CELEX 02008R1272 · v20250901

2.4. Oxidierende Gase

2.4.   Oxidierende Gase

Ooxidierende Gase: alle Gase oder Gasgemische, die im Allgemeinen durch Lieferung von Sauerstoff die Verbrennung anderer Materialien eher verursachen oder begünstigen können als Luft.

2.4.2.   Einstufungskriterien

2.4.2.1. Ein oxidierendes Gas ist nach Tabelle 2.4.1 in die einzige Kategorie dieser Klasse einzustufen.

Tabelle 2.4.1

Kriterien für oxidierende Gase

Kategorie

Kriterien

1

Alle Gase, die im Allgemeinen durch Lieferung von Sauerstoff die Verbrennung anderer Materialien eher verursachen oder begünstigen können als Luft.

▼M4

Hinweis:

„Gase, die die Verbrennung anderer Materialien eher verursachen oder begünstigen als Luft“: reine Gase oder Gasgemische mit einer Oxidationskraft von mehr als 23,5 %, wie mithilfe einer in ISO 10156 (aktuelle Ausgabe) festgelegten Methode bestimmt.

▼B

2.4.3.   Gefahrenkommunikation

Bei Stoffen oder Gemischen, die die Kriterien für die Einstufung in diese Gefahrenklasse erfüllen, sind die Kennzeichnungselemente gemäß Tabelle 2.4.2 zu verwenden.

Tabelle 2.4.2

Kennzeichnungselemente für oxidierende Gase

Einstufung

Kategorie 1

GHS-Piktogramm

image

Signalwort

Gefahr

Gefahrenhinweis

H270: Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel

Sicherheitshinweise — Prävention

P220

P244

Sicherheitshinweise — Reaktion

P370 + P376

Sicherheitshinweise — Lagerung

P403

Sicherheitshinweise — Entsorgung

 

▼M4

2.4.4.   Zusätzliche Hinweise für die Einstufung

Zur Einstufung eines oxidierenden Gases sind die Prüfungen oder Berechnungsverfahren nach ISO 10156 in der aktuellen Ausgabe „Gase und Gasgemische — Bestimmung der Brennbarkeit und des Oxidationsvermögens zur Auswahl von Ventilausgängen“ durchzuführen.

▼B

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