CELEX 02008R1272 · v20250901

3.9.4. Gefahrenkommunikation

3.9.4.1. Bei Stoffen oder Gemischen, die die Kriterien für die Einstufung in diese Gefahrenklasse erfüllen, sind die Kennzeichnungsbestandteile gemäß Tabelle 3.9.5 zu verwenden.

Tabelle 3.9.5

Kennzeichnungselemente für die spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition

Einstufung

Kategorie 1

Kategorie 2

GHS-Piktogramm

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Signalwort

Gefahr

Achtung

Gefahrenhinweis

H372: Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht)

H373: Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht)

Sicherheitshinweise — Prävention

P260

P264

P270

P260

Sicherheitshinweise — Reaktion

P314

P314

Sicherheitshinweise — Lagerung

 

 

Sicherheitshinweise — Entsorgung

P501

P501

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