CELEX 02008R1272 · v20250901

1.2.6. EUH071 — „Wirkt ätzend auf die Atemwege“

Für Stoffe und Gemische zusätzlich zur Einstufung als inhalationstoxisch, falls Daten vorliegen, denen zufolge der Toxizitätsmechanismus aus einer Ätzwirkung besteht, gemäß Anhang I Abschnitt 3.1.2.3.3 und Tabelle 3.1.3 Hinweis 1.

Für Stoffe und Gemische, die inhaliert werden können, zusätzlich zur Einstufung als hautätzend, falls keine Prüfdaten über die akute Toxizität bei Inhalation vorliegen.

Source: Content sourced from EUR-Lex and licensed under CC BY 4.0. This is an unofficial presentation; only the official EUR-Lex version is legally authentic.

Screen documents for chemicals