2.5. Gase unter Druck
2.5. Gase unter Druck
2.5.1.1.
►M4
Gase unter Druck: Gase, die in einem Behältnis unter einem Druck von 200 kPa (Überdruck) oder mehr bei 20 °C enthalten sind oder die verflüssigt oder verflüssigt und tiefgekühlt sind. ◄
2.5.1.1. ►M4 Gase unter Druck: Gase, die in einem Behältnis unter einem Druck von 200 kPa (Überdruck) oder mehr bei 20 °C enthalten sind oder die verflüssigt oder verflüssigt und tiefgekühlt sind. ◄
Dazu gehören verdichtete, verflüssigte, gelöste und tiefgekühlt verflüssigte Gase.
2.5.1.2. Die kritische Temperatur ist die Temperatur, oberhalb derer ein reines Gas sich unabhängig vom Druck nicht mehr verflüssigen lässt.
2.5.2.
Einstufungskriterien
2.5.2.1. Gase unter Druck sind, je nach ihrem Aggregatzustand in verpacktem Zustand, anhand der Tabelle 2.5.1 in eine von vier Gruppen einzustufen.
2.5.2.1. Gase unter Druck sind, je nach ihrem Aggregatzustand in verpacktem Zustand, anhand der Tabelle 2.5.1 in eine von vier Gruppen einzustufen.
Tabelle 2.5.1
Kriterien für Gase unter Druck
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Gruppe |
Kriterien |
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Verdichtetes Gas |
Ein Gas, das in verpacktem Zustand unter Druck bei – 50 °C vollständig gasförmig ist, einschließlich aller Gase mit einer kritischen Temperatur ≤ – 50 °C. |
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Verflüssigtes Gas |
Ein Gas, das in verpacktem Zustand unter Druck bei Temperaturen über – 50 °C teilweise flüssig ist. Es wird unterschieden zwischen: i) unter hohem Druck verflüssigtem Gas: ein Gas, dessen kritische Temperatur zwischen – 50 °C and + 65 °C liegt, und ii) unter geringem Druck verflüssigtem Gas: ein Gas, dessen kritische Temperatur über + 65 °C liegt. |
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Tiefgekühlt verflüssigtes Gas |
Ein Gas, das in verpacktem Zustand aufgrund seiner niedrigen Temperatur teilweise verflüssigt ist. |
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Gelöstes Gas |
Ein Gas, das in verpacktem Zustand unter Druck in einem flüssigen Lösemittel gelöst ist. |
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Hinweis: Aerosole sind nicht als Gase unter Druck einzustufen; Siehe Kapitel 2.3. |
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2.5.3. Gefahrenkommunikation
Bei Stoffen oder Gemischen, die die Kriterien für die Einstufung in diese Gefahrenklasse erfüllen, sind die Kennzeichnungselemente gemäß Tabelle 2.5.2 zu verwenden.
Tabelle 2.5.2
Kennzeichnungselemente für Gase unter Druck
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Einstufung |
verdichtetes Gas |
verflüssigtes Gas |
tiefgekühlt verflüssigtes Gas |
gelöstes Gas |
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GHS-Piktogramm |
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Signalwort |
Achtung |
Achtung |
Achtung |
Achtung |
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Gefahrenhinweis |
H280: Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren |
H280: Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren |
H281: Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder -verletzungen verursachen |
H280: Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren |
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Sicherheitshinweise — Prävention |
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P282 |
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Sicherheitshinweise — Reaktion |
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P336 + P315 |
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Sicherheitshinweise — Lagerung |
P410 + P403 |
P410 + P403 |
P403 |
P410 + P403 |
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Sicherheitshinweise — Entsorgung |
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Hinweis:
Das Piktogramm GHS04 ist für Gase unter Druck nicht vorgeschrieben, sofern das Piktogramm GHS02 oder das Piktogramm GHS06 abgebildet ist.
2.5.4. Zusätzliche Hinweise für die Einstufung
Für diese Gruppe von Gasen müssen folgende Informationen bekannt sein:
Die Daten können der Literatur entnommen, berechnet oder durch Prüfung ermittelt werden. Der Großteil der reinen Gase ist bereits in den UN RTDG, Modellvorschriften, eingestuft.