3.9.4. Gefahrenkommunikation
3.9.4.1. Bei Stoffen oder Gemischen, die die Kriterien für die Einstufung in diese Gefahrenklasse erfüllen, sind die Kennzeichnungsbestandteile gemäß Tabelle 3.9.5 zu verwenden.
Tabelle 3.9.5
Kennzeichnungselemente für die spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
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Einstufung |
Kategorie 1 |
Kategorie 2 |
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GHS-Piktogramm |
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Signalwort |
Gefahr |
Achtung |
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Gefahrenhinweis |
H372: Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht) |
H373: Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht) |
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Sicherheitshinweise — Prävention |
P260 P264 P270 |
P260 |
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Sicherheitshinweise — Reaktion |
P314 |
P314 |
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Sicherheitshinweise — Lagerung |
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Sicherheitshinweise — Entsorgung |
P501 |
P501 |