2.9.2. Einstufungskriterien
2.9.2.1. Eine pyrophore Flüssigkeit ist anhand der Prüfung N.3 der ►M4 UN RTDG ◄ , Handbuch über Prüfungen und Kriterien, Teil III Unterabschnitt 33.3.1.5, nach der Tabelle 2.9.1 in eine einzige Kategorie dieser Klasse einzustufen:
Tabelle 2.9.1
Kriterien für pyrophore Flüssigkeiten
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Kategorie |
Kriterien |
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1 |
In Berührung mit Luft entzündet sich die Flüssigkeit innerhalb von 5 Minuten, wenn sie auf ein inertes Trägermaterial aufgetragen wird, oder sie entzündet oder verkohlt ein Filterpapier innerhalb von 5 Minuten. |