2.9. Flüssige Gemische, die Halogenkohlenwasserstoffe enthalten
2.9. Flüssige Gemische, die Halogenkohlenwasserstoffe enthalten
Das Kennzeichnungsetikett auf der Verpackung von flüssigen Gemischen, die keinen Flammpunkt oder einen Flammpunkt von mehr als 60 oC aber höchstens 93 oC haben und einen Halogenkohlenwasserstoff sowie mehr als 5 % leicht entzündbare oder entzündbare Stoffe enthalten, muss je nachdem, ob die genannten Stoffe leicht entzündbar oder entzündbar sind, einen der folgenden Hinweise tragen:
EUH209 — „Kann bei Verwendung leicht entzündbar werden.“ oder
EUH209A — „Kann bei Verwendung entzündbar werden.“