3.11.4. Gefahrenkommunikation
3.11.4.1. Bei Stoffen und Gemischen, die die Kriterien für die Einstufung in diese Gefahrenklasse (endokrine Disruption mit Wirkung auf die menschliche Gesundheit) erfüllen, sind die Kennzeichnungselemente gemäß Tabelle 3.11.3 zu verwenden.
Tabelle 3.11.3.
Kennzeichnungselemente für endokrine Disruption mit Wirkung auf die menschliche Gesundheit
|
Einstufung |
Kategorie 1 |
Kategorie 2 |
|
GHS-Piktogramm |
|
|
|
Signalwort |
Gefahr |
Achtung |
|
Gefahrenhinweis |
EUH380: Kann beim Menschen endokrine Störungen verursachen |
EUH381: Steht in dem Verdacht, beim Menschen endokrine Störungen zu verursachen |
|
Sicherheitshinweise — Prävention |
P201 P202 P263 P280 |
P201 P202 P263 P280 |
|
Sicherheitshinweise — Reaktion |
P308 + P313 |
P308 + P313 |
|
Sicherheitshinweise — Lagerung |
P405 |
P405 |
|
Sicherheitshinweise — Entsorgung |
P501 |
P501 |
3.11.4.2. Zeitliche Anwendbarkeit für Stoffe
Spätestens ab dem 1. Mai 2025 sind Stoffe gemäß Abschnitt 3.11.4.1 zu kennzeichnen.
Für Stoffe, die vor dem 1. Mai 2025 in Verkehr gebracht wurden, ist jedoch bis zum 1. November 2026 eine Kennzeichnung nach Abschnitt 3.11.4.1 nicht erforderlich.
3.11.4.3. Zeitliche Anwendbarkeit für Gemische
Spätestens ab dem 1. Mai 2026 sind Gemische gemäß Abschnitt 3.11.4.1 zu kennzeichnen.
Für Gemische, die vor dem 1. Mai 2026 in Verkehr gebracht wurden, ist jedoch bis zum 1. Mai 2028 eine Kennzeichnung nach Abschnitt 3.11.4.1 nicht erforderlich.