung und anderen brennbaren Materialien fernhalten.
Von Kleidung und anderen brennbaren Materialien fernhalten.
Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4)
Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4)
1
1
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
1, 2, 3
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
1, 2, 3
1, 2, 3
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
1, 2, 3
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
1, 2, 3
1, 2, 3
▼M12 —————
▼M12 —————
P222
Keinen Kontakt mit Luft zulassen.
Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)
Pyrophore Gase
— sofern eine Schwerpunktsetzung beim Gefahrenhinweis für notwendig erachtet wird.
P222
P222
Keinen Kontakt mit Luft zulassen.
Keinen Kontakt mit Luft zulassen.
Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)
Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)
Pyrophore Gase
Pyrophore Gase
— sofern eine Schwerpunktsetzung beim Gefahrenhinweis für notwendig erachtet wird.
— sofern eine Schwerpunktsetzung beim Gefahrenhinweis für notwendig erachtet wird.
— sofern eine Schwerpunktsetzung beim Gefahrenhinweis für notwendig erachtet wird. sofern eine Schwerpunktsetzung beim Gefahrenhinweis für notwendig erachtet wird.
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)
1
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)
1
1
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
1
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
1
1
P223
Keinen Kontakt mit Wasser zulassen.
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)
1, 2
— falls Betonung des Gefahrenhinweises für nötig gehalten wird
P223
P223
Keinen Kontakt mit Wasser zulassen.
Keinen Kontakt mit Wasser zulassen.
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)
1, 2
1, 2
— falls Betonung des Gefahrenhinweises für nötig gehalten wird
— falls Betonung des Gefahrenhinweises für nötig gehalten wird
P230
Feucht halten mit …
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5
Geeignetes Material von Hersteller/Lieferant anzugeben
— für Stoffe und Gemische, die mit einem Phlegmatisierungsmittel befeuchtet, verdünnt, darin gelöst oder suspendiert werden, um ihre explosiven Eigenschaften zu unterdrücken
P230
P230
Feucht halten mit …
Feucht halten mit …
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5
Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5
Geeignetes Material von Hersteller/Lieferant anzugeben
— für Stoffe und Gemische, die mit einem Phlegmatisierungsmittel befeuchtet, verdünnt, darin gelöst oder suspendiert werden, um ihre explosiven Eigenschaften zu unterdrücken
Geeignetes Material von Hersteller/Lieferant anzugeben
— für Stoffe und Gemische, die mit einem Phlegmatisierungsmittel befeuchtet, verdünnt, darin gelöst oder suspendiert werden, um ihre explosiven Eigenschaften zu unterdrücken
— für Stoffe und Gemische, die mit einem Phlegmatisierungsmittel befeuchtet, verdünnt, darin gelöst oder suspendiert werden, um ihre explosiven Eigenschaften zu unterdrücken für Stoffe und Gemische, die mit einem Phlegmatisierungsmittel befeuchtet, verdünnt, darin gelöst oder suspendiert werden, um ihre explosiven Eigenschaften zu unterdrücken
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
1, 2, 3, 4
Geeignetes Material von Hersteller/Lieferant anzugeben
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
1, 2, 3, 4
1, 2, 3, 4
Geeignetes Material von Hersteller/Lieferant anzugeben
Geeignetes Material von Hersteller/Lieferant anzugeben
P231
Inhalt unter inertem Gas/… handhaben und aufbewahren.
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)
1
… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist.
P231
P231
Inhalt unter inertem Gas/… handhaben und aufbewahren.
Inhalt unter inertem Gas/… handhaben und aufbewahren.
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)
1
1
… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist.
… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist.
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
1
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
1
1
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)
1, 2, 3
— falls der Stoff oder das Gemisch leicht mit Luftfeuchtigkeit reagiert.
… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist.
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)
1, 2, 3
1, 2, 3
— falls der Stoff oder das Gemisch leicht mit Luftfeuchtigkeit reagiert.
… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist.
— falls der Stoff oder das Gemisch leicht mit Luftfeuchtigkeit reagiert.
… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist.
P232
Vor Feuchtigkeit schützen.
►C4 Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄
1, 2, 3
P232
P232
Vor Feuchtigkeit schützen.
Vor Feuchtigkeit schützen.
►C4 Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄
►C4 Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄ ►C4 ►C4 ►C4 ◄
1, 2, 3
1, 2, 3
P233
Behälter dicht verschlossen halten.
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
— falls Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann
P233
P233
Behälter dicht verschlossen halten.
Behälter dicht verschlossen halten.
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
1, 2, 3
— falls Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann
— falls Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann
— falls Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)
1
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)
1
1
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
1
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
1
1
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
1, 2, 3, 4
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
1, 2, 3, 4
1, 2, 3, 4
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3
— falls chemischer Stoff flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3
1, 2, 3
— falls chemischer Stoff flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann
— falls chemischer Stoff flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann
— falls chemischer Stoff flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann
Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)
3
Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)
Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)
3
3
Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)
3
Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)
Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)
3
3
P234
Nur in Originalverpackung aufbewahren.
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5
P234
P234
Nur in Originalverpackung aufbewahren.
Nur in Originalverpackung aufbewahren.
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5
Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typen A, B, C, D, E, F
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typen A, B, C, D, E, F
Typen A, B, C, D, E, F
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typen A, B, C, D, E, F
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typen A, B, C, D, E, F
Typen A, B, C, D, E, F
Korrosiv gegenüber Metallen (Abschnitt 2.16)
1
Korrosiv gegenüber Metallen (Abschnitt 2.16)
Korrosiv gegenüber Metallen (Abschnitt 2.16)
1
1
P235
Kühl halten.
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
— bei brennbaren Flüssigkeiten der Kategorie 1 und anderen brennbaren Flüssigkeiten, die flüchtig sind und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können
P235
P235
Kühl halten.
Kühl halten.
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
1, 2, 3
— bei brennbaren Flüssigkeiten der Kategorie 1 und anderen brennbaren Flüssigkeiten, die flüchtig sind und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können
— bei brennbaren Flüssigkeiten der Kategorie 1 und anderen brennbaren Flüssigkeiten, die flüchtig sind und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typen A, B, C, D, E, F
— kann entfallen, wenn P411 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typen A, B, C, D, E, F
Typen A, B, C, D, E, F
— kann entfallen, wenn P411 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist
— kann entfallen, wenn P411 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)
1, 2
— kann entfallen, wenn P413 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)
1, 2
1, 2
— kann entfallen, wenn P413 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist
— kann entfallen, wenn P413 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typen A, B, C, D, E, F
— kann entfallen, wenn P411 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typen A, B, C, D, E, F
Typen A, B, C, D, E, F
— kann entfallen, wenn P411 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist
— kann entfallen, wenn P411 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist
P240
Behälter und zu befüllende Anlage erden.
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5
— falls expl. Stoff/Gemisch/Erzeugnis elektrostatisch empfindlich ist
P240
P240
Behälter und zu befüllende Anlage erden.
Behälter und zu befüllende Anlage erden.
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5
Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5
— falls expl. Stoff/Gemisch/Erzeugnis elektrostatisch empfindlich ist
— falls expl. Stoff/Gemisch/Erzeugnis elektrostatisch empfindlich ist
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
— falls Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
1, 2, 3
— falls Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann
— falls Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann
Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)
1, 2
— falls Feststoff elektrostatisch empfindlich ist
Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)
Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)
1, 2
1, 2
— falls Feststoff elektrostatisch empfindlich ist
— falls Feststoff elektrostatisch empfindlich ist
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typen A, B, C, D, E, F
— falls elektrostatisch empfindlich und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugt werden kann
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typen A, B, C, D, E, F
Typen A, B, C, D, E, F
— falls elektrostatisch empfindlich und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugt werden kann
— falls elektrostatisch empfindlich und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugt werden kann
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
P241
Explosionsgeschützte [elektrische/Lüftungs-/Beleuchtungs-/…] Geräte verwenden.
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
— falls Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann.
— falls erforderlich können durch den Text in eckigen Klammern — sofern zutreffend — besondere elektrische, Lüftungs-, Beleuchtungs- oder sonstige Geräte angegeben werden
P241
P241
Explosionsgeschützte [elektrische/Lüftungs-/Beleuchtungs-/…] Geräte verwenden.
Explosionsgeschützte [elektrische/Lüftungs-/Beleuchtungs-/…] Geräte verwenden.
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
1, 2, 3
— falls Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann.
— falls erforderlich können durch den Text in eckigen Klammern — sofern zutreffend — besondere elektrische, Lüftungs-, Beleuchtungs- oder sonstige Geräte angegeben werden
— falls Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann.
— falls Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann.
— falls erforderlich können durch den Text in eckigen Klammern — sofern zutreffend — besondere elektrische, Lüftungs-, Beleuchtungs- oder sonstige Geräte angegeben werden
— falls erforderlich können durch den Text in eckigen Klammern — sofern zutreffend — besondere elektrische, Lüftungs-, Beleuchtungs- oder sonstige Geräte angegeben werden
Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)
1, 2
— falls Staubwolken auftreten können.
— falls erforderlich können durch den Text in eckigen Klammern — sofern zutreffend — besondere elektrische, Lüftungs-, Beleuchtungs- oder sonstige Geräte angegeben werden.
Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)
Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)
1, 2
1, 2
— falls Staubwolken auftreten können.
— falls erforderlich können durch den Text in eckigen Klammern — sofern zutreffend — besondere elektrische, Lüftungs-, Beleuchtungs- oder sonstige Geräte angegeben werden.
— falls Staubwolken auftreten können.
— falls Staubwolken auftreten können.
— falls erforderlich können durch den Text in eckigen Klammern — sofern zutreffend — besondere elektrische, Lüftungs-, Beleuchtungs- oder sonstige Geräte angegeben werden.
— falls erforderlich können durch den Text in eckigen Klammern — sofern zutreffend — besondere elektrische, Lüftungs-, Beleuchtungs- oder sonstige Geräte angegeben werden.
P242
Funkenarmes Werkzeug verwenden.
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
— falls die Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann und die Mindestzündenergie sehr niedrig ist. (Dies gilt für Stoffe und Gemische, bei denen die Zündenergie < 0,1 mJ beträgt, z. B. Kohlenstoffdisulfid.)
P242
P242
Funkenarmes Werkzeug verwenden.
Funkenarmes Werkzeug verwenden.
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
1, 2, 3
— falls die Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann und die Mindestzündenergie sehr niedrig ist. (Dies gilt für Stoffe und Gemische, bei denen die Zündenergie < 0,1 mJ beträgt, z. B. Kohlenstoffdisulfid.)
— falls die Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann und die Mindestzündenergie sehr niedrig ist. (Dies gilt für Stoffe und Gemische, bei denen die Zündenergie < 0,1 mJ beträgt, z. B. Kohlenstoffdisulfid.)
P243
Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen.
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
— falls die Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann.
P243
P243
Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen.
Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen.
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
1, 2, 3
— falls die Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann.
— falls die Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann.
P244
Ventile und Ausrüstungsteile öl- und fettfrei halten.
Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4)
1
P244
P244
Ventile und Ausrüstungsteile öl- und fettfrei halten.
Ventile und Ausrüstungsteile öl- und fettfrei halten.
Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4)
Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4)
1
1
P250
Nicht schleifen/stoßen/reiben/…
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5
— falls expl. Stoff/Gemisch/Erzeugnis mechanisch empfindlich ist
… Unzulässige Art der mechanischen Beanspruchung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.
P250
P250
Nicht schleifen/stoßen/reiben/…
Nicht schleifen/stoßen/reiben/…
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5
Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5
— falls expl. Stoff/Gemisch/Erzeugnis mechanisch empfindlich ist
… Unzulässige Art der mechanischen Beanspruchung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.
— falls expl. Stoff/Gemisch/Erzeugnis mechanisch empfindlich ist
… Unzulässige Art der mechanischen Beanspruchung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.
P251
Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
Aerosole (Abschnitt 2.3)
1, 2, 3
P251
P251
Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
Aerosole (Abschnitt 2.3)
Aerosole (Abschnitt 2.3)
1, 2, 3
1, 2, 3
P260
Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2
Zutreffende Bedingungen von Hersteller/Lieferant anzugeben.
P260
P260
Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2
1, 2
Zutreffende Bedingungen von Hersteller/Lieferant anzugeben.
Zutreffende Bedingungen von Hersteller/Lieferant anzugeben.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)
1, 2
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)
1, 2
1, 2
Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)
1, 2
Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)
Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)
1, 2
1, 2
Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)
1A, 1B, 1C
— Präzisieren: Keine Stäube oder Nebel einatmen.
— falls bei Verwendung inhalierbare Staub- oder Nebelpartikel auftreten können
Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)
Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)
1A, 1B, 1C
1A, 1B, 1C
— Präzisieren: Keine Stäube oder Nebel einatmen.
— falls bei Verwendung inhalierbare Staub- oder Nebelpartikel auftreten können
— Präzisieren: Keine Stäube oder Nebel einatmen.
— Präzisieren: Keine Stäube oder Nebel einatmen.
— falls bei Verwendung inhalierbare Staub- oder Nebelpartikel auftreten können
— falls bei Verwendung inhalierbare Staub- oder Nebelpartikel auftreten können
Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)
Zusatzkategorie
Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)
Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)
Zusatzkategorie
Zusatzkategorie
P261
Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
3, 4
— kann entfallen, wenn P260 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist.
Zutreffende Bedingungen sind von Hersteller/Lieferant anzugeben.
P261
P261
Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
3, 4
3, 4
— kann entfallen, wenn P260 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist.
Zutreffende Bedingungen sind von Hersteller/Lieferant anzugeben.
— kann entfallen, wenn P260 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist.
Zutreffende Bedingungen sind von Hersteller/Lieferant anzugeben.
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
1, 1A, 1B
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
1, 1A, 1B
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)
3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)
3
3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)
3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)
3
3
P262
Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2
P262
P262
Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2
1, 2
P263
Berührung während Schwangerschaft und Stillzeit vermeiden.
Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)
Zusatzkategorie
P263
P263
Berührung während Schwangerschaft und Stillzeit vermeiden.
Berührung während Schwangerschaft und Stillzeit vermeiden.
Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)
Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)
Zusatzkategorie
Zusatzkategorie
P264
Nach Gebrauch … gründlich waschen.
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3, 4
… Nach Gebrauch zu waschende Körperteile von Hersteller/Lieferant anzugeben.
P264
P264
Nach Gebrauch … gründlich waschen.
Nach Gebrauch … gründlich waschen.
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3, 4
1, 2, 3, 4
… Nach Gebrauch zu waschende Körperteile von Hersteller/Lieferant anzugeben.
… Nach Gebrauch zu waschende Körperteile von Hersteller/Lieferant anzugeben.
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2
1, 2
Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)
1A, 1B, 1C
Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)
Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)
1A, 1B, 1C
1A, 1B, 1C
Reizung der Haut (Abschnitt 3.2)
2
Reizung der Haut (Abschnitt 3.2)
Reizung der Haut (Abschnitt 3.2)
2
2
Reizung der Augen (Abschnitt 3.3)
2
Reizung der Augen (Abschnitt 3.3)
Reizung der Augen (Abschnitt 3.3)
2
2
Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)
Zusatzkategorie
Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)
Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)
Zusatzkategorie
Zusatzkategorie
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)
1, 2
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)
1, 2
1, 2
Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)
1
Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)
Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)
1
1
P270
►C4 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. ◄
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3, 4
P270
P270
►C4 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. ◄
►C4 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. ◄ ►C4 ►C4 ►C4 ◄
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3, 4
1, 2, 3, 4
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2
1, 2
Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)
Zusatzkategorie
Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)
Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)
Zusatzkategorie
Zusatzkategorie
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)
1, 2
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)
1, 2
1, 2
Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)
1
Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)
Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)
1
1
P271
Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3, 4
P271
P271
Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3, 4
1, 2, 3, 4
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)
3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)
3
3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)
3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)
3
3
P272
Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
P272
P272
Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.
Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
1, 1A, 1B
P273
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Gewässergefährdend — akute aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1)
1
— falls dies nicht dem Verwendungszweck entspricht
P273
P273
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Gewässergefährdend — akute aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1)
Gewässergefährdend — akute aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1)
1
1
— falls dies nicht dem Verwendungszweck entspricht
— falls dies nicht dem Verwendungszweck entspricht
— falls dies nicht dem Verwendungszweck entspricht
Gewässergefährdend — ►M2 langfristige aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1) ◄
1, 2, 3, 4
Gewässergefährdend — ►M2 langfristige aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1) ◄
Gewässergefährdend — ►M2 langfristige aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1) ◄ ►M2 ►M2 ►M2 ◄
1, 2, 3, 4
1, 2, 3, 4
P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz/Gehörschutz/… tragen
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5
Geeignete Art persönlicher Schutzausrüstung von Hersteller/Lieferant anzugeben.
P280
P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz/Gehörschutz/… tragen
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz/Gehörschutz/… tragen
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5
Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5
Geeignete Art persönlicher Schutzausrüstung von Hersteller/Lieferant anzugeben.
Geeignete Art persönlicher Schutzausrüstung von Hersteller/Lieferant anzugeben.
Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)
Pyrophore Gase
Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)
Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)
Pyrophore Gase
Pyrophore Gase
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
1, 2, 3
Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)
1, 2
Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)
Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)
1, 2
1, 2
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typen A, B, C, D, E, F
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typen A, B, C, D, E, F
Typen A, B, C, D, E, F
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)
1
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)
1
1
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
1
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
1
1
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)
1, 2
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)
1, 2
1, 2
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)
1, 2, 3
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)
1, 2, 3
1, 2, 3
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
1, 2, 3
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
1, 2, 3
1, 2, 3
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
1, 2, 3
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
1, 2, 3
1, 2, 3
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typen A, B, C, D, E, F
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typen A, B, C, D, E, F
Typen A, B, C, D, E, F
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
1, 2, 3, 4
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
1, 2, 3, 4
1, 2, 3, 4
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3, 4
— Schutzhandschuhe/Schutzkleidung angeben
Art der Ausrüstung gegebenenfalls von Hersteller/Lieferant anzugeben.
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3, 4
1, 2, 3, 4
— Schutzhandschuhe/Schutzkleidung angeben
Art der Ausrüstung gegebenenfalls von Hersteller/Lieferant anzugeben.
— Schutzhandschuhe/Schutzkleidung angeben
— Schutzhandschuhe/Schutzkleidung angeben Schutzhandschuhe/Schutzkleidung angeben
Art der Ausrüstung gegebenenfalls von Hersteller/Lieferant anzugeben.
Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)
1A, 1B, 1C
— Schutzhandschuhe/Schutzkleidung und Augenschutz/Gesichtsschutz angeben.
Art der Ausrüstung gegebenenfalls von Hersteller/Lieferant anzugeben.
Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)
Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)
1A, 1B, 1C
1A, 1B, 1C
— Schutzhandschuhe/Schutzkleidung und Augenschutz/Gesichtsschutz angeben.
Art der Ausrüstung gegebenenfalls von Hersteller/Lieferant anzugeben.
— Schutzhandschuhe/Schutzkleidung und Augenschutz/Gesichtsschutz angeben.
— Schutzhandschuhe/Schutzkleidung und Augenschutz/Gesichtsschutz angeben. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung und Augenschutz/Gesichtsschutz angeben.
Art der Ausrüstung gegebenenfalls von Hersteller/Lieferant anzugeben.
Reizung der Haut (Abschnitt 3.2)
2
— Schutzhandschuhe angeben
Art der Ausrüstung gegebenenfalls von Hersteller/Lieferant anzugeben
Reizung der Haut (Abschnitt 3.2)
Reizung der Haut (Abschnitt 3.2)
2
2
— Schutzhandschuhe angeben
Art der Ausrüstung gegebenenfalls von Hersteller/Lieferant anzugeben
— Schutzhandschuhe angeben
— Schutzhandschuhe angeben Schutzhandschuhe angeben
Art der Ausrüstung gegebenenfalls von Hersteller/Lieferant anzugeben
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
1, 1A, 1B
Schwere Augenschädigung (Abschnitt 3.3)
1
— Augenschutz/Gesichtsschutz angeben
Art der Ausrüstung gegebenenfalls von Hersteller/Lieferant anzugeben
Schwere Augenschädigung (Abschnitt 3.3)
Schwere Augenschädigung (Abschnitt 3.3)
1
1
— Augenschutz/Gesichtsschutz angeben
Art der Ausrüstung gegebenenfalls von Hersteller/Lieferant anzugeben
— Augenschutz/Gesichtsschutz angeben
— Augenschutz/Gesichtsschutz angeben Augenschutz/Gesichtsschutz angeben
Art der Ausrüstung gegebenenfalls von Hersteller/Lieferant anzugeben
Reizung der Augen (Abschnitt 3.3)
2
Reizung der Augen (Abschnitt 3.3)
Reizung der Augen (Abschnitt 3.3)
2
2
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)
1A, 1B, 2
Geeignete Art persönlicher Schutzausrüstung von Hersteller/Lieferant anzugeben.
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)
1A, 1B, 2
1A, 1B, 2
Geeignete Art persönlicher Schutzausrüstung von Hersteller/Lieferant anzugeben.
Geeignete Art persönlicher Schutzausrüstung von Hersteller/Lieferant anzugeben.
Karzinogenität (Abschnitt 3.6)
1A, 1B, 2
Karzinogenität (Abschnitt 3.6)
Karzinogenität (Abschnitt 3.6)
1A, 1B, 2
1A, 1B, 2
Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)
1A, 1B, 2
Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)
Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)
1A, 1B, 2
1A, 1B, 2
▼M4 —————
▼M4 —————
P282
Schutzhandschuhe mit Kälteisolierung und zusätzlich Gesichtsschild oder Augenschutz tragen.
Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)
Tiefgekühlt verflüssigtes Gas
P282
P282
Schutzhandschuhe mit Kälteisolierung und zusätzlich Gesichtsschild oder Augenschutz tragen.
Schutzhandschuhe mit Kälteisolierung und zusätzlich Gesichtsschild oder Augenschutz tragen.
Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)
Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)
Tiefgekühlt verflüssigtes Gas
Tiefgekühlt verflüssigtes Gas
P283
Schwer entflammbare oder flammhemmende Kleidung tragen.
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
1
P283
P283
Schwer entflammbare oder flammhemmende Kleidung tragen.
Schwer entflammbare oder flammhemmende Kleidung tragen.
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
1
1
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
1
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
1
1
P284
[Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen.
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2
— Text in eckigen Klammern kann verwendet werden, wenn am Ort der Nutzung mit der Chemikalie zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, aus denen hervorgeht, welche Belüftungsart für eine sichere Benutzung zweckmäßig ist.
Ausrüstung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.
P284
P284
[Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen.
[Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen.
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2
1, 2
— Text in eckigen Klammern kann verwendet werden, wenn am Ort der Nutzung mit der Chemikalie zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, aus denen hervorgeht, welche Belüftungsart für eine sichere Benutzung zweckmäßig ist.
Ausrüstung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.
— Text in eckigen Klammern kann verwendet werden, wenn am Ort der Nutzung mit der Chemikalie zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, aus denen hervorgeht, welche Belüftungsart für eine sichere Benutzung zweckmäßig ist.
Ausrüstung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
1, 1A, 1B
▼M4 —————
▼M4 —————
P231 + P232
Inhalt unter inertem Gas/… handhaben und aufbewahren.
Vor Feuchtigkeit schützen.
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)
1
… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist.
P231 + P232
P231 + P232
Inhalt unter inertem Gas/… handhaben und aufbewahren.
Vor Feuchtigkeit schützen.
Inhalt unter inertem Gas/… handhaben und aufbewahren.
Vor Feuchtigkeit schützen.
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)
1
1
… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist.
… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist.
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
1
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
1
1
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)
1, 2, 3
— falls der Stoff oder das Gemisch leicht mit Luftfeuchtigkeit reagiert.
… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist.
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)
1, 2, 3
1, 2, 3
— falls der Stoff oder das Gemisch leicht mit Luftfeuchtigkeit reagiert.
… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist.
— falls der Stoff oder das Gemisch leicht mit Luftfeuchtigkeit reagiert.
… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist.
▼M12 —————
▼M12 —————
Tabelle 6.3
Sicherheitshinweise — Reaktion
|
Kodierung |
Sicherheitshinweise — Reaktion |
Gefahrenklassen |
Gefahrenkategorien |
Verwendungsbedingungen |
|
(1) |
(2) |
(3) |
(4) |
(5) |
|
P301 |
BEI VERSCHLUCKEN: |
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3, 4 |
|
|
Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2) |
1, 1A, 1B, 1C |
|||
|
Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10) |
1 |
|||
|
P302 |
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: |
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9) |
1 |
|
|
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10) |
1 |
|||
|
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) |
1, 2 |
|||
|
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3, 4 |
|||
|
Reizung der Haut (Abschnitt 3.2) |
2 |
|||
|
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4) |
1, 1A, 1B |
|||
|
P303 |
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): |
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) |
1, 2, 3 |
|
|
►C4 Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄ |
1A, 1B, 1C |
|||
|
P304 |
BEI EINATMEN: |
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3, 4 |
|
|
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) |
1A, 1B, 1C |
|||
|
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4) |
1, 1A, 1B |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8) |
3 |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8) |
3 |
|||
|
P305 |
►C4 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: ◄ |
►C4 Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄ |
1A, 1B, 1C |
|
|
►C4 Schwere Augenschädigung/Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄ |
1 |
|||
|
►C4 Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄ |
2 |
|||
|
P306 |
►C4 BEI KONTAKT MIT DER KLEIDUNG: ◄ |
►C4 Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) ◄ |
1 |
|
|
►C4 Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) ◄ |
1 |
|||
|
▼M4 ————— |
||||
|
P308 |
BEI Exposition oder falls betroffen:: |
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5) |
1A, 1B, 2 |
|
|
Karzinogenität (Abschnitt 3.6) |
1A, 1B, 2 |
|||
|
Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7) |
1A, 1B, 2 |
|||
|
Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7) |
Zusatzkategorie |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität, einmalige Exposition (Abschnitt 3.8) |
1, 2 |
|||
|
▼M4 ————— |
||||
|
P310 |
Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen. |
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3 |
… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben. |
|
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2 |
|||
|
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2 |
|||
|
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) |
1A, 1B, 1C |
|||
|
Schwere Augenschädigung/Reizung der Augen (Abschnitt 3.3) |
1 |
|||
|
Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10) |
1 |
|||
|
P311 |
GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen. |
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1) |
3 |
… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben. |
|
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4) |
1, 1A, 1B |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8) |
1, 2 |
|||
|
P312 |
Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen. |
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
4 |
…Geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben. |
|
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
3, 4 |
|||
|
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1) |
4 |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8) |
3 |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8) |
3 |
|||
|
P313 |
Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. |
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) |
2, 3 |
|
|
Augenreizung (Abschnitt 3.3) |
2 |
|||
|
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4) |
1, 1A, 1B |
|||
|
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5) |
1A, 1B, 2 |
|||
|
Karzinogenität (Abschnitt 3.6) |
1A, 1B, 2 |
|||
|
Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7) |
1A, 1B, 2 |
|||
|
Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7) |
Zusatzkategorie |
|||
|
P314 |
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. |
Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9) |
1, 2 |
|
|
P315 |
Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. |
►C4 Gase unter Druck (Abschnitt 2.5) ◄ |
Tiefgekühlt verflüssigtes Gas |
|
|
P320 |
Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett). |
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2 |
— falls sofortige Verabreichung eines Gegengifts erforderlich ist. Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung |
|
P321 |
Besondere Behandlung (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett). |
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3 |
— falls sofortige Verabreichung eines Gegengifts erforderlich ist. Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung |
|
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3, 4 |
— falls Sofortmaßnahmen wie Verwendung eines besonderen Reinigungsmittels empfehlenswert sind. Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung |
||
|
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1) |
3 |
— falls besondere Sofortmaßnahmen erforderlich sind. Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung |
||
|
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) |
1, 1A, 1B, 1C |
Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung Hersteller/Lieferant kann, falls zweckmäßig, ein Reinigungsmittel angeben. |
||
|
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) |
2 |
|||
|
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4) |
1, 1A, 1B |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8) |
1 |
— falls besondere Sofortmaßnahmen erforderlich sind. Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung. |
||
|
▼M4 ————— |
||||
|
P330 |
Mund ausspülen. |
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3, 4 |
|
|
►C4 Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄ |
1A, 1B, 1C |
|||
|
P331 |
KEIN Erbrechen herbeiführen. |
►C4 Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄ |
1A, 1B, 1C |
|
|
Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10). |
1 |
|||
|
P332 |
Bei Hautreizung: |
Reizung der Haut (Abschnitt 3.2) |
2 |
kann entfallen, wenn P333 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist. |
|
P333 |
Bei Hautreizung oder -ausschlag: |
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4) |
1, 1A, 1B |
|
|
P334 |
In kaltes Wasser tauchen [oder nassen Verband anlegen]. |
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9) |
1 |
— Text in eckigen Klammern ist bei pyrophoren Flüssigkeiten und Feststoffen zu verwenden. |
|
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10) |
1 |
|||
|
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) |
1, 2 |
Nur „In kaltes Wasser tauchen“ verwenden. Text in eckigen Klammern sollte nicht verwendet werden. |
||
|
P335 |
Lose Partikel von der Haut abbürsten. |
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10) |
1 |
|
|
►C4 Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄ |
1, 2 |
|||
|
P336 |
Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben. |
►C4 Gase unter Druck (Abschnitt 2.5) ◄ |
Tiefgekühlt verflüssigtes Gas |
|
|
P337 |
Bei anhaltender Augenreizung: |
►C4 Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄ |
2 |
|
|
P338 |
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. |
►C4 Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄ |
1A, 1B, 1C |
|
|
►C4 Schwere Augenschädigung/Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄ |
1 |
|||
|
►C4 Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄ |
2 |
|||
|
P340 |
Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. |
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3, 4 |
|
|
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) |
1A, 1B, 1C |
|||
|
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4) |
1, 1A, 1B |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8) |
3 |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8) |
3 |
|||
|
▼M4 ————— |
||||
|
P342 |
Bei Symptomen der Atemwege: |
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4) |
1, 1A, 1B |
|
|
▼M4 ————— |
||||
|
P351 |
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. |
►C4 Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄ |
1A, 1B, 1C |
|
|
►C4 Schwere Augenschädigung/Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄ |
1 |
|||
|
►C4 Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄ |
2 |
|||
|
P352 |
Mit viel Wasser/… waschen. |
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3, 4 |
…Hersteller/Lieferant kann, falls zweckmäßig, ein Reinigungsmittel angeben oder in Ausnahmefällen, wenn Wasser eindeutig ungeeignet ist, ein alternatives Mittel empfehlen. |
|
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) |
2 |
|||
|
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4) |
1, 1A, 1B |
|||
|
P353 |
Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. |
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) |
1, 2, 3 |
— Text in eckigen Klammern ist aufzunehmen, wenn der Hersteller/Lieferant dies für die jeweilige Chemikalie für angebracht hält. |
|
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) |
1, 1A, 1B, 1C |
|||
|
P360 |
►C4 Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. ◄ |
►C4 Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) ◄ |
1 |
|
|
►C4 Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) ◄ |
1 |
|||
|
P361 |
Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. |
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) |
1, 2, 3 |
|
|
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3 |
|||
|
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) |
1A, 1B, 1C |
|||
|
P362 |
Kontaminierte Kleidung ausziehen. |
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
4 |
|
|
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) |
2 |
|||
|
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4) |
1, 1A, 1B |
|||
|
P363 |
Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. |
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) |
1A, 1B, 1C |
|
|
P364 |
Und vor erneutem Tragen waschen. |
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3, 4 |
|
|
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) |
2 |
|
||
|
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4) |
1, 1A, 1B |
|
||
|
P370 |
Bei Brand: |
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1) |
instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5 |
|
|
Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4) |
1 |
|||
|
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) |
1, 2, 3 |
|||
|
Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7) |
1, 2 |
|||
|
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) |
Typen A, B, C, D, E, F |
|||
|
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9) |
1 |
|||
|
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10) |
1 |
|||
|
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) |
1, 2, 3 |
|||
|
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) |
1, 2, 3 |
|||
|
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) |
1, 2, 3 |
|||
|
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) |
Typen A, B, C, D, E, F |
|||
|
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17) |
1, 2, 3 |
|
||
|
P371 |
Bei Großbrand und großen Mengen: |
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) |
1 |
|
|
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) |
1 |
|
||
|
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17) |
4 |
|
||
|
P372 |
Explosionsgefahr. |
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1) |
Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3 und 1.5 |
|
|
Unterklasse 1.4: |
— mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeits-gruppe S) in Transport-verpackung. |
|||
|
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) |
Typ A |
|
||
|
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) |
Typ A |
|||
|
P373 |
KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht. |
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1) |
instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5 |
|
|
Unterklasse 1.4 |
— mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeits-gruppe S) in Transportverpackung. |
|||
|
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) |
Typ A |
|
||
|
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) |
Typ A |
|||
|
▼M12 ————— |
||||
|
P375 |
Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. |
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1) |
Unterklasse 1.4: |
— mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeitsgruppe S) in Transportverpackung. |
|
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) |
Typ B |
|
||
|
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) |
1 |
|||
|
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) |
1 |
|||
|
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) |
Typ B |
|||
|
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17) |
1, 2, 3, 4 |
|||
|
P376 |
►C4 Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. ◄ |
►C4 Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4) ◄ |
1 |
|
|
P377 |
Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann. |
Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2) |
1A, 1B, 2 |
|
|
P378 |
… zum Löschen … verwenden. |
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) |
1, 2, 3 |
— falls Wasser die Gefahr erhöht … Geeignetes Medium ist von Hersteller/Lieferant anzugeben. |
|
Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7) |
1, 2 |
|||
|
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) |
Typen A, B, C, D, E, F |
|||
|
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9) |
1 |
|||
|
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10) |
1 |
|||
|
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) |
1, 2, 3 |
|||
|
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) |
1, 2, 3 |
|||
|
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) |
1, 2, 3 |
|||
|
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) |
Typen B, C, D, E, F |
|||
|
P380 |
Umgebung räumen. |
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1) |
Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5 |
|
|
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) |
Typen A, B |
|
||
|
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) |
1 |
|
||
|
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) |
1 |
|
||
|
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) |
Typen A, B |
|
||
|
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17) |
1, 2, 3, 4 |
|
||
|
P381 |
Bei Undichtigkeit alle Zündquellen entfernen. |
Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2) |
1A, 1B, 2 |
|
|
P390 |
Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden. |
►C4 Korrosiv gegenüber Metallen (Abschnitt 2.16) ◄ |
1 |
|
|
P391 |
Verschüttete Mengen aufnehmen. |
Chronisch gewässergefährdend - akute aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1) |
1 |
|
|
Chronisch gewässergefährdend - ►M2 langfristige aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1) ◄ |
1, 2 |
|||
|
P301 + P310 |
BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen. |
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3 |
… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben. |
|
Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10) |
1 |
|||
|
P301 + P312 |
BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen. |
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
4 |
… Geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben. |
|
▼M12 ————— |
||||
|
P302 + P334 |
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: In kaltes Wasser tauchen oder nassen Verband anlegen. |
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9) |
1 |
|
|
▼M4 ————— |
||||
|
P302 + P352 |
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/… waschen. |
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3, 4 |
…Hersteller/Lieferant kann, falls zweckmäßig, ein Reinigungsmittel angeben oder in Ausnahmefällen, wenn Wasser eindeutig ungeeignet ist, ein alternatives Mittel empfehlen. |
|
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) |
2 |
|||
|
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4) |
1, 1A, 1B |
|||
|
▼M12 ————— |
||||
|
P304 + P340 |
BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. |
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3, 4 |
|
|
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) |
1A, 1B, 1C |
|||
|
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4) |
1, 1A, 1B |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8) |
3 |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8) |
3 |
|||
|
▼M4 ————— |
||||
|
▼M12 ————— |
||||
|
P306 + P360 |
►C4 BEI KONTAKT MIT DER KLEIDUNG: Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. ◄ |
►C4 Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) ◄ |
1 |
|
|
►C4 Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) ◄ |
1 |
|||
|
P308 + P311 |
BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen. |
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8) |
1, 2 |
… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben. |
|
P308 + P313 |
►C4 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. ◄ |
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5) |
1A, 1B, 2 |
|
|
Karzinogenität (Abschnitt 3.6) |
1A, 1B, 2 |
|||
|
Reproduktiontstoxizität (Abschnitt 3.7) |
1A, 1B, 2 |
|||
|
Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7) |
Zusatzkategorie |
|||
|
▼M4 ————— |
||||
|
P332 + P313 |
Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. |
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) |
2 |
— kann entfallen, wenn P333 + P313 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist. |
|
P333 + P313 |
Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. |
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4) |
1, 1A, 1B |
|
|
P336 + P315 |
Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben. Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. |
Gase unter Druck (Abschnitt 2.5) |
Tiefgekühlt verflüssigtes Gas |
|
|
▼M12 ————— |
||||
|
P337 + P313 |
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. |
►C4 Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄ |
2 |
|
|
P342 + P311 |
Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen. |
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4) |
1, 1A, 1B |
… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben. |
|
P361 + P364 |
Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. |
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3 |
|
|
P362 + P364 |
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. |
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
4 |
|
|
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) |
2 |
|||
|
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4) |
1, 1A, 1B |
|||
|
►C4 P370 + P376 ◄ |
►C4 Bei Brand: Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. ◄ |
►C4 Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4) ◄ |
1 |
|
|
P370 + P378 |
Bei Brand: … zum Löschen … verwenden. |
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) |
1, 2, 3 |
— falls Wasser die Gefahr erhöht. Geeignetes Medium ist von Hersteller/Lieferant anzugeben. |
|
Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7) |
1, 2 |
|||
|
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) |
Typen C, D, E, F |
|||
|
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9) |
1 |
|||
|
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10) |
1 |
|||
|
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) |
1, 2, 3 |
|||
|
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) |
1, 2, 3 |
|||
|
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) |
1, 2, 3 |
|||
|
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) |
Typen C, D, E, F |
|||
|
P301 + P330 + P331 |
BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. |
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) |
1, 1A, 1B, 1C |
|
|
P302 + P335 + P334 |
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen [oder nassen Verband anlegen]. |
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10) |
1 |
— Text in eckigen Klammern ist bei pyrophoren Feststoffen zu verwenden. |
|
Stoffe und Gemische, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) |
1, 2 |
— Nur „In kaltes Wasser tauchen“ verwenden. Text in eckigen Klammern sollte nicht verwendet werden. |
||
|
P303 + P361 + P353 |
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. |
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) |
1, 2, 3 |
— Text in eckigen Klammern ist aufzunehmen, wenn der Hersteller/Lieferant dies für die jeweilige Chemikalie für angebracht hält. |
|
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) |
1, 1A, 1B, 1C |
|||
|
P305 + P351 + P338 |
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. |
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) |
1, 1A, 1B, 1C |
|
|
Schwere Augenschädigung/Reizung der Augen (Abschnitt 3.3) |
1 |
|
||
|
Augenreizung (Abschnitt 3.3) |
2 |
|
||
|
▼M12 ————— |
||||
|
P370 + P380 + P375 |
Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. |
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1) |
Unterklasse 1.4: |
— mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeitsgruppe S) in Transportverpackung. |
|
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17) |
1, 2, 3 |
|
||
|
P371 + P380 + P375 |
Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. |
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) |
1 |
|
|
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) |
1 |
|||
|
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17) |
4 |
|||
|
P370 + P372 + P380 + P373 |
Bei Brand: Explosionsgefahr. Umgebung räumen. KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht. |
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1) |
Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5 |
|
|
Unterklasse 1.4 |
— mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeitsgruppe S) in Transportverpackung. |
|||
|
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) |
Typ A |
|
||
|
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) |
Typ A |
|
||
|
P370 + P380 + P375 + [P378] |
Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. [… zum Löschen … verwenden.] |
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) |
Typ B |
— Text in eckigen Klammern ist zu verwenden, falls Wasser die Gefahr erhöht. Geeignetes Medium ist von Hersteller/Lieferant anzugeben. |
|
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) |
Typ B |
|||
Tabelle 6.3
Sicherheitshinweise — Reaktion
|
Kodierung |
Sicherheitshinweise — Reaktion |
Gefahrenklassen |
Gefahrenkategorien |
Verwendungsbedingungen |
|
(1) |
(2) |
(3) |
(4) |
(5) |
|
P301 |
BEI VERSCHLUCKEN: |
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3, 4 |
|
|
Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2) |
1, 1A, 1B, 1C |
|||
|
Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10) |
1 |
|||
|
P302 |
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: |
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9) |
1 |
|
|
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10) |
1 |
|||
|
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) |
1, 2 |
|||
|
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3, 4 |
|||
|
Reizung der Haut (Abschnitt 3.2) |
2 |
|||
|
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4) |
1, 1A, 1B |
|||
|
P303 |
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): |
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) |
1, 2, 3 |
|
|
►C4 Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄ |
1A, 1B, 1C |
|||
|
P304 |
BEI EINATMEN: |
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3, 4 |
|
|
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) |
1A, 1B, 1C |
|||
|
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4) |
1, 1A, 1B |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8) |
3 |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8) |
3 |
|||
|
P305 |
►C4 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: ◄ |
►C4 Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄ |
1A, 1B, 1C |
|
|
►C4 Schwere Augenschädigung/Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄ |
1 |
|||
|
►C4 Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄ |
2 |
|||
|
P306 |
►C4 BEI KONTAKT MIT DER KLEIDUNG: ◄ |
►C4 Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) ◄ |
1 |
|
|
►C4 Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) ◄ |
1 |
|||
|
▼M4 ————— |
||||
|
P308 |
BEI Exposition oder falls betroffen:: |
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5) |
1A, 1B, 2 |
|
|
Karzinogenität (Abschnitt 3.6) |
1A, 1B, 2 |
|||
|
Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7) |
1A, 1B, 2 |
|||
|
Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7) |
Zusatzkategorie |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität, einmalige Exposition (Abschnitt 3.8) |
1, 2 |
|||
|
▼M4 ————— |
||||
|
P310 |
Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen. |
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3 |
… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben. |
|
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2 |
|||
|
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2 |
|||
|
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) |
1A, 1B, 1C |
|||
|
Schwere Augenschädigung/Reizung der Augen (Abschnitt 3.3) |
1 |
|||
|
Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10) |
1 |
|||
|
P311 |
GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen. |
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1) |
3 |
… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben. |
|
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4) |
1, 1A, 1B |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8) |
1, 2 |
|||
|
P312 |
Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen. |
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
4 |
…Geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben. |
|
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
3, 4 |
|||
|
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1) |
4 |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8) |
3 |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8) |
3 |
|||
|
P313 |
Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. |
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) |
2, 3 |
|
|
Augenreizung (Abschnitt 3.3) |
2 |
|||
|
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4) |
1, 1A, 1B |
|||
|
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5) |
1A, 1B, 2 |
|||
|
Karzinogenität (Abschnitt 3.6) |
1A, 1B, 2 |
|||
|
Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7) |
1A, 1B, 2 |
|||
|
Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7) |
Zusatzkategorie |
|||
|
P314 |
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. |
Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9) |
1, 2 |
|
|
P315 |
Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. |
►C4 Gase unter Druck (Abschnitt 2.5) ◄ |
Tiefgekühlt verflüssigtes Gas |
|
|
P320 |
Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett). |
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2 |
— falls sofortige Verabreichung eines Gegengifts erforderlich ist. Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung |
|
P321 |
Besondere Behandlung (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett). |
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3 |
— falls sofortige Verabreichung eines Gegengifts erforderlich ist. Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung |
|
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3, 4 |
— falls Sofortmaßnahmen wie Verwendung eines besonderen Reinigungsmittels empfehlenswert sind. Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung |
||
|
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1) |
3 |
— falls besondere Sofortmaßnahmen erforderlich sind. Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung |
||
|
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) |
1, 1A, 1B, 1C |
Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung Hersteller/Lieferant kann, falls zweckmäßig, ein Reinigungsmittel angeben. |
||
|
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) |
2 |
|||
|
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4) |
1, 1A, 1B |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8) |
1 |
— falls besondere Sofortmaßnahmen erforderlich sind. Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung. |
||
|
▼M4 ————— |
||||
|
P330 |
Mund ausspülen. |
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3, 4 |
|
|
►C4 Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄ |
1A, 1B, 1C |
|||
|
P331 |
KEIN Erbrechen herbeiführen. |
►C4 Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄ |
1A, 1B, 1C |
|
|
Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10). |
1 |
|||
|
P332 |
Bei Hautreizung: |
Reizung der Haut (Abschnitt 3.2) |
2 |
kann entfallen, wenn P333 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist. |
|
P333 |
Bei Hautreizung oder -ausschlag: |
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4) |
1, 1A, 1B |
|
|
P334 |
In kaltes Wasser tauchen [oder nassen Verband anlegen]. |
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9) |
1 |
— Text in eckigen Klammern ist bei pyrophoren Flüssigkeiten und Feststoffen zu verwenden. |
|
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10) |
1 |
|||
|
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) |
1, 2 |
Nur „In kaltes Wasser tauchen“ verwenden. Text in eckigen Klammern sollte nicht verwendet werden. |
||
|
P335 |
Lose Partikel von der Haut abbürsten. |
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10) |
1 |
|
|
►C4 Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄ |
1, 2 |
|||
|
P336 |
Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben. |
►C4 Gase unter Druck (Abschnitt 2.5) ◄ |
Tiefgekühlt verflüssigtes Gas |
|
|
P337 |
Bei anhaltender Augenreizung: |
►C4 Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄ |
2 |
|
|
P338 |
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. |
►C4 Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄ |
1A, 1B, 1C |
|
|
►C4 Schwere Augenschädigung/Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄ |
1 |
|||
|
►C4 Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄ |
2 |
|||
|
P340 |
Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. |
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3, 4 |
|
|
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) |
1A, 1B, 1C |
|||
|
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4) |
1, 1A, 1B |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8) |
3 |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8) |
3 |
|||
|
▼M4 ————— |
||||
|
P342 |
Bei Symptomen der Atemwege: |
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4) |
1, 1A, 1B |
|
|
▼M4 ————— |
||||
|
P351 |
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. |
►C4 Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄ |
1A, 1B, 1C |
|
|
►C4 Schwere Augenschädigung/Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄ |
1 |
|||
|
►C4 Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄ |
2 |
|||
|
P352 |
Mit viel Wasser/… waschen. |
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3, 4 |
…Hersteller/Lieferant kann, falls zweckmäßig, ein Reinigungsmittel angeben oder in Ausnahmefällen, wenn Wasser eindeutig ungeeignet ist, ein alternatives Mittel empfehlen. |
|
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) |
2 |
|||
|
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4) |
1, 1A, 1B |
|||
|
P353 |
Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. |
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) |
1, 2, 3 |
— Text in eckigen Klammern ist aufzunehmen, wenn der Hersteller/Lieferant dies für die jeweilige Chemikalie für angebracht hält. |
|
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) |
1, 1A, 1B, 1C |
|||
|
P360 |
►C4 Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. ◄ |
►C4 Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) ◄ |
1 |
|
|
►C4 Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) ◄ |
1 |
|||
|
P361 |
Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. |
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) |
1, 2, 3 |
|
|
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3 |
|||
|
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) |
1A, 1B, 1C |
|||
|
P362 |
Kontaminierte Kleidung ausziehen. |
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
4 |
|
|
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) |
2 |
|||
|
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4) |
1, 1A, 1B |
|||
|
P363 |
Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. |
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) |
1A, 1B, 1C |
|
|
P364 |
Und vor erneutem Tragen waschen. |
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3, 4 |
|
|
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) |
2 |
|
||
|
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4) |
1, 1A, 1B |
|
||
|
P370 |
Bei Brand: |
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1) |
instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5 |
|
|
Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4) |
1 |
|||
|
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) |
1, 2, 3 |
|||
|
Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7) |
1, 2 |
|||
|
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) |
Typen A, B, C, D, E, F |
|||
|
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9) |
1 |
|||
|
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10) |
1 |
|||
|
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) |
1, 2, 3 |
|||
|
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) |
1, 2, 3 |
|||
|
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) |
1, 2, 3 |
|||
|
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) |
Typen A, B, C, D, E, F |
|||
|
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17) |
1, 2, 3 |
|
||
|
P371 |
Bei Großbrand und großen Mengen: |
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) |
1 |
|
|
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) |
1 |
|
||
|
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17) |
4 |
|
||
|
P372 |
Explosionsgefahr. |
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1) |
Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3 und 1.5 |
|
|
Unterklasse 1.4: |
— mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeits-gruppe S) in Transport-verpackung. |
|||
|
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) |
Typ A |
|
||
|
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) |
Typ A |
|||
|
P373 |
KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht. |
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1) |
instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5 |
|
|
Unterklasse 1.4 |
— mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeits-gruppe S) in Transportverpackung. |
|||
|
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) |
Typ A |
|
||
|
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) |
Typ A |
|||
|
▼M12 ————— |
||||
|
P375 |
Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. |
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1) |
Unterklasse 1.4: |
— mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeitsgruppe S) in Transportverpackung. |
|
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) |
Typ B |
|
||
|
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) |
1 |
|||
|
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) |
1 |
|||
|
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) |
Typ B |
|||
|
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17) |
1, 2, 3, 4 |
|||
|
P376 |
►C4 Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. ◄ |
►C4 Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4) ◄ |
1 |
|
|
P377 |
Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann. |
Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2) |
1A, 1B, 2 |
|
|
P378 |
… zum Löschen … verwenden. |
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) |
1, 2, 3 |
— falls Wasser die Gefahr erhöht … Geeignetes Medium ist von Hersteller/Lieferant anzugeben. |
|
Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7) |
1, 2 |
|||
|
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) |
Typen A, B, C, D, E, F |
|||
|
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9) |
1 |
|||
|
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10) |
1 |
|||
|
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) |
1, 2, 3 |
|||
|
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) |
1, 2, 3 |
|||
|
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) |
1, 2, 3 |
|||
|
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) |
Typen B, C, D, E, F |
|||
|
P380 |
Umgebung räumen. |
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1) |
Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5 |
|
|
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) |
Typen A, B |
|
||
|
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) |
1 |
|
||
|
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) |
1 |
|
||
|
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) |
Typen A, B |
|
||
|
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17) |
1, 2, 3, 4 |
|
||
|
P381 |
Bei Undichtigkeit alle Zündquellen entfernen. |
Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2) |
1A, 1B, 2 |
|
|
P390 |
Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden. |
►C4 Korrosiv gegenüber Metallen (Abschnitt 2.16) ◄ |
1 |
|
|
P391 |
Verschüttete Mengen aufnehmen. |
Chronisch gewässergefährdend - akute aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1) |
1 |
|
|
Chronisch gewässergefährdend - ►M2 langfristige aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1) ◄ |
1, 2 |
|||
|
P301 + P310 |
BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen. |
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3 |
… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben. |
|
Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10) |
1 |
|||
|
P301 + P312 |
BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen. |
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
4 |
… Geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben. |
|
▼M12 ————— |
||||
|
P302 + P334 |
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: In kaltes Wasser tauchen oder nassen Verband anlegen. |
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9) |
1 |
|
|
▼M4 ————— |
||||
|
P302 + P352 |
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/… waschen. |
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3, 4 |
…Hersteller/Lieferant kann, falls zweckmäßig, ein Reinigungsmittel angeben oder in Ausnahmefällen, wenn Wasser eindeutig ungeeignet ist, ein alternatives Mittel empfehlen. |
|
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) |
2 |
|||
|
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4) |
1, 1A, 1B |
|||
|
▼M12 ————— |
||||
|
P304 + P340 |
BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. |
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3, 4 |
|
|
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) |
1A, 1B, 1C |
|||
|
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4) |
1, 1A, 1B |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8) |
3 |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8) |
3 |
|||
|
▼M4 ————— |
||||
|
▼M12 ————— |
||||
|
P306 + P360 |
►C4 BEI KONTAKT MIT DER KLEIDUNG: Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. ◄ |
►C4 Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) ◄ |
1 |
|
|
►C4 Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) ◄ |
1 |
|||
|
P308 + P311 |
BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen. |
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8) |
1, 2 |
… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben. |
|
P308 + P313 |
►C4 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. ◄ |
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5) |
1A, 1B, 2 |
|
|
Karzinogenität (Abschnitt 3.6) |
1A, 1B, 2 |
|||
|
Reproduktiontstoxizität (Abschnitt 3.7) |
1A, 1B, 2 |
|||
|
Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7) |
Zusatzkategorie |
|||
|
▼M4 ————— |
||||
|
P332 + P313 |
Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. |
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) |
2 |
— kann entfallen, wenn P333 + P313 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist. |
|
P333 + P313 |
Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. |
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4) |
1, 1A, 1B |
|
|
P336 + P315 |
Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben. Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. |
Gase unter Druck (Abschnitt 2.5) |
Tiefgekühlt verflüssigtes Gas |
|
|
▼M12 ————— |
||||
|
P337 + P313 |
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. |
►C4 Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄ |
2 |
|
|
P342 + P311 |
Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen. |
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4) |
1, 1A, 1B |
… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben. |
|
P361 + P364 |
Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. |
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3 |
|
|
P362 + P364 |
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. |
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
4 |
|
|
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) |
2 |
|||
|
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4) |
1, 1A, 1B |
|||
|
►C4 P370 + P376 ◄ |
►C4 Bei Brand: Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. ◄ |
►C4 Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4) ◄ |
1 |
|
|
P370 + P378 |
Bei Brand: … zum Löschen … verwenden. |
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) |
1, 2, 3 |
— falls Wasser die Gefahr erhöht. Geeignetes Medium ist von Hersteller/Lieferant anzugeben. |
|
Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7) |
1, 2 |
|||
|
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) |
Typen C, D, E, F |
|||
|
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9) |
1 |
|||
|
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10) |
1 |
|||
|
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) |
1, 2, 3 |
|||
|
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) |
1, 2, 3 |
|||
|
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) |
1, 2, 3 |
|||
|
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) |
Typen C, D, E, F |
|||
|
P301 + P330 + P331 |
BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. |
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) |
1, 1A, 1B, 1C |
|
|
P302 + P335 + P334 |
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen [oder nassen Verband anlegen]. |
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10) |
1 |
— Text in eckigen Klammern ist bei pyrophoren Feststoffen zu verwenden. |
|
Stoffe und Gemische, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) |
1, 2 |
— Nur „In kaltes Wasser tauchen“ verwenden. Text in eckigen Klammern sollte nicht verwendet werden. |
||
|
P303 + P361 + P353 |
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. |
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) |
1, 2, 3 |
— Text in eckigen Klammern ist aufzunehmen, wenn der Hersteller/Lieferant dies für die jeweilige Chemikalie für angebracht hält. |
|
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) |
1, 1A, 1B, 1C |
|||
|
P305 + P351 + P338 |
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. |
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) |
1, 1A, 1B, 1C |
|
|
Schwere Augenschädigung/Reizung der Augen (Abschnitt 3.3) |
1 |
|
||
|
Augenreizung (Abschnitt 3.3) |
2 |
|
||
|
▼M12 ————— |
||||
|
P370 + P380 + P375 |
Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. |
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1) |
Unterklasse 1.4: |
— mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeitsgruppe S) in Transportverpackung. |
|
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17) |
1, 2, 3 |
|
||
|
P371 + P380 + P375 |
Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. |
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) |
1 |
|
|
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) |
1 |
|||
|
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17) |
4 |
|||
|
P370 + P372 + P380 + P373 |
Bei Brand: Explosionsgefahr. Umgebung räumen. KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht. |
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1) |
Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5 |
|
|
Unterklasse 1.4 |
— mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeitsgruppe S) in Transportverpackung. |
|||
|
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) |
Typ A |
|
||
|
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) |
Typ A |
|
||
|
P370 + P380 + P375 + [P378] |
Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. [… zum Löschen … verwenden.] |
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) |
Typ B |
— Text in eckigen Klammern ist zu verwenden, falls Wasser die Gefahr erhöht. Geeignetes Medium ist von Hersteller/Lieferant anzugeben. |
|
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) |
Typ B |
|||
Kodierung
Sicherheitshinweise — Reaktion
Gefahrenklassen
Gefahrenkategorien
Verwendungsbedingungen
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
P301
BEI VERSCHLUCKEN:
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3, 4
Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)
1, 1A, 1B, 1C
Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10)
1
P302
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT:
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)
1
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
1
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)
1, 2
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3, 4
Reizung der Haut (Abschnitt 3.2)
2
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
P303
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar):
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
►C4 Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄
1A, 1B, 1C
P304
BEI EINATMEN:
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3, 4
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
1A, 1B, 1C
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)
3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)
3
P305
►C4 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: ◄
►C4 Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄
1A, 1B, 1C
►C4 Schwere Augenschädigung/Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄
1
►C4 Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄
2
P306
►C4 BEI KONTAKT MIT DER KLEIDUNG: ◄
►C4 Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) ◄
1
►C4 Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) ◄
1
▼M4 —————
P308
BEI Exposition oder falls betroffen::
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)
1A, 1B, 2
Karzinogenität (Abschnitt 3.6)
1A, 1B, 2
Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)
1A, 1B, 2
Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)
Zusatzkategorie
Spezifische Zielorgan-Toxizität, einmalige Exposition (Abschnitt 3.8)
1, 2
▼M4 —————
P310
Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen.
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3
… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
1A, 1B, 1C
Schwere Augenschädigung/Reizung der Augen (Abschnitt 3.3)
1
Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10)
1
P311
GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
3
… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)
1, 2
P312
Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)
4
…Geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
3, 4
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
4
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)
3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)
3
P313
Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
2, 3
Augenreizung (Abschnitt 3.3)
2
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)
1A, 1B, 2
Karzinogenität (Abschnitt 3.6)
1A, 1B, 2
Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)
1A, 1B, 2
Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)
Zusatzkategorie
P314
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)
1, 2
P315
Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
►C4 Gase unter Druck (Abschnitt 2.5) ◄
Tiefgekühlt verflüssigtes Gas
P320
Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2
— falls sofortige Verabreichung eines Gegengifts erforderlich ist.
Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung
P321
Besondere Behandlung (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3
— falls sofortige Verabreichung eines Gegengifts erforderlich ist.
Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3, 4
— falls Sofortmaßnahmen wie Verwendung eines besonderen Reinigungsmittels empfehlenswert sind.
Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
3
— falls besondere Sofortmaßnahmen erforderlich sind.
Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
1, 1A, 1B, 1C
Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung
Hersteller/Lieferant kann, falls zweckmäßig, ein Reinigungsmittel angeben.
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
2
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)
1
— falls besondere Sofortmaßnahmen erforderlich sind.
Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung.
▼M4 —————
P330
Mund ausspülen.
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3, 4
►C4 Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄
1A, 1B, 1C
P331
KEIN Erbrechen herbeiführen.
►C4 Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄
1A, 1B, 1C
Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10).
1
P332
Bei Hautreizung:
Reizung der Haut (Abschnitt 3.2)
2
kann entfallen, wenn P333 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist.
P333
Bei Hautreizung oder -ausschlag:
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
P334
In kaltes Wasser tauchen [oder nassen Verband anlegen].
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)
1
— Text in eckigen Klammern ist bei pyrophoren Flüssigkeiten und Feststoffen zu verwenden.
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
1
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)
1, 2
Nur „In kaltes Wasser tauchen“ verwenden. Text in eckigen Klammern sollte nicht verwendet werden.
P335
Lose Partikel von der Haut abbürsten.
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
1
►C4 Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄
1, 2
P336
Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben.
►C4 Gase unter Druck (Abschnitt 2.5) ◄
Tiefgekühlt verflüssigtes Gas
P337
Bei anhaltender Augenreizung:
►C4 Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄
2
P338
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
►C4 Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄
1A, 1B, 1C
►C4 Schwere Augenschädigung/Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄
1
►C4 Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄
2
P340
Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3, 4
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
1A, 1B, 1C
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)
3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)
3
▼M4 —————
P342
Bei Symptomen der Atemwege:
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
▼M4 —————
P351
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.
►C4 Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄
1A, 1B, 1C
►C4 Schwere Augenschädigung/Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄
1
►C4 Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄
2
P352
Mit viel Wasser/… waschen.
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3, 4
…Hersteller/Lieferant kann, falls zweckmäßig, ein Reinigungsmittel angeben oder in Ausnahmefällen, wenn Wasser eindeutig ungeeignet ist, ein alternatives Mittel empfehlen.
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
2
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
P353
Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
— Text in eckigen Klammern ist aufzunehmen, wenn der Hersteller/Lieferant dies für die jeweilige Chemikalie für angebracht hält.
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
1, 1A, 1B, 1C
P360
►C4 Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. ◄
►C4 Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) ◄
1
►C4 Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) ◄
1
P361
Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
1A, 1B, 1C
P362
Kontaminierte Kleidung ausziehen.
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
4
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
2
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
P363
Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
1A, 1B, 1C
P364
Und vor erneutem Tragen waschen.
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3, 4
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
2
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
P370
Bei Brand:
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5
Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4)
1
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)
1, 2
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typen A, B, C, D, E, F
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)
1
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
1
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)
1, 2, 3
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
1, 2, 3
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
1, 2, 3
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typen A, B, C, D, E, F
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
1, 2, 3
P371
Bei Großbrand und großen Mengen:
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
1
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
1
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
4
P372
Explosionsgefahr.
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3 und 1.5
Unterklasse 1.4:
— mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeits-gruppe S) in Transport-verpackung.
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typ A
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typ A
P373
KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht.
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5
Unterklasse 1.4
— mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeits-gruppe S) in Transportverpackung.
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typ A
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typ A
▼M12 —————
P375
Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Unterklasse 1.4:
— mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeitsgruppe S) in Transportverpackung.
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typ B
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
1
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
1
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typ B
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
1, 2, 3, 4
P376
►C4 Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. ◄
►C4 Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4) ◄
1
P377
Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann.
Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)
1A, 1B, 2
P378
… zum Löschen … verwenden.
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
— falls Wasser die Gefahr erhöht
… Geeignetes Medium ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.
Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)
1, 2
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typen A, B, C, D, E, F
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)
1
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
1
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)
1, 2, 3
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
1, 2, 3
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
1, 2, 3
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typen B, C, D, E, F
P380
Umgebung räumen.
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typen A, B
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
1
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
1
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typen A, B
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
1, 2, 3, 4
P381
Bei Undichtigkeit alle Zündquellen entfernen.
Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)
1A, 1B, 2
P390
Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.
►C4 Korrosiv gegenüber Metallen (Abschnitt 2.16) ◄
1
P391
Verschüttete Mengen aufnehmen.
Chronisch gewässergefährdend - akute aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1)
1
Chronisch gewässergefährdend - ►M2 langfristige aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1) ◄
1, 2
P301 + P310
BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen.
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3
… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.
Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10)
1
P301 + P312
BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)
4
… Geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.
▼M12 —————
P302 + P334
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: In kaltes Wasser tauchen oder nassen Verband anlegen.
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)
1
▼M4 —————
P302 + P352
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/… waschen.
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3, 4
…Hersteller/Lieferant kann, falls zweckmäßig, ein Reinigungsmittel angeben oder in Ausnahmefällen, wenn Wasser eindeutig ungeeignet ist, ein alternatives Mittel empfehlen.
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
2
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
▼M12 —————
P304 + P340
BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3, 4
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
1A, 1B, 1C
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)
3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)
3
▼M4 —————
▼M12 —————
P306 + P360
►C4 BEI KONTAKT MIT DER KLEIDUNG: Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. ◄
►C4 Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) ◄
1
►C4 Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) ◄
1
P308 + P311
BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)
1, 2
… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.
P308 + P313
►C4 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. ◄
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)
1A, 1B, 2
Karzinogenität (Abschnitt 3.6)
1A, 1B, 2
Reproduktiontstoxizität (Abschnitt 3.7)
1A, 1B, 2
Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)
Zusatzkategorie
▼M4 —————
P332 + P313
Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
2
— kann entfallen, wenn P333 + P313 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist.
P333 + P313
Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
P336 + P315
Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben. Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)
Tiefgekühlt verflüssigtes Gas
▼M12 —————
P337 + P313
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
►C4 Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄
2
P342 + P311
Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen.
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.
P361 + P364
Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3
P362 + P364
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
4
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
2
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
►C4 P370 + P376 ◄
►C4 Bei Brand: Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. ◄
►C4 Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4) ◄
1
P370 + P378
Bei Brand: … zum Löschen … verwenden.
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
— falls Wasser die Gefahr erhöht.
Geeignetes Medium ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.
Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)
1, 2
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typen C, D, E, F
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)
1
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
1
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)
1, 2, 3
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
1, 2, 3
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
1, 2, 3
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typen C, D, E, F
P301 + P330 + P331
BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
1, 1A, 1B, 1C
P302 + P335 + P334
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen [oder nassen Verband anlegen].
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
1
— Text in eckigen Klammern ist bei pyrophoren Feststoffen zu verwenden.
Stoffe und Gemische, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)
1, 2
— Nur „In kaltes Wasser tauchen“ verwenden. Text in eckigen Klammern sollte nicht verwendet werden.
P303 + P361 + P353
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
— Text in eckigen Klammern ist aufzunehmen, wenn der Hersteller/Lieferant dies für die jeweilige Chemikalie für angebracht hält.
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
1, 1A, 1B, 1C
P305 + P351 + P338
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
1, 1A, 1B, 1C
Schwere Augenschädigung/Reizung der Augen (Abschnitt 3.3)
1
Augenreizung (Abschnitt 3.3)
2
▼M12 —————
P370 + P380 + P375
Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Unterklasse 1.4:
— mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeitsgruppe S) in Transportverpackung.
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
1, 2, 3
P371 + P380 + P375
Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
1
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
1
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
4
P370 + P372 + P380 + P373
Bei Brand: Explosionsgefahr. Umgebung räumen. KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht.
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5
Unterklasse 1.4
— mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeitsgruppe S) in Transportverpackung.
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typ A
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typ A
P370 + P380 + P375 + [P378]
Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. [… zum Löschen … verwenden.]
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typ B
— Text in eckigen Klammern ist zu verwenden, falls Wasser die Gefahr erhöht.
Geeignetes Medium ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typ B
Kodierung
Sicherheitshinweise — Reaktion
Gefahrenklassen
Gefahrenkategorien
Verwendungsbedingungen
Kodierung
Kodierung
Sicherheitshinweise — Reaktion
Sicherheitshinweise — Reaktion
Gefahrenklassen
Gefahrenklassen
Gefahrenkategorien
Gefahrenkategorien
Verwendungsbedingungen
Verwendungsbedingungen
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(1)
(1)
(2)
(2)
(3)
(3)
(4)
(4)
(5)
(5)
P301
BEI VERSCHLUCKEN:
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3, 4
P301
P301
BEI VERSCHLUCKEN:
BEI VERSCHLUCKEN:
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3, 4
1, 2, 3, 4
Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)
1, 1A, 1B, 1C
Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)
Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)
1, 1A, 1B, 1C
1, 1A, 1B, 1C
Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10)
1
Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10)
Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10)
1
1
P302
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT:
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)
1
P302
P302
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT:
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT:
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)
1
1
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
1
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
1
1
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)
1, 2
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)
1, 2
1, 2
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3, 4
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3, 4
1, 2, 3, 4
Reizung der Haut (Abschnitt 3.2)
2
Reizung der Haut (Abschnitt 3.2)
Reizung der Haut (Abschnitt 3.2)
2
2
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
1, 1A, 1B
P303
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar):
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
P303
P303
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar):
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar):
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
1, 2, 3
►C4 Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄
1A, 1B, 1C
►C4 Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄
►C4 Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄ ►C4 ►C4 ►C4 ◄
1A, 1B, 1C
1A, 1B, 1C
P304
BEI EINATMEN:
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3, 4
P304
P304
BEI EINATMEN:
BEI EINATMEN:
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3, 4
1, 2, 3, 4
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
1A, 1B, 1C
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
1A, 1B, 1C
1A, 1B, 1C
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
1, 1A, 1B
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)
3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)
3
3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)
3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)
3
3
P305
►C4 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: ◄
►C4 Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄
1A, 1B, 1C
P305
P305
►C4 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: ◄
►C4 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: ◄ ►C4 ►C4 ►C4 ◄
►C4 Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄
►C4 Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄ ►C4 ►C4 ►C4 ◄
1A, 1B, 1C
1A, 1B, 1C
►C4 Schwere Augenschädigung/Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄
1
►C4 Schwere Augenschädigung/Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄
►C4 Schwere Augenschädigung/Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄ ►C4 ►C4 ►C4 ◄
1
1
►C4 Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄
2
►C4 Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄
►C4 Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄ ►C4 ►C4 ►C4 ◄
2
2
P306
►C4 BEI KONTAKT MIT DER KLEIDUNG: ◄
►C4 Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) ◄
1
P306
P306
►C4 BEI KONTAKT MIT DER KLEIDUNG: ◄
►C4 BEI KONTAKT MIT DER KLEIDUNG: ◄ ►C4 ►C4 ►C4 ◄
►C4 Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) ◄
►C4 Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) ◄ ►C4 ►C4 ►C4 ◄
1
1
►C4 Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) ◄
1
►C4 Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) ◄
►C4 Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) ◄ ►C4 ►C4 ►C4 ◄
1
1
▼M4 —————
▼M4 —————
P308
BEI Exposition oder falls betroffen::
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)
1A, 1B, 2
P308
P308
BEI Exposition oder falls betroffen::
BEI Exposition oder falls betroffen::
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)
1A, 1B, 2
1A, 1B, 2
Karzinogenität (Abschnitt 3.6)
1A, 1B, 2
Karzinogenität (Abschnitt 3.6)
Karzinogenität (Abschnitt 3.6)
1A, 1B, 2
1A, 1B, 2
Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)
1A, 1B, 2
Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)
Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)
1A, 1B, 2
1A, 1B, 2
Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)
Zusatzkategorie
Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)
Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)
Zusatzkategorie
Zusatzkategorie
Spezifische Zielorgan-Toxizität, einmalige Exposition (Abschnitt 3.8)
1, 2
Spezifische Zielorgan-Toxizität, einmalige Exposition (Abschnitt 3.8)
Spezifische Zielorgan-Toxizität, einmalige Exposition (Abschnitt 3.8)
1, 2
1, 2
▼M4 —————
▼M4 —————
P310
Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen.
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3
… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.
P310
P310
Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen.
Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen.
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3
1, 2, 3
… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.
… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2
1, 2
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2
1, 2
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
1A, 1B, 1C
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
1A, 1B, 1C
1A, 1B, 1C
Schwere Augenschädigung/Reizung der Augen (Abschnitt 3.3)
1
Schwere Augenschädigung/Reizung der Augen (Abschnitt 3.3)
Schwere Augenschädigung/Reizung der Augen (Abschnitt 3.3)
1
1
Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10)
1
Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10)
Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10)
1
1
P311
GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
3
… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.
P311
P311
GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.
GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
3
3
… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.
… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
1, 1A, 1B
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)
1, 2
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)
1, 2
1, 2
P312
Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)
4
…Geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.
P312
P312
Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.
Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)
4
4
…Geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.
…Geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
3, 4
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
3, 4
3, 4
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
4
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
4
4
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)
3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)
3
3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)
3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)
3
3
P313
Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
2, 3
P313
P313
Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
2, 3
2, 3
Augenreizung (Abschnitt 3.3)
2
Augenreizung (Abschnitt 3.3)
Augenreizung (Abschnitt 3.3)
2
2
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
1, 1A, 1B
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)
1A, 1B, 2
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)
1A, 1B, 2
1A, 1B, 2
Karzinogenität (Abschnitt 3.6)
1A, 1B, 2
Karzinogenität (Abschnitt 3.6)
Karzinogenität (Abschnitt 3.6)
1A, 1B, 2
1A, 1B, 2
Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)
1A, 1B, 2
Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)
Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)
1A, 1B, 2
1A, 1B, 2
Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)
Zusatzkategorie
Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)
Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)
Zusatzkategorie
Zusatzkategorie
P314
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)
1, 2
P314
P314
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)
Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)
1, 2
1, 2
P315
Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
►C4 Gase unter Druck (Abschnitt 2.5) ◄
Tiefgekühlt verflüssigtes Gas
P315
P315
Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
►C4 Gase unter Druck (Abschnitt 2.5) ◄
►C4 Gase unter Druck (Abschnitt 2.5) ◄ ►C4 ►C4 ►C4 ◄
Tiefgekühlt verflüssigtes Gas
Tiefgekühlt verflüssigtes Gas
P320
Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2
— falls sofortige Verabreichung eines Gegengifts erforderlich ist.
Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung
P320
P320
Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).
Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2
1, 2
— falls sofortige Verabreichung eines Gegengifts erforderlich ist.
Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung
— falls sofortige Verabreichung eines Gegengifts erforderlich ist.
Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung
P321
Besondere Behandlung (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3
— falls sofortige Verabreichung eines Gegengifts erforderlich ist.
Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung
P321
P321
Besondere Behandlung (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).
Besondere Behandlung (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3
1, 2, 3
— falls sofortige Verabreichung eines Gegengifts erforderlich ist.
Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung
— falls sofortige Verabreichung eines Gegengifts erforderlich ist.
Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3, 4
— falls Sofortmaßnahmen wie Verwendung eines besonderen Reinigungsmittels empfehlenswert sind.
Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3, 4
1, 2, 3, 4
— falls Sofortmaßnahmen wie Verwendung eines besonderen Reinigungsmittels empfehlenswert sind.
Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung
— falls Sofortmaßnahmen wie Verwendung eines besonderen Reinigungsmittels empfehlenswert sind.
Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
3
— falls besondere Sofortmaßnahmen erforderlich sind.
Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
3
3
— falls besondere Sofortmaßnahmen erforderlich sind.
Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung
— falls besondere Sofortmaßnahmen erforderlich sind.
Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
1, 1A, 1B, 1C
Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung
Hersteller/Lieferant kann, falls zweckmäßig, ein Reinigungsmittel angeben.
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
1, 1A, 1B, 1C
1, 1A, 1B, 1C
Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung
Hersteller/Lieferant kann, falls zweckmäßig, ein Reinigungsmittel angeben.
Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung
Hersteller/Lieferant kann, falls zweckmäßig, ein Reinigungsmittel angeben.
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
2
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
2
2
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
1, 1A, 1B
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)
1
— falls besondere Sofortmaßnahmen erforderlich sind.
Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)
1
1
— falls besondere Sofortmaßnahmen erforderlich sind.
Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung.
— falls besondere Sofortmaßnahmen erforderlich sind.
Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung.
▼M4 —————
▼M4 —————
P330
Mund ausspülen.
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3, 4
P330
P330
Mund ausspülen.
Mund ausspülen.
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3, 4
1, 2, 3, 4
►C4 Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄
1A, 1B, 1C
►C4 Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄
►C4 Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄ ►C4 ►C4 ►C4 ◄
1A, 1B, 1C
1A, 1B, 1C
P331
KEIN Erbrechen herbeiführen.
►C4 Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄
1A, 1B, 1C
P331
P331
KEIN Erbrechen herbeiführen.
KEIN Erbrechen herbeiführen.
►C4 Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄
►C4 Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄ ►C4 ►C4 ►C4 ◄
1A, 1B, 1C
1A, 1B, 1C
Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10).
1
Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10).
Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10).
1
1
P332
Bei Hautreizung:
Reizung der Haut (Abschnitt 3.2)
2
kann entfallen, wenn P333 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist.
P332
P332
Bei Hautreizung:
Bei Hautreizung:
Reizung der Haut (Abschnitt 3.2)
Reizung der Haut (Abschnitt 3.2)
2
2
kann entfallen, wenn P333 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist.
kann entfallen, wenn P333 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist.
P333
Bei Hautreizung oder -ausschlag:
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
P333
P333
Bei Hautreizung oder -ausschlag:
Bei Hautreizung oder -ausschlag:
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
1, 1A, 1B
P334
In kaltes Wasser tauchen [oder nassen Verband anlegen].
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)
1
— Text in eckigen Klammern ist bei pyrophoren Flüssigkeiten und Feststoffen zu verwenden.
P334
P334
In kaltes Wasser tauchen [oder nassen Verband anlegen].
In kaltes Wasser tauchen [oder nassen Verband anlegen].
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)
1
1
— Text in eckigen Klammern ist bei pyrophoren Flüssigkeiten und Feststoffen zu verwenden.
— Text in eckigen Klammern ist bei pyrophoren Flüssigkeiten und Feststoffen zu verwenden.
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
1
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
1
1
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)
1, 2
Nur „In kaltes Wasser tauchen“ verwenden. Text in eckigen Klammern sollte nicht verwendet werden.
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)
1, 2
1, 2
Nur „In kaltes Wasser tauchen“ verwenden. Text in eckigen Klammern sollte nicht verwendet werden.
Nur „In kaltes Wasser tauchen“ verwenden. Text in eckigen Klammern sollte nicht verwendet werden.
P335
Lose Partikel von der Haut abbürsten.
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
1
P335
P335
Lose Partikel von der Haut abbürsten.
Lose Partikel von der Haut abbürsten.
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
1
1
►C4 Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄
1, 2
►C4 Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄
►C4 Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄ ►C4 ►C4 ►C4 ◄
1, 2
1, 2
P336
Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben.
►C4 Gase unter Druck (Abschnitt 2.5) ◄
Tiefgekühlt verflüssigtes Gas
P336
P336
Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben.
Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben.
►C4 Gase unter Druck (Abschnitt 2.5) ◄
►C4 Gase unter Druck (Abschnitt 2.5) ◄ ►C4 ►C4 ►C4 ◄
Tiefgekühlt verflüssigtes Gas
Tiefgekühlt verflüssigtes Gas
P337
Bei anhaltender Augenreizung:
►C4 Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄
2
P337
P337
Bei anhaltender Augenreizung:
Bei anhaltender Augenreizung:
►C4 Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄
►C4 Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄ ►C4 ►C4 ►C4 ◄
2
2
P338
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
►C4 Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄
1A, 1B, 1C
P338
P338
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
►C4 Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄
►C4 Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄ ►C4 ►C4 ►C4 ◄
1A, 1B, 1C
1A, 1B, 1C
►C4 Schwere Augenschädigung/Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄
1
►C4 Schwere Augenschädigung/Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄
►C4 Schwere Augenschädigung/Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄ ►C4 ►C4 ►C4 ◄
1
1
►C4 Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄
2
►C4 Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄
►C4 Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄ ►C4 ►C4 ►C4 ◄
2
2
P340
Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3, 4
P340
P340
Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3, 4
1, 2, 3, 4
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
1A, 1B, 1C
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
1A, 1B, 1C
1A, 1B, 1C
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
1, 1A, 1B
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)
3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)
3
3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)
3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)
3
3
▼M4 —————
▼M4 —————
P342
Bei Symptomen der Atemwege:
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
P342
P342
Bei Symptomen der Atemwege:
Bei Symptomen der Atemwege:
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
1, 1A, 1B
▼M4 —————
▼M4 —————
P351
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.
►C4 Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄
1A, 1B, 1C
P351
P351
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.
►C4 Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄
►C4 Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄ ►C4 ►C4 ►C4 ◄
1A, 1B, 1C
1A, 1B, 1C
►C4 Schwere Augenschädigung/Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄
1
►C4 Schwere Augenschädigung/Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄
►C4 Schwere Augenschädigung/Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄ ►C4 ►C4 ►C4 ◄
1
1
►C4 Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄
2
►C4 Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄
►C4 Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄ ►C4 ►C4 ►C4 ◄
2
2
P352
Mit viel Wasser/… waschen.
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3, 4
…Hersteller/Lieferant kann, falls zweckmäßig, ein Reinigungsmittel angeben oder in Ausnahmefällen, wenn Wasser eindeutig ungeeignet ist, ein alternatives Mittel empfehlen.
P352
P352
Mit viel Wasser/… waschen.
Mit viel Wasser/… waschen.
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3, 4
1, 2, 3, 4
…Hersteller/Lieferant kann, falls zweckmäßig, ein Reinigungsmittel angeben oder in Ausnahmefällen, wenn Wasser eindeutig ungeeignet ist, ein alternatives Mittel empfehlen.
…Hersteller/Lieferant kann, falls zweckmäßig, ein Reinigungsmittel angeben oder in Ausnahmefällen, wenn Wasser eindeutig ungeeignet ist, ein alternatives Mittel empfehlen.
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
2
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
2
2
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
1, 1A, 1B
P353
Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
— Text in eckigen Klammern ist aufzunehmen, wenn der Hersteller/Lieferant dies für die jeweilige Chemikalie für angebracht hält.
P353
P353
Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].
Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
1, 2, 3
— Text in eckigen Klammern ist aufzunehmen, wenn der Hersteller/Lieferant dies für die jeweilige Chemikalie für angebracht hält.
— Text in eckigen Klammern ist aufzunehmen, wenn der Hersteller/Lieferant dies für die jeweilige Chemikalie für angebracht hält.
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
1, 1A, 1B, 1C
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
1, 1A, 1B, 1C
1, 1A, 1B, 1C
P360
►C4 Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. ◄
►C4 Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) ◄
1
P360
P360
►C4 Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. ◄
►C4 Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. ◄ ►C4 ►C4 ►C4 ◄
►C4 Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) ◄
►C4 Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) ◄ ►C4 ►C4 ►C4 ◄
1
1
►C4 Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) ◄
1
►C4 Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) ◄
►C4 Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) ◄ ►C4 ►C4 ►C4 ◄
1
1
P361
Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
P361
P361
Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
1, 2, 3
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3
1, 2, 3
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
1A, 1B, 1C
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
1A, 1B, 1C
1A, 1B, 1C
P362
Kontaminierte Kleidung ausziehen.
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
4
P362
P362
Kontaminierte Kleidung ausziehen.
Kontaminierte Kleidung ausziehen.
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
4
4
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
2
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
2
2
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
1, 1A, 1B
P363
Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
1A, 1B, 1C
P363
P363
Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
1A, 1B, 1C
1A, 1B, 1C
P364
Und vor erneutem Tragen waschen.
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3, 4
P364
P364
Und vor erneutem Tragen waschen.
Und vor erneutem Tragen waschen.
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3, 4
1, 2, 3, 4
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
2
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
2
2
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
1, 1A, 1B
P370
Bei Brand:
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5
P370
P370
Bei Brand:
Bei Brand:
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5
instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5
Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4)
1
Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4)
Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4)
1
1
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
1, 2, 3
Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)
1, 2
Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)
Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)
1, 2
1, 2
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typen A, B, C, D, E, F
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typen A, B, C, D, E, F
Typen A, B, C, D, E, F
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)
1
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)
1
1
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
1
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
1
1
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)
1, 2, 3
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)
1, 2, 3
1, 2, 3
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
1, 2, 3
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
1, 2, 3
1, 2, 3
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
1, 2, 3
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
1, 2, 3
1, 2, 3
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typen A, B, C, D, E, F
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typen A, B, C, D, E, F
Typen A, B, C, D, E, F
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
1, 2, 3
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
1, 2, 3
1, 2, 3
P371
Bei Großbrand und großen Mengen:
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
1
P371
P371
Bei Großbrand und großen Mengen:
Bei Großbrand und großen Mengen:
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
1
1
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
1
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
1
1
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
4
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
4
4
P372
Explosionsgefahr.
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3 und 1.5
P372
P372
Explosionsgefahr.
Explosionsgefahr.
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3 und 1.5
Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3 und 1.5
Unterklasse 1.4:
— mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeits-gruppe S) in Transport-verpackung.
Unterklasse 1.4:
Unterklasse 1.4:
— mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeits-gruppe S) in Transport-verpackung.
— mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeits-gruppe S) in Transport-verpackung.
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typ A
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typ A
Typ A
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typ A
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typ A
Typ A
P373
KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht.
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5
P373
P373
KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht.
KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht.
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5
instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5
Unterklasse 1.4
— mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeits-gruppe S) in Transportverpackung.
Unterklasse 1.4
Unterklasse 1.4
— mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeits-gruppe S) in Transportverpackung.
— mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeits-gruppe S) in Transportverpackung.
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typ A
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typ A
Typ A
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typ A
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typ A
Typ A
▼M12 —————
▼M12 —————
P375
Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Unterklasse 1.4:
— mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeitsgruppe S) in Transportverpackung.
P375
P375
Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.
Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Unterklasse 1.4:
Unterklasse 1.4:
— mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeitsgruppe S) in Transportverpackung.
— mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeitsgruppe S) in Transportverpackung.
— mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeitsgruppe S) in Transportverpackung.
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typ B
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typ B
Typ B
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
1
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
1
1
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
1
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
1
1
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typ B
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typ B
Typ B
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
1, 2, 3, 4
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
1, 2, 3, 4
1, 2, 3, 4
P376
►C4 Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. ◄
►C4 Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4) ◄
1
P376
P376
►C4 Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. ◄
►C4 Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. ◄ ►C4 ►C4 ►C4 ◄
►C4 Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4) ◄
►C4 Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4) ◄ ►C4 ►C4 ►C4 ◄
1
1
P377
Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann.
Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)
1A, 1B, 2
P377
P377
Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann.
Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann.
Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)
Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)
1A, 1B, 2
1A, 1B, 2
P378
… zum Löschen … verwenden.
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
— falls Wasser die Gefahr erhöht
… Geeignetes Medium ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.
P378
P378
… zum Löschen … verwenden.
… zum Löschen … verwenden.
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
1, 2, 3
— falls Wasser die Gefahr erhöht
… Geeignetes Medium ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.
— falls Wasser die Gefahr erhöht
… Geeignetes Medium ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.
Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)
1, 2
Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)
Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)
1, 2
1, 2
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typen A, B, C, D, E, F
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typen A, B, C, D, E, F
Typen A, B, C, D, E, F
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)
1
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)
1
1
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
1
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
1
1
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)
1, 2, 3
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)
1, 2, 3
1, 2, 3
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
1, 2, 3
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
1, 2, 3
1, 2, 3
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
1, 2, 3
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
1, 2, 3
1, 2, 3
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typen B, C, D, E, F
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typen B, C, D, E, F
Typen B, C, D, E, F
P380
Umgebung räumen.
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5
P380
P380
Umgebung räumen.
Umgebung räumen.
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5
Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typen A, B
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typen A, B
Typen A, B
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
1
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
1
1
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
1
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
1
1
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typen A, B
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typen A, B
Typen A, B
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
1, 2, 3, 4
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
1, 2, 3, 4
1, 2, 3, 4
P381
Bei Undichtigkeit alle Zündquellen entfernen.
Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)
1A, 1B, 2
P381
P381
Bei Undichtigkeit alle Zündquellen entfernen.
Bei Undichtigkeit alle Zündquellen entfernen.
Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)
Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)
1A, 1B, 2
1A, 1B, 2
P390
Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.
►C4 Korrosiv gegenüber Metallen (Abschnitt 2.16) ◄
1
P390
P390
Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.
Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.
►C4 Korrosiv gegenüber Metallen (Abschnitt 2.16) ◄
►C4 Korrosiv gegenüber Metallen (Abschnitt 2.16) ◄ ►C4 ►C4 ►C4 ◄
1
1
P391
Verschüttete Mengen aufnehmen.
Chronisch gewässergefährdend - akute aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1)
1
P391
P391
Verschüttete Mengen aufnehmen.
Verschüttete Mengen aufnehmen.
Chronisch gewässergefährdend - akute aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1)
Chronisch gewässergefährdend - akute aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1)
1
1
Chronisch gewässergefährdend - ►M2 langfristige aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1) ◄
1, 2
Chronisch gewässergefährdend - ►M2 langfristige aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1) ◄
Chronisch gewässergefährdend - ►M2 langfristige aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1) ◄ ►M2 ►M2 ►M2 ◄
1, 2
1, 2
P301 + P310
BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen.
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3
… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.
P301 + P310
P301 + P310
BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen.
BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen.
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3
1, 2, 3
… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.
… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.
Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10)
1
Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10)
Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10)
1
1
P301 + P312
BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)
4
… Geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.
P301 + P312
P301 + P312
BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.
BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)
4
4
… Geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.
… Geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.
▼M12 —————
▼M12 —————
P302 + P334
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: In kaltes Wasser tauchen oder nassen Verband anlegen.
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)
1
P302 + P334
P302 + P334
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: In kaltes Wasser tauchen oder nassen Verband anlegen.
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: In kaltes Wasser tauchen oder nassen Verband anlegen.
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)
1
1
▼M4 —————
▼M4 —————
P302 + P352
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/… waschen.
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3, 4
…Hersteller/Lieferant kann, falls zweckmäßig, ein Reinigungsmittel angeben oder in Ausnahmefällen, wenn Wasser eindeutig ungeeignet ist, ein alternatives Mittel empfehlen.
P302 + P352
P302 + P352
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/… waschen.
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/… waschen.
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3, 4
1, 2, 3, 4
…Hersteller/Lieferant kann, falls zweckmäßig, ein Reinigungsmittel angeben oder in Ausnahmefällen, wenn Wasser eindeutig ungeeignet ist, ein alternatives Mittel empfehlen.
…Hersteller/Lieferant kann, falls zweckmäßig, ein Reinigungsmittel angeben oder in Ausnahmefällen, wenn Wasser eindeutig ungeeignet ist, ein alternatives Mittel empfehlen.
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
2
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
2
2
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
1, 1A, 1B
▼M12 —————
▼M12 —————
P304 + P340
BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3, 4
P304 + P340
P304 + P340
BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3, 4
1, 2, 3, 4
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
1A, 1B, 1C
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
1A, 1B, 1C
1A, 1B, 1C
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
1, 1A, 1B
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)
3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)
3
3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)
3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)
3
3
▼M4 —————
▼M4 —————
▼M12 —————
▼M12 —————
P306 + P360
►C4 BEI KONTAKT MIT DER KLEIDUNG: Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. ◄
►C4 Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) ◄
1
P306 + P360
P306 + P360
►C4 BEI KONTAKT MIT DER KLEIDUNG: Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. ◄
►C4 BEI KONTAKT MIT DER KLEIDUNG: Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. ◄ ►C4 ►C4 ►C4 ◄
►C4 Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) ◄
►C4 Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) ◄ ►C4 ►C4 ►C4 ◄
1
1
►C4 Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) ◄
1
►C4 Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) ◄
►C4 Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) ◄ ►C4 ►C4 ►C4 ◄
1
1
P308 + P311
BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)
1, 2
… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.
P308 + P311
P308 + P311
BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen.
BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)
1, 2
1, 2
… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.
… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.
P308 + P313
►C4 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. ◄
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)
1A, 1B, 2
P308 + P313
P308 + P313
►C4 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. ◄
►C4 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. ◄ ►C4 ►C4 ►C4 ◄
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)
1A, 1B, 2
1A, 1B, 2
Karzinogenität (Abschnitt 3.6)
1A, 1B, 2
Karzinogenität (Abschnitt 3.6)
Karzinogenität (Abschnitt 3.6)
1A, 1B, 2
1A, 1B, 2
Reproduktiontstoxizität (Abschnitt 3.7)
1A, 1B, 2
Reproduktiontstoxizität (Abschnitt 3.7)
Reproduktiontstoxizität (Abschnitt 3.7)
1A, 1B, 2
1A, 1B, 2
Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)
Zusatzkategorie
Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)
Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)
Zusatzkategorie
Zusatzkategorie
▼M4 —————
▼M4 —————
P332 + P313
Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
2
— kann entfallen, wenn P333 + P313 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist.
P332 + P313
P332 + P313
Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
2
2
— kann entfallen, wenn P333 + P313 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist.
— kann entfallen, wenn P333 + P313 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist.
P333 + P313
Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
P333 + P313
P333 + P313
Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
1, 1A, 1B
P336 + P315
Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben. Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)
Tiefgekühlt verflüssigtes Gas
P336 + P315
P336 + P315
Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben. Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben. Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)
Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)
Tiefgekühlt verflüssigtes Gas
Tiefgekühlt verflüssigtes Gas
▼M12 —————
▼M12 —————
P337 + P313
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
►C4 Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄
2
P337 + P313
P337 + P313
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
►C4 Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄
►C4 Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄ ►C4 ►C4 ►C4 ◄
2
2
P342 + P311
Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen.
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.
P342 + P311
P342 + P311
Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen.
Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen.
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
1, 1A, 1B
… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.
… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.
P361 + P364
Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3
P361 + P364
P361 + P364
Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3
1, 2, 3
P362 + P364
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
4
P362 + P364
P362 + P364
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
4
4
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
2
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
2
2
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
1, 1A, 1B
►C4 P370 + P376 ◄
►C4 Bei Brand: Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. ◄
►C4 Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4) ◄
1
►C4 P370 + P376 ◄
►C4 P370 + P376 ◄ ►C4 ►C4 ►C4 ◄
►C4 Bei Brand: Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. ◄
►C4 Bei Brand: Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. ◄ ►C4 ►C4 ►C4 ◄
►C4 Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4) ◄
►C4 Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4) ◄ ►C4 ►C4 ►C4 ◄
1
1
P370 + P378
Bei Brand: … zum Löschen … verwenden.
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
— falls Wasser die Gefahr erhöht.
Geeignetes Medium ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.
P370 + P378
P370 + P378
Bei Brand: … zum Löschen … verwenden.
Bei Brand: … zum Löschen … verwenden.
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
1, 2, 3
— falls Wasser die Gefahr erhöht.
Geeignetes Medium ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.
— falls Wasser die Gefahr erhöht.
Geeignetes Medium ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.
Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)
1, 2
Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)
Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)
1, 2
1, 2
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typen C, D, E, F
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typen C, D, E, F
Typen C, D, E, F
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)
1
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)
1
1
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
1
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
1
1
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)
1, 2, 3
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)
1, 2, 3
1, 2, 3
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
1, 2, 3
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
1, 2, 3
1, 2, 3
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
1, 2, 3
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
1, 2, 3
1, 2, 3
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typen C, D, E, F
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typen C, D, E, F
Typen C, D, E, F
P301 + P330 + P331
BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
1, 1A, 1B, 1C
P301 + P330 + P331
P301 + P330 + P331
BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
1, 1A, 1B, 1C
1, 1A, 1B, 1C
P302 + P335 + P334
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen [oder nassen Verband anlegen].
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
1
— Text in eckigen Klammern ist bei pyrophoren Feststoffen zu verwenden.
P302 + P335 + P334
P302 + P335 + P334
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen [oder nassen Verband anlegen].
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen [oder nassen Verband anlegen].
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)
1
1
— Text in eckigen Klammern ist bei pyrophoren Feststoffen zu verwenden.
— Text in eckigen Klammern ist bei pyrophoren Feststoffen zu verwenden.
Stoffe und Gemische, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)
1, 2
— Nur „In kaltes Wasser tauchen“ verwenden. Text in eckigen Klammern sollte nicht verwendet werden.
Stoffe und Gemische, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)
Stoffe und Gemische, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)
1, 2
1, 2
— Nur „In kaltes Wasser tauchen“ verwenden. Text in eckigen Klammern sollte nicht verwendet werden.
— Nur „In kaltes Wasser tauchen“ verwenden. Text in eckigen Klammern sollte nicht verwendet werden.
P303 + P361 + P353
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
— Text in eckigen Klammern ist aufzunehmen, wenn der Hersteller/Lieferant dies für die jeweilige Chemikalie für angebracht hält.
P303 + P361 + P353
P303 + P361 + P353
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
1, 2, 3
— Text in eckigen Klammern ist aufzunehmen, wenn der Hersteller/Lieferant dies für die jeweilige Chemikalie für angebracht hält.
— Text in eckigen Klammern ist aufzunehmen, wenn der Hersteller/Lieferant dies für die jeweilige Chemikalie für angebracht hält.
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
1, 1A, 1B, 1C
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
1, 1A, 1B, 1C
1, 1A, 1B, 1C
P305 + P351 + P338
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
1, 1A, 1B, 1C
P305 + P351 + P338
P305 + P351 + P338
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)
1, 1A, 1B, 1C
1, 1A, 1B, 1C
Schwere Augenschädigung/Reizung der Augen (Abschnitt 3.3)
1
Schwere Augenschädigung/Reizung der Augen (Abschnitt 3.3)
Schwere Augenschädigung/Reizung der Augen (Abschnitt 3.3)
1
1
Augenreizung (Abschnitt 3.3)
2
Augenreizung (Abschnitt 3.3)
Augenreizung (Abschnitt 3.3)
2
2
▼M12 —————
▼M12 —————
P370 + P380 + P375
Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Unterklasse 1.4:
— mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeitsgruppe S) in Transportverpackung.
P370 + P380 + P375
P370 + P380 + P375
Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.
Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Unterklasse 1.4:
Unterklasse 1.4:
— mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeitsgruppe S) in Transportverpackung.
— mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeitsgruppe S) in Transportverpackung.
— mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeitsgruppe S) in Transportverpackung.
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
1, 2, 3
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
1, 2, 3
1, 2, 3
P371 + P380 + P375
Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
1
P371 + P380 + P375
P371 + P380 + P375
Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.
Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
1
1
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
1
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
1
1
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
4
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
4
4
P370 + P372 + P380 + P373
Bei Brand: Explosionsgefahr. Umgebung räumen. KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht.
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5
P370 + P372 + P380 + P373
P370 + P372 + P380 + P373
Bei Brand: Explosionsgefahr. Umgebung räumen. KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht.
Bei Brand: Explosionsgefahr. Umgebung räumen. KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht.
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5
Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5
Unterklasse 1.4
— mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeitsgruppe S) in Transportverpackung.
Unterklasse 1.4
Unterklasse 1.4
— mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeitsgruppe S) in Transportverpackung.
— mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeitsgruppe S) in Transportverpackung.
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typ A
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typ A
Typ A
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typ A
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typ A
Typ A
P370 + P380 + P375 + [P378]
Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. [… zum Löschen … verwenden.]
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typ B
— Text in eckigen Klammern ist zu verwenden, falls Wasser die Gefahr erhöht.
Geeignetes Medium ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.
P370 + P380 + P375 + [P378]
P370 + P380 + P375 + [P378]
Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. [… zum Löschen … verwenden.]
Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. [… zum Löschen … verwenden.]
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typ B
Typ B
— Text in eckigen Klammern ist zu verwenden, falls Wasser die Gefahr erhöht.
Geeignetes Medium ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.
— Text in eckigen Klammern ist zu verwenden, falls Wasser die Gefahr erhöht.
Geeignetes Medium ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typ B
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typ B
Typ B
Tabelle 6.4
Sicherheitshinweise — Lagerung
|
Kodie-rung |
Sicherheitshinweise — Aufbewahrung |
Gefahrenklassen |
Gefahrenkategorien |
Verwendungsbedingungen |
|
(1) |
(2) |
(3) |
(4) |
(5) |
|
P401 |
Aufbewahren gemäß … |
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1) |
instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5 |
… Hersteller/Lieferant gibt geeignete Informationsquellen gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften an. |
|
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17) |
1, 2, 3, 4 |
|||
|
P402 |
An einem trockenen Ort aufbewahren. |
►C4 Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄ |
1, 2, 3 |
|
|
P403 |
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. |
Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2) |
1A, 1B, 2 |
|
|
Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4) |
1 |
|||
|
Gase unter Druck (Abschnitt 2.5) |
verdichtetes Gas |
|||
|
verflüssigtes Gas |
||||
|
tiefgekühlt verflüssigtes Gas |
||||
|
gelöstes Gas |
||||
|
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) |
1, 2, 3 |
— für entzündbare Flüssigkeiten der Kategorie 1 und andere entzündbare Flüssigkeiten, die flüchtig sind und explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können. |
||
|
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) |
Typen A, B, C, D, E, F |
— ausgenommen unter Temperaturkontrolle stehende selbstzersetzliche Stoffe und Gemische und organische Peroxide, da es zu Kondensation und anschließendem Gefrieren kommen kann. |
||
|
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) |
||||
|
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3 |
— falls der Stoff oder das Gemisch flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann. |
||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8) |
3 |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8) |
3 |
|||
|
P404 |
In einem geschlossenen Behälter aufbewahren. |
►C4 Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄ |
1, 2, 3 |
|
|
P405 |
Unter Verschluss aufbewahren. |
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3 |
|
|
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3 |
|||
|
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3 |
|||
|
Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2) |
1A, 1B, 1C |
|||
|
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5) |
1A, 1B, 2 |
|||
|
Karzinogenität (Abschnitt 3.6) |
1A, 1B, 2 |
|||
|
Reproduktiontstoxizität (Abschnitt 3.7) |
1A, 1B, 2 |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8) |
1, 2 |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8) |
3 |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8) |
3 |
|||
|
Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10). |
1 |
|||
|
P406 |
In korrosionsbeständigem/… Behälter mit korrosionsbeständiger Innenauskleidung aufbewahren. |
Korrosiv gegenüber Metallen (Abschnitt 2.16) |
1 |
— kann entfallen, wenn P234 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist Von Hersteller/Lieferant sind andere kompatible Materialien anzugeben. |
|
P407 |
Luftspalt zwischen Stapeln oder Paletten lassen. |
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11) |
1.2 |
|
|
P410 |
Vor Sonnenbestrahlung schützen. |
Aerosole (Abschnitt 2.3) |
1,2, 3 |
|
|
Gase unter Druck (Abschnitt 2.5) |
verdichtetes Gas verflüssigtes Gas gelöstes Gas |
— Kann entfallen bei Gasen, die gemäß Verpackungsanweisung P200 der UN RTDG, Modellvorschriften, in ortsbewegliche Gasflaschen gefüllt sind, außer wenn diese Gase sich (langsam) zersetzen oder polymerisieren können |
||
|
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11) |
1, 2 |
|
||
|
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) |
Typen A, B, C, D, E, F |
|
||
|
P411 |
Bei Temperaturen nicht über … °C/…°F aufbewahren. |
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) |
Typen A, B, C, D, E, F |
— falls Temperaturkontrolle (nach Anhang I Abschnitt 2.8.2.4 oder 2.15.2.3) vorgeschrieben ist oder wenn es aus anderen Gründen für erforderlich gehalten wird. Von Hersteller/Lieferant ist die Temperatur in der geltenden Maßeinheit anzugeben. |
|
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) |
Typen A, B, C, D, E, F |
|||
|
P412 |
Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen. |
Aerosole (Abschnitt 2.3) |
1, 2, 3 |
Von Hersteller/Lieferant ist die geltende Temperatur-Maßeinheit zu verwenden. |
|
P413 |
Schüttgut in Mengen von mehr als … kg/… lbs bei Temperaturen nicht über … °C/…°F aufbewahren. |
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11) |
1, 2 |
Von Hersteller/Lieferant sind Menge und Temperatur in der geltenden Maßeinheit anzugeben. |
|
P420 |
Getrennt aufbewahren. |
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) |
Typen A, B, C, D, E, F |
|
|
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11) |
1, 2 |
|||
|
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) |
1 |
|||
|
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) |
1 |
|||
|
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) |
Typen A, B, C, D, E, F |
|||
|
▼M12 ————— |
||||
|
P402 + P404 |
An einem trockenen Ort aufbewahren. In einem geschlossenen Behälter aufbewahren. |
►C4 Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄ |
1, 2, 3 |
|
|
P403 + P233 |
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. |
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3 |
— falls der Stoff oder das Gemisch flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann. |
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8) |
3 |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8) |
3 |
|||
|
P403 + P235 |
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. |
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) |
1, 2, 3 |
— bei entzündbaren Flüssigkeiten der Kategorie 1 und anderen entzündbaren Flüssigkeiten, die flüchtig sind und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können. |
|
P410 + P403 |
Vor Sonnenbestrahlung schützen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. |
Gase unter Druck (Abschnitt 2.5) |
Verdichtetes Gas |
— P410 kann entfallen bei Gasen, die gemäß Verpackungs-anweisung P200 der UN RTDG in ortsbeweglichen Gasflaschen abgefüllt sind, außer wenn diese Gase sich (langsam) zersetzen oder polymerisieren können. |
|
Verflüssigtes Gas |
||||
|
Gelöstes Gas |
||||
|
P410 + P412 |
Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen. |
Aerosole (Abschnitt 2.3) |
1, 2, 3 |
Von Hersteller/Lieferant ist die geltende Temperatur-Maßeinheit zu verwenden. |
|
▼M12 ————— |
||||
Tabelle 6.4
Sicherheitshinweise — Lagerung
|
Kodie-rung |
Sicherheitshinweise — Aufbewahrung |
Gefahrenklassen |
Gefahrenkategorien |
Verwendungsbedingungen |
|
(1) |
(2) |
(3) |
(4) |
(5) |
|
P401 |
Aufbewahren gemäß … |
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1) |
instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5 |
… Hersteller/Lieferant gibt geeignete Informationsquellen gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften an. |
|
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17) |
1, 2, 3, 4 |
|||
|
P402 |
An einem trockenen Ort aufbewahren. |
►C4 Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄ |
1, 2, 3 |
|
|
P403 |
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. |
Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2) |
1A, 1B, 2 |
|
|
Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4) |
1 |
|||
|
Gase unter Druck (Abschnitt 2.5) |
verdichtetes Gas |
|||
|
verflüssigtes Gas |
||||
|
tiefgekühlt verflüssigtes Gas |
||||
|
gelöstes Gas |
||||
|
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) |
1, 2, 3 |
— für entzündbare Flüssigkeiten der Kategorie 1 und andere entzündbare Flüssigkeiten, die flüchtig sind und explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können. |
||
|
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) |
Typen A, B, C, D, E, F |
— ausgenommen unter Temperaturkontrolle stehende selbstzersetzliche Stoffe und Gemische und organische Peroxide, da es zu Kondensation und anschließendem Gefrieren kommen kann. |
||
|
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) |
||||
|
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3 |
— falls der Stoff oder das Gemisch flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann. |
||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8) |
3 |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8) |
3 |
|||
|
P404 |
In einem geschlossenen Behälter aufbewahren. |
►C4 Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄ |
1, 2, 3 |
|
|
P405 |
Unter Verschluss aufbewahren. |
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3 |
|
|
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3 |
|||
|
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3 |
|||
|
Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2) |
1A, 1B, 1C |
|||
|
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5) |
1A, 1B, 2 |
|||
|
Karzinogenität (Abschnitt 3.6) |
1A, 1B, 2 |
|||
|
Reproduktiontstoxizität (Abschnitt 3.7) |
1A, 1B, 2 |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8) |
1, 2 |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8) |
3 |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8) |
3 |
|||
|
Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10). |
1 |
|||
|
P406 |
In korrosionsbeständigem/… Behälter mit korrosionsbeständiger Innenauskleidung aufbewahren. |
Korrosiv gegenüber Metallen (Abschnitt 2.16) |
1 |
— kann entfallen, wenn P234 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist Von Hersteller/Lieferant sind andere kompatible Materialien anzugeben. |
|
P407 |
Luftspalt zwischen Stapeln oder Paletten lassen. |
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11) |
1.2 |
|
|
P410 |
Vor Sonnenbestrahlung schützen. |
Aerosole (Abschnitt 2.3) |
1,2, 3 |
|
|
Gase unter Druck (Abschnitt 2.5) |
verdichtetes Gas verflüssigtes Gas gelöstes Gas |
— Kann entfallen bei Gasen, die gemäß Verpackungsanweisung P200 der UN RTDG, Modellvorschriften, in ortsbewegliche Gasflaschen gefüllt sind, außer wenn diese Gase sich (langsam) zersetzen oder polymerisieren können |
||
|
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11) |
1, 2 |
|
||
|
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) |
Typen A, B, C, D, E, F |
|
||
|
P411 |
Bei Temperaturen nicht über … °C/…°F aufbewahren. |
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) |
Typen A, B, C, D, E, F |
— falls Temperaturkontrolle (nach Anhang I Abschnitt 2.8.2.4 oder 2.15.2.3) vorgeschrieben ist oder wenn es aus anderen Gründen für erforderlich gehalten wird. Von Hersteller/Lieferant ist die Temperatur in der geltenden Maßeinheit anzugeben. |
|
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) |
Typen A, B, C, D, E, F |
|||
|
P412 |
Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen. |
Aerosole (Abschnitt 2.3) |
1, 2, 3 |
Von Hersteller/Lieferant ist die geltende Temperatur-Maßeinheit zu verwenden. |
|
P413 |
Schüttgut in Mengen von mehr als … kg/… lbs bei Temperaturen nicht über … °C/…°F aufbewahren. |
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11) |
1, 2 |
Von Hersteller/Lieferant sind Menge und Temperatur in der geltenden Maßeinheit anzugeben. |
|
P420 |
Getrennt aufbewahren. |
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) |
Typen A, B, C, D, E, F |
|
|
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11) |
1, 2 |
|||
|
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) |
1 |
|||
|
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) |
1 |
|||
|
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) |
Typen A, B, C, D, E, F |
|||
|
▼M12 ————— |
||||
|
P402 + P404 |
An einem trockenen Ort aufbewahren. In einem geschlossenen Behälter aufbewahren. |
►C4 Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄ |
1, 2, 3 |
|
|
P403 + P233 |
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. |
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3 |
— falls der Stoff oder das Gemisch flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann. |
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8) |
3 |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8) |
3 |
|||
|
P403 + P235 |
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. |
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) |
1, 2, 3 |
— bei entzündbaren Flüssigkeiten der Kategorie 1 und anderen entzündbaren Flüssigkeiten, die flüchtig sind und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können. |
|
P410 + P403 |
Vor Sonnenbestrahlung schützen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. |
Gase unter Druck (Abschnitt 2.5) |
Verdichtetes Gas |
— P410 kann entfallen bei Gasen, die gemäß Verpackungs-anweisung P200 der UN RTDG in ortsbeweglichen Gasflaschen abgefüllt sind, außer wenn diese Gase sich (langsam) zersetzen oder polymerisieren können. |
|
Verflüssigtes Gas |
||||
|
Gelöstes Gas |
||||
|
P410 + P412 |
Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen. |
Aerosole (Abschnitt 2.3) |
1, 2, 3 |
Von Hersteller/Lieferant ist die geltende Temperatur-Maßeinheit zu verwenden. |
|
▼M12 ————— |
||||
Kodie-rung
Sicherheitshinweise — Aufbewahrung
Gefahrenklassen
Gefahrenkategorien
Verwendungsbedingungen
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
P401
Aufbewahren gemäß …
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5
… Hersteller/Lieferant gibt geeignete Informationsquellen gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften an.
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
1, 2, 3, 4
P402
An einem trockenen Ort aufbewahren.
►C4 Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄
1, 2, 3
P403
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)
1A, 1B, 2
Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4)
1
Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)
verdichtetes Gas
verflüssigtes Gas
tiefgekühlt verflüssigtes Gas
gelöstes Gas
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
— für entzündbare Flüssigkeiten der Kategorie 1 und andere entzündbare Flüssigkeiten, die flüchtig sind und explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können.
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typen A, B, C, D, E, F
— ausgenommen unter Temperaturkontrolle stehende selbstzersetzliche Stoffe und Gemische und organische Peroxide, da es zu Kondensation und anschließendem Gefrieren kommen kann.
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3
— falls der Stoff oder das Gemisch flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann.
Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)
3
Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)
3
P404
In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.
►C4 Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄
1, 2, 3
P405
Unter Verschluss aufbewahren.
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3
Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)
1A, 1B, 1C
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)
1A, 1B, 2
Karzinogenität (Abschnitt 3.6)
1A, 1B, 2
Reproduktiontstoxizität (Abschnitt 3.7)
1A, 1B, 2
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)
1, 2
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)
3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)
3
Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10).
1
P406
In korrosionsbeständigem/… Behälter mit korrosionsbeständiger Innenauskleidung aufbewahren.
Korrosiv gegenüber Metallen (Abschnitt 2.16)
1
— kann entfallen, wenn P234 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist
Von Hersteller/Lieferant sind andere kompatible Materialien anzugeben.
P407
Luftspalt zwischen Stapeln oder Paletten lassen.
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)
1.2
P410
Vor Sonnenbestrahlung schützen.
Aerosole (Abschnitt 2.3)
1,2, 3
Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)
verdichtetes Gas
verflüssigtes Gas
gelöstes Gas
— Kann entfallen bei Gasen, die gemäß Verpackungsanweisung P200 der UN RTDG, Modellvorschriften, in ortsbewegliche Gasflaschen gefüllt sind, außer wenn diese Gase sich (langsam) zersetzen oder polymerisieren können
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)
1, 2
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typen A, B, C, D, E, F
P411
Bei Temperaturen nicht über … °C/…°F aufbewahren.
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typen A, B, C, D, E, F
— falls Temperaturkontrolle (nach Anhang I Abschnitt 2.8.2.4 oder 2.15.2.3) vorgeschrieben ist oder wenn es aus anderen Gründen für erforderlich gehalten wird.
Von Hersteller/Lieferant ist die Temperatur in der geltenden Maßeinheit anzugeben.
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typen A, B, C, D, E, F
P412
Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.
Aerosole (Abschnitt 2.3)
1, 2, 3
Von Hersteller/Lieferant ist die geltende Temperatur-Maßeinheit zu verwenden.
P413
Schüttgut in Mengen von mehr als … kg/… lbs bei Temperaturen nicht über … °C/…°F aufbewahren.
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)
1, 2
Von Hersteller/Lieferant sind Menge und Temperatur in der geltenden Maßeinheit anzugeben.
P420
Getrennt aufbewahren.
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typen A, B, C, D, E, F
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)
1, 2
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
1
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
1
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typen A, B, C, D, E, F
▼M12 —————
P402 + P404
An einem trockenen Ort aufbewahren. In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.
►C4 Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄
1, 2, 3
P403 + P233
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3
— falls der Stoff oder das Gemisch flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)
3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)
3
P403 + P235
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
— bei entzündbaren Flüssigkeiten der Kategorie 1 und anderen entzündbaren Flüssigkeiten, die flüchtig sind und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können.
P410 + P403
Vor Sonnenbestrahlung schützen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)
Verdichtetes Gas
— P410 kann entfallen bei Gasen, die gemäß Verpackungs-anweisung P200 der UN RTDG in ortsbeweglichen Gasflaschen abgefüllt sind, außer wenn diese Gase sich (langsam) zersetzen oder polymerisieren können.
Verflüssigtes Gas
Gelöstes Gas
P410 + P412
Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.
Aerosole (Abschnitt 2.3)
1, 2, 3
Von Hersteller/Lieferant ist die geltende Temperatur-Maßeinheit zu verwenden.
▼M12 —————
Kodie-rung
Sicherheitshinweise — Aufbewahrung
Gefahrenklassen
Gefahrenkategorien
Verwendungsbedingungen
Kodie-rung
Kodie-rung
Sicherheitshinweise — Aufbewahrung
Sicherheitshinweise — Aufbewahrung
Gefahrenklassen
Gefahrenklassen
Gefahrenkategorien
Gefahrenkategorien
Verwendungsbedingungen
Verwendungsbedingungen
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(1)
(1)
(2)
(2)
(3)
(3)
(4)
(4)
(5)
(5)
P401
Aufbewahren gemäß …
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5
… Hersteller/Lieferant gibt geeignete Informationsquellen gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften an.
P401
P401
Aufbewahren gemäß …
Aufbewahren gemäß …
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5
instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5
… Hersteller/Lieferant gibt geeignete Informationsquellen gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften an.
… Hersteller/Lieferant gibt geeignete Informationsquellen gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften an.
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
1, 2, 3, 4
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
1, 2, 3, 4
1, 2, 3, 4
P402
An einem trockenen Ort aufbewahren.
►C4 Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄
1, 2, 3
P402
P402
An einem trockenen Ort aufbewahren.
An einem trockenen Ort aufbewahren.
►C4 Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄
►C4 Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄ ►C4 ►C4 ►C4 ◄
1, 2, 3
1, 2, 3
P403
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)
1A, 1B, 2
P403
P403
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)
Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)
1A, 1B, 2
1A, 1B, 2
Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4)
1
Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4)
Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4)
1
1
Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)
verdichtetes Gas
Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)
Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)
verdichtetes Gas
verdichtetes Gas
verflüssigtes Gas
verflüssigtes Gas
verflüssigtes Gas
tiefgekühlt verflüssigtes Gas
tiefgekühlt verflüssigtes Gas
tiefgekühlt verflüssigtes Gas
gelöstes Gas
gelöstes Gas
gelöstes Gas
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
— für entzündbare Flüssigkeiten der Kategorie 1 und andere entzündbare Flüssigkeiten, die flüchtig sind und explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können.
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
1, 2, 3
— für entzündbare Flüssigkeiten der Kategorie 1 und andere entzündbare Flüssigkeiten, die flüchtig sind und explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können.
— für entzündbare Flüssigkeiten der Kategorie 1 und andere entzündbare Flüssigkeiten, die flüchtig sind und explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können.
— für entzündbare Flüssigkeiten der Kategorie 1 und andere entzündbare Flüssigkeiten, die flüchtig sind und explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können.
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typen A, B, C, D, E, F
— ausgenommen unter Temperaturkontrolle stehende selbstzersetzliche Stoffe und Gemische und organische Peroxide, da es zu Kondensation und anschließendem Gefrieren kommen kann.
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typen A, B, C, D, E, F
Typen A, B, C, D, E, F
— ausgenommen unter Temperaturkontrolle stehende selbstzersetzliche Stoffe und Gemische und organische Peroxide, da es zu Kondensation und anschließendem Gefrieren kommen kann.
— ausgenommen unter Temperaturkontrolle stehende selbstzersetzliche Stoffe und Gemische und organische Peroxide, da es zu Kondensation und anschließendem Gefrieren kommen kann.
— ausgenommen unter Temperaturkontrolle stehende selbstzersetzliche Stoffe und Gemische und organische Peroxide, da es zu Kondensation und anschließendem Gefrieren kommen kann.
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3
— falls der Stoff oder das Gemisch flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann.
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3
1, 2, 3
— falls der Stoff oder das Gemisch flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann.
— falls der Stoff oder das Gemisch flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann.
— falls der Stoff oder das Gemisch flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann.
Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)
3
Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)
Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)
3
3
Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)
3
Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)
Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)
3
3
P404
In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.
►C4 Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄
1, 2, 3
P404
P404
In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.
In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.
►C4 Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄
►C4 Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄ ►C4 ►C4 ►C4 ◄
1, 2, 3
1, 2, 3
P405
Unter Verschluss aufbewahren.
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3
P405
P405
Unter Verschluss aufbewahren.
Unter Verschluss aufbewahren.
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3
1, 2, 3
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3
1, 2, 3
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3
1, 2, 3
Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)
1A, 1B, 1C
Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)
Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)
1A, 1B, 1C
1A, 1B, 1C
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)
1A, 1B, 2
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)
1A, 1B, 2
1A, 1B, 2
Karzinogenität (Abschnitt 3.6)
1A, 1B, 2
Karzinogenität (Abschnitt 3.6)
Karzinogenität (Abschnitt 3.6)
1A, 1B, 2
1A, 1B, 2
Reproduktiontstoxizität (Abschnitt 3.7)
1A, 1B, 2
Reproduktiontstoxizität (Abschnitt 3.7)
Reproduktiontstoxizität (Abschnitt 3.7)
1A, 1B, 2
1A, 1B, 2
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)
1, 2
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)
1, 2
1, 2
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)
3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)
3
3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)
3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)
3
3
Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10).
1
Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10).
Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10).
1
1
P406
In korrosionsbeständigem/… Behälter mit korrosionsbeständiger Innenauskleidung aufbewahren.
Korrosiv gegenüber Metallen (Abschnitt 2.16)
1
— kann entfallen, wenn P234 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist
Von Hersteller/Lieferant sind andere kompatible Materialien anzugeben.
P406
P406
In korrosionsbeständigem/… Behälter mit korrosionsbeständiger Innenauskleidung aufbewahren.
In korrosionsbeständigem/… Behälter mit korrosionsbeständiger Innenauskleidung aufbewahren.
Korrosiv gegenüber Metallen (Abschnitt 2.16)
Korrosiv gegenüber Metallen (Abschnitt 2.16)
1
1
— kann entfallen, wenn P234 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist
Von Hersteller/Lieferant sind andere kompatible Materialien anzugeben.
— kann entfallen, wenn P234 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist
Von Hersteller/Lieferant sind andere kompatible Materialien anzugeben.
P407
Luftspalt zwischen Stapeln oder Paletten lassen.
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)
1.2
P407
P407
Luftspalt zwischen Stapeln oder Paletten lassen.
Luftspalt zwischen Stapeln oder Paletten lassen.
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)
1.2
1.2
P410
Vor Sonnenbestrahlung schützen.
Aerosole (Abschnitt 2.3)
1,2, 3
P410
P410
Vor Sonnenbestrahlung schützen.
Vor Sonnenbestrahlung schützen.
Aerosole (Abschnitt 2.3)
Aerosole (Abschnitt 2.3)
1,2, 3
1,2, 3
Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)
verdichtetes Gas
verflüssigtes Gas
gelöstes Gas
— Kann entfallen bei Gasen, die gemäß Verpackungsanweisung P200 der UN RTDG, Modellvorschriften, in ortsbewegliche Gasflaschen gefüllt sind, außer wenn diese Gase sich (langsam) zersetzen oder polymerisieren können
Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)
Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)
verdichtetes Gas
verflüssigtes Gas
gelöstes Gas
verdichtetes Gas
verflüssigtes Gas
gelöstes Gas
— Kann entfallen bei Gasen, die gemäß Verpackungsanweisung P200 der UN RTDG, Modellvorschriften, in ortsbewegliche Gasflaschen gefüllt sind, außer wenn diese Gase sich (langsam) zersetzen oder polymerisieren können
— Kann entfallen bei Gasen, die gemäß Verpackungsanweisung P200 der UN RTDG, Modellvorschriften, in ortsbewegliche Gasflaschen gefüllt sind, außer wenn diese Gase sich (langsam) zersetzen oder polymerisieren können Kann entfallen bei Gasen, die gemäß Verpackungsanweisung P200 der UN RTDG, Modellvorschriften, in ortsbewegliche Gasflaschen gefüllt sind, außer wenn diese Gase sich (langsam) zersetzen oder polymerisieren können
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)
1, 2
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)
1, 2
1, 2
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typen A, B, C, D, E, F
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typen A, B, C, D, E, F
Typen A, B, C, D, E, F
P411
Bei Temperaturen nicht über … °C/…°F aufbewahren.
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typen A, B, C, D, E, F
— falls Temperaturkontrolle (nach Anhang I Abschnitt 2.8.2.4 oder 2.15.2.3) vorgeschrieben ist oder wenn es aus anderen Gründen für erforderlich gehalten wird.
Von Hersteller/Lieferant ist die Temperatur in der geltenden Maßeinheit anzugeben.
P411
P411
Bei Temperaturen nicht über … °C/…°F aufbewahren.
Bei Temperaturen nicht über … °C/…°F aufbewahren.
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typen A, B, C, D, E, F
Typen A, B, C, D, E, F
— falls Temperaturkontrolle (nach Anhang I Abschnitt 2.8.2.4 oder 2.15.2.3) vorgeschrieben ist oder wenn es aus anderen Gründen für erforderlich gehalten wird.
Von Hersteller/Lieferant ist die Temperatur in der geltenden Maßeinheit anzugeben.
— falls Temperaturkontrolle (nach Anhang I Abschnitt 2.8.2.4 oder 2.15.2.3) vorgeschrieben ist oder wenn es aus anderen Gründen für erforderlich gehalten wird.
Von Hersteller/Lieferant ist die Temperatur in der geltenden Maßeinheit anzugeben.
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typen A, B, C, D, E, F
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typen A, B, C, D, E, F
Typen A, B, C, D, E, F
P412
Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.
Aerosole (Abschnitt 2.3)
1, 2, 3
Von Hersteller/Lieferant ist die geltende Temperatur-Maßeinheit zu verwenden.
P412
P412
Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.
Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.
Aerosole (Abschnitt 2.3)
Aerosole (Abschnitt 2.3)
1, 2, 3
1, 2, 3
Von Hersteller/Lieferant ist die geltende Temperatur-Maßeinheit zu verwenden.
Von Hersteller/Lieferant ist die geltende Temperatur-Maßeinheit zu verwenden.
P413
Schüttgut in Mengen von mehr als … kg/… lbs bei Temperaturen nicht über … °C/…°F aufbewahren.
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)
1, 2
Von Hersteller/Lieferant sind Menge und Temperatur in der geltenden Maßeinheit anzugeben.
P413
P413
Schüttgut in Mengen von mehr als … kg/… lbs bei Temperaturen nicht über … °C/…°F aufbewahren.
Schüttgut in Mengen von mehr als … kg/… lbs bei Temperaturen nicht über … °C/…°F aufbewahren.
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)
1, 2
1, 2
Von Hersteller/Lieferant sind Menge und Temperatur in der geltenden Maßeinheit anzugeben.
Von Hersteller/Lieferant sind Menge und Temperatur in der geltenden Maßeinheit anzugeben.
P420
Getrennt aufbewahren.
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typen A, B, C, D, E, F
P420
P420
Getrennt aufbewahren.
Getrennt aufbewahren.
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typen A, B, C, D, E, F
Typen A, B, C, D, E, F
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)
1, 2
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)
1, 2
1, 2
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
1
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
1
1
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
1
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
1
1
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typen A, B, C, D, E, F
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typen A, B, C, D, E, F
Typen A, B, C, D, E, F
▼M12 —————
▼M12 —————
P402 + P404
An einem trockenen Ort aufbewahren. In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.
►C4 Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄
1, 2, 3
P402 + P404
P402 + P404
An einem trockenen Ort aufbewahren. In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.
An einem trockenen Ort aufbewahren. In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.
►C4 Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄
►C4 Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄ ►C4 ►C4 ►C4 ◄
1, 2, 3
1, 2, 3
P403 + P233
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3
— falls der Stoff oder das Gemisch flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann.
P403 + P233
P403 + P233
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3
1, 2, 3
— falls der Stoff oder das Gemisch flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann.
— falls der Stoff oder das Gemisch flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)
3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)
3
3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)
3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)
3
3
P403 + P235
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
— bei entzündbaren Flüssigkeiten der Kategorie 1 und anderen entzündbaren Flüssigkeiten, die flüchtig sind und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können.
P403 + P235
P403 + P235
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
1, 2, 3
— bei entzündbaren Flüssigkeiten der Kategorie 1 und anderen entzündbaren Flüssigkeiten, die flüchtig sind und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können.
— bei entzündbaren Flüssigkeiten der Kategorie 1 und anderen entzündbaren Flüssigkeiten, die flüchtig sind und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können.
P410 + P403
Vor Sonnenbestrahlung schützen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)
Verdichtetes Gas
— P410 kann entfallen bei Gasen, die gemäß Verpackungs-anweisung P200 der UN RTDG in ortsbeweglichen Gasflaschen abgefüllt sind, außer wenn diese Gase sich (langsam) zersetzen oder polymerisieren können.
P410 + P403
P410 + P403
Vor Sonnenbestrahlung schützen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
Vor Sonnenbestrahlung schützen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)
Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)
Verdichtetes Gas
Verdichtetes Gas
— P410 kann entfallen bei Gasen, die gemäß Verpackungs-anweisung P200 der UN RTDG in ortsbeweglichen Gasflaschen abgefüllt sind, außer wenn diese Gase sich (langsam) zersetzen oder polymerisieren können.
— P410 kann entfallen bei Gasen, die gemäß Verpackungs-anweisung P200 der UN RTDG in ortsbeweglichen Gasflaschen abgefüllt sind, außer wenn diese Gase sich (langsam) zersetzen oder polymerisieren können.
Verflüssigtes Gas
Verflüssigtes Gas
Verflüssigtes Gas
Gelöstes Gas
Gelöstes Gas
Gelöstes Gas
P410 + P412
Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.
Aerosole (Abschnitt 2.3)
1, 2, 3
Von Hersteller/Lieferant ist die geltende Temperatur-Maßeinheit zu verwenden.
P410 + P412
P410 + P412
Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.
Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.
Aerosole (Abschnitt 2.3)
Aerosole (Abschnitt 2.3)
1, 2, 3
1, 2, 3
Von Hersteller/Lieferant ist die geltende Temperatur-Maßeinheit zu verwenden.
Von Hersteller/Lieferant ist die geltende Temperatur-Maßeinheit zu verwenden.
▼M12 —————
▼M12 —————
Tabelle 6.5
Sicherheitshinweise — Entsorgung
|
Kodierung |
Sicherheitshinweise — Entsorgung |
Gefahrenklassen |
Gefahrenkategorien |
Verwendungsbedingungen |
|
(1) |
(2) |
(3) |
(4) |
(5) |
|
P501 |
Inhalt/Behälter … zuführen. |
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) |
1, 2, 3 |
… gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften (anzugeben) Von Hersteller/Lieferant ist anzugeben, ob Entsorgungsvorschriften für Inhalt, Behälter oder beides gelten. |
|
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) |
Typen A, B, C, D, E, F |
|||
|
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) |
1, 2, 3 |
|||
|
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) |
1, 2, 3 |
|||
|
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) |
1, 2, 3 |
|||
|
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) |
Typen A, B, C, D, E, F |
|||
|
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17) |
1, 2, 3, 4 |
|||
|
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3, 4 |
|||
|
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3, 4 |
|||
|
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3 |
|||
|
Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2) |
1, 1A, 1B, 1C |
|||
|
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4) |
1, 1A, 1B |
|||
|
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4) |
1, 1A, 1B |
|||
|
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5) |
1A, 1B, 2 |
|||
|
Karzinogenität (Abschnitt 3.6) |
1A, 1B, 2 |
|||
|
Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7) |
1A, 1B, 2 |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition (Abschnitt 3.8) |
1, 2 |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8) |
3 |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8) |
3 |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9) |
1, 2 |
|||
|
Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10) |
1 |
|||
|
Gewässergefährdend — akute aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1) |
1 |
|||
|
Gewässergefährdend — chronische aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1) |
1, 2, 3, 4 |
|||
|
P502 |
Informationen zur Wiederverwendung oder Wiederverwertung bei Hersteller oder Lieferant erfragen |
Die Ozonschicht schädigend (Abschnitt 5.1) |
1 |
|
|
P503 |
Informationen zur Entsorgung/Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten/… erfragen |
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1) |
instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5 |
… Hersteller/Lieferant gibt geeignete Informationsquellen gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften an. |
Tabelle 6.5
Sicherheitshinweise — Entsorgung
|
Kodierung |
Sicherheitshinweise — Entsorgung |
Gefahrenklassen |
Gefahrenkategorien |
Verwendungsbedingungen |
|
(1) |
(2) |
(3) |
(4) |
(5) |
|
P501 |
Inhalt/Behälter … zuführen. |
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) |
1, 2, 3 |
… gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften (anzugeben) Von Hersteller/Lieferant ist anzugeben, ob Entsorgungsvorschriften für Inhalt, Behälter oder beides gelten. |
|
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) |
Typen A, B, C, D, E, F |
|||
|
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) |
1, 2, 3 |
|||
|
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) |
1, 2, 3 |
|||
|
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) |
1, 2, 3 |
|||
|
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) |
Typen A, B, C, D, E, F |
|||
|
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17) |
1, 2, 3, 4 |
|||
|
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3, 4 |
|||
|
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3, 4 |
|||
|
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1) |
1, 2, 3 |
|||
|
Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2) |
1, 1A, 1B, 1C |
|||
|
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4) |
1, 1A, 1B |
|||
|
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4) |
1, 1A, 1B |
|||
|
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5) |
1A, 1B, 2 |
|||
|
Karzinogenität (Abschnitt 3.6) |
1A, 1B, 2 |
|||
|
Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7) |
1A, 1B, 2 |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition (Abschnitt 3.8) |
1, 2 |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8) |
3 |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8) |
3 |
|||
|
Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9) |
1, 2 |
|||
|
Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10) |
1 |
|||
|
Gewässergefährdend — akute aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1) |
1 |
|||
|
Gewässergefährdend — chronische aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1) |
1, 2, 3, 4 |
|||
|
P502 |
Informationen zur Wiederverwendung oder Wiederverwertung bei Hersteller oder Lieferant erfragen |
Die Ozonschicht schädigend (Abschnitt 5.1) |
1 |
|
|
P503 |
Informationen zur Entsorgung/Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten/… erfragen |
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1) |
instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5 |
… Hersteller/Lieferant gibt geeignete Informationsquellen gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften an. |
Kodierung
Sicherheitshinweise — Entsorgung
Gefahrenklassen
Gefahrenkategorien
Verwendungsbedingungen
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
P501
Inhalt/Behälter … zuführen.
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
… gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften (anzugeben)
Von Hersteller/Lieferant ist anzugeben, ob Entsorgungsvorschriften für Inhalt, Behälter oder beides gelten.
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typen A, B, C, D, E, F
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)
1, 2, 3
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
1, 2, 3
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
1, 2, 3
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typen A, B, C, D, E, F
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
1, 2, 3, 4
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3, 4
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3, 4
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3
Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)
1, 1A, 1B, 1C
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)
1A, 1B, 2
Karzinogenität (Abschnitt 3.6)
1A, 1B, 2
Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)
1A, 1B, 2
Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition (Abschnitt 3.8)
1, 2
Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)
3
Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)
3
Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)
1, 2
Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10)
1
Gewässergefährdend — akute aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1)
1
Gewässergefährdend — chronische aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1)
1, 2, 3, 4
P502
Informationen zur Wiederverwendung oder Wiederverwertung bei Hersteller oder Lieferant erfragen
Die Ozonschicht schädigend (Abschnitt 5.1)
1
P503
Informationen zur Entsorgung/Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten/… erfragen
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5
… Hersteller/Lieferant gibt geeignete Informationsquellen gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften an.
Kodierung
Sicherheitshinweise — Entsorgung
Gefahrenklassen
Gefahrenkategorien
Verwendungsbedingungen
Kodierung
Kodierung
Sicherheitshinweise — Entsorgung
Sicherheitshinweise — Entsorgung
Gefahrenklassen
Gefahrenklassen
Gefahrenkategorien
Gefahrenkategorien
Verwendungsbedingungen
Verwendungsbedingungen
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(1)
(1)
(2)
(2)
(3)
(3)
(4)
(4)
(5)
(5)
P501
Inhalt/Behälter … zuführen.
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
… gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften (anzugeben)
Von Hersteller/Lieferant ist anzugeben, ob Entsorgungsvorschriften für Inhalt, Behälter oder beides gelten.
P501
P501
Inhalt/Behälter … zuführen.
Inhalt/Behälter … zuführen.
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)
1, 2, 3
1, 2, 3
… gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften (anzugeben)
Von Hersteller/Lieferant ist anzugeben, ob Entsorgungsvorschriften für Inhalt, Behälter oder beides gelten.
… gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften (anzugeben)
Von Hersteller/Lieferant ist anzugeben, ob Entsorgungsvorschriften für Inhalt, Behälter oder beides gelten.
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typen A, B, C, D, E, F
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)
Typen A, B, C, D, E, F
Typen A, B, C, D, E, F
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)
1, 2, 3
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)
1, 2, 3
1, 2, 3
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
1, 2, 3
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)
1, 2, 3
1, 2, 3
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
1, 2, 3
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)
1, 2, 3
1, 2, 3
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typen A, B, C, D, E, F
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Typen A, B, C, D, E, F
Typen A, B, C, D, E, F
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
1, 2, 3, 4
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische (Abschnitt 2.17)
1, 2, 3, 4
1, 2, 3, 4
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3, 4
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3, 4
1, 2, 3, 4
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3, 4
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3, 4
1, 2, 3, 4
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)
1, 2, 3
1, 2, 3
Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)
1, 1A, 1B, 1C
Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)
Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)
1, 1A, 1B, 1C
1, 1A, 1B, 1C
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
1, 1A, 1B
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B
1, 1A, 1B
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)
1A, 1B, 2
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)
1A, 1B, 2
1A, 1B, 2
Karzinogenität (Abschnitt 3.6)
1A, 1B, 2
Karzinogenität (Abschnitt 3.6)
Karzinogenität (Abschnitt 3.6)
1A, 1B, 2
1A, 1B, 2
Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)
1A, 1B, 2
Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)
Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)
1A, 1B, 2
1A, 1B, 2
Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition (Abschnitt 3.8)
1, 2
Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition (Abschnitt 3.8)
Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition (Abschnitt 3.8)
1, 2
1, 2
Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)
3
Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)
Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)
3
3
Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)
3
Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)
Spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition; narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)
3
3
Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)
1, 2
Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)
Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)
1, 2
1, 2
Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10)
1
Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10)
Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10)
1
1
Gewässergefährdend — akute aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1)
1
Gewässergefährdend — akute aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1)
Gewässergefährdend — akute aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1)
1
1
Gewässergefährdend — chronische aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1)
1, 2, 3, 4
Gewässergefährdend — chronische aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1)
Gewässergefährdend — chronische aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1)
1, 2, 3, 4
1, 2, 3, 4
P502
Informationen zur Wiederverwendung oder Wiederverwertung bei Hersteller oder Lieferant erfragen
Die Ozonschicht schädigend (Abschnitt 5.1)
1
P502
P502
Informationen zur Wiederverwendung oder Wiederverwertung bei Hersteller oder Lieferant erfragen
Informationen zur Wiederverwendung oder Wiederverwertung bei Hersteller oder Lieferant erfragen
Die Ozonschicht schädigend (Abschnitt 5.1)
Die Ozonschicht schädigend (Abschnitt 5.1)
1
1
P503
Informationen zur Entsorgung/Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten/… erfragen
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5
… Hersteller/Lieferant gibt geeignete Informationsquellen gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften an.
P503
P503
Informationen zur Entsorgung/Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten/… erfragen
Informationen zur Entsorgung/Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten/… erfragen
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)
instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5
instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5
… Hersteller/Lieferant gibt geeignete Informationsquellen gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften an.
… Hersteller/Lieferant gibt geeignete Informationsquellen gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften an.