2.15.2. Einstufungskriterien
2.15.2.1. Alle organischen Peroxide sind dieser Klasse zuzuordnen, außer:
a)
sie enthalten nicht mehr als 1,0 % Aktivsauerstoff und höchstens 1,0 % Wasserstoffperoxid, oder
b)
sie enthalten nicht mehr als 0,5 % Aktivsauerstoff und mehr als 1,0 % jedoch höchstens 7,0 % Wasserstoffperoxid.