3.1.1. Begriffsbestimmung
3.1.1.1. Akute Toxizität bedeutet schwerwiegende schädliche Wirkungen auf die Gesundheit (d. h. Letalität), die nach einer einmaligen oder kurzfristigen oralen, dermalen oder inhalativen Exposition gegenüber einem Stoff oder Gemisch auftreten.
3.1.1.2. Die Gefahrenklasse akute Toxizität wird differenziert nach:
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akuter oraler Toxizität,
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akuter dermaler Toxizität,
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akuter inhalativer Toxizität.