4.2.4. Gefahrenkommunikation
4.2.4.1. Bei Stoffen und Gemischen, die die Kriterien für die Einstufung in diese Gefahrenklasse (endokrine Disruption mit Wirkung auf die Umwelt) erfüllen, sind die Kennzeichnungselemente gemäß Tabelle 4.2.3. zu verwenden.
Tabelle 4.2.3.
Kennzeichnungselemente für endokrine Disruption mit Wirkung auf die Umwelt
|
Einstufung |
Kategorie 1 |
Kategorie 2 |
|
GHS-Piktogramm |
|
|
|
Signalwort |
Gefahr |
Achtung |
|
Gefahrenhinweis |
EUH430: Kann endokrine Störungen in der Umwelt verursachen |
EUH431: Steht in dem Verdacht, endokrine Störungen in der Umwelt zu verursachen |
|
Sicherheitshinweise — Prävention |
P201 P202 P273 |
P201 P202 P273 |
|
Sicherheitshinweise — Reaktion |
P391 |
P391 |
|
Sicherheitshinweise — Lagerung |
P405 |
P405 |
|
Sicherheitshinweise — Entsorgung |
P501 |
P501 |
4.2.4.2. Zeitliche Anwendbarkeit für Stoffe
Spätestens ab dem 1. Mai 2025 sind Stoffe gemäß Abschnitt 4.2.4.1 zu kennzeichnen.
Für Stoffe, die vor dem 1. Mai 2025 in Verkehr gebracht wurden, ist jedoch bis zum 1. November 2026 eine Kennzeichnung nach Abschnitt 4.2.4.1 nicht erforderlich.
4.2.4.3. Zeitliche Anwendbarkeit für Gemische
Spätestens ab dem 1. Mai 2026 sind Gemische gemäß Abschnitt 4.2.4.1 zu kennzeichnen.
Für Gemische, die vor dem 1. Mai 2026 in Verkehr gebracht wurden, ist jedoch bis zum 1. Mai 2028 eine Kennzeichnung nach Abschnitt 4.2.4.1 nicht erforderlich.